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Dr. Wolfgang Reinhart

11.11.2021 Sitzungen 17/19

Meine Damen, meine Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/1152 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Verkehr überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: a) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn R. G., Naurath/Wald – Drucksache 17/1011 Berichterstattung: Abg. Thomas Blenke b) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn H. E., Aldingen – Drucksache 17/1012 Berichterstattung: Abg. Michael Joukov-Schwelling c) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn E. F., Schönebürg – Drucksache 17/1013 Berichterstattung: Abg. Katrin Schindele d) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn K. S., Friolzheim – Drucksache 17/1014 Berichterstattung: Abg. Daniel Lindenschmid e) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Dr. D. G., Greven – Drucksache 17/1015 Berichterstattung: Abg. Jochen Haußmann f) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn G. K., Leimen – Drucksache 17/1016 Berichterstattung: Abg. Daniela Evers g) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn T. S., Mannheim – Drucksache 17/1017 Berichterstattung: Abg. Michael Joukov-Schwelling h) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn Dr. R. B., Heilbronn – Drucksache 17/1018 Berichterstattung: Abg. Jochen Haußmann i) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch der Frau M. W., Aalen – Drucksache 17/1019 Berichterstattung: Abg. Sascha Binder (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) j) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch des Herrn A. S., Mannheim, und des Herrn H. Z., Winnenden – Drucksache 17/1020 Berichterstattung: Abg. Sascha Binder k) Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch der Partei Wir2020 – Drucksache 17/1021 Berichterstattung: Abg. Thomas Blenke Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache zu führen. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, möchte ich die Gelegenheit nutzen, der Landeswahlleiterin zu danken, die die Wahl hervorragend organisiert und den Wahlprüfungsausschuss im Wahlprüfungsverfahren unterstützt hat. Im Namen des ganzen Hauses und insbesondere des Wahlprüfungsausschusses danke ich auch den etwa 80 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre engagierte Mitwirkung, die für eine solche Wahl, wie Sie wissen, immer unverzichtbar ist. (Beifall bei allen Fraktionen) Wir kommen damit nun zur Abstimmung über die elf Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses, Drucksachen 17/1011 bis 17/1021. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn R. G. aus Naurath/Wald, Drucksache 17/1011, zur Abstimmung auf. Wer stimmt der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1011 zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn H. E. aus Aldingen, Drucksache 17/1012, auf. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn E. F. aus Schönebürg, Drucksache 17/1013, auf. In diesem Wahlprüfungsverfahren ist Herr Abg. Thomas Dörflinger Beteiligter im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Es ist mein Wahl- kreis!) Ich stelle fest, dass sich der betroffene Kollege nicht an der Abstimmung beteiligt. (Abg. Thomas Blenke CDU: Ich passe auf! – Verein- zelt Heiterkeit) Nun lasse ich abstimmen über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, Drucksache 17/1013. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn K. S. aus Friolzheim, Drucksache 17/1014, auf. Hier sind die drei Abgeordneten Stefanie ode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Seemann, Dr. Erik Schweickert und Bernd Gögel Beteiligte im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. (Abg. Thomas Blenke CDU: Seltsame Konstellation!) Ich stelle fest, dass die drei betroffenen Abgeordneten abwesend bzw. teilweise anwesend sind, sich aber nicht an der Abstimmung beteiligen. Ich komme damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn Dr. D. G. aus Greven, Drucksache 17/1015, auf. Ich kann darüber gleich abstimmen lassen, da es in diesem Wahlprüfungsverfahren keine Abgeordneten gibt, die die Stellung eines Beteiligten im Sinne des Landeswahlprüfungsgesetzes haben. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn G. K. aus Leimen, Drucksache 17/1016, auf. Auch hier gibt es keine Abgeordneten, die Beteiligte im Sinne des Landeswahlprüfungsgesetzes wären. Deshalb kommen wir auch hier gleich zur Abstimmung. Wer stimmt der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1016 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn T. S. aus Mannheim, Drucksache 17/1017, auf. Auch hier sind keine Abgeordneten Beteiligte im Sinne des Landeswahlprüfungsgesetzes. Deshalb kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn Dr. R. B. aus Heilbronn, Drucksache 17/1018, auf. In diesem Verfahren sind die beiden Abgeordneten Susanne Bay und Nico Weinmann Beteiligte im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. Sie sind beide anwesend, werden sich aber nicht an der Abstimmung beteiligen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1018 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch der Frau M. W. aus Aalen, Drucksache 17/1019, auf. In diesem Verfahren ist Herr Abg. Winfried Mack Beteiligter im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. Ich stelle fest, dass Kollege Winfried Mack ohnehin aktuell nicht anwesend ist (Abg. Anton Baron AfD: Standard!) und sich damit jedenfalls nicht an der Abstimmung beteiligt. Ich lasse über die Beschlussempfehlung abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist hier ebenfalls einheitlich zugestimmt. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch des Herrn A. S. aus Mannheim und des Herrn H. Z. aus Winnenden, Drucksache 17/1020, auf. Hier sind die beiden Abgeordneten Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Hans-Peter Hörner Beteiligte im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. Ich stelle fest, dass die betroffenen Kollegen nicht anwesend sind (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Ich bin da!) oder sich nicht an der Abstimmung beteiligen. Ich lasse jetzt abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Damit kommen wir zur letzten Beschlussempfehlung. Ich rufe die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Wahleinspruch der Partei Wir2020, Drucksache 17/1021, auf. Hier sind keine Abgeordneten Beteiligte im Sinne von § 6 Absatz 1 des Landeswahlprüfungsgesetzes. Daher können wir gleich abstimmen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung Drucksache 17/1021 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Damit ist Tagesordnungspunkt 7 erledigt. Ich danke Ihnen für das beschleunigte Verfahren. Ich rufe daher schon Punkt 8 der Tagesordnung auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Meine Damen und Herren, der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt auf Ihren Tischen (Anlage). Sind Sie damit einverstanden, dass wir diese Wahl offen durchführen? – (Abg. Anton Baron AfD: Nein! Geheim, bitte!) Es erhebt sich Widerspruch. Nach § 97 a der Geschäftsordnung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, darf kein Abgeordneter widersprechen, ansonsten ist eine geheime Wahl notwendig. Nachdem ein Widerspruch vorliegt, müssen wir geheim wählen. Daher haben wir dieses Verfahren durchzuführen. Es ist damit für die Wahl der beiden von der Fraktion der AfD vorgeschlagenen Mitglieder ein geheimer Wahlgang beantragt. In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Klaus Burger, Silke Gericke, Martin Grath, Rudi Fischer, Rüdiger Klos, Dr. Albrecht Schütte und Jonas Weber. Der Ablauf wird wie bei anderen geheimen Wahlen sein. Bitte holen Sie nach dem Aufruf Ihres Namens in der Lobby Ihre Wahlunterlagen ab, und wählen Sie in einer der aufgestellten Wahlkabinen. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine werfen Sie bitte, wie üblich, den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel am Redepult in die Wahlurne ein. e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe Folgendes: Sie können Ihr Votum bei dem Wahlvorschlag jeweils für den gesamten Wahlvorschlag abgeben oder alternativ auch bei den einzelnen Personen Ihr Votum ankreuzen. Wer beim gesamten Wahlvorschlag sein Votum abgibt, darf bei den einzelnen Personen nichts mehr ankreuzen, da der Stimmzettel sonst ungültig wird. Ungültig ist ein Stimmzettel auch, wenn der Stimmzettel nicht beschrieben ist. Bitte stecken Sie den Stimmzettel nach der Stimmabgabe in den Wahlumschlag. Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu. Sie erleichtern damit der Wahlkommission die Arbeit. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Herrn Abg. Dr. Schütte vor – nimmt hier vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97 a unserer Geschäftsordnung vor. Frau Abg. Gericke kontrolliert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne, und Herr Abg. Weber hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Meine Damen und Herren, wir treten hiermit in die Wahlhandlung ein. Ich darf bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Dieser beginnt mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Ich frage: Ist jetzt noch jemand im Saal, der nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, nunmehr das Wahlergebnis festzustellen. Ich werde das Wahlergebnis nach dem nächsten Tagesordnungspunkt bekannt geben. Damit rufe ich jetzt schon Punkt 9 der Tagesordnung auf: Mitteilung der Landesregierung vom 21. Oktober 2021 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) – Drucksache 17/1034 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile zunächst Herrn Minister Lucha das Wort. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung mit Wirkung vom 28. Oktober geändert. Wir befinden uns in folgender Situation: Einerseits sind 73,7 % der Bürgerinnen und Bürger mit Impfempfehlung vollständig geimpft, andererseits hat sich das Infektionsgeschehen sehr verschärft. Diese Diskrepanz ist die größte unserer Herausforderungen. Immunisierte Bürgerinnen und Bürger dürfen in ihrem Alltag so wenig wie möglich durch Schutzmaßnahmen beeinträchtigt werden. Denn sie haben nach wie vor ein geringes Risiko, schwer zu erkranken. (Minister Manfred Lucha) Auch wenn Herr Wahl heute Herrn Drosten zitiert hat, finde ich dieses Zitat von Herrn Drosten nicht ganz glücklich: „Auf den Intensivstationen liegen fast nur Ungeimpfte.