Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte vor Beginn der Plenarsitzung um Ihre Aufmerksamkeit. In diesem Jahr begehen wir feierlich das 35-jährige Bestehen des Freistaats Thüringen und damit auch 35 Jahre Thüringer Landtag. Am 25. Oktober 1990 konstituierte sich der 1. Thüringer Landtag nach der Wiedervereinigung im Deutschen Nationaltheater in Weimar, also nicht in Erfurt. Wir werden dieses Jubiläum am 25. Oktober 2025 mit einem Festakt hier im Plenarsaal würdigen. Das Gelingen der parlamentarischen Arbeit im Landtag hängt maßgeblich von den Menschen ab, die sich hier für die Demokratie einbringen und den Landtag bei der Gesetzgebung unterstützen. Dazu zählen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Zwei von ihnen begleiteten den Landtag seit der ersten Stunde und nehmen heute an ihrer letzten Plenarsitzung teil. In der kommenden Woche gehen sie in den wohlverdienten Ruhestand. Es handelt sich um Hans-Jürgen Gehrke und Dietrich Stöffler, sie sitzen beide hier hinten neben Direktor Hopfe.
(Beifall im Hause)
Hans-Jürgen Gehrke hat in der Umbruchzeit nach der Wiedervereinigung maßgeblich dazu beigetragen, den Parlamentarismus in Thüringen mit aufzubauen. Als Referatsleiter und seit 2020 auch als stellvertretender Leiter der Abteilung A lag es über 30 Jahre auch in seiner Verantwortung, dem Landtag bei der Erfüllung seiner Kernaufgaben zu dienen und einen reibungslosen Ablauf der Plenarsitzungen zu ermöglichen. Hans-Jürgen Gehrke ist einer der profundesten Kenner der Geschäftsordnung und hat deren praktische Umsetzung bis heute mit Rat und Tat begleitet. Ich denke, viele Abgeordnete haben diese Erfahrung gemacht. Sehr geehrter Herr Gehrke, im Namen der Abgeordneten danke ich Ihnen für Ihren Dienst am Freistaat, für Ihre Besonnenheit und Ihre Verbindlichkeit. Sie hatten immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall im Hause)
Herr Dietrich Stöffler ist nicht nur einer der ersten Beamten des neugegründeten Freistaats Thüringen. Seine Personalakte trägt die laufende Nummer 1, das ist der erste Beamte, der in Thüringen ernannt wurde, also eine Besonderheit.
(Beifall im Hause)
In den vergangenen Jahrzehnten hat Herr Stöffler unzählige Ausschusssitzungen mit unterschiedlichsten Schwerpunkten begleitet. Sie reichen von Europa, Gleichstellung, Justiz und Wirtschaft über Bildung und die Verfassung bis hin zu Themen wie zuletzt Inneres, Kommunales und Landesentwicklung oder Wahlprüfungsausschuss. Als stellvertretender Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes hat er zudem zahlreiche Gutachten durch sein juristisches Fachwissen bereichert. Sehr geehrter Herr Stöffler, mit Ihrem Namen verbindet sich nicht nur eine außerordentliche juristische Kompetenz und eine aufrichtige Bescheidenheit – wer ihn kennt, kann das einordnen –, Sie haben sich mit Ihrem Wirken hier große Verdienste um dieses Haus erworben. Ich wünsche Ihnen beiden, Herr Gehrke, Herr Stöffler, einen guten Übergang in den Ruhestand, Gesundheit und eine erfüllende Zeit mit Ihren Familien. Herzlichen Dank.
(Beifall im Hause)
Kommen wir nun wieder zur Tagesordnung zurück, zur Begrüßung und Eröffnung. Mit der Schriftführung der heutigen Sitzung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Stark und Frau Abgeordnete Rottstedt betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete KönigPreuss, Herr Abgeordneter Laudenbach und Herr Minister Gruhner mitgeteilt. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Folgende Festlegungen zur Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Die Tagesordnungspunkte 12, 25 und 37 sollen heute Vormittag aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 5 und 14 sollen heute nach der Mittagspause zur jeweiligen zweiten Beratung aufgerufen werden. Ebenfalls heute sollen die Tagesordnungspunkte 23, 39, 40 sowie 47 a und 47 b aufgerufen werden. Um diese Festlegungen vollziehen zu können, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass wir den Tagesordnungspunkt 12 als Erstes und die für einen gemeinsamen Aufruf vorgesehenen Tagesordnungspunkte 25 und 37 als Zweites aufrufen. Nach der Mittagspause sollten wir in der von mir genannten Reihenfolge die Tagesordnungspunkte 5, 14, 23, 39, 40 sowie 47 a und 47 b aufrufen. Folglich könnten wir vor der Mittagspause und nach dem Tagesordnungspunkt 47 b diejenigen Punkte aufrufen, für die keine Festlegung getroffen worden ist, beginnend mit Tagesordnungspunkt 13. Gibt es hierzu Widerspruch? Herr Abgeordneter Wogawa.
(Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das war eine
Wortmeldung, kein Widerspruch!) Dann Ihre Wortmeldung.
Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag des Abgeordneten Wogawa für die Fraktion des BSW abstimmen, die Tagesordnungspunkte 18 und 35 getrennt zu beraten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD. Wer stimmt gegen die getrennte Beratung? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen der Fraktion der AfD wurde der Antrag angenommen. Damit findet eine getrennte Behandlung der Tagesordnungspunkte 18 und 35 statt. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass die Tagesordnung hiermit festgestellt ist. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 12 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1826 ERSTE BERATUNG Ich frage die antragstellende Fraktion der AfD, ob die Begründung gewünscht ist. Ich sehe, das ist der Fall. Herr Jankowski, Sie haben das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Gäste auf der Tribüne, werte Abgeordnete, wir beraten heute einen Gesetzentwurf meiner Fraktion, der eine zentrale Herausforderung unseres Landes adressiert, den drohenden Verlust von Kindergärten in Thüringen. Seit 2015 ist die Zahl der Kinder unter sechs Jahren in Thüringen um fast 19 Prozent gesunken. Im letzten Jahr verzeichneten wir sogar die niedrigste Geburtenzahl seit 70 Jahren. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Kindergärten vor der Schließung stehen, weil die momentane Finanzierung an die Zahl der betreuten Kinder gekoppelt ist. Viele Kindergärten sind nicht mehr voll ausgelastet und damit entstehen für die Träger Kosten, die ausgeglichen werden müssen. Für viele Kommunen ist aber schon jetzt der örtliche Kindergarten der größte Ausgabeposten im Haushalt. Ich habe sogar mit Bürgermeistern gesprochen, die mir sagten, dass allein der Erhalt des Kindergartens im Ort schon den Haushalt komplett sprengt und dass, wenn der Kindergarten erhalten bleiben soll, für andere dringende Investitionen im Ort kein Geld mehr übrig bleibt. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, wird es allein aus finanziellen Zwängen in den Kommunen in den nächsten Jahren ein wahres Kindergartensterben in Thüringen geben. Doch jede Schließung bedeutet nicht nur den Verlust eines Kindergartens, sondern auch den Verlust von Arbeitsplätzen im Ort. Familien müssen längere Fahrtwege in Kauf nehmen und die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf wird weiter erschwert. Gerade junge Familien entscheiden sich womöglich gegen Kinder oder verlassen den ländlichen Raum, weil er für sie immer unattraktiver wird. Wir kommen so in eine Abwärtsspirale hinein, die sich immer weiterdreht. Diese Abwärtsspirale müssen wir endlich durchbrechen.
(Beifall AfD)
Unser Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen zwei Maßnahmen, mit denen wir verhindern wollen, dass die Kindergartenlandschaft in Thüringen ausgedünnt wird. Als Erstes wollen wir, dass beim gesetzlichen Anspruch in § 3 des Kindergartengesetzes aufgenommen wird, dass der Kindergarten nicht weiter als 10 Kilometer vom Wohnort der Eltern entfernt sein soll. Dadurch soll gewährleistet werden, dass im ländlichen Raum ein engmaschiges Netz an Kindergärten erhalten bleibt. Natürlich muss man dann hier auch die Finanzierungssysteme anpassen, damit nicht am Ende die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben. Deswegen wollen wir in § 21 des Kindergartengesetzes aufgenommen haben, dass für die Kindergärten, die unter die 10-Kilometer-Entfernungsregelung fallen, die Kostenerstattung über die Landespauschalen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs anhand der bereitgestellten Plätze und nicht anhand der tatsächlichen Kinderanzahl erfolgt. Also vereinfacht ausgedrückt: Hat ein Kindergarten zum Beispiel eine Kapazität von zwölf Kindern, es sind aber momentan nur neun Kinder in der Einrichtung, dann bekommen die Kommunen oder Träger trotzdem die Erstattung für die zwölf möglichen Kinder. Als zweiten wichtigen Punkt möchten wir im Kindergartengesetz die Mindestflächen für Kinder bezogen auf die pädagogische Nutzfläche verdoppeln. Wir sollten die aktuelle Lage als Möglichkeit nutzen, die Qualität in den Kindergärten weiterhin zu verbessern, und da gehört nicht nur eine Verbesserung der Betreuungsschlüssel dazu, sondern auch ausreichend Bewegungsfreiraum. Dies ermöglicht es auch in den größeren Städten, in denen die Regelung der Maximalentfernung von 10 Kilometern nicht greifen würde, Standorte für Kindergärten zu erhalten. Und für die Erhöhung der Mindestflächen braucht es natürlich auch eine Übergangsfrist, damit die Kindergärten nicht schlagartig Kinder aus den Einrichtungen nehmen müssen, und dies regeln wir unter Punkt 4 unseres Gesetzentwurfs. Die demografische Entwicklung destabilisiert momentan unsere Kindergartenlandschaft und es muss schnell gehandelt werden, um ein großflächiges Kindergartensterben zu verhindern. Momentan wird in vielen Kommunen diskutiert, wie es mit den Kindergärten weitergehen soll, und teilweise werden auch schon Fakten geschaffen und Kindergartenschließungen durchgeführt bzw. vorbereitet. Es geht um nicht weniger als die Zukunft unserer Kinder, unserer Familien und vor allem auch die Lebensqualität gerade im ländlichen Raum. Deswegen bitte ich Sie um eine sachliche Debatte und Zustimmung zu unserem Antrag. Ich beantrage zudem schon jetzt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, wir reden unter diesem Tagesordnungspunkt über den Vorschlag der Novellierung des Thüringer Kindergartengesetzes, und zwar in einer Weise, dass dort erstens eine maximale Distanz von 10 Kilometern zwischen dem Wohnort der Eltern und dem nächstgelegenen Kindergarten festgelegt werden soll. Weiterhin sollen die Mindeststandards für die pädagogischen Nutzflächen pro Kind verdoppelt werden. Der Landesförderung sollen nach Vorstellung der AfD nur noch jene Kindergärten unterliegen, die das 10-Kilometer-Gebot erfüllen. Und zu guter Letzt soll der Landeszuschuss von einer Förderung je tatsächlich belegten Platz auf eine Förderung je bereitgestellten Platz umgestellt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf trägt nichts Konstruktives zur Debatte um das drohende Kindergartensterben bei – ich werde das gleich erläutern.
(Beifall SPD)
Zwar kann man bei einer Verbesserung der Mindeststandards für die pädagogischen Nutzflächen je Kind durchaus mitgehen, um die Chancen, die sich durch die zurückgehenden Kinderzahlen bei der Gebäudeauslastung ergeben, zu nutzen, aber die übrigen Punkte lösen keine Probleme, sondern sie führen zu neuen. Bei der vorgeschlagenen 10-Kilometer-Regel stellt sich doch die Frage, was dann mit den Kindergärten passieren soll, die beispielsweise 11 oder 13 Kilometer vom Wohnort entfernt liegen, aber die einzigen Einrichtungen im Umkreis sind und über eine stabile Auslastung verfügen. Werden diese Einrichtungen dann mangels weiterer Landesförderung einfach geschlossen? Müssen die betroffenen Eltern dann deutlich weitere Anfahrtswege zum Kindergarten in Kauf nehmen als bisher? Und was soll es bringen, wenn das Land nach Ihren Vorstellungen künftig pauschal in Stadt und Land beliebige Überkapazitäten fördert, anstatt für eine zielgerichtete und angemessene Förderung kleiner Kindergärten im ländlichen Raum zu sorgen? Besonders spannend ist aber der Punkt, dass Sie den Eindruck erwecken wollen, Ihre Novellierung würde keine zusätzlichen Kosten verursachen. Wenn tatsächlich wohnortnah nicht weiter als 10 Kilometer entfernte Kindergärten flächendeckend erhalten werden sollen, soll das also ohne zusätzliche Mittel geschehen, trotz des Rückgangs der Kinderzahlen. Das heißt übersetzt nichts anderes, als dass Sie die Träger und Einrichtungen bei der Finanzierungsfrage völlig alleinlassen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ihr Entwurf löst kein Problem und ist blanker Populismus. Wir setzen hingegen auf konstruktive und umsetzbare Lösungsansätze und haben dafür auch unlängst unsere Sicherheitsgarantie für Kindergärten in die Debatte eingebracht, die folgende Punkte umfasst: 1. Eine um 5 Prozent erhöhte Landeszuweisung soll Planungssicherheit für kleine Einrichtungen geben. 2. Im kommenden Jahr soll die Personalkostenförderung trotz rückläufiger Kinderzahlen auf gleichem Niveau wie 2025 gesichert werden. Das schafft Sicherheit vor allem für die Beschäftigten. 3. Mit 15 Millionen Euro jährlich sollen kleine Kindergärten multifunktional nutzbar gemacht werden – eine Perspektive insbesondere für den ländlichen Raum. Diese und andere Lösungsansätze diskutieren wir in der Brombeerkoalition und begleiten dazu aktiv die Arbeit der Kindergarten-Kommission. Das zeigt, dass wir als Regierungskoalition uns um dieses Thema kümmern und auch nach belastbaren Lösungsansätzen suchen. Ihre Novellierung leistet hingegen keinen sinnvollen Beitrag zur Debatte. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen, sehr geehrter Herr Präsident, wir dürfen heute einen Erfolg feiern, nämlich den, dass endlich die Wahrheit hier im Parlament angekommen ist. Wir haben uns endlich in der Kindergarten-Kommission mal mit den Realitäten der Kindergärten befasst und das verbuche ich schon als Erfolg der Fraktion Die Linke.
(Beifall Die Linke)
Wir haben diesen Entschließungsantrag eingebracht und diese Kindergarten-Kommission hat uns hoffentlich und allen, die gedacht haben, es geht so weiter, auch noch einmal sehr deutlich die Augen geöffnet. Natürlich ist es ein bittersüßer Erfolg, denn die Realität ist doch etwas schwierig. Wir stehen heute gemeinsam vor einer Situation, die so herausfordernd wie auch chancenreich ist, die Zukunft unserer Kindergärten und damit unserer Kinder in Thüringen zu gestalten. Wer gedacht hat, Verwaltung würde reichen, der hat die Zeichen der Zeit verkannt. Die Zahlen und Fakten sprechen eine klare Sprache. Die Zahl der Geburten ist im freien Fall. 2024 wurden in Thüringen weniger als 12.000 Kinder geboren. Wir haben es eben schon gehört, das ist der niedrigste Wert seit fast 70 Jahren. Prognosen erwarten bis 2030 einen Rückgang der Kindergartenkinder um 17 Prozent, gefolgt von einem ganz leichten Anstieg bis 2042. Was dann auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, bringt in Wahrheit große Fragen mit sich: Was passiert mit unseren Kindergärten, wenn sie nicht mehr voll belegt sind? Was passiert mit dem pädagogischen Personal, wenn Stellen wegfallen? Denn auch heute und gestern und an jedem Tag hören wir von Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern, die entweder in ihren Stellen nicht verlängert oder ganz und gar entlassen werden. Und wie gelingt es uns, Qualität zu sichern in Zeiten von Kürzungen, Überlastungen und Fachkräftemangel? Aber wo Schatten fällt, muss auch Licht sein, so ist das. Und die gute Nachricht ist: Thüringen hat eine der höchsten Fachkräftequoten im Bereich der frühkindlichen Bildung.
(Beifall Die Linke)
Praktisch alle in den Kindergärten tätigen Personen sind hervorragend ausgebildet; das ist ein Schatz, den wir bewahren müssen, auch wenn weniger Kinder in die Einrichtungen kommen. Wir müssen uns klarmachen, weniger Kinder bedeutet nicht automatisch weniger Arbeit, sondern vor allem die Chance, endlich mehr Zeit zu haben, individueller auf jedes Kind einzugehen. Thüringen hat in den letzten Jahren Schritte dahin unternommen. Mit einem 146-Millionen-Programm haben wir Kindergärten stabilisiert, Personal gesichert und den Betreuungsschlüssel verbessert.
(Beifall Die Linke)
Seit 2025 gilt: maximal sechs Kinder unter drei Jahren pro Betreuungsperson, maximal 12 Kinder über drei Jahre. Das ist ein Fortschritt, aber nur, wenn wir das nötige Personal auch tatsächlich haben und Sicherheit geben, denn nicht alle Kindergärten setzen heute den Betreuungsschlüssel schon um, auch aus Angst davor, was da kommen mag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es eben schon gesagt, in der jetzigen Situation braucht es politische Klarheit und Sicherheit für das System. Wir brauchen ein Kindergartensystem, das nicht nur wirtschaftlich funktioniert, sondern menschlich, das nicht auf Kante genäht ist, sondern Luft zum Atmen lässt – für Kinder, für Eltern, für pädagogische Fachkräfte. Die Finanzierung der Kindergärten werden wir uns in der Kommission deshalb grundhaft anschauen müssen und wir werden uns auch strategisch auf den Weg machen, wie wir Kindergärten im ländlichen Raum erhalten können. Bei der Frage, wie wir einen Kindergartenplatz definieren, liegt es an uns zu entscheiden, was wir für die Zukunft dieses Landes für Kinder und Familien möglich machen wollen. Die Kriterien sind kein starres Konstrukt. Es liegt Verantwortung bei uns, bei der Politik, zu entscheiden, welche Kriterien wir ansetzen, um Kindergarten zu ermöglichen. Wenn Kindergärten im ländlichen Raum geschlossen werden, hat das vor allem hohe soziale Folgekosten – der Kollege Liebscher hat es schon erzählt –: weite Fahrwege, Reduzierung von Arbeitszeit, besonders auch von Frauen, oder gleich die Kündigung, weil das Kind dann doch einfacher von zu Hause aus zu betreuen ist. Anfang 2025 hat die CDU Thüringen im Kontext von medizinischer Versorgung von einem 20-Minuten-Land Thüringen gesprochen. Dieses 20-Minuten-Land brauchen wir auch für Kindergärten.
(Beifall Die Linke)
Ich bin der CDU-Fraktion dankbar, dass sie die Einführung des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres für 2027 weiter zugesichert hat, trotz der Angriffe aus der Koalition und von den eigenen Leuten aus der Exekutive. Wir sind gespannt, wie sich dies im Entwurf für den kommenden Doppelhaushalt abbilden wird. Der Gesetzesänderung der AfD erteilen wir hier heute eine Absage. Die Forderungen, die Sie aufmachen, bleiben im Ansatz stecken. Wir müssten eigentlich Teil eines größeren, aber mit der Kommission Kindergarten bereits begonnenen Prozesses sein. Die demografische Entwicklung in Thüringen können wir nicht aufhalten. Aber wir können, wir müssen sie aktiv gestalten und müssen uns entscheiden, wie wir ihr begegnen – und das sind wir den Menschen schuldig. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir beraten heute den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes. Schauen wir uns an, was vorgeschlagen wird. In § 3 Abs. 4 Thüringer Kindergartengesetz soll festgeschrieben werden, dass eine Kindertageseinrichtung höchstens 10 Kilometer vom Wohnort entfernt sein darf. Das klingt auf den ersten Blick plausibel. Aber was bedeutet das in der Praxis? Eine solch starre Vorgabe sagt nichts darüber aus, ob es genügend qualifiziertes Personal gibt, ob die Einrichtung pädagogisch gut ausgestattet ist oder ob die Kommune die Finanzierung dauerhaft tragen kann. Entfernung allein ist kein Qualitätsmerkmal.
(Beifall BSW)
Es ist nur eine formale Hürde und für Familien in dünn besiedelten Regionen bedeutet sie Unsicherheit. Denn wie soll das praktisch umgesetzt werden? In § 15 Thüringer Kindergartengesetz will die AfD die Mindestfläche pro Kind verdoppeln. Selbstverständlich sind kindgerechte Räume wichtig. Das bestreitet niemand. Aber wenn wir die Flächenanforderungen ohne Finanzierung erhöhen, dann treiben wir kleinere Einrichtungen in den Ruin. Wer soll denn kurzfristig zusätzliche Räume schaffen – gerade in ländlichen Regionen und in alten Gebäuden, Übergangsregelungen mal beiseitegelassen? Die Folge wäre nicht bessere Qualität, sondern wären noch mehr Schließungen – das Gegenteil dessen, was angeblich erreicht werden soll. In § 21 Abs. 7 Thüringer Kindergartengesetz schließlich will die AfD die Finanzierung an den bereitgestellten Plätzen ausrichten. Das klingt nach einer Lösung, ist aber keine. Denn nur tatsächlich belegte Plätze können finanziert werden. Eine Grundfinanzierung auch für nicht belegte Plätze? Nicht möglich.
(Beifall BSW)
Nach dieser Logik müssten wir theoretisch in ein paar Jahren noch Grundschulplätze freihalten, Regelschulplätze freihalten. Das Geld würde dann an anderer Stelle fehlen, etwa in den Schulen. Am Ende entscheidet allein der Träger, ob sich eine Einrichtung finanziell trägt. Doch im Mittelpunkt müssen das Wohl unserer Kinder, die Bedarfe der Eltern und gleichwertige Lebensverhältnisse stehen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das, was wir brauchen, sind keine starren Zahlen, sondern ein Kita-Netzplan für Thüringen. Dieser muss sicherstellen, dass jede Region, Stadt wie Land, Zugang zu wohnortnahen und auch qualitativ hochwertigen Einrichtungen hat – und das auch kommunenübergreifend. Ein solcher Plan umfasst erstens Wohnortnähe: Wege müssen machbar sein, im ländlichen Raum auch durch Transportangebote oder Tagespflege. Zweitens Qualität statt Bürokratie: Standards, nicht Quadratmeterzahlen sind entscheidend. Drittens regionale Flexibilität: Ein Dorfkindergarten braucht andere Lösungen als eine Großstadteinrichtung. Viertens: Land, Kommunen und Träger müssen Standorte gemeinsam sichern. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Gesetzentwurf der AfD löst kein einziges reales Problem. Er schafft Unsicherheit. Er überfordert Kommunen und er bietet Familien nur eine Scheinsicherheit. Wirklich nachhaltig ist ein thüringenweiter Kita-Netzplan verbunden mit stabiler Finanzierung und hohen Qualitätsstandards. So sichern wir, dass jedes Kind in Thüringen – ob in Jena, in Nordhausen oder im Eichsfeld – wohnortnah eine gute Kita besuchen kann. Aus diesem Grund lehnen wir als BSW-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Statt Symbolpolitik brauchen wir Verlässlichkeit, Qualität und Gerechtigkeit. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, die demografische Entwicklung sorgt momentan dafür, dass überall im Land Kindergärten geschlossen werden oder vor dem Aus stehen. Von der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen hört man da leider zu diesem wichtigen Thema nicht viel. Wir haben keinen Gesetzentwurf vorliegen, keinen Antrag, bloß irgendwelche nebulösen Aussagen, wie man mit dem Kindergartensterben umgehen möchte. Die Versprechung, dass von der Koalition mal etwas zum Kindergartengesetz kommt, höre ich jetzt seit März im Ausschuss. Vorliegen tut noch nichts. Und, Herr Liebscher, wie gesagt, was Sie jetzt hier gesagt haben, das ist ja gut und schön. Wo ist denn aber der Antrag zu dem, was Sie gesagt haben?
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Daran
wird noch gearbeitet!) Für mich gilt immer noch, das Erreichte zählt, und nicht, wie Sie es vielleicht gerne hätten, das Erzählte reicht. Das ist vielleicht der große Unterschied.
(Beifall AfD)
Was wir nun aber haben, ist ja eine neue Kommission mit dem sperrigen Titel „Kommission zur Kindergartenfinanzierung“ als Arbeitsgruppe der Haushaltsstrukturkommission. Ehrlich gesagt erinnert mich das Ganze ein bisschen auch an das Sprichwort: Und wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann bilde ich einen Arbeitskreis. Und ja, Frau Große-Röthig, es ist gut, dass es diese Kommission zum Teil gibt. Es wurde auch viel Gutes gesagt. Aber ich glaube nicht, dass diese Kommission wirklich am Ende zielführend ist. Es gab ja nun vor vier Wochen die erste Sitzung der Kommission. Dabei waren Vertreter der verschiedenen Ministerien, der einzelnen Fraktionen, der freien Träger und auch verschiedene Experten aus der Wissenschaft. Alle Beteiligten wurden auf den aktuellen Stand gebracht, wie die aktuelle Kinderzahlentwicklung ist, wie die Zukunftsprognosen sind usw. Wie es nun aber weitergehen soll mit dieser Kommission, das ist noch völlig unklar. Es gibt noch keinen Termin für die nächste Sitzung. Auch da ist noch nicht ganz klar, wie es weitergeht. Es wurde gesammelt, welche schönen Ideen es gibt. Wie daraus aber am Ende in dieser Kommission ein Kompromiss entstehen soll, das ist auch unklar. Schon allein bei der Besetzung wäre ja bei einem Mehrheitsbeschluss nicht klar, ob das Ergebnis dann hier im Plenum auch mehrheitsfähig wäre. Meine Befürchtung ist, dass nach monatelangem Hin und Her die Kommission ergebnislos verpuffen wird und wir dann wieder am Anfang stehen. Und diese Zeit haben wir einfach nicht.
(Beifall AfD)
Das Problem mit dem Kindergartensterben ist jetzt da draußen. In vielen Kommunen wird gerade in diesen Tagen und Wochen über den Fortbestand der Kindergärten gesprochen. Es werden jetzt in den Kommunen Entscheidungen getroffen, ob der Kindergarten im Ort zukünftig erhalten bleibt oder geschlossen werden muss. Es werden im Herbst vielerorts in den Kommunen die Haushalte besprochen und da ist der örtliche Kindergarten oftmals wieder der Kostenfaktor Nummer eins. Deswegen müssen zeitnah Lösungen gefunden werden, damit die Kommunen Planungssicherheit haben, wie es weitergehen soll. Eine Kommission, die zwar schön klingt, hilft da aber nicht weiter. Wir haben doch bewährte Verfahren, die muss man nur nutzen hier im Parlament. Alle Fraktionen können doch ihre Ideen und Vorstellungen in Form von Anträgen und Gesetzesänderungen hier einbringen, so wie wir es getan haben. Diese können dann im Ausschuss besprochen werden, dort kann man dann Anhörungen mit den freien Trägern, mit den kommunalen Vertretern, mit Experten durchführen. Dort kann man mündliche Anhörungen machen, schriftliche, von mir aus auch mehrstufig. Am Ende bekommt man eine mehrheitsfähige Lösung, und so funktioniert ja eigentlich der parlamentarische Prozess. Man muss nur den Willen haben, die bewährten demokratischen Prozesse im Parlament auch zu nutzen. Und der Wille fehlt dieser Regierung.
(Beifall AfD)
Unser Vorschlag, wie das Kindergartengesetz geändert werden müsste, um das Kindergartensterben zu beenden, liegt Ihnen nun vor. Hier liegt für uns klar der Fokus darauf, ein engmaschiges Kindergartennetz in ganz Thüringen zu erhalten, vor allem im ländlichen Raum. Wer einmal erlebt hat, wie Familien im ländlichen Raum ihre Kinder jeden Morgen oder jeden Nachmittag quer durchs Land karren müssen, der weiß, dass es hier klare Grenzen braucht. Wir sagen deswegen: Ein Kindergartenplatz soll nicht weiter als 10 Kilometer vom Wohnort entfernt sein. Ich bin überzeugt davon, dass es solche Regelungen wirklich braucht, damit der ländliche Raum nicht noch unattraktiver wird, gerade für junge Familien. Natürlich muss bei einer solchen Regelung bedacht werden, dass am Ende nicht die Kommunen, die derzeit eh schon oft an der finanziellen Belastungsgrenze liegen, die Zeche zahlen. Deswegen wollen wir, dass bei den Kindergärten, die unter die 10-Kilometer-Entfernungsregelung fallen, zukünftig für die Landespauschalen die bereitgestellten Plätze zählen und nicht die belegten. Es ist nicht so, wie Herr Liebscher hier behauptet hat, dass alle anderen Kindergärten geschlossen werden sollen. Schauen Sie noch mal ins Gesetz, lesen hilft teilweise. Wir sagen nur, für die Kindergärten, die unter die 10-Kilometer-Regelung fallen und die erhalten werden müssen aufgrund dieser Regelung, soll dann die Finanzierung auf die tatsächlich bereitgestellten Plätze und nicht die belegten Plätze geändert werden. Das heißt nicht, dass ein Kindergarten, der 11 oder 12 Kilometer entfernt ist, der aber voll besetzt ist, in Gefahr ist. Aber eine solche Regelung macht dann den Betrieb der Kindergärten planbar und verhindert Schließungen aus rein finanziellen Gründen. Auch für das Land wäre eine solche finanzielle Regelung kein Fass ohne Boden, da sich die maximale Zahl der bereitgestellten Kindergartenplätze in den Kommunen anhand der aktuellen Betreuungsschlüssel ergibt. Also wenn eine Kommune einen Kindergarten hat, der unter die 10-Kilometer-Regelung fällt, könnten durch den Betreuungsschlüssel maximal zwölf Kinder dort untergebracht werden. Unser Vorschlag, im Kindergartengesetz eine solche Regelung für die maximale Entfernung hinzuzufügen, ist pragmatisch. Sie ist finanziell machbar, da es vor allem darum geht, dass die bestehenden Strukturen, die wir jetzt eh schon finanzieren, durch die sinkenden Zahlen nicht gefährdet werden, sondern dass diese erhalten bleiben.
(Beifall AfD)
Unser Vorschlag ist vor allem aber eins: dringend notwendig. Er erhält Arbeitsplätze, stärkt die Familienfreundlichkeit und sorgt dafür, dass der ländliche Raum in Thüringen nicht noch unattraktiver wird und ausblutet. In einem zweiten großen Punkt in unserem Gesetzentwurf wollen wir die Mindestflächen für die Kinder in den Kindergärten verdoppeln. Derzeit beträgt die Mindestfläche 5 Quadratmeter bzw. 2,5 Quadratmeter für die über Dreijährigen. Diese Mindestflächen wollen wir auf 10 bzw. 5 Quadratmeter erhöhen. Man sollte die derzeitige Situation mit den geringen Geburtenraten nutzen, um die Qualität in den Kindergärten zu erhöhen. Für eine vernünftige kindgerechte Betreuung braucht man nicht nur Erzieher, sondern auch den nötigen Platz. Eine solche Regelung würde auch in den größeren Städten, wie Erfurt oder Gera oder Jena, dazu beitragen, dass Kindergartenstandorte erhalten werden können. Überall dort haben wir momentan die Diskussion, wie man die Überkapazitäten, die man hat, abbauen kann und welche Kindergärten nun in den nächsten Jahren geschlossen werden sollen. Jena zum Beispiel plant, in den kommenden Jahren rund 500 Kindergartenplätze abzubauen. Man könnte also den derzeitigen geringen Bedarf an Kindergartenplätzen nutzen, um durch eine höhere Mindestfläche für die Kinder die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, und zeitgleich könnten bestehende Strukturen auch erhalten werden, Kindergärten müssten nicht geschlossen werden. Und für den Fall, dass die Geburtenrate und die Nachfrage nach Kindergartenplätzen wieder steigen – das hoffen wir ja irgendwo auch alle –, hat man nicht alles zerschlagen und muss dann nicht das ganze System wieder von vorn aufbauen.
(Beifall AfD)
Wir müssen endlich handeln und können das Kindergartensterben nicht ungebremst weiterlaufen lassen. Die Zeit für große Sonntagsreden ist hier vorbei. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass ein engmaschiges Netz an Kindergärten in Thüringen auch erhalten bleibt. Es geht um die Lebensqualität der Kinder und Familien gerade im ländlichen Raum, die darauf angewiesen sind. Wir haben es in der Hand, ob die Dörfer unseres Landes lebendig bleiben, mit Schulen, Vereinen oder eben auch Kindergärten, oder ob wir zulassen, dass sie Schritt für Schritt weiter veröden. Mit unserem Gesetz setzen wir ein klares Signal: Thüringen bleibt kinderfreundlich, Thüringen bleibt familienfreundlich, gerade auch im ländlichen Raum. Ich bitte deswegen um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, es wurde schon sehr viel gesagt über diesen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der heute beraten wird und auf den ersten Blick vielleicht wohlklingend erscheint. Nun könnte man meinen, dieser Gesetzentwurf würde eine schnelle, unkomplizierte Lösung gerade für ländliche Räume und unseren Freistaat bieten. Aber das tut er nicht. Er setzt auf starre Vorgaben: 10 Kilometer maximale Entfernung vom Kindergarten zum Wohnort, doppelte Fläche pro Kind. Klingt schön, klingt großzügig, ist aber in der Realität nicht umsetzbar, denn damit würden Strukturen starr zementiert, die mit den tatsächlichen Bedürfnissen der Familien und mit den Möglichkeiten unserer Kommunen nicht wirklich viel zu tun haben.
(Beifall CDU, SPD)
Damit sind wir bei einem ganz entscheidenden Punkt: Unsere Städte und Gemeinden sind neben den vielen Trägern, die wir in unserem Land haben, diejenigen, die Kindergärten betreiben, die Personal einstellen, die Gebäude instand halten. Sie tragen schon heute die Hauptlast der Finanzierung. Jetzt stellen Sie sich vor, was passiert, wenn plötzlich die vorgeschriebene Fläche verdoppelt wird. Kommunen, Träger müssten eventuell in Neubauten investieren, Räume umbauen, Standards nachrüsten. Das verschlingt Millionen. Es ist schlichtweg falsch, zu behaupten, dass dieser Gesetzentwurf kostenneutral sei. Die Finanzierung soll nicht mehr nach tatsächlich belegten Plätzen erfolgen, sondern nach bereitgestellten Plätzen. Das heißt, Kommunen sollen auch Geld binden, wenn Kindergärten halb leer sind. Ich möchte dies kurz exemplarisch an einem Beispiel erläutern. Laufende Betriebskosten wie Reinigung, Hausmeisterdienst, Heizkosten, Strom oder Instandhaltungskosten minimieren sich nicht, nur weil 30 statt 60 Kinder in der Einrichtung sind. Im Gegenteil, die Kosten pro Kind werden sich erhöhen. Das ist nicht nur ineffizient, es nimmt den Kommunen den Spielraum, die Strukturen vor Ort an künftige Bedarfe anzupassen und nachhaltige Strukturen zu entwickeln. Sehr geehrte Damen und Herren, in Thüringen läuft derzeit eine breite Debatte zur Zukunft der Kindergartenfinanzierung. Es wurde bereits darauf eingegangen. Diese Debatte führen wir nicht zufällig, sondern weil wir wissen, dass wir neue, tragfähige Wege für unseren Freistaat brauchen. Wir als CDU-Fraktion setzen uns daher ein, diesen Prozess ergebnisoffen mit allen Beteiligten zu führen, mit den Trägern, mit den Kommunen und auch mit den betroffenen Eltern. Der heute vorliegende Gesetzentwurf greift diesem Prozess vor. Er unterläuft die laufende Arbeit und er könnte am Ende die dringend notwendige Reform blockieren oder gar konterkarieren. Noch etwas ist mir wichtig: Eltern brauchen wohnortnahe, verlässliche und qualitativ gute Betreuung. Sie brauchen flexible Lösungen im Leben, die sich auch an das Leben vor Ort anpassen. Aber starre gesetzliche Vorgaben lösen keine Probleme. Sie schaffen neue Bürokratie und sie verengen Spielräume, die gerade im ländlichen Raum dringend benötigt werden. Der Gesetzentwurf widerspricht damit nicht nur den Zielen der CDU-Fraktion, der Koalition und steht damit im klaren Gegensatz zum Regierungsprogramm. Wir wollen einen koordinierten Transformationsprozess – von einer nachhaltigen Anpassung der Strukturen an die Realität, der Demografie, zur Sicherstellung einer wohnortnahen Kinderbetreuung. Genau diesen Weg brauchen wir. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kommission zeitnah weitergeführt wird. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns ehrlich sein: Dieser Gesetzentwurf löst nicht Probleme. Er ist weder zielführend noch kostenneutral. Er unterläuft die wichtigste Debatte, die wir gerade führen und die wir ausführlich führen müssen und mit einem klaren Blick in unsere Zukunft. Die Koalition und die Landesregierung setzen auf Verantwortung. Wir wollen nachhaltige, flexible Bildungspolitik, die Familien stärkt und die vor allem unsere Kommunen unterstützt und die Qualität der frühkindlichen Bildung sichert. Wir wollen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen, sondern die vor Ort funktionieren und praktikabel in den Städten und in den zahlreichen Dörfern unseres Freistaats sind. Darum sagen wir ganz klar: Dieser Gesetzentwurf ist der falsche Weg und folgerichtig abzulehnen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Diskussion um den Erhalt der Kita-Plätze wird in den letzten Wochen sehr emotional geführt. Da haben wir Ansätze von Symbolpolitik, wo Gelder verteilt werden sollen. Aber ich möchte an eins appellieren: Lassen Sie uns nicht diejenigen aus dem Blick geraten, um die es geht – unsere Kinder und unsere Eltern. Wir sind verpflichtet, ihnen die Möglichkeit zu geben, wohnortnah eine gute Kita-Betreuung, einen guten Kindergartenplatz zu bekommen, und das sollte für uns im Vordergrund stehen. Ich möchte noch mal hier eindringlich appellieren: Wir müssen wirklich zum Teil neue Wege gehen. Aber lassen Sie uns bitte diese Diskussion sachlich führen und immer die Kinder und ihre Eltern im Blick haben. Alles andere ist unredlich. Das sind wir unseren Wählern schuldig.
(Beifall BSW)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann hat sich für die Regierung Herr Minister Tischner zu Wort gemeldet.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, Kindergärten und Familien legen gleichermaßen den Grundstein für ein erfolgreiches und für ein glückliches Leben unserer Kinder. Die Thüringer Landesregierung ist angetreten, um die frühkindliche Bildung in ihrer Qualität zu stärken. Von Thüringen und Friedrich Fröbel ging nicht nur die Idee des Kindergartens aus, die Thüringer Landesregierungen haben über alle Wahlperioden hinweg hier richtige und wichtige Schwerpunkte mit dem Parlament gemeinsam gesetzt. Thüringen ist Kindergartenland und wir sind bundesweit Spitze.
(Beifall Die Linke)
Wenn ich bundesweit mit Kollegen über unser Kindergartensystem rede, dann kann man wirklich viel Lob und Anerkennung ernten. Wir haben nämlich über 95 Prozent unserer Kinder in den Einrichtungen. Wir sind Spitze bei den Betreuungsschlüsseln und wir haben ein sehr dichtes und wohnortnahes Netz unserer Kindergärten. Aber ja – das ist heute angesprochen worden –, wir haben auch Herausforderungen, nicht nur im Kindergartenbereich, auch in der Medizin, auch in der Sicherheit, überall, nämlich die Demografie. Und wir haben Herausforderungen beim Generationswechsel in unseren Einrichtungen und nicht nur hier in den Kindergärten, sondern auch in den Schulen, auch in den Behörden, überall in den Einrichtungen. Die dritte Herausforderung – auch heute schon öfter angesprochen – ist in der Tat die Finanzierung. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es natürlich nachvollziehbar, dass sowohl wir im Land als auch die Kommunen deutlich darauf hinweisen, wie das Finanzierungssystem vielleicht auch zu optimieren sei. Die Landesregierung hat deshalb im Rahmen der KFA-Reform beschlossen, dass das Thema „Kindergartenfinanzierung“ eine Top-Priorität hat. Auch dazu laufen innerhalb der Landesregierung verschiedene Arbeitsgruppen. Außerdem gibt es ein ifo-Gutachten, in dem die Kita-Finanzierung bereits intensiv durchleuchtet wurde. Und in der Tat, wir haben die vom Parlament gewünschte Kita-Kommission, die bereits einmal zum Thema „Qualität“, im Oktober zum Thema „Finanzierung“ und dann sicherlich Ende des Jahres/Anfang nächsten Jahres noch mal alles zusammenpacken wird. Das ist für die Landesregierung auch richtig und wichtig, wenn das Parlament Beteiligung wünscht in so einer Kommission, dass wir das durchführen. Aber es gebietet sich auch für die Landesregierung, diese Ergebnisse zunächst abzuwarten, bevor dann ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung nehme ich zum Entwurf der AfDFraktion zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes wie folgt Stellung: Zunächst fällt auf, dass der Entwurf erhebliche gesetzestechnische und formale Mängel aufweist. Herr Jankowski, vielleicht wäre es gut gewesen, Sie hätten mal einen Arbeitskreis vorher gebildet. Es werden falsche Paragrafen angesprochen. Notwendige strukturelle Anpassungen fehlen komplett. Die Verweise sind teilweise fehlerhaft oder fehlen ebenfalls. Das macht die vorgesehenen Änderungen schwer verständlich. Hinzu kommt, dass eine belastbare Kostenabschätzung im Gesetzentwurf völlig fehlt. Die im Vorblatt genannte Kostenneutralität ist nach unserer Auffassung weder begründet, noch ist sie nachvollziehbar. Zudem noch folgender formaler Hinweis: Bei dem vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich nicht um das Fünfte Änderungsgesetz, sondern um das Vierte Änderungsgesetz. Aber das nur am Rande. Kommen wir zu den zentralen Inhalten des Entwurfs. Der Gesetzentwurf sieht eine Verdopplung der pädagogischen Nutzfläche bis zum 1. Januar 2027 vor. Diese gesetzliche Vorgabe halte ich so für nicht umsetzbar. Zwar sinkt die Zahl der betreuten Kinder, aber keineswegs so stark, als dass sich diese halbieren und die Einrichtungen hierüber ihre Platzkapazitäten verdoppeln könnten. Zudem berücksichtigt der Entwurf nicht die regional unterschiedlichen Auslastungsgrade der Einrichtungen. In Einrichtungen mit hoher Auslastung sind diese Vorgaben kaum zu erfüllen. Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl neue als auch bestehende Kindergärten von der Regelung betroffen wären, was zumindest bei den Bestandseinrichtungen zusätzliche Investitionskosten in erheblichem Maße verursachen dürfte. Diese wurden jedoch nicht einmal ansatzweise in den Blick genommen, geschweige denn beziffert. Schlussendlich stellt sich die Frage, wie mit diesen Standarderhöhungen umgegangen wird, falls die Kinderzahlen wieder steigen. Zusammenfassend ist die Umsetzung in dieser Form jedoch wenig realistisch. Zweitens wird im Gesetzentwurf die wohnortnahe Betreuung als Sollregelung mit einem Entfernungsradius von maximal 10 Kilometern definiert. Die Frage der Wohnortnähe ist nicht neu und war schon mehrfach Gegenstand verschiedener gerichtlicher Entscheidungen. Die obergerichtliche Rechtsprechung geht in diesem Zusammenhang weitestgehend einheitlich davon aus, dass die Zumutbarkeit der Entfernung individuell von den örtlichen Gegebenheiten, der Infrastruktur und den Bedürfnissen der Kinder und Eltern abhängt und nicht durch starre Grenzen geregelt werden darf. Dabei nimmt die Rechtsprechung sowohl die Entfernung, die grundsätzliche Erreichbarkeit als auch den zeitlichen Aspekt in den Blick. Hinzu kommt, dass bei einer gesetzlich definierten Entfernungsvorgabe – auch wenn diese als Sollregelung und maximale Entfernung gesetzlich definiert wäre – die Vorgaben dann als Nivellierungspunkt genommen werden könnten. Das heißt, dass dann von den Gemeinden die Auffassung vertreten werden könnte, dass eine Entfernung von 10 Kilometern dann eben auch ausreicht. Würde es zu einem solchen und nicht auszuschließenden Nivellierungseffekt kommen, wäre dem eigentlichen Anliegen Ihres Gesetzentwurfs – nämlich kurze Beine, kurze Wege – nicht gedient, sondern es könnte genau das Gegenteil bewirken, dass man sich auf die 10 Kilometer beschränken würde. Daher präferiere ich hier weniger starre gesetzliche Grenzziehungen und stattdessen die Förderung flexibler und bedarfsgerechter Lösungen. Diese sind auf der örtlich zuständigen Ebene, der örtlichen Jugendhilfe – also unseren Jugendämtern –, am besten aufgehoben, da dort die örtlichen Gegebenheiten auch tatsächlich bekannt sind. Hierzu ist mein Haus auch im Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, ob und inwieweit die hierfür einschlägige Vorschrift des § 20 Thüringer Kindergartengesetz gegebenenfalls auch anzupassen wäre. Als Drittes sieht der Entwurf eine Änderung der Finanzierungsregelungen vor. Der Landeszuschuss soll zukünftig an die belegbaren Plätze gebunden sein – also an die Rahmenkapazität – und in der Konsequenz wohl an die Betreuungsgemeinden anstelle der Wohnsitzgemeinden gezahlt werden. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar, der in der vorgeschlagenen Form so nicht ohne Weiteres umsetzbar wäre. Vielmehr wäre damit eine generelle Umstellung der bisherigen Finanzierungssystematik verbunden, ohne dass derzeit die hiermit verbundenen Auswirkungen betrachtet wurden. Hinzu kommt, dass notwendige Folgeänderungen in weiteren Paragrafen durch den Gesetzentwurf nicht weiter betrachtet wurden und der Vorschlag in dieser Form ohnehin nicht vollziehbar wäre. Der Vorschlag kann beispielsweise dazu führen, dass im Rahmen der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts die abgebenden Gemeinden erhebliche finanzielle Nachteile erleiden, da sie die Kosten für bestimmte Leistungen dann selbst vollständig tragen müssten. Landeszuschüsse würden diese Gemeinden anders als bisher dann nicht mehr erhalten. Auch verkennt der Gesetzentwurf, dass die Rahmenkapazität keine fixe, sondern eine variable Größe darstellt. Das heißt, eine Umstellung auf eine Finanzierung aufgrund der vorhandenen Platzkapazität beinhaltet keinen Automatismus, dass diese Platzkapazitäten unverändert sodann auch erhalten bleiben. Dies wäre ein Irrglaube, da die tatsächliche Inanspruchnahme durchaus auch mit den verfügbaren Platzkapazitäten und den Wünschen der Eltern korrespondiert. Insoweit ist auch dieser Vorschlag mit Fehlanreizen verbunden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gesetzentwurf sowohl formale als auch inhaltliche Fehler aufweist und eine Umsetzung in der vorliegenden Form nicht möglich ist. Unbeschadet dessen bleibt es der einbringenden Fraktion unbenommen, die im Gesetzentwurf angedachten Punkte im Rahmen der Kommission zur Kindergartenfinanzierung einzubringen, die sich derzeit und auch in der nächsten Sitzung sehr ausführlich mit der Finanzierung befassen wird. Wie gesagt, das ist der Wunsch des Parlaments, dass sich diese Kommission intensiv berät, und das ist auch gut und richtig. Ich bin dann gespannt, Herr Jankowski, auf Ihr Engagement, auf Ihre Diskussionsbeiträge, auf Ihre Vorschläge, auf Ihre Wortbeiträge in dieser Kommission. Dem Ergebnis dieser Kommission kann die Landesregierung nicht vorgreifen, will sie auch nicht vorgreifen. Wir halten daher den eingebrachten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion neben den ihm innewohnenden materiellen und formellen Mängeln derzeit für nicht beschlussfähig. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Beantragt wurde für die Fraktion der AfD die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich nicht wahrgenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, SPD, BSW und CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit schließe ich die Beratung und den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 25 und 37 in gemeinsamer Beratung Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1275 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1871 Ich frage zunächst: Wird die Begründung zu dem Antrag in Tagesordnungspunkt 25 gewünscht? Das ist gewünscht. Herr Abgeordneter Abicht.
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Herr Präsident, werte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Landsleute, mit dem vorliegenden Antrag zur Tourismusstrategie 2035 bringen wir, die AfD-Fraktion, eine Reihe konkreter Vorschläge ein, um das enorme, aber bisher ungenutzte Potenzial des Thüringen-Tourismus zu heben. Seit Langem steht fest, die bisherige Tourismusstrategie 2025 hat zentrale Herausforderungen nicht gelöst. Die Sichtbarkeit Thüringens als Tourismusland ist gering, die Gästezufriedenheit gerade einmal durchschnittlich, die Wertschöpfung schwach und die Organisationsstrukturen zwischen Thüringer Tourismus GmbH, Ministerium, regionalen oder lokalen Tourismusorganisationen und Kommunen bleiben unübersichtlich und aus unserer Sicht ineffizient. Das haben auch vor Kurzem die öffentlichen Diskussionen und das Kompetenzgerangel um eine neue Tourismusgesellschaft im Thüringer Wald exemplarisch gezeigt. Besonders dramatisch scheiterte die Tourismusstrategie in und nach den Jahren der zerstörerischen Coronapolitik. Werte Kollegen, das war kein Schicksal, das war politisch gewollt. CDU, SPD, Grüne und die Kommunisten mit Ramelow an der Spitze haben mit ihren Lockdowns und Zwangsmaßnahmen den Mittelstand regelrecht kastriert.
(Beifall AfD)
Familienbetriebe, über Generationen aufgebaut, auch in meiner Nachbarschaft und auch in meinem Freundeskreis, wurden im Lockdownwahn von den Kartellparteien geopfert. Die 2016/2017 erstellte Tourismusstrategie war spätestens nach Corona hinfällig und hätte umgehend neu gefasst werden müssen. Dass Rot-RotGrün sich dem verweigert hatte, zeigt die Arroganz dieser abgehobenen Weltverbessererideologen und wie wenig sie sich für die Belange der kleinen Leute tatsächlich interessieren.
(Beifall AfD)
Werte Kollegen, unsere Fraktion hatte bereits damals eine tourismuspolitische Broschüre erstellt und diese, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurde in der Tourismusbranche ausdrücklich positiv aufgenommen. Mit diesem unserem Antrag knüpfen wir daran an. Werte Kollegen, wir stellen nicht nur fest, dass Thüringen als Reiseziel unter seinen Möglichkeiten bleibt, wir zeigen auch auf, wie man das ändern kann. Wir fordern eine klare Profilierung als geografisches, kulturelles und historisches Zentrum Deutschlands, eine Etablierung einer einheitlichen, emotional ansprechenden Marke, etwa unter dem Leitmotiv „Herzstück Deutschlands“, sowie die Einführung einer landesweiten Gästekarte nach dem Vorbild der Thüringer Wald Card, welche die Nutzung von Kulturangeboten und des ÖPNV unkompliziert ermöglicht. Außerdem wollen wir als familienpolitische Maßnahme, dass diese Gästekarte an kinderreiche Thüringer Familien kostenfrei ausgegeben wird. Ausbildungs- und Qualitätsoffensiven im Gastgewerbe und der Hotellerie sind ebenfalls Bestandteil unseres Vorstoßes und vieles mehr. Allerdings reicht es nicht, nur gute Vermarktungsstrategien zu präsentieren. Werte Kollegen, vor allem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen. Deshalb fordern wir begleitend zur Tourismusstrategie 2035 erstens die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent für Speisen und Getränke, zweitens den Abbau bürokratischer Hürden im Land, auch auf Bundesebene und EU-Ebene – Stichworte: Lieferkettengesetz, Hygieneverordnung und Landesbauordnung, da insbesondere der Brandschutz –, drittens eine stärkere Aktivierung des Arbeitsmarkts, insbesondere durch Abschaffung von Fehlanreizen im Sozialstaat – eine Mindestlohnerhöhung auf 15 Euro wäre der Untergang für viele Betriebe –,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die
finden jetzt schon keine Leute mehr! Haben Sie das schon mal mitbekommen?) – ach, mein Lieber, woran liegt es denn? –,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Weil
dort die Arbeitsbedingungen nicht vergleichbar sind mit anderen Branchen!) viertens die Beendigung der verfehlten MobilitätsEnergiewende.
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Denn nur wer sich Autofahren leisten kann und eine Landschaft vorfindet, die nicht von Windindustrie verschandelt ist, wird gern nach Thüringen reisen.
(Beifall AfD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Tourismusakteure in Thüringen machen im Rahmen ihrer Möglichkeiten tatsächlich einen guten Job. Aber sie brauchen Rückhalt von uns, der Politik. Sie brauchen Handlungsfreiheit.
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Vielen Dank für die Einbringung des Antrags. Ich frage in Richtung der antragstellenden Fraktionen von CDU, BSW und SPD: Ist die Begründung des Tagesordnungspunkts 37 gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Abgeordnetem Bühl für die Fraktion der CDU das Wort.
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, wir haben heute hier zwei Anträge zu diskutieren, die sich mit dem Thema „Tourismus“ beschäftigen, und – das will ich voranstellen – das ist gut, dass wir das an dieser Stelle tun, weil jetzt der richtige Zeitpunkt ist. Aktuell ist die Tourismuskonzeption zumindest im ersten Entwurfsstadium im Wirtschaftsministerium in der Diskussion. Deswegen finde ich es gut, dass wir hier auch aus dem parlamentarischen Raum unseren Input in diese Diskussion geben, damit das auch frühzeitig vom Wirtschaftsministerium und auch der Wirtschaftsministerin mit beachtet werden kann. So viel vielleicht vorweg. Ich will mich auch kurz mit dem AfD-Antrag auseinandersetzen, bis ich zu unserem Antrag komme. Dieser AfD-Antrag ist der AfD-Klassiker. Sie erkennen ein Thema, was tatsächlich Relevanz hat, aber verbinden es mit Punkten, die völlig sachfremd sind, um Ihre eigene Erzählung, dass alles schlecht ist, zu verbinden.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Das sieht man zum einen schon an Ihrer Begründung, die in Teilen falsch ist, das muss man ganz klar so sagen. Sie versuchen, das Land schlechtzureden, haben sich mit der Sachlage augenscheinlich gar nicht befasst. Denn wenn Sie sich jetzt mal allein die Daten – und die Daten sind Ihnen frei zugänglich, vielleicht sind Sie ja auch im Tourismus-Newsletter von Thüringen Tourismus – anschauen: Im Juli 2025 ist Thüringen bei der Gästezufriedenheit, was den Gästeservice betrifft, mit 90,3 Punkten deutschlandweit auf Platz 1, und was die Regionen betrifft, ist es so, dass wir ein sehr disparates Bild haben. Dort ist es nicht so, wie Sie beschrieben haben, dass wir bei der Gästezufriedenheit ganz hinten liegen würden. Wir liegen ehrlicherweise in einem ausbaubaren Mittelfeld. Wir liegen auf Platz 8 bei der Gästezufriedenheit, allerdings mit deutlich unterschiedlichen Nuancen. Frau Tasch wird sich sicherlich freuen, dass das Eichsfeld auf Platz 2 liegt, was die Gästezufriedenheit von allen Regionen deutschlandweit betrifft.
(Beifall CDU)
Und der Kollege Geibert wird sich freuen, dass Weimar unter den Städten auf Platz 8 ist,
(Beifall CDU)
was die Gästezufriedenheit der städtischen Regionen betrifft. Und Kollege Henkel wird sich freuen, dass die Region Rhön von 140 Regionen auf Platz 9 ist bei der Gästezufriedenheit.
(Beifall CDU)
Von daher ist es, glaube ich, etwas, wo wir insgesamt gar nicht mal so schlecht dastehen, auch wenn es ausbaufähig ist. Aber das ist das, was Sie immer versuchen zu vermitteln: Die Welt steht kurz vorm Untergang und das Einzige, was die Welt noch retten kann, ist die AfD.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: So ist es!)
Und das scheint Ihr Antrag auch vermitteln zu wollen. Verbrennerverbot, Abschaffung des Bürgergelds, Windkraft, Corona – alles völlig sachfremd in einem Tourismusantrag. Deswegen ist dieser Antrag für uns, und damit will ich ihn auch zur Seite legen, keine Grundlage, mit der wir uns weiter beschäftigen können. Die tatsächliche Ausgangslage stellt sich so dar, dass wir die Zahlen in den Übernachtungen vom Vorpandemieniveau fast wieder erreicht haben. Wir sind jetzt bei 99,3 Prozent der Übernachtungszahlen vom Vorpandemieniveau. Das Jahr 2024 war das zweitstärkste Jahr, was die Übernachtungszahlen in Thüringen betrifft, seit der Wiedervereinigung. Damit sieht man vor allen Dingen ein Wachstum in den Regionen Erfurt, Weimar und im Eichsfeld – das muss man sagen, das Eichsfeld ist dort sehr positiv mit neuen Anbietern.
