Hans Dieter Scheerer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der letzten Änderung des Straßengesetzes von Baden-Württemberg mit Gesetz vom 12. November 2020 wurde u. a. zum 1. Januar 2021 – also vor zehneinhalb Monaten – eine Mobilitätszentrale in Baden-Württemberg geschaffen, die beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelt wurde. Nunmehr soll diese Mobilitätszentrale nach nicht einmal einem Jahr in das Verkehrsministerium umgelagert werden. Die Mitarbeiter hatten nicht einmal eine Chance, sich einzuarbeiten, sich zu etablieren. Ich meine, ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln sieht anders aus. Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, auf den ersten Blick scheine es eine Formalie zu sein. Aber es ist tatsächlich keine Formalie. Wenn man genau hinsieht, stellen sich uns insgesamt vier Fragen. Erste Frage: Ist diese Mobilitätszentrale so, wie sie beschrieben worden ist – auch sehr emotional von der Kollegin von den Grünen –, überhaupt notwendig? Viele Aufgaben sind sehr pauschal formuliert. Darunter lässt sich auch vieles subsumieren, wie die Juristen sagen. Grundsätzlich ist es zwar wichtig, dass Gesetze generell abstrakt formuliert sind, dass sie für viele Sachverhalte gelten, aber in diesem Fall ist es so pauschal formuliert, dass man darunter alles packen kann und der Eindruck entsteht, als ob Sie sich für Ihre Verkehrspolitik – nämlich die Einschränkung des mobilen Individualverkehrs – einen Freibrief erschaffen und hier vom Landtag geben lassen wollen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Das kann ich auch anhand von Beispielen aufzeigen. Schauen wir uns mal die im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufgaben im Straßengesetz an. Da heißt einer der Punkte – ich zitiere –: Verkehrsmanagement einschließlich Planung, Bau und Steuerung von verkehrsbeeinflussenden Anlagen Ich nehme an, dass Sie statt des Begriffs „verkehrsbeeinflussend“ lieber „verkehrsbeeinträchtigend“ genommen hätten, aber das haben Sie sich möglicherweise hier im Landtag nicht getraut. (Beifall bei der FDP/DVP) Ein weiterer Punkt: Aufbau und Pflege eines Wissensmanagements in der Straßenbauverwaltung des Landes Ich frage mich – Sie sind jetzt seit über zehn Jahren Minister –: Auf welcher Basis haben Sie denn in den letzten zehn Jahren Ihren Job gemacht, wenn Sie erst jetzt anfangen, ein Wissensmanagement aufzubauen? Das ist für mich nicht nachvollziehbar. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP – Verein- zelt Beifall bei der SPD und der AfD) e – 19. Sitzung – Donnerstag, 11. November 2021 Diese zwei Beispiele zeigen unseres Erachtens, dass es Ihnen darum geht, den motorisierten Individualverkehr zu steuern, zu drangsalieren (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja! Genau so!) und das Autofahren letztendlich zu erschweren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Die seitherigen Aufgaben, die schon in § 53 a des Straßengesetzes beschrieben sind, sind ja bisher – das haben Sie selbst bestätigt – auch schon umgesetzt worden. Die Frage ist: Brauche ich dann überhaupt noch eine Mobilitätszentrale? Nein. Frage 2: Beim Durchlesen dieses Katalogs – der Kollege von der SPD hat es auch gesagt – stellt sich schon einem Jurastudenten im dritten Semester, vielleicht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht, die Frage: Gehören diese Aufgaben überhaupt in den Bereich einer obersten Verwaltungsbehörde? Hier sei beispielsweise die Fachaufsicht für den Bereich der betrieblichen Unterhaltung genannt. Da sind Sie sich wohl selbst nicht sicher, denn Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass wohl der dreistufige Verwaltungsaufbau hier nicht unterbrochen werde. Allein das zeigt schon, dass da eine Schwachstelle ist und dies einfach nicht in den ordnungsgemäßen Verwaltungsaufbau gehört. Sie wollen es an sich ziehen, selbst entscheiden und dem Regierungspräsidium die Kompetenz wegnehmen. Das gilt auch für die Ausbildung und Fortbildung von Personal. Das macht besser eine Mittelbehörde als ein Ministerium. Damit ist auch die zweite Frage beantwortet: Das Ministerium ist aus unserer Sicht nicht zuständig. (Beifall bei der FDP/DVP) Frage 3 – ganz interessant –: Wer wurde denn an dem Verfahren beteiligt? Wer wurde gefragt? Bei der Aufzählung der beteiligten Institutionen fehlen ADAC, ACE, Bund der Steuerzahler. Es wurden nur Verbände gefragt, die Ihnen nach dem Mund reden. Objektivität sieht aus unserer Sicht anders aus. Auch da hätte besser gearbeitet werden können. Frage 4: Ist dies kostenneutral? Auch da ist die Antwort – das hat Herr Storz vorhin schon gesagt –: nein. Schauen Sie sich einmal die vorgesehenen Stellenhebungen an: von A 16 nach B 6, von A 16 nach B 3, von A 13 nach A 16 und von A 9 nach A 15. Deshalb ist es schlichtweg falsch, wenn in der Begründung steht, dies sei kostenneutral. Das ist einfach gelogen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Selbst der Umzug von Tübingen nach Stuttgart kostet Geld. Deshalb ist auch hier festzustellen: Kostenneutralität ist nicht gegeben. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Aber bei dieser Landesregierung entsteht der Eindruck: Die Kohle muss raus. Da spielt es dann keine Rolle, was es kostet. Zusammenfassend ist also festzuhalten: Wir können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil hier versucht wird, ei- (Hans Dieter Scheerer) ne Verkehrspolitik zu zentralisieren, direkten Einfluss auf die Verkehrsüberwachung und Verkehrslenkung auszuüben – und zwar subjektiv, nämlich die Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs – und die ideologische Verkehrspolitik des Verkehrsministers umzusetzen. Das geht mit uns nicht. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der AfD)
