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Siegfried Lorek

11.11.2021 Sitzungen 17/19

Besten Dank für die Nachfrage. – Zu Frage 1, der Frage, ob sich die Zahl 510 auf ehemalige Ortskräfte inklusive Familienmitglieder bezieht: Ja. Der Daumenwert ist 1 : 5. Das heißt, in der Regel bedeutet eine Zusage fünf Personen als Familienverbund. Zur zweiten Frage: Ja, es gibt einen besonderen Status. Die Menschen, die eine Zusage nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes haben, bekommen ein Einreisevisum und eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Diese kann natürlich auch verlängert werden. Diese Menschen kommen auch sofort in die vorläufige Unterbringung für maximal sechs Monate. Dann kommen sie in die Anschlussunterbringung – lieber früher; da steht die Integration im Vordergrund. Sie sind auch sofort leistungsberechtigt nach dem SGB. Das unterscheidet sie von Menschen, die als Asylsuchende zu uns kommen.

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