(Beifall CDU)
Und wir sehen positive Entwicklungen bei Qualität und Produkten. Wir haben allerdings eine riesige Herausforderung im Thüringer Wald, das muss man sagen. Das ist unser Übernachtungsbringer im Land. Allerdings hat der Thüringer Wald dort die größten Probleme. Es gibt dort eine Stagnation oder ein leicht rückläufiges Übernachtungsangebot, was daran liegt, dass wir natürlich auch dort eine Herausforderung bei den Anbietern haben, viele gehen in den Ruhestand. Wir brauchen gute Produkte und wir haben ein Personalproblem. Und das sind die Themen, die auch eine Tourismuskonzeption und die Tourismusstrategie insgesamt mit bearbeiten muss. Für uns ist als Erstes wichtig, und da sind wir auch völlig d’accord mit unserer Landesregierung, dass Schluss sein muss mit austauschbaren Slogans, Schluss mit „Thüringen entdecken“ oder Ähnlichem, womit kein Mensch irgendwas verbinden kann. Sondern wir brauchen Slogans, die wirklich das Herz erreichen, die dafür sorgen, dass Menschen irgendwas mit unserer Region fest verbinden. Da halten wir den Slogan „Das Grüne Herz Deutschlands“ für den Slogan, mit dem wir genau das schaffen können, der alles verbindet, was für Thüringen wichtig ist.
(Beifall CDU)
Und das ist zum einen natürlich der Naturreichtum. Das ist die außergewöhnlich große Waldfläche. Das sind die UNESCO-Welterbestätten wie der Nationalpark Hainich, wie unsere Naturschutzgebiete. Das ist die geografische Mitte, für die ja das Grüne Herz auch steht, überall von Deutschland gut erreichbar und damit als Herz in der strategischen Rolle gut für Gäste erreichbar zu sein. Das ist die Kultur und die Tradition, die unser Land zu bieten hat, mit der kulturellen Vielfalt, mit der gastfreundschaftlichen Mentalität – ich habe es schon erwähnt beim Gästeservice –, den umfassenden Symbolen wie dem Rennsteiglied, der Wartburg, den kulinarischen Spezialitäten und den regionalen Bräuchen. All das findet sich im Grünen Herz, natürlich auch die Verbindung aus Kulinarik und Handwerk, die touristische Vielfalt, wo man in einer Tagesreise vom Aktivurlaub am Rennsteig bis zum Theater in Weimar alles besuchen kann. Und das zeigt, wir sind eine Region, in der sich so viel in einen Urlaub, in einen Kurzurlaub oder in einen längeren, packen lässt, dass man einfach sagen kann: Hier geht es herzlich zu im Grünen Herz. Und das ist etwas, was wir nach vorn stellen wollen.
(Beifall CDU)
Natürlich ist dieses Grüne Herz nicht nur etwas, was wir touristisch nutzen wollen. Deswegen ist auch dieser Antrag wichtig, denn es soll ja auch einen Wiedererkennungswert und eine gemeinsame Identität stiften. Und das, finde ich, ist eine ganz wichtige Sache. Ein austauschbarer Slogan wie „Thüringen entdecken“ in der Vergangenheit, der hat niemanden angesprochen, sondern es geht darum, dass das Grüne Herz eben sowohl die Menschen im Land anspricht – und wir haben dazu ja Befragungen gemacht, bei denen knapp 80 Prozent der Thüringer gesagt haben, das ist der richtige Slogan für das Land – und auf der anderen Seite auch nach außen hin gut wirken kann. Deswegen ist die Verbindung aus Tourismus, aus Marketing ins Land und dann hin zu einer Wirtschaftsvermarktung der richtige Weg, den es jetzt anzugehen gilt und bei dem diese Tourismusstrategie ein Teil eines größeren Prozesses ist. Denn die Staatskanzlei ist ja dran, das für das ganze Land aufzubauen, was das Grüne Herz betrifft. Das hier ist eine Teilkomponente, die darin zusammen zu finden sein muss.
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Bitte zum Schluss, um zu sehen, ob die Redezeit noch reicht. Das „Grüne Herz Thüringens“ ist damit ein integraler Werbeträger für Natur, für Kultur, für Qualität, für Nachhaltigkeit und für Identität. Ich finde, das ist wichtig. Wenn man spürt, dass eine Marke im Land getragen wird, von den Menschen akzeptiert wird, dann wird sich das auch auf den Tourismus auswirken. Insgesamt ist für die Strategie wichtig, finde ich – und ich habe ja das Tourismusthema die letzten Jahre intensiv betreut, auch bei der letzten Landesregierung –, dass wir erstens wegkommen von diesen austauschbaren Slogans und zweitens davon, dass wir von irgendjemandem in Deutschland uns erklären lassen, wie Tourismus funktioniert. Die letzten Strategien waren immer von irgendwelchen großen Agenturen; und bei den Agenturen läuft es nach meiner Auffassung immer gleich, die schreiben die ersten 80 Seiten, die sie irgendwie allen verkaufen wollen, und dann machen sie zehn Seiten dran, die irgendwie so ein bisschen für das Land passen, und die Strategie, die man hat, ist total austauschbar und generisch. Dann kommen noch Leute – ich habe das selbst in der letzten Legislatur erlebt – wie zum Beispiel ein Kollege aus Bayern – dem will ich gar nicht zu nahetreten; Bayern an sich ist ein sehr schönes und touristisch wertvolles Bundesland –, der uns dann hat erklären wollen: Na ja, also die neue Zielmarke, die wir am Rennsteig ansteuern müssen, das ist der vegane Wanderer. Und ich bin mir nicht sicher, ob wir jetzt mit dieser Strategie der letzten Jahre, den Veganer an den Rennsteig zu locken, unbedingt viel Erfolg hatten. Ich habe nicht den Eindruck, dass wir damit die Zahlen am Rennsteig steigern konnten. Deswegen sollten wir von diesen Erzählungen wegkommen, dass uns von außen irgendjemand erzählt, was hier die richtigen Gäste sind. Sondern wir sollten gucken, was hat das Land zu bieten und wie können wir Gäste damit ansprechen, und das verspreche ich mir von der neuen Strategie.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Also der Fokus auf das Produkt, der Fokus auf privates Engagement, weg davon, dass wir vom Staat vorgeben wollen, was die Leute vor Ort machen sollen, also das Produkt in den Mittelpunkt stellen. Das ist etwas, was für die nächste Strategie aus meiner Sicht ganz entscheidend ist und bei dem – wir hatten ja schon eine Runde auch als Fraktion, wo wir alle DMOs, also alle Tourismusmanagementorganisationen, im Land eingeladen hatten, gemeinsam mit Thüringen-Tourismus, um auch mal den bisherigen Prozess, der ja schon sehr intensiv war, dargestellt zu bekommen – ich den Eindruck habe, dass genau das passiert, auch in dem, was das Ministerium jetzt vorbereitet und was wir, denke ich, hier noch gut begleiten können. Weiter ist mir aber auch noch wichtig, und das machen wir auch in unserem Antrag klar, dass sich das nicht nur bei der Strategie erschöpfen darf, sondern wir müssen uns auch noch einmal anschauen, wie sind die Strukturen der TTG, was kann die TTG überhaupt leisten und was machen die DMOs. Das ist etwas, was auch in diesem Prozess beleuchtet werden muss, denn wir brauchen zum einen natürlich eine Verlässlichkeit vom Land, was die Akteure in Sachen Finanzierbarkeit für ihre Struktur brauchen. Aber auf der anderen Seite müssen wir das natürlich in Vergleich setzen zu dem, was das Land an finanziellen Möglichkeiten hat. Das wird es sich in diesem Prozess noch einmal anzuschauen gelten. Das Gleiche beim Thema „Bürokratieabbau“, also neben dem Personalmangel, der das Hauptthema ist und wo wir uns jetzt schon nichts vormachen müssen: Wenn wir alle abziehen würden, die aus dem Ausland kommen und hier im Gastgewerbe arbeiten, dann wären deutlich mehr Bratwurstgrills zu und wir würden nichts mehr zu essen bekommen. Also auch so viel zu Erzählungen, die oft von ganz rechts außen kommen, wir würden keine Leute aus dem Ausland brauchen. Gerade im Gastgewerbe sieht man mit dem Vietnam-Projekt und Ähnlichem, dass es gar nicht anders geht. Deswegen ist auch das etwas, was wir mit beachten müssen und was auch in der touristischen Strategie mit beachtet werden soll. Dann natürlich das Thema „Bürokratieabbau“: Das ist etwas, was neben dem Personalmangel am meisten belastet, und auch das muss man angehen. Dort bin ich sehr hoffnungsvoll, mit dem ersten Bürokratieabbaugesetz in diesem Jahr noch einen ersten Aufschlag zu bekommen, gerade was Kontrollpflichten und Ähnliches betrifft, zu schauen, was man dort erreichen kann, und auch Erleichterung dort an ganz konkreter Stelle zu bekommen. Dann das Thema, was die Arbeitszeit betrifft, dass die Arbeitskräfte ein zentrales Problem sind, das habe ich schon beschrieben. Da müssen wir gucken, was wir tun können, aber dort – da muss man ja ehrlich sein – haben wir vom Land Thüringen aus, was Arbeitszeitkonten und Ähnliches betrifft, wenig Möglichkeiten. Wo wir mehr Möglichkeiten haben, das ist beim Thema „Digitalisierung“. Dort hat Thüringen tatsächlich auch in der letzten Legislatur schon einiges Gutes erreicht, nämlich mit ThüCAT, was ein echtes Vorzeigeprojekt ist. Darauf dürfen wir uns jetzt aber nicht ausruhen. Zentral sind da aus meiner Sicht zwei Punkte. Zum einen brauchen wir ein gutes digitales Informationsangebot, das so abgestimmt ist, dass buchbare Angebote direkt vermittelt werden können, und zum anderen die Möglichkeit des Direktvertriebs auf den Informationsseiten, denn wir sehen ja, dass die großen Anbieter wie Booking.com usw. sehr viel an Gebühren verlangen und natürlich auch die Wertschöpfung nicht im Land bleibt. Es ist also viel erstrebenswerter, dass wir selbst Angebote schaffen, womit die Wertschöpfung im eigenen Land bleibt und nicht irgendwo in die USA oder woandershin abfließt. Insgesamt denke ich, dass wir im Tourismus noch viel zu tun haben, zum einen mit der Strategie – ich habe es beschrieben –, weg von austauschbaren Slogans hin zum „Grünen Herz“.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ist nicht
austauschbar?) Mit der Struktur, weg von Vorgaben von oben hin zur Stärkung des konkreten Produkts und des privaten Anbieters, hin zur Digitalisierung, Vorzeigeland in Sachen KI und digital buchbaren Angeboten mit lokaler Wertschöpfung zu werden und dann auf der letzten Ebene das Personal zu stärken, mit Projekten wie zum Beispiel dem Vietnam-Projekt oder Ähnlichem Menschen in das Gastgewerbe zu ziehen und dort die Hebel zu bedienen, die wir auf Thüringer Ebene bedienen können. Ich denke, alles zusammengefasst ist das was, das sich lohnt im zuständigen Wirtschaftsausschuss weiterzudiskutieren. Deswegen beantrage ich an dieser Stelle schon die Überweisung unseres Antrags an den Wirtschaftsausschuss. Ich denke, dort kann man wunderbar begleitend auch zum Prozess, den das Wirtschaftsministerium aktuell durchführt, dann auch parlamentarisch eng dabeibleiben, unsere Punkte dort mit reingeben, auch noch mal eine Anhörung durchführen. Ich kann uns nur allen empfehlen, den AfD-Antrag an dieser Stelle abzulehnen, denn wir beschäftigen uns bei der Tourismusstrategie nicht mit dem wichtigen Thema „Windkraft“, nicht mit dem Verbrennerverbot, was ich selbst auch für dringend aufzuweichen halte, und auch nicht mit dem Thema „Bürgergeld“, bei dem ich auch die Auffassung habe, dass wir da etwas tun müssen. Passt aber alles nicht in einen Tourismusantrag und deswegen empfehle ich dort die Ablehnung und die Überweisung unseres Antrags. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ich hat-
te noch eine Frage!) Lassen Sie die Frage noch zu? Frau Abgeordnete Hoffmann, Ihre Frage.
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Vielen Dank für die Möglichkeit einer Fragestellung. Ich will auf das zurückkommen, was Sie sagten, was angeblich nicht in den Antrag reingehört. Vor dem Hintergrund dessen, dass wir im Landtag schon Unternehmer aus dem Gastgewerbe hatten, die sagen, dass ihnen der beschleunigte Windenergieausbau schadet, und vor dem Hintergrund dessen, dass ich davon ausgehe, dass Sie nicht der Meinung sind, dass Touristen nach Thüringen kommen, um Windanlagen zu bestaunen, möchte ich um Ihre Auffassung bitten, da Sie die Landesregierung gelobt haben, wie Sie denn dazu stehen, dass die Landesregierung im Juli erst der Beschleunigung des Windenergieausbaus im Bundesrat zugestimmt hat – es wurden mehrere Gesetze geändert: Raumordnungsgesetz, Wind-an-Land-Gesetz –, denn dieses konterkariert ja den günstigen Zustand des Tourismus. Da würde ich gern Ihre Auffassung wissen.
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Also zum einen will ich mal meine Auffassung untermauern, dass diese Themen, so wichtig sie sind, nichts in einem Antrag zur Tourismusstrategie zu suchen haben, und das ist ja auch die Überschrift Ihres Antrags, ich habe ihn hier: „Tourismusstrategie Thüringen 2035“. Aber in die Tourismusstrategie schreibt man nicht Windausbauziele rein. Da schreibt man rein, wie man das Land vermarkten will, und da schreibt man auch nicht rein, dass wir das Verbrennerverbot abschaffen wollen. Das passt also schon mal nicht zusammen. Auf der anderen Seite ist es das Ziel der Landesregierung und auch der sie tragenden Fraktionen, dass wir in Sachen Windkraft zu einer Aufweichung dieses Flächenziels kommen. Dort hat unsere Landesregierung selbst einen Antrag im Bundesrat eingebracht, der aktuell diskutiert wird, um von diesen Flächenzielen wegzukommen, weil wir als Thema durchaus sehen und es für uns in vielen Regionen wichtig ist, dass wir nicht blind Fläche zustellen, sondern dass wir die Energiebedarfe des Landes decken. Dazu sehe ich das Engagement der Landesregierung und ich kann uns alle dazu aufrufen, an den verschiedensten Stellen, an denen wir unterwegs sind, auf die anderen Bundesländer mit einzuwirken, dass es zum Schluss im Bundesrat dafür auch Mehrheiten gibt. Ich werde das an meiner Stelle auf jeden Fall tun, habe das auch am Montag, als ich in Berlin war, getan und würde das allen gemeinsam empfehlen, damit wir dort noch zu Änderungen kommen. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, liebe Gäste hier im Plenarsaal und auch an den Bildschirmen, liebe Gäste, die unser Bundesland als Touristen besuchen! Vom Tourismus hängen in Thüringen rund 100.000 Arbeitsplätze ab. Eine gut aufgestellte Tourismuslandschaft mit vielfältigen Angeboten ist Grundstein für eine hohe Attraktivität für die Menschen vor Ort, gerade auch im ländlichen Raum. Tourismus ist gleichzeitig ein Wirtschaftszweig, der in Thüringen noch erhebliches Potenzial birgt. Diesen Fakt wird wohl kaum jemand ernsthaft bestreiten wollen. Das ist keinesfalls als Kritik an der Arbeit der Leistungserbringer, der vielen Engagierten in der Thüringer Tourismus GmbH unter Geschäftsführer Christoph Gösel und in den regionalen Tourismusstrukturen zu verstehen, die mit viel Herzblut versuchen, den Tourismus in Thüringen nach vorn zu bringen. Dieses Potenzial künftig noch besser zu aktivieren, ist Aufgabe auch für die neue Tourismusstrategie, an der schon lange gearbeitet wird, die aber dennoch erst im kommenden Jahr fertiggestellt sein wird. Das ist bedauerlich, weil durch den damit eintretenden Zeitverlust bei der Bearbeitung bekannter Defizite Chancen verloren gehen, Chancen, die möglicherweise auch über die Existenz von konkreten Leistungserbringern entscheiden. Deshalb muss die Tourismusstrategie hier liefern. Denn klar ist, jenseits aller Strategien und jenseits von Prospekten und raffinierten Buchungsplattformen, ja, Herr Bühl, sogar jenseits von mit grünen Herzen umrahmten Hochglanzfotos aus Thüringen, Tourismus funktioniert nicht ohne Angebote in Gastronomie und Übernachtungsgewerbe. Und hier ist die Entwicklung in manchen Regionen immer besorgniserregender. Hier braucht es jetzt einen wirksamen Impuls für die Leistungserbringer. Dass aber ausgerechnet die AfD jetzt das Thema „Tourismus“ entdeckt, ist an Hohn nicht zu überbieten. Die Attraktivität des Reiselands Thüringen hat für ganz konkrete Menschen wegen Ihnen so weit abgenommen, dass man lieber woanders seinen hart verdienten Urlaub verbringt. Stornierungen nach der Landtagswahl belegen diese Aussage ganz klar. Sie sorgen auch mit Ihren rassistischen Einfällen immer wieder dafür, dass Thüringen für Fachkräfte aus dem Ausland, worauf gerade auch der Tourismus in wachsendem Maße angewiesen ist, an Attraktivität verliert – ein klarer Wettbewerbsnachteil. Wer erfolgreich um Touristen werben will, braucht glaubwürdig eine Strategie für ein weltoffenes, tolerantes Land mit einer wirklichen Willkommenskultur, wo Gäste eben unabhängig von Herkunft, Sprache, Religion und sexueller Orientierung sich geborgen fühlen, ihren Urlaub machen zu wollen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Und was macht die AfD in Gestalt ihres Vorsitzenden? Höcke wünscht Unternehmen und damit auch Unternehmen der touristischen Infrastruktur schwere, schwere wirtschaftliche Turbulenzen an den Hals, nur weil sie sich bei der Kampagne „Made in Germany – Made by Vielfalt“ beteiligt haben. Das war, Herr Mühlmann, wann? Am 24. August des vergangenen Jahres,
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Schauen
Sie sich mal an, wie die Aussage wirklich war!) gerade mal zwölf Monate her. Und außerdem sagt er, Herr Höcke, dass die Unternehmen mal die Klappe halten sollten, wenn es um Politik geht. So läuft das bei der AfD, was die wirtschaftliche Kompetenz und die Unterstützung der Leistungserbringer im Tourismus anbelangt. Ihr Antrag selber kommt als Wandzeitung daher, ohne neue Ideen, ohne neuen Inhalt, aber mit all den alten Artikeln aus dem letzten Jahr, die noch mal neu kombiniert wieder angepinnt wurden: Windkraft stoppen, Mobilitätswende beenden, vermeintliches Verbrenner-Aus kippen, Bürgergeld abschaffen, wöchentliche und tägliche Höchstarbeitszeiten schleifen, Steuer- und Abgabensenkung, nicht zu vergessen die allgemeine Bürokratieabbaubirne. Mit diesem bundespolitischen Sammelsurium machen Sie deutlich, dass es kein ernsthaftes Interesse bei der AfD gibt, sich konkret mit den Fragen der Leistungserbringer in Thüringen zu beschäftigen. Dieser Antrag wurde geschrieben, um abgelehnt zu werden, und genauso wird es auch kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im Antrag der Koalition findet man Licht und Schatten. Er hat nicht nur das Makel, Herr Bühl, dass er als Reaktion auf den AfD-Antrag daherkommt, sondern dass auch die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen bisher im Wirtschaftsausschuss nicht mit Nachfragen zum Stand der Erarbeitung der neuen Tourismusstrategie aufgefallen sind.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Stimmt nicht,
ist ja ein eigenständiger Antrag!) Leider ist die inhaltliche Arbeit, die mit der Tourismusstrategie verbunden werden muss und die ja auch schon zum großen Teil absolviert wurde, offensichtlich hinter der Absicht zurückgetreten, alles in grüne Herzen rahmen zu wollen. Dabei hätte der Tourismus in Thüringen und vor allen Dingen die begeisterten Akteure, die es dort gibt, eine schnellere Arbeit der Landesregierung verdient, zumal die Fachleute alle längst wussten – das haben wir in der letzten Legislaturperiode wiederholt besprochen –, dass 2025 die Tourismusstrategie zu erneuern ist. Jetzt haben wir also einen Antrag, der auf drei Seiten eine ganze Reihe von Punkten aufschreibt, die durchaus an vielen Stellen auch Inhalte aufnehmen, die wir in der letzten Legislatur schon diskutiert haben. Aber es sind natürlich auch absolute Allgemeinplätze hier mit enthalten. Was ist denn eigentlich gemeint, wenn Sie unter Punkt I.4 schreiben, dass „die derzeit gültige ‚Tourismusstrategie Thüringen 2025‘ zeitnah fortgeschrieben werden sollte“ – „zeitnah“, das ist natürlich klar, wir warten alle schon darauf. Aber „zeitnah“ ist eben nach Auskunft der Landesregierung Q1/26 und ich hoffe, dass das nicht gerissen wird, weil wir wissen, dass dann auch die neue ITB, die Internationale Tourismusbörse, schon wieder der Vergangenheit angehört.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Aber da ha-
ben Sie es sich doch beantwortet!) Aber es sind wichtige Fragen auch thematisiert worden, das will ich ja durchaus konzedieren, dass wir zum Beispiel die Themenschwerpunkte „Barrierefreiheit“ adressieren, dass wir unter anderem auch sagen, dass die Fragen Kongresse, Tagungen, Geschäftsreisen berücksichtigt werden müssen als Wertschöpfungsfaktor – jawohl, das sehen wir auch so –, und auch, dass der Tourismus natürlich einen positiven Beitrag zur Lebens- und Aufenthaltsqualität von Einheimischen und Gästen leisten kann. Dass deswegen auch die Fragen der landesweiten Mobilität unter Einschluss von Umweltaspekten zu prüfen und zu bearbeiten sind, das ist natürlich richtig. Aber was wir tatsächlich bedauern müssen, ist, dass wir keine Chance haben, in der Haushaltsdebatte, die jetzt vor uns steht, diese Aspekte, die in einer neuen Tourismusstrategie enthalten sein sollten, mitzudenken und mitzudiskutieren. Es ist ja völlig richtig, wenn Sie hier schreiben, dass „zu prüfen [ist], wie Förderprogramme für die Tourismusbranche so ausgestaltet werden können, dass auch künftig kleine und mittlere touristische Unternehmen bei ihren Investitionen finanzielle Unterstützung erhalten; dabei sollen insbesondere Fördermaßnahmen zur Qualitätsverbesserung und Modernisierung geschaffen werden“. Ich sage sogar: Wir brauchen auch einen Anreiz für neue Angebote, nicht nur die Qualifizierung und Erneuerung der bestehenden. Aber da ist natürlich klar: Wenn der Haushalt im Dezember, so wie es der Plan vorsieht, verabschiedet ist, wie wollen wir denn dann im Februar, März oder April nächsten Jahres im Lichte einer dann vorliegenden Tourismusstrategie daraus Ableitungen treffen, die dann auch konkrete Wirkungen entfalten können? Das ist mir bis heute, ehrlich gesagt, nicht klar, weil wir den Haushalt dann für zwei Jahre fix haben. Deswegen wäre es besser gewesen, wenn wir genau die Schwerpunkte im Rahmen der Haushaltsdebatte, die in den nächsten Monaten ansteht, miteinander hätten diskutieren können. Deswegen ist es eben so bedauerlich, dass wir jetzt eine Verschiebung bekommen, nicht, wie angekündigt, im Herbst die Tourismusstrategie diskutieren können, sondern erst im kommenden Jahr. Diese Frage werden Sie auch beantworten müssen, weil wir damit aus meiner Sicht leider wertvolle Zeit verschenken. Die Zusammenarbeit der Thüringer Tourismusregionen ist auch für uns eine Prämisse, dass sie weiter intensiviert werden muss. Eine erhöhte Aufenthaltsdauer und eine Wertschöpfung gelingen nur, wenn wir gemeinsam die vielfältigen Kultur- und Naturschätze sowie Freizeitangebote Thüringens bewerben und sie einbinden, auch mit den benachbarten Tourismusregionen weiter verweben. Wir haben mehrere DMOs, mehrere konkrete Kooperationen mit benachbarten Bundesländern, zum Beispiel auch in meiner Heimatregion, wo das Vogtland über die Grenzen des Bundeslands hinweg vermarktet wird. Das muss natürlich auch mit in den Fokus genommen werden. Für uns als Linke bleibt klar bei der Diskussion, die dann hoffentlich alsbald zu diesen Fragen der Tourismusstrategie und ihrer Fortschreibung ansteht, dass eine Lösung dieser Probleme und auch der angestrebten Erhöhung der Wertschöpfung im Tourismus in Thüringen nur im Dreiklang aus guter Arbeit, guten Löhnen und Investitionsbereitschaft und verbesserter Vermarktung gelingen kann. Deswegen sagen wir ganz klar: Tourismus ist ein Wirtschaftsfaktor, der viel Potenzial bietet. Wir wollen Tourismus als Linke sozial und nachhaltig stärker machen, damit wir in Thüringen in Zukunft noch viel, viel mehr Gäste begrüßen können. Das gelingt uns, wenn wir schnell die notwendigen Schlüsse aus den bekannten Defiziten ziehen, und das gelingt uns auf gar keinen Fall, indem wir wie die AfD hier versuchen, den Tourismus zum Vehikel zu machen, um all ihre bundespolitischen Themen zu befördern, ohne einen einzigen konkreten Vorschlag zu machen, wie die touristischen Leistungserbringer in unserem Bundesland gestärkt werden können. Sie sind auch an dieser Stelle leider ein Totalausfall und deswegen glauben wir,
(Beifall Die Linke)
es lohnt sich, über den Antrag der Koalitionsfraktionen im Wirtschaftsausschuss zu diskutieren. Den Antrag der AfD kann man nur ablehnen und das werden wir genauso tun. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher und Zuschauer, es sind wieder zwei Anträge, die wir heute zur Fortschreibung der Tourismusstrategie beraten, die ja in diesem Jahr ausläuft. Vielleicht einleitend: Herr Schubert, auch die Vorgängerregierung hat gewusst, dass es dieses Jahr ausläuft. Man hätte sicherlich etwas vorbereiten können, um nicht jetzt den Finger – ein bisschen übertrieben – in die Wunde zu legen, dass das alles zu lange dauert. Den Vorlauf hätte es gegeben.
(Beifall CDU, BSW)
Aber ich will zunächst auf den Antrag der AfD eingehen, der in Form und Inhalt symptomatisch für das politische Selbstverständnis Ihrer Fraktion ist. Sie legen – das ist jetzt mehrfach angeklungen – ein Sammelsurium aus ideologischen Schlagworten, „Sozialabbau“, „Deregulierung“, dekoriert mit ein paar tourismuspolitischen Überschriften vor. Aber glauben Sie wirklich, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, dass mehr Menschen den Thüringer Wald besuchen, wenn wir das Bürgergeld kürzen oder streichen? Oder dass unsere Wanderwege häufiger begangen werden, weil der Bund Steuern senkt? Oder dass mehr Gäste in unsere Museen strömen, wenn wir ihnen besonders volkstümlich begegnen? Eher nicht. Das hat doch mit Tourismuspolitik nichts zu tun. Das ist die alte Leier: Sozialstaat schleifen, Umweltauflagen zurückfahren, Deregulierung um jeden Preis und dazu eine große Portion ideologisch gefärbter Heimatliebe. Das führt zu nichts.
(Beifall BSW, SPD)
Aber natürlich stecken in dem Antrag auch Punkte, über die man reden kann, reden muss, etwa die gute Idee einer landesweiten Gästekarte, die sich aber auch in unserem Antrag wiederfindet. Bei Ihnen wirken diese wenigen Punkte wie AlibiVernunft in einem Antrag, der ansonsten mit der Brechstange Politik gegen die Schwächsten macht und Thüringen nicht voranbringt. Hingegen setzt der Antrag der regierungstragenden Fraktionen die richtigen Schwerpunkte. Wir wollen eine neue, einheitliche Tourismusstrategie, die nicht in kostspieligen Doppelstrukturen versandet, sondern Landesund Tourismusmarketing klug zusammenführt. Das spart nicht nur Geld, sondern stärkt die Schlagkraft im Wettbewerb um Gäste. Vielleicht zu einem Punkt, der noch gar nicht zur Sprache kam. Besonders wichtig ist mir dabei, dass es dem BSW gelungen ist, einen ganz starken Schwerpunkt auf das Thema „Barrierefreiheit“ in unserem Antrag zu verankern. Denn Tourismus darf kein Privileg für Junge, Gesunde und Sportliche sein. Weltbekannte Wanderwege wie der Rennsteig müssen endlich auch für Menschen mit Gehbehinderungen zugänglich werden. Sehenswürdigkeiten brauchen Informationsangebote für Gehörlose und Blinde. Auch Hotels, Gaststätten und Museen müssen barrierefrei sein.
(Beifall BSW)
Das ist erstens eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Alle Menschen sollen die Schönheit und Kultur unseres Landes gleichberechtigt erleben können. Und es ist zweitens eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft. Wer Barrieren abbaut, erschließt neue Gästegruppen, steigert die Attraktivität Thüringens als Tourismusstandort und sorgt so auch für zusätzliche Wertschöpfung. Barrierefreiheit darf aber nicht nur ein Schlagwort in irgendwelchen Strategiepapieren sein, sondern sie muss wirklich konsequent umgesetzt werden. Es darf nicht bei den schönen Worten bleiben. Hier müssen eben auch Investitionsmittel bereitgestellt werden. Kommunen und Betriebe müssen in die Lage versetzt werden, die notwendigen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zu stemmen. Und darauf werden wir achten. Meine Damen und Herren, Thüringen hat ein enormes touristisches Potenzial, von der Natur über die Kultur bis hin zum Sport. Aber dieses Potenzial heben wir nicht mit ideologischen Luftnummern, sondern mit klugen, sozial gerechten und wirtschaftlich tragfähigen Strategien. Deshalb lehnen auch wir den Antrag der AfD ab und unterstützen den gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und BSW mit der klaren Botschaft: Barrierefreiheit ist kein Nebenaspekt, sondern ein Kernstück der zukunftsfähigen Tourismusstrategie für Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Landsleute! Herr Bühl, Herr Schubert und Herr Herzog, jedes Wort, das Sie hier in dieses Mikrofon zu unserem Antrag eingeflüstert haben, bringt uns Wählerstimmen. Ich danke Ihnen dafür.
(Beifall AfD)
Aber wir reden heute über den Thüringer Tourismus und damit über eine Branche, die seit Jahren unter Wert gehandelt wird. Und das ist die Krux. Die alte Tourismusstrategie 2025 war ein typisches Produkt rot-rot-grüner ideologiegetriebener Politik: viel ausgeschmücktes Gerede, wenig Wirkung. Und, Herr Bühl, die KI, die wandert nicht am Rennsteig. Thüringen wurde als Reiseziel ohne Seele vermarktet, unter einem Slogan wie „Thüringen entdecken“, der da klingt wie ein Oberstufenlehrfilm aus den Achtzigern. Was ihm fehlte, war das Reisemotiv, die Suche nach Identifikation mit der Region, mit Geschichte und vor allem mit Kultur und Herkunft. Genau das hat man sträflich vernachlässigt.
(Beifall AfD)
Wer reist, will die Besonderheiten und die Charakteristika der jeweiligen bereisten Region kennenlernen, was im Übrigen ein weltweites Faktum ist. Um die Besonderheiten für Thüringen authentisch darzustellen, bedarf es einer starken Heimatverbundenheit der Menschen und Dienstleister vor Ort. Das ist auch ein Faktum und, Gott sei Dank, in Thüringen vorhanden. Die Heimatliebe der Thüringer ist für die AfD-Fraktion deshalb Trumpf. Sie ist das Fundament, auf dem wir unsere Tourismuskonzeption aufbauen. Aus diesem Grund fordern wir, bei der Landesvermarktung gezielt auf Kooperation mit Thüringer Unternehmen, Mittelständlern, Familienunternehmen, Handwerkern, Landwirten, Gastwirten, Hoteliers und Ehrenamtlichen, vor allem ehrenamtlichen Vereinen, zu setzen. Wir wollen die Thüringer Bürger zu Botschaftern ihrer Heimat machen. Was wir brauchen, ist ein vollständiger Richtungswechsel, Herr Bühl, weg von kosmopolitischer Beliebigkeit hin zu einer heimatverbundenen Tourismuspolitik.
(Beifall AfD)
Aus diesem Grund begrüßen wir die Rückkehr zur Traditionsmarke „Grünes Herz Deutschlands“. Ein Schritt zunächst in die richtige Richtung, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen ist mehr als nur Wald. Das sage ich Ihnen als Rennsteigler, der den Thüringer Wald ziemlich gut kennt. Thüringen ist vor allem auch Kultur, Handwerk, Geschichte und selbstverständlich natürlich auch Kulinarik. Unser Vorschlag „Thüringen: Herzstück Deutschlands“ knüpft an das „Grüne Herz“ an, ohne sich dabei ausschließlich nur auf Naturromantik zu beschränken. By the way, Herr Bühl: Irgendwie hat es schon einen bitteren Nachgeschmack, Beigeschmack, wenn die CDU-geführte Landesregierung Thüringen als grünes Paradies vermarkten will und sie dabei aber gleichzeitig den Wald roden will und unsere idyllische Landschaft mit Windindustrieanlagen verschandelt.
(Beifall AfD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir Thüringen zu einem Spitzenreiseland machen wollen, dann brauchen wir mehr als nur blumige Worte und hippe Slogans. Der wirtschaftliche Schaden, den die Tourismusbranche in den vergangenen Jahren erleiden musste, ist immens. Das Kneipensterben, besonders im ländlichen Raum, geht bisher ungebremst weiter. Die Zahl der Übernachtungen hat sich von dem von Ihnen herbeigeführten Coronaeinbruch immer noch nicht ganz erholt und ist im Übrigen seit dem 1. Halbjahr 2025 sogar wieder rückläufig. Alle Altparteien haben mit den völlig überzogenen Coronamaßnahmen ganze Belegschaften verprellt. Viele Fachkräfte sind nicht zurückgekehrt. Heute sind Gastronomen oft gezwungen, in ihren Betrieben Arbeitskräfte aus dem Ausland einzusetzen. Das Problem dabei ist, diese haben häufig keinen Bezug zur thüringischen Essund Gastgeberkultur. Das mag unternehmerisch nachvollziehbar sein, sicher,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Die vietname-
sischen Fachkräfte lernen das!) politisch ist es allerdings ein dunkelrotes Armutszeugnis, Herr Bühl.
(Beifall AfD)
Denn, meine sehr verehrten Kollegen, es ist nicht so, dass wir keine potenziellen Arbeitskräfte im Land hätten. Thüringenweit ist die Zahl der Arbeitslosen wieder auf über 70.000 gestiegen, Herr Schubert. Die fehlenden Arbeitsanreize und die starren Arbeitsgesetze führen dazu, dass immer weniger Menschen in der Gastwirtschaft arbeiten möchten. Denn das Authentische und die Erlebnisqualität leiden, wenn das Thüringer Rostbrätel oder die Roulade mit Hütes und Rotkohl plötzlich von jemandem serviert wird, den mit der regionalen Identität und Kultur nichts verbindet.
(Unruhe im Hause)
Der Tourist schätzt nun mal die Echtheit und lehnt mehrheitlich künstlich hergestellte Diversität ab.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Schä-
men Sie sich nicht?) Und, Kollegen, das gilt nicht nur in Thüringen so, sondern weltweit. Dabei geht es nicht darum, irgendwen auszuschließen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Nein,
auf gar keinen Fall geht es darum, jemanden auszuschließen!) Es geht darum, dass unsere Gastronomie nicht zur Bühne eines integrationspolitischen Experiments wird.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie
sind der Feind des Thüringer Tourismus!) Was wir brauchen, ist eine Fachkräftestrategie, die ohne weitere Zuwanderung auskommt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ohne
Gäste wahrscheinlich!) Es reicht eben nicht, wenn der Ministerpräsident in Berlin bei „Welt TV“ Bratwurst brät. Das war tatsächlich aus meiner persönlichen Sicht eine mehr als verunglückte Heimatfolklore für die Kamera, der Inhalt der Sendung politisch gesehen sowieso. Herr Voigt, solche Shows ersetzen nun mal nicht die aktive Wirtschafts- und Tourismuspolitik. Werte Kollegen, während der Ministerpräsident in seiner Hauptstadt Kochshow-Würstchen gewendet hat, machten und machen im Land die Gasthäuser zu. Wir brauchen keinen Ministerpräsidenten auf Bratwursttour. Wir Thüringer brauchen zügig und schnell eine ernsthafte Strategie zur Rettung unserer Gastronomie. Einen Ansatzpunkt benennen wir in unserem Antrag, und das ist die Bürokratie. Wenn der Umbau eines Gastraums an Brandschutzvorgaben scheitert, zum Beispiel an Fluchtwegeregelungen, Sensorentüren, feuerhemmenden Speziallacken, dann ist nicht der Gastwirt das Problem, sondern ein überreguliertes System. Die Kosten sind oft sechsstellig, der Nutzen fraglich. Das Ergebnis immer häufiger als Regel: Aufgabe statt Aufbruch. Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit über 54 Jahren gehe ich die Wege am Rennsteig. Ich sitze in den Hütten und rede mit den Menschen. Ich weiß, wie unsere Heimat tickt, wie sich unsere Leute fühlen, und ich spüre die Vitalität und natürlich den Kampfgeist unserer Thüringer. Aber ich höre dort auch die Sorgen und glauben Sie mir, die sind echt. Die Menschen erleben den Niedergang Tag für Tag. Kneipen verschwinden, Zuwege verfallen. Meistens wirkt der Rennsteig, und insbesondere in der Woche, wie eine Geisterbahn. Nur am Wochenende lodert noch das Feuer in den Hütten, weil Ehrenamtliche alles geben. Doch die Leute wissen, dass ihre Sorgen hier im Landtag, außer bei uns, der AfD, kaum noch Gehör finden.
(Beifall AfD)(Heiterkeit CDU)
Das haben Sie umsonst! Und dabei ist das Vertrauen in die Politik ohnehin schon zerstört, in ganz Thüringen, und das zu Recht. Sie erinnern sich, Olaf Scholz, damals noch Kanzler, versprach öffentlich, die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft bei 7 Prozent zu belassen. Wie versprochen, noch schneller gebrochen – SPD-typisch. Heute zahlen Gastwirte wieder 19 Prozent. Auch das Land Thüringen profitiert von dieser Steuererhöhung mit jährlich zweistelligen Millionenbeträgen an Mehreinnahmen. Wir haben mehrmals beantragt, diese Mehreinnahmen zumindest teilweise an die Branche zurückzugeben, beispielsweise über die Aufstockung und Erweiterung des Förderprogramms GastroInvest. Die Antwort der SED 2.0: ungesehen abgelehnt, keine Diskussion, Brandmauern hoch, Kneipensterben. Welches Kneipensterben denn? Egal, was geht mich fremdes Elend an. Das sind Ihre Mottos.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
GastroInvest, das war unsere Idee in der letzten Legislatur!) Jetzt hören wir, ab 2026 könnte die Bundesregierung die 7 Prozent wieder einführen. Schön! Nur: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.
(Beifall AfD)
Deshalb ist es wichtig, dass der Thüringer Landtag das Thema nicht schleifen lässt, sondern nochmals bekräftigt. Die Gelegenheit dazu geben wir Ihnen mit unserem Antrag. Meine Damen und Herren, nun komme ich auf den vorgelegten Alternativantrag der Regierungskoalition, den Sie frech nicht mal mehr „Alternativantrag“ nennen, obwohl Sie ihn nie eingebracht hätten, wenn es unseren Antrag nicht gegeben hätte, Herr Bühl. Aber gut, Sie haben alles aus unserem Antrag gelesen und daraufhin wohl bemerkt, dass es im Thüringen-Tourismus möglicherweise ein paar Probleme gibt. Sie haben beispielsweise von uns den Vorschlag übernommen, das Landesund Tourismusmarketing zusammenzulegen. Herzlichen Glückwunsch! Wissen Sie, wir sind da ja nicht sauer, wenn Sie von uns abschreiben, weil Sie dann wenigstens etwas Vernünftiges zu Papier bringen. Doch was Sie dann formuliert haben, bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig wäre. Ihr Antrag ist weichgespült, vage und vermeidet jede klare Kante. Statt Verantwortung zu benennen, vor allem zu übernehmen und einen Neustart nach dem Coronadesaster anzugehen, wollen Sie lediglich eine Fortschreibung der bestehenden Strategie. Ein typisches Weiter-so, so kennen wir Sie. Meine sehr verehrten Damen und Herren der Brombeere, das ist schlichtweg unzureichend. Was Ihrem Antrag fehlt, ist der Mut, die heißen Eisen tatsächlich anzupacken. Kein Wort zu den verheerenden Coronamaßnahmen, von der sich die Branche bis heute nicht erholt hat. Kein Wort zum Arbeitskräftemangel im Gastgewerbe, den Sie mit Bürgergeld und starren Arbeitsgesetzen verschärft haben. Kein Wort zur Landschaftsverspargelung durch Windindustrie und dessen negative Auswirkungen auf den Tourismus. Kein Wort zu den fatalen Konsequenzen des Verbrennerverbots und der CO -Steuer für die Mobilität im ländlichen Raum 2 und die Bezahlbarkeit des Reisens.
(Beifall AfD)
Sie schreiben nicht einmal ein Wort zur massiven Umsatzsteuerbelastung in der Gastronomie, geschweige denn zur Inflation der Energie- und Nahrungsmittelpreise – kein Wort. Ihnen fehlt die Ehrlichkeit, Fehler einzugestehen und vor allem Verantwortung zu übernehmen. Sie haben kein Konzept zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, weil Ihnen schlicht der Mut zur Wahrheit fehlt. Meine Damen und Herren, der Tourismus kann eine Zugpferdökonomie sein, wenn er endlich nicht mehr stiefmütterlich behandelt würde und man den Dienstleistern nicht dauernd Steine in den Weg legen würde.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Wenn Sie die Gäste nicht verschrecken würden!) Er schafft Arbeitsplätze, er belebt Regionen, er stiftet Heimatbewusstsein. Doch derzeit ist er ein schlafender Riese und es wird höchste Zeit, ihn aufzuwecken. Mit unserem Antrag legen wir Ihnen ein vollständiges Reformpaket vor – von der Markenbildung über Qualitäts- und Ausbildungsoffensiven bis hin zu strukturellen Entlastungen. Viele unserer Vorschläge etwa zur Markenneuausrichtung oder zur Umsatzsteuer sind inzwischen auch in den Regierungskreisen angekommen, das ist gut. Aber es wurde zu lange weggeschaut, deshalb sagen wir: Besser spät als nie und nun aber bitte mit Vollgas. Wir geben mit diesem Antrag den Startschuss für eine neue Tourismuspolitik, nicht mehr und nicht weniger, eine Politik, die nicht in Konzeptpapieren steckenbleibt, sondern den Betrieben tatsächlich hilft. Wir laden Sie hier im Rund alle ein, diesen Weg mitzugehen und die Details im Ausschuss zu diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen, Thüringen ist ein Land, das stolz auf seine Kultur und seine Menschen sein kann. Aber was wir gerade erlebt haben, das war Rassismus in Reinkultur.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Herr Abicht, ich frage Sie: Wenn Sie hier eine Hotelübernachtung haben, denken Sie da mit Ihren Aussagen auch an die Person mit migrantischen Wurzeln, die das Hotelzimmer putzt, die Ihnen das warme Bettchen besorgt, die Leute, die hier für Ihre Sicherheit im Landtag am Tag der offenen Tür sorgen? Wollen Sie sagen, die sind kein Teil Thüringens? Wollen Sie nicht sagen, die sind integriert, die gehen hart arbeiten, die zahlen Steuern und die ermöglichen, dass Gäste in unser Land kommen können?
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Beruhig dich
wieder!) Da beruhige ich mich nicht, denn das ist das, was unser Land zerstört.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ob wir an Wartburg, Rennsteig, Weimarer Klassik, Buchenwälder und Hainich oder an eine Vielzahl kleiner kultureller Initiativen in unserer Region denken – unser Freistaat hat so viel Vielfalt zu bieten. Wir stehen vor der Herausforderung, dass unser Tourismus nach Corona oder Energiekrisen noch nicht wieder vollständig auf eigenen Füßen steht. Unser Antrag der Brombeerkoalition ist daher nicht nur ein technischer Beschluss zur Fortschreibung einer Strategie. Er ist ein Aufruf zum Aufbruch, er ist ein Signal an die Branche, dass wir sie sehen, dass wir sie unterstützen und dass wir gemeinsam die Rahmenbedingungen verbessern wollen. Tourismus ist in Thüringen mehr als ein Wirtschaftsfaktor, er ist Standortpolitik. Er ist Regionalentwicklung, er ist Lebensqualität. Wenn wir Gäste für Thüringen begeistern, sorgen wir zeitgleich dafür, dass Dörfer lebendig bleiben, dass Gastronomie und Hotellerie Arbeitsplätze sichern und dass regionale Wertschöpfung entsteht. Besonders wichtig ist meiner Fraktion, dass wir in der neuen Strategie konsequent die Menschen in den Mittelpunkt stellen, sowohl die Gäste als auch die Einheimischen. Unser Ziel muss es sein, dass sich Gäste in unserem schönen Bundesland wohlfühlen, wiederkommen und Thüringen als weltoffenes Reiseland weiterempfehlen. Gleichzeitig setzen wir uns auch für die Menschen ein, die im Tourismus arbeiten, unabhängig ihrer Herkunft. Hier ist ein zentrales Handlungsfeld der Arbeits- und Fachkräftemangel. Unsere Gäste müssen sich in unserem schönen Bundesland wohlfühlen können. Wir alle wissen: Ohne gutes Personal ist kein Tourismus möglich. Deshalb ist es richtig, dass wir hier gemeinsam mit den Betrieben nach Lösungen suchen wollen – von der Ausbildung bis zur fairen Bezahlung, von der Weiterbildung bis zu besseren Arbeitsbedingungen. Gute Arbeit mit fairer Bezahlung ist auch ein Standortfaktor. Ebenso bedeutsam ist es, dass wir den Tourismus nicht isoliert betrachten, sondern mit anderen Bereichen verknüpfen, mit Mobilität, mit Digitalisierung, mit der Fachkräftepolitik. Der Antrag spricht genau diese Punkte an. Es reicht nicht, nur schöne Broschüren zu drucken. Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen bequem zu uns reisen können, dass sie ihre Unterkünfte digital buchen können, dass sie in allen Regionen zuverlässige Informationen und gute Servicequalität vorfinden. Ein zentrales Thema ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. Wir haben in Thüringen starke regionale Marken und leistungsfähige DMOs. Diese wollen wir nicht schwächen, sondern stärker miteinander verzahnen. Es braucht ein gemeinsames Dach, das Orientierung gibt, ohne die Vielfalt plattzumachen. Und ja, dieses gemeinsame Dach ist das Grüne Herz Deutschlands. Aber lassen Sie mich betonen, für uns ist das nicht nur ein Marketing-Slogan, es ist ein Versprechen. Es bedeutet, dass Thüringen für Nähe steht, Nähe zwischen Natur und Kultur, zwischen Tradition und Innovation, für Regionen, die dieses Land stark machen. Das Grüne Herz ist der Rahmen, in dem wir diese Vielfalt sichtbar machen wollen. Aber der Inhalt sind die Angebote vor Ort, die Menschen, die Gastgeberinnen und Gastgeber. Unser Antrag fordert außerdem, dass auch Tagungs- und Kongresstourismus stärker berücksichtigt wird. Das ist ein kluger Punkt. Gerade unsere Städte können davon profitieren, wenn sie als Orte für Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur wahrgenommen werden. Veranstaltungen bringen nicht nur Gäste, sondern auch Impulse und Netzwerke in die Region. Besonders begrüße ich, dass der Antrag die Digitalisierung ausdrücklich adressiert. Mit der ThüCAT haben wir bereits einen wichtigen Schritt getan, um unsere touristischen Inhalte besser zu vernetzen und auffindbar zu machen. Ziel muss sein, dass die Gäste mit wenigen Klicks alles buchen können, vom Zugticket über die Unterkunft bis zum Museumseintritt. Das ist Service auf Augenhöhe mit anderen Tourismusregionen. Meine Damen und Herren, eine neue Tourismusstrategie darf nicht nur Papier füllen. Sie muss handlungsleitend sein, sie muss Ressourcen bündeln und sie muss den Beteiligten Sicherheit geben. Deshalb ist auch die Frage der Finanzierung der DMOs ein entscheidender Punkt. Wir brauchen ein transparentes, verlässliches Modell, damit diese Partner in ihrer Arbeit langfristig planen können. Und schließlich wollen wir, dass diese Strategie nicht im Ministerium verschwindet, sondern kontinuierlich umgesetzt wird. Darum ist es richtig, dass das Umsetzungsmanagement bei der Thüringer Tourismus GmbH fortgeführt wird. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag ist ein gemeinsames Signal von SPD, CDU und BSW. Das zeigt, Tourismus ist keine parteipolitische Spielwiese, sondern ein Gemeinschaftsprojekt. Wir alle haben ein Interesse daran, dass Thüringer ein attraktives Reiseland bleibt und sich weiterentwickelt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir den Tourismus als Motor für Wirtschaft, Kultur und Lebensqualität begreifen – nicht als Nebensache. Mit einer starken Strategie, mit klaren Zielen und mit der Beteiligung der Akteure können wir erreichen, dass Thüringen nicht nur das Grüne Herz Deutschlands bleibt, sondern auch ein Magnet für Gäste aus dem In- und Ausland. Thüringen auf die Eins! Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Herr Kollege Abicht, Ihre Rede hat mich dann doch noch mal nach vorn getrieben. Also nicht nur, dass Sie von Ihrer Art, wie Sie hier gesprochen haben, die ich jetzt nicht weiter bewerten will, rüberkamen wie bei so einer Beerdigungsrede, auch der Inhalt war für den Thüringer Tourismus eher wie so eine Beerdigungsrede. Das muss man klar so sagen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wissen Sie, ich hoffe, dass viele Menschen dieses Video von Ihnen sehen. Sie versprechen sich ja immer davon, dass Sie die Leute aufhetzen können. Aber was Sie hier gemacht haben, das ist so was von entlarvend für Ihre Strategie, die Sie hier fahren – ganz, ganz ehrlich. Der DEHOGA in Thüringen, der sich wirklich Mühe gibt, dass das Gastgewerbe neues Personal bekommt und das Personal erhalten wird, hat aktuell 450 Auszubildende, davon kommen 60 Prozent aus dem Ausland – erste Ränge Vietnam, Marokko, Polen, 30 weitere Nationen. Was Sie hier gemacht haben, ist, diese Fachkräfte, die wir für das Land dringend brauchen, aus unserem Land zu treiben und damit noch mehr Gaststätten vor die Schließung zu bringen. Das ist katastrophal und das muss man hier noch mal deutlich so sagen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Und ich werde jetzt keine Zwischenfrage beantworten, weil ich keine Zeit mehr habe. Wenn Sie zum Schluss Ihre Klöße nur noch von einem Deutschen auf den Tisch gestellt bekommen haben wollen, dann können Sie schon mal ein Diätprogramm anstreben.
(Beifall und Heiterkeit CDU, BSW, Die Linke,
SPD) Das wird nicht funktionieren. Und ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich freue mich, wenn die Gaststätten überhaupt aufhaben, wenn sie so aufhaben, dass man jeden Tag hingehen kann, und wenn sich junge Menschen für unser Land entscheiden, die aus Vietnam kommen, die hier Thüringer Kochkultur lernen – ich habe selbst schon davon profitieren können –, um hier bei uns unsere Gaststätten, unsere Thüringer Gastlichkeit, unser Grünes Herz am Leben zu halten. Was Sie machen, ist: Sie töten dieses Grüne Herz mit diesen Aussagen, die Sie heute hier getroffen haben.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Und, Herr Abicht, Sie kommen ja aus Schmalkalden am Rennsteig. Ich würde mal vermuten: Wenn man am Rennsteig entlang geht – ich wohne ja auch am Rennsteig –, da ist es so, dass man oft 22.00 Uhr abends nur noch an einer Stelle etwas zu essen bekommt, und das ist nämlich der lokale Döner. Das ist auch gut, dass es die gibt. Und auch die wollen Sie aus dem Land vertreiben, indem Sie nämlich die Gastronomen, die sich hier niederlassen und die für dieses Land noch eintreten und hier die Gastronomie offenhalten, nicht genauso wertschätzen. Ich finde, die haben genauso Wertschätzung verdient wie alle anderen, die in der Gastronomie unterwegs sind.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich will auch noch mal mit einem aufräumen, was Sie hier auch gemacht haben. Wir mussten uns gestern viel vorhalten lassen. Ich musste mir auch vorhalten lassen, was hier angeblich für Unwahrheiten erzählt werden. „Lüge“ war ja Ihr großes Wort. Aber ich meine, das große Wort „Lüge“ von Ihnen müssen Sie mal auf sich selbst beziehen. Was Sie hier an Unwahrheiten auf den Tisch gepackt haben! Die Rückläufigkeit der Übernachtungszahlen jetzt können Sie ja wohl nicht mehr mit Corona begründen. Die liegt eher daran, dass es zu wenig Personal gibt, das Sie ja, wie wir gehört haben, weiter aus dem Land treiben wollen. Die Windkraft mit Rodung von Wald zu begründen, ist doch völlig an den Haaren herbeigezogen. Hier ist noch nirgends Wald gerodet worden, um Windräder hinzustellen. Völlig irrig, was Sie hier auf den Tisch packen!
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Und das könnte man noch fortsetzen. Das habe ich ja vergessen: Steuersenkung – kommt zum nächsten Jahr. Was Sie hier erzählen, irgendwie alles kurz vorm Untergang und wäre ja gar nicht so: Das ist alles schon auf dem Weg, hat das Bundeskabinett schon beschlossen. Sie versuchen hier wieder billig, mit Ihren Unwahrheiten die Leute hinter die Fichte zu führen. Ich kann uns nur wünschen, dass das möglichst viele gesehen haben. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Gibt es weitere Meldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist der Fall, Herr Abgeordneter Cotta und Frau Abgeordnete Marx.
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Herr Bühl, ich möchte mal mit einer kleinen Unwahrheit aufräumen. Und zwar komme ich aus dem Kyffhäuserkreis und kenne viele Gastronomen, weil wir auch touristisch geprägt sind. Ihre Mär von den Fachkräften aus Vietnam, die alle in die Gastronomie kommen, ist schlichtweg falsch. Denn schauen Sie sich einfach mal an, wie viele vietnamesische Auszubildende die Lehre anfangen und wie viele auf einmal verschwunden sind: Nämlich ganz viele. Und wissen Sie, woran das liegt? Weil wir mit unserer Facharbeiterpolitik dafür sorgen, dass diese jungen Menschen sich in ihrem Land verschulden müssen und sich teilweise aus dem Staub machen müssen, weil sie überhaupt keine Zukunft hier haben. Das ist nämlich die Wahrheit in Thüringen.
(Beifall AfD)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Ja, zu Ihren Suaden gegen ausländische Beschäftigte im Gastgewerbe ist schon einiges gesagt worden, aber ein Gedanke fehlt noch. Schalten Sie mal die grauen Zellen an. Wenn Sie sagen, es störten sich Gäste an ausländischen Beschäftigten: Welche Gäste sollen das sein, die ausländische Beschäftigte als Ausländer wahrnehmen? Das sind nur deutsche Gäste, biodeutsche Gäste, die Sie sich hier wünschen. Das heißt, Sie wollen das Gastgewerbe in Thüringen auf deutsche Gäste beschränken. Ist das Ihr Ernst? Also Ihre Ausführungen waren dazu nicht nur rassistisch, sondern auch noch blitzeblöd.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das
hat doch überhaupt keiner gesagt!)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Landsleute, na Mensch, denke ich, es ist schon bezeichnend oder soll ich sagen ein Dauerthema hier im Plenum: Kaum bringen wir Anträge mit Substanz ein
(Heiterkeit CDU, BSW, Die Linke, SPD)
und konkrete Lösungen, Herr Bühl, stürzen sich die Brombeere und die Linke wie im Tollhaus drauf. Aber sobald es um Ihre eigenen Fehler geht, um Versäumnisse, dann herrscht Schweigen im Walde.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Richtige
Feststellung!) Die CDU, allen voran Herr Voigt, inszeniert sich gern als Hüter der Heimat. Aber, werte CDU, was ist das wert, wenn Sie zugleich den Thüringer Wald mit Windindustrieanlagen vollstellen wollen, wenn Sie Wälder roden und unsere Landschaft verschandeln? „Grünes Herz Deutschland“ wollen Sie vermarkten, in Wahrheit machen Sie Thüringen zum monströsen Windradpark der Republik. Das ist aus unserer Sicht kein Tourismuskonzept, das ist Heimatvernichtung unter CDU-Flagge.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Populismus!)