“ (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) Zur Annäherung an die Normalität für immunisierte Bürgerinnen und Bürger haben wir daher ein 2G-Optionsmodell in der Basisstufe eingeführt. Machen Veranstalter und Betreiber davon Gebrauch und gewähren ausschließlich immunisierten Personen den Zutritt, entfällt die Maskenpflicht. Wir haben das 2G-Optionsmodell auch auf Beschäftigte ausgeweitet. Wenn Beschäftigte ihrem Arbeitgeber freiwillig ihren 2G-Status nachweisen, können auch sie von der Maskenpflicht individuell befreit werden. Es besteht jedoch kein Auskunftsrecht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten. Das 2G-Modell gilt selbstverständlich nur bei stabil niedrigem Infektionsgeschehen, also nur in der Basisstufe. Zum normalen Alltag gehören in dieser Jahreszeit auch die Weihnachtsmärkte. Wir wollen hier einerseits Planbarkeit für Kommunen, Beteiligte und die Bevölkerung. Deswegen haben wir eine Regelung zur Durchführung von Weihnachtsmärkten eingeführt. Eine 2G- oder 3G-Nachweispflicht, je nach Stufe, gilt dort, wo Menschen verweilen, also etwa am Glühweinstand oder bei Fahrgeschäften. An Ständen, an denen wie im Einzelhandel Waren verkauft werden, gilt keine Nachweispflicht. Ansonsten gelten natürlich die allgemeinen Regelungen zu Maskenpflicht, Hygienekonzept und Datenverarbeitung. Diesen Schritten in die Normalität müssen wir andererseits zugleich Maßnahmen entgegensetzen, die das steigende Infektionsgeschehen insbesondere unter den Ungeimpften aufhalten. Wir müssen verhindern, dass die Intensivstationen in unserem Land weiter überlastet werden. Und es sind eben die Ungeimpften, die mit schweren Krankheitsverläufen auf den Intensivstationen liegen. Deshalb werden in der Warn- und der Alarmstufe strengere Regeln für Ungeimpfte zum Tragen kommen. In der Warnstufe ab Erreichen einer Zahl von 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstationen müssen Ungeimpfte in der Regel einen PCR-Nachweis vorlegen. In der Alarmstufe ab Erreichen einer Zahl von 390 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstationen gilt in den meisten Bereichen 2G. Ungeimpfte können dann an Angeboten nicht mehr teilnehmen. Zudem haben wir auch die betriebliche Testpflicht für Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kontakt zu dritten Personen beibehalten und auf die Basisstufe ausgeweitet. Wir alle sind gerade dabei und hoffen sehr, dass wir im Land auch nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die angemessenen Schutzmaßnahmen treffen können. Dafür brauchen wir die Möglichkeit – hier appelliere ich auch an die zukünftigen Koalitionsfraktionen in Berlin –, flexibler auf regionale Lagen im Land zu reagieren, um auf lokaler Ebene Maßnahmen umzusetzen. Sobald Klarheit besteht, wie der Bund den rechtlichen Rahmen setzt, werden wir im Land unsere Regelungen entsprechend verlängern. Ich gehe heute davon aus, dass unser Ampelsystem erhalten bleiben kann. Das Ampelsystem mit Baode – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 sis-, Warn- und Alarmstufe, das wir im September vorausschauend eingeführt haben, steht jetzt auf der Warnstufe. Wir müssen leider davon ausgehen, dass es in Bälde auf die Alarmstufe umspringt. Wir müssen es jetzt wirklich schaffen, wieder zurückzukommen. Die Regeln müssen eingehalten werden. Deswegen haben wir auch die Ordnungsbehörden und die Polizei gebeten bzw. haben angeordnet, Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Jede Verordnung muss der Überprüfung standhalten. Es muss bewiesen und gezeigt werden, dass wir jetzt keine Toleranz mehr üben, wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen. Es handelt sich um eine sehr große Anstrengung. Wir haben das Angebot jetzt – der Ministerpräsident hat das zur Chefsache gemacht – auf 155 Impfteams mit Impfstützpunkten erweitert. Wir haben endlich wieder die Zahl von 10 000 Erstimpfungen täglich. Wir erreichen jetzt doch die Dimension, die wir benötigen. Auch die niedergelassene Ärzteschaft beteiligt sich noch einmal mit einem umfassenden Paket. Es ist tatsächlich so: Wir können diese Pandemie nur bewältigen, wenn wir die Impfquote noch einmal deutlich erhöhen und dann eben auch der Druck aufgrund von Impfdurchbrüchen zahlenmäßig wieder gesenkt wird. In diesem Sinn, glaube ich, haben wir mit dieser Verordnung die richtige Grundlage geschaffen. Die Punkte, die die Sozialdemokraten in ihrem Entschließungsantrag angesprochen haben, werden derzeit abgearbeitet. Sie sind alle regulärer Bestandteil unseres Arbeitsprozesses. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Dann kann man ja zu- stimmen!) Insofern empfehle ich Ihnen, dem vorliegenden Entschließungsantrag nicht zuzustimmen. (Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Dr. Boris Weirauch: Das ist aber nicht logisch! – Zuruf: Ein bisschen wi- dersprüchlich!) Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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