Haben Sie umsonst. Die SPD und die Linke, diese Koalition der Vergangenheitsverwalter, tragen allerdings die Hauptschuld an diesem Desaster. Mit Ihrem unsinnigen Coronamaßnahmenwahn haben Sie in kürzester Zeit kaputtgemacht, was Generationen vorher aufgebaut haben. Sie haben Familienbetriebe geopfert, Gästehäuser in die Insolvenz getrieben, Sie haben Existenzen zerstört. Einer hat sich dabei ganz besonders hervorgetan, das war Ihr Georg Maier. Während Hoteliers und Gastronomen um ihr Überleben kämpften,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Der hat ja
nun wirklich gar nichts gemacht!) ließ er Polizei und Ordnungsämter mit aller Härte gegen die eigene Bürgerschaft durchgreifen. Statt den Menschen in Not beizustehen, wurden Bürger drangsaliert, kontrolliert und bestraft. Das, werte Genossen der SPD, vergessen Ihnen die Menschen zumindest am Rennsteig nicht, das prägt sich ein. Und wenn Sie heute von sozialer Verantwortung schwafeln, dann sage ich Ihnen: Ihre Verantwortung besteht darin, dass die Übernachtungszahlen zurückgegangen sind, dass Gastronomen heute händeringend nach Personal suchen, dass Touristen in Thüringen immer öfter vor verschlossenen Türen stehen. Herr Bühl, gehen Sie mal am Rennsteig lang, da ist nicht 20.00 Uhr zu, da ist 17.00 Uhr zu. Ihre Verantwortung ist das Kneipensterben, Ihre Verantwortung ist diese Bürokratiehölle, Ihre Verantwortung ist der Verlust unserer touristischen Seele. Wir dagegen, die AfD, sagen klar: Schluss mit der Beliebigkeit, Schluss mit Symbolpolitik. Wir bringen eine neue Marke „Herzstück Deutschland“. Wir bringen eine Gästekarte, die Familien entlastet.
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Am Ende. Wir bringen den Mut, die Umsatzsteuer dauerhaft auf 7 Prozent zu senken, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das Rückgrat, zu sagen: Thüringen braucht keine noch größere Zuwanderung. Thüringen braucht eine Rückkehr zur authentischen Heimatkultur. Und, Herr Bühl, Thüringen braucht keinen Ministerpräsidenten, der in Berlin Bratwürste wendet, während im Land die Gasthäuser dichtmachen.
(Zwischenruf Abg. Schütz, BSW: Aber auch
keinen, der mit einem Moped rumfährt!) Thüringen braucht eine Regierung, die inhaltlich handelt. Meine Damen und Herren, Sie alle wissen doch, dass unser Antrag Sie in Zugzwang gebracht hat. Nur ist Ihr eingebrachtes Papier weichgespült, mutlos und voller Leerformeln. Unser Antrag ist dagegen eine Kampfansage an den Niedergang und eine Einladung an alle, die Thüringen wirklich lieben. Die Wahrheit, werte Kollegen der Brombeere, ist, Thüringen ist mehr wert, als sie ihm zugestehen. Meine Botschaft an Sie: Thüringen ist nicht Ihr Spielball, sondern unsere Heimat. Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann man sagen: Die CDU betreibt Heimatvernichtung mit Windrädern, die SPD hat während der unsinnigen, in Teilen verfassungswidrigen Coronamaßnahmen Existenzen zertrümmert. Wir, die AfD, dagegen stehen für die Menschen, für unsere Wirte, für unsere Heimat. Ich verspreche Ihnen, Thüringen wird nicht untergehen, Thüringen wird wieder Herzstück Deutschlands, und das nur mit uns.
(Beifall AfD)
Kleiner Hinweis: Wir sehen uns spätestens 2029 an der Wahlurne wieder. Dann ist aus meiner Sicht der Zahltag, der notwendig ist, um dieses Land nach vorn zu bringen. Danke.
(Beifall AfD)
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Herr Kollege Abicht, Sie haben uns gerade dargestellt, dass Sie sich mit dem gastronomischen Gewerbe gut auskennen. Ich würde gern von Ihnen wissen, was Sie über die Wertschöpfung der gastronomischen Betriebe in Thüringen wissen, insbesondere – Sie haben gesagt, die Folgen von Corona seien noch zu spüren – wo, glauben Sie, die Wertschöpfung eines Thüringer gastronomischen Betriebs im Durchschnitt liegt.
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Schauen Sie, Herr Schütz, ich will Ihnen ein Beispiel nennen. Ein Freund von mir betrieb das Hotel an der Ebertswiese, ein richtig gut laufendes Hotel bis zur Coronazeit. Dieser Freund hat in der Coronazeit seine komplette Belegschaft verloren. Die Wertschöpfung in diesem Hotel war exorbitant gut. Er hat die komplette Belegschaft verloren und ist im Anschluss durch die Landrätin bzw. durch die Verwaltung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in die Aufgabe seines Unternehmens gezwungen worden, weil er Brandschutzauflagen zu erfüllen hatte. Erzählen Sie mir bitte nicht und fragen Sie mich bitte nicht nach der Wertschöpfung einer gastronomischen Einrichtung. Ich könnte Sie Ihnen tatsächlich, vielleicht sogar bis auf den Cent erläutern. Aber das tut nichts zur Sache, denn das Problem ist tiefer liegend, es hat nichts mit Wertschöpfung alleine zu tun.
(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Also
keine Kenntnis!)
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Gäste in unserem Land, man muss sich ja wirklich fremdschämen, was heute hier wieder durch eine Fraktion,
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
in Ihrer Person, Herr Abicht, abgeliefert wurde, die tatsächlich nicht nur keine Lösungsmöglichkeiten für die Probleme unserer touristischen Leistungserbringer hat, nein, Sie sind der Totengräber des Tourismus in Thüringen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Sie sind nicht nur mit Ihren rassistischen Ausfällen die Brunnenvergifter unseres gesellschaftlichen Klimas hier im Land, sondern Sie sind diejenigen, die mit diesen Reden immer mehr Gäste davon abhalten werden, nach Thüringen zu kommen, und die natürlich auch für die Arbeitskräfte Thüringen so unattraktiv machen, wie Sie das versucht haben, wie Sie das nur können. Ich will noch mal einen Aspekt aufgreifen, weil Sie ihn hier wiederholt falsch vorgetragen haben. In der Coronazeit, deren Einschränkungen die gesamte Wirtschaft nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit, europaweit, weltweit betroffen haben, haben wir gerade hier im Bundesland, auch anerkannt von den Interessenverbänden der Wirtschaft, eine sehr schnelle Reaktion mit Unterstützungsprogrammen organisiert, die dafür gesorgt haben, dass wir eben diese Einschränkungen zu einem ganz großen Teil ausgeglichen haben. Und für diese Unterstützung waren uns übrigens auch Leistungserbringer im Tourismus ausgesprochen dankbar. Lesen Sie noch mal die Einschätzung der entsprechenden Wirtschaftsverbände nach. Was Sie hier vortragen, ist von vorne bis hinten gelogen. Deswegen ist es wirklich absurd, dass noch irgendjemand in diesem Land glauben kann, dass die AfD-Fraktion ein Interessenvertreter des Thüringer Tourismus wäre.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
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Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abicht, der Gewinn der Thüringer Tourismusbetriebe liegt im Durchschnitt bei 37.000 Euro. Damit kann man nicht investieren. Im Regelfall ist das das Einkommen der Betriebsinhaber und da wissen Sie, dass man damit nicht mal den Mindestlohn realisieren könnte. Das ist sicherlich ein wesentlicher Punkt, warum es der Branche so schlecht geht. Was mich hier vorgetrieben hat, sind zwei Dinge. Das eine ist die Aussage, die CDU würde die Thüringer Wälder kahl schlagen lassen für Windkraftanlagen. Ja, wir mussten tatsächlich Teile der Thüringer Wälder kahl schlagen in den letzten Jahren, aber nicht für Windkraftanlagen, sondern aus Forstschutzgründen, Zehntausende Hektar. Diese Forstschutzgründe sind entstanden, weil wir durch katastrophale Trockenheiten eine Borkenkäferentwicklung hatten, die uns eben die Fichten aufgefressen hat, und das war klimawandelbedingt. Windkraftanlagen im Wald, wenn ich mich recht entsinne, nageln Sie mich nicht fest, ob ich nicht eine Anlage vergessen habe, aber ich glaube, es steht in Thüringen eine Anlage im Wald.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Zwei!)
Zwei! Zwei, Entschuldigung! Sie haben die Zahlen. Aber wenn Sie die Zahlen haben, warum erzählen Sie denn dann, dass der Thüringer Wald kahl geschlagen wäre für Windkraft?
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Die Bayerischen Staatsforsten haben 150 Windkraftanlagen selbst errichtet und planen aktuell die nächsten über 100 Anlagen. Ich wüsste nicht, dass die bayerischen Tourismuszahlen davon im Wesentlichen betroffen wären. Das Land, das in Deutschland den meisten Tourismus hat, wo der Tourismus der wichtigste Wirtschaftsfaktor mit ist, ist Mecklenburg-Vorpommern. Dort heizen die Stadtwerke Rostock inzwischen ihre Fernwärme mit mehr als 50 Prozent Strom aus Windkraftüberschuss. Und trotzdem tut das dem Tourismus keinen Abbruch.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Wind-
anlagen am Strand, wer kennt sie nicht!) Hören Sie auf, Dinge miteinander zu vergleichen, die Äpfel und Birnen sind.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich will aber noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Das Schlechtreden des Thüringen-Tourismus, das ich heute gehört habe, gerade mit Blick auf den Thüringer Wald, ist für mich wirklich ausgesprochen schmerzhaft, weil es den Akteuren, die sich auch jenseits von Tourismusstrategien des Landes in den letzten Jahren auf den Weg gemacht haben, wesentliche Dinge zu ändern, am Ende wie eine Ohrfeige vorkommen muss. Sie haben die Thüringer Wald Card vorhin erwähnt. Ich war Vorsitzender des Naturparks Thüringer Wald, der diese Thüringer Wald Card entwickelt hat, eigenwirtschaftlich, ohne einen Cent Fördermittel, dadurch dass junge Menschen für diese Idee brannten und sich Unternehmen vernetzt und gesagt haben, wir müssen gemeinsam was tun, dass sie gemeinsame Wege gefunden haben. Wir haben den Tourismus in Thüringen, das Beherbergungswesen digitalisiert. Es ist inzwischen durch eine All-Inklusive-„Thüringer Wald Card“ möglich, wenn ich online gebucht habe in der Inselsbergregion, dass ich mit dem ÖPNV schon kostenfrei an mein Urlaubsziel anreise und auf dem Weg bereits kostenfrei eine Erlebniseinrichtung besuche und dann anschließend erst mein Hotel beziehe. Das sind Entwicklungen, die in den letzten Jahren auf den Weg gekommen sind. Da hat sich richtig viel getan. Und Sie sagen, hier ist alles nur den Bach runtergegangen. Was soll das? Wir haben eine Naturpark-Meisterei auf den Weg gebracht, weil wir festgestellt haben, dass die Wege-Infrastruktur, die touristische Infrastruktur, eine Katastrophe war, weil in der Vergangenheit nie angelegt wurde, dass eben Einrichtungen, die in die Landschaft gebracht wurden, auch regelmäßig gewartet werden müssen. Das passiert jetzt, da ist inzwischen viel in Sachen Qualität der Infrastruktur verbessert worden. Also reden Sie das doch bitte nicht schlecht!
(Beifall CDU, BSW, SPD)
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Lieber Tilo Kummer, stimmst du mir zu, dass wir alles dafür tun müssen, dass man auch künftig keinen Ahnenpass braucht, um Thüringer Bratwurst zu verkaufen? Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
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Vielen Dank für die Frage. Es ist ausgesprochen schwierig, den Rennsteig entlangzuwandern und dort was zu essen zu kriegen. Die Abstände, wo ich was zu essen finde, sind tatsächlich in der Woche ziemlich weit. Und das ist nicht nur der Rennsteig – der Rennsteig ist unser Premium-Wanderweg –, das ist in anderen Regionen viel schwieriger. Das heißt, ich bin dankbar für jeden, der dort unterwegs etwas anbietet. Wir haben inzwischen überlegt, ob wir Automateninseln hinstellen, an Stellen, an denen eine Straße einen wichtigen Wanderweg kreuzt, um den Touristen wenigstens noch ein gewisses Angebot zu unterbreiten. Das sind aktuell die Situationen, die wir in Thüringen haben.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Dann geben
Sie mir doch recht!) Aber das ändere ich doch nicht, indem ich sage, ich will von bestimmten Menschen kein Angebot. Ich muss doch jeden unterstützen, der noch bereit ist, uns ein Angebot zu unterbreiten. Das ist die Situation. Und ich muss mit diesen Angeboten ein Einkommen generieren, was sich am Ende auch lohnt, dass ich mich am Wochenende und an Feiertagen dahin stelle. Dieses Einkommen ist im Moment mit der Gastronomie ausgesprochen schwer zu realisieren und das ist ein Hauptgrund, warum wir aktuell die Probleme haben. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, lieber Zuschauer, ich möchte hier mit ein paar Unwahrheiten aufräumen, die tatsächlich nicht hierhergehören. Sie haben gemeint, wir wären die rassistischen Brunnenvergifter, wir würden die ausländischen Fachkräfte aus dem Land treiben wollen. Das ist absoluter Unsinn. Das stimmt auch so nicht.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Haben Sie die
Rede von Ihrem Kollegen gehört?) Das wurde auch von meinem Kollegen niemals so mitgeteilt.
(Beifall AfD)
Ich kann Ihnen sagen, ich war in der letzten Legislatur für Tourismuspolitik hier im Landtag zuständig. Ich habe mich mit dem DEHOGA verständigt, ich habe mir das Ausbildungszentrum hier in Erfurt angeschaut und habe die Menschen von DEHOGA gelobt für ihr Engagement, dass sie sich hier einsetzen, die ausländischen Fachkräfte, die gebraucht werden, auszubilden und in Arbeit zu bringen. Ich habe selbst hier in Erfurt mein Hotel im Rahmen der Plenarsitzungswoche, in dem großteils ausländische Fachkräfte beschäftigt sind, ohne die auch nichts gehen würde. Ich möchte Ihnen ganz klar noch mal mitgeben: Die Ausländer, die hier unsere Rechts- und Kulturordnung akzeptieren, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie mit Arbeit erwirtschaften, die sind uns willkommen,
(Beifall AfD)
aber die, die uns auf der Nase rumtanzen und den Rechtsstaat hier terrorisieren, werden wir konsequent wieder nach Hause schicken. Das steht für uns fest. Wir haben in der letzten Legislatur eine Tourismusstrategie erarbeitet, die wir dem DEHOGA und anderen Tourismusakteuren hier zugeleitet haben. Die wurde sehr gut angenommen, man hat das begrüßt, was wir auf den Weg gebracht haben. Auch im Antrag zielen wir auf die Abschaffung des Bürgergelds und den Ersatz durch eine aktivierende Grundsicherung ab. Das habe ich Ihnen in den letzten Tagen hier schon mehrfach gesagt. Wir haben in Thüringen doppelt so viele Arbeitslose wie offene Stellen. Wir haben doppelt so viele Langzeitarbeitslose wie offene Stellen. Da ist unser Ziel, jeden, der nach sechs Monaten nicht wieder in Arbeit kam, dann auch über staatliche gemeinnützige Organisationen, in Naturschutzvereinen usw. hier in Arbeit, in Beschäftigung zu bringen, um diese aktivierende Grundsicherung eben auch in Gang zu setzen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie
wollen den Sozialstaat schleifen!) So funktioniert aus unserer Sicht Sozialstaat. „Ohne Fleiß kein Preis!“ – das ist unsere Ansage. Wir wollen eine Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen. Wir haben Ihnen gestern auch einige Bürokratieentlastungspakete vorgestellt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die
blaue FDP!) Noch eine kurze Aussage zu Herrn Minister Kummer, der gerade hier auf der Abgeordnetenbank sitzt. So sieht scheinbar Gewaltenteilung im Thüringer Landtag aus – egal.
(Beifall AfD)
Natürlich findet der Kahlschlag in den Thüringer Wäldern statt. Hier werden gerade im Saale-OrlaKreis für zehn Windkraftanlagen die Fundamente mitten im Wald gebuddelt. Ein Großteil der Windvorrangflächen, die im Saale-Orla-Kreis in Ostthüringen neu ausgewiesen werden, findet im Wald statt. Das schadet unserer Tourismusregion nachhaltig, damit muss Schluss sein.
(Beifall AfD)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, ich möchte ein bisschen Sachlichkeit in die Diskussion reinbringen,
(Beifall CDU, BSW, SPD)
aber im Vorfeld meine eigene Emotionalität hier ein bisschen darstellen. Ich stehe heute hier vor Ihnen als Wirtschaftsministerin, weil ich vor etwas über einem Jahr in Sömmerda eine Rede aus der AfD gehört habe, in der es darum ging, Unternehmen – vor allen Dingen auch Familienunternehmen, und es wurden Unternehmen genannt – eine schlechte, schlechte Zeit zu wünschen. Dieses Herbeireden hat bei mir viel bewirkt und da können Sie sich vorstellen, dass mich das eben hier emotional auch ein Stück weit angeregt hat, die Sachlichkeit wieder zurechtzuschieben. Ich danke Ihnen aber allen zunächst ganz herzlich für die Gelegenheit, zu dem wichtigen Thema der Tourismusstrategie heute zu sprechen. Ich begrüße sehr, dass sich der Landtag durch die Anträge in die Diskussion zu der zukünftigen Ausrichtung der Thüringer Tourismusstrategie auch mit einbringt. Die derzeitige „Tourismusstrategie Thüringen 2025“ wurde 2017 von der damaligen Landesregierung beschlossen und erreicht jetzt ihre Zielgerade – Ablauf Ende 2025, ja, das ist so. In diesen Zeitraum fielen einige für den Tourismus bedeutsame Ereignisse. Im Positiven war dies das Jubiläumsjahr „500 Jahre Reformation“ und das Jubiläum zu 100 Jahren Bauhaus. Im leider Negativen waren auch der Ausbruch der Coronapandemie und deren verheerende Auswirkungen auf den Tourismus. Vor der Pandemie war 2019 das Jahr, in dem der Thüringer Tourismus erstmals mehr als 10 Millionen Gästeübernachtungen verzeichnen konnte – eine Zahl, die wir im vergangenen Jahr wieder erreicht haben.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Auch wenn die aktuellen Zahlen – wie in ganz Deutschland im Übrigen – einen leichten Rücksetzer dieser Aufwärtsdynamik zeigen, lässt sich feststellen, dass der Thüringer Tourismus die Delle der COVID-19-Zeit überwunden hat und wieder positiv in die Zukunft schauen kann. Für diese Leistungen möchte ich mich im Namen meines Ministeriums bei allen Akteuren in Thüringen bedanken. Wir hatten eine Vielzahl von Gesprächen und Diskussionen und Runden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich auf die künftige Landestourismusstrategie und den Antrag der Koalition eingehe, möchte ich zunächst oder zumindest kurz einige Aussagen im Antrag der AfD-Fraktion geraderücken. Erstens: Die von Ihnen beklagten ineffizienten Strukturen gibt es so nicht. In den vergangenen Jahren wurde in Thüringen eine schlagkräftige und professionelle Struktur geschaffen, mit den Rohstrukturen. Bereits in der Tourismusstrategie aus dem Jahre 2004 und der darin festgeschriebenen Zusammenführung der kleinteiligen Strukturen im Thüringer Wald hin zum Regionalverbund Thüringer Wald wurde damals ein erster wesentlicher Schritt unternommen. Die Tourismusstrategie aus dem Jahr 2017 hat hieran angeknüpft und diesen Prozess wieder angestoßen. Aus den verbliebenen 19 Regionen, aus diesen touristischen Organisationen, sind heute zehn Destinationsmanagementorganisationen, vier davon landesgrenzenübergreifend, entstanden. Und natürlich schauen wir tiefer und entwickeln diese weiter. Zweitens: Es ist falsch, zu behaupten, die touristische Wertschöpfung in Thüringen sei unterdurchschnittlich im Vergleich. Mal dazu: Laut Zahlen des Wirtschaftsfaktors Tourismus 2014 und des Wirtschaftsfaktors Tourismus 2019 hat Thüringen innerhalb dieser fünf Jahre Bruttoumsätze von 3,1 Milliarden auf knapp 3,8 Milliarden Euro zugelegt. Das in 2019 daraus resultierende Umsatzsteuer- und Einkommensteueraufkommen – und das ist nicht unerheblich – lag bei rund 350 Millionen Euro, ohne Grundsteuer, ohne Gewerbesteuer und ohne Kurtaxe. Die für 2024 gerade in Erhebung befindlichen Zahlen werden ebenfalls zeigen, dass Thüringen zugelegt hat. Bei den Beziehern eines touristisch induzierten Primäreinkommens ist gleichfalls eine Steigerung zu verzeichnen. Waren dies im Jahr 2014 noch 80.500 Personen, so lag die Zahl im Jahr 2019 bereits bei knapp 86.400. Lassen Sie mich aber weiter auf Sachthemen kommen. Dass an einzelnen Standorten noch Bedarf an einem zeitgemäßen Beherbergungsangebot besteht, bestreite ich nicht. Aber auch hier sind mein Haus gemeinsam mit der Landesentwicklungsgesellschaft, der Thüringer Aufbaubank und dem DEHOGA beständig in Gesprächen, um Lösungen zu finden. In diesem Zusammenhang verweise auch ich darauf, dass Thüringen bei der Gästezufriedenheit im Jahr 2023 mit der Gesamtnote „gut“ – und hier in Klammern: 1,6 – bewertet wurde. Lassen Sie uns also Thüringen nicht schlechtreden.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Diese Erhebung wurde vom vergleichenden Gästemonitor, einem deutschlandweiten Anbieter von Gästebefragungen für Tourismusdestinationen, durchgeführt. Sehr geehrte Damen und Herren, bei allem Engagement für den Tourismus in Thüringen sollten wir im Auge behalten, dass wir ganz bestimmt nicht mehr Gäste nach Thüringen locken, wenn wir beständig in diesen Landtagsdebatten Thüringen schlechtreden. Das ist eine schlechte Marketingstrategie.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir sollten uns stattdessen auf unsere Stärken konzentrieren und auch würdigen, wie viel Positives im Thüringer Tourismus mittlerweile entstanden ist. Darauf aufzubauen, darauf stolz zu sein und neue Entwicklungen und Herausforderungen zu adressieren, wird die Aufgabe der zukünftigen Thüringer Tourismusstrategie sein. Die Vorarbeiten zur Fortschreibung der Landestourismusstrategie sind bereits angelaufen – wir haben das gehört – und in mehreren Arbeitsgruppen – lassen Sie mich die kurz aufführen – zu den Themen „Produkt“, „Betriebe“, „Digitalisierung“, „Finanzierung“ und „Organisation“ haben Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Verbänden, aus Regionen und aus Verwaltung Empfehlungen für die künftige Strategie erarbeitet. Eine weitere Arbeitsgruppe hat sich mit dem Thema „Marke und Kommunikation“ beschäftigt. Aus Sicht der Landesregierung ist es entscheidend, dass Landes- als auch Tourismusmarke ihren Ausgangspunkt in der eigenen Identität von Thüringen finden. Und – das möchte ich ausdrücklich sagen – ich bin den koalitionstragenden Fraktionen an dieser Stelle dankbar, dass sie diesen Punkt auch in ihrem Antrag herausgearbeitet haben. Letztlich geht es bei der Marke um die Frage: Wer wollen wir sein, für uns selbst und für unsere Gäste? Dies gilt es in glaubwürdigen Markenkernwerten zu formulieren und zu einer attraktiven Markenpositionierung zu verdichten. Diese Markenpositionierung muss die Grundlage für unsere künftige Tourismusstrategie sein und nicht die negative Seite.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Die Fortschreibung der Landestourismusstrategie und die Umstellung des Landesmarketings auf das „Grüne Herz“ müssen daher zwingend in enger Abstimmung erfolgen. Bei diesem Prozess sollten wir die nötige Sorgfalt auch walten lassen: erst der Markenprozess „Grünes Herz“ und dann die final aufgesetzte Markenstrategie/Tourismusstrategie. Wir haben im Ausschuss bereits berichtet, dass wir im Oktober Details erläutern und dies dann auch in der Öffentlichkeit präsentieren werden. Es bietet zugleich die Gelegenheit, dass sich auch der Thüringer Landtag in die Erarbeitung der Landesstrategie mit einbringt. Der Antrag der Koalitionsfraktionen setzt hierbei einige wichtige Impulse, die ich im Folgenden auch gern aufgreifen möchte. Sehr geehrte Damen und Herren, unsere zehn Destinationsmanagementorganisationen, die DMOs, sind das Rückgrat der regionalen Tourismusentwicklung. Es ist daher selbstverständlich, dass wir deren Empfehlungen aufnehmen und sie angemessen an der Entstehung der neuen Tourismusstrategie beteiligen. „Betroffene zu Beteiligten machen“ ist das Stichwort. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch die Belange unserer vier Ländergrenzen überschreitenden DMOs und werden dafür Sorge tragen, dass das „Grüne Herz“ integrierend für deren regionale Marken mitwirkt. Im Übrigen werden wir noch in diesem Jahr eine neue DMO-Förderrichtlinie veröffentlichen, sodass diese ab 2026 Planungssicherheit erhalten, um ihre regionalen Aktivitäten fortführen und Projekte umsetzen zu können. Der Richtlinienentwurf ist mit den DMOs abgestimmt und wird derzeit durch das Thüringer Finanzministerium und den Rechnungshof geprüft. Wir machen also die Sachen ordentlich.
(Beifall CDU)
Auch den Vorschlag einer landesweiten Gästekarte mit integriertem Nahverkehrsticket werden wir im Rahmen der künftigen Tourismusstrategie aufgreifen. Mit der Thüringer Wald Card, dem Rennsteigund dem NahTour-Ticket werden hier schon attraktive Angebote geschaffen, die wir ausbauen und stärken wollen. Wir werden uns auch verstärkt der Digitalisierung widmen. Mit der ThüCAT – wir hatten eben schon darüber gehört – wurde in den vergangenen Jahren eine Datenbanklösung aufgebaut, die digitale Inhalte wie Bilder, Texte, Veranstaltungen, Öffnungszeiten zentral und in hoher Qualität zusammenführt und die für unterschiedliche Ausspielungskanäle genutzt werden kann. Für die neue Tourismusstrategie setzen wir uns das Ziel, eine zentrale Plattform aufzubauen, die Buchungen, Informationen, Ticketing, Payment und Mobilitätsangebote miteinander verknüpfen wird. Dadurch schaffen wir für unsere Gäste einen OneStop-Shop, über den Unterkünfte, Veranstaltungen und Attraktionen gebündelt abruf- und vor allem direkt digital buchbar sind. Auch das Thema „Tagungen und Kongresse“ wird in der neuen Strategie eine Rolle spielen. In einem ersten Schritt wurde durch die TTG, durch die Thüringer Tourismus GmbH, ein Convention-Büro, also ein Veranstaltungsbüro, eröffnet. Unsere Aktivitäten in diesem Bereich werden wir in jedem Fall noch verstärken. Werte Damen und Herren, während wir an der neuen Tourismusstrategie arbeiten, laufen die Tourismusförderung und die Marketingaktivitäten des Landes natürlich weiter, Herr Schubert. Die Fortschreibung der DMO-Förderrichtlinie hatte ich in diesem Zusammenhang eben schon erwähnt. Auch die Investitionsförderung des Landes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ steht ohne Einschränkung zur Verfügung. Private und kommunale Investitionen in Beherbergung, Gastronomie und kommunale Infrastruktur werden also wie gewohnt unterstützt. Auch das Tourismusmarketing der TTG läuft selbstverständlich weiter. Für das Jahr 2026 plant die Thüringer Tourismus GmbH beispielsweise eine landesweite Theaterkampagne anlässlich des 200. Geburtstags des Theaterherzogs Georg II. von Sachsen-Meiningen, dem der europaweite Ruhm des Meininger Hoftheaters zu verdanken ist. Eine weitere Kampagne widmet sich der Landesgartenschau 2026 in Leinefelde-Worbis und den vielzähligen Parks und Gärten Thüringens. Werte Damen und Herren, Thüringen hat seinen Gästen vieles zu bieten: eine reiche Kultur, eine beeindruckende Natur, eine gastfreundliche Bevölkerung und eine starke Identität. Und das ist nicht nur ein Herzstück, Herr Abicht, wie Sie das nannten, sondern das ist das Grüne Herz Thüringens.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Damit dieser Schatz sichtbarer wird, braucht es unser gemeinsames Handeln. Die Fortschreibung der Tourismusstrategie ist die Chance, Bewährtes zu sichern und Neues mutig zu gestalten. Wir nutzen diese Chance für mehr Wertschöpfung und für ein Thüringen, das seine Gäste begeistern wird. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Herzlichen Dank. Da ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, würde ich jetzt gern zur Abstimmung kommen. Wir beginnen zunächst mit dem TOP 25. Gab es hier den Wunsch auf Ausschussüberweisung? Ja. Könnten Sie mir noch mal ganz kurz nennen, welcher oder welche?
Thüringens Tourismusstrategie neu ausrichten – Tourismus- und Landesmarketing aus einem Guss
Wirtschaftsausschuss. Gut. Dann stimmen wir hierüber ab. Gibt es noch weitere Ausschüsse, die vorgeschlagen werden? Das sehe ich nicht. Dann würden wir jetzt über den Vorschlag der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Hier sehe ich die Hände der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit kommen wir zur direkten Abstimmung über diesen Antrag. Wer diesem Antrag stattgeben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Hier sehe ich die Hände der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen nun zum TOP 37. Auch hier hatte ich mir schon den Wirtschaftsausschuss notiert. Habe ich noch einen vergessen? Nein. Okay. Dann stimmen wir hier auch zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der CDU, des BSW, der SPD – ah – und der AfD. Entschuldigung. Ich habe eine Fraktion vergessen. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ist dies so bestätigt. Damit würde ich den TOP für heute schließen. Wir springen jetzt in der Tagesordnung und machen weiter mit Tagesordnungspunkt 13 . Da hatten wir gestern aufgehört, deshalb TOP 13. Gesetzentwurf der Fraktion Linke Die - Drucksache 8/1838 - korrigierte Fassung dazu: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen voranbringen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1924 ERSTE BERATUNG Zunächst ist meine Frage: Ist eine Begründung zu dem Gesetzentwurf gewünscht? Frau Maurer, bitte.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer oben auf der Tribüne, wir sprechen jetzt über das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Das ist ein Gesetz, das gibt es bereits seit 2019. Da gibt es noch einen Vorgänger, aber 2019 haben wir dieses Gesetz hier im Thüringer Landtag beschlossen und schon einmal novelliert. Novelliert heißt so viel wie, wir haben das Gesetz noch einmal qualifiziert, also verbessert. Und das wollen wir auch heute tun. Die Linke hat also einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Diese Novellierung basiert auf einer Evaluation. Das Ministerium hat damals in Auftrag gegeben, mit Wissenschaftlerinnen noch einmal über dieses Gesetz zu schauen, und hat einen richtig großen Bericht veröffentlicht. Das ist dieser hier. Das liegt allen Abgeordneten vor. Darin ist beschrieben, wie eigentlich dieses Gesetz noch mal verbessert werden kann. Warum muss ein Gesetz verbessert werden? Natürlich hat sich nach fünf Jahren die Welt weiterentwickelt, wir sind weiter in der Digitalisierung, wir haben andere Vorstellungen von Bildungskonzepten, die Gesellschaft hat sich verändert. Da muss sich natürlich so ein Gesetz, das einen Rahmen für Menschen, die eine Behinderung in diesem Land haben, bildet, auch mitentwickeln. Dieses Gesetz, was macht das eigentlich? Das Gesetz gibt unserem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein klares Konstrukt, was er eigentlich für Aufgaben hat, und klärt das auch für die kommunalen Beauftragten, das heißt, wir haben auch in den Kommunen Vertreterinnen und Vertreter, die Anwältinnen und Anwälte von Menschen mit Behinderungen sein sollen. Es kümmert sich aber auch darum, wie unsere öffentlichen Einrichtungen eigentlich aussehen sollen, also wie barrierefrei, hoffentlich zumindest barrierearm sie sein sollen, es klärt aber auch den Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderungen auf Barrierefreiheit. Das heißt, dieses Gesetz sagt, so und so könnten wir uns Richtung einer barrierearmen Gesellschaft bewegen. Das betrifft so gut wie alle Lebensbereiche, aber eben nicht alle. Deswegen haben wir neben unserem Gesetzentwurf auch noch einen Entschließungsantrag vorgelegt, der im Grunde sagt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention – das ist quasi die inhaltliche Bibel dafür, wie wir unsere Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen verbessern – zwar für Deutschland anerkannt ist und wir auch in Thüringen diese anerkennen, wir aber noch nicht ganzheitlich nach ihr arbeiten. Das schreiben wir in diesen Entschließungsantrag und ergänzen damit unseren Gesetzentwurf. Ein weiterer wichtiger Aspekt wird darin beschrieben, denn wir Menschen sind immer ganz, wir sind nicht nur eine Person mit einer Behinderung, sondern wir sind zum Beispiel auch eine Frau, eine Person mit Migrationshintergrund. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention sagt, dass wir das beachten müssen. Also eine Frau zum Beispiel, die eine Behinderung hat, ist viel häufiger von Gewalt in Einrichtungen, aber auch in der Gesellschaft draußen betroffen, deshalb müssen wir das berücksichtigen. Ich will in der Begründung sagen, dass dieser Gesetzentwurf ein Anfang ist. Ich weiß, dass die anderen Fraktionen genauso mit Vereinen und Verbänden gemeinsam arbeiten und ihnen klar ist, dass wir dieses Gesetz, das sehr umfänglich ist, auf unterschiedliche Art und Weise verbessern können. Ich schlage Ihnen deshalb vor: Lassen Sie uns dieses Gesetz, unsere Novellierung, unseren Vorschlag in den Sozialausschuss einbringen, lassen Sie uns dann eine Anhörung vornehmen, also Menschen einladen, die wissen, wovon sie sprechen, und dann unseren Gesetzentwurf qualifizieren. Denn eines ist klar: Ein gutes Gesetz hilft nicht nur den Menschen mit Behinderungen, sondern jedem anderen auch, jede Person hier, die irgendwann mal älter wird, wird davon profitieren, wenn wir uns zum Ziel setzen, dass unsere Wohneinrichtungen, unser Zuhause, unsere Straßen barrierefrei sind. Alle Eltern, alle Kinder freuen sich, wenn diese Gesellschaft diejenigen berücksichtigt, die nicht so schnell laufen können, die etwas mehr Zeit brauchen. Wir alle profitieren davon, wenn wir eine barrierefreie Gesellschaft haben. Für alle, die es nicht wissen, 9 Prozent unserer Gesellschaft in Deutschland haben eine schwere Behinderung – 9 Prozent. Alle diese Menschen haben Familie, Freunde, arbeiten irgendwo. Es geht hier also um ein Thema, das einen sehr großen Teil dieser Gesellschaft betrifft. Deswegen: Diese Evaluation hat uns klare Hinweise gegeben, wie wir das Gesetz verbessern können. Wir legen Ihnen heute einen Aufschlag vor und ich bitte Sie darum – diesen Teil des Parlaments –, diesen Vorschlag als genau das anzunehmen und mit uns gemeinsam im Ausschuss zu diskutieren. Ich werde nachher in meiner Rede noch mal deutlicher machen, was wir vorschlagen, was in diesem Gesetz verbessert werden könnte. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Danke schön, Frau Maurer. Ist von der Fraktion Die Linke auch noch eine Begründung zu dem Entschließungsantrag gewünscht?
(Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Das
habe ich gerade mitgemacht!) Gut. Damit können wir unsere Aussprache eröffnen. Ich rufe als erste Rednerin Frau Heber von der CDU-Fraktion an das Pult.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eingebracht, darüber reden wir. Sie will das bestehende Gesetz ändern. Unser Gesetz – das hat Frau Maurer gesagt – wurde 2019 beschlossen und im Dezember 2020 das erste Mal geändert. Deshalb heißt das Gesetz auch „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes“. Wir hatten 2020 in das Gesetz geschrieben, dass es überprüft werden soll. Wir wollen wissen, ob das Gesetz in Ordnung ist oder ob etwas verbessert werden soll. Dazu werden viele Gespräche geführt und Fragen gestellt. Das nennt man Evaluation. Dazu gibt es einen langen – den haben Sie vorgestellt – und einen kurzen Bericht. Der kurze und der lange Bericht wurden im letzten Jahr erstellt und stehen auf den Internetseiten des Landesbeauftragten. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist für alle Menschen mit Behinderungen in Thüringen da. Wir sagen zu ihm kurz: Behindertenbeauftragter. Seine Aufgaben sind in dem Gesetz aufgeschrieben. In dem Gesetz steht auch, dass alle Landkreise und die kreisfreien Städte wie Erfurt, Weimar, Jena und Gera auch einen Beauftragten haben müssen. Das sind die kommunalen Behindertenbeauftragten. Viele Beauftragte arbeiten in der Behörde. Das nennt man „hauptamtlich“. Manche machen das nebenbei. Das nennt man „ehrenamtlich“. Manche wünschen sich, dass alle hauptamtlich arbeiten sollen. Manche wünschen sich aber auch noch mehr Beauftragte in den großen Orten in Thüringen. Das steht in den Berichten. Ein wichtiger Teil in dem Gesetz ist der freie Zugang zu Gebäuden und zu Informationen für die Menschen mit Behinderungen. Das nennt man „Barrierefreiheit“. Hier sagt der Bericht, dass es zu wenig Dolmetscher für Gebärdensprache gibt. Das kann ein Gesetz aber nicht ändern. Da müssen wir uns etwas anderes einfallen lassen. In dem Bericht steht aber auch, dass das Gesetz sehr gut ist. Viele Dinge wurden gelobt. Und es steht auch in dem Bericht, dass man bestimmte Dinge besser machen kann. Wie man die besser machen kann, dafür gibt es verschiedene Wege. Bei anderen Sachen ist es wiederum so, dass manche Menschen sie gut finden und andere Menschen sie verändern wollen. Der Bericht sagt den Politikern also nicht, was man verändern muss, er macht Vorschläge und gibt Ideen. Man sagt auch „Empfehlungen“. Wichtig ist: Kein Punkt in dem Bericht ist so wichtig, dass man sofort etwas tun muss. Es ist in Ordnung, dass die Linke jetzt einen Vorschlag gemacht hat. Aber ich finde es nicht gut. Meine Kollegen in den Fraktionen SPD, BSW und CDU finden auch, dass der Vorschlag nicht so gut ist. Deshalb lehnen wir ihn ab. Man kann den Vorschlag auch erst in einen Ausschuss geben. Da treffen sich die Experten aus den Fraktionen zu dem Thema und sprechen über den Vorschlag. Aber auch das wollen wir nicht. Ich sage, warum. Im Frühjahr hatte Herr Quasebarth vom BSW die Regierung zu dem Bericht gefragt. Das nennt man „Kleine Anfrage“. Er wollte auch wissen, was die Landesregierung zu dem Bericht sagt und ob die Regierung das Gesetz ändern will. Die Regierung hat gesagt, dass sie das bald tun will. Das steht in der Drucksache 8/988 und das kann jeder lesen. Die Linke hat auch im Ausschuss die Regierung gefragt. Auch da hat die Regierung gesagt, dass es bald ein neues Gesetz geben wird. Das steht im Protokoll. An so einem Gesetz sollen auch viele Menschen mitarbeiten. Wichtig ist der Behindertenbeauftragte. Er wird für einen bestimmten Zeitraum vom Parlament gewählt. Das nennt man Amtszeit. Diese Amtszeit ist bald zu Ende. Der Landtag wird dann einen neuen Behindertenbeauftragten wählen. Ich finde es unfair, das Gesetz vor der Wahl des Behindertenbeauftragten zu machen, denn dann bekommt der neue Beauftragte vielleicht ein Gesetz, das er nicht will. Die Regierung hat schon oft gesagt, dass es bald einen Vorschlag gibt. Wir wollen den abwarten. Wir finden auch einiges am Vorschlag der Linken schlecht. Das Wort „Benachteiligung“ soll durch „Diskriminierung“ ersetzt werden. Das finden wir falsch, weil nicht jede Benachteiligung auch eine Diskriminierung ist. Damit wird die Lage für Behinderte in Thüringen nicht besser, sondern schlechter. Und das wollen wir nicht. Die Linke will auch eine Normenprüfung einführen. Das bedeutet, dass jedes neue Gesetz, jede neue Vorschrift, aber auch alle Regelungen, die es gibt, angeschaut werden müssen. Irgendwer soll dann schauen, dass es keine Hürden für Menschen mit Behinderungen gibt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
nennt sich „Gleichberechtigung“!) Dafür soll dann auch noch eine Verordnung gemacht werden. Das bedeutet sehr viel Arbeit und noch mehr Bürokratie. Das wollen wir nicht. Schon jetzt gibt es eine große Liste für alle Gebäude, die einer Gemeinde, einem Landkreis, einer Stadt oder dem Land gehören, wo draufsteht, ob und wie die Gebäude barrierefrei sind. Das sind 7.648 Gebäude in Thüringen. Die Liste ist immer aktuell und wird kontrolliert. Die Liste soll jetzt immer alle zwei Jahre kontrolliert werden. Ich finde das nicht gut. Wir finden wichtiger, wirklich Barrieren abzubauen, anstatt Berichte zu machen. Zu den Kosten des Gesetzes sagt die Linke einfach: Das ist nicht abschätzbar. Oder anders: Die Linke weiß nicht, was es kostet. Das ist nicht gut. Ich sage dazu: ein Schnellschuss. Das hat die Linke auch gemerkt und gestern noch einen Antrag zu dem Gesetzentwurf gestellt. Das nennt man „Entschließungsantrag“. Auch den werden wir ablehnen. Da steht: Die Landesregierung soll das Gesetz neu machen. Das hat die Regierung versprochen. Der Thüringer Maßnahmenplan ist nicht mehr gültig. Er wird überarbeitet. Wir sollen den weiter anwenden, bis es einen neuen gibt, aber das wird schon gemacht. Und wir sollen weiterhin Geld für besseren Zugang zu Gebäuden, Sprache und in der digitalen Welt geben. Das ist gut. Wie viel Geld, steht da aber nicht. Da steht nur: ausreichend Geld. Und das ist schlecht. Wir brauchen aber eine Zahl, die wir dann in den Haushaltsplan reinschreiben. Dieses Jahr stehen da 2 Millionen Euro. Die Zahl für nächstes Jahr klären wir in den Haushaltsverhandlungen. Ich will noch einmal zusammenfassen: Wir wollen Änderungen, die wichtig sind, damit es für Menschen mit Behinderungen besser wird, aber wir wollen keine Bürokratie und keine Rechtsunsicherheit schaffen. Wir wollen keine Symbolpolitik für behinderte Menschen. Wir wollen das ordentlich machen. Ich hoffe, es ist mir gelungen, in etwas leichterer Sprache unsere Ablehnung zu begründen, damit auch die Zielgruppe des Gesetzes echte Teilhabe erfahren kann. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream und auf der Tribüne, wir diskutieren heute über den Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Zunächst das Wichtigste: Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Ihre Teilhabe ist keine Gnade, sondern ein verbrieftes Grundrecht. Das gilt für Bildung, Arbeit, Wohnen, politische Mitbestimmung. Jeder Bürger unseres Freistaats kann seine Mitbestimmungsmöglichkeit in politischen Gremien selbst bestimmen und ist auch dazu angehalten, das zu tun. Genau deshalb haben wir bereits ein starkes Gesetz, das die UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen umsetzt. Nun will die Linke dieses Gesetz ändern. Die Absicht: mehr Rechte, mehr Teilhabe. Bei genauem Hinsehen zeigt sich aber, vieles ist unausgewogen, ideologiegesteuert, teuer und schlicht Symbolpolitik. Ein Beispiel: In § 1 soll stehen, dass dieses Gesetz Vorrang vor anderen Gesetzen hat. Ich wiederhole: Vorrang vor anderen Gesetzen. Damit würden die Anliegen einer einzelnen Gruppe automatisch über alle anderen gestellt. Das widerspricht unserem Grundverständnis. Alle Bürgerinnen und Bürger haben gleiche Rechte. Niemand steht über dem anderen, niemand steht über dem Gesetz.
(Beifall AfD)
Zweites Beispiel: Die Linke will den Begriff „Benachteiligung“ durch „Diskriminierung“ ersetzen. Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Diskriminierung bedeutet eine vorsätzliche systematische Ungleichbehandlung. Das ist inakzeptabel. Damit unterstellt man unserer Gesellschaft vorsätzlich, Menschen mit Behinderungen bewusst schlechter zu behandeln. Das ist falsch und entspricht niemals der Wirklichkeit. Wir haben in Thüringen einen engagierten Landesbehindertenbeauftragten, regelmäßige Arbeits- und Steuerungsgruppen, Beauftragte in den Ministerien, Behörden und Unternehmen und wir investieren viel Geld, um Hindernisse abzubauen. Das verdient Anerkennung, nicht pauschale Schuldzuweisung. Drittes Beispiel: Statt „unverhältnismäßig“ soll künftig „unzumutbar“ im Gesetz stehen. Der Unterschied: „Unverhältnismäßig“ erlaubt eine staatliche, eine sachliche Abwägung; Aufwand und Nutzen müssen im Verhältnis stehen. „Unzumutbar“ ist dagegen ein sehr subjektiver Begriff. Damit machen wir Recht unscharf und öffnen der Willkür Tür und Tor.
(Beifall AfD)
Und schließlich: Die Linke will hauptamtliche Behindertenbeauftragte in allen Landkreisen, Städten, Gemeinden ab 10.000 Einwohner, vollständig vom Land bezahlt. Das klingt großzügig, ist aber typisch linke Politik: mehr Kosten und Posten, mehr Bürokratie – alles unbezahlbar in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage. Aber echte Verbesserungen – mehr Rampen, Aufzüge, barrierefreie Busse – bleiben dabei auf der Strecke, abgesehen davon, dass der überwiegende Teil der Menschen mit Behinderungen keine Rampen braucht. Übrigens sieht man vielen nicht an, welche Behinderung sie haben. Es sind nicht immer sichtbare Beeinträchtigungen. Arten von Behinderungen ändern sich, teils auf dramatische Art und Weise. Physische und psychische Schäden durch die Coronazeit sollen hier als Beispiel genannt sein. Sehr verehrte Damen und Herren, wir alle wollen Inklusion, wir alle wollen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Aber Inklusion gelingt nicht, wenn man eine Gruppe über alle anderen stellt. Inklusion gelingt, wenn wir fair abwägen, wenn wir Schritt für Schritt echte Verbesserungen schaffen und dabei das Gemeinwohl im Blick behalten. Und ja, wir würden kleinen Änderungen zustimmen, etwa der Berichtspflicht über Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude. Aber die großen Forderungen der Linken lehnen wir ab. Sie spalten, sie überfordern und sie helfen den Betroffenen am Ende nicht. Thüringen braucht keine Symbolpolitik, Thüringen braucht praktische und pragmatische Lösungen, Augenmaß und Verantwortung. Dafür stehen nur wir, die AfDFraktion im Thüringer Landtag.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ein
Geschichtenerzähler!) Diesen Gesetzentwurf lehnen wir entschieden ab. Einer Ausschussüberweisung können wir zustimmen. Danke schön.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Zunächst, Frau Heber, haben Sie meinen Respekt dafür, dass Sie die Rede in leichter Sprache gehalten haben. Sie haben Recht, einen großen Teil des Zielpublikums haben Sie damit erreicht, und das finde ich gut, dass Sie das getan haben. Es ist manchmal sehr schwierig, einen hochkomplexen Zusammenhang auch dann, wenn man eine begrenzte Zeit hat, in leichter Sprache zusammenzufassen, herunterzubrechen. Deshalb vielen Dank, dass Sie das in Ihrer Rede getan haben. Ich will aber auch auf einige Punkte Ihrer Rede eingehen, die ich für falsch halte. Ich will Ihnen gern erklären, warum. In Ihrer Rede sagten Sie, es ist nicht nötig, schnell eine Änderung vorzunehmen. Diese Evaluation feiert in diesem Monat ein Jahr Geburtstag. Seit einem Jahr haben wir auf unserem Tisch liegen, wie wir dieses Gesetz qualifizieren müssen. Und ich will Ihnen auch noch mal sagen – das kam ja gerade von Ihnen als auch von der AfD, es wäre ideologisch geleitet, es wäre unausgewogen usw. –: Ich würde Sie wirklich bitten, lesen Sie sich die ersten Seiten der Evaluation durch. Dort sehen Sie, wie man sich dieser Evaluation genähert hat. Wen hat man denn befragt? Man hat Experten befragt, man hat Menschen mit Behinderungen befragt, man hat öffentliche Träger befragt. Man hat so ungefähr alle Menschen befragt, die sich mit diesen Themen auskennen. Wenn Sie diese Aussagen und die Änderungen dieses Gesetzes als ideologisch oder unausgegoren darstellen, dann beleidigen Sie damit nicht einen linken Entwurf, sondern Sie beleidigen damit all diejenigen, die befragt worden sind. Denn das, was wir in unser Gesetz geschrieben haben, ist eins zu eins genau das Ergebnis dieses Evaluationsberichts. Deshalb bitte ich auch um Respekt. Von der AfD erwarte ich das nicht, aber von der Koalition schon, auch weil das eine Evaluation des eigenen Ministeriums ist und die Ergebnisse Teil dieses Ministeriums sind, von Ihnen unterzeichnet, weil daran Hunderte Menschen mitgewirkt haben und aus ihrem Alltag gesagt haben, was gebessert werden sollte. Also nein, natürlich gefällt mir das als Linke. Ich stimme den allermeisten Punkten dieser Evaluation tatsächlich zu. Ich glaube, dass da sehr viel Richtiges drinsteht. Deswegen haben wir das aufgegriffen, nicht weil das ein parteipolitischer Scherz ist, sondern weil das die Realität der Menschen mit Behinderungen ist.
(Beifall Die Linke)
Normprüfverfahren. Ehrlich gesagt gruselt es mich. Ich finde das so unerträglich, wenn hier erzählt wird, die Linke will Menschen mit Behinderungen über andere Menschen stellen. Hallo, entschuldigt bitte! Es geht hier darum, Menschen mit einer Behinderung den gleichen Zugang zu ermöglichen wie Menschen, die welche Behinderung auch immer nicht haben. Ja, da geht es darum, im Straßenverkehr teilzunehmen, an der Schule, an Schulbildung ungehindert teilzunehmen. Aber da geht es auch um ganz einfache Dinge wie zum Beispiel, wie bekomme ich ein Dokument vom Amt in einfacher Sprache. Frau Heber, Sie haben gerade fantastisch dargestellt, wie wichtig das ist, wie wichtig das für die Menschen da draußen ist, die diesen Anspruch oder diesen Bedarf haben. Dieser Bedarf müsste auch von den öffentlichen Trägern oder von den Behörden gesehen werden. Deswegen haben wir einen Vorschlag aus der Evaluation herausgenommen, dass zum Beispiel Dokumente vom Sozialamt – what ever –, wenn sie diesen Bedarf nach einfacher Sprache haben, dass diesem Bedarf auch nachgekommen wird.
(Beifall Die Linke)
Ein Normprüfverfahren bedeutet einfach nur, dass wir uns ernst nehmen. Es bedeutet, dass wir doch vollkommen selbstverständlich auch in allen anderen Bereichen konsequent handeln, wenn wir einem Gesetz zustimmen, dem Thüringer Inklusionsgesetz, wenn wir hier in unserer Mitte eine Mehrheit dafür gefunden haben. Wir brauchen doch nicht ein Thüringer Inklusionsgesetz, das uns sagt, wie wir zukünftig bauen wollen, und sagen dann: Nein, nein, im Baugesetz greifen wir das jetzt nicht auf. Wir brauchen doch kein Inklusionsgesetz, das sagt, dass wir Bildungspolitik auf eine Ebene heben wollen, die jedem Kind nach seinen Möglichkeiten Bildung zugänglich macht, und dann sagen wir: Beim Schulgesetz lassen wir das außer Acht. Ein Normprüfverfahren stellt nicht eine Gruppe der anderen gegenüber oder über eine andere, sondern es stellt sie nebeneinander. Das ist der wesentliche Unterschied.
(Beifall Die Linke)
Ja, Frau Heber, über 7.000 öffentliche Gebäude. Mein Gott, stellen Sie sich vor, die wären barrierefrei! Was hätten wir hier in diesem Land geschafft! Sie haben uns die Argumente für dieses Gesetz selbst auf einem Silbertablett vorgelegt. Sie haben recht: Wenn diese 7.000 Gebäude, die Sie für zu viel halten, wenn wir kontrollieren, ob diese am Ende barrierefrei sind, ich halte es für fantastisch, wenn diese Gebäude barrierefrei wären.
(Beifall Die Linke)
Dann haben Sie auch recht: Ja – es wird jetzt ein bisschen komplizierter –, es ist so, dass wir Maßnahmenpläne erstellen, auch in unseren Kommunen, um zu gucken, wie wir denn unsere Kommune tatsächlich Schritt für Schritt barrierefreier machen können. Die Frage ist doch, nach welchen Gütekriterien wir das machen. Haben wir eine umarmende Politik, in der wir Menschen mit Behinderungen vermeintlich in Watte packen, in Förderschulen bewegen, in Werkstätten, in Wohneinrichtungen – in Klammern: das braucht es auch, es gibt auch Menschen, die darauf angewiesen sind –, oder haben wir den Anspruch, Menschen einfach selbstständig entscheiden zu lassen, sie dabei zu unterstützen, auf den ersten Arbeitsmarkt zu gehen, selbstständig zu Hause zu leben oder einen Schulweg zu wählen, der für sie der richtige ist? Das sind zwei verschiedene Ansätze. Diese Gütekriterien miteinander zu besprechen, zu diskutieren – in Klammern: ganz viele Landrätinnen und Landräte haben sich diesen Gütekriterien ja bereits verpflichtet –, das in ein Gesetz zu stricken, in eine Richtlinie, das macht doch total Sinn, darüber zu diskutieren. Und im Übrigen würde man dann auch den Forderungen von sehr vielen Behindertenverbänden nachkommen. Ein Satz noch: Ja, man kann sich tierisch über Begriffe aufregen. „Diskriminierung“, „Benachteiligung“, was auch immer. Ich bin eine Freundin davon, dass man sich das zu Herzen nimmt, was Experten über Jahrzehnte aufgebaut haben – die UN-Behindertenrechtskonvention. Auch das ist keine linke Ideologie, sondern, wir haben eins zu eins übernommen, was in dieser UN-Behindertenrechtskonvention drinsteht. Das heißt, wenn Sie das verurteilen, dass wir den Begriff „Diskriminierung“ dort reinschreiben wollen, verurteilen Sie schlicht und einfach nichts anderes als die UN-Behindertenrechtskonvention, die genau das fordert.
(Beifall Die Linke)
Sie können sich permanent als Regierung dahinter verstecken, dass die Linke ideologisch wäre. Sie müssen sich Gesetzentwürfe durchlesen und dann werden Sie darin erkennen – ich habe leider gleich nur noch 3 Sekunden, 7, 6, 5 –, dass die Linke in diesem Fall einfach nur das übernommen hat, was Expertinnen und Experten uns in diesem Evaluationsbericht aufgeschrieben haben. Und ein letzter Satz:
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
So, jetzt muss ich mich beeilen. Die Gebäudeliste, die gibt es. Hier geht es darum, wie oft wird die kontrolliert, nicht, dass wir sie kontrollieren. Dieser Gesetzesvorschlag, den wir haben, bildet nicht das Ergebnis der Evaluation ab, sondern wir haben in dieser Evaluation Empfehlungen, unterschiedliche Wege, wie man die in dem Gesetz umsetzen kann. Darauf habe ich hingewiesen und das will ich hier an der Stelle noch mal deutlich machen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Erstes möchte ich mal voranstellen, dass ich es sehr erfreulich fand, dass fast alle Rednerinnen und Redner, die sich in dieser Debatte geäußert haben, vermieden haben, einen Wunschzustand zu beschreiben und dann „Komma aber“ zu sagen. Denn wir sind uns ja sicherlich einig, und das war ein bisschen schade an Ihrer Rede, dass Sie sagen, wir wollen ja alle eine inklusive Gesellschaft, eine teilhabegerechte Gesellschaft – Komma aber. Ich glaube, das ist das Signal, was von der Debatte heute nicht ausgehen sollte, dass wir eben Inklusion immer als ein Thema betrachten, an das wir so ein Preisschild dranheften. Ja, natürlich müssen Dinge finanziert werden, aber es ist natürlich trotzdem extrem problematisch, wenn wir Inklusion als eine Sache betrachten, bei der wir zuerst mal prüfen, ob wir uns das leisten können. Die Teilhabe von Menschen sollte ja eigentlich gerade nichts sein, wo wir diese Frage stellen, sondern es sollte eine Umsetzung eines Menschenrechts sein. Das ist ja gerade auch der Grund, warum wir diese Evaluation gemacht haben. Frau Maurer hat es schon als die Bibel bezeichnet, die UN-Behindertenrechtskonvention, an der wir uns orientieren müssen. Das kann eben keine Frage von Ermessen mehr sein. Das wäre mir zumindest als Signal ganz, ganz wichtig. Es bietet sich auch sehr an, dass wir ausgerechnet heute über diesen Gesetzentwurf sprechen, denn heute feiert ein wichtiger Akteur, der an unserer Seite steht, wenn es um den Abbau von Barrieren geht, Geburtstag, nämlich die Lebenshilfe Thüringen. Die hätten sich bestimmt gefreut, wenn auch viele Abgeordnete zum Geburtstag hätten kommen können. Die sind gerade auf dem Petersberg und ich denke, wir können einen herzlichen Glückwunsch zu 35 Jahren Lebenshilfe Thüringen auch von hier senden.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
So, jetzt möchte ich ganz kurz auf die – eigentlich gar nicht ganz kurz, es wird eher ganz lang – verschiedenen Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. In einem ganz wesentlichen Punkt wird den textlichen Erläuterungen der Vorlage ja auch von der Landesregierung zugestimmt, denn – das ist erst einmal der wesentliche Punkt, den ich auch in meiner Eingangsbemerkung nennen wollte – Thüringen braucht natürlich ein starkes Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Um die damit einhergehende Zielsetzung einer eben praxiswirksamen Optimierung des bestehenden Gesetzes zu erreichen, wurde ja gemäß der Vorgabe – das wurde jetzt hier schon mehrmals ausgeführt, auch gerade von Frau Heber – des § 26 Abs. 2 des ThürGIG im Auftrag des damaligen TMSGAFF eine externe Gesetzesevaluation beauftragt. Die liegt – das hat Frau Maurer gerade noch mal benannt – in Form eines Evaluationsberichts vor. Sie finden das in der Drucksache 7/10577 – für alle, die jetzt schuldbewusst gucken und sie noch nicht gelesen haben. Jetzt haben wir gerade gehört, dass diese Drucksache schon einen einjährigen Geburtstag feiert. Da schwang ja mehr oder weniger implizit der Vorwurf mit, dass das Ding jetzt da schon ewig lange rumliegt und eigentlich nichts passiert ist. Man muss sich trotzdem mal vor Augen halten, was das bedeutet, heute hier von einem einjährigen Geburtstag zu sprechen, denn der Kabinettbeschluss, der Ihnen diese Drucksache dann am Ende zugänglich gemacht hat, war am 10. September 2024. Man kann sicherlich schlussfolgern, dass die damit einhergehende Landtagswahl und das Zusammentreten einer neuen Landesregierung irgendwie nachvollziehbar und implizit machen, warum nicht parallel an einem Gesetzentwurf gearbeitet wurde. Nichtsdestotrotz enthält natürlich diese Auswertung viele wertvolle Hinweise und Empfehlungen, die eine Grundlage für die Weiterentwicklung sein können und sein werden. Da ist es natürlich auch richtig, noch mal darauf hinzuweisen, dass da sehr viele Expertinnen und Experten gehört wurden, und zwar nicht nur Menschen, die selbst von Behinderung betroffen sind, sondern auch Menschen, die das praktisch umsetzen müssen. Da kommt auch Verwaltungspraxis zum Tragen und das finde ich eigentlich ganz wesentlich, denn wenn man das Ziel einer inklusiven Gesellschaft verfolgt, muss man sich auch immer fragen, ob die Maßnahmen, die man ergreift, dann auch lebenspraktische Realität entfalten, sonst sind sie im Wesentlichen eigentlich nur etwas, was auf dem Papier steht. Auch die Fraktion Die Linke hat jetzt diesem Evaluationsbericht sehr viel Bedeutung beigemessen und geht viele Punkte in dem Gesetzentwurf durch, die dort von meinen Vorrednern auch schon benannt wurden, die sich da wiederfinden. Ich will nur mal einige Beispiele nennen, zum Beispiel eine textliche Ergänzung in § 1, wo es gerade darum geht, eine stärkere Rückbindung des Gesetzes an die UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken, was ich sehr sinnvoll finde. Das wird vielleicht gerade die Abgeordnete Heber freuen, die aus meiner Sicht hier – das hat ja auch die Abgeordnete Maurer gewürdigt – eine sehr gut verständliche Rede gehalten hat: Es geht auch darum,
(Beifall CDU)
nämlich in § 14, dass man die Leichte Sprache in eine Mussvorschrift umwandelt. Ich denke, wenn Frau Heber uns vielleicht später berichtet, welche Mühe es gemacht hat, das in Leichter Sprache zu formulieren, so ist es sicherlich auch nicht ganz falsch, darauf hinzuweisen, dass auch allen hier im Rund das Zuhören wesentlich leichter gefallen ist. Denn es wäre ja, glaube ich, relativ verfehlt darzustellen, dass sich Leichte Sprache tatsächlich nur an eine bestimmte Zielgruppe richtet, sondern – wir konnten das auch auf unserem Inklusionstag, der im Rahmen des Thüringentags stattgefunden hat, testen – es ist für alle irgendwie einfacher, wenn so komplexe Vorhaben, gerade gesetzliche Vorhaben, irgendwie auch mal so runtergebrochen werden, dass man da geistig einen Haken dranmachen kann – insofern ein großes Kompliment dafür. Dieser Punkt findet sich also auch im Empfehlungsbericht der Linken hier, also Änderung des § 14. Das kann ich nachvollziehen und finde das sehr richtig. So gibt es noch einige weitere Punkte, die hier auch schon genannt wurden, wie die Einsetzung von kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen schon ab einer Einwohnerzahl von 10.000 Personen, aber auch ein Vorschlag hinsichtlich der Wahl des Vorsitzenden des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen durch seine stimmberechtigten Mitglieder, was eine Änderung des § 21 wäre. Es gibt auch noch einige begriffliche Anpassungen, bei denen ich mich nicht ganz so leicht anschließen kann. Einige wurden hier schon genannt. Das sind aber sicherlich alles Punkte – zum Beispiel das Umwandeln des Begriffs „Benachteiligung“ in „Diskriminierung –, zu denen man mal in die Diskussion kommen muss und schauen muss, welche Bedeutung das eigentlich hat, wenn man diese Begriffe anpasst. Da gibt es auch noch eine andere Formulierung, nämlich die Formulierung „unverhältnismäßige Belastungen“. Sie soll im Kontext mit Ausnahmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit umgeändert werden in „unzumutbare Belastungen“. Das sind alles Begrifflichkeiten, bei denen man sich mal genau vor Augen stellen muss, was das dann bedeutet. Und da kommt gerade dieser Praxisnähe, die ja auch in dem Evaluationsbericht zum Tragen kommt, eine sehr hohe Bedeutung zu, nämlich dass man mal schaut: Was bedeutet das für das Handeln in der konkreten Kommune, in der konkreten Einrichtung, bei konkreten Partnern, die inklusive Kitas usw. betreiben? Denn am Ende ist Inklusion eben mehr als irgendeine Liste von Einrichtungen, es ist eine Sache, die man auch tatsächlich praktisch umsetzen muss. Jetzt kommt der Punkt, der gerade am Ende der kleinen Unterredung von Frau Maurer und Frau Heber noch mal angesprochen wurde, nämlich die Frage: Ist das denn richtig, dass der vorliegende Gesetzentwurf tatsächlich nur darauf basiert, was im Evaluationsbericht quasi von Expertinnen und Experten zusammengetragen wird? Da muss man bei gründlicher Lektüre schon sagen: Überwiegend ja, aber es gibt eben auch Teile, die nicht unmittelbar aus diesem Evaluationsbericht abgeleitet werden. Das ist zum einen dieses von uns schon angesprochene Normprüfungsverfahren. Da kann man natürlich unterschiedliche Meinungen haben, ob das sinnvoll ist oder nicht. Die Landesregierung hat sich natürlich zum Ziel gesetzt, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung ganz nach vorn zu stellen. Deswegen muss man ja erst mal schauen, ob diesem Anliegen an anderer Stelle vielleicht schon Rechnung getragen wird. Da gibt es im Normenkontrollrat bereits Prüffragen, wo verschiedene Fragen abgearbeitet werden, wo es auch eine Frage gibt, die diesem Ziel aus meiner Sicht in einer gewissen Art und Weise Rechnung trägt, will sagen, es wäre gegebenenfalls sinnvoll, statt einer weiteren Prüfung zu überlegen, wie man bestehende Prüfungen upgraden, qualifizieren kann, um dem nachvollziehbaren Anliegen Rechnung zu tragen. Das Gleiche, was auch über das hinausgeht, was von den Expertinnen und Experten dort im Evaluationsbericht einhellig vorgetragen wird, ist die Erstellung von Maßnahmenplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Da geht es darum, dass Gütekriterien erarbeitet werden sollen. Näheres, was die sind, soll durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Wir haben bisher die Auffassung vertreten – und das hat sich aus meiner Sicht in der Praxis auch bewährt, denn man sieht ja, die überwiegende Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte hat kommunale Maßnahmenpläne erarbeitet. Aus meiner Sicht – das mag aber meine sehr kommunale Brille sein – zeigt sich da die doch relativ aktive und individuelle Verantwortung der Kommunen und Kreise, in denen es eben unterschiedliche Antworten auf unterschiedliche Fragen mit jeweils lokaler Ausprägung gibt. Deswegen denke ich, dass sehr starre Vorgaben hier vielleicht sogar das Gegenteil erzeugen könnten, wir also einen Mangel von Akzeptanz erreichen würden. Das ist aber auch ein Punkt, den man mal abwägen muss. Aus meiner Sicht geht das nicht so eindeutig aus dem schon angesprochenen Evaluationsbericht hervor. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die vollständige Finanzierung aller kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen durch das Land. Dies ist vollkommen nachvollziehbar. Wenn man das finanziert, muss man das langfristig in den Haushalt einplanen. Und da kommen wir gleich wieder zum Beginn der Rede vom Kollegen von der AfD-Fraktion, der auch gesagt hat: Es ist ja immer die Frage, was man bereit ist dafür zu zahlen. Ich würde für die Landesregierung die Position vertreten, dass es natürlich richtig ist, Teilhabe nicht immer mit der Schere im Kopf zu betrachten, was für uns finanzierbar ist. Wir müssen aber durchaus die Maßnahmen priorisieren und überlegen, was denn den größten Effekt der Teilhabe erreicht, ob das wirklich Beauftragungen oder barrierefreie Gebäude sind oder ob es andere Dinge gibt, die wir entsprechend weiter vorn sehen, nicht weil wir die Finanzierung als Schere betrachten, das machen wir nicht, sondern weil wir schnell spürbare und nachhaltige Effekte erreichen wollen. Deswegen würde ich auch sagen, dieser Punkt geht eher über den Evaluationsbericht hinaus. Ich komme zu einem kleinen Fazit zum vorliegenden Entwurf. Durch die Orientierung an den externen Evaluationsergebnissen des Gesetzes ist der vorliegende Gesetzentwurf nah an dem, was auch die Landesregierung aus diesem Evaluationsbericht zieht, aber eben nicht vollständig das, was daraus hervorgeht. Jetzt ist die Frage: Was machen wir nun? Wir haben festgestellt: ein Jahr Geburtstag – ist das Absicht oder Unvermögen? Ich glaube, der Abgeordnete Bilay hat eine Zwischenfrage. Ich intendiere damit, dass Sie das fragen können.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt und haben jetzt in einem sehr umfassenden Abwägungsprozess zu unserem Gesetzentwurf sowohl positive als auch ablehnende Momente dargestellt. Die Kollegin der CDU hat erklärt, weshalb die Koalitionsfraktionen unseren Gesetzentwurf nicht im Ausschuss beraten wollen. Wäre es aus Ihrer Sicht hinderlich für die Beratung zum angekündigten Gesetzentwurf der Landesregierung, wenn heute schon der Gesetzentwurf der Linken-Fraktion an die Ausschüsse verwiesen würde, man den dort so lange warten lässt, bis Ihr Gesetzentwurf den Ausschuss dann erreicht hat, um auch die positiven Aspekte, die Sie in Abwägung zu unserem Gesetzentwurf eben dargestellt haben, in die parlamentarische Beratung zu Ihrem Gesetzentwurf mit einbringen und diskutieren zu können? Wäre das also hinderlich, unseren Gesetzentwurf heute schon an die Ausschüsse zu verweisen?
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Also die Frage ist ja eigentlich nicht, was hinderlich ist, sondern was förderlich ist.
(Beifall CDU, BSW)
Da müsste man jetzt unterstellen, dass durch den Gesetzentwurf irgendwie ein Erkenntnisgewinn erreicht wird, der noch nicht erreicht ist. Und wie Sie in Ihrer Frage gerade so schön zusammengefasst haben, ist der Abwägungsprozess aktiv. Man konnte den jetzt hier zur Kenntnis nehmen und ich werde den auch im Ausschuss in dieser Form zum Besten geben. Insofern wäre es nicht notwendig für die Beförderung des Vorhabens, wie ich Ihnen gleich in meinen weiteren Ausführungen noch darstellen werde, wo wir zeitlich gerade mit unserem Gesetzentwurf sind. Dann würde ich kurz fortfahren, und zwar noch mal darauf hinkommen, wie in meinem Haus derzeit die Vorbereitungen für eine entsprechende Gesetzesnovellierung getroffen sind. In enger Abstimmung zwischen meinem Haus, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen geht es darum, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Durch die Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist zudem die Möglichkeit gegeben, nach Entscheidung des Kabinetts im prälegislativen Konsultationsverfahren die Auffassung anderer Fraktionen einfließen zu lassen. Das wäre dann aus meiner Sicht auch der Punkt, an dem wir auf die Punkte, die wir hier gerade schon mal abgewogen haben, noch mal eingehen können. Mir ist die fortwährende Einbindung von Expertinnen und Experten in das Novellierungsvorhaben wichtig, damit das zügig am Ende auch im Sinne von betroffenen Menschen, aber auch im Sinne von Praxisnähe umgesetzt wird. Wir beabsichtigen als Landesregierung, den Gesetzentwurf im Jahr 2026 in den Landtag einzubringen. Ich möchte jetzt noch mal kurz zum Entschließungsantrag kommen, den Sie ja auch mit eingebracht haben. Seitens der Fraktion Die Linke wurde ergänzend noch kurzfristig dieser Entschließungsantrag vorgelegt, der drei ganz wichtige Instrumente direkt anspricht: einmal das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, zweitens den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und drittens das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm. Auf umfassende Ausführungen zum ThürGIG möchte ich jetzt noch mal verzichten, habe ich ja gerade schon gemacht. Deswegen möchte ich noch mal auf den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eingehen. Der ist ja eine Sammlung von Einzelmaßnahmen, die in einem partizipativen Verfahren unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Wie im Entschließungsantrag dargestellt, findet derzeit der Fortschreibungsprozess zur Version 3.0 dieses Maßnahmenplans statt. Die Erarbeitung erfolgt in Arbeitsgruppen. In diesen Arbeitsgruppen findet sich diese Mischung aus Menschen wieder, die sozusagen gut fürs Gelingen ist, nämlich einerseits Personen aus der Verwaltung, dann natürlich Vertretungen von Vereinen, Verbänden, eben von Menschen mit Behinderungen. Diese insgesamt neun thematisch gegliederten Arbeitsgruppen haben ihre Arbeit schon aufgenommen und es gibt quasi regelmäßige Einladungen zu den Sitzungen. In diesen Beratungen werden jetzt sowohl Maßnahmen aus der aktuell gültigen Version 2.0 diskutiert als auch neue Maßnahmen entwickelt. Insofern können bestehende Maßnahmen also gegebenenfalls fortgeführt werden. Es ist ja sinnvoll, bei der Erarbeitung der Maßnahmen 3.0 genau diese Unterscheidung zu treffen, wo wir quasi ein Add-on herbeiführen, wo werden Maßnahmen vielleicht auch verworfen. Bisher haben bereits 20 Arbeitsgruppentreffen stattgefunden. Etwa weitere 20 werden noch bis zum Jahresende 2025 stattfinden – nur damit Sie mal eine Vorstellung davon haben, wie breit sozusagen die Befassung ist. Zusammenfassend kann man also festhalten, dass die Landesregierung bereits umfänglich an der Umsetzung dessen arbeitet, was im Entschließungsantrag gefordert wird. Ich komme noch zu dem dritten Instrument, das ich genannt habe, das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm. Das ist ein Förderprogramm des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Das Förderziel des Programms ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und eben entsprechend Barrieren auch zu reduzieren. Da dieses Programm durch den beim Thüringer Landtag angesiedelten Beauftragten bearbeitet und verantwortet wird, müsste dies direkt auch mit ihm besprochen werden. Die anstehenden Haushaltsberatungen sind sicherlich eine gute Gelegenheit für Sie, das zu tun. Ich möchte noch mal abschließend eine ganz kurze Bemerkung machen. Manche Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sind eben von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel abhängig. Das wurde jetzt hier mehrfach gesagt. Echte Inklusion – das ist uns allen klar, insbesondere Ihnen als Haushaltsgesetzgeber – gibt es eben nicht zum Nulltarif. Deswegen möchte ich Sie noch mal dafür sensibilisieren, die heutige Debatte auch als das zu betrachten, was sie dann ist: eine Aufforderung, am Ende auch finanzielle Verantwortung für die Pläne zu tragen, die man hier aufstellt. Ich hoffe sehr, dass wir eine Verbesserung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen erreichen und dass die am Ende eben nicht an Nichtumsetzbarkeit, Praxisferne und fehlenden finanziellen Ressourcen scheitert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Da die Ministerin ihre geplante Redezeit überschritten hat, gibt es noch Redezeit für die Fraktionen obendrauf. Gibt es noch weitere Wortmeldungen zu diesem TOP, frage ich einfach mal in die Runde. Das sehe ich nicht. Dann würde ich hier die Aussprache beenden und wir kommen zunächst erst mal zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf. Hier hatte ich sowohl von der AfD als auch von der Linken den Wunsch nach Ausschussüberweisung vernommen. Ist das korrekt? Ja, bitte.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Gut, dann würden wir hierüber zunächst abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Hände der Fraktion Die Linke sowie die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der SPD, des BSW und der CDU. Aus meiner Sicht ist das die Mehrheit. Akzeptiert oder wollen Sie zählen lassen? Akzeptiert. Gut. Dann würde ich als Nächstes über den Ausschuss für Gleichstellung abstimmen lassen. Wer ist hier für die Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke und die Hände der Fraktion der AfD. Gegenstimmen, bitte. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Ich frage noch mal die Enthaltungen sicherheitshalber ab. Keine Enthaltungen. Damit ist aus meiner Sicht auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Okay, es wird nicht die Auszählung gewünscht. Damit würde ich diese erste Beratung zum Gesetzentwurf für heute schließen und wir kommen noch zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag. Auch hier die Frage nach der Ausschussüberweisung.
(Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Beide!)
Ja, gleiches Muster, okay. Dann stimmen wir zunächst für den Entschließungsantrag die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe die Fraktionen Die Linke und der AfD. Gegenstimmen, bitte. Hier sehe ich die Hände des BSW, der SPD und der CDU. Enthaltungen, bitte. Keine Enthaltungen. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich sehe keinen Wunsch auf Auszählung. Dann stimmen wir über die nächste Ausschussüberweisung – Ausschuss für Gleichstellung – ab. Wer dem zustimmen möchte, dass der Entschließungsantrag im Ausschuss für Gleichstellung weiter behandelt wird, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke, die Hände der Fraktion der AfD. Die Gegenstimmen. Gleiches Muster: Hände der CDU, des BSW und der SPD. Enthaltungen? Wieder keine. Damit wäre auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit würden wir auch diesen Entschließungsantrag zusammen mit der zweiten Beratung zum Gesetzentwurf dann wieder aufrufen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt für heute geschlossen. Und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/140 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/1884 Hierzu haben wir auch eine Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Herr Abgeordneter Hande, kommen Sie bitte nach vorn.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum Antrag der Fraktion Die Linke „Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission“. Der Antrag wurde durch Beschluss ...
Der Antrag wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 5. Sitzung vom 13. Dezember 2024 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat diesen Antrag in seiner 9. Sitzung am 23. Januar 2025, in seiner 13. Sitzung am 27. Februar 2025, in seiner 14. Sitzung am 27. März 2025, in seiner 16. Sitzung am 12. Juni 2025 und in seiner 18. Sitzung am 4. September 2025 beraten. Nach diesen zahlreichen umfänglichen Beratungsterminen im Ausschuss ist der Ausschuss dann in seiner abschließenden Bewertung zu der Beschlussempfehlung gekommen, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und auch liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich glaube, niemand in diesem Haus wird bestreiten, dass die Haushaltslage des Freistaats Thüringen – wir hören das in verschiedensten Debatten – vor sehr großen Herausforderungen steht. Inflation, steigende Personalkosten, die Folgen internationaler Krisen, gleichzeitig der Bedarf an wichtigen Investitionen im Land, das alles erzeugt Druck auf unsere öffentlichen Haushalte, kommunal wie im Land. Es ist richtig, dass wir uns als Parlament und auch die Landesregierung intensiv damit auseinandersetzen müssen, wie wir diesen Herausforderungen begegnen müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich betonen, der Antrag der Linken, der bereits im Dezember gestellt wurde und seit Januar im Ausschuss liegt, zielt auf ein ernsthaftes Problem. Er formuliert berechtigte Sorgen, dass soziale Errungenschaften unter Druck geraten, dass neue politische Schwerpunkte schwer umzusetzen sind, dass wir Lösungen finden müssen, die nicht einseitig zulasten der Schwächsten in unserer Gesellschaft gehen dürfen. Deswegen sage ich auch klar, die Intention des Antrags ist richtig, der Weg jedoch ist zu langsam. Aber, meine Damen und Herren, die entscheidende Frage ist: Welcher Weg führt am schnellsten und effektivsten zu den Ergebnissen? Da müssen wir klar sagen: Der Antrag der Linken ist zu schwerfällig, zu breit angelegt und er würde uns genau die Zeit kosten, die wir momentan nicht haben. Warum? Weil er eine neue Haushaltsstrukturkommission vorgesehen hat, die erst mühsam zusammengesetzt werden müsste – mit Vertreterinnen und Vertretern von Fraktionen, Landesregierung, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, mit Spitzenverbänden oder Rechnungshof und verschiedenen anderen Akteuren. Das klingt nach Beteiligung, bedeutet in der Realität aber oftmals neben den Mühlen der Verwaltungen lange Konstituierungsprozesse, unklare Verantwortlichkeiten, Diskussionen über Geschäftsordnungen, Kompetenzen und währenddessen drängt die Zeit. Die Arbeit hat längst begonnen. So hat sich das Kabinett am 28. Januar 2025, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, bereits eine Haushaltsstrukturkommission gegeben. Mit der Finanzministerin Katja Wolf, dem Chef der Staatskanzlei Stefan Gruhner und Innenminister Georg Maier ist dieses Gremium schlagkräftig und arbeitsfähig. Die Kommission befasst sich mit den wirklich zentralen Fragen: Wie setzen wir die Schuldenbremse modern und praxisnah um? Wie gleichen wir das strukturelle Defizit aus? Wie schaffen wir Spielräume für Investitionen in Transformation, Klimaschutz, Bildung und soziale Sicherheit? Erste Ergebnisse werden schon in diesem Jahr vorliegen, rechtzeitig, damit sie in den Doppelhaushalt 2026/2027 einfließen können. Im Haushalts- und Finanzausschuss konnten wir uns in der Befassung dieses Antrags der Linken immer wieder davon überzeugen und haben auch dazu Fragen gestellt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ihr hattet
gar keine Fragen!) Eins ist wichtig zu betonen: Auch diese Kommission arbeitet nicht im Alleingang. Themenbezogene Arbeitsgruppen werden gezielt Fachministerien, Verbände, Gewerkschaften, kommunale Spitzenverbände, Wissenschaft und auch Erfahrungen anderer Bundesländer einbinden. Damit sind Transparenz und Beteiligung gewährleistet. Und selbstverständlich wird das Parlament regelmäßig informiert. Wir werden also nicht nur am Ende vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern bleiben in den Prozess eng eingebunden. Das ist, meine Damen und Herren, der entscheidende Unterschied zwischen dem Antrag der Linken, der erst mal mit großem Aufwand ein neues Gremium aufbauen will, das zunächst lange braucht, um arbeitsfähig zu werden, und der bestehenden Kommission, die bereits in der kurzen Zeit konkrete Vorschläge eingebracht hat. Wir brauchen diese Ergebnisse schnell und nicht erst irgendwann. Als SPD-Fraktion ist uns klar: Haushaltskonsolidierung darf niemals ein Synonym dafür sein, den Sozialstaat abzubauen oder Zukunftsinvestitionen zu blockieren. Wir wollen beides: Stabilität in den Finanzen und Gestaltungsfähigkeit für die Zukunft. Wir anerkennen das Anliegen, aber wir setzen auf die Kommission, die schon arbeitet, schnelle Ergebnisse liefert und diese direkt in die Haushaltsaufstellung einbringt. Daher lehnen wir den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Zuhörer am Livestream, die Fraktion Die Linke stellte den Antrag zur Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission unter Federführung des Finanzministeriums. Dieser Antrag wurde am 13.12. – das haben wir schon gehört – in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen und mehrfach im Ausschuss beraten. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung selbst eine Haushaltsstrukturkommission ins Leben gerufen und zeichnet dafür auch verantwortlich. Eine zweite Kommission benötigen wir also nicht.
(Beifall AfD)
Zum Antrag der Linken fasse ich mich kurz. Wir lehnen diesen ab. Wir brauchen keine weitere Haushaltsstrukturkommission, wir haben eine. Sie nennt sich „Haushaltsstrukturkommission 2025“. Worin sich alle Fraktionen im Hohen Haus einig sind, ist, dass der Landeshaushalt strukturelle Defizite aufweist. Die Linken wollen diese durch linke Vorfeldorganisationen beheben lassen,
(Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Ge-
werkschaften!) die Haushaltsstrukturkommission 2025 der Landesregierung durch Kreditaufnahme.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Der
Landkreistag ist keine linke Vorfeldorganisation!) Für den Antrag der Linken bin ich insofern dankbar – das kommt auch sehr selten vor –, als er mir erlaubt, ein wenig einschätzen zu können, was Sie, liebe Bürger, von dieser auf Regierungsebene angesiedelten Haushaltsstrukturkommission 2025 erwarten können. Seit März dieses Jahres existiert die Haushaltsstrukturkommission 2025, doch diese Kommission operiert bisher weitgehend hinter verschlossenen Türen, ohne Mitwirkung gewählter Vertreterinnen und Vertreter von Fraktionen dieses Hauses, und ihre Arbeit bleibt in wichtigen Punkten unvollständig und intransparent.
(Beifall AfD)
Erstens: Die Kommission hat das Thema „Personalentwicklungskonzept 2035“ nur halbherzig bearbeitet, obwohl seit Oktober 2024 ein umfassendes Konzept der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH vorliegt, ein Konzept, das die Grundlage für eine effektive Verwaltungsreform bildet. Doch die Landesregierung hat das dem Haushalts- und Finanzausschuss bisher vorenthalten. Warum? Fast ein Jahr nach Vorlage liegen keine Umsetzungsmaßnahmen vor. Stattdessen werden die Ergebnisse der PD GmbH einfach zurückgehalten. Damit wird eine dringend notwendige Modernisierung der Verwaltung blockiert, der Bürokratieabbau ausgebremst und wir haben keine Möglichkeit, die tatsächlichen Einsparpotenziale zu prüfen. Zweitens: Allheilmittel des anstehenden Doppelhaushalts sind nach allen Verlautbarungen Kredite. Die Kommission soll laut Berichterstattung in den Blick nehmen, welche Gesellschaften mit Landesbeteiligung Kredite aufnehmen können. Wir hören nur „Kredite“ – auf Bundesebene, auf Landesebene und auf Kommunalebene. Selbst Landesgesellschaften sollen Kredite aufnehmen. Ich möchte auf meine Kleine Anfrage 8/1254 zu den Anstalten des öffentlichen Rechts in Thüringen hinweisen, in der wir fragen, welche Finanzmittel, Rücklagen und Kapitalmarktbeteiligungen diese haben. Seit sechs Wochen befindet sich diese zur Beantwortung bei der Landesregierung. Vorgestern erhielten wir die Bitte um Fristverlängerung um weitere sechs Wochen. Ich stelle fest: Wenn die Landesregierung solche Fragen, wie es um die Kapitalausstattung ihrer Anstalten öffentlichen Rechts bestellt ist, nicht innerhalb von sechs Wochen zusammengetragen bekommt, was bitte hat man denn seiner Expertenkommission hingelegt?
(Beifall AfD)
Unser dritter Kritikpunkt: Der Landtag als demokratisch legitimiertes Parlament ist bislang nicht in die Kommissionsarbeit eingebunden. Ohne die Expertise der Fraktionen können wir die Ergebnisse der HSK, also der Haushaltsstrukturkommission, nicht nachvollziehen, nicht kritisch begleiten, nicht hinterfragen und nicht verbessern. So bleiben zentrale Weichenstellungen im Haushaltsverfahren für die Jahre 2026/2027 unkontrolliert und wir riskieren, dass wichtige Einsparpotenziale und Vorschläge gar nicht in die parlamentarische Beratung einfließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen ins Tun kommen und die unendliche Reihe an Analysen, Auswertungen, an Arbeitsgruppen und Kommissionen endlich abbrechen. Wir analysieren dieses Land tot.
(Beifall AfD)
Ich wiederhole das deshalb noch einmal: Wir lehnen den Antrag der Linken zur Bildung einer weiteren Kommission ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in meiner Berichterstattung gerade eben hier vorn habe ich gesagt, zu welchen Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses wir beraten haben. Jetzt darf ich Ihnen sagen, was ich davon halte. Die aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen für Thüringen, wie für die meisten anderen Bundesländer auch, sind vielschichtig und ein Geflecht aus Wechselwirkungen. Neben Preissteigerungen und tariflichen Anpassungen, auch der Personalkosten, tragen internationale Konflikte und gesellschaftliche Herausforderungen auch dazu bei. Hier den Überblick zu wahren und den richtigen Weg für die Entscheidungen zu finden, ist nicht leicht. Das ist für die Landesregierung nicht leicht – egal für welche Landesregierung – und es ist eben auch für uns als Haushaltsgesetzgeber nicht leicht. Das war der Ursprung unseres Vorstoßes aus dem letzten Jahr. Da darf ich zur Vorrednerin der AfD, aber auch zu Frau Merz, SPD, sagen: Wir haben vor knapp einem Jahr das erste Mal laut darüber nachgedacht, eine solche Haushaltsstrukturkommission ins Leben zu rufen. Unser Antrag, wenn Sie auf die Drucksache schauen, trägt das Datum „4. Dezember“, da hatten wir einen entsprechenden Antrag eingereicht. Dann wurde irgendwann die Landesregierung aktiv, aber dazu komme ich noch. Kern unseres Antrags zur Gründung einer Haushaltsstrukturkommission war und ist es, sowohl haushalterische Potenziale als auch finanzpolitische Wege zu identifizieren, um Thüringen zukunftsfest aufzustellen – heißt: notwendige Ausgaben und Investitionen auch tätigen zu können. Meine Fraktion legte dabei von Anfang an Wert auf die Einbindung verschiedener gesellschaftlicher Akteure. So wollen wir zum Beispiel Vertreterinnen und Vertreter von DGB und LIGA, des Rechnungshofs, der kommunalen Spitzenverbände – und ich darf hinzufügen, das sind selbstverständlich nicht alles Vorfeldorganisationen meiner Partei, das möchte ich doch etwas zurückweisen – und selbstverständlich auch Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen in die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission einbinden. Doch statt einer solchen Kommission und den Vorschlägen aus ihr eine breite gesellschaftliche und politische Basis zu geben, begnügt sich die Landesregierung mit der Gründung einer internen Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Chef der Staatskanzlei, dem Innenminister und der Finanzministerin. Diese Arbeitsgruppe nannte sie dann „Haushaltsstrukturkommission“. Bis auf den Namen hat diese Arbeitsgruppe keine Parallelen zu der von uns vorgeschlagenen Kommission.
(Beifall Die Linke)
Auch wenn es etwas ungewöhnlich sein mag, bemühe ich aber mal das Evangelium nach Matthäus, Kapitel 7, Vers 20: „An ihren Früchten werdet ihr sie erkennen.“ Schauen wir doch mal auf die Früchte der Haushaltsstrukturkommission.
(Beifall Die Linke)(Unruhe CDU)
Frau Tasch, hören Sie doch zu! Schauen Sie doch einfach mal zu!
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Sie ha-
ben eine andere Übersetzung!) Es gab bisher drei Sitzungen der Kommission. Ich fasse die Inhalte mal zusammen, Frau Ministerin. In der ersten Sitzung haben Sie überlegt, was Sie jetzt eigentlich machen wollen. In der zweiten Sitzung haben Sie dann eine Studie in Auftrag gegeben – nebenbei gesagt, ich glaube, es waren knapp 8.000 Euro verausgabt – und in der dritten Sitzung haben Sie sich dann über einen weiteren Terminplan verständigt, den wir allerdings auch noch nicht kennen. Das ist bisher passiert. Da muss ich sagen, weder die Zusammensetzung Ihrer kleinen intimen Arbeitsgruppe haut hin, noch Ihre Zielsetzung tut es.
(Beifall Die Linke)
Auch die parlamentarische und erst recht die gesellschaftliche Anbindung passt nicht. Darüber hinaus lässt aber eben auch Ihr Arbeitstempo deutlich zu wünschen übrig. Da bin ich gespannt, wie Sie die Arbeit der Kommission laut einer Pressenachricht, Ihrer Pressenachricht, 2026 abschließen wollen oder – ich habe jetzt gerade in der Rede von Frau Merz gehört, auch 2025 – in diesem Jahr schon Ergebnisse präsentieren wollen, wenn Sie doch das ganze Jahr 2025, fast das ganze Jahr, erst mal brauchen, um überhaupt in die Gänge zu kommen. Ich will es mal mit meinen Worten zusammenfassen: Ihre sogenannte Haushaltsstrukturkommission ist planlos, konzeptlos und damit auch wirkungslos.
(Beifall Die Linke)
Dabei hätte eine echte Haushaltsstrukturkommission einen wirklichen Mehrwert bringen können, tatsächlich. Sie hätte einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens erarbeiten können. Immerhin bestreitet doch niemand, dass man einen Euro eben auch nur einmal ausgeben kann und wir natürlich grundsätzlich umsichtig mit Steuergeldern umgehen müssen. Diese Chance, die unser Antrag eröffnet hätte, haben Sie aber leider verschenkt. Stattdessen gründen Sie ein Hinterzimmergremium, welches Ihnen vielmehr als Alibi für anstehende Kürzungen im kommenden Doppelhaushalt dienen soll.
(Beifall Die Linke)
Das geben Sie auch selbst zu, Frau Ministerin. Sie schreiben dazu, Zitat: „Die Haushaltsstrukturkommission wird auch die Grundlagen für eine Priorisierung und Konsolidierung auf der Ausgabenseite erarbeiten.“ Immerhin sind Sie da ehrlich. Wenn wir auch auf andere Bundesländer schauen, Schleswig-Holstein und auch jetzt zuletzt in Brandenburg, solche Haushaltsstrukturkommissionen bzw. Arbeitsgruppen der Kabinette haben immer nur den Auftrag gehabt, Einsparpotenziale zu erarbeiten und dann am Ende die Sozialausgaben zu schleifen.
(Beifall Die Linke)
Wir werden im Haushaltsverfahren sehen, was Sie da erarbeitet haben. Ich befürchte allerdings: nichts Gutes. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Herzlichen Dank, Herr Hande. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Frau Ministerin Wolf hat das Wort. Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, sehr geehrte Mitglieder des Landtags, sehr geehrte Gäste, lassen Sie mich kurz auf den Tagesordnungspunkt „Einsetzung einer Haushaltstrukturkommission“ eingehen. Nein, aus unserer Sicht hat diese Haushaltsstrukturkommission – das will ich gleich zu Beginn voranstellen – nicht die Aufgabe, Einsparpotenziale zu finden, sondern es geht vorrangig darum, eine vernünftige, eine gute Haushaltsführung hinzukriegen und Sachen, die seit vielen Jahren versäumt wurden, entsprechend auch in Thüringen einzuführen. In vielen finanzpolitischen Fragen hinken wir deutlich hinterher, und auch das sind die Punkte, die wir umfangreich in der Haushaltsstrukturkommission – oder liebevoll auch HSK genannten Kommission – entsprechend umgesetzt haben. Mit der Grundeinschätzung der Fraktion Die Linke in der heutigen Beratung gehe ich durchaus konform. Wir haben eine schwierige finanz- und haushaltspolitische Situation. Und ja, der Landeshaushalt – aber, und das will ich an dieser Stelle auch ausdrücklich betonen, wir sind ja noch sozusagen auf der Sonnenseite. Noch schwieriger und noch mehr unter Druck als der Landeshaushalt sind im Übrigen die Kommunalhaushalte. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sie kommen von außen, weil eben die staatlichen Einnahmen seit mehreren Jahren nicht mehr dynamisch wachsen. Wir haben in Deutschland eine wirtschaftliche Stagnation, das muss ich hier im Saal keinem erklären, die aber auch in erheblichem Maße auf öffentliche Haushalte wirkt. Normalerweise werden solche Jahre der Stagnation durch „Spare, wenn es gut läuft, dann kannst du geben, wenn es schlecht läuft“ ausgeglichen. Leider ist die Situation in Thüringen eine andere, wie wir alle schon ausreichend zur Kenntnis nehmen konnten. Mit einer Rücklage können wir eben nicht mehr arbeiten. Wir haben dazu eine ganze Reihe von selbstgemachten Problemen. Kurz genannt auf einen Nenner gebracht: Wir konsumieren zu viel und investieren zu wenig. Die konsumtiven Aufgaben – und da will ich ausdrücklich nicht sagen, dass das ausschließlich Sozialausgaben sind, ich bin nicht die, die sich am Bashing der hohen Sozialausgaben entsprechend beteiligt – sind in den vergangenen Jahren deutlich schneller gewachsen als die Investitionsausgaben. Der Anteil der Investitionen am Landeshaushalt ist jedes Jahr deutlich zurückgegangen, das wissen auch Sie, dafür sind die konsumtiven Aufgaben deutlich nach oben gegangen, und das hat verschiedene Ursachen. Wir haben im Ländervergleich tatsächlich viel Personal und hatten in den letzten Jahren erhebliche Tarifund Besoldungsanpassungen, und das sei jedem Mitarbeitenden in der Landesverwaltung von Herzen gegönnt. Die bisher verglichen mit den westlichen Bundesländern niedrigen Versorgungsausgaben gleichen sich inzwischen aus. Das heißt, das, was wir für Landesbedienstete und im Besonderen für Beamtinnen und Beamte zu finanzieren haben, wenn sie in ihre wohlverdiente Pension gehen, bewegt sich ausgesprochen dynamisch, weil wir einen starken altersbedingten Abgang in den nächsten Jahren und Monaten in Thüringen erleben werden. Das Land gönnt sich Förderprogramme, und das ist gut so. Jeder kann mal für sich selber schätzen, und das sage ich im Besonderen mit dem Blick auf die oberen Ränge. Wir haben in Thüringen ca. 200 verschiedene Förderprogramme in den unterschiedlichsten Bereichen – mit welchem Erfolg im Einzelnen ist nicht immer klar, Geld kosten die alle und im Besonderen Verwaltungsaufwand.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wie
liegen wir denn da im Ländervergleich?) Finanziell relevante Standards wurden in den letzten Jahren erheblich durch die Landesgesetzgebung verfestigt, oft mit guten Motiven, aber in der Summe eben eine deutliche Last für die Landesfinanzen. Auf der anderen Seite stehen neue Herausforderungen. Wir zehren bei der Infrastruktur im weitesten Sinne von der Substanz, und das erleben wir jeden Tag aufs Neue, auch hier in Thüringen. Das gilt genauso auf Landesebene, aber eben im Besonderen auf Kommunalebene. Wir müssen uns aber den Anforderungen in anderen Bereichen, zum Beispiel der Digitalisierung, der Modernisierung und der Sicherung der Gesundheitsversorgung, auch der Bildung und dem Bevölkerungsschutz, ebenso stellen. Damit ist festzustellen – und ich glaube, da sind wir uns alle im Saal einig, auch wenn ich einmal die Runde gucke –: Wir haben ein Einnahme- und ein Ausgabeproblem.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ist un-
günstig!) Die Landesregierung hat sich deshalb in ihrem Regierungsprogramm als eine der ersten Maßnahmen – auch als eine der ersten Maßnahmen, die umgesetzt wurden – die Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission vorgenommen. Das ist bereits Ende Januar entsprechend passiert, also sofort nach der Berufung der Landesregierung. Die Einsetzung einer solchen Kommission wurde beschlossen. Neben dem Chef der Staatskanzlei gehören der Innenminister und meine Person dieser Kommission an. Die Präsidentin des Rechnungshofs haben wir als Dauergast zu den Beratungen hinzugebeten und ich freue mich immer, dass sie der Haushaltsstrukturkommission in ihrem Terminplan die entsprechende Priorität gibt.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
… Sagen Sie doch, wie es ist!) Es gibt also schon eine Haushaltsstrukturkommission und sie hat ihre Arbeit längst aufgenommen.
(Beifall BSW)
Fünf Sitzungen fanden bisher statt. Darüber ist der Landtag auch informiert. Die bisherige Arbeit stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027. Erlauben Sie mir den Satz: Wenn hier der Eindruck erweckt würde, es wäre irgendwas zeitlich dahingezerrt, als wäre es möglich, innerhalb kürzester Zeit 20 hochqualitative Sitzungen durchzuführen und gleichzeitig für drei Haushaltsjahre innerhalb eines Jahres eine Haushaltsberatung und die Verabschiedung durchzuführen, dann ist das unredlich, denn das macht sich nicht von allein. Das ist mit einem hohen Aufwand verbunden. Das ist im Besonderen mit einem hohen Aufwand in den Häusern verbunden. Wenn man hier den Eindruck erweckt, als wäre das alles mal aus dem Arm geschüttelt, dann ist das ein X für ein U vormachen.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Ja, Regierung war halt kein Halbtagsjob!)
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das ha-
ben Sie uns immer vorgehalten!) Danke für diese Belehrung. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber einen Halbtagsjob hatte ich seit 25 Jahren nicht. Wenn Sie wollen, können wir gern darüber reden.
(Beifall CDU, BSW)
Wenn wir uns in der Debatte auf diesem Niveau bewegen, dann wird es tatsächlich finster. Ich glaube, dass Die Linke durchaus in der Lage ist, fachlich mehr zu bieten als solches Niveaulimbo an dieser Stelle.
(Beifall AfD, CDU, BSW)
Die bisherige Arbeit – das habe ich gesagt – stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027. Es war notwendig, sich auf die Bereiche zu fokussieren, die sehr kurzfristig umgesetzt werden müssen und deren Wirkungen bereits im Doppelhaushalt erzielt werden können. Einiges dazu werden wir nächste Woche umfangreich im Kabinett beschließen, nämlich mit dem Entwurf des Haushalts 2026/2027; vieles wird in die Gesetzgebung Eingang finden. Wir haben umfangreich auch in den Medienkonferenzen darüber informiert. Ich bin gern bereit, bei meiner Einbringungsrede zum Haushalt dazu weiter auszuführen. Das würde heute tatsächlich zu weit führen. Die Arbeit der Kommission ist mit ihren Ergebnissen transparent. Wiederholt habe ich im Haushaltund Finanzausschuss über die Arbeit informiert, sowohl mündlich als auch schriftlich. Insoweit verstehe ich die Sorge vor allem bei der Linken nicht, unzureichend informiert und eingebunden zu sein. Anders als der Antrag suggeriert, sehen wir die Aufgabe der Neuausrichtung des Landeshaushalts im ersten Schritt als eine Aufgabe der Landesregierung an. Dies folgt den Regelungen in der Verfassung, wonach die Landesregierung den Haushaltsentwurf aufzustellen hat und hierfür auch die Verantwortung trägt. Die im Antrag der Linken vorgesehene breite Besetzung der Haushaltsstrukturkommission würde dieser verfassungsrechtlichen Verantwortung entgegenlaufen und diese verwischen. Mit dieser Feststellung spreche ich mich – und das will ich ausdrücklich betonen – nicht gegen eine breite Beteiligung und einen breiten Diskurs aus, aber genau dieser breite Diskurs muss dort geführt werden, wo er hingehört. Die Besetzung der Haushaltsstrukturkommission der Landesregierung schließt nicht aus, dass zu Einzelfragen und wenn es sich thematisch anbietet, auch externer Sachverstand hinzugezogen wird. Wir haben das unter anderem bei der Frage der landesrechtlichen Schuldenregel getan, die wir deutlich modernisiert haben. Ohne diese Modernisierung – das wissen wir alle miteinander – wäre die Frage der sozialen Sicherung noch mal eine ungleich schwierigere. Ein anderes Beispiel ist die auf Anregung des Landtags eingerichtete Unterarbeitsgruppe der Haushaltsstrukturkommission, der Kommission „Kindergartenfinanzierung“, die wir als sehr breit gefächertes Meinungsspektrum entsprechend abgebildet haben. Aber – und das betone ich ausdrücklich – eins muss klar bleiben: Die Verantwortung muss von denjenigen wahrgenommen werden, die sie rechtlich zu tragen haben. So gehört sich das und so ist das anständig. Deswegen halten wir die eingesetzte Haushaltsstrukturkommission, so wie sie ist, für richtig und für notwendig. Ich sage auch zu, dem Haushalts- und Finanzausschuss weiterhin aus der Arbeit der Kommission zu berichten und dort, wo es notwendig ist, selbstverständlich auch weiterhin externen Sachverstand einzubeziehen. Eine weitere Haushaltsstrukturkommission – und davon bin ich überzeugt – brauchen wir nicht. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW)
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Da die Landesregierung auch etwas überzogen hat, ist die Frage, ob es noch weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt, da Sie alle noch mal Redezeit dazubekommen. Das sehe ich nicht. Dann schließe ich hier die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag zur Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission in der Drucksache 8/140. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände aus dem übrigen Rund. Das sind die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit abgelehnt. Damit möchte ich diesen Tagesordnungspunkt schließen und in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit würde ich jetzt hier in die Mittagspause eintreten. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich in der Mittagspause noch der Justizausschuss in der F 101 sowie der Wirtschaftsausschuss in der F 202 treffen und dass wir nach der Mittagspause mit den Tagesordnungspunkten 5, dann 14, dann 23 weitermachen. Und wir beenden die Mittagspause zehn vor halb zwei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise darauf hin, dass wir 13.20 Uhr haben. Das war vereinbarungsgemäß die Zeit, zu der wir die Sitzung hier fortsetzen wollten. Da ich ungern voraussichtlich vor allem mit mir selbst spreche, wäre es total schön, wenn sich die Reihen noch weiter füllen würden. Vielen Dank. Ich habe jetzt den Kolleginnen und Kollegen noch mal 5 Minuten zusätzlich gegeben. Ich würde mich in Zukunft sehr freuen, wenn wir es schaffen, die Zeiten, die wir miteinander abstimmen, dann auch möglichst einzuhalten. Vereinbarungsgemäß rufe ich nun nach der Mittagspause zunächst Tagesordnungspunkt 5 auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1640 ZWEITE BERATUNG Wir sind in der zweiten Beratung und ich eröffne die Aussprache. Mir liegen bisher keine Redemeldungen vor. Kommen noch welche jetzt dazu? Das kann ich nicht erkennen. Ist seitens der Landesregierung das Wort gewünscht?
(Zuruf Schenk, Ministerin für Soziales, Ge-
sundheit, Arbeit und Familie: Nein!) Es ist nicht gewünscht, okay. Dann kommen wir dazu, über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung abzustimmen. Wer für dieses Gesetz ist, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die vorhandenen Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Wer stimmt dagegen? Hier sehe ich keine Hand. Wer enthält sich? Auch hier sehe ich keine Hand. Dann kommen wir dazu, über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung abzustimmen. Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, den oder die bitte ich nun, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und die Abgeordneten der AfD. Vielen Dank. Ich frage der Form halber nach den Ablehnungen. Jetzt bitte von den Plätzen erheben. Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Bitte jetzt von den Plätzen erheben. Das kann ich auch nicht als solche zuordnen. Dann ist das so angenommen worden und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 14 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1852 ZWEITE BERATUNG Auch hier eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Cotta für die Fraktion der AfD das Wort.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Spielbank und Online-Casino
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, stellen Sie sich vor, ein Land ohne Spielbank erhebt künftig eine Abgabe für ebenjene Spielbank, die es gar nicht gibt. Klingt absurd – willkommen in Thüringen 2025, wo sich die Realität der Bürokratie inzwischen so weit von der Wirklichkeit entfernt hat, dass selbst Kafka staunen würde. Wir reden heute also nicht über ein echtes Problem, nicht über tatsächliche Einnahmen oder praktische Folgen, nein, wir sprechen über ein symbolisches Gesetz für eine hypothetische Situation, geboren aus Brüsseler Feder und in vorauseilendem Gehorsam von der CDU-geführten Landesregierung umgesetzt. Der Grund: Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die steuerliche Behandlung von Spielbanken in Deutschland – wohlgemerkt in anderen Ländern mit echten Spielbanken – gegen das sogenannte Beihilferecht verstoße. Obwohl Thüringen seit 2014 überhaupt keine Spielbank mehr betreibt und auch keine plant, springen wir jetzt bereitwillig über das Stöckchen der EU und führen eine sogenannte Ausgleichsabgabe ein, eine Art steuerpolitische Schaufensterdekoration völlig ohne praktischen Nutzen. Das Ganze ist ein Musterbeispiel für das, was im politischen Betrieb falsch läuft: Bürokratische Emsigkeit ersetzt gesunden Menschenverstand.
(Beifall AfD)
Es ist ein Gesetz, das keinerlei Wirkung entfalten kann, aber Ressourcen bindet und Verwaltungskräfte mit völlig sinnfreien Berechnungsmethoden in Bewegung setzt. Ein Steuermechanismus ohne Steuerobjekt, das muss man erst mal erfinden. Und das alles nur, damit Thüringen dem Eindruck entgeht, sich den Anordnungen aus Brüssel zu widersetzen. Souveränität, Föderalismus, Eigenverantwortung – Fehlanzeige. Was zählt, ist der Eindruck von Konformität, der Eindruck von Aktivität, die Fassade. Dabei ist selbst die sogenannte Ausgleichsabgabe höchst umstritten. Wie genau die fiktive Vergleichsberechnung aussieht, bleibt unklar. Steuerrechtler sprechen schon jetzt von einem Bürokratiekonstrukt ohne jede Praxistauglichkeit, verfassungsrechtliche Zweifel inklusive, denn hier wird nicht nach echtem Gewinn besteuert, sondern nach einem fiktiven Konstrukt. Und während andere Bundesländer – durchaus nachvollziehbar – noch überlegen, ob und wie sie diese EU-Vorgaben überhaupt umsetzen wollen, marschiert Thüringen stramm voraus, ohne Not, ohne Relevanz, aber mit Gesetz. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf ab, nicht weil wir gegen Steuern oder Spielbanken sind, sondern weil wir gegen symbolische Gesetzgebung ohne Nutzen sind, gegen Bürokratie, die nur um ihrer selbst willen existiert, und vor allem gegen die systematische Preisgabe politischer Selbstachtung zugunsten einer EU-Behörde, deren Legitimation in vielen Bereichen mehr als fragwürdig ist. Unser Land braucht keine Abgabenfantasien für nicht existierende Spielbanken, es braucht reale Politik für reale Probleme. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Spielbank und Online-Casino
Aktuell liegen mir keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Wünscht jemand seitens der Abgeordneten das Wort? Das kann ich nicht erkennen. Wird seitens der Landesregierung das Wort gewünscht? Frau Ministerin Wolf, bitte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dieser Wortmeldung möchte ich mich trotzdem mit einer kurzen rechtlichen Einordnung zu Wort melden, damit wir genau wissen, was wir gerade tun. In einem von den Spielhallenbetreibern angestrengten Verfahren hat die EU-Kommission mit Beschluss vom 20. Juni 2024 entschieden, dass das aus den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts stammende besondere Besteuerungssystem für die staatlich zugelassenen Spielbanken in Deutschland im Vergleich zu normalen Steuervorschriften einen selektiven Vorteil für die Spielbankunternehmen bewirken kann. Das Besteuerungssystem auf Grundlage der Spielbankgesetze der Länder wurde daher von der EU-Kommission als rechtswidrig und als eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe eingestuft. Die Bundesrepublik Deutschland wurde unter anderem aufgefordert, die Beihilferegelung binnen vier Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses zu beenden, indem die besonderen Steuervorschriften aufgehoben werden oder auf andere Weise sichergestellt wird, dass diese Vorschriften keinen ungerechtfertigten Vorteil mehr bewirken können. Die EU-Kommission nimmt hier konkret Bezug auf die von Hamburg getroffene Maßnahme zur Erhebung einer sogenannten Ausgleichsabgabe. Danach hat das Spielbankunternehmen in Hamburg einen gegebenenfalls bestehenden Unterschied zwischen der Besteuerung nach dem Spielbankgesetz und der Besteuerung nach den Einzelsteuergesetzen für das jeweils abgelaufene Jahr auszugleichen. Hierzu ist eine fiktive Vergleichsberechnung durchzuführen. Klingt hochkompliziert, ist es auch. Rechtlich sind wir trotzdem verpflichtet, es entsprechend so umzusetzen. Die Länder haben sich deshalb in Abstimmung mit dem Bund und der EU-Kommission darauf verständigt, dass alle Spielbankgesetze der Länder einen entsprechenden Korrekturmechanismus verankern müssen. Meine Damen und Herren, nun ist es so, dass wir in Thüringen – und das ist richtig – seit mehr als zehn Jahren gar keine Spielbank mehr haben und die Neuvergabe einer Konzession im Moment auch nicht beabsichtigt ist. Der Beschluss der EU-Kommission besitzt also für Thüringen praktisch keine Relevanz. Dennoch – und das ist der Punkt und das will ich erläutern – ist auch der Freistaat Thüringen aus rein formalen Gründen verpflichtet, den Beschluss der EU-Kommission zwingend mit Wirkung vom 1. Januar umzusetzen. Und an dieser Stelle finde ich es wichtig, wenn wir zu irgendwas zwingend rechtlich verpflichtet sind, dass wir uns daran halten, denn ich gehe davon aus, dass wir alle hier im Raum rechtsstaatliche Regeln akzeptieren.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringen ist im Übrigen das letzte Land, das noch nicht gesetzgeberisch tätig geworden ist und dementsprechend dringend gesetzgeberisch tätig werden muss. Es wurde daher ein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Spielbank und Online-Casino erarbeitet, der in Anlehnung an das beschriebene Hamburger Modell in einem neuen § 3b die Erhebung einer Ausgleichsabgabe festlegt. Da es sich hierbei lediglich um eine Formalie handelt, würde ich persönlich von einer Anhörung der Verbände absehen wollen. Ich bedanke mich für das schnelle, zügige und beschleunigte Verfahren, zu dem sich der Landtag entschieden hat. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Spielbank und Online-Casino
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Die kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir dazu, über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung abzustimmen. Wer diesem Gesetzentwurf seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun ums Handzeichen. Das sind die Stimmen von Linke, SPD, BSW und CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der AfD. Dann hat das damit eine Mehrheit erhalten.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Spielbank und Online-Casino
Dann werden wir das noch mal mit einer Auszählung machen. Ich würde alle Abgeordneten darum bitten, ihre Plätze einzunehmen und nicht einfach nur an der Seite irgendwo mit zu stehen. Dann ist es etwas leichter mit dem Zählen. Vielen Dank. Ich bitte noch mal um die Jastimmen. Vielen Dank, das waren 39 Jastimmen. Dann bitte ich nun um die Neinstimmen. Vielen Dank, das waren 29 Neinstimmen. Dann kommen wir dazu, über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung abzustimmen. Wer hier zustimmen möchte, den oder die bitte ich, sich nun von den Plätzen zu erheben. Das ist der Fall bei Linke, SPD, BSW und CDU. Vielen Dank. Dann bitte ich darum, sich bei Ablehnung von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten der AfDFraktion, vielen Dank. Ich frage der Form halber nach Enthaltungen. Die kann ich nicht erkennen. Dann ist es so beschlossen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 23 auf Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1260 Ist hierzu die Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann darf ich die Aussprache eröffnen und erteile zunächst Frau Abgeordneter Dr. Urban für die SPD-Fraktion das Wort.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv bekämpfen
Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, laut der COPSY-Studie von Ende 2024 ist fast ein Fünftel unserer Kinder, also 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen, psychisch belastet. Diese Zahl ist unserer Meinung nach ein Alarmsignal und zeigt uns, wie dringend wir handeln müssen. Denn hinter dieser Statistik stehen keine anonymen Daten, sondern dahinter stehen Kinder, vielleicht auch unsere Kinder, Kinder in den Schulen, Jugendliche in den Vereinen, Freunde, Familien in den Städten und Dörfern. Und sie alle – die Jüngsten unserer Gesellschaft – brauchen genauso Halt wie jeder andere auch. Sie brauchen Unterstützung und Perspektiven. Die Ursachen sind bekannt und sie sind leider vielfältig. Aber sicherlich kann man die Ursachen unter dem Stichwort „Krisen“ zusammenfassen, Krisen wie Kriege, Klimakatastrophe oder Wirtschaftskrisen. All diese Unsicherheiten, Ängste und auch Chaosnachrichten prasseln quasi ungefiltert auf unsere Kinder, unsere jungen Menschen ein. Ein Verstärkungsmedium darf man dabei wahrscheinlich nicht unerwähnt lassen: die sozialen und digitalen Medien. Hierzu hatten wir am Mittwoch im Rahmen der Aktuellen Stunde schon ein ausführliches Gespräch, in dem uns Frau Gerbothe von der CDU in ihrem Intro ein Beispiel gegeben hat, wie sich solche möglichen psychischen Belastungen bei Kindern darstellen. All das trifft die Kinder und Jugendlichen mitten in ihrer Entwicklung. Und das, was wir Erwachsenen schon manchmal nur schwer ertragen können, was uns ebenfalls belastet, wird für viele junge Menschen zur kaum auszuhaltenden und zur kaum zu schulternden Last. Ich glaube, da sind wir uns hier alle einig: Da können und da dürfen wir nicht einfach reglos zuschauen. Denn die Jugend ist unsere Zukunft und wir als SPD glauben, dass wir insbesondere deshalb für unsere Jugend im niedrigschwelligen Bereich, bei den niedrigschwelligen Hilfen, wie zum Beispiel vor Ort in der Schulsozialarbeit, aber auch bei den Hilfen für Familien und natürlich im medizinischen, psychotherapeutischen und kinderpsychiatrischen Bereich mehr Power brauchen.
(Beifall SPD)
So zeigt eine Studie der Universität Leipzig aus dem Februar, dass Minderjährige im Schnitt sehr lange warten. Meist warten sie sechs Monate auf einen Therapieplatz. Sechs Monate sind für mich, für Sie wahrscheinlich irgendwie eine überschaubare Zeit, für Kinder ist es meist eine Ewigkeit. Und genau deshalb haben wir auch diesen Antrag quasi noch mal aufgelegt. Das ist ein Antrag aus der letzten Legislatur, der damals nicht mehr das Licht der Welt erblicken konnte, weil wir so viel zum Abarbeiten hatten. Und wir haben ihn jetzt aktualisiert. Lassen Sie mich deshalb kurz ein paar Ausführungen machen, was diese Aktualisierung beinhaltet. Einerseits haben wir, wie schon erwähnt, die Hilfen zur Selbsthilfe in unserem neuen Antrag verstärkt aufgenommen. Und wir haben hier die Familien noch deutlich mehr ins Licht gerückt. Denn – da sind wir uns wahrscheinlich auch alle einig – Familien sind quasi oder sollten immer der erste Schutzraum für Kinder sein. Deshalb brauchen Familien natürlich unsere Unterstützung. Sie brauchen Hilfsangebote in der Familienarbeit, wie zum Beispiel die Netzwerke „Frühe Hilfen“, die hier schon eine deutlich wertvolle Arbeit leisten. Diese wollen wir weiter ausbauen. Besonders dort, wo Familien mit wenig Geld, wenig Zeit oder mit wenig Rückhalt kämpfen, wollen wir Unterstützung leisten. Denn wir glauben, dass jetzt nicht eine soziale Herkunft darüber entscheiden darf, ob ein Kind in unserer Gesellschaft gesund aufwächst. Es geht aber auch um Prävention. Vorbeugen, glauben wir, ist besser, als später zu therapieren. Deshalb ist es für uns wichtig, dass auch die Jüngsten – und da reden wir schon von den Kitas und natürlich auch wieder von den Schulen, aber auch von den Freizeitangeboten – unterstützt werden. Hier ist das Fachwort – ich fasse das jetzt mal nicht in einfache Sprache, wie wir das vorhin hatten – „Resilienz“. Das ist, ich finde, ein schwieriges Wort, aber bedeutet letztendlich, dass man Widerstandskraft erzeugt. Das können wir bei den Jüngsten oft spielerisch tun, über Bewegung, gesunde Ernährung, das spielerische Erlernen von Stressbewältigung, von Respekt und aber auch von Selbstschutz. Prävention – lassen Sie mich das hier sagen – ist nicht nur kosteneffizient, sondern sie ist quasi für das ganze Leben eine Art generalistischer Schutzschild, was man mit sich tragen kann und immer wieder anwenden kann. Es geht uns aber auch – wie vorhin bereits erwähnt – um Lebensorte unserer Kinder, die Schulen, also hier um die Schulsozialarbeit, aber auch um Psychologen, die an den Schulen tätig werden, sodass wir hier immer wieder einen festen Bestandteil, egal an welchem Schultyp, den Kindern anbieten, damit sie eben nicht durchs Raster fallen, damit sie immer wieder Hilfen erleben und nicht durch Zufall vielleicht in eine falsche Schule gehen, an der eben gerade der Schulpsychologe nicht verfügbar ist oder kein Schulsozialarbeiter vor Ort ist. Last, but not least die Versorgung: Wir brauchen eine umfassende Versorgung. Wir brauchen schnelle Zugänge, mehr Therapieplätze und wir brauchen gut ausgebildete Psychotherapeuten. Deswegen sollten wir auch hier die Weiterbildung verbessern. Lassen Sie mich am Ende einen Aspekt erwähnen, der nicht unerwähnt bleiben sollte. Psychische Gesundheit unserer Kinder hat leider auch oft etwas mit gleichen Chancen im Leben zu tun. Die Daten zeigen uns, dass gerade Kinder aus armen Familien hier ein erhöhtes Risiko haben, zu erkranken. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür kämpfen, dass psychische Gesundheit gleichwertig ist wie körperliche und dass wir unsere Kinder und Jugendlichen schützen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Psychische und psychosomatische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv bekämpfen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, dieser Antrag der Brombeerkoalition wurde unter derselben Überschrift wie bereits von Rot-Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode 2023 eingebracht. Frau Dr. Urban hat es schon erwähnt. Es ging um die Zunahme der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen infolge der Coronamaßnahmenpolitik. Die Brombeere greift das Thema auf und möchte eine neue Bewertung von in den letzten Jahren entstandenen speziellen und neu entstandenen Aspekten zu dieser Erkrankung erarbeiten lassen. Im Antrag werden zahlreiche wichtige Punkte artikuliert. Es geht um die Rolle der Familie, von Netzwerken, wie „Frühe Hilfen“, gezielte und frühzeitige Präventionsmaßnahmen, Gesundheitsförderung durch Bewegung, gesunde Ernährung, Stärkung von Resilienz und Stressbewältigung, Entspannung sowie Sucht- und Gewaltprävention. Als wichtig wird auch ein zeitnaher, individuell passender Zugang zu spezialisierten psychotherapeutischen Versorgungsstrukturen benannt. In Ihrem Antrag, werte Kollegen der Brombeere, erwähnen Sie vier Mal im Feststellungsteil und auch in der Begründung die hohe Bedeutung der Familien bei der Prävention psychischer Erkrankungen. Sie betonen ebenfalls die Wichtigkeit der selbstbestimmten Einbindung von Familien in Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen. All den genannten Punkten in Ihrem Antrag können wir zustimmen. Der Begriff der Erziehungsberatungsstelle, die Familien in allen Erziehungsfragen, psychosozialen Problemen und Krisen berät und unterstützt, wird jedoch nicht erwähnt. Dabei richtet sich dieses Angebot unmittelbar an die Familien als Ganzes, mit dem Ziel, präventiv zu wirken, Krisen zu bewältigen und nachhaltige Lösungen für das Wohl von Kindern und Familien zu finden, bevor sich eine psychische Erkrankung manifestiert. Kommen wir nun zu den wesentlichen Ursachen der Zunahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Die Expertengruppe der ostdeutschen Psychotherapeutenkammer stellte fest, dass die pandemische Lage in der Coronakrise wie ein Katalysator auf bereits vorhandene emotionale und soziale Schwierigkeiten gewirkt hat. Im Verlauf der Coronamaßnahmenpolitik traten Ängste und Sorgen, Hang zu sozialem Rückzug, depressive Symptome und psychosomatische Kopf- und Bauchschmerzen vermehrt auf. Interessanterweise halten diese Symptome auch nach Beendigung der Coronamaßnahmen bei vielen Kindern und Jugendlichen an. Es wurden sinnfreie Maßnahmen wie das verpflichtende Tragen von Masken im öffentlichen Raum, ein rigoroses Testregime in Schulen oder Abstandsregeln durchgesetzt, ohne dass es einen empirischen Beleg für ihren Nutzen gab.
(Beifall AfD)
Die negativen Auswirkungen auf das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen fanden keine Überlegung oder Berücksichtigung. Die öffentliche Empfehlung von Impfungen mit neuartigen, unzureichend erforschten Impfstoffen für Kinder und Jugendliche haben diese Personengruppen zu Objekten einer fragwürdigen Gesundheitspolitik gemacht, vorgeblich, um andere zu schützen. Kinder und Jugendliche wurden in der Coronazeit durch Dauerlockdowns, monatelange Schließungen von Kindergärten und Schulen, Heimbeschulung, Sport- und Spielplatzverbote, Quarantäne und indirekten Impfzwang verängstigt, bedroht und genötigt.
(Beifall AfD)
Die Instrumentalisierung der Kinder und Jugendlichen, die zu keiner Zeit selbst in relevanter Weise gefährdet waren, erfolgte insbesondere mittels permanenter Angsterzeugung. Ihre Würde, ihr Recht auf freie Entfaltung und zahlreiche weitere Rechte sowie ihre körperliche Unversehrtheit wurden in gravierender Weise verletzt. Die Langzeitnebenwirkungen der Genspritzen betreffen auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, somit ist Corona noch lange nicht vorbei. Man muss feststellen, dass die Coronamaßnahmenpolitik der Bundes- und Landesregierung immense gesundheitliche Schäden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen anrichtete. Kindern und Jugendlichen wurde in allen Lebensbereichen Unrecht angetan. Das muss aufgearbeitet werden und es müssen die Lehren daraus gezogen werden, damit sich das niemals wiederholt.
(Beifall AfD)
Der Schaden ist angerichtet. Es wird sich bemüht, den Geschädigten zu helfen. Daher ist der aktuelle Antrag der Brombeere wegweisend und hilfreich. Aber hat die Gesellschaft aus der Krise gelernt? Was nutzt der beste Ansatz, die Schäden zu bereinigen, wenn nicht an den Ursachen gearbeitet wird! Kommen wir nun zu einer weiteren wesentlichen Ursache der Zunahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Fatal ist, wenn sogar neue gesundheitsschädliche Gesetze erlassen werden, Gesetze, die es jungen Erwachsenen erleichtern, mit Drogen ihre Gesundheit zu ruinieren. Das menschliche Gehirn ist erst ab dem 25. Lebensjahr vollständig ausgereift. Bis zu diesem Alter können schwere psychische und psychosomatische Störungen durch den Cannabiskonsum auftreten. Die Ärzteverbände waren strikt gegen die Cannabisfreigabe. Und der von der Kifferlobby als Gegenargument ins Feld geführte Rückgang des Drogenschmuggels ist auch nicht eingetreten.
(Beifall AfD)
Seit der Teillegalisierung von Cannabis ist die beschlagnahmte geschmuggelte Menge sogar um 50 Prozent angestiegen, von 8 Tonnen auf 12 Tonnen. Diese Zahlen präsentierte Lars Klingbeil, SPD, zur Zolljahresstatistik in Hamburg. Die nachweislich durch Cannabis verursachten psychischen Schäden bei Jugendlichen sind alarmierend. Der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, der Virologe Hendrik Streeck, CDU, will daher dem Thema mehr Aufmerksamkeit widmen. Hatte die CDU im Wahlkampf noch angekündigt, das Cannabis-Gesetz von Karl Lauterbach wieder abzuschaffen, so findet sich im Koalitionsvertrag nur noch eine ergebnisoffene Evaluierung. Wundert Sie das? CDU halt.
(Beifall AfD)
Kommen wir nun zur dritten wesentlichen Ursache der Zunahme von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wie sehen die aktuelle Lebenssituation und die Zukunftsaussichten unserer Kinder und Jugendlichen aus? Leider haben sie und auch alle anderen Menschen im Land keinen Grund, unbeschwert in ihre Zukunft zu blicken. Ständig wird von der herrschenden Politik, den Medien, NGOs und anderen Lobbyverbänden Angst und Panik erzeugt. Die ständige Kriegstreiberei durch Politik und Medien soll eine Kriegsbereitschaft im Volk erzeugen. Es werden Feindbilder aufgebaut und Deutschland als Kriegspartei gehandelt. Dieses Spiel mit dem Feuer ist unverantwortlich. Nicht nur Kinder und Jugendliche haben berechtigte Angst vor einem Krieg. Die ausufernde Migrantenkriminalität erzeugt Unsicherheit und Angst in Schulen und im öffentlichen Raum. Die Klimahysterie und die dadurch folgende Umweltzerstörung und Verteuerung der Lebenshaltungskosten verängstigt unsere junge Generation. Die Ausplünderung der Sozialkassen, der Niedergang der Industrie, der Infrastruktur und unseres Wohlstands wird von der jungen Generation mit Sorge betrachtet. Nicht zuletzt ein kaputtes Bildungssystem mit massiven Schulstundenausfällen verbaut der Jugend ihre Zukunftschancen.
(Beifall AfD)
Schüler und Jugendliche merken, wenn ihre Meinungsfreiheit beschnitten wird, wenn Zensur stattfindet. All diese düsteren Zukunftsszenarien finden ihren negativen Niederschlag in den Köpfen von Jungen und Mädchen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und sind ursächlich mitverantwortlich für psychische und psychosomatische Erkrankungen. Doch es gibt einen Hoffnungsschimmer, dass die genannten zahlreichen Ursachen für diese Zustände und daraus folgenden Erkrankungen nicht dauerhaft existieren werden. Immer mehr Jugendliche erkennen eine Alternative, wie ihnen ihr Land wieder eine gesunde, sichere, friedliche und unbeschwerte Zukunft bieten kann, wie Angst, Bedrohung und Stress durch Optimismus, Lebensfreude und psychische Stabilität ersetzt werden können.
(Beifall AfD)
Diese Erkenntnis setzt sich langsam, aber stetig durch. Wir durften dies mit Genugtuung an den Wahlurnen registrieren. Abschließend bleibt festzuhalten, dass Ihr Antrag, werte Kollegen der Brombeerkoalition, wichtig ist, um die Folgen der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen abzumildern und zu behandeln. In Thüringen muss die Landesregierung ihren Einfluss auf die Bundesebene ausüben, damit von dieser nicht weiterhin Schaden für unsere junge Generation verursacht wird.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv bekämpfen
Nein. Sonst laufen wir immer nur den Ursachen der Krisen hinterher. Ob die Brombeere dazu fähig oder willens ist, bleibt abzuwarten. Wir werden der Ausschussüberweisung Ihres Antrags zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Psychische und psychosomatische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv bekämpfen
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier im Raum und auch am Livestream, es ist natürlich bemerkenswert, dass der erste gemeinsame Antrag im Gesundheitsbereich, den CDU, SPD und BSW hier vorlegen, speziell zur psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, gleich so viel von dem übernimmt, was wir 2023 eingereicht haben. Kollegin Urban sprach von „aktualisiert“ – das ist eine sehr schöne Formulierung für „abgeschrieben“. Ich bin da gar nicht böse drum, ich wünsche mir nur, dass man dann zumindest eine korrekte Quellenarbeit macht und sagt, woher denn all die Dinge kommen, die in diesem Antrag stehen.
(Beifall Die Linke)
Zehn von zwölf Prüfaufträgen – zehn von zwölf! – sind wörtlich oder nahezu identisch übernommen. Die einleitenden Sätze zur Pandemiefolgenbelastung sind aus unserem Antrag von 2023 wirklich einfach per Copy and Paste hier eingesetzt, allerdings – das gebe ich zu – mit einem Hauch neuer Satzzeichen. Wer Interesse am Knobeln hat, kann ja mal gucken, wie viele neue Satzzeichen. Bei der richtigen Anzahl gebe ich einen Kaffee aus. Aber ganz ehrlich, sogar unsere Beispiele für Resilienzförderung, für Schulsozialarbeit, für Frühprävention in Kitas, das ist alles eins zu eins übernommen. Dann kann man zumindest sagen: Ja, die Linke ist Co-Autorin des Textes. Damit hätte ich mich auch zufriedengegeben. In der Sache bleibt es ernst. Es geht um die psychische Gesundheit junger Menschen und die ist eben ein strukturelles Politikfeld. Sie verlangt Mut zur Priorisierung, zu Verbindlichkeit und – ja – auch zu einer klaren Finanzentscheidung. Genau da liegt das Problem dieses vorliegenden Antrags. Denn was hier benannt wird, ist erst mal nicht falsch. Aber was der Antrag auslässt, das ist entscheidend. Die Landesregierung soll nur noch evaluieren. Sie soll bekannt machen, sie soll prüfen. Was sie nicht soll, sind zusätzliche Kassensitze schaffen, obwohl die Wartezeiten auf einen Therapieplatz – auch das wurde genannt – für Kinder und Jugendliche bei bis zu sechs Monaten liegen – eine Ewigkeit, wie gerade korrekt dargestellt wurde. Was sie nicht soll, ist, die Landeskoordinierungsstelle mit Personal und mit einem klaren Auftrag versorgen. Nein, lieber wird ein bisschen Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Was auch fehlt, sind Onlineangebote für Jugendliche: Peer-Beratung, communitybasierte Hilfen. Hier gibt es nur den Verweis auf bestehende Broschüren. Und, mit Verlaub, das reicht dann einfach nicht, wenn man sich einem so wichtigen Thema ernsthaft widmen will.
(Beifall Die Linke)
Wir brauchen mehr als die Analyse des Status quo. Wir brauchen konkrete, gezielte und – ich wiederhole es – finanzierte Schritte. Unser Antrag aus 2023 hat hier präzisere Forderungen formuliert. Es ging um integrierte Präventionsketten, um Schulpsychologie an allen Schulen, um die Koordinierungsstelle auf Landesebene, um eine Verankerung des Themas im Lehramtsstudium, um Digitalisierung, die junge Menschen dort abholt, wo sie eben sind, wo sie sich aufhalten. Dafür braucht es eben auch Ressourcen. Wer die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ernst nimmt und nicht nur einmal hier als Tagesordnungspunkt aufrufen möchte, der muss bereit sein, dann auch in sie zu investieren. Deswegen ist es schade, dass der vorliegende Antrag zwar die rot-rot-grüne Handschrift und Sprache übernimmt, aber leider nicht die Konsequenz, die wir damals inhaltlich an den Tag gelegt hatten.
(Beifall Die Linke)
Zum Thema „Instrumentalisierung von Kindern und Jugendlichen“ ist es wie immer sehr schwierig, überhaupt einem Redner der AfD zuzuhören. Ja, Coronamaßnahmen haben offensichtlich Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gehabt. Sie haben aber selbst dargestellt, dass das für Sie alles – ich zitiere – „sinnfrei“ war. Ihr Gerede über Masken, über Impfungen, das wirklich unsägliche Sprechen von Genspritzen, das zeigt nur, dass Sie entweder wirklich Interesse daran haben, dass bei uns anderen allen die Bingokarten gut ausgefüllt werden, während wir hier in der Plenarsitzung abhängen, oder aber es geht Ihnen gar nicht so sehr um die Langzeitwirkung der Genspritzen, sondern um die Langzeitwirkung, wenn wir alle Ihren Redebeiträgen immer länger lauschen müssen. Das führt hier zu einem kollektiven Dornröschenschlaf,
(Beifall Die Linke)
vielleicht auch zu dem einen oder anderen psychosomatischen Symptom, das kann ich natürlich von außen nicht bewerten. Wir als Linke schlagen vor, den Antrag an den zuständigen Fachausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zu überweisen. Dort haben wir die Möglichkeit, aus einem teilweise abgeschriebenen Entwurf ein gemeinsames Projekt zu machen, mit echten Zielen, mit echten Maßnahmen und eben auch mit der Ernsthaftigkeit, die Kinder und Jugendliche in Thüringen verdienen. Zum Beispiel könnten wir dann – und es ist mir wichtig, den Kolleginnen der Koalition das auch so deutlich zu sagen – über etwas reden, das gerade akut ist, nämlich die Thüringer Ambulanz für Kinderschutz am Uniklinikum bei uns in Jena. Sie ist seit fast 20 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für die Abklärung von Kindeswohlgefährdung, rund um die Uhr, multiprofessionell und mit höchster Fachlichkeit. Aber die Koordinierungsstelle wird aktuell nur mit einem Bruchteil einer Stelle nebenbei am Leben gehalten. Wir halten das für fahrlässig und sagen: Wer Kinderschutz ernst nimmt, muss diese Stelle dauerhaft und voll finanzieren. Und an dieser Stelle sage ich Danke im Namen meiner Fraktion an die Kolleginnen und Kollegen, die dort tagtäglich sehr wichtige und sehr belastende Arbeit leisten.
(Beifall Die Linke)
Ich denke, darüber und über die bereits genannten weiteren Aspekte lohnt es sich intensiver im Ausschuss zu beraten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv bekämpfen
Sehr geehrte Landtagspräsidentin, sehr geehrte Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben hier einen Antrag, der nicht abgeschrieben ist, der Dinge übernommen hat, sicherlich, aber der mit Sicherheit nicht komplett abgeschrieben ist, sondern der bewusst eine sehr umfangreiche
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Zehn
von zwölf!) – ich werde das gleich noch mal sagen, denn die Neurodiversitäten waren nicht aus Ihrem Antrag – Darstellung der aktuellen Situation und Feststellungen zur psychischen Gesundheit von der Geburt bis zum jungen Erwachsensein umfasst und im zweiten Teil zahlreiche Prüfaufträge für die Landesregierung enthält. Wir haben uns sehr lang und intensiv mit dem Antrag beschäftigt und er ist sehr umfassend und gut geworden. Aber es ist auch nur ein erster Aufschlag und er enthält die Aufforderung, bis spätestens im I. Quartal 2026 dem zuständigen Ausschuss einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse der Prüfaufträge zu geben, die Sie in II. finden. Deshalb wollen wir den Antrag auch nicht an den Ausschuss überweisen, sondern gleich um Zustimmung bitten. So kann die Landesregierung nämlich mit der Abarbeitung der Prüfaufträge beginnen und sich der Ausschuss zeitnah – da bin ich dann auch wieder bei Ihnen –, spätestens in einem halben Jahr, mit den entsprechenden Zahlen und Fakten beschäftigen. Das war jetzt das praktische Verfahren für den Antrag. Jetzt zu den so wichtigen Inhalten: Es geht um ein Thema, das Sensibilität und vor allem Aufmerksamkeit braucht; das merken wir gerade alle auch parteiübergreifend. Natürlich steht in der Begründung, dass wir gerade auch durch die Coronapandemie eine Zunahme von psychischen Erkrankungen bei jungen Menschen verzeichnen. Aber es ist keine Neubewertung dadurch erfolgt. Der Antrag soll nicht unter Pandemiegesichtspunkten diskutiert werden, sondern sich explizit der Situation derer widmen, die Hilfe benötigen, und gleichsam in den Blick nehmen, wie durch präventive Maßnahmen psychische Erkrankungen verhindert werden können. Mit der Coronapandemie werden wir uns in der Enquetekommission und im Untersuchungsausschuss befassen. Ja, Corona war ein Brennglas, Herr Lauerwald. Das stimmt. Aber zu diesem Thema gehören auch die Analyse und die Feststellung, dass es bestimmte Faktoren gibt, die psychische Erkrankungen auslösen, manifestieren oder auch verstärken. Es gibt genetische Dispositionen, es gibt Traumata, Dinge, die man als Umwelteinflüsse zusammenfasst und die unser aller psychische Entwicklung beeinflussen. Aber nicht jeder dieser Einflüsse führt auch zu einer seelischen Beeinträchtigung. Glauben Sie mir: Viele Mütter und Väter fragen sich, warum gerade ihr Kind betroffen ist und vielleicht Geschwisterkinder mit demselbem Genpool oder andere Kinder mit ähnlichen Erfahrungen, Auswirkungen, Umwelteinflüssen nicht. Deshalb ist das zunehmende Wissen um mögliche Ursachen bei der Prävention essenziell. Und so beschäftigt sich ein Teil des Antrags mit der Frage: Wie halten wir es mit der Prävention, welche Maßnahmen gibt es und was gehört alles dazu? Erlauben Sie mir die Bemerkung, Herr Lauerwald: Wenn Sie mal in den Punkt I.10 schauen, da steht: „zeitnahe niedrigschwellige psychosoziale […] psychologische Beratung und Psychoedukation für Familien […]“. Also unter diesem Punkt 10 finden Sie die Erziehungsberatungsstellen. Da es aber noch weitere Beratungsstellen gibt, haben wir sie nicht explizit benannt. Wie wir wissen – das haben wir eben auch schon gehört –, ist das Thema „Resilienz“ unglaublich wichtig. Wie gehen wir mit Niederlagen um, mit Schicksalsschlägen, auch eigenen Fehlern? Kriegen wir es hin, uns trotz ungünstiger Lebensumstände gut und vor allem gesund zu entwickeln? Persönlich bin ich auch ein sehr großer Fan der „Frühen Hilfen“. Die haben sich sehr bewährt und deshalb sprechen wir uns auch für die Fortführung aus. Dort passiert nämlich auch diese wertvolle Netzwerkarbeit. Prävention geschieht aber auch in Vereinen, wo ein soziales Umfeld Stabilität schafft, in dem sich Kinder und Jugendliche wohlfühlen und bei auftretenden Problemen Ansprechpartner finden – und wenn es nur mal der Gleichaltrige zum Quatschen ist, jemand, dem man sich anvertraut. Wichtig war uns auch die Feststellung, dass Präventionsmaßnahmen nicht nur Geld sparen, sondern auch insgesamt für unsere Gesellschaft wichtig sind. Ich bin der festen Überzeugung: Wenn wir über das Thema „Resilienz“ reden und die Fragen, wie stressresistent ein Mensch ist, wie man mit Versagen, Trauer, Verlust oder auch den eigenen Unzulänglichkeiten umgeht, dann ist das ein wichtiger Beitrag für mehr Stabilität und psychische Gesundheit. Mein Lieblingsthema ist „Diskrepanz zwischen Selbstbild und Fremdbild“. Sind wir in der Lage, Rückmeldungen zu geben, Rückmeldungen zu ertragen? Wie gehen wir damit um, wenn die eigenen Fähigkeiten an Grenzen stoßen? Sind wir dann am Boden zerstört oder haben wir gelernt, darüber zu lachen und sich darüber zu freuen, wenn andere können, was ich selbst nicht kann, auch wenn ich mich anstrenge? Machen wir uns und die Kinder nicht durch das ständige Streben, so sein zu wollen wie irgendwelche überhöhten Ideale, selbst kaputt? Nehmen wir den Kindern durch allzu oft und gut gemeinte Rücksichtnahme nicht auch die Möglichkeit, an Fehlern zu wachsen? Erreichen uns unsere Kinder jederzeit, wenn Ihnen etwas auf der Seele brennt? Sagen wir ihnen, was gut an ihnen ist? Natürlich nehmen wir bei einer der höchsten Betreuungsquoten in ganz Deutschland auch die Einrichtungen in den Blick. Kindergärten und Schulen können einen wichtigen Beitrag zur Resilienz unserer Kinder leisten. Zuvorderst – das haben Sie richtig festgestellt, Herr Lauerwald – ist es jedoch Aufgabe von Familien, Kindern den Halt und das Werkzeug zu geben, um schwierige Situationen meistern zu können. Das sind niedrigschwellige Angebote – einfach mal quatschen, der Austausch, wenn die lieben Kleinen Zähne kriegen, gern die Nacht durchschreien, merkwürdigen Ausschlag haben, Fieber nicht weggeht, wenn sie in die Pubertät kommen, der erste Liebeskummer, komischer Umgang, wenn der Ton rauer und die Handyzeit ein Problem wird. Aber es gibt auch Situationen, da hilft die erfahrene Mutti von nebenan, der Kinderarzt, die pädagogische Fachkraft und die eigene Familie nicht mehr. Wenn Lehrer sagen: „Tun Sie mal was, da stimmt was nicht“, wenn Kinder leiden, nicht mehr in die Schule gehen wollen, Ängste und Verhaltensauffälligkeiten da sind, dann erleben viele Eltern eine Odyssee. Aus eigener Erfahrung – leider aus eigener Erfahrung – kenne ich das nur zu gut. Solche Situationen sind nicht nur eine Belastung für das Kind, sondern für das gesamte Umfeld. Deshalb ist es auch wichtig, Familien in Unterstützungs- und Hilfesysteme einzubinden. Das ist eine der Änderungen auch in dem Antrag. Ich bin seit vielen Jahren in einem Selbsthilfeverband tätig und ich weiß, wie viele manchmal wochen-, manchmal monatelang auf Termine warten, um beispielsweise eine Diagnostik machen zu lassen oder auch nur einen Therapieplatz zu bekommen. Das ist eine Situation, die für Familien, vor allem aber für die Kinder enorm belastend ist. Wenn dann noch finanzielle oder andere Sorgen hinzutreten, Suizidgedanken, Drogenkonsum, Alkoholmissbrauch oder Gewalt, ergibt sich schnell eine Spirale, die nur noch schwer wieder zurückzudrehen ist. Auch aus diesem Grund wollen wir wissen, wie die Versorgungslage bei der Diagnostik, aber auch der psychotherapeutischen Angebote in Thüringen ist. Hier wollen wir zunächst auf Basis der vorhandenen Daten eine Analyse haben, die zum einen die Entwicklung psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen abbildet, aber eben auch die Art und die Verfügbarkeit der Diagnostik – und das ist neu – und damit eben auch die psychischen Erkrankungen mit in den Blick nimmt. Wir wollen uns die Entwicklung der Anträge und Bewilligungen in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung anschauen. Natürlich wollen wir wissen, wie es um die Auslastung und Kapazität der ambulanten und stationären Versorgung steht und ob Soteria-Angebote verfügbar sind. Das ist ein spezielles Angebot für psychisch Kranke in akuten Situationen. Der Erfolg einer Behandlung hängt unmittelbar auch damit zusammen, wie Schule, Therapeuten, Schulpsychologen, sozialpädiatrische Zentren und Jugendämter mit den Eltern zusammenarbeiten. Wenn das gut funktioniert, dann hat das betroffene Kind eine viel größere Chance, den Alltag gut zu meistern und irgendwann auch ohne Hilfe auszukommen. Dafür braucht es aber auch die Expertise, Störungen, die zu psychischen Auffälligkeiten führen und diese manifestieren, frühzeitig zu erkennen. Wie können wir hier pädagogische Kräfte durch Fortbildungen noch stärker sensibilisieren? Wie können wir vor allem Selbsthilfeverbände besser einbinden?
Psychische und psychosomatische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv bekämpfen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und liebe Zuhörer am Livestream! Ich möchte nicht als pedantisch erscheinen, aber möchte doch auf eine Aussage der Debatte hinweisen, die nicht gestimmt hat. Das ist nicht der erste Antrag der Koalition in der Gesundheitspolitik. Ich erinnere an „Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen“, den haben wir hier am 7. März gemeinsam beschlossen. Aber wir beraten heute einen Antrag, der ein sehr wichtiges Thema aufgreift: die psychische und psychosomatische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Zahlen, die uns vorliegen, sind tatsächlich besorgniserregend. Zwischen 2013 und 2023 hat sich die Zahl der jungen Menschen zwischen 18 und 29 Jahren mit wiederkehrenden Depressionen mehr als verdoppelt, und zwar um 130 Prozent. Dankenswerterweise hat auch der Ministerpräsident am Mittwoch in seiner Rede in der Aktuellen Stunde auf das Problem aufmerksam gemacht. Auch psychosomatische Beschwerden treten deutlich häufiger auf. Der Kollege Dr. Lauerwald hat bereits auf Aussagen der Expertengruppe der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer hingewiesen. Sie hat festgestellt, dass die Coronapandemie bereits bestehende Probleme verstärkt und wie eine Lupe Defizite im Gesundheitssystem sichtbar gemacht hat. Frau Kollegin Heber hat bereits die Sondergremien unseres Hohen Hauses genannt, die sich mit der Aufarbeitung und mit Vorschlägen zur Verbesserung beschäftigen. Leider leiden viele Kinder und Jugendliche seit der Coronapandemie stärker unter Ängsten, sozialem Rückzug und depressiven Symptomen. Diese Situation hat sich auch nach der Pandemie bisher nicht verbessert. Das heißt, wir müssen handeln. Die deutschlandweite sogenannte COPSY-Studie aus dem Jahr 2024 – die Kollegin Frau Dr. Urban hat sie bereits erwähnt – macht deutlich: Rund 20 Prozent der dort befragten jungen Menschen gaben an, dass ihre gesundheitliche Lebensqualität inzwischen gemindert ist. Mehr als zwei Drittel machen sich Sorgen wegen Kriegen, wegen Terrorismus, wegen verschiedener Krisen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass wir das nicht einfach zur Kenntnis nehmen können. Wir müssen handeln, frühzeitig, systematisch und koordiniert. Das machen wir unter anderem mit diesem Antrag.
(Beifall BSW, SPD)
Er ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation. Er betont, dass Prävention der Schlüssel bei dieser Problemlage ist. Prävention entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, es stärkt die Eigenverantwortung in der Gesellschaft, es ist ein wichtiges Element, um hier voranzukommen. Ein gutes Beispiel sind die flächendeckend etablierten Netzwerke „Frühe Hilfen“. Sie leisten durch Familienhebammen, durch Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie durch Lotsensysteme einen wichtigen Beitrag, damit Kinder gesund und gewaltfrei aufwachsen können. Solche Strukturen müssen wir stärken, besser vernetzen und bekannter machen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Von zentraler Bedeutung ist auch die Schulsozialarbeit. Sie erreicht Kinder und Jugendliche dort, wo sie hoffentlich einen Großteil ihrer Zeit verbringen. Der Ausbau und die Verstetigung dieser Arbeit sind für uns als BSW-Fraktion unverzichtbar. Gleiches gilt für Schulpsychologie, Kinder- und Jugendschutzdienste sowie Familienberatungsstellen. Ein zweiter Schwerpunkt des Antrags liegt auf einer besseren Versorgungslage. Es darf nicht sein, dass Familien monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen oder durch einen Bürokratiedschungel zu irren haben, um überhaupt solche Plätze zu bekommen. Wir brauchen stattdessen einen schnellen, individuell passenden Zugang zu psychotherapeutischen Strukturen, gerade auch im ländlichen Raum. Und wir müssen Forschung und Weiterbildung an den Thüringer Hochschulen stärken. Für uns als BSW-Fraktion ist besonders wichtig: Wir wollen keine neue Bürokratie aufbauen. Wir wollen keine Doppelstrukturen schaffen. Entscheidend ist für uns, dass die vorhandenen Ressourcen besser koordiniert, transparenter gemacht und leichter zugänglich werden. Und noch ein wichtiger Aspekt: Die Familie bleibt der wichtigste Schutzfaktor. Unsere Politik muss darauf abzielen, Familien zu stärken, ihnen Wahlfreiheit zu lassen und ihre Erziehungsverantwortung zu respektieren. Wir dürfen Eltern nicht bevormunden, wir müssen sie befähigen und unterstützen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag setzen die Koalitionsfraktionen gemeinsam ein Signal. Wir nehmen die Herausforderungen ernst, wir übernehmen Verantwortung. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Psychische und psychosomatische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv bekämpfen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist sehr gut, dass das Thema „Prävention und Gesundheitsförderung“ heute hier noch mal ein zentrales Thema ist. Ich möchte auf den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz verweisen, wir haben da als Land Thüringen einen Leitantrag zum Thema „Prävention“ eingebracht, weil die Themen „Prävention und Gesundheitsförderung“ nun mal die Themen sind, bei denen wir langfristig auch Gesundheitskosten vermeiden können. Wir haben es jetzt in der Hand, mit unseren Kindern und Jugendlichen und natürlich mit unseren Heranwachsenden so umzugehen, dass später gar keine Gesundheitsschäden entstehen, die wir dann durch andere, teurere Maßnahmen finanzieren müssen. Das klingt sehr stark nach volkswirtschaftlichem Nutzen. Und natürlich ist es wichtig, auch die generelle Verantwortung für Gesundheit in den Fokus zu rücken, denn sie hat eben etwas damit zu tun, wie wir als Gesellschaft verfasst sind. Gesundheit ist eigentlich die Mutter aller Querschnittsthemen, denn erst, wenn ich in der Lage bin, mit meinem Körper und mit meiner Seele gesund umzugehen, ist es natürlich möglich, an allen anderen Bereichen der Gesellschaft aktiv teilzuhaben. Deswegen freut es mich sehr, dass dieser Antrag jetzt hier vorliegt, denn im aktuellen Regierungsvertrag fanden sich noch nicht so viele Ansätze zum Umgang mit der steigenden Anzahl von psychischen Belastungen. Da hat die Abgeordnete Urban ja gerade auch auf die COPSY-Studie verwiesen und es gibt auch noch zahlreiche andere Studien, die untermauern können, dass es da einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Jetzt kann man natürlich fragen: Welche Handlungsbedarfe hat man denn überhaupt landespolitisch in der Hand? Es ging jetzt zum einen natürlich schon um die Arbeit der Kassenärzte. Da muss man erst mal festhalten – Frau Güngör, jetzt gerade Präsidentin, hatte darauf hingewiesen –, dass es natürlich wünschenswert wäre, da klarer zu sagen, was man für Absichten hat. Ich möchte aber noch mal in den Fokus rücken, dass natürlich die KVT gemäß § 75 SGB V für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zuständig ist. Sie setzt die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch Erkrankte und Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf bei Erwachsenen um und ist damit eben auch zuständig dafür, sich um die kassenärztlichen Sitze zu kümmern. Gleichwohl – und das wird ja an vielen anderen Stellen, an denen wir über andere Fachärzte sprechen, deutlich – gibt es natürlich Maßnahmen, die das Land da unterstützend tun kann, und das wird ja auch in diesem Sinne umgesetzt. Ein zentraler Aspekt bei der Prävention und Eindämmung psychischer Erkrankungen bei jungen Menschen findet sich aber eben auch in der Stärkung und Unterstützung der Familie als wichtiger Schutzraum. Dabei möchte ich ausdrücklich noch mal unterstreichen, dass wir Familie hier in einem breiten Sinne verstehen, in dem Sinne, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Natürlich ist es wichtig, diesen geschützten Raum zu stärken, damit Kinder dort körperlich und seelisch entspannt sein können und die Geborgenheit finden, die sie benötigen.
(Beifall BSW)
Es ist festzuhalten, dass seit dem Jahr 2013 die Zahl der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und für -psychotherapie von 17 auf 23 im Jahr 2023 gestiegen ist und sich die Zahl der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten seit dem Jahr 2013 von damals 75 auf immerhin 173 im Jahr 2023 mehr als verdoppelt hat. Aber auch die in Thüringen flächendeckend etablierten Netzwerke „Frühe Hilfen“ leisten durch Information, Beratung und Hilfen einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Entlastung von werdenden Eltern und Familien. Die Abgeordnete Heber hatte, finde ich, sehr bildhaft noch mal beschrieben, in welchen verschiedenen Problemkreisen das stattfinden kann. Das kann eben schon da stattfinden, wenn ich einfach eine Sorge als werdendes Elternteil habe und nicht weiß, wohin ich die adressieren kann. Und da ist, denke ich, das etablierte Netzwerk „Frühe Hilfen“ der richtige Quell, um solche Sorgen aufnehmen zu können. Beispielhafte Angebote der „Frühen Hilfen“ sind eben zum Beispiel der Willkommensbesuchsdienst bei frisch gebackenen Eltern, aber auch der Lotsendienst aus Geburtskliniken, der aufsuchende Einsatz von Familienhebammen und natürlich der Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, aber auch die ganzen Beratungsstellen sowohl für Mütter und Väter und natürlich für Elterngruppen. Zu steigenden Personal- und Sachkosten einer auch immer weiter wachsenden und sich ausdifferenzierenden Zielgruppe mit immer komplexeren Bedarfen kommen nicht nur in Thüringen – aber eben auch bei uns – rückläufige Bundesmittel aus dem Fonds „Frühe Hilfen“. Immer weniger Hilfen sind somit quasi finanziell umsetzbar. Daher fordert der Antrag, sich beim Bund einzusetzen. Es freut mich, dass ich darauf hinweisen kann, dass wir bereits am 11. Juli 2025 eine entsprechende Befassung im Bundesrat forciert haben, und zwar den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz.
(Beifall BSW, SPD)
Denn natürlich sind am Ende – das haben wir ja in vielen Themenbereichen festgestellt – die finanziellen Fragen die entscheidenden Fragen, um ein geplantes Vorhaben auch umsetzen zu können. Das bringt mich zu meinem letzten Punkt: Wir dürfen nicht vergessen, dass es auch Kinder aus weniger ressourcenstarken Familien gibt und deren Risiko für psychische Belastungen und weitere Anforderungen der Familien sogar noch steigen. Dazu gehören insbesondere natürlich auch Kinder von Alleinerziehenden, von Menschen mit weniger Einkommen oder von Eltern, die eben selbst von einer psychischen Erkrankung betroffen sind. Daher möchte ich abschließend noch mal betonen, dass es bei diesem Antrag auch um eine bessere Koordination und Nutzung verschiedener Ressourcen geht, so eben die Stärkung von Familien, um auch ihre Eigenverantwortung wieder in den Fokus zu rücken. Ich bin mir bewusst, dass die Prüfund Unterstützungsbitten an die Landesregierung, die wir in Nummer II des Antrags haben, sehr ambitioniert sind, bin aber zuversichtlich, dass wir die gemeinsamen Anstrengungen bewältigen werden, insbesondere auch, wenn im Bund die entsprechende finanzielle Verantwortung im Bereich „Frühe Hilfen“ übernommen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Psychische und psychosomatische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv bekämpfen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Dann kommen wir nun zu den Abstimmungen. Es wurde ein Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gestellt. Gibt es weitere Ausschüsse, für die ein Antrag auf Überweisung gestellt wird? Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich danach, wer diesem Antrag auf Ausschussüberweisung zustimmt. Das sind die Stimmen von Linke und von AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von SPD, BSW und CDU. Wir zählen es noch mal aus. Bitte noch mal alle Jastimmen. Das waren 36 Jastimmen. Vielen Dank. Jetzt noch mal die Neinstimmen. Vielen Dank für die Geduld. Wir haben uns jetzt auf 39 geeinigt.
(Heiterkeit im Hause)
Es war die Mehrheit, die gegen die Ausschussüberweisung gestimmt hat. Der Form halber frage ich nach Enthaltungen. Die kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer stimmt diesem Antrag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von SPD, BSW und CDU. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Das sind die Stimmen von Linkeund AfD-Fraktion. Damit ist das so beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir rufen auf Tagesordnungspunkt 39 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1870 Ist Begründung gewünscht? Ist nicht der Fall?
(Zuruf Abg. Urbach, CDU: Nein!)
Okay. Dann kommen wir zur Aussprache. Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Urbach für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste hier im Saal und auch an den digitalen Endgeräten! Seit 1991 erhalten die ostdeutschen Länder finanzielle Unterstützung aus den Mitteln der Europäischen Union, insbesondere aus dem Fonds für die regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds. Seither profitiert auch Thüringen branchenübergreifend von einer EU-Förderpolitik, mit deren Hilfe in unserem Freistaat Wachstums-, Forschungs- und Entwicklungserfolge generiert werden konnten. Ohne Übertreibung lässt sich sagen, dass Thüringen und die anderen ostdeutschen Länder in den letzten 34 Jahren erheblich von der EU profitiert haben. Und wir tun es bis jetzt.
(Beifall SPD)
Die bisherige Kohäsionspolitik gilt anerkanntermaßen als wichtigste Investitionspolitik der EU mit einem besonderen europäischen Mehrwert. Ihr Vorzug liegt insbesondere auch in der geteilten Mittelverwaltung der Programme, wodurch den Regionen ermöglicht wird, ihre spezifischen Herausforderungen gezielt zu adressieren. Insoweit ist und bleibt die Kohäsionspolitik eine der wichtigsten Politiken der Europäischen Union, um die Konvergenz der europäischen Regionen sowie deren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu unterstützen. Sie merken schon, wir haben hier keine einfache Sprache, wie wir das vorhin von der Kollegin Heber gehört haben, sondern hier sind einige Begriffe, die durchaus etwas spezifisch sind. Ein wichtiges Anliegen eben dieser Kohäsionspolitik ist es, den Wandel der Regionen unabhängig von ihrem Entwicklungsstand in geeigneter Weise positiv zu beeinflussen. Auch künftig wird eine erfolgreiche Entwicklung der Länder maßgeblich von den Fördermöglichkeiten und Instrumenten der EU abhängig sein, die es nicht nur langfristig zu sichern gilt – dazu kommen wir noch –, sondern die darüber hinaus auch effizient und effektiv einzusetzen sind. Um die regionalen Innovations-, Wirtschafts- und auch die Agrarstandorte sowie auch die ländlichen Räume in den jeweiligen Bundesländern, insbesondere in Thüringen, natürlich weiter voranzubringen, hat die CDU in den vergangenen Förderperioden eben alle Vorschläge und Maßnahmen unterstützt, die der Identifizierung und Hebung möglicher Potenziale zur Verbesserung dieser Kohäsionspolitik dienen, insbesondere beim Einsatz und Abruf von Fördermöglichkeiten hier für uns in Thüringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach wie vor besteht in vielen Teilen Ostdeutschlands, auch in Thüringen, ein Nachholbedarf bei der OstWest-Angleichung, der Lebensverhältnisse insgesamt und der wirtschaftlichen Entwicklung im Besonderen. Unsere Wirtschaft ist im Bundesvergleich kleinteiliger und verfügt über keine Konzernzentralen großer Unternehmen. Die ostdeutschen Länder und ihre Kommunen haben auch im Bundesvergleich eine niedrigere Steuerkraft und ein unterdurchschnittliches Bruttoinlandsprodukt. Wir dürfen die bisher erreichten Erfolge des eben seit 1990 laufenden Aufholprozesses nicht gefährden und müssen diesen unbedingt fortsetzen. Neben einigen Kraftanstrengungen und der Unterstützung des Bundes und der sogenannten Geberländer im Rahmen des Länderfinanzausgleichs müssen wir dabei auch weiterhin auf die finanzielle Unterstützung durch die Programme der Europäischen Union setzen, auf die wir auch künftig angewiesen sein werden. Meine Damen und Herren, in Verbindung mit der aktuellen Diskussion über die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2028 wird aber eben auch deutlich, dass nicht alle Vorschläge der EU-Kommission dazu dienen, die bisherige erfolgreiche Entwicklung Thüringens im Rahmen einer veränderten Kohäsionspolitik fortzusetzen. Genau diese Sorge hat die Regierungskoalition dazu bewegt, den heute zu beratenden Plenarantrag einzubringen. Noch laufen die Verhandlungen und wir sollten über unsere Möglichkeiten im Bundesrat Einfluss nehmen. Im Rahmen der Ausgestaltung der EU-Förderperiode ab 2028 ist uns dabei die Gewährleistung von Sicherheit und Verlässlichkeit der künftigen europäischen Kohäsionspolitik wichtig, dass diese durch maßgeschneiderte Maßnahmen und einen langfristigen, effektiven und effizienten Mitteleinsatz den spezifischen regionalen Herausforderungen des Innovationsstandorts Thüringen und seinen Lebensverhältnissen gerecht wird. Für alle Regionen in Europa muss es eine langfristige Investitionspolitik geben, wobei den unterschiedlichen demografischen Entwicklungen besonders Rechnung zu tragen ist. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund sehen wir vor allem bei den von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Lösungsansätzen bei der Aufstellung eines neuen Mehrjährigen Finanzrahmens noch Änderungs- und Klärungsbedarfe, da aus unserer Sicht für Thüringen eminente regionale Interessen eben nicht gewahrt sind. Was stört uns hauptsächlich an den Reformplänen der Kommission zum MFR? Erstens: Die EU beabsichtigt, mithilfe eines neuen Lenkungsmechanismus die Verknüpfung zwischen allgemeiner politischer Koordinierung und deren finanzieller Umsetzung im Rahmen des MFR zu stärken. Wir meinen, dass dabei Transparenz, Planungssicherheit und föderale Staatsformen nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Zweitens: Die EU-Kommission favorisiert bei der Aufstellung des EU-Haushalts einen nationalen Plan für jeden Mitgliedstaat, der Reformen und Investitionen adressiert und sich auf gemeinsame Prioritäten der EU festlegt. Im Gegensatz dazu wollen wir an den bisherigen und bewährten Prinzipien einer dezentralen, orts- und regionsgebundenen EU-Regional- und ‑ Strukturpolitik festhalten. Oder mit anderen Worten: Die Verantwortlichkeiten für die Verwaltung, Programmierung und Umsetzung von Fördermitteln sollen wie bisher bei den Ländern bleiben. Wir sind der Überzeugung, dass nur so die regionale Vielfalt und territoriale Teilhabe gewährleistet werden kann. Im dritten Punkt ist zu sagen, dass eine effiziente Kohäsionspolitik aus unserer Sicht auf dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung, dem Mehrebenensystem, dem orts- und regionsbasierten Ansatz und dem Partnerschaftsprinzip beruht. Wir meinen, dass sich das bisherige System der drei Regionenkategorien bewährt hat, nach denen auch künftig die Mittelzuweisungen pro Mitgliedstaat erfolgen sollten. Denn die Länder verfügen über die erforderliche Nähe und regionalen Strategien, um Investitionen zielgerichtet nach regionalen Bedarfen zu steuern. Mit Blick auf den für Thüringen wichtigen Bereich der Landwirtschaft halten wir es daher auch für unerlässlich, dass im künftigen MFR, dem Mehrjährigen Finanzrahmen, die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik, der sogenannten GAP, deutlich mit angemessenen Mitteln verankert sein müssen. Dafür wiederum ist auf jeden Fall sicherzustellen, dass vor allem der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, ELER, auf regionaler Ebene programmiert wird. Denn um in ländlichen Gebieten die vielfältigen Herausforderungen und auch Transformationsaufgaben meistern zu können, braucht es eine zusätzliche Unterstützung, vor allem durch einen breiten, regional gestaltbaren, strukturpolitischen Ansatz. Meine Damen und Herren, auch eine Kohäsionspolitik nach 2027 muss weiterhin eine wirksame Politik mit ausreichenden Ressourcen bleiben, für die mindestens ein Drittel des künftigen EU-Haushalts über Finanzhilfen und Instrumente zuzüglich Inflationsausgleich bereitzustellen ist, und sollte auch künftig auf den bestehenden europäischen Struktur- und Investitionsfonds mit gemeinsamen Vorgaben beruhen. Als Kommunalpolitiker möchte ich abschließend ebenfalls der Forderung Nachdruck verleihen, dass die aktuell debattierte Fortsetzung einer erfolgreichen Kohäsionspolitik unbedingt die Stärkung des Partnerschaftsprinzips und des ortsbezogenen Ansatzes erfordert, wofür die zentrale Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften weiter zu stärken ist, denn ebendiese binden städtische und ländliche Gemeinschaften aktiv ein und befördern Instrumente zur Initiierung und Unterstützung der lokalen Entwicklung durch integrierte Strategien. Ich lade Sie daher alle herzlich ein, unserem Antrag zuzustimmen und das bewährte System beizubehalten. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Gerhardt für die AfD-Fraktion das Wort.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer in nah und fern, ich muss sagen, manchmal kommt mir die EU vor wie ein Dauerpatient. Der Blutdruck steigt, das Gewicht nimmt zu, die Medikamente werden immer teurer und die Regierungsfraktionen diskutieren ernsthaft über die Größe des Pflasters.
(Beifall AfD)
Genauso liest sich Ihr Antrag zum Mehrjährigen Finanzrahmen – ein bisschen Kritik an der Verpackung, ein paar Wünsche zur Dosierung, aber kein Wort darüber, dass der EU-Haushalt längst krankhaft übergewichtig geworden ist. Man muss zu Ihrem Antrag sagen, auf den ersten Blick mag er so wirken, als ob Sie sich heldenhaft für Thüringer Interessen gegen Brüssel stemmen. Wenn man aber mal genau hinschaut, erkennt man eher Symptomkritik. Ja, Sie beklagen die Zentralisierung der Fördermittelvergabe. Und ja, Sie mahnen an, dass die Länder bei der Vergabe weiter mitreden sollen. Und ja, Sie warnen davor, dass die Agrarmittel gekürzt werden könnten – alles richtig, aber das ist letztendlich Kosmetik am Krankenbett, denn das Kernproblem ist doch ein anderes. Die EU will in diesem Mehrjährigen Finanzrahmen den Haushalt ab 2028 auf fast 2 Billionen Euro ausweiten – 2 Billionen Euro, rund 700 Milliarden Euro mehr als bislang. Das ist ein Aufwuchs, wie Ihnen kein Mitgliedstaat der EU seinen Bürgern zumuten würde.
(Beifall AfD)
Was machen Sie hier in diesem Antrag? Darüber verlieren Sie kein einziges Wort. Stattdessen kommen Sie mit der Kohäsionspolitik als Beruhigungspille. Sie sprechen in Ihrem Antrag viel über Kohäsionspolitik und tun so, als sei das die große Rettung für Thüringen – EFRE, ESF, Agrarfonds, alles bitte weiterhin großzügig finanzieren. Aber wir wissen doch genau, wie das Spiel läuft. Deutschland zahlt Jahr für Jahr gut 20 Milliarden Euro netto in die EU ein. Mit dem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ist zu befürchten, dass das Ganze auf bis zu 50 Milliarden Euro ansteigen wird – 50 Milliarden Euro! Ein Bruchteil davon kommt in Form von Kohäsionsgeldern nach Thüringen zurück. Und Sie verkaufen diese Rücküberweisung dann als Erfolg der EU. Das ist in etwa so, als würde ich meinem Nachbarn jeden Monat 1.000 Euro überweisen und mich dann zum Schluss Ende des Jahres freuen, dass ich die Hälfte zurückbekomme.
(Beifall AfD)
So eine Kohäsionspolitik ist eben auch keine Solidarität, sondern eine Umverteilungsmaschine, bei der die Zahlerstaaten eben immer drauflegen und Brüssel dabei den großen Dirigenten spielt. Ihre Punkte im Antrag sind Flickschusterei. Ja, Sie wollen die Zentralisierung ablehnen, aber gleichzeitig akzeptieren Sie, dass die EU den Haushalt auf Kosten der Thüringer gigantisch vergrößert.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das steht
dort nicht drin!) Ja, es steht nicht drin, das ist ja das Problem.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Es ist keine
Landesaufgabe!) Man kann es trotzdem kritisieren. Doch, kann man. Dazu komme ich noch. Sie haben doch noch Redezeit, Herr Urbach. Nutzen Sie sie. Sie fordern auch, die Agrarmittel nicht um 30 Prozent zu kürzen. Ja, schön und gut, ist auch wichtig, aber selbst wenn Brüssel nachgibt, es bleibt dabei: Wir zahlen mehr ein, als wir zurückbekommen. Und ja, Sie betonen auch die besondere Lage der ostdeutschen Länder. Die ist da. Aber glauben Sie wirklich, dass die Kommission in Brüssel bei ihrer Förderlogik zuerst an Thüringen denkt? Brüssel verteilt nach politischem Interesse, nicht nach echter Bedürftigkeit. Und Sie reden auch in Ihrem Antrag von langfristiger strategischer Kohäsionspolitik. Tatsächlich bleibt es aber in der Praxis oft bei Projektitis, Bürokratie und einem Förderzirkus. Deswegen stellt sich hier die Frage: Warum reden wir hier eigentlich nur darüber, ob die Fördermittel dezentral oder zentral vergeben werden sollen, statt einmal die Förderpolitik an sich grundlegend zu überarbeiten?
(Beifall AfD)
Die Probleme sind Ihnen, denke ich, längst bekannt. Gelder werden zu langsam abgerufen, weil der Förderdschungel die Antragsteller abschreckt. Kleine Kommunen und Mittelständler verlieren sich in einem Labyrinth aus Formularen, Beratungsstellen und Nachweispflichten. Ganze Programme sind eben nicht an den Bedürfnissen der Region, sondern an Brüsseler Ideologieprojekten wie 30-Prozent-Klimaquote, Gender-Equality-Pläne für Hochschulen oder NGO-Finanzierung für politische Kampagnen angelehnt. Diese Förderpolitik ist damit längst zu einer Mischung aus Bürokratieapparat und Umerziehungsinstrument verkommen.
(Beifall AfD)
Deshalb stellt sich hier die Frage: Warum akzeptieren Sie ein System, das Jahr für Jahr Milliarden bindet, die zum Teil nicht einmal abgerufen werden, anstatt sich für eine echte Neuordnung einzusetzen? Viel mehr noch: Es sind neue EU-Steuern geplant, auch mit direkten Auswirkungen für Thüringen. Auch das verschweigen Sie in Ihrem Antrag. Emissionshandel ETS soll schätzungsweise 9,6 Milliarden Euro direkt in die EU-Kasse einbringen, CO -Grenzabgabe weitere 1,4 Milliarden Euro 2 mit direkten Preissteigerungen für unsere Industrie, eine E-Waste-Abgabe für Elektroschrott 15 Milliarden Euro – am Ende zahlt das der Verbraucher hier in Thüringen, wenn er sich ein neues Handy kauft oder wenn er sich eine Waschmaschine kauft –, EU-Tabaksteuer 11,2 Milliarden Euro – eine doppelte Besteuerung, es wird national bereits besteuert. Und zu guter Letzt – es reicht ja noch nicht –: Eine Unternehmensabgabe für Unternehmen mit einem Umsatz größer als 100 Millionen Euro soll insgesamt 6,8 Milliarden Euro einbringen, natürlich auch mit Auswirkungen für Jobs und Profitabilität in Thüringen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Lassen Sie
eine Zwischenfrage zu?) Zum Ende meiner Rede. Das alles sind eben nicht mehr nationale Steuern, über die wir hier im Landtag oder in Berlin entscheiden, das sind EU-Steuern, direkt erhoben aus den Taschen unserer Bürger; ein gigantischer Souveränitätsverlust, über den wir hier in Thüringen gar nicht mehr mitentscheiden dürfen. Und Sie schweigen dazu, kein Wort dazu in Ihrem Antrag, kein Protest gegen die neue Steuerhoheit. Sie kritisieren damit letztlich die Symptome und akzeptieren den Machtzuwachs Brüssels in der Substanz. Sehr geehrte Damen und Herren, die AfD lehnt diesen Antrag ab, weil er nichts anderes ist als ein Feigenblatt. Sie tun so, als kämpfen Sie für Thüringer Interessen, aber in Wahrheit gehen Sie vor Brüssel in die Knie – das ist leider die Wahrheit.
(Beifall AfD)
Wir sagen aber klar Nein zu einem aufgeblähten EU-Haushalt, Nein zu neuen EU-Steuern und Nein zu einer Kohäsionspolitik, die Deutschland mehr kostet, als sie uns bringt. Wenn Sie wirklich Thüringer Interessen vertreten wollen, dann müssten Sie eigentlich den Entwurf in Gänze ablehnen, grundsätzlich überarbeiten lassen und nicht nur an ein paar Schräubchen drehen. Alles andere ist hier schlichtweg Augenwischerei.
(Beifall AfD)
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Sie waren augenscheinlich verhindert am letzten Freitag, als wir hier im Rund gesessen haben und im Europaausschuss in einer sehr langen Sitzung unter anderem auch darüber gesprochen haben. Ich frage Sie: Ist Ihnen denn bekannt, dass wir im Ausschuss diese Vorschläge der EU, die Sie gerade auch genannt haben, mit zusätzlichen Steuern hier abgelehnt haben in einer Stellungnahme, die wir auch vorgetragen haben und die auch beschlossen worden ist, dass wir diese Dinge, die Sie alle kritisieren, die für Thüringen durchaus nachteilig wären, wenn sie denn umgesetzt werden, dass wir die nicht wollen? Haben Sie das zur Kenntnis genommen?
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Das ist mir sehr bekannt, denn ich habe das auf die TO heben lassen. Deswegen hat es mich überrascht und auch gefreut, dass wir da die Mehrheit im Ausschuss gefunden haben.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Warum
werfen Sie uns vor, dass wir zustimmen? Das machen wir doch gar nicht!) Umso mehr bin ich erstaunt, warum das dann hier in Ihrem Antrag nicht zur Diskussion kommt. Vielen Dank.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kobelt für das BSW das Wort. Bitte schön.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer und Interessierte, ich möchte noch mal kurz darauf eingehen, über welche Dimensionen wir hier sprechen. Der Mittelfristige Finanzrahmen ist von 2028 bis 2034 und es geht um 2 Billionen Euro, also eine große Summe, über die wir diskutieren. Dabei ist vorgehen, dass Deutschland ungefähr 68 Milliarden bekommt. In der Regel ist es so, dass – wie es auch schon gesagt wurde – Deutschland das Doppelte einzahlt. Das ist natürlich auch im Interesse der Exportwirtschaft – in der Dimension kann man das sicherlich diskutieren. Aber insgesamt muss man natürlich sagen, dass das ein Thema ist, das uns – Deutschland und Thüringen – natürlich finanziell auch sehr betrifft. Deswegen erlauben Sie mir, mal ein Spezialgebiet herauszunehmen. Im Grunde ist es ja richtig, dass grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte auch von der EU koordiniert werden. Aber wenn es dazu dann führt, dass die bisherige Förderpolitik, die sich ja über EFRE oder andere Maßnahmen auf Infrastruktur, auf Bildung, auf Städtebau bezogen hat, jetzt einen ganz anderen Drive bekommt und zwischen 10 und 14 Prozent der Mittel für Rüstung ausgegeben werden sollen, dann gibt uns das als BSW schon sehr zu denken. Ich zitiere hier mal aus einem Text, wenn Sie es erlauben.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Ich muss Ihnen das nicht erlauben, ich muss nachprüfen können, aus welchem Text Sie zitieren.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Aus der Vorlage der EU-Kommission. Da ist jetzt geschrieben – sonst sind die Texte ja eher sachlich zurückhaltend, aber bei dem Thema schreiben die Kollegen in der Vorlage: „Mit dem neuen langfristigen EU-Haushalt wird die Europäische Verteidigungsunion wahr gemacht, was in Zeiten zunehmender Bedrohungen und Unsicherheit dringend geboten ist. Eine Finanzierung durch eine Kombination aus Europäischem Fonds für Wettbewerbsfähigkeit, Plänen für national-regionale Partnerschaften, der Fazilität ‚Connecting Europe‘ und externen Finanzierungsquellen wird bei den nationalen Verteidigungsausgaben einen beispiellosen europäischen Mehrwert bringen.“ Also das ist ja schon eine prosaische Formulierung, da kann man die Begeisterung dafür schon spüren. Es ist natürlich eine Entwicklung, die uns sehr zu denken gibt, wenn ein großer Teil dieser Mittel für Rüstung ausgegeben wird. Hinzu kommt – und das muss man auch deutlich kritisieren –, dass es dann zusätzlich einen Mobilitätsbereich gibt, und da steht dann drin: Verkehrsinfrastruktur und militärische Mobilität. Und diese Titel oder Finanztitel sind dann auch gegenseitig deckungsfähig, wie die Haushälter sagen würden. Das gibt natürlich unendliche Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten und auch die EU, diese Mittel dann noch weiter auszubauen. Und da möchte ich ganz klar sagen: Das ist nicht im Sinne unserer BSW-Programmatik und das kritisieren wir hier auch. Umso wichtiger ist es natürlich, dass zumindest dieser kleine Einflussbereich, den Thüringen in der Systematik hat – oder auch die anderen Bundesländer –, noch genutzt werden kann. Dieses Instrumentarium soll ja mit dieser Vorlage abgeschafft werden, dass sozusagen die Mittel zentral auf die Bundesrepublik verteilt werden. Jetzt stellen Sie sich vor, der Bundestag, der ja immerhin auch in der Programmatik von Herrn Merz 40 Prozent des Bundeshaushalts jährlich für Rüstung ausgeben will, bekommt dann noch die Möglichkeit, die Gesamtpakete mit Schwerpunkten zu belegen und den Bundesländern keine Mitsprache mehr zu ermöglichen. Das ist natürlich eine Veränderung, die gar nicht im Interesse der Bundesländer insgesamt sein soll. Deswegen haben wir den Antrag der Koalition auch unterstützt, weil dieser dem Einhalt gebieten wird. Die geringen Möglichkeiten, die ein Bundesland vielleicht hat, noch zu beschneiden, das ist schon eine Frechheit und hat auch nichts mit Selbstbestimmung der Bundesländer zu tun. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Herr Kobelt, kommen Sie bitte ganz kurz noch mal zurück. Haben Sie aus einem öffentlichen oder aus einem nicht öffentlichen Protokoll zitiert? Das war gerade noch mal eine Frage.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Entwurf der EU-Kommission für einen Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – es wurde in einer öffentlichen Sitzung diskutiert, also nehme ich mal an, dass das auch öffentlich ist.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Danke schön. Danke für die Klarstellung. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Mitteldorf für die Linksfraktion das Wort. Bitte sehr.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir reden heute über einen Antrag, den hat der Kollege Urbach, finde ich, schon sehr umfänglich eingebracht. Ich will mal aus sehr persönlicher Sicht sagen: Liebe Grüße an die Herren Seela und Döring, denn wenn die beiden nämlich an Texten und Anträgen mitarbeiten – sage ich jetzt mal aus einer sehr persönlichen Sicht –, ist meine Tür, mich mit diesen wirklich gern und ernsthaft beschäftigen zu wollen, schon auch noch ein Stück weit offen. Deswegen herzlichen Dank.
(Beifall CDU, SPD)
Es wurde schon gesagt: In diesem Antrag geht es im Kern um die – zugegeben – wenigen Möglichkeiten, die man jetzt als Freistaat ins Gewicht werfen kann, um sich mit wichtigen Fragen zu beschäftigen, die selbstverständlich – und da können Sie uns an Ihrer Seite wissen – sehr viel damit zu tun haben, dass wir natürlich weiterhin Thüringen und die Region stärken wollen und demzufolge also auch, wie es der Antrag hier sagt, uns gegen eine Zentralisierung richten und auch sehr dafür plädieren, dass regionale Entscheidungshoheit bestehen bleibt und wir dadurch natürlich auch strukturschwache Regionen besser stützen und unterstützen können. Man muss ja auch in Thüringen nicht weit schauen: Der Kyffhäuserkreis ist so ein Beispiel, sozusagen auch ein sehr guter Profiteur. Ja, ich weiß, die regionale Liebe hat jetzt die Aufmerksamkeit gebracht. Der Kyffhäuserkreis ist ein gutes Beispiel, warum es sich lohnt
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Immer ein
gutes Beispiel!) – ja, immer, natürlich immer ein gutes Beispiel –, warum es sich durchaus lohnt, auch weiterhin dafür zu streiten, dass auch unsere Regionen hier in Thüringen unterstützt werden können. Der Antrag selbst, wie gesagt, greift diese Punkte auf. Wir werden dem nicht im Wege stehen. Ich will aber hier an dieser Stelle trotzdem einmal sagen, dass der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 bis 2034 aus unserer Sicht auch ziemlich krasse Elemente enthält, die wir nicht unterstützen können, gerade weil wir – das ist auch schon gesagt worden – hier nicht EU-Politik machen und hier auch nicht die Entscheidung treffen, wie der Mehrjährige Finanzrahmen bestückt und bestellt ist. Da ist natürlich zuallererst zu nennen, dass wir uns mittlerweile die Frage stellen müssen, ob die sozialen Komponenten und der soziale Aspekt der EU jetzt völlig der Aufrüstungsmaschine unterworfen werden.
(Beifall Die Linke)
Denn wir sehen hier im Mehrjährigen Finanzrahmen genau das: dass Soziales gegen Militär und Aufrüstung verliert.
(Beifall Die Linke)
Es gibt starke Kürzungen, die sind im Europäischen Sozialfonds vorgesehen. Und wir wissen auch, dass auch andere Haushaltslinien offengelassen werden, um sie womöglich noch militärischen Ausgaben und der weiteren Aufrüstung zuzuführen. Das lehnen wir als Linke kategorisch ab.
(Beifall Die Linke)
Auch ein ziemlich wichtiger Aspekt für uns ist: 2021 wurde im Übrigen beschlossen, dass in diesem Mehrjährigen Finanzrahmen eine Kindergarantie in Höhe von 20 Milliarden Euro einfließen soll – eine Kindergarantie, die sich um Kinderarmut und soziale Ausgrenzung in der EU kümmert. Das ist etwas, was wir unbedingt unterstützen würden. Aber das, was wir nicht mehr finden, sind genau diese 20 Milliarden Euro für die Kindergarantie.
(Beifall Die Linke)
Das ist auch eine Kapitulation vor den sozialen Verwerfungen und Problemen, die wir innerhalb der EU haben. Ich könnte – aber dafür reicht die Zeit leider nicht – natürlich auch noch etwas zur Festung Europa sagen und zur Verdreifachung der Ausgaben für den Grenzschutz. Ich meine, es wird Sie nicht überraschen, dass wir das als Linke ablehnen und auch für inhuman halten. Es sind auch noch andere Fragen betroffen, die sich jetzt durch die Verschiebung der Fokussierung auf Militärausgaben auch in diesem Mehrjährigen Finanzrahmen ausgestalten. Da geht es um die Frage der Sichtbarkeit von Frauen, da geht es um die Frage von Gender Equality. Anders als der Kollege hier von rechts behauptet, gibt es dafür nämlich gar nicht so viel Geld. Aber gut, das mag eine Perspektive sein. Ich will in Ermangelung der Zeit sagen: Es gibt für uns an diesem Mehrjährigen Finanzrahmen inhaltlich sehr viel zu kritisieren. Das wiederum – das hat der Kollege Urbach schon richtig reingerufen – kann Thüringen auch mit einer Bundesratsinitiative nicht lösen. Deswegen sich darauf zu konzentrieren, was Thüringen im Zweifel mit einer Bundesratsinitiative anstoßen könnte – da wünsche ich viel Erfolg, dass das auch eine Rolle spielt und sich dann auch positiv auf Thüringen auswirkt –, ist im Kern das, was hier im Antrag beschrieben steht. Deswegen, das habe ich schon gesagt, werden wir dem nicht im Wege stehen, deswegen werden wir uns enthalten. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD erhält nun Frau Abgeordnete Merz das Wort.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, es wurde jetzt schon mehrfach gesagt und es ist immer schwierig, wenn man als letzte Rednerin dran ist: Ja, es geht bei diesem Mehrjährigen Finanzrahmen um sehr viel Geld in verschiedenen Bereichen, um es mal kurz auszudrücken. Aber wir wollen trotzdem noch einmal kurz darauf schauen, was dieser Entwurf für Thüringen speziell bedeutet. Gerade die ostdeutschen Bundesländer, insbesondere auch unser Freistaat, haben in den letzten Jahrzehnten spürbar und sehr nachhaltig von der schon angesprochenen europäischen Kohäsionspolitik profitiert. Die europäischen Mittel waren kein abstrakter Geldfluss von Brüssel, der irgendwo im Landeshaushalt untergegangen ist, sondern sie waren wirklich greifbar. Spürbar und sichtbar sind sie in den Regionen bis heute. Wir reden von Investitionen in Infrastruktur, Straßenbauprojekte, welche die ländlichen Räume noch besser angebunden haben, von Bildungsprogrammen, die unseren Schulen, Berufsschulen und Universitäten zugutekamen, von Forschungsförderungen, die aus Thüringen nicht nur einen Industriestandort, sondern auch einen Innovationsstandort gemacht haben, und von sozialen Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gestärkt haben – in einer Region, die schon tiefgreifende Transformationsprozesse hinter sich hat. All diese Fortschritte werden aber durch den aktuellen Entwurf zum Mehrjährigen Finanzrahmen bedroht. Wenn die europäische Kohäsionspolitik wirklich vorausschauend und strategisch wirken soll, dann muss sie diese strukturschwachen Regionen weiter gezielt in den Blick nehmen und im Blick belassen und darf das nicht erst in der Krise, sondern muss das präventiv, verlässlich und dauerhaft tun. Es darf also nicht sein, dass Regionen wie Thüringen aufgrund dieser vielfältigen Transformationsbedarfe den Anschluss verlieren, während sich wirtschaftlich starke Regionen weiter dynamisch entwickeln. Ein Auseinanderfallen innerhalb eines Mitgliedstaats wäre nicht nur sozialpolitisch, sondern auch wirtschaftlich und demokratisch höchst gefährlich. Die künftige Kohäsionspolitik ab 2028 muss daher auch weiter klare Instrumente bereitstellen, die es ermöglichen, diesen Regionen eine echte Entwicklungsperspektive zu geben und ihnen nicht nur punktuell, sondern nachhaltig zur Seite zu stehen. Das ist keine Sonderbehandlung, das ist die gleiche Chance für ungleiche Voraussetzungen. Genau dafür steht die Idee der europäischen Kohäsion. Ein zentraler Aspekt im neuen Entwurf der EUKommission ist die geplante Einführung – es wurde schon mehrfach gesagt – nationaler Pläne je Mitgliedstaat. Thüringen hat wie auch andere Bundesländer über Jahre hinweg eine leistungsfähige Verwaltungsstruktur aufgebaut, um EU-Mittel effizient und zielgerichtet einzusetzen. Die Expertise sitzt vor Ort. Wir wissen, welche Regionen besonders strukturschwach sind, wo es in der Infrastruktur hakt, welche Bildungs- oder auch Forschungsprojekte wirklich Wirkung entfalten. Hier möchte ich insbesondere die sogenannte LEADER-Förderung hervorheben. Gerade in Thüringen mit seiner Vielfalt an Kulturlandschaften, kleinen Gemeinden und engagierten Akteuren bietet LEADER den idealen Rahmen, um innovative Projekte voranzubringen – sei es im Bereich des Tourismus, nachhaltiger Landwirtschaft oder sozialer Infrastruktur. Allein im Jahr 2024 flossen so 46 Millionen Euro in die Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen. Aber auch Programme wie der Europäische Sozialfonds Plus dürfen nicht in anonymen Großtöpfen verschwinden. Thüringen kann im Programmzeitraum 2021 bis 2027 auf 466 Millionen Euro aus dem Programm für diese Projekte zugreifen, die gerade in ländlichen Regionen dringend gebraucht werden. Wenn aber nun die nationalen Pläne am Ende dazu führen, dass Förderentscheidungen verstärkt auf Bundesebene getroffen werden sollen, dann geht genau das verloren, was die europäische Regionalpolitik bislang so erfolgreich gemacht hat: die Nähe zur Realität vor Ort und zu den Kommunen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig und notwendig, dass sich die Thüringer Landesregierung weiterhin auf Bundes- wie auch auf europäischer Ebene klar für den Erhalt und die Weiterentwicklung einer regional ausgerichteten Kohäsionspolitik einsetzt. Vor allem darf die Landesregierung in dieser Frage nicht isoliert agieren. Gerade jetzt ist es entscheidend, dass wir uns eng mit den anderen ostdeutschen Bundesländern abstimmen und mit einer klaren gemeinsamen Haltung auftreten. Unsere Herausforderungen ähneln sich – sei es bei der demografischen Entwicklung, bei der Bewältigung des Strukturwandels oder bei der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wenn wir gemeinsam sprechen, wenn wir unsere Interessen geschlossen vertreten, dann erhöhen wir nicht nur unser politisches Gewicht in Berlin und in Brüssel, wir machen auch deutlich: Die ostdeutschen Länder stehen zusammen, wenn es um die Zukunft der europäischen Förderpolitik geht. Daher bitte ich Sie alle hier um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Danke, Frau Abgeordnete. Es gibt noch eine weitere Wortmeldung. Bevor die weitere Wortmeldung aufgerufen wird, möchte ich noch mal daran erinnern, dass wir uns gemeinsam darauf verständigt haben, dass hier im Saal nur Wasser getrunken wird. Ich finde es also ein bisschen unpassend, mit Kaffeetassen hier zu sitzen, und würde dann zumindest die Abgeordneten bitten, das nach draußen zu verlagern oder einfach unauffälliger zu machen, sodass ich es nicht kommentieren muss. Vielen Dank. Es gibt noch eine Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Augsten.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wenn hier vorn am Rednerpult jemand sagt, dass die Kürzungen der EU-Agrarzahlungen Kosmetik am Krankenbett sind, dann treibt mich das natürlich noch mal nach vorn. Sehr geehrter Herr Gerhardt von der AfD, was der Thüringer Landwirtschaft mit den Plänen der EUKommission ins Haus steht, haben Sie vielleicht noch nicht so richtig verstanden. Es gibt zwei Probleme. Das eine ist: 30 Prozent Kürzung bei den EU-Agrarzahlungen bedeuten ja schon mal eine relativ große Summe, die uns verloren geht. Wir als BSW-Fraktion haben da eine ganz starke Kritik, vor allem deshalb, weil dafür Kriegsgeräte gekauft oder angeschafft werden sollen. Ich frage mich, was die Leute, die solche politischen Entscheidungen treffen, aus der Geschichte gelernt haben. Eigentlich hätten sie lernen müssen, dass, wenn man sich verteidigt oder wenn man Kriege führen will, man vor allen Dingen sein Volk ernähren können muss und – ganz wichtig – auch die Armee. Deswegen eine ganz starke Kritik schon allein in diesem Punkt, dass die Umverteilung aus dem EU-Agrarhaushalt in Richtung Militärwesen erfolgen soll.
(Beifall BSW)
Was aber für die Landwirtschaft in Thüringen viel wichtiger ist, ist, dass die Pläne vorsehen, dass im Prinzip die bisherigen Betriebsformen, die wir hier in Thüringen haben, historisch bedingt größere Betriebe, vielleicht sogar die größten in der ganzen EU, in der Zukunft deutlich benachteiligt werden sollen. Wir haben das mal berechnet. Wenn es dabei bliebe, wenn diese Pläne tatsächlich umgesetzt werden würden, würden – und jetzt hören Sie zu! – die Betriebe – die Anzahl der Betriebe spielt keine Rolle –, die 90 Prozent der Flächen in Thüringen bewirtschaften, deutliche Einbußen hinnehmen müssen. Es wird eine Kappungsgrenze für die Agrarzahlungen eingeführt, also die Hektarzahlungen, die niedrig ist. Die ist also viel niedriger als der Durchschnitt der Betriebe in Thüringen. Das würde bedeuten, dass Betriebe, die wir in Thüringen durchaus haben, mit 3.000, 4.000 Hektar 90 Prozent ihrer Zahlungen verlieren würden. Das Problem ist, dass die EU nicht erkennt, dass ein Betrieb nicht ein Betrieb ist, dass ein Landwirtschaftsbetrieb in Bayern oder in Belgien oder Luxemburg mit 50, 60 oder 100 Hektar eine Familie ernährt, dass unsere Agrarbetriebe, die viele Tausend Hektar haben, aber zum Teil 50, 60, 70, 80 Familien ernähren müssen, dass natürlich hier 90 Prozent Verlust dieser Agrarzahlung bedeutet, dass auch die Kolleginnen und Kollegen der Landwirtschaftsbetriebe ihre Arbeit verlieren werden. Das ist das, was wahrscheinlich noch nicht angekommen ist, und deswegen unser Antrag, der noch mal deutlich darauf hinweist, dass es dabei nicht bleiben kann und dass wir uns als Land Thüringen auf Bundesebene dafür einbringen müssen, dass die Bundesregierung alles dafür unternimmt, in Brüssel vorstellig zu werden, damit diese Pläne nicht umgesetzt werden. Das haben wir gestern bei der Regierungsbefragung schon deutlich gemacht: Wir hoffen, dass die Solidarität der westdeutschen Landesbauernverbände und der westdeutschen Kolleginnen und Kollegen im Agrarbereich so weit reicht, dass diese bisherige Gleichbehandlung der Betriebe auch bestehen bleibt. Insofern unterstützen Sie unseren Antrag, er hat auch die Agrarwirtschaft und die Landwirtschaftsbetriebe in Thüringen im Blick. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann Herr Staatssekretär, bitte.
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Damen und Herren an den Bildschirmen und auch jetzt noch auf der Besuchertribüne, erst mal danke für die Diskussion, die wir jetzt hier schon hatten, für die Debatte, auch für das Lob, das an die Verfasser des Antrags ausgesprochen wurde, dem ich mich natürlich auch anschließe, aber auch den Worten der Abgeordneten Merz, die gerade den wichtigen Zusammenhalt der ostdeutschen Länder angesprochen hatte. Deswegen will ich gleich mal auf den Antrag verweisen, der jetzt gerade frisch erarbeitet wird für die 54. Regionalkonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder, kurz gesagt die MPK-Ost, die am 25. September hier in Thüringen auf Schloss Ettersburg am Ettersberg tagen wird und genau dieses Thema zum Gegenstand hat: die Einordnung des MFR-Vorschlags der Europäischen Kommission und wie wir damit umgehen wollen. Mit dem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – und der ist extrem konkret für Thüringen – stellt die Kommission die Weichen für eine neue europäische Finanzpolitik, eine Politik, die in einer Phase multipler Krisen, wachsender Erwartungen und begrenzter Spielräume funktionieren muss. Wir sprechen dabei über mehr als nur reine Zahlen. Wir sprechen über Handlungsfähigkeit, über Prioritäten – das haben wir auch gerade gemerkt – und über Verantwortungsgemeinschaft. Deshalb ist für uns als Thüringer Landesregierung auch ganz klar: Ein starker europäischer Finanzrahmen braucht regionale Perspektiven, er braucht Prinzipien, auf die sich Europa immer verlassen konnte, und dazu gehören Subsidiarität, Partnerschaft und eben das Mehrebenensystem. Diese Prinzipien, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind keine Folkloren. Das ist funktionale Grundlage dafür, dass europäische Politik bei den Menschen ankommt, dass Investitionen dort ansetzen, wo sie gebraucht werden, und dass regionale Verantwortung auch in europäischen Strukturen sichtbar bleibt. Denn es sind die Regionen, in denen Europa ganz konkret für die Menschen vor Ort erlebbar ist, das müssen wir immer wieder auch betonen. Wir haben uns als Länder früh positioniert und haben gesagt, wir wollen an diesem Mehrjährigen Finanzrahmen teilhaben und wollen ihn sozusagen auch prägen. Deswegen haben auf Initiative Thüringens – damals noch als Vorsitzland der Europaministerkonferenz, das haben wir jetzt an BadenWürttemberg abgegeben – die Länder bereits im April dieses Jahres im Bundesrat einen gemeinsamen Beschluss gefasst. Das kann auch jeder noch mal nachlesen in den Unterlagen, in den Drucksachen des Bundesrats – sehr differenziert und konstruktiv. Und im Mai haben wir den EU-Haushaltskommissar Serafin zur Sitzung der Europaministerkonferenz unter Vorsitz Thüringens eingeladen und erneut betont, dass die Regionen einen Haushalt erwarten, der die Strukturprinzipien, die wir momentan haben, auch wahrt. Damit haben wir eine klare Botschaft an die Kommission und an die Bundesregierung gesendet. Die Länder sind bereit zur Mitgestaltung und sie erwarten auch, einbezogen zu werden. Seitdem die MFR-Vorschläge jetzt vorliegen, haben wir unsere Aktivitäten noch einmal verstärkt. Wie gesagt, auf der Sitzung der MPK-Ost am 25. September auf Schloss Ettersburg werden wir uns positionieren. Wir werden die Bundesregierung für die doppelte Herausforderung von Transformation und Strukturschwäche gerade in unserem Bereich in Ostdeutschland sensibilisieren. Deswegen seien Sie versichert: Thüringen verschafft sich Gehör. Die Kommission schlägt vor, künftig mit einem sogenannten nationalen und regionalen Partnerschaftsplan, dem sogenannten NRPP, pro Mitgliedstaat zu arbeiten in Verbindung mit Fördermitteln und strategischen Reformzielen. Dieser Ansatz mag aus Sicht der EU politisch attraktiv erscheinen, aber er birgt erhebliche Risiken. Denn er steht in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den bewährten Prinzipien europäischer Strukturpolitik, zum orts- und regionenbezogenen Ansatz, zur geteilten Mittelverwaltung, zum Partnerschaftsprinzip und eben auch zur Subsidiarität. Wir fordern deshalb die Beibehaltung eigenständiger regionaler Programme zur Umsetzung der Europäischen Struktur- und Agrarfonds. Wir lehnen es als Landesregierung ab, zentrale Steuerungsprinzipien der Aufbau- und Resilienzfazilität – also der Kollege Urbach hat schwierige Worte benutzt, ich kann da noch eins draufpacken –, der sogenannten ARF, auf die Kohäsionspolitik zu übertragen. Die Erfahrungen mit der nationalen Planung und Meilensteinfestlegung sowie die zentralisierte Auszahlung, gerade in der ARF, zeigen, zentrale Modelle führen zu Intransparenz, geringer Sichtbarkeit von EU-geförderten Projekten und fehlender regionaler Beteiligung. Wenn Fördermittel an zentrale nationale Pläne gebunden werden, droht eine Entkopplung von regionalen Bedarfen – das haben wir jetzt auch in den Beiträgen schon gehört – und damit ein Verlust an Mitwirkung, Akzeptanz und Identifikation. Der Abbau übermäßiger Bürokratie ist für uns entscheidend, damit gute Ideen schnelle Wirkung entfalten können und Europa handlungsfähig bleibt. Die Regionen sind dabei nicht das Problem, das überwunden werden muss, sondern der Schlüssel zu einer erfolgreichen EU-Strukturpolitik, wie sie in den letzten Jahren hier in Thüringen stattgefunden hat. Deswegen bin ich auch noch mal dankbar an dieser Stelle, das gesagt wurde, dass die Kohäsionspolitik für Thüringen ein Erfolg ist. Und dieser Erfolg muss auch weiterhin in die Zukunft getragen werden. Die Verwaltung, Programmierung und Umsetzung der europäischen Fördermittel müssen aus unserer Sicht künftig dezentral in der Verantwortung der Länder bleiben. Nur so kann das Ziel einer Stärkung regionaler Vielfalt und territorialer Teilhabe erreicht werden. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass diese Forderungen auch im Antrag der Koalitionsfraktionen enthalten sind. Wir setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, dass die Zukunft der EU-Strukturpolitik nach diesen Maßgaben gestaltet wird. Das Thema GAP ist schon gefallen. Ich will deswegen dazu auch noch ein paar Ausführungen machen. Die Kohäsionspolitik ist das Rückgrat europäischer Investitionen vor Ort. Sie ist neben der GAP das Gesicht Europas in der Fläche, und das stärkt auch das Vertrauen in die Region. Wir fördern deshalb mindestens gleichbleibende Mittel für die Kohäsionspolitik zuzüglich Inflationsausgleich. Bei der Ausgestaltung der künftigen EU-Finanzen darf es nicht zu finanziellen Verschiebungen zulasten der Länderhaushalte kommen. Deshalb setzen wir uns für die flächendeckende Kofinanzierungsquote von 70 Prozent für Übergangsregionen ein und dafür, dass private Mittel auch weiterhin uneingeschränkt zur Kofinanzierung verwendet werden können. Wir sehen es daher auch mit Sorge, dass die angestrebte Integration mehrerer Fonds in ein gemeinsames Planungsinstrument zusätzliche Komplexität und Konkurrenz erzeugen könnte. Für eine wirksame und rechtssichere Umsetzung bedarf es einer Balance zwischen klaren Rahmenbedingungen, ausreichenden Spielräumen für die regionale Ausgestaltung und verlässlichen Abstimmungsmechanismen. Kurzum: Kohäsion braucht Verlässlichkeit. Meine Damen und Herren, die Gemeinsame Agrarpolitik ist mehr als ein Förderinstrument. Sie ist ein Garant für Ernährungssicherheit, für gleichwertige Lebensverhältnisse und für eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum. Auch die GAP braucht Verlässlichkeit im neuen MFR. Ländliche Räume brauchen eine strukturpolitische Perspektive, die sie nicht in Konkurrenz zu urbanen Wachstumsräumen stellt. Eine gesicherte Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen ist deswegen auch ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Deshalb fordern wir den Erhalt der Struktur der GAP mit einer eigenständigen regionalen Kompetenz für die derzeitige zweite Säule. Die Landwirtschaft garantiert nämlich die Ernährungssicherheit auf unserem Kontinent und bildet damit das Rückgrat der europäischen Resilienz. Wir lehnen eine Degression und Kappung von Direktzahlungen bei Agrarbetrieben deswegen auch ab. Wir brauchen stattdessen strukturverträgliche Regelungen, die Planungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität für die Betriebe garantieren. Es sollten keine Anreize für eine Zersplitterung der europäischen Landwirtschaft gesetzt werden. Lassen Sie mich noch etwas zur Bürokratie sagen: Wir begrüßen, dass die Kommission die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit ins Zentrum stellt. Das ist grundsätzlich richtig. Der geplante Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit – kurz ECF – kann dabei ein wichtiges Instrument sein, etwa zur Unterstützung strategischer Technologien, Innovationen und der industriellen Souveränität Europas. Die vorgeschlagenen finanziellen Volumina für die spezifischen Zielsektoren des ECF halten sich jedoch unserer Ansicht nach in Grenzen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Umsetzung des ECF niedrigschwellig und KMU-freundlich erfolgen wird. Zugleich weisen wir aber darauf hin, dass bereits leistungsfähige Programme bestehen, insbesondere in geteilter Mittelverwaltung, die genau dieselben Ziele verfolgen. Wir fordern deshalb, dass die Mittelverlagerung in zentral verwaltete Programme nicht zulasten strukturschwächerer Regionen passiert. Es gilt: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ohne Doppelstrukturen, ohne bürokratischen Mehraufwand, Hand in Hand mit den Unternehmen und nicht auf Kosten des territorialen Zusammenhalts. Die Kommission strebt eine Vereinfachung für Verwaltungen und Begünstigte an. Wir sagen Ja, aber das geht nur mit frühzeitiger Klarheit, schlanken Verfahren und praktikablen Regeln. Eine Verkürzung des Commitmentzeitraums auf zehn Monate und die degressive Ausgestaltung der jährlichen Mittelplanung bei gleichzeitig erhöhtem Aufwand für die Programmplanung lehnen wir ganz entschieden ab. Stattdessen braucht es eine verlässliche, ausgeglichene und im Mittelumfang ansteigende Haushaltsplanung. Auch die vorgesehenen Flexibilitätsreserven sind aus unserer Sicht deutlich zu hoch. Die Reservemittel könnten erst sehr spät gebunden werden und wären deshalb nicht für langfristige Investitionen verfügbar, zum Beispiel in den Struktur- und Agrarfonds. Vereinfachung ist für uns als Landesregierung keine Option, sie ist Pflicht. Der Verwaltungsaufwand muss dabei aber tatsächlich reduziert werden und darf nicht lediglich von der europäischen Ebene auf die nationale und regionale Ebene verlagert werden. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. In Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen, wirtschaftlicher Transformation und möglicher EU-Erweiterungen darf eines nicht verlorengehen: der innere Zusammenhalt Europas.
(Beifall CDU)
Dieser entsteht nicht allein in Brüssel oder in den Hauptstädten, sondern in den Regionen, in den Kommunen und hier in den Ländern, speziell auch hier in Thüringen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der nächste Mehrjährige Finanzrahmen entscheidet über mehr als Programme und über Budgets. Er entscheidet über das Selbstverständnis Europas als föderale, vielfältige und bürgernahe Union.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wirk-
samer als Rüstungsprojekte!) Thüringen bringt sich aktiv ein – früh, konstruktiv und mit klaren Erwartungen. Wir wollen einen MFR, der Europa handlungsfähig macht und seinen Regionen Verantwortung zutraut, denn nur gemeinsam von unten nach oben wird Europa gerecht, wirksam und zukunftsfest. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Entwurf der Europäischen Kommission für einen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 – Thüringer Interessen wahren, bewährte Grundsätze einer dezentralen EU-Regional- und Strukturpolitik erhalten
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Herr Schlösser, Sie waren gerade noch nicht da oder ich muss noch mal darauf aufmerksam machen, dass wir hier nur Wasser im Plenarsaal erlauben, keine weiteren Getränke. Ich würde alle Kolleginnen und Kollegen bitten, wenn Sie andere Getränke- oder sonstige Konsumwünsche haben, diese außerhalb des Plenarsaals zu erfüllen oder sich einfach an die auch nicht neuen Regeln zu halten. Das wäre hilfreich. Ich habe bisher keinen Antrag auf Ausschussüberweisung vernommen. Soll jetzt noch einer gestellt werden? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer diesem seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun ums Handzeichen. Das sind die Stimmen von CDU, BSW und SPD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der Linksfraktion. Damit ist dem stattgegeben worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
(Beifall CDU)
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 40 Antrag der Landesregierung - Drucksache 8/1835 Ist die Begründung gewünscht? Nein. Okay. Dann kann ich die Aussprache eröffnen. Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Geibert für die CDUFraktion das Wort.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute über den Antrag der Landesregierung zur Veränderung der Hochschulrahmenvereinbarung V. Es geht um nicht weniger als um die Zukunftsfähigkeit von Wissenschaft, Forschung und Lehre hier in Thüringen. Und ich sage dazu ganz klar: Dieser Antrag verdient unsere Zustimmung, weil er Planungssicherheit schafft, weil er Schwerpunkte setzt, die unser Land voranbringen, und weil er zeigt, dass wir Hochschulpolitik als Gesellschafts- und Standortpolitik begreifen. Unsere Hochschulen sind weit mehr als Bildungsstätten. Sie sind Orte der Forschung, des kritischen Denkens und des Dialogs. Sie sind Innovationsmotoren für die Wirtschaft, Bindeglieder in internationale Netzwerke und sie sind auch soziale Räume, in denen junge Menschen ihre Persönlichkeit entwickeln und Verantwortung übernehmen. Diese Vielfalt zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die Leitidee der gesamten Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Hochschulfinanzierung 2026 auf ein solides Fundament gestellt. Rund 600 Millionen Euro werden bereitgestellt – eine Steigerung um 3,5 Prozent gegenüber 2025. Das ist keine Kleinigkeit in Zeiten, in denen öffentliche Haushalte massiv unter Druck stehen. Wer Hochschulen stärken will, muss für Verlässlichkeit sorgen, denn Forschungsvorhaben laufen über viele Jahre. Berufungsverfahren dauern ihre Zeit und auch Studenten brauchen Sicherheit, dass ihre Ausbildung nicht von Kürzungen bedroht ist. Diese Planungssicherheit schafft Vertrauen innerhalb der Hochschulen, bei den Beschäftigten und nicht zuletzt auch bei unseren Partnern in der Wissenschaft. Auch hängt die Qualität unseres gesamten Bildungssystems entscheidend von gut ausgebildeten Lehrkräften ab. Hier werden in der Rahmenvereinbarung wichtige Akzente gesetzt, nämlich die Modernisierung der Lehramtsausbildung und die stärkere Einbindung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Maßnahmen zur Verringerung von Studienabbrüchen und die Förderung dualer Lehramtsstudiengänge. Das alles sind konkrete Schritte, um ein strukturelles Problem zu lösen, nämlich den anhaltenden Lehrkräftemangel. Damit stellen wir sicher, Thüringen kümmert sich um die Basis unseres Bildungssystems. Mit der Unterstützung der Uni Jena bei ihrer Bewerbung als Exzellenzuniversität setzen wir ein deutliches Signal. Thüringen kann und will im Wettbewerb um die besten Köpfe und Ideen dieses Landes mithalten. Exzellenzinitiativen sind nicht nur prestigeträchtig, sie ziehen auch Drittmittel, Kooperation und internationale Aufmerksamkeit an. Eine erfolgreiche Bewerbung würde Strahlkraft weit über Jena hinaus für das gesamte Wissenschaftsland Thüringen entfalten. Auch wissen wir, dass Hochschulpolitik langfristig gedacht werden muss. Deshalb ist es klug, dass das Jahr 2026 genutzt werden soll, um gemeinsam mit den Hochschulen Konzepte für die Zeit nach 2030 zu erarbeiten. Effizienz, Zukunftsorientierung und Vernetzung stehen dabei für uns im Mittelpunkt. Es geht darum, unser Hochschulsystem so aufzustellen, dass es den Anforderungen einer sich schnell verändernden Welt gerecht wird, von der Digitalisierung über die Fachkräftefrage bis hin zur internationalen Zusammenarbeit. Zudem ist ein moderner Hochschulbetrieb ohne leistungsfähige digitale Infrastruktur heute nicht mehr denkbar. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet, das ITZentrum zu einem hochschulübergreifenden Systemhaus auszubauen, gemeinsame IT-Dienste zu etablieren und die Informationssicherheit zu verbessern. Hinzu kommt der Ausbau leistungsstarker Hochschulrechenkapazitäten. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen und wir schaffen Grundlagen für innovative Forschung, etwa im Bereich der KI oder im Bereich der Data Science oder Klimaforschung. Gestärkt werden sollen die Hochschulen auch durch Bürokratieabbau und den Abbau von Berichtspflichten und Genehmigungsvorbehalten. Forschung und Lehre brauchen Kreativität und Kreativität braucht zeitliche Ressourcen und keine Papierstapel. Dass mögliche Änderungen im Hochschulgesetz 2026 in Aussicht gestellt werden, ist ein wichtiges Signal. Damit zeigen wir, wir vertrauen unseren Hochschulen und wir nehmen ihre Forderung nach weniger Bürokratie ernst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hochschulrahmenvereinbarung V ist ein Bekenntnis dieser Landesregierung zu unseren Hochschulen und zu ihrer Rolle für Thüringen. Sie verbindet Verlässlichkeit in der Finanzierung mit mutigen Schritten in Richtung Zukunft. Sie stärkt Lehrkräftebildung, treibt Digitalisierung voran, reduziert Bürokratie und setzt auf gesellschaftliche Verantwortung. Natürlich, Hochschulpolitik ist immer auch ein Prozess. Wir werden im Jahr 2026 gemeinsam mit den Hochschulen weiterdenken müssen, welche Strukturen und Schwerpunkte wir langfristig setzen wollen. Aber die Richtung, die stimmt. Die Rahmenvereinbarung gibt Orientierung und schafft Raum für eine konstruktive Weiterentwicklung. Aus diesem Grund werbe ich hier für eine breite Zustimmung im Interesse unserer Hochschulen, unserer Studenten und unseres Landes und beantrage die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Danke schön.
(Beifall CDU)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Vielen Dank. Als nächster Abgeordneter erhält Herr Dr. Dietrich für die AfD-Fraktion das Wort.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste aus nah und fern, ob es nicht möglich war, eine Rahmenvereinbarung VI vorzubereiten und zur Abstimmung zu stellen, vermag ich nicht zu sagen. Die angesetzte Finanzierung jedoch sieht mir plausibel aus. Die Fortführung der Finanzierung ist der entscheidende Punkt bei der Verlängerung – und nur darum geht es hier – der Rahmenvereinbarung. Abseits der Zahlen erscheint mir keine Anpassung notwendig, denn eine Umsetzung allein in 2026 ist doch eher unwahrscheinlich. Es gibt wahrscheinlich Gründe, warum eine Rahmenvereinbarung einen Zeitraum von fünf Jahren umfasst. Die Ergänzungen zu Ziffer 1.6.2 erscheinen mir jedoch eher Prosa kombiniert mit Nabelschau zu sein. Konkrete zusätzliche Handlungsempfehlungen und Willensbekundungen ergeben sich daraus nicht. Bei den Exzellenzclustern kann ich mich nur für den ersten Cluster erwärmen, der auf fundierter naturwissenschaftlicher Basis steht. Der zweite Cluster hat schon einen gewissen Gruselfaktor für mich. Ein Verbund mit der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora sowie dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft, IDZ, ist sicher alles andere als wissenschaftlich unbefangen bei der Erforschung, Analyse und Bewertung von Ergebnissen. Aber die Vergabe dieser Exzellenzinitiativen liegt ja nicht in der Zuständigkeit des Landes. Die Ergänzung des vorhandenen Absatzes – jetzt Absatz 2 – ist so ergiebig wie ein Reiskeks. Ich zitiere: „Zudem werden die Hochschulen innerhalb des Jahres 2026 aktiv Überlegungen in den Diskussionsprozess mit dem Ministerium zur langfristigen strukturellen Gestaltung der Thüringer Hochschullandschaft einbringen, um angesichts der erheblichen demografischen und haushalterischen Herausforderungen die Weichen für ein über das Jahr 2030 hinaus effizientes und zukunftsorientiertes Hochschulsystem im Freistaat zu stellen.“ Ja, als ob die Hochschulen nicht von sich aus mit ihren Ideen vorstellig werden und erst dazu animiert werden müssten. Das wäre mir neu. Ich vermute eher, dass hier die Phrasendreschmaschine im Ministerium heiß gelaufen und am Ende ausgefallen ist. Es wurde zwar die Demografie erwähnt, aber Begriffe wie „bunt“, „weltoffen“, „vielfältig“ und „divers“ haben gefehlt. Apropos Demografie – hier ein kleiner Werbeblock –: Am 20. September findet sowohl in Berlin als auch in Köln der „Marsch für das Leben“ statt, eine Aktion zum Schutz von ungeborenem Leben. In Abschnitt 2.3.2 scheint es am wichtigsten zu sein, dass „Lehrer“ durch „Lehrkräfte“ ersetzt wird. Weniger wichtig scheint es zu sein, die Ausbildung wieder auf Klarheit und Wahrheit auszurichten. Mit anderen Worten: Der Gender-Unfug sollte schon an den Hochschulen unterbunden werden, ganz besonders in der Lehrerausbildung, denn alle Studenten haben ausnahmslos eine biologische Mutter und einen biologischen Vater, genau wie alle späteren Schüler, die von den Lehrern unterrichtet werden sollen.
(Beifall AfD)
Mit den Änderungen in Ziffer 2.3.3 kann ich mich sogar anfreunden. Neben Effizienz und Qualität ist jedoch auch die Effektivität zu berücksichtigen. Man kann natürlich auch effizient Unsinn produzieren. Die Ergänzung von Ziffer 2.3.4 könnte ein Wahlversprechen enthalten. Ich zitiere: „Um die Effizienzsteigerung der Hochschulen bestmöglich zu unterstützen, wird das Land vorhandene Potentiale zur Entbürokratisierung, insbesondere durch die Reduktion von Berichtspflichten und Genehmigungsvorbehalten, ausschöpfen.“ Das ist, als würde man gackern, ohne ein Ei zu legen. Ja, warum machen Sie es nicht einfach? Warum streichen Sie nicht einfach schon, anstatt das hier anzukündigen?
(Beifall AfD)
Zu guter Letzt haben wir dann noch die neue Ziffer 2.4.4 „Friedens- und Konfliktforschung“. Warum habe ich da so ein Störgefühl, dass hier ideologischer Missbrauch im Spiel sein könnte? Vielleicht weil nach dem ersten Satz – ich zitiere jetzt den zweiten Satz – der folgende Satz kommt. „Die Hochschulen verstärken ihr Engagement für eine breit angelegte Friedens- und Konfliktforschung.“ Und ein weiterer Satz folgt: „Damit sollen auch der gesellschaftliche Diskurs gestärkt und eine breite Debattenkultur in einer offenen Gesellschaft gefördert sowie schulische und außerschulische Angebote zur Friedensbildung unterstützt werden.“ Nur zur Erinnerung: Die Hochschulen dienen der Ausbildung, der Forschung und der Wissenschaft und werden von allen Steuerzahlern finanziert, egal welcher politischen Überzeugung die Steuerzahler sind. Hochschulen sind jedoch keine ReserveNGOs, keine erweiterte Landeszentrale für einseitige politische Bildung und auch keine verdeckte Stiftung politisch linker Parteien, von der CDU bis zur umbenannten SED. Daher lehne ich diesen Passus grundsätzlich komplett ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Ich habe jetzt zweimal das Thema „Kaffeetassen auf den Tischen“ benannt. Es geht um die Ordnung und die Würde des Hauses. Und ein solches Verhalten ist – das kann man unterschiedlich bewerten – rügefähig. Ich kann jetzt nur noch einmal darum bitten, entweder sich mit dem Kaffee vor die Tür zu begeben oder sich mit seinem Wasserglas auf seinen Platz zu setzen. Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Schaft für die Fraktion Die Linke.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und verbliebene Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Dietrich, wenn Sie im Zusammenhang mit der Gedenkstätte Buchenwald/Mittelbau-Dora vom Gruselfaktor sprechen, dann zeigt das wieder mal erneut, alles, was Sie hier vom Pult von sich geben, ist verbunden einzig und allein mit dem Sinn, zentrale Grundfeste unserer Demokratie anzugreifen, wie beispielsweise die Wissenschaftsfreiheit,
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
und Sie diskreditieren damit die Arbeit von Institutionen, die in Imaginamics in einem Netzwerk zusammenarbeiten, wie beispielsweise eben auch das IDZ, aber auch die Max-Planck-Gesellschaft, die Bauhaus-Uni, die Uni in Halle oder aber auch die Klassik Stiftung und andere. Und damit will ich es auch bei Ihren Ausführungen zur Bewertung belassen. Ich glaube, damit ist dazu alles gesagt. Ich will eher beim Kollegen Geibert anknüpfen, der ja zu Recht natürlich auf der einen Seite auf ein paar Punkte in der Rahmenvereinbarung hingewiesen hat. Aber ich muss doch an der einen oder anderen Stelle ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Da wird von „Planungssicherheit“ gesprochen. Was man sagen muss, die Verlängerung der Rahmenvereinbarung, so wie sie vorliegt, ist das Erkaufen von Zeit um ein Jahr und noch keine Planungssicherheit. Auch von Schwerpunkten wurde gesprochen. Ja, es sind Veränderungen in der Rahmenvereinbarung drin, aber ich erwarte – so wichtig ich das Thema der Lehrkräfteausbildung in Thüringen selber auch finde – mehr, denn die Hochschullandschaft in Thüringen und auch die Wissenschaftslandschaft drum herum bestehen nicht nur aus der Lehrkräfteausbildung. Und wenn Sie sagen „Zukunft sichern“, dann mache ich da mal ein großes Fragezeichen dran. Das mag jetzt nach einer Kleinigkeit aussehen, wenn im Jahr 2026 der Aufwuchs für die Hochschulen nur noch 3,5 statt 4 Prozent beträgt, aber da läuten bei uns doch schon etwas die Alarmglocken bei der Frage: Wie geht es dann eigentlich ab 2027 weiter angesichts der Vorzeichen der finanziellen Entwicklung, über die wir ja auch in den nächsten Wochen hier noch sprechen wollen und werden müssen? Deswegen frage ich da: Wie gut ist die Zukunft wirklich gesichert? Das frage ich auch vor dem Hintergrund, ich habe es gerade schon gesagt, dass Zeit erkauft wurde. Wenn jetzt gesagt wurde, es ist gut, dass man jetzt 2026 nutzt, um sich damit auseinanderzusetzen, dann muss man aber auch klar konstatieren: 2025 wurde liegen gelassen. Es ist nicht erst seit jetzt bekannt, dass die Rahmenvereinbarung zum 31.12.2025 ausläuft. Das war schon lange bekannt. Schließlich wurde die Rahmenvereinbarung V bereits 2020 entsprechend neu aufgelegt. Man hätte durchaus auch schon an Diskussionsprozesse der letzten Jahre anknüpfen können, auch nach dem Regierungsantritt, und nicht erst warten müssen, bis der zweite Staatssekretärsposten ernannt ist, auch wenn mit Herrn Teichert sicherlich jemand aus den Hochschulen sitzen mag, der gut an die Diskussionspunkte anknüpfen kann. Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass wir als Fraktion die Zeit genutzt haben. Wir haben im April dieses Jahres zu einer Konferenz eingeladen und da waren Vertreterinnen von den Hochschulen, von den Studierenden bis zu den Hochschulleitungen. Ich weiß noch sehr genau, wie wir in einem Workshop saßen und auch über Forderungen von uns als Fraktion diskutiert haben. Ich nenne die mal kurz: die Fortführung der Dynamisierung von 4 Prozent pro Jahr, einem sogenannten Sonderlastenausgleich, um künftig besser auf Krisensituationen reagieren zu können, als Lehre aus der Vergangenheit, wenn es beispielsweise um Energiekosten oder Inflation geht, und die Klärung des Umgangs mit den Versorgungsausgaben für die Pensionen. Darüber hinaus auch noch mal das Thema „Kooperationsbudget“, weil wir alle wissen und das, glaube ich, auch wollen – ich meine zumindest den Teil des Plenarsaals eint das sicherlich –, dass die nächste Rahmenvereinbarung einen großen Schwerpunkt auf das Thema „Kooperationen“ wird setzen müssen, in der Verwaltung, in der Lehre, in der Forschung. Da sage ich aber auch ganz klar, das ist in der Landeswissenschaftskonferenz auch schon mal sehr deutlich gesagt worden: Kooperationen gibt es nicht zum Nulltarif. Kooperationen gibt es auch nicht mit weniger Geld. Es braucht dort Anreizsysteme und am Ende ist die Umstrukturierung einer Organisation – und wir reden da ja nicht von kleinen Organisationen bei den Thüringer Hochschulen –, immer erst auch mal mit einem gewissen Mehraufwand verbunden. Die vier Punkte, kann ich nur sagen, haben zumindest bei den Hochschulleitungen sehr viel Zuspruch gefunden. Das, was jetzt vorliegt, ist – das muss ich so leider konstatieren, auch wenn ich im Grunde bei ein paar Sachen, die in der Rahmenvereinbarungsverlängerung stehen, gar nicht so weit weg bin – am Ende erst mal nichts als ein Jahr, das liegen gelassen wurde, das man hätte nutzen können. Jetzt versucht man es noch etwas schöner in den Raum zu stellen und zu sagen: Na, jetzt machen wir das 2026. Da will ich auch noch mal darauf eingehen – ich habe die Landeswissenschaftskonferenz schon erwähnt: Die wurde bis heute seit Antritt der Landesregierung nicht einmal einberufen. Im Hochschulgesetz steht: Sie ist mindestens – und nicht nur – einmal pro Jahr einzuberufen. Ich hätte erwartet, dass das schon im Frühjahr geschieht, und hoffe – es muss ja bis Jahresende geschehen –, dass man sich nicht allzu sehr Zeit lässt und bis kurz vor Heiligabend wartet. Denn ich glaube, die Diskussion, die geführt werden muss, kann auch nicht lange bis in das nächste Jahr geschoben werden. Wenn wirklich alle mitgenommen werden wollen und mitgenommen werden müssen für diesen Prozess, der notwendig ist zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung, vor allem für die Rahmenvereinbarung VI, dann braucht das eine breite, getragene Diskussion mit allen Statusgruppen in Thüringen. Da ist die Landeswissenschaftskonferenz ein geeignetes Instrument, um diese Diskussion zu beginnen und dann auch in die Hochschulen zu tragen, werte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall Die Linke)
Dann will ich noch auf eine Sache eingehen, über die ich ein bisschen in der Pressemitteilung des TMBWK gestolpert bin. Deswegen hätte ich mir gewünscht – das ist die Begründung –, aber vielleicht kann es der Minister ja dann in den Ausführungen zum Schluss noch mal sagen. Da wird gesagt, die 3,5 Prozent, die jetzt in der Rahmenvereinbarung stehen, würden ja auch die Versorgungsausgaben und die Entwicklung dahin gehend entsprechend mit abbilden. Dann will ich nur zum Schmunzeln vielleicht mitgeben, und dass wir uns dann im Ausschuss vielleicht doch noch mal über die Zahlen beugen – ich habe es im letzten Ausschuss auch schon gesagt –: Der ehemalige wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, heute Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, Mario Voigt, hat uns in der 123. Sitzung in der 6. Wahlperiode hier im Landtag vorgerechnet, dass ja noch nicht mal die vierprozentige Steigerung reichen würde, um die Pensionsausgaben abzubilden, dem wir damals vehement widersprochen haben. Insofern ist das, fand ich, zumindest ein Schmankerl, dass jetzt auch hier die Einsicht eingekehrt ist, dass damals die Rechnung offensichtlich dann doch eine andere war.
(Beifall Die Linke)
Noch kurz zu den Punkten, die wir durchaus mittragen, wo wir aber auch sagen, da wollen wir noch mal tiefer einsteigen. Das ist natürlich das Thema „Lehrkräftebildung“. Ich begrüße das für meine Fraktion sehr, dass jetzt auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften – haben wir auch schon im Frühjahr dieses Jahres mit vorgeschlagen – stärker in die Lehrkräfteausbildung eingebunden werden sollen. Ich denke, damit kann durchaus ein wichtiger Schritt gemacht werden. Ich bin gespannt, ob uns dann auch im Ausschuss schon mehr gesagt werden kann, was in der Ziffer 2.3.4 zur Novellierung des Hochschulgesetzes 2026 steht. Aber unsere grundhafte Kritik am bisher Liegengelassenen, an der Zeit und am Verfahren bleibt. Deswegen kann ich jetzt wirklich nur sehr dafür plädieren, dass wir die beginnende Diskussion im Ausschuss zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung auch dafür nutzen, um uns gemeinsam dazu zu verständigen, wie ein transparenter und konstruktiver Diskussionsprozess zur Aufstellung der Rahmenvereinbarung VI gelingen kann. Und wie gesagt, mein großes Fragezeichen ist: Was folgt dann insbesondere angesichts der nur noch 3,5 Prozent, die jetzt in Rede stehen, worüber wir im Ausschuss auf jeden Fall auch noch mal zwingend in die Debatte gehen müssen? Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schaft. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Hoffmeister für die Fraktion des BSW ans Rednerpult.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, vereinzelt auf der Tribüne! Die Landesregierung hat einen Antrag zur Verlängerung der Hochschulrahmenvereinbarung V vorgelegt. Diese soll für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 fortgeführt werden. Es geht dabei um Planungssicherheit für die Hochschulen, um ihre Finanzierung und um die Weichenstellung für eine langfristige Entwicklung der Hochschullandschaft in Thüringen. Erstens – zur Finanzierung: Das Land stellt für das Jahr 2026 insgesamt 600,7 Millionen Euro für den staatlichen Hochschulbereich bereit. Das bedeutet eine Steigerung von 3,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2025. Damit werden nicht nur Betriebsausgaben, sondern auch die Versorgungsausgaben der Hochschulen berücksichtigt. Die Mittel werden auf die Hochschulen nach einem klaren Schlüssel verteilt: 573 Millionen Euro für die Grundfinanzierung, weitere 21,4 Millionen Euro für besondere Aufgaben und rund 1,8 Millionen Euro für weitere Programme, knapp 5,8 Millionen Euro für spezifische Maßnahmen. Zweitens – zur strategischen Weiterentwicklung: Die Verlängerung ist ausdrücklich als Brücke gedacht. Die Brombeerkoalition steht nicht für Schnellschüsse, sondern für solide Politik. Innerhalb des Jahres 2026 sollen Hochschulen und Landesregierung gemeinsam Konzepte erarbeiten, wie angesichts demografischer Veränderungen und finanzieller Rahmenbedingungen ein zukunftsfähiges Hochschulsystem über 2030 hinaus gestaltet werden kann. Drittens – zur Lehrkräftebildung: Ein besonderer Schwerpunkt ist die Lehrkräfteausbildung, sie soll modernisiert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Wichtige Stichworte sind hier „Digitalisierung“, „Inklusion“, „Verringerung von Studienabbrüchen“, insbesondere in den MINT-Fächern. Auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden künftig stärker in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern einbezogen, gerade für die beruflichen Schulen, das Regelschullehramt und die Förderpädagogik. Viertens – zur Hochschulentwicklung insgesamt: Mit Blick auf die Exzellenzstrategie wird die Friedrich-Schiller-Universität unterstützt, die sich nach dem Erfolg von zwei Exzellenzclustern um den Titel „Exzellenzuniversität“ bewerben wird. Im Bereich „IT und Digitalisierung“ soll das HochschulIT-Zentrum in ein landesweites Systemhaus überführt werden, das zentrale Aufgaben für die Hochschulen übernimmt. Auch die Hochleistungsrechnerinfrastruktur wird unter Nutzung von EU-Fördermitteln ausgebaut. Schließlich wird die Friedensund Konfliktforschung als neues strategisches Feld gestärkt.
(Beifall BSW)
Damit soll nicht nur die Wissenschaft vorangebracht werden, sondern auch ein gesellschaftlicher Diskurs gefördert und Bildungsangebote zur Friedensbildung unterstützt werden. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Verlängerung der Rahmenvereinbarung schafft Verlässlichkeit und gibt gleichzeitig Raum für die Weiterentwicklung. Sie verbindet solide Finanzierung mit strategischen Zukunftsaufgaben: bessere Lehrkräftebildung, Digitalisierung, Exzellenzförderung und Friedensforschung. Wir als BSW-Fraktion werben um Zustimmung für die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, damit diese Vereinbarung rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Liebscher für die Fraktion der SPD auf.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Hochschulen sind Orte des wissenschaftlichen Austauschs, der weltoffenen Begegnung und der kritischen Auseinandersetzung. Gerade in Zeiten, in denen Gewissheiten wanken und Populismus laut ist, braucht Thüringen starke Hochschulen als Herz unserer demokratischen Wissensgesellschaft.
(Beifall CDU, BSW)
Genau deshalb stimmt die SPD-Fraktion der Verlängerung der Rahmenvereinbarung V für ein weiteres Jahr zu. Planungssicherheit ist kein Luxus, sie ist Grundbedingung dafür, dass Forschung und Lehre auf hohem Niveau stattfinden können. Mit der Verlängerung der Rahmenvereinbarung V stellt der Freistaat für 2026 insgesamt über 600 Millionen Euro bereit. Das ist ein Plus von 3,5 Prozent gegenüber 2025, und das einschließlich der für 2026 prognostizierten Versorgungsausgaben und Pensionszahlungen der Hochschulen. Damit sollen im kommenden Jahr Lehre, Forschung, Transfer, Studierendenservice und gute Arbeitsbedingungen vor Ort gesichert werden. Wir sagen aber auch ganz klar: Diese Verlängerung ist eine Brückenlösung. Sie überbrückt, sie ersetzt nicht. Die gewonnene Zeit müssen wir gemeinsam nutzen, um zügig die Rahmenvereinbarung VI zu verhandeln und zu beschließen. Unser aller Ziel ist ein zukunftsfestes, verlässliches und leistungsfähiges Hochschulsystem: in der Spitze exzellent, in der Breite stark. Worum geht es inhaltlich? Aus Sicht der SPD müssen in der Brückenzeit drei Prioritäten ganz oben stehen. Erstens – verlässliche Finanzierung und gute Arbeit: Wir brauchen eine Grundfinanzierung mit Dynamik, damit Tarifsteigerungen, Energie und Sachkosten nicht jedes Jahr aufs Neue Löcher reißen. Und wir brauchen gute Arbeit in der Wissenschaft – Daueranstellungen für Daueraufgaben, transparente Karrierewege, planbare Tenure-Tracks. Wer dauerhaft lehrt, betreut und organisiert, soll auch dauerhaft beschäftigt werden. Das ist fair gegenüber den Beschäftigten und sichert die Qualität für die Studierenden.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Dabei denken wir ausdrücklich Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit. Sie tragen die Praxisnähe in die Region, stärken Mittelstand und Fachkräfte, und das muss sich in Profil und Finanzierung auch abbilden. Zweitens – Lehrerinnen- und Lehrerausbildung der Zukunft: Thüringen braucht mehr gut ausgebildete Lehrkräfte in MINT-Fächern ebenso wie in der beruflichen Bildung, in Regelschulen, in der Förderpädagogik und in den multiprofessionellen Teams. Wir wollen Studienabbrüche senken, Praxisanteile stärken und Hürden abbauen, mit klugen Zugangsregelungen statt pauschaler NC-Schranken. Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten sollen hier Hand in Hand arbeiten – stärker duale und praxisintegrierte Formate, engere Verzahnung mit Schulen und Studienseminaren, moderne Didaktik und inklusive Bildung als Standard. Drittens – digitaler Wandel, künstliche Intelligenz und digitale Souveränität: KI verändert Forschung, verändert Lehre und Verwaltung tiefgreifend. Unsere Antwort ist nicht Angst, sondern Kompetenz, Sicherheit und Souveränität. Wir unterstützen den Ausbau des Hochschul-IT-Zentrums zum Systemhaus – gemeinsame Standards, robuste Netze, geprüfte Informationssicherheit und dort, wo es sinnvoll ist, Open-Source-Lösungen. Das schafft Unabhängigkeit, Transparenz und oft bessere Wirtschaftlichkeit. Gleichzeitig brauchen wir KI-Know-how in allen Studiengängen, vom Ingenieurwesen bis zur Lehramtsausbildung. Ethik, Datenschutz und Urheberrecht gehören genauso ins Curriculum wie praktische Anwendungen. Heute sind Hochleistungsrechner und vernetzte Rechenkapazitäten kein Luxus mehr. Sie sind Grundlage für wettbewerbsfähige Forschungen in Thüringen. Daneben adressieren wir auch weitere Aufgaben: Bauen, Sanieren, Nachhaltigkeit. Großprojekte müssen verlässlich vorankommen mit klarem Meilenstein-Controlling. Photovoltaik, Geothermie und Abwärmenutzung sollten zum Standard gehören. Das senkt die Betriebskosten, schützt das Klima und macht die Campus auch resilienter. Der Inselplatz-Campus in Jena kann hier richtungsweisend und beispielgebend sein. Außerdem: Entbürokratisierung. Klare Verfahren, mehr Zeit für Kernaufgabe – das ist gelebter Bürokratieabbau, der in Hörsälen und Laboren ankommt. Wo es dafür gesetzlicher Anpassungen bedarf, stehen wir bereit. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Exzellenz und Breite sind kein Widerspruch. Wir freuen uns über exzellente Forschungserfolge, sie sind Aushängeschild und Magnet. Aber die Stärke unseres Landes entsteht auch dort, wo Studierende gute Lehre erleben, wo Beschäftigte verlässliche Perspektiven haben, wo Transfer in die Region wirkt und wo Hochschulen Räume für Debatte, Streitkultur und Wissenschaftsfreiheit bieten. Deshalb betrachten wir die geplante Verlängerung der Rahmenvereinbarung als Startsignal, nicht als Schlusspunkt. Die SPD steht für diese Ziele. Wir stimmen heute zu, weil wir Verantwortung für Verlässlichkeit übernehmen und weil wir die Brücke entschlossen nutzen wollen für ein Hochschulsystem, das Innovation ermöglicht, Talente bindet, internationale Strahlkraft weiter ausbaut und unseren demokratischen Zusammenhalt stärkt. Wir stimmen für eine Überweisung des Antrags an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur – für unsere Hochschulen, für unsere Studierenden, für unsere Beschäftigten und für ein weltoffenes, starkes Thüringen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Liebscher. Ich schaue mal ins Rund, ob es noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt. Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Landesregierung: Herr Minister? Herr Minister Tischner, bitte ans Rednerpult.
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zu Beginn meiner Rede auf die aus meiner Sicht begangene Entgleisung der AfD eingehen, dass Sie das Exzellenzcluster, was wir in Thüringen mit unseren Hochschulen eingeworben haben, als „zum Gruseln“ bezeichnet haben, nur weil sich an diesem Exzellenzcluster die Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora beteiligt haben. Das, was Sie damit gemacht haben, ist eine Verhöhnung der vielen Tausenden Opfer, die in Buchenwald gestorben sind,
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
und es gehört sich, dass Sie sich dafür entschuldigen. Meine Damen und Herren, wenn wir heute über die Verlängerung der Rahmenvereinbarung V sprechen, dann geht es nicht nur um Zahlen, Paragrafen und Verwaltungsakte. Es geht um die Zukunft der Thüringer Hochschulen und damit um die Zukunft unseres Freistaats. Denn Hochschulen sind immer mehr Orte von Forschung und Lehre, sie sind Motoren der Innovation, sie sind Garant für die Ausbildung unserer Fachkräfte und Herzstücke unserer regionalen Entwicklung. Unser Ziel ist klar: Thüringen, das „Grüne Herz Deutschlands“, soll sich als grünes Hightech-Herz Europas etablieren, mit exzellenten Hochschulen, starken Forschungsclustern und attraktiven Studien- und Arbeitsbedingungen. Dafür braucht es Verlässlichkeit, Planungssicherheit und ein gemeinsames Verständnis zwischen Land und Hochschulen. Herr Kollege Schaft, ich kann Sie beruhigen, wir haben nichts liegen gelassen. Im Gegenteil, wir arbeiten derzeit doppelt. Wir arbeiten daran, dass wir mit der Hochschulrahmenvereinbarung V in der Verlängerung etwas Zeit bekommen, um tatsächlich das dann einzulösen, was ich gerade im Ziel beschrieben habe, und wir sind seit Übernahme der Landesregierung intensiv im Gespräch auf allen Ebenen, vom Ministerpräsidenten über den Minister bis hin zum Staatssekretär und im Haus, und wir haben in den letzten Wochen und Monaten mindestens dreimal mit allen Hochschulen auf Hausleitungsebene gesprochen, um genau das anzugehen, was ich Ihnen gerade beschrieben habe, nämlich unser Ziel, dass die Thüringer Hochschullandschaft das grüne Hightech-Herz Europas wird. Meine Damen und Herren, die heutige Vereinbarung ist ein wichtiger Zwischenschritt. Ja, sie schafft den notwendigen Raum, um gemeinsam mit den Hochschulen die großen Linien bis 2030 und darüber hinaus auch zu entwickeln, von der Digitalisierung der Hochschulstrukturen über die Stärkung der Lehrerbildung bis hin zur Förderung exzellenter Forschung und internationaler Talente. Nach den Bestimmungen des Thüringer Hochschulgesetzes schließen die Landesregierung und die Hochschulen mehrjährige, in der Regel für vier Jahre geltende Rahmenvereinbarungen ab. Diese regeln insbesondere die gemeinsame Umsetzung der Zielvorstellung des Landes über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und deren Ausbauplanung, die strategischen Leistungs- und Entwicklungsziele der Hochschulen und deren Erreichung sowie Art und Umfang der staatlichen Hochschulfinanzierung. Eine der wesentlichen Aufgaben der Rahmenvereinbarung ist es somit, den Hochschulen Planungssicherheit zur Erfüllung ihrer hochschulgesetzlichen Aufgaben zu geben. Diese auch finanzielle Planungssicherheit benötigen sie auch, um ihre für unseren Freistaat wichtige Weiterentwicklung und Profilbildung strategisch ausgestalten zu können. Die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Hochschulen, die ihnen planbare und den Leitlinien des Landes entsprechende Entwicklungsspielräume einräumt, ist auch nach den Festlegungen in § 14 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz eine wesentliche Aufgabe der Thüringer Hochschulpolitik. Die gegenwärtig gültige Rahmenvereinbarung V endet zum 31.12.2025. Das heißt, es bedarf noch im laufenden Jahr der Verlängerung bis zu einer Nachfolgevereinbarung bzw. einer Änderungsvereinbarung, die dann ab dem 1. Januar des kommenden Jahres als Basis der finanziellen Absicherung der zehn staatlichen Hochschulen dienen kann. Wir haben uns im Frühjahr dieses Jahres innerhalb der Hausleitungen, aber auch mit den Thüringer Hochschulen intensiv abgestimmt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass es mehr Zeit für eine grundlegende Orientierung, für eine grundlegende Diskussion und Festlegung von Zielen für die Weiterentwicklung des Thüringer Hochschulsystems mit Blick über das Jahr 2030 hinaus bedarf. Wir sind damit auch einem Wunsch vieler Hochschulen nachgekommen, die sich genau diesen gemeinsamen Prozess wünschen, den wir nun beginnen bzw. schon intensiv mit ihnen gemeinsam vorbereiten. Auch brauchen wir eine deutlichere Priorisierung von Maßnahmen sowohl des Leitlinienpapiers zur Hochschulentwicklung 2026 bis 2030 als auch von Anpassungen an Inhalte des Regierungsvertrags hier im Freistaat, aber auch des Regierungsvertrags der Bundesregierung. Um mehr Zeit für diese Abstimmungen zu erhalten, streben wir daher zunächst eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung V um ein Jahr bis zum Ende des Jahres 2026 an. Diese Vorgehensweise wurde in einem Gespräch zwischen dem Ministerpräsidenten, den zehn Präsidenten der Thüringer Hochschulen und der Hausleitung des Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturministeriums im Juni kommuniziert. Es wurde vereinbart, das zwischengeschaltete Planjahr 2026 intensiv für die erforderliche Abstimmung zu nutzen. Die Hochschulen haben hier bereits ihre Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung signalisiert und innerhalb von einer Woche hatten auch alle zugestimmt. Dieser Planungs- und Abstimmungsprozess beginnt nun und wird in den nächsten Wochen dann hier im Parlament hoffentlich zum Abschluss kommen. Der Entwurfstext der vorliegenden Verlängerungsvereinbarung wurde bewusst knappgehalten. Neben den vorgeschriebenen Inhalten liegt ein besonderes Augenmerk für das Jahr 2026 auf wenigen, aber wesentlichen Sachverhalten. Die sind im Wesentlichen schon genannt worden, nämlich die Verpflichtung der Hochschulen zur aktiven Beteiligung im Rahmen der Ausarbeitung der Rahmenvereinbarung VI, die Lehrerbildung – insbesondere die Möglichkeit der Einbindung von Fachhochschulen, die Entwicklung des IT-Zentrums zum IT-Systemhaus mit besonderem Bezug auf die Kooperation unter den Hochschulen, die Erstellung und Umsetzung einer Strategie zum Hochleistungsrechnen, der Bürokratieabbau und die Verstärkung des Engagements zur Friedens- und Konfliktforschung. Angesichts der derzeitigen Haushaltslage im Land kann eine Fortschreibung der bisherigen Konditionen, insbesondere die jährliche vierprozentige Steigerung des Landeszuschusses an die Hochschulen leider für das Jahr 2026 nicht erreicht werden. Gleichwohl sind wir zufrieden, dass wir mit dem Thüringer Finanzministerium einen Kompromiss gefunden haben, der eine 3,5-prozentige Steigerung zulässt – auch ein Wert, eine Steigerung, die in diesen Zeiten nicht selbstverständlich ist. Und wir haben erstmals die Möglichkeit, auch die Versorgungsausgaben mit einzubeziehen, um damit einem großen Wunsch der Hochschulen nachzukommen. Die Hochschulleitungen haben der vorgeschlagenen Verlängerung grundsätzlich zugestimmt und sind bereit, die vorliegende Vereinbarung auch zu unterzeichnen. Das Kabinett hat sich am 26. August mit dem Vertragsentwurf befasst und im Ergebnis seine Zustimmung erteilt und mich gleichermaßen beauftragt, Ihnen heute diesen zur Zustimmung vorzulegen, natürlich nach Beratung in dem zuständigen Ausschuss. Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass wir mit der vorliegenden Beschlussvorlage zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V den Thüringer Hochschulen im kommenden Jahr die Planungssicherheit geben, die sie benötigen, um ihre Aufgaben in Forschung und Lehre auch weiterhin qualitätsvoll und innovativ zum Wohle des ganzen Landes zu erfüllen, und wir ein gutes Jahr finden, in dem wir gemeinsam auf eine innovative, auf eine zukunftsfähige, eine leistungsfähige Hochschulrahmenvereinbarung VI hinarbeiten. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe für diesen Antrag der Landesregierung den Antrag auf Überweisung an den Bildungsausschuss vernommen. Lassen Sie uns also darüber abstimmen. Wenn Sie dem Antrag auf Überweisung der Drucksache 8/1835 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit ist die Antragsüberweisung an den Ausschuss genehmigt und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Damit habe ich die Aufgabe, zum Tagesordnungspunkt 47 in seinen Teilen und zu kommen. Gestatten Sie mir dazu einen kurzen Hinweis. Zu den hier zur Abstimmung stehenden Einsprüchen möchte ich noch Folgendes anmerken: Mit Schreiben vom 4. Juli 2025 hat Herr Abgeordneter Schlösser gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung Einspruch gegen den ersten Ordnungsruf eingelegt, den er in der 21. Plenarsitzung am 20. Juni 2025 erhalten hat. Ebenfalls mit Schreiben vom 4. Juli 2025 hat derselbe Abgeordnete gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung Einspruch gegen den zweiten Ordnungsruf eingelegt, den er in der 21. Plenarsitzung am 20. Juni 2025 erhalten hat. Die Einspruchsschreiben liegen den Mitgliedern des Landtags als Vorlagen 8/724 und 8/725 vor. Der Landtag hat nunmehr gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung über die Einsprüche zu entscheiden, nachdem der Ältestenrat in seiner 18. Sitzung am 2. September dazu beraten hat. Die Entscheidung des Landtags erfolgt ohne Aussprache, weshalb wir unmittelbar zur Abstimmung über die Einsprüche kommen. Lassen Sie uns zunächst über den Einspruch in der Vorlage 8/724 abstimmen. Wenn Sie dem Einspruch zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wenn Sie dagegenstimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu zähle ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Damit ist dieser Einspruch abgelehnt. Kommen wir damit zur Abstimmung über den Einspruch in der Vorlage 8/725. Wenn Sie dieser Vorlage zustimmen, bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wenn Sie dagegenstimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Damit ist auch dieser Einspruch abgelehnt. Dies halte ich als Abstimmungsergebnis fest und schließe damit diese Tagesordnungspunkte. Wir blättern jetzt vor zum Tagesordnungspunkt 16 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/251 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales und Infrastruktur - Drucksache 8/1837 dazu: Bezahlbare Mobilität in Thüringen sichern – Deutschlandticket verstetigen und Infrastruktur ausbauen Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1873 Hören wir zunächst die Berichterstattung zu dem Antrag aus dem Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Ich bitte Frau Abgeordnete Tasch nach vorn.
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen heute Bericht erstatten über die Beratung zum vorliegenden Antrag der Fraktion der Linken in der Drucksache 8/251 mit dem Titel „[…] Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28-Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen“. Der Antrag der Linken wurde am 8. Januar 2025 eingebracht und in der 8. Sitzung des Landtags erstmals beraten. Das Plenum beschloss in seiner Sitzung, eine Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur vorzunehmen. Der Ausschuss befasste sich mit dem Antrag in seiner 3. Sitzung am 20.03.2025, in seiner 4. Sitzung am 04.04.2025, wobei hier eine schriftliche Anhörung beschlossen wurde. Alle Fraktionen benannten hierfür in der Folge Anzuhörende. In der Anhörung gingen 18 Beteiligungen unterschiedlicher Anzuhörender ein. In der 6. Sitzung am 28.08.2025 wurde der Antrag nach Auswertung der Anhörungsergebnisse abgestimmt. Der Ausschuss für Digitales und Infrastruktur empfiehlt mehrheitlich die Ablehnung des Antrags. Die Beschlussempfehlung hierzu finden Sie in der Drucksache 8/1837. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Berichterstattung. Ich frage ins Rund: Ist eine Begründung zu dem Alternativantrag gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. Als Erstes rufe ich Abgeordneten Liebscher für die Fraktion der SPD ans Rednerpult. Bitte schön.
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle wollen, dass Mobilität in Thüringen bezahlbar, verlässlich und überall erreichbar ist – für junge Menschen genauso wie für Pendlerinnen und Pendler, Familien und Senioren. Genau dafür liegt heute der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen vor: „Bezahlbare Mobilität in Thüringen sichern – Deutschlandticket verstetigen und Infrastruktur ausbauen“. Der Kern des Antrags ist so einfach wie richtig. Zuerst sichern wir die Finanzierung des Deutschlandtickets, parallel modernisieren und erweitern wir konsequent das Angebot: Schiene, Bus, Takt, Fahrzeuge und Barrierefreiheit. Nur so wird ein Ticket zur echten Fahrkarte im Alltag in der Stadt und im Land. Zum Verfahren: Der zuständige Infrastrukturausschuss hat den Antrag der Linksfraktion auf ein 28-Euro-Kinder- und Jugend-Ticket umfassend beraten, eine schriftliche Anhörung durchgeführt und empfiehlt dem Plenum die Ablehnung. Wir sollten diese klare fachliche Lage anerkennen und heute direkt über den Alternativantrag entscheiden. Worum geht es in der Sache? Der Originalantrag der Linksfraktion wollte das Land verpflichten, ein flächendeckendes 28-Euro-Ticket für alle unter 27Jährigen einzuführen und die Kosten vollständig aus dem Landeshaushalt zu tragen. Das klingt attraktiv, ist aber ein finanzieller Blankoscheck ohne belastbare Gegenfinanzierung, ohne Klarheit über Folgekosten und mit Risiken für bereits bestehende Verpflichtungen. Unser Alternativantrag setzt an der entscheidenden Stelle an: Stabilität und Verlässlichkeit. Erstens bekennen wir uns zur dauerhaften Finanzierung und Preisstabilität des Deutschlandtickets und beauftragen die Landesregierung, das gemeinsam mit den Ländern gegenüber dem Bund auch durchzusetzen. Damit sichern wir ein Angebot, das allen zugutekommt: Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Studierenden, Beschäftigten und Familien. Zweitens verankern wir einen Investitionsplan für die Schieneninfrastruktur und die Elektrifizierung, für moderne Fahrzeuge, Taktverdichtung, Barrierefreiheit. Das sind die Grundlagen, damit Bus und Bahn auch wirklich fahren – pünktlich, bequem und verlässlich. Drittens unterstützen wir kommunale Jugendmodelle dort, wo sie tragfähig sind. Und viertens schaffen wir mit einem Bericht bis Frühjahr 2026 eine belastbare Datengrundlage für spätere landesweite Entscheidungen. Das ist keine abstrakte Wunschliste, sondern die direkte Antwort auf die Anhörung im Ausschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die schriftlichen Stellungnahmen haben sehr klar gemacht: Der Erfolg des öffentlichen Personennahverkehrs hängt nicht primär am Preis, sondern an verlässlichen Angeboten. Immer wieder wurden Infrastruktur, Fahrzeuge, Taktverdichtung und Barrierefreiheit eingefordert und ebenso die Sicherung des Deutschlandtickets, bevor neue Sondertarife geschlossen werden. Genau diese Hinweise greift unser Alternativantrag auf und macht sie zur Leitplanke der Landespolitik. Warum ist der Infrastrukturschwerpunkt so wichtig? Weil das günstigste Ticket nichts nützt, wenn der Bus nicht fährt. Im ländlichen Raum brauchen wir dichte Takte, zuverlässige Anschlüsse, barrierefreie Haltepunkte und mehr Kapazität. Das steht nicht nur im Antrag, das ist auch Koalitionslinie. Wir wollen in ein modernes, besser vertaktetes und barrierearmes Bus- und Bahnangebot investieren. Elektrifizierung, Fahrzeugmodernisierung, Mobilitätsknoten und ein integrierter Taktfahrplan sind dafür die Bausteine. Das stärkt die Erreichbarkeit in allen Regionen und macht den ÖPNV wirklich alltagstauglich. Wer heute für bezahlbare Mobilität stimmt, muss also beides sichern – das Ticket und das Angebot. Der Alternativantrag der Regierungsfraktionen tut genau das. Er will das Deutschlandticket absichern – planbar, finanzierbar, gerecht – und lässt gleichzeitig die finanziellen Spielräume für mehr Angebot. Er lässt Raum für kommunale Jugendtickets dort, wo sie funktionieren, und er liefert mit dem Bericht im kommenden Jahr die Grundlage, später über ein landesweites Jugendmodell zu entscheiden, mit Zahlen statt mit Hoffnungen. Ich spreche damit auch für die Thüringer Sozialdemokratie. In unserem Landesprogramm ist die Linie klar: Deutschlandticket sichern, Preis stabil halten, Hürden senken, Takt ausbauen und die Erreichbarkeit verbessern. Junge Menschen wollen wir entlasten, das soll aber nicht auf Kosten der Substanz passieren. Deshalb steht Infrastruktur zuerst. Verdichtung, Vertaktung, Verfügbarkeit – dann wirkt jedes Ticket.
(Beifall CDU)
Unser Alternativantrag setzt diese SPD-Linie exakt auch in unser Handeln um. Gleichzeitig halten wir uns die Türen offen. Wo Kommunen heute schon vergünstigte Jugendtickets anbieten, unterstützen wir, werten Erfahrungen aus und entscheiden auf solider Basis über die Übertragung auf das ganze Land. Das ist seriöse, verantwortungsvolle Haushaltspolitik, gerade in Zeiten, in denen die Finanzierung des Deutschlandtickets die Länderhaushalte bereits spürbar beansprucht. Zusammengefasst: Wir geben heute ein klares Signal. Ja zur bezahlbaren Mobilität, indem wir das Deutschlandticket verstetigen. Ja zur echten Verlässlichkeit, indem wir Schiene, Fahrzeuge, Takte und Barrierefreiheit weiter ausbauen. Und Ja zur Jugend, indem wir tragfähige kommunale Modelle unterstützen und für ein mögliches landesweites Jugendticket die harte Faktenbasis schaffen. Das ist ehrlich, das ist finanzierbar und wirksam für ganz Thüringen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Alternativantrag und um eine heute direkt stattfindende Abstimmung. Bezahlbare Mobilität steht auf zwei Beinen: ein sicheres Deutschlandticket und ein starkes, erreichbares Angebot. Gehen wir diesen Weg gemeinsam. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Liebscher. Und auf dem Rednerzettel haben wir als Nächsten für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Kramer. Bitte schön.
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, Kollegen Abgeordnete und liebe Gäste am Livestream, wir alle wollen, dass junge Menschen mobil sind. Denn Mobilität bedeutet Freiheit und sie ist die Grundlage für echte Teilhabe an Bildung, am Arbeitsleben, am sozialen Leben. Aber Mobilität bedeutet nicht nur ein günstiger Fahrschein, sondern vor allem Verlässlichkeit, Flexibilität und ein Angebot, das alle Menschen erreicht, in der Stadt wie auf dem Land. Genau das leistet das 28-Euro-Ticket der Linken nicht. Schon heute kostet das Deutschlandticket den Freistaat Thüringen enorme Summen. Allein im Haushalt 2025 sind dafür über 20 Millionen eingeplant. Für 58 Euro im Monat kann jeder Bürger, ob jung oder alt, einen ganzen Monat unbegrenzt durch Deutschland fahren. Dieses Ticket ist heute schon massiv subventioniert. Ein weiteres Sonderticket bringt keinen zusätzlichen Nutzen und keinen besseren Nahverkehr. Wenn überhaupt reicht ein landesweites Ticket, um gezielt Verbesserungen in Thüringen zu erreichen. Und vergessen wir nicht, die Antragsteller hatten in der letzten Legislatur selbst Regierungsverantwortung. Damals hätten sie handeln können. Sie haben es nicht getan. Heute wirkt dieser Antrag wie ein Versuch, den Freistaat Thüringen für parteiideologische Experimente zu missbrauchen.
(Beifall AfD)
Das ist typisch die Linke. Sie reden von sozialer Gerechtigkeit, liefern Schuldenberge, Luftschlösser und Stillstand. Der Bund hat zwar im Koalitionsvertrag zugesagt, das Deutschlandticket bis 2030 fortzuführen, aber offen bleibt, wie und in welcher Höhe die Finanzierung tatsächlich gesichert ist. Wer da zusätzlich ein 28-Euro-Ticket verspricht, setzt falsche Prioritäten und gefährdet am Ende den gesamten Nahverkehr. Ein Ticket allein schafft keine Mobilität. Was nützt es, wenn der Bus im Dorf nur zweimal täglich fährt oder der Zug nach Leipzig so überfüllt ist, dass man gar nicht mehr mitkommt? Und zur Wahrheit gehört auch, viele Menschen fühlen sich in Bussen und Bahnen zunehmend unsicher. Übergriffe, Belästigungen oder Gewaltvorfälle nehmen spürbar zu, gerade abends und an den Wochenenden. Mobilität bedeutet aber auch, sicher nach Hause kommen zu können, ohne Angst.
(Beifall AfD)
Echte Teilhabe erreichen wir nicht mit kurzfristigen Rabatten, sondern mit einem starken Angebot, verlässlichen und sicheren Angeboten, besseren Anschlüssen, modernen Fahrzeugen und einer Finanzierung, die auf Dauer trägt. Das Ticket ist aus unserer Sicht auch sozial ungerecht. Es schließt ganze Gruppen aus. Gerade Rentner und Geringverdiener, besonders im ländlichen Raum, sind genauso dringend auf den ÖPNV angewiesen.
(Beifall AfD)
Außerdem belastet es diejenigen, die unser Land am Laufen halten: Steuerzahler, Pendler, Schichtarbeiter. Sie tragen die Kosten über ihre Steuern und müssen ihre eigene Mobilität komplett selbst finanzieren, oft mit dem eigenen Auto, hohen Spritpreisen, Reparaturen und der CO -Steuer. Auch hier 2 stimmt die Anordnung nicht. Zuerst müssten Bürger entlastet werden, bevor neue Subventionstöpfe geöffnet werden. Neben dem Antrag der Linken liegt, welch Wunder, auch ein Alternativantrag von CDU, SPD und BSW vor. Dort heißt es immerhin: Erst Infrastruktur ausbauen, dann über neue Angebote reden. Das ist die richtige Reihenfolge, aber auch hier bleibt es bei einer recht einseitigen Sicht auf die Mobilität. In Thüringen sind die meisten Menschen mit dem Auto unterwegs und die Straßen, Brücken, Pendlerwege sind oft marode. Parkplätze fehlen oder werden gar zurückgebaut. Wir sagen, Mobilität muss umfassend gedacht werden. Die Kosten der Mobilität müssen gerecht und ideologiefrei auf alle Verkehrsträger und Bevölkerungsschichten verteilt werden, nicht nur auf die arbeitende Mitte.
(Beifall AfD)
Darum lehnen wir den Antrag der Linken entschieden ab. Wir stehen für ehrliche Politik, die individuelle Mobilität in der Stadt wie auf dem Land stärkt, für Jung und Alt, für Arbeitnehmer, Rentner und Familien und die Jugend gleichermaßen. Wir sagen auch, Mobilität muss nicht nur bezahlbar und verlässlich sein, sondern auch sicher, sicher vor Gewalt und Übergriffen. Wer das ignoriert, verkennt die Lebenswirklichkeit vieler Menschen. Der Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BSW geht wenigstens in Teilen in die richtige Richtung, bleibt aber in diesen Punkten unvollständig. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ich muss ganz ehrlich sagen, als ich den Antrag von der Linken gelesen habe, 28-Euro-Ticket – fand ich sympathisch. Die Idee, junge Menschen bei der Mobilität zu entlasten, klingt erst mal gut, aber wir stehen natürlich vor einem Problem, das Sie als Linke-Fraktion bei der Regierungsbeteiligung in der letzten Legislatur auch schon hatten, und zwar, dass zum einen generell und im Speziellen für die Infrastruktur zu wenig Geld da ist. Es geht um eine Prioritätensetzung, natürlich auch auf Bundesebene. Ich hatte das heute Vormittag zu einem anderen Thema schon gesagt. Wenn man 40 Prozent des Bundeshaushalts für Rüstung einsetzt, bleibt natürlich für andere Dinge nicht viel übrig, unter anderem auch für die Mobilität. Ich hätte mir auch gewünscht, dass die Länder von der Bundesregierung in ihrer Infrastruktur für den öffentlichen Nahverkehr gestärkt werden, dass wir in dieser Legislatur, in den vier, fünf Jahren, eine richtige Investitionswelle gehabt hätten. Die Situation sieht aber leider ganz anders aus. Wir haben natürlich als Koalition den Haushalt auch aus Zeiten übernommen, in denen die haushalterischen Bedingungen eigentlich besser waren. Jetzt, in einer Zeit, in der es um Steuermindereinnahmen geht, in der es um Abbau geht und die finanziellen Möglichkeiten nicht mehr so groß sind, wie es vielleicht teilweise auch in den letzten zehn Jahren gewesen wäre, stehen wir vor der Situation, dass wir uns entscheiden müssen, was wir jetzt mit dem Geld machen. Die Bundesebene können wir nicht beeinflussen. Im Land müssen wir Gesetze beachten. Wir müssen die Haushaltsmittel, die uns zur Verfügung stehen, verwalten. Da ist es natürlich so, dass es erst mal darum geht – es wurde ja jetzt schon von Ausbau gesprochen –, die bestehende Verkehrsinfrastruktur im ÖPNV auch zu erhalten. Wer in Nordthüringen ein bisschen unterwegs ist – es gibt jetzt eine Debatte, die Harzer Schmalspurbahn zu erhalten. Wer da den Sanierungsstau kennt, was da für Investitionen in die Infrastruktur notwendig sind – das sind gigantische Summen, die dort zusammen mit Sachsen-Anhalt gestemmt werden müssen. Und so sieht es an vielen anderen Stellen in Thüringen auch aus. Wir haben jetzt als Koalition probiert, zumindest im kommunalen Bereich durch den Vorschlag der Investitionen von 1 Milliarde Euro das Notwendigste wieder an Investitionen auszulösen. Aber im Landeshaushalt steht für diese Maßnahmen leider viel zu wenig Geld zur Verfügung – oder gar nichts –, um jetzt einen Riesenausbau zu machen. Parallel dazu sind wir in einer Situation, dass es im Vergleich zu vor acht Jahren ein 58-Euro-Ticket gibt und da schon mal eine Basis geschaffen ist. Da würde ich mir zum Beispiel wünschen, dass man das unter sozialen Aspekten auch ändert. Es ist vielleicht nicht einzusehen, dass jemand, der 12.000 Euro im Monat verdient, ein subventioniertes Nahverkehrsticket von Weimar nach Erfurt bekommt und da Geld spart, während andere Bevölkerungsschichten sich den ÖPNV und auch das 58-Euro-Ticket nicht leisten können. Da wäre ich zum Beispiel oder wir als BSW wären auch dafür, dass es da eine soziale Staffelung gibt.
(Beifall BSW)
Also ich sympathisiere mit dem Gedanken. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auch dazu geäußert. Wir waren da schon ein bisschen vorausschauender zur Finanzlage und haben uns dahin gehend verständigt, dass wir einen Abschlag zum 58-EuroTicket befürworten. Das muss man auch ganz klar sagen. Das ist auch unser Ziel. Allerdings stehen wir in der Finanzsituation vor dem gleichen Problem, vor dem Frau Karawanskij in der letzten Legislatur auch schon stand. Ich unterstelle ihr mal, dass sie sich sehr gut mit ihrer Fraktion oder mit den Abgeordneten abgestimmt hat und dass sie auch diese Wünsche und diese Zielstellung kennt. Trotzdem ist es nicht zur Umsetzung gekommen. Da möchte ich jetzt gar nicht sagen, dass Frau Karawanskij da keine gute Arbeit gemacht hat. Aber sie hat nun leider die Zwänge gehabt, die die jetzige Landesregierung oder der jetzige Infrastrukturbereich aufgrund der Haushaltssituation noch viel mehr hat.
(Beifall BSW)
Deswegen geht es auch darum, das ehrlich zu benennen und auch zu sagen, als BSW finden wir die Richtung gar nicht schlecht, aber die Haushaltssituation ist so, und auch den Menschen ganz klar zu sagen: Wenn wir Mittel haben für diesen Bereich, dann müssen wir erst mal die Infrastruktur stärken, vor allen Dingen im ländlichen Bereich. Wir wollen mehr Bürgerbusse in den kleinen Ortschaften, damit die Menschen dort auch bleiben, und dass es einen integrierten Taktfahrplan gibt. Das ist ein sehr gutes Programm, was übrigens auch von Frau Karawanskij oder von der Vorgängerregierung begonnen wurde. Und dieses gilt es doch jetzt erst mal umzusetzen. Es wird eine Taktverbesserung geben, auch im ländlichen Raum. Da wollen wir uns im Haushalt dafür einsetzen, dass es dafür Mittel gibt, und da bitte ich vielleicht auch um Ihre Unterstützung, weil es ja auch Projekte gibt, bei denen man, glaube ich, eine große Schnittmenge hat. Ich sage es ganz klar noch mal: Klarheit, das Geld ist nicht da. Wir müssen es erst mal einsetzen, um die Infrastruktur zu erhalten und stichpunktartig an bestimmten Punkten auszubauen. Deswegen müssen wir leider so klar sagen, dass wir Ihren Antrag auch ablehnen. Aber vielleicht geschehen ja Wunder und wir haben eine Haushaltsverhandlung und Sie haben dort Deckungsvorschläge, die uns vielleicht noch nicht eingefallen sind. Deswegen freue ich mich auf die Haushaltsdebatte. Danke erst mal für den Beitrag. Ich sage aber auch klar, dass die Koalition den Antrag ablehnt, und bitte dafür um Unterstützung. Danke.
(Beifall BSW)
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befassen uns heute zum zweiten Mal mit dem Antrag der Linken zur Einführung eines 28-Euro-Tickets. Ich habe es in der Berichterstattung gesagt, er wurde an den Ausschuss überwiesen und beraten. Ich persönlich und auch die CDU-Fraktion, wir halten diesen Antrag für einen Schaufensterantrag. Sehr geehrte Damen und Herren der Linken, Sie haben hier einen Schaufensterantrag gestellt: 28Euro-Ticket für Jugendliche und Auszubildende. Jeder, der jetzt am Bahnhof in Erfurt vor dem Schaufenster steht, würde sagen: Ach Mensch, da gucke ich doch mal, was sich dahinter verbirgt, das hört sich doch gut an. Wenn man den Vorhang beiseiteschiebt und zwei Bilder von den früheren Verkehrsministerinnen sehen würde, würde man sagen: Oh ja, aber die haben doch zehn Jahre Verkehrsministerinnen in Thüringen gestellt. Was hat sich denn im Wesentlichen in den letzten zehn Jahren im Schienenpersonennahverkehr, im ÖPNV verbessert? Wenig. Wir haben drei wichtige Schwerpunkte, die wir hier dringend lösen müssen. Ich habe es im Frühjahr schon thematisiert, ich werde es heute noch mal tun. Herr Minister, Sie kennen sie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen sie alle auch. Aber ich will sie noch mal aufzählen. Wir haben aktuell Probleme bei der Bereitstellung von genügend Zugpaaren. Herr Schubert – Sie kommen ja noch nach mir dran –, Sie fahren ja auch jeden Tag mit dem RE1 und wissen, wie überfüllt diese Züge sind. Die jungen Leute – die Älteren können ja nicht im Gang sitzen – sitzen im Gang, auf den Treppen. Da passt keine Maus mehr rein in diesen RE1 von Glauchau nach Göttingen. Das ist unzumutbar.
(Beifall CDU)
Da passt auch kein Fahrrad rein. Es gibt ja Menschen, die am Bahnhof aussteigen und ein paar Kilometer mit dem Fahrrad nach Hause fahren wollen. Sie können gar kein Fahrrad mitnehmen, geschweige denn eine Familie mit einem Kinderwagen, die kommt schon gar nicht mit, oder jemand mit dem Rollator. Wer etwas gehbehindert ist, der kommt da auch nicht mit. Also das ist die Forderung Nummer 1 und unser wichtigstes Ziel: Wir brauchen mehr Zugpaare. Ich weiß, es gibt nicht genügend und das ist alles schwierig, aber das geht so nicht weiter, dass die Züge so überlastet sind.
(Beifall CDU)
Wir haben mit dem 58-Euro-Ticket ein gutes Angebot geschaffen, aber es geht doch nicht, dass gar nicht alle Personen mitkönnen. Die Kunden haben die Nase voll. Sicherheit wurde eben angesprochen, aber auch die Sicherheit für die Nutzer, um da reinzukommen, steht mit an erster Stelle. Das Zweite, was auch ganz oben auf der Agenda steht, ist der Ausbau der Sicherheitstechnik. Hätten wir in den letzten zehn Jahren mehr in die Sicherheitstechnik investiert, könnten wir auf vielen Langsamfahrstrecken die Geschwindigkeit erhöhen, besser bedienen, eine bessere Vertaktung und einen zügigeren Verlauf akquirieren. Die Umstellung auf elektronische Stellwerke hat für mich die Prioritätennummer 3, denn wer nach Nordhausen fahren will, hier von Erfurt, der hat doch die letzten Jahre erlebt, wie oft am Wochenende der Zug ausfällt. Und dann steht man in Greußen und kommt nicht weiter. Ich erinnere daran, Sondershausen feiert groß 900 Jahre Stadt Sondershausen und einen Tag vorher fällt das Stellwerk aus. Und wer hier von Erfurt vielleicht mal nach Sondershausen wollte an dem Tag, der kam mit der Bahn nicht hin.
(Beifall CDU, BSW)
Das sind die drei wichtigsten Probleme, die es vorrangig zu lösen gilt. Und wissen Sie, was ich an dieser Stelle – das habe ich mir vorgenommen – heute auch noch mal sagen möchte? Wir diskutieren hier 28-Euro-Ticket, die Züge sind überfüllt. Ich möchte mich mal von diesem Pult hier bei den Zugbegleitern bedanken. Die werden jeden Tag vollgenörgelt und beschimpft.
(Beifall im Hause)
Sie müssen das aushalten, was viele Jahre verschleppt wurde oder zu langsam umgesetzt worden ist. Die bekommen das ab. Sie können aber auch nichts dafür, wenn der Zug überfüllt ist. Aber die hören sich das jeden Tag an. Und da muss man mal Dankeschön sagen, dass die immer noch so freundlich sind und dass die sich da nicht aus der Ruhe bringen lassen. Ja, dann brauchen wir auch eine gute Vertaktung zwischen Bahn und Bus. Dazu brauchen wir einen integrierten Fahrplan, wir brauchen Buslinien, wir brauchen gute Möglichkeiten an Bahnhöfen für das Umsteigen auf das Auto, auf die Simson, auf das Moped – kann man ja damit auch fahren, die Jugendlichen – oder auf das Rad.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Und mit
dem Fahrrad!) Mit dem Fahrrad, genau. Ich will mal ein gutes Beispiel nennen, weil man ja immer sagt, es geht nicht überall, die Vertaktung. Da möchte ich das Eichsfeld nennen. Dort wird der ÖPNV von EW Bus organisiert. Bei uns kommt man nicht nur in Leinefelde und in Heiligenstadt vom Bahnhof weg mit dem Bus, sondern auch von einem kleinen Unterwegsbahnhof in Silberhausen, wo ich gern zusteige. Da fährt wirklich ein Bus und früher auch der Rufbus. Das beste Rufbussystem hat übrigens das Eichsfeld. Aber auch da ist Licht am Ende des Tunnels. In den letzten zwei Jahren konnte EW Bus durch Fördermittel nicht einen Bus ersetzen. Sieben Busse müssen eigentlich jedes Jahr raus, sind überaltert, müssen ersetzt werden, auch durch neue Busse, in die man gut einsteigen kann mit dem Fahrrad oder mit dem Rollator. Die letzten zwei Jahre gab es keine einzige Busförderung in unserem Bereich. Also das ist ganz wichtig: mehr Förderung neuer Busse. Bevor wir hier über 28-Euro-Tickets sprechen – das 9-Euro-Ticket hat einen Schwung reingebracht in den Nahverkehr, das weiß jeder, der viel fährt. Jetzt das 58-Euro-Ticket wird enorm gut angenommen, aber es kostet natürlich auch viel, viel Geld. Und wir sagen Ja zum 58-Euro-Ticket, aber wir müssen auch das Geld vor allem für Investitionen, die vor uns liegen, bereitstellen. Ich will nur – ich habe nur noch 1 Minute, anderthalb Minuten – noch mal zwei Sachen sagen. Also wir sprechen schon jahrelang, dass wir den zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung vorantreiben. Solange ich im Thüringer Landtag bin, wird darüber geredet. Ich will mal nur als Bemerkung sagen: Wenn die alten Römer so lange gebraucht hätten wie wir, wären sie nie über die Alpen gekommen und Köln wäre nicht gegründet worden. Also da müssen wir ein bisschen schneller werden. Das Zweite ist die Elektrifizierung der Strecke Gotha–Leinefelde. Die steht ganz oben auf der Prioritätenliste. Da sind wir auch noch keinen Schritt weitergekommen. Aber auch der Ausbau der Strecken im ehemaligen Grenzbereich zwischen der DDR und Westdeutschland, da gibt es viele Strecken, die sind unterbrochen worden. Wir feiern dieses Jahr 35 Jahre Wiedervereinigung. Da haben wir noch eine lange Liste, die wir abarbeiten müssen. Darauf sollten wir unsere Kraft verwenden, auch auf die Möglichkeiten, am Bahnhof gut parken zu können, um umsteigen zu können. Also wir haben hier wirklich noch eine Menge Arbeit vor uns. Wir wollen das natürlich als CDU unterstützen, dass wir hier vorankommen in den Haushaltsverhandlungen. Aber wir können uns natürlich nicht in Wolkenkuckucksheime entfernen und sagen, wir setzen noch eins drauf, 58-Euro-Ticket ist zu wenig, wir müssen auch noch ein 28-Euro-Ticket einführen und die Leute stehen am Bahnhof, warten auf den Zug und können gar nicht rein, obwohl er kommt. Danke schön.
(Beifall AfD, CDU, BSW, SPD)
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Vielen Dank an Frau Abgeordnete Tasch von der CDU. Und wie Sie schon richtig gesagt haben, ist nun der letzte gemeldete Redner Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke auf der Rednerliste. Bitte schön.
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Thüringerinnen und Thüringer, insbesondere diejenigen, die als junge Menschen auch den öffentlichen Nahverkehr nutzen, es ist schon erstaunlich, was wir alles für Probleme im Land haben, die an dieser Stelle auch noch einmal thematisiert werden. Für uns als Linke ist Mobilität ein Grundbaustein der Daseinsvorsorge und ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen, wenn sie denn tatsächlich verfügbar ist. Selbstständig unterwegs sein zu können, besitzt für Kinder und Jugendliche, aber auch für junge Erwachsene eine große Bedeutung und stellt einen wichtigen Aspekt für die persönliche Entwicklung dar. Und trotz aller Bemühungen, Frau Tasch, auch mit dem 58-Euro-Ticket wissen wir, dass sich das eben viele nicht leisten können, weil zum Beispiel in den Transferleistungen der Mobilitätsanteil, der dort berechnet ist, viel niedriger ist als die 58 Euro. Insofern schließen wir mit dieser Regelung ganz erheblich Menschen aus.
(Beifall Die Linke)
Jetzt ist es also so, wir haben seit einem halben Jahr unseren Antrag im Fachausschuss behandelt und dort gab es keine Alternative, die aus der Koalition zur Diskussion gestellt wurde. Ich will noch ergänzen – Sie konnten leider an der letzten Ausschusssitzung nicht teilnehmen –, dass wir bei der Auswertung deutlich gemacht hatten – am 28. August war das –, dass wir natürlich auch gesprächsbereit sind zu den Inhalten unseres Antrags. Wir hatten gesagt, wir können uns eine stufenweise Einführung vorstellen, wir können auch gerne noch mal über die Altersgrenze ins Gespräch kommen. Aber es gab nichts, worüber die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen diskutieren wollten. Es gab nur eine Ablehnung unseres Antrags. Das ist schon ein sehr merkwürdiges Gebaren. Und wenn man dann eben am 3. September hier einen eigenen Alternativantrag vorlegt, nachdem die Debatte ein halbes Jahr im Fachausschuss sozusagen angedockt war, dann ist das möglicherweise nicht wirklich seriös.
(Beifall Die Linke)
Das wundert einen insofern, da ja, wenn ich mal zitieren darf, im Regierungsvertrag Folgendes nachzulesen ist: „Mit besonderen Tarifen für Schüler, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen machen wir den öffentlichen Nahverkehr für alle zugänglich und bezahlbar.“ Ja, wann denn, Herr Liebscher, wann denn? Weil das, was Sie jetzt hier vorgelegt haben, ist ja tatsächlich nur ein Verschiebebahnhof. Nichts wird billiger und für ein günstiges Ticket für Schüler und Azubis ist darin auch allenfalls die Idee einer Hoffnung vorgezeichnet. Deswegen will ich schon noch mal sagen, von den angesprochenen 18 Rückmeldungen, die wir im Ausschuss auf die Anhörung bekommen haben, gab es ganze zwei, die sich nicht im Grundsatz positiv zu der von uns vorgeschlagenen Lösung zu Wort gemeldet haben. Ja, Herr Waßmann, Sie haben mit Sicherheit zu Recht die Erwartung, dass ich noch mal aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaften der Handwerkskammern vorlese. Das mache ich natürlich sehr gern. Mit Vergnügen mache ich das. In der Stellungnahme der Handwerkskammern finden Sie folgenden Hinweis: „Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern begrüßt den Vorschlag zur Einführung eines 28Euro-Tickets für junge Menschen bis 27 Jahre. Wir sehen darin“ – also die Handwerkskammern – „ein wichtiges Zeichen der Landesregierung zur Unterstützung der Auszubildenden im dualen System und einen wesentlichen Beitrag zur Kostenentlastung für junge Menschen in Ausbildung.“ Und weiter: „Darüber hinaus halten wir den deutschlandweiten Geltungsbereich des Tickets für äußerst sinnvoll, da viele Auszubildende auch außerhalb Thüringens ihre Berufsschule oder [überbetriebliche Ausbildung] besuchen. Ein solches Angebot trägt zu einer erhöhten Mobilität bei und stärkt die überregionale Vernetzung.“ Die Handwerkskammer hat sich also ausdrücklich positiv geäußert.
(Beifall Die Linke)
Dann möchte ich Ihnen aus der Stellungnahme der Parität mal vortragen: „[D]er Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen […] begrüßt ausdrücklich die Überlegungen zur Einführung eines 28-Euro-Tickets für junge Menschen bis 27 Jahre. Als Dachverband zahlreicher freier Träger sozialer Arbeit in Thüringen wissen wir um die hohe Bedeutung von Mobilität für gesellschaftliche Teilhabe, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.“ Fazit: „Das 28-Euro-Ticket“ – so die Parität – „für junge Menschen bis 27 Jahre ist aus Sicht des Paritätischen Thüringen ein wichtiger Schritt hin zu mehr Mobilitätsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und zukunftsorientierter Jugendpolitik. Entscheidend wird sein, dass das Ticket nicht isoliert gedacht wird, sondern als Teil eines größeren Entwicklungsprozesses hin zu einem sozial, ökologisch und regional ausgewogenen Nahverkehr“, quasi „Mobilität“ nicht als „Luxus“, „sondern [als] Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Mitgestaltung“ organisiert wird. Auch der Landessportbund, der Landesjugendring, alle, die sich zurückgemeldet haben, bis auf zwei, haben grundsätzlich gesagt, das ist die richtige Idee, die wir in Thüringen brauchen. Was kommt jetzt dazu von der Koalition? Ein Placebo. Im Frühjahr 2026 erwarten Sie von der Landesregierung eine Idee, wie man das mit dem vergünstigten Ticket für Jugendliche und Azubis machen kann. Im Frühjahr 2026 sind doch die Haushaltsberatungen schon alle längst vorbei. Wie wollen wir denn dann für die nächsten zwei Jahre so eine Idee, die dann vielleicht – ich hoffe, ja – kommt, umsetzen? Das wäre doch dann allenfalls frühestens 2028 möglich. Das müssen Sie den Leuten sagen, wenn Sie hier ansagen, Sie sind dafür, dass sozusagen bezahlbare Mobilität in Thüringen organisiert wird. Das Deutschlandticket, das war mir bisher gar nicht bekannt, dass da unser Finanzierungsbeitrag als Land irgendwie in der Diskussion wäre. Wenn ich es richtig gelesen habe, ist er im Koalitionsvertrag auf Bundesebene ja auch sozusagen unstrittig gelöst. Also ich weiß nicht, hinter welchen Scheinriesen man sich da verstecken will.
(Beifall Die Linke)
Es gab natürlich in der Rückmeldung von den Verbänden auch die kritische Nachfrage, ob wir nicht zuerst die Infrastrukturdefizite ausmerzen sollten. Jawohl, die gab es, aber diese Diskussion haben wir doch im Ausschuss geführt, weil es eben nicht so ist, Herr Liebscher, wie Sie gesagt haben, dass für die SPD immer „Infrastruktur zuerst“ gegolten hätte. Denn dann hätten Sie auf Bundesebene gar keine Zustimmung zum Deutschlandticket geben dürfen, weil diese Infrastrukturprobleme, die Frau Tasch beispielhaft für Thüringen beschrieben hat, die gibt es natürlich bundesweit. Da gibt es überfüllte ICEs. Da gibt es viele Bedarfe, wo noch viel mehr ICEs fahren müssten, viel schneller fahren müssten. Dennoch hat man sich auf Bundesebene dafür entschieden, beides zu machen, die Infrastruktur zu erneuern, zu verbessern und die Tickets zu subventionieren. Und jetzt erkläre mir doch bitte mal einer, warum das denn in Thüringen ein falscher Ansatz sein soll, was im Bund richtig ist!
(Beifall Die Linke)
Wenn wir also in Thüringen gleichzeitig die Infrastruktur verbessern und die Ticketpreise subventionieren würden, würden wir uns genau auf den Weg machen, für den sich auch der Bund entschieden hat und von dem wir ja alle, auch hier in Thüringen, sagen, dass das der richtige Ansatz gewesen ist. Deswegen, um noch mal auf Herrn Kobelt zu sprechen zu kommen, ist es schon so, es gibt wenig …
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Ja, sofort, wenn ich den Satz beendet habe. Ich kenne kein Kind oder keinen Jugendlichen, der 12.000 Euro im Monat verdient und in Ihrem Beispiel dann sozusagen subventioniert werden müsste, weil Sie gesagt haben, da wäre die Subvention für ein 28-Euro-Ticket am falschen Platz. Also lassen Sie uns nicht über Phantome reden, lassen Sie uns darüber reden, wie wir für Kinder und Jugendliche die Mobilität bezahlbar machen, und das ist mit unserem Vorschlag auf jeden Fall der Fall.
(Beifall Die Linke)
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Herr Schubert, vielen Dank für die Gelegenheit, eine Frage stellen zu dürfen. Herr Schubert, wie Sie wissen, war ich im letzten Jahr im Landesausschuss für Berufsbildung. Da ist das Thema ja auch schon besprochen worden und die damalige Ministerin von den Linken hatte ja gesagt, dass eine Einführung aus haushalterischen Gründen nicht möglich ist. Daher meine Frage: Auf welche Summe schätzen Sie denn die Belastung für den Landeshaushalt, wenn Ihr Vorschlag angenommen werden würde?
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Also wir hatten eine Berechnung genau auf den Grundlagen, die auch in den letzten Jahren schon diskutiert wurden, durchgeführt, weil es einer gewissen Annahme unterliegt, wie viel Prozent der entsprechenden Alterskohorten sich für so ein Ticket dann auch entscheiden und es nutzen würden. Wir sind ungefähr bei 30 Millionen Euro in dieser Hochrechnung rausgekommen, und das ist zum Beispiel ein Betrag gewesen, der in der letzten Haushaltsverhandlung ja auch von einer Fraktion Ihrer Koalition zur Diskussion gestellt wurde, um zum Beispiel die Betriebskostendefizite der Thüringer Bäder zu subventionieren. Deswegen sagen wir natürlich, es ist am Ende immer eine Frage der Prioritätensetzung. Vor dem Hintergrund bleibt doch das Problem trotz aller Finanzierungsschwierigkeiten mit Ihrem Antrag ungelöst, weil Sie das einfach nur als Idee in die Zukunft verschieben. Und ich bin ehrlich gesagt gespannt, Herr Waßmann, was wir uns dann hier im Frühjahr 2026 für einen Vorschlag der Landesregierung anschauen können, wie wir entsprechend Ihrer Vorhaben aus dem Regierungsvertrag mit besonderen Tarifen für Schüler, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen den öffentlichen Nahverkehr zugänglich und sozial bezahlbar machen wollen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter. Ich schaue noch mal ins Rund der Abgeordneten, ob es weitere Redewünsche gibt. Das ist nicht der Fall. Dann schaue ich rüber zur Regierungsbank und dort sitzt bereits Minister Schütz bereit. Das Redepult ist nun auch bereit. Bitte schön.
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Echt wichtiges Thema – wir haben darüber im Ausschuss gesprochen und ehrlich gesagt, mich beschäftigt das tatsächlich, ich habe zwei Kinder großgezogen im schönen Berlin. Da fährt man schnell, da fährt man viel und da wäre es toll gewesen, so ein vergünstigtes Ticket zu haben.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist dort jetzt kostenfrei bis 18 Jahre!) Aber weil das so ein wichtiges Thema ist, möchte ich einen etwas grundsätzlicher anmutenden Antwortversuch an dieser Stelle wagen. Denn es geht letzten Endes nicht nur um einen Antrag, ob wir ein 28-Euro- oder ob wir ein verbilligtes Ticket ermöglichen und wie wir das bezahlen, sondern letztlich geht es doch hier um die Frage, wie wir Mobilität in Thüringen und damit auch die Zukunft gestalten. Wir wollen einen gestärkten, leistungsfähigen, modernen Personennahverkehr. Ja, Frau Tasch, Sie haben völlig recht, mich ärgert das auch. Ich bekomme Zuschriften, das nervt mich, das können Sie mir glauben. Das ist auch nicht so, dass ich mir das irgendwo hinter den Spiegel stecke und sage, wenn ich es nur nicht sehe, dann sehe ich es halt nicht. Nein, es nervt mich. Und ich rede mit den Leuten von der Deutschen Bahn und ich bin jedes Wochenende unterwegs und gucke mir das an oder rede mit Leuten und versuche irgendwo, Dinge zu ermöglichen. Das ist eben das Bild auch dieser neuen Regierung und darauf bin ich stolz, dass wir versuchen, was wir können, aber wir können eben leider nicht alles. Lieber Kollege Schubert, Sie wissen, ich schätze Sie sehr für Ihr Engagement, und es gibt viele Dinge – ich denke jetzt mal an MDV oder Ähnliches –, die haben wir gemeinsam auf der Agenda. Aber Sie haben eben gefragt – sinngemäß –: Na, wann liefert ihr denn nun endlich? Und Sie kennen die Antwort: Wir können erst liefern, wenn wir, was uns aufgegeben ist – und ich sage da eine Zahl 1,3 Millionen strukturelles Defizit –: nicht über unsere Verhältnisse leben und wenn wir da aufräumen, wo wir Dinge haben, die wir aufräumen müssen. Es geht um Daseinsvorsorge – ich bin da völlig bei Ihnen –, es geht übrigens um Klimaschutz, es geht um die Attraktivität unseres Landes, es geht um unsere Zukunft, nämlich die Menschen, die da oben sitzen, oder die Menschen, die jeden Tag zur Ausbildung fahren. Ja, um die geht es. Wir haben hier eine Aufgabe, übrigens gerade in den ländlichen Regionen. Wir reden immer so gern vom „ländlichen Raum“, Sie kennen das. Ich habe das schon ein paar Mal vor diesem Hohen Haus gesagt: Ganz Thüringen ist ein ländlicher Raum. Die Menschen in Thüringen wollen und brauchen verlässliche, einfache, bezahlbare Mobilität, ob für den Weg zur Arbeit, zur Schule oder in die Freizeit. Damit wir das erreichen, müssen wir zwei Dinge gleichzeitig schaffen. Wir müssen einerseits das Bestehende sichern – das ist schon schwer genug – und wir müssen andererseits Neues schaffen, also neue Angebote schaffen. Da liegt der Hase im Pfeffer. Das fängt nämlich beim Deutschlandticket an. Ich hatte diese Woche eine Verkehrsministerkonferenz. Ich weiß gar nicht, die wievielte Sonderverkehrsministerkonferenz das war. Es war eine Abstimmung in der Ländergruppe und ich kann Ihnen sagen, ich bin noch nicht sicher, dass wir das Deutschlandticket retten. Ich werde alles tun, dass das passiert, weil ich der Meinung bin, dass 14 Millionen Kundinnen und Kunden, die dieses Deutschlandticket akquiriert haben, nicht lügen können.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wir brauchen dieses Instrument und ich finde: Was geben wir eigentlich als Politik für ein Bild ab in unserem Land, wenn wir ein solches Erfolgsmodell nicht retten? Deshalb habe ich in der Presse erklärt, es wäre ein politischer Offenbarungseid, wenn wir hier nicht weiterkommen. Wie wir das machen, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen, weil ich weiß, ich habe 3 Milliarden Euro auf der Uhr, und ich weiß, dass der Bund mir zugesagt hat, 1,5 Milliarden Euro werden wir nicht überschreiten. Das bedeutet aber auch für die Länder 1,5 Milliarden Euro. Ich hätte aber gern 3,8, und das nur für das nächste Jahr. Es ist eine Erfolgsgeschichte, dieses Deutschlandticket. Millionen Menschen nutzen es. Thüringern und Thüringerinnen erleichtert es den Alltag. Aber ehrlich gesagt – das gehört eben auch zu der Bewertung des Deutschlandtickets –, es hat auch eine unsoziale Komponente. Das mutet jetzt vielleicht ein bisschen komisch an. Aber ich habe eben in der Mittagspause mit dem Bürgermeister von Roßleben-Wiehe gesprochen und empfehle das einfach mal. Oder gehen Sie mal nach MengersgereuthHämmern. Dort verstehen die Menschen unsere Debatten nämlich nicht, weil da fährt der Bus nicht mehr. Die sagen, okay, in Eisenach, in Erfurt, in Gera, in Jena – in Gera schon mit Einschränkung –, da könnt ihr gern über das Deutschlandticket reden, aber uns betrifft das nicht, weil wir nicht genügend Verbindungen haben, um dieses Deutschlandticket wirklich genießen zu können. Das Ticket wird nur dann Zukunft haben, wenn wir seine Finanzierung dauerhaft absichern. Das allein wird eine riesige Herausforderung für Thüringen, bei der wir alle Kräfte mobilisieren müssen, um die notwendigen Landesmittel bereitzustellen. Aber das gilt auch für den Bund und nicht nur für die Länder. Wir können auch diese Aufgabe wieder nur gemeinsam stemmen. Aber genauso klar ist, die Finanzierung des Tickets darf nicht zulasten des Angebots/des Ausbaus gehen. Und ja, lieber Herr Schubert, Sie haben eben gefragt: Schließen wir hier nicht Leute aus? Ja, wir schließen jetzt schon Leute aus, weil unser Angebot nicht Schritt hält, und da müssen wir ansetzen. Ein günstiges Ticket an sich nützt niemandem, wenn der Bus im Dorf nicht fährt oder die Bahn nur zweimal am Tag kommt.
(Beifall CDU, BSW)
Ehrlich gesagt, ich war auf meiner Sommertour auf Bahnhöfen in Thüringen. Sie kommen aus Ostthüringen. Ich war in Pößneck, in Triptis. Ich war entsetzt – das ist noch geschmeichelt. Da macht sich eben auch unser Bahnunternehmen Deutsche Bahn einen schlanken Fuß, verkauft die Gebäude und dann kommt ein Bürgermeister von Triptis zu mir und sagt: Herr Verkehrsminister, erzählen Sie mir mal, wie ich meine … Ihre Kollegin Frau Güngör hat heute zu Recht von den 9 Millionen gesprochen, die mobilitätseingeschränkt sind. Das sagen wir so nett: mobilitätseingeschränkt. Mobilitätseingeschränkt in Triptis bedeutet, dass dem Bürgermeister von der Deutschen Bahn gesagt wird: Sie können ja 2 Millionen Euro investieren, um dort Fahrstühle einzurichten. Dreimal dürfen Sie raten, was der dann sagt. – Das ist etwas, um das wir uns eben auch kümmern müssen. Dass hier bundesweit ein enormer Bedarf vorliegt, hat beispielsweise der Ausbau- und Modernisierungspakt gezeigt, den die letzte Bundesregierung – und Sie wissen das – mangels Finanzierungsmöglichkeiten eben nicht auf den Weg gebracht hat. Und jetzt hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ein Leistungsgutachten zum ÖPNV bis 2040 vorgelegt und dabei allein für die Sicherung des Status quo einen Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln von 1,5 Milliarden Euro jährlich on top identifiziert. Für den notwendigen Angebotsausbau weist dieses Gutachten jährlich 3,4 Milliarden Euro aus. Man kann nun vor den immensen finanziellen Herausforderungen einknicken, man kann den Kopf in den Sand stecken, wir können jammern. Oder man kann sich einen Plan mit Priorisierung und klaren Handlungsschritten machen. Ich bin für Letzteres. Mein übergeordnetes Ziel heißt: Verkehrswende, und zwar vernünftig, nicht ideologisch. Wir wollen, dass mehr Menschen freiwillig vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen. Es entlastet unsere Verkehrswege gerade dort, wo viele Menschen zur Arbeit pendeln. Es entlastet Umwelt und hilft uns, den notwendigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Und es soll für die Menschen zeitlich und auch finanziell eine Entlastung bringen. Dazu gehört eben auch, Frau Tasch, ganz klar, dass wir auch für mehr rollendes Material sorgen müssen. Aber ehrlich gesagt, wir laufen gerade wieder in eine ideologisch gemachte Schwierigkeit – um nicht zu sagen: Katastrophe – rein. Wir fahren mit dem saubersten Diesel, ich hatte, glaube ich, schon mal davon berichtet. Fragen Sie mal die Erfurter Bahn. Hundert Fahrzeuge, Stückpreis 4 Millionen Euro, wenn wir die elektrifizieren, haben wir 8 Millionen Euro auf der Uhr. Wir kofinanzieren das, könnten eigentlich weiterfahren und darüber müssen wir dringend reden. Denn wo sollen wir denn das Material herbekommen, wenn wir jetzt schon wissen, dass wir es heute nicht haben? Wie wird das erst dann, wenn alle Verkehrsunternehmen ihre Wagenparks per EU-Richtlinie modernisieren müssen? Wie wollen wir das dann hinkriegen? Deswegen bin ich der Meinung, wir brauchen tatsächlich ein Konzept, einen Plan und Sie arbeiten daran ja mit und dafür bin ich Ihnen dankbar.
(Beifall CDU, BSW)
Wir erreichen das, wenn der Nahverkehr attraktiv ist. Verkehrswende geht eben zuallererst im Nahverkehr: verlässlich, gut getaktet und auf dem Land eine echte Alternative. Damit beschäftigen wir uns jeden Tag, mit dem integralen Taktfahrplan, mit der neuen Taskforce. Ich weiß, liebe Kollegen von der AfD, jetzt kommen Sie garantiert wieder: Oh, jetzt macht er wieder eine Arbeitsgruppe. Aber die arbeitet eben auch und da kommt auch was bei raus, nämlich zum Beispiel zum Thema der nachhaltigen Finanzierung und Organisation des Nahverkehrs – mit dem Mobilitätsnetzwerk Thüringen, mit dem wir Best-Practice-Beispiele nicht nur sammeln, sondern eben auch selbst entwickeln und wie in einem Thinktank tatsächlich dann auch in die Praxis überführen, und mit Pilotprojekten – ja, ich weiß, da geht es mir auch nicht schnell genug mit dem autonomen Fahren, das gerade in ländlichen Räumen zusätzliche Möglichkeiten eröffnen kann. Im Übrigen möchte ich an der Stelle auch mal sagen, es gibt auch in Thüringen – und darauf bin ich verdammt stolz und ich durfte das wirklich sehen –, es gibt Initiativen von Menschen, die sich jeden Tag mit Mobilität beschäftigen. Ich denke da an den Bürgerbus in Ilmenau, eine tolle Initiative. Ich finde, wir sollten so was viel mehr fördern. Denn das ist die Mobilität, die den Menschen tatsächlich jeden Tag zur Verfügung steht, und zwar unbürokratisch, einfach und kosteneffizient.
(Beifall CDU, BSW)
Schienenpersonennahverkehr heißt für mich aber auch jeden Tag – wir haben das ja eben am Beispiel HSB gehört, Herr Kobelt, Sie haben den Betrag nicht genannt. Wir können ihn hier ruhig nennen, es sind 800 Millionen Euro. Kein Verkehrsminister möchte derjenige sein, der irgendetwas abschafft oder irgendetwas schließt. Ich glaube, da sind wir uns einig. Trotzdem stehen wir vor riesigen Investitionsanstrengungen. Ich sage jetzt mal ERNO – gerade verschoben, oh Wunder, mir war das fast klar. Wir werden eine Veränderung bei der Deutschen Bahn bekommen – eine personelle Veränderung. Ein paar Tage vorher war das Thema ERNO auf der Tagesordnung, also Erfurt–Nordhausen. Ja, Frau Tasch, wir haben da ein Riesenproblem, aber wir sind auch hinterher, dass es kommt. MDV – da haben wir auch ein Riesenproblem seit Jahren, aber wir sind auch da hinterher, dass es kommt und offen gestanden bin ich da zuversichtlich. Bahnhöfe – ein Trauerspiel: Bad Blankenburg, Pößneck. Ich weiß nicht, wie viele Bahnhöfe wir haben. Wir reden von Mobilitätsknoten – ja, dann lasst uns Mobilitätsknoten bauen, die den Menschen wirklich zugutekommen, und nicht nur irgendwelche Alibis, wo wir dann vielleicht ein paar nette Automaten aufstellen, sondern welche, wo die Menschen wirklich Mobilität vorfinden, wo sie Fahrradständer haben – da fängt es ja schon an und bei anderen Themen. Und dann reden wir natürlich auch über sozial gerechte Tarife. Ja, man kann darüber diskutieren. Herr Schubert, wir haben darüber schon oft miteinander gesprochen. Wir haben auch im Ausschuss darüber gesprochen. Ja, man kann darüber diskutieren: Was kommt als Erstes? Und ja, es gibt gute Argumente, so etwas zu tun. Deswegen werde ich mich hier nicht hinstellen und werde sagen, nein, das ist Teufelszeug, was ihr da fordert, denn da gibt es, wie gesagt, gute Argumente. Aber ehrlich gesagt, mein Ansatz ist tatsächlich ein anderer. Ich glaube tatsächlich, Herr Liebscher – um ihn mal zu zitieren – hat an der Stelle recht. Wir haben so gigantische Aufgaben, dass ich der Meinung bin, wir müssen als Allererstes mal das Deutschlandticket retten. Dann müssen wir dafür sorgen, dass Infrastruktur wirklich einen Sprung macht. Und dann, bin ich der Meinung, müssen wir gucken, dass wir solche Möglichkeiten schaffen, wie Sie sie sich auch wünschen. Ja, Schüler, Auszubildende oder auch ältere Menschen mit kleinen Renten brauchen diese Unterstützung, da bin ich bei Ihnen. Aber klar ist auch: Sondertickets können erst dann sinnvoll eingeführt werden, wenn die Basis dafür steht, und die Basis steht eben leider nicht. Es findet daher meine Unterstützung, dass wir uns über sozialgerechte Vergünstigungen nicht nur austauschen, sondern zielgenau – nicht mit der Gießkanne – einen Plan entwickeln und der Infrastrukturausschuss sich mit diesem Thema beschäftigt. Aber ich muss auch sagen – und Sie kennen meine Meinung dazu –, dass der Infrastrukturausschuss aus meiner Sicht zu Recht jetzt die Ablehnung dieses Antrags empfiehlt. Auch die Koalition hat im Alternativantrag den Ansatz gewählt, über Erfahrungen mit bereits bestehenden Modellen für ermäßigte Tickets einen Weg zu suchen, wie man auch landesweit zu solchen Angeboten kommen kann. Aber ich muss mich eben im Hier und Jetzt bewegen und nicht in dem, wo ich gern sein möchte, und das tue ich. Das halte ich für eine verantwortungsvolle Politik. Das Ticket jetzt zu fordern, verkennt demgegenüber, dass wir gezwungen sind, zunächst eben andere Prioritäten zu setzen. Meine Damen und Herren, die Thüringerinnen und Thüringer erwarten zu Recht, dass der Nahverkehr zuverlässig, bezahlbar und attraktiv ist. Das ist er momentan nur in Teilen. Wir brauchen ein dauerhaft gesichertes Deutschlandticket – ich kann es nicht oft genug sagen –, wir brauchen Investitionen in ein modernes und verlässliches Angebot, in eine Taktung, und ja, wir brauchen vielleicht auch manchmal ungewöhnliche Wege. Aber eines brauchen wir ganz sicher – Frau Tasch, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das erwähnt haben –: Ja, es braucht auch mehr Sicherheit und es braucht auch ein klares Votum der Politik, dass Gewalt – egal, wo sie passiert und gegen wen – nicht hingenommen wird, weder vom Verkehrsminister noch von diesem Hohen Haus.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Was die Beschäftigten der Eisenbahnverkehrsunternehmen mir erzählen – und ich sehe sie regelmäßig, und das mache ich nicht nur, um irgendwann in der Zeitung zu stehen oder liebgehabt zu werden, sondern weil es mich wirklich bewegt und beschäftigt –, das ist absolut inakzeptabel. In einem so reichen und schönen Land wie Thüringen können wir so was nicht dulden. Wir brauchen jetzt Mut, wir brauchen auch Zuversicht, wir müssen die Verkehrswende entschlossen vorantreiben. Das alles sind Aufgaben, die wir nur gemeinsam bewältigen können – Landtag, Landesregierung, Kommunen, Verkehrsunternehmen. Packen wir es an für die Menschen, für den Klimaschutz und für die Zukunft unseres Landes, aber vor allem eben auch für die Menschen im ländlichen Raum. Sie haben es bitter nötig. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen
Vielen Dank, Minister Schütz. Nachdem der Minister die geplante Redezeit ein ganz klein wenig überzogen hat, haben alle Fraktionen nun wieder etwas Redezeit dazubekommen. Ich schaue mal ins Rund, ob es den Wunsch gibt, diese gegebenenfalls noch in irgendeiner Form zu verwenden. Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir also zur Abstimmung über den Antrag mit der Drucksachennummer 8/251, zu dem es ja durch den Ausschuss eine Ablehnungsempfehlung mit der Drucksachennummer 8/1837 gibt. Wenn Sie also dem Antrag in Drucksache 8/251 Ihre Zustimmung erteilen wollen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den übrigen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt. Außerdem kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag. Zu diesem habe ich keinen Wunsch zur Ausschussüberweisung wahrgenommen. Es bleibt auch dabei. Dann stimmen wir direkt über den Antrag in der Drucksache 8/1873 ab. Wenn Sie diesem Alternativantrag Ihre Zustimmung erteilen wollen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD und der Fraktion Die Linke. Ich stelle fest, dass der Alternativantrag angenommen wurde, und schließe damit den Tagesordnungspunkt. Das bringt uns zum Tagesordnungspunkt 17 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1127 Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte Frau Abgeordnete Güngör dazu ans Rednerpult.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Raum und am Livestream, ich freue mich – auch wenn hier noch einige Gespräche laufen –, wenn wir uns diesem wichtigen Thema angemessen widmen. Wir haben in diesem Plenum erneut eine Initiative als Linke vorgelegt, die Maßnahmen zur Verbesserung des Gewaltschutzes in den Fokus rückt. Nachdem wir bereits im letzten Plenum ausführlich unseren Antrag zur geschlechtsspezifischen Gewalt als solcher behandelt haben, wenden wir uns nun mit der sogenannten vertraulichen Spurensicherung letztlich einer Detailarbeit zu, die aber wesentlich für Betroffene ist. Im Kern ist die vertrauliche Spurensicherung eine in §§ 27 und 132k im Sozialgesetzbuch V geregelte Leistung der Beweismittelaufnahme im Fall von sexualisierten Straftaten. Sie stellt damit ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt dar. Wie bereits in der Debatte zum Antrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt deutlich geworden ist, verzeichnen die wenigen landes- und auch bundesweiten Statistiken immer wieder erneute Aufwüchse im Bereich der Gewaltstraftaten. Davon ist der Bereich der Sexualstraftaten nicht ausgenommen. Wenn wir uns die Statistiken angucken, waren es allein im letzten Jahr in Thüringen 137 Fälle von Vergewaltigungen und schweren sexuellen Übergriffen. Das sind 45 Prozent mehr Fälle, als im Jahr 2023 benannt worden sind. Wir reden hier immer nur über die erfassten Fälle. Ich finde es wichtig, hier noch mal anzumerken: Wir alle wissen, die Dunkelziffer ist deutlich höher, einfach, weil in unserer Gesellschaft Opfern schon zu häufig gezeigt wurde, wie selten Täter wirklich bestraft werden, wie retraumatisierend häufig Prozesse sind und dass Frauen in der Regel zu selten geglaubt wird. Deswegen kann es nicht sein, dass wir strukturell immer noch häufiger Täter als Opfer schützen. Gute Beispiele, wie wir in Thüringen die vertrauliche Spurensicherung weiterentwickeln und stärken können, liefern durchaus auch andere Bundesländer. Ich werde jetzt hier zunächst einmal zum Beispiel Brandenburg gehen, was ja strukturell durchaus an der einen oder anderen Stelle auch mit Thüringen adäquat vergleichbar ist.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Frau Abgeordnete, bevor Sie dazu kommen, lassen Sie mich ganz kurz noch eine Bitte ans Plenum richten. Wenn hier vorn gesprochen wird, ist es Aufgabe des Plenums, dem zuzuhören. Wenn Sie Gespräche zu tätigen haben, tun Sie das bitte draußen vor der Tür. Vielen Dank. Frau Abgeordnete, Sie können gern fortfahren.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Danke, Herr Präsident. In Brandenburg bieten 13 Kliniken eine entsprechende Spurensicherung an. Bei uns in Thüringen ist es mit dem UKJ eben nur eine. Vor allem aber auch ist das Informationsangebot noch mal anders, breiter aufgestellt. Es gibt mehrsprachige Broschüren in insgesamt 17 verschiedenen Sprachen. Auch in leichter Sprache wird über die vertrauliche Spurensicherung informiert. Seit Neuestem gibt es in Brandenburg auch einen sogenannten Info-Spot, der über das Angebot der medizinischen Soforthilfe und eben auch über die vertrauliche Spurensicherung informiert. Dieser läuft sogar als Fahrgastinformation. Darum möchten wir als Linksfraktion mit dem vorliegenden Antrag die vertrauliche Spurensicherung als ein Instrument, das die Opfer schützt und nicht die Täter/ ‑ innen, auch in Thüringen weiter ausbauen. Wir haben außerdem das Thema der Telemedizin als eine Variante für die – ich sage mal – Prozesse, die eben eine gewisse Zeitlichkeit, aber auch eine Räumlichkeit brauchen, mit adressiert. Ich freue mich auf eine gemeinsame, auf eine konstruktive Debatte und hoffe sehr, dass es hier im Haus geteilte Meinung ist, dass das Letzte, worum sich Opfer in einem solchen Moment, in einer solchen Situation bemühen müssen, irgendwelche organisatorischen Dinge sind, um überhaupt medizinisch adäquat versorgt zu werden, und zwar auf eine Art und Weise, die im Fall der Fälle auch einer Rechtssicherheit entspricht. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör, für die Begründung. Damit schaue ich auf die Rednerliste. Da habe ich zunächst Frau Abgeordnete DübenSchaumann für die Fraktion der AfD. Bitte schön.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, liebe Zuschauer, wieder einmal reden wir hier über einen Antrag der Linken, der mit Symbolpolitik und Ideologie versucht, die Unfähigkeit oder den Willen, zu wirklichen Problemlösungen zu kommen, zu kaschieren. Dafür müsste man erst einmal die Probleme benennen und eingestehen, dass man mit der eigenen verirrten Politik diese erst verursacht hat.
(Beifall AfD)
Aber um Fehler zuzugeben, dazu bedarf es Rückgrat, und das haben Sie nicht.
(Beifall AfD)
Kein Wort zur Ursachenfindung. Diese schreckliche Zahl von 137 erfassten Fällen von Vergewaltigungen und schweren sexuellen Übergriffen, ein Anstieg von sage und schreibe 46 Prozent, wird hier einfach so im Raum stehen gelassen. Da wird nichts hinterfragt. In der Einführung zu Ihrem Antrag reden Sie lediglich von einem besorgniserregenden Anstieg und behaupten, dass dieser von den Vorstellungen und Denkmustern des Mannes als starkes übergeordnetes Geschlecht herrührt, und es ist die Rede von gesellschaftlichen Maßnahmen, die ein entsprechendes Rollenverständnis des Mannes begünstigen. Vielleicht sollten Sie da mal etwas konkreter werden, auch wenn das nicht in Ihr Weltbild passt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Was ist
denn Ihr Weltbild?) Im Übrigen gibt es auch Männer, die Opfer sexueller Gewalt werden.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Machen
Sie es doch mal konkret!) Darf ich zu Ende ausführen? Ja? Danke. Und welche gesellschaftlichen Maßnahmen sind das denn, die dieses Rollenverständnis begünstigen sollen? Solange Sie nicht in der Lage sind, das Kind beim Namen zu nennen, statt …
(Unruhe Die Linke)
Kann ich bitte ausreden?
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Wenn ich mal fertig reden dürfte, gern. Solange Sie nicht in der Lage sind, das Kind beim Namen zu nennen, stattdessen den Mann pauschal dämonisieren und irgendwelche gesellschaftlichen, nicht weiter benannten Maßnahmen verantwortlich machen, werden wir im nächsten Jahr wieder hier stehen und wir werden uns über noch schrecklichere Zahlen unterhalten müssen.
(Beifall AfD)
Seit 2019 basteln Ihre Gleichstellungsbeauftragten an einem Konzept für ein Thüringer Modell zur verfahrensunabhängigen Spurensicherung herum. Um die 50-mal wurde das Thema im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung immer wieder in Form von Selbstbefassungsanträgen aufgerufen, um über den Stand der Umsetzung zu berichten. Am 20.04.2023, also Jahre später, berichtet die Gleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler unter der rot-rot-grün geführten Landesregierung dann, dass die Verhandlungen mit den Krankenkassen und der Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Jena zu Fragen der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ergebnislos verlaufen seien. Werte Linke, es liegt doch in Ihrer Verantwortung, dass bis 2024 die vertrauliche Spurensicherung in Thüringen überhaupt nicht möglich war,
(Beifall AfD)
da Sie nicht in der Lage waren, mit den Krankenkassen übereinzukommen, und es dafür aktuell ausschließlich die Möglichkeit am Universitätsklinikum Jena gibt, aber auch nur, weil das Land eingesprungen ist. Da waren andere Bundesländer schon lange drei Schritte weiter. Und das lückenhafte Bundesgesetz, worauf Sie sich immer berufen, ist für alle gleich. Ob den Opfern in ihrem Trauma eine Informationskampagne wirklich hilft, wenn die Landesregierung ein weiteres Mal über den Stand der vertraulichen Spurensicherung referiert oder Fahrtkosten übernommen werden, was das Thüringer Reisekostengesetz nicht mal hergibt, wage ich zu bezweifeln.
(Beifall AfD)
Was den flächendeckenden Ausbau der vertraulichen Spurensicherung angeht, bin ich in der Tat bei Ihnen. Vielleicht sollte man mit frischem Personal die Verhandlungen mit den Krankenkassen wieder aufnehmen oder wenigstens den Austausch mit jenen Gleichstellungsbeauftragten suchen, für die das Bundesgesetz keine unüberwindbare Hürde darstellte, wenn Sie schon das Bundesland Nordrhein-Westfalen als Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung einer flächendeckenden vertraulichen Spurensicherung anbringen. Dort haben die Ministerien in Zusammenarbeit mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und dem Uniklinikum Düsseldorf einen soliden Vertrag für die Übernahme aller Kosten auf die Beine gestellt wie in zahlreichen anderen Bundesländern auch. Ihren Antrag können wir in der vorliegenden Form nicht mittragen. Einer Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie stimmen wir zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte starten mit drei anonymen Zitaten von Vergewaltigungsopfern, um Ihre Aufmerksamkeit auch am Freitagnachmittag zu gewinnen und auch noch mal die Wichtigkeit dieses Themas zu unterstreichen.
(Beifall CDU, Die Linke)
„Ich hatte Angst, niemand würde mir glauben, aber mein Schweigen hat mich mehr verletzt als alles andere. Jede Nacht spielte sich der Moment in meinem Kopf ab. Irgendwann entschied ich, dass ich es nicht mehr für mich behalten will. Ich hatte das Gefühl, dass ich nicht mehr ich selbst war, als hätte er mir etwas weggenommen, das ich nie zurückbekommen kann.“ Wir sind uns sicherlich alle darüber einig, dass eine Vergewaltigung, ein sexueller Missbrauch oder ganz allgemein sexualisierte Gewalttaten sowohl für Frauen als auch für Männer weitreichende Konsequenzen haben. Eine solche Tat ist mit dramatischen Folgen für das weitere Leben des Opfers verbunden. Hierzu kommen die psychischen Verletzungen, die ein normales Leben mit normalen zwischenmenschlichen Kontakten und Beziehungen in den meisten Fällen ausschließen. Die Vergewaltigung ist eine der wohl angsteinflößendsten Szenarien für die Opfer. Sie bringt nicht nur körperliche Schmerzen mit sich, sie reißt tiefe Wunden in die Seele und in manchen Fällen heilen diese Wunden nie. Um diese Traumen verarbeiten zu können, braucht es oftmals Fürsorge, Ruhe und vor allem Zeit. Und genau da setzt die vertrauliche Spurensicherung an. Sie gibt den Betroffenen Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten und das Für und Wider einer Strafanzeige ohne Handlungsdruck abzuwägen. Diese ganz spezielle Spurensicherung gewährleistet, dass die Opfer auch bei einer späteren Anzeige noch auf gesicherte Beweise zurückgreifen können. Es werden Proben entnommen, dokumentiert und in Thüringen für mindestens drei Jahre aufbewahrt. Die Spuren liegen dann gerichtsfest vor und können nicht von einem Richter oder einem gegnerischen Anwalt für ungültig erklärt werden. Der positive Effekt neben der Beweissicherung ist dabei, auch die Anzeigenbereitschaft der Betroffenen kann langfristig erhöht werden und damit präventiv wirken. Denn das Wissen um die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung könnte auch abschreckend auf die Täter wirken. Und ich glaube, dass wir uns in der Frage einig sind, für solche Täter muss gelten: keine Toleranz, sondern unnachgiebige Verfolgung und Verurteilung,
(Beifall CDU)
auch wenn die Opfer sich erst später zur Anzeige entscheiden. Leider klaffen die Aufklärungsquoten und die Zahl der Verurteilungen immer noch weit auseinander. Die Dunkelziffern sind dabei noch nicht mal berücksichtigt, wonach nur etwa 10 Prozent aller Vergewaltigungen überhaupt zur Anzeige gebracht werden. Eigentlich ist es wenig überraschend, denn die Konsequenzen einer Anzeige oder einer Verurteilung sind weitreichend. Bei immerhin drei Viertel aller Vergewaltigungen kannte das Opfer den Täter und bei einem Viertel gibt es sogar verwandtschaftliche Beziehungen. Das zeigt, sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Im Jahr 2020 wurde die anonyme Spurensicherung unter einem CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium zu einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, geregelt in § 27 SGB V. Der Beschluss im Thüringer Landtag zur Erarbeitung eines Konzepts wurde im Mai 2018 gefasst. Ende 2019 lag ein Konzept für ein Thüringer Modell zur verfahrensunabhängigen Spurensicherung als Arbeitsergebnis eines runden Tischs mit einer Expertengruppe vor. Mittel für den Haushalt 2020 waren vorgesehen. Eine von vielen Fragen, die wir im Gleichstellungsausschuss auch klären wollen, ist: Warum ist die vertrauliche Spurensicherung unter der linken Vorgängerregierung erst im Dezember 2024 in Thüringen gestartet?
(Beifall CDU, BSW)
Corona oder neue Verhandlungen aufgrund des Bundesgesetzes sind für mich keine Erklärung, denn wir haben es ja heute schon gehört, andere Bundesländer waren in dieser Frage schon viel schneller. Derzeit gibt es das Angebot der anonymen Spurensicherung in Thüringen nur am Universitätsklinikum in Jena. Diese Zentralisierung führt dazu, dass Betroffene oder Bereitschaftsärzte in die andere Richtung weite Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen, um dieses Angebot nutzen zu können. Deshalb sind wir ebenfalls der Meinung, dass das Angebot der vertraulichen Spurensicherung in Thüringen Schritt für Schritt ausgebaut werden sollte.
(Beifall CDU, BSW)
Es sollte für die Opfer so niedrigschwellig und einfach sein, eine solche Spurensicherung durchzuführen. Wie dieser Rahmen letztendlich aussieht, muss mit Expertise unter Einbeziehung des Ministeriums, der Gleichstellungsbeauftragten und der Fachverbände geprüft und abgewogen werden. Deshalb beantragen wir als Fraktion die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss federführend und an den Innenausschuss mitberatend. Dort wollen wir die Erfahrungen der letzten Monate in Thüringen und in den anderen Bundesländern, die, wie gesagt, schon viel weiter in dieser Frage sind, mit einfließen lassen. Auch die angesprochenen Themen wie Reisekostenübernahme und Telemedizin sind zu erörtern. Wir sind eben auch der Meinung, dieses Thema ist mehr. Es geht auch um umfassende Hilfe für die Betroffenen, um Akutversorgung, um Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten, Beratung zur Schwangerschaftsverhütung und die psychosoziale Unterstützung. Das Ziel sollte also sein, flächendeckend Zugang zu den Tests zu ermöglichen und dabei die medizinischen Ressourcen in Thüringen so effektiv wie möglich zu nutzen, aber auch die vorhandene Qualität zu sichern und – was auch eine wichtige Rolle spielt – Datenschutz und Vertraulichkeit zu bewahren. Wie gesagt, es gibt gute Beispiele aus anderen Bundesländern. Aber was mir vor allen Dingen noch sehr wichtig ist, ist eine entsprechend dringende, notwendige Infokampagne, denn das Vorhandensein dieser vertraulichen Spurensicherung hilft den Betroffenen nichts, wenn sie nichts davon wissen. In vielen Gesprächen in meinem Umfeld stellte sich schnell heraus, dass ein Großteil der Frauen nichts von dieser Möglichkeit weiß. Das ist besorgniserregend und muss schnellstmöglich geändert werden.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Die größte Priorität sollte immer der Opferschutz und die Verurteilung der Täter haben. Dies ist mir persönlich eine Herzensangelegenheit. Auch fassen viele Frauen durch öffentliche und politische Debatten erst den Mut, so eine Anzeige zu tätigen. Diesen Mut wünsche ich ihnen. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, der Antrag der Linksfraktion bringt ein ernstes Thema auf die Tagesordnung. Wie gehen wir mit Menschen um, die sexualisierte Gewalt erlebt haben? Die vertrauliche Spurensicherung ist dabei ein zentrales Element. Sie ermöglicht es, Beweise zu sichern, ohne sofort eine Anzeige erstatten zu müssen. Damit schützt sie drei elementare Rechte: das Recht auf Hilfe ohne Zwang, das Recht auf Zeit zum Nachdenken und zum Entscheiden, das Recht auf Gerechtigkeit auch noch nach Monaten oder Jahren nach der Tat. Wir als BSW-Fraktion sagen dabei klar: Vertrauliche Spurensicherung ist kein Randthema, sondern ein zentrales Recht zum Schutz der Menschenwürde. Sie ist eine Grundvoraussetzung für wirksamen Opferschutz und die Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit. Aber – und es ist der entscheidende Punkt – gut gemeinte Absichtserklärungen reichen dabei nicht aus. Es kommt darauf an, dass wir verlässliche Strukturen dafür schaffen. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, dieses Angebot in Thüringen endlich flächendeckend zu gewährleisten. Deshalb nehmen wir den Antrag der Linken sehr ernst. Viele Punkte darin sind richtig: Kostenfreiheit, Information, Ausbau. Aber aus unserer Sicht greift der Antrag zu kurz. Was fehlt, sind verbindliche Standards, klare Zuständigkeiten und eine gesicherte Finanzierung. Die Landesregierung muss sicherstellen: Standards in Kliniken, eine dauerhafte Finanzierung, verpflichtende Fortbildung für Polizei und medizinisches Personal sowie eine Informationskampagne – Frau Croll hat es schon gesagt – besonders im ländlichen Raum. Wir sagen auch, wir wollen keine Insellösung, die am Ende wieder nur von engagierten Einzelpersonen getragen wird. Fakt ist, vertrauliche Spurensicherung ist in Thüringen bisher ausschließlich am Universitätsklinikum Jena möglich. Das ist für die Betroffenen aus allen anderen Regionen schlicht unzumutbar. Und lassen Sie mich eins hinzufügen. Die Linksfraktion stellt diesen Antrag nun aus der Opposition heraus, aber in den vergangenen Legislaturperioden hatte sie selbst Regierungsverantwortung und damit die Möglichkeit, genau diese Strukturen aufzubauen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht hier um Menschen, die das Schlimmste erlebt haben, was einem widerfahren kann. Diese Menschen haben Anspruch auf Hilfe und unser Staat muss garantieren, dass dieser Anspruch eingelöst wird. Die Linke hat mit ihrem Antrag wichtige Aspekte angesprochen, aber für eine nachhaltige Lösung brauchen wir mehr als Appelle. Wir brauchen klare Verbindlichkeiten und echte Umsetzungsschritte. Wir wollen einen Staat, der schützt, einen Staat, der da ist, wenn es darauf ankommt, und einen Staat, der Verantwortung nicht auf die Betroffenen abschiebt. Vertrauliche Spurensicherung muss in Thüringen selbstverständlich werden, in allen Regionen für alle Menschen. Dafür werden wir uns einsetzen. Darum unser Vorschlag: Lassen Sie uns den Antrag an den Gleichstellungsausschuss überweisen. Dort kann das Thema fachlich vertieft, Prioritäten gesetzt und die notwendigen Schritte für eine landesweite Umsetzung beraten werden. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Danke. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich über die bisherige, zu weiten Teilen ja durchaus sachliche Debatte. Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Croll, dass Sie zu Beginn Ihrer Rede die Worte der Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt haben und zugleich auch beim Kollegen Küntzel deutlich geworden ist, dass wirksamer Opferschutz uns eben alle angeht. Sexualisierte Gewalt – da sind wir beieinander – ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, eines, das oft genug mit dem sozialen Nahfeld zu tun hat, ein Problem, welches wie die meisten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt in unserer Gesellschaft wenig wahrgenommen, geschweige denn bekämpft wird. Man sieht sehr deutlich – auch heute wieder an dem Redebeitrag der AfD –, dass es für viele unangenehm zu sein scheint, patriarchale Strukturen, die in allen Gesellschaftsschichten, die in allen Kulturen vorkommen, so klar als solche zu benennen. Es ist doch so viel einfacher, sich von rechts außen mal wieder nur rassistischer Stimmungsmache zu bedienen. Das zeigt sehr deutlich, es geht Ihnen zum Schluss eben nicht um den Schutz der Frauen. Es geht Ihnen darum, bestimmte Männergruppen in den Fokus zu rücken und andere Männergruppen völlig zu ignorieren, die eben genauso zu Tätern werden.
(Beifall BSW, Die Linke)
Und ich sage ganz klar: Hier in dieser Plenardebatte zu diesem TOP Ihre Sprecherin für Jagdwesen und Sportschützen hinzustellen, ich empfinde das als unwürdig. Ich empfinde das als peinlich, sich so fachfremd hier zu äußern.
(Beifall Die Linke)(Heiterkeit AfD)
Aber vielleicht haben Sie auch irgendwo „Wolf“ gelesen und dachten, das wäre jetzt Ihr Auftritt.
(Unruhe AfD)
Vertrauliche Spurensicherung, das wurde aus den anderen Redebeiträgen klar, ist ein wichtiger Baustein, um beim Thema „Gewaltschutz“ zu agieren. Wir haben eben die Situation, dass nur das Universitätsklinikum Jena bisher die Standards hat und vertrauliche Spurensicherung ermöglichen kann. Natürlich darf es nicht so sein, dass Betroffene, die eben nicht in Jena oder in der näheren Umgebung der Unistadt leben, nur erschwert eine solche Option wahrnehmen können. Auch da ist es mir wichtig, zu sagen, es geht ja insbesondere, wenn wir über Rechtssicherheit sprechen, einfach auch um eine zügige Behandlung und um eine zügige Aufnahme eben dieser Spuren. Wir müssen gleiche Zugänge zu solchen Schutzmechanismen gewährleisten. Die weiteren Maßnahmen, die wir im Antrag benannt haben, die sich ja alle darum drehen, die aktuelle Ausgangslage ein Stück weit zu verbessern – ja, es ist eben so etwas Simples wie Kostenübernahme, dass man sich eben nicht in dem Moment noch über Kosten für die Betroffenen oder eben auch für die Fachärztinnen Gedanken machen muss. Denn es kann ja durchaus der Reiseweg in beide Richtungen beschritten werden. Und ja, Infokampagne klingt immer irgendwie wie so was PR-mäßiges, was obendrauf kommt. Aber ich bin da ganz bei Kollegin Croll: Wenn Betroffene nicht davon wissen, dass sie diese Optionen haben, und auch nicht wissen, dass eine solche vertrauliche Spurensicherung eben nicht gleich Anzeige bedeutet, sondern erst mal nur die Option aufrechterhält, dann ist es ja unwahrscheinlich schwieriger, sich in die Richtung zu befassen. Und ich glaube, auch deswegen ist es wichtig, dass wir uns heute hier in der gebührenden Ausführlichkeit mit dem Thema beschäftigen, denn auch darüber haben natürlich wir alle die Gelegenheit, diese Infos an Frauen weiterzugeben, die es betreffen könnte. Ich sage deutlich, auch uns als Fraktion ist klar, dass wir jetzt nicht irgendwie innerhalb eines Jahres in der Lage sein werden, dass in jedem Krankenhaus in Thüringen die vertrauliche Spurensicherung existiert. Wir sind jetzt hier mit dem Vorschlag losgegangen, in allen vier Planungsregionen in Thüringen eine solche Möglichkeit, eine solche Anlaufstelle zu schaffen. Wir sagen auch, darüber hinaus hat die Telemedizin viele Vorteile, die auch in diesem Fall funktionieren könnten. Zu Brandenburg habe ich bei meiner Einbringung schon was gesagt und zur Situation in NordrheinWestfalen will ich auch noch mal kurz ausführen, dass das dortige iGOBSIS-System, das in Kooperation mit dem Uniklinikum Düsseldorf zur Verfügung gestellt wird, auch Informationen für Gewaltbetroffene und auch für das medizinische Fachpersonal bereitstellt. Denn, ich glaube, wir sollten uns einig sein: Glücklicherweise ist es ja eben keine alltägliche Situation, mit der Pflegepersonal oder ärztliches Personal konfrontiert ist, sondern eine, wo man dann aber im Fall der Fälle trotzdem wissen muss, wie ist denn jetzt mein korrektes Verhalten, wie ist der Leitfaden, den ich für meine medizinische Tätigkeit hier benötige. Und das hat eben auch – und so wird es in NRW praktiziert – etwas mit entsprechenden Schulungsangeboten zu tun. Mein Dank gilt dabei ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen der Jenaer Rechtsmedizin, mit denen wir hier im Vorhinein Kontakt hatten, die uns noch mal wichtige Hinweise zum Thema der rechtssicheren Untersuchungen geben konnten. Einen abschließenden Punkt noch: Opferschutz darf nicht an einer Versicherung scheitern. Das klingt banal und das klingt selbstverständlich. Es ist aber leider so, dass die Kosten durch die Betroffenen selbst getragen werden müssen, wenn keine Kostenübernahme durch eine Versicherung vorliegt. Das ist, denke ich, ein Zustand, den wir so nicht zulassen sollten. Wenn hier argumentiert wird, dass der Antrag zu kurz greift: Wir freuen uns sehr, wenn das Thema „Verbindlichkeit“ ein gemeinsames Ziel ist. Ich würde aber noch mal darauf hinweisen wollen, Finanzierung ist dann zum Schluss ein Haushaltsaspekt. Den haben wir bewusst nicht in diesem Antrag beinhaltet, sind aber natürlich gern bereit, dazu im Ausschuss weiter mit Ihnen in einen Austausch zu treten. Ich denke auch, dass hier die Überweisung an den Gleichstellungs- sowie den Innenausschuss fachgerecht ist und wir mit diesem Antrag, gern auch in Ergänzung dazu, darüber sprechen können, wie die Lage für Betroffene an konkreten Stellen verbessert werden kann. Ich freue mich auch, wenn wir dann in der Lage sind, über unseren bereits im Ausschuss befindlichen Antrag zum Thema „Gewaltschutz für Frauen und Mädchen“ weiterzusprechen und diesen nicht nur an das PAG zu knüpfen. Ich glaube, das ist der Sache nicht ganz angemessen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Ich habe von der Fraktion der SPD keine Wortmeldung. Bleibt es dabei? Doch, Frau Abgeordnete Urban spricht zum Thema. Vielen Dank.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, ich würde vielleicht an der Stelle auch noch einmal kurz eine kleine Zusammenfassung geben, weil es nach so vielen Rednern immer schwierig ist – viele haben sehr kluge Dinge gesagt –, das jetzt alles noch einmal zu wiederholen. Ich möchte damit anfangen, einen Dank dafür an die Fraktion Die Linke auszusprechen, dass wir dieses Thema allein zur Information hier wieder im Plenum haben. Denn am Ende ist wichtig, dass man öffentlich darüber spricht, dass man dafür auch Werbung macht, was es für Möglichkeiten der Spurensicherung in Thüringen gibt. Insofern: Allein dafür bin ich schon dankbar, dass überhaupt dieser Antrag da ist. Nichtsdestotrotz ist es natürlich dann immer wieder erschreckend – da kann ich mich wirklich nur an die Vorrednerin von der AfD, Frau Düben-Schaumann, wenden –, wenn Sie den Eindruck haben, solche Anträge, wie sie hier von der Linken vorliegen oder auch manchmal von anderen Fraktionen in das Plenum geworfen werden, dienen nur dazu, Männer zu dämonisieren – so sagten Sie. Männer dämonisieren, ich glaube, das ist weder Inhalt des Antrags noch ist das irgendein Ziel von irgendjemandem hier in diesem Rund. Das macht für mich eher so den Eindruck, dass Sie da aus Wolkenkuckucksheim auf die Problematik schauen. Wir hatten den Tag der offenen Tür und wir als SPD hatten da so rosarote Brillen für die Leute, die sich sozusagen mal einen Scherz erlauben wollen. Irgendwie hätte ich jetzt gern eine mitgebracht. Aber: Das war, glaube ich, etwas das Thema verfehlt.
(Unruhe AfD)
In jedem Fall danke ich Frau Croll, dass sie auch noch einmal diesen Überblick gegeben hat, wie eigentlich dieser Werdegang war. Denn, man fragt sich ja auch, wenn es so ein wichtiges Thema ist, wieso dauert das dann immer so lange, bis überhaupt Dinge endlich ins Werden oder ins Rollen kommen. Genau aus diesem Grund möchte ich noch mal an dieser Stelle auf den eigentlichen Kern der vertraulichen Spurensicherung kommen und auf die Qualität, denn das ist letztendlich ein Punkt. Wir haben Standards gehört und das ist ein extrem wichtiger Punkt, der auch dafürspricht, dass es im Moment – und das ist ja auch ein Hauptteil der Frage – nur das Universitätsklinikum Jena ist, was vertraglich verpflichtet ist, diese vertrauliche Spurensicherung hier in Thüringen durchzuführen. Qualität – ich gehe einfach noch mal zurück –, wie läuft das eigentlich ab – ich möchte sozusagen einen kleinen Infoblock machen –, wie läuft eine vertrauliche Spurensicherung ab? In jedem Fall ist es erst einmal so, dass jede Gewaltbetroffene/jeder Gewaltbetroffene sich zum Beispiel anonym bei einer eingerichteten Telefonnummer – und die sage ich jetzt hier auch einfach mal –, bei der 03641 939 71 97, melden und sagen kann: Ich brauche Hilfe, ich möchte gern eine vertrauliche Spurensicherung durchführen lassen. Diese Telefonnummer führt einen zum Institut für Rechtsmedizin. Das ist insofern wichtig, dass die Spuren rechtsmedizinisch gesichert werden, damit am Ende auch eine Rechtssicherheit der asservierten Spuren gegeben ist. Denn nichts wäre entwürdigender, als wenn man all diesen Aufwand auf sich nimmt – es ist schon schwer, überhaupt über so eine Schwelle zu gehen – und am Ende die Spuren gerichtlich nicht verwertbar sind. Insofern erscheint es natürlich von der Schnelligkeit her als eine scheinbar sinnvolle Variante, dass man, wie gerade gesagt wurde, möglichst schnell und ortsnah diese Spurensicherung durchführen lassen kann und eben nicht nur in Jena. Aber wenn Sie dem, was ich voran gesagt habe, gefolgt sind, ist die Qualität bei den niedergelassenen Kollegen oder in irgendwelchen anderen Krankenhäusern, von denen wir in Thüringen noch sehr viele haben, genau die Krux. Insofern sollte diese Möglichkeit im Moment aufgrund der Qualität und auch aufgrund dessen, dass man ja damit etwas erreichen will in der Zukunft oder sich zumindest diese Option offenlassen will, etwas zu erreichen, nämlich den Täter einer Strafe zuzuführen, wirklich nur in Jena in Erwägung gezogen werden. Alle anderen Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzte haben noch nicht diese Expertise in diesem Umfang. Das bedeutet, wir müssen hier Schulungen machen. Wir müssen uns wirklich dringend auf den Weg begeben, damit diese Expertise von Jena auch in die Peripherie, in das Land hineingetragen wird, damit dieses Ziel, was Sie ja formuliert haben, auch erreicht wird. Aber allem voran steht die Gerichtsfestigkeit der Spuren. In jedem Fall befinden wir uns jetzt im neunten Monat, seitdem das Klinikum da am Start ist, und ich glaube, dass es gut ist, hier Tempo reinzubringen. Aber ich glaube auch, dass hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Deswegen bin ich mir sicher, dass all die anderen Aspekte, die Sie in Ihrem Antrag genannt haben, inklusive jenem, wie wir vielleicht mehr Schnelligkeit auf die Schiene setzen können, ohne dabei die Qualität zu verlieren, im Ausschuss beraten werden sollten. Deswegen ist auch meine Fraktion absolut dabei, wenn es um die Ausschussüberweisung geht, und wir stimmen dieser dann auf jeden Fall auch zu. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Urban. Ich schaue in Richtung Regierungsbank. Dort wurde mir schon signalisiert, dass Staatssekretärin Rudolph zum Thema sprechen wird. Dann bitte ich dazu ans Rednerpult.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, vielleicht auch im digitalen Raum, die Ausgangslage mit 137 erfassten Fällen von Vergewaltigungen und schweren sexuellen Übergriffen für das Jahr 2024 und damit einem Anstieg von über 45 Prozent ist heute hier schon thematisiert worden. Hinter jedem dieser Fälle – wobei wir wissen, dass es noch eine gehörige Dunkelziffer geben dürfte – steht ein Schicksal, steht eine betroffene Person, die sich in einer Situation befindet, die ihr angetan wurde, in die sie gebracht wurde, die sie nicht zu verantworten hat. Wir als Gesellschaft können Strukturen so gestalten, dass Betroffene in einer solchen Situation möglichst Hilfe finden, sich trauen, Hilfe zu suchen, sich trauen, diese Straftaten zur Anzeige zu bringen, und sich nicht in einem Klima wähnen, dass die Gesellschaft ihnen nicht glaubt und dass es keine Möglichkeit gibt, das, was ihnen passiert ist, zu ahnden und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Damit das geht, braucht es Strukturen, die das möglich machen. Eines der essenziellen Instrumente dafür ist die vertrauliche Spurensicherung, die – und das ist hier heute schon thematisiert worden – es möglich macht, dass Betroffene Zeit haben, in Ruhe zu überlegen, ob sie eine Anzeige stellen möchten, und dass in einem solchem Fall Untersuchungen durchgeführt werden, Proben genommen werden und diese für mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. In diesem Zeitraum können die Betroffenen dann für sich klären, ob eine Strafanzeige für sie infrage kommt. Sie müssen das eben nicht unmittelbar in der aktuellen Situation für sich klären. Alleine das, wenn man sich in diese Situation hineinversetzt, ist ein unglaublicher Fortschritt und etwas unglaublich Gutes für die Betroffenen. Es ist sehr gut, dass das in Thüringen jetzt geht.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Der Weg dahin ist auch skizziert worden. In Thüringen war es so, dass dem Inkrafttreten einige Verhandlungen, die auch einige Zeit gedauert haben, mit dem Universitätsklinikum Jena und einigen Krankenkassen vorausgegangen sind. Ich könnte sie jetzt alle aufzählen, ich werde die Zeit allerdings sparen. Aber es hat Verhandlungen bedurft, bis dann zum 01.12.2024 der Vertrag über die Vergütung und Erbringung von Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde bei Hinweisen auf Misshandlungen, sexuellen Übergriffen oder Vergewaltigungen nach § 27 Abs. 1 Satz 6 in Verbindung mit § 132k SGB V geschlossen wurde. Die Kosten für die Spurensicherung werden damit für die gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen. Die Spurensicherung erfolgt – auch das ist heute schon deutlich geworden – über die Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Jena. Der Freistaat hat mit dem UKJ vertraglich die Kosten auch für die Absicherung der ärztlichen und naturwissenschaftlichen Dienste sowie für eine Rufbereitschaft für Abend- und Nachtzeiten sowie Wochenend- und Feiertage durch die Bereitstellung einer ärztlichen und einer wissenschaftlichen Personalstelle sowie eine Kilometerpauschale zu den Einsätzen vereinbart. Ich glaube, das ist schon mal auch ein wichtiger Punkt, weil ja zu Recht infrage stand, wenn es gerade eine zentrale Stelle gibt, bei der das in Thüringen momentan wahrgenommen werden kann, dass eben für die Betroffenen möglichst keine Kosten für die Wege entstehen sollen, sondern dass diese Kosten auch durch die vertraglichen Verhandlungen abgedeckt sind. Die vertrauliche Spurensicherung ist über die Telefonnummer der Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Jena erreichbar. Sie befindet sich auf der Seite des Universitätsklinikums. Sie ist auch auf der Gewaltschutzseite der Landesgleichstellungsbeauftragten veröffentlicht. Und es ist natürlich so, dass wir auch weiter hoffen und davon ausgehen, dass das Angebot noch weitere Verbreitung findet und dass möglichst alle Betroffenen wissen, dass sie diese Möglichkeit haben. Zur Inanspruchnahme, auch das ist ein wesentlicher Punkt, hat das Universitätsklinikum Folgendes mitgeteilt – und ich bitte hier aber auch im Kopf zu behalten, dass wir ja erst von einigen Monaten reden, seitdem dieses Angebot besteht –: Im ersten Halbjahr 2025 ist bei sechs Fällen eine anonyme Spurensicherung vorgenommen worden, ausschließlich bei weiblichen Betroffenen. Darüber hinaus gab es aber einige Personen und auch viele Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Opferhilfen, die sich über die vertrauliche Spurensicherung beraten lassen haben. Und es gab einige Betroffene, die zumindest dort eine Beratung in Anspruch nehmen konnten, auch wenn am Ende von einer Untersuchung abgesehen wurde, weil die geschilderten Vorgänge eben schon zu lange zurücklagen und es deswegen nicht mehr möglich war. Aber auch hier lässt sich zumindest ableiten, dass dieses Angebot Verbreitung findet und dass es wichtig ist, dass das Wissen darum zügig zunimmt. Dass nur gesetzlich versicherte Personen gerade Anspruch auf die vertrauliche Spurensicherung haben, ist in der Tat ein bekanntes Problem, wenn man sich die Bundesgesetzeslage anguckt. Der Umstand ist natürlich aus Gründen der Gleichbehandlung und aus Gründen des Gewaltschutzes nicht tragbar. Aus diesem Grund ist auch über die Gleichstellungsministerkonferenz bereits im Jahr 2023 ein Beschluss gefasst worden, der den Bund auffordert, das zu ändern und hier auch die Kostenübernahme für die Privatversicherten möglich zu machen. Die Bundesregierung hat bislang noch keine Initiative ergriffen, das bleibt abzuwarten. Aber wir haben in Thüringen auch nicht darauf gewartet, dass es hier eine bundesgesetzliche Regelung gibt, sondern wir haben das in Thüringen auch in der Haushaltsaufstellung für 2025 berücksichtigt und möchten das jetzt auch für 2026/2027 berücksichtigen und haben die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung so kalkuliert, dass auch die Kosten für die Personen übernommen werden können, die eben nicht gesetzlich versichert sind. Hinsichtlich der geforderten Informationskampagne kann ich darüber hinaus noch mitteilen, dass der Start der vertraulichen Spurensicherung auch durch das Sozialministerium medial begleitet worden ist, dass die Veröffentlichung auf den entsprechenden Websites erfolgt ist, dass Tagesmedien und Fachzeitschriften berichtet haben, auch der MDR, und dass das UKJ auch gegenwärtig noch eine weitere Informationskampagne vorbereitet, die Praxen und Beratungsstellen auch verwenden sollen, zumindest die Informationskampagnen, die da Gegenstand sind, sodass wir wirklich hoffen, dass dieses Angebot noch weitere Verbreitung findet. Ich würde noch zum geforderten flächendeckenden Ausbau der vertraulichen Spurensicherung kommen, denn auch das ist vertraglich geregelt worden und befindet sich bereits in der Umsetzung. Es soll unter der Federführung des Universitätsklinikums Jena eine dezentrale Struktur auch unter Einbeziehung klinischer Partner bis zum 30.09.2026 aufgebaut werden. Die Planungsregionen Mittel-, Nord-, Ost- und Südwestthüringen sollen dadurch besser in die Versorgung aufgenommen werden. Die Anbindung weiterer Partner erfolgt durch das UKJ im Rahmen von Kooperationsverträgen. Die Etablierung der Strukturen in Thüringen geht somit auch ihren Gang und wir werden hoffentlich diesen Ausbau demnächst verzeichnen. Es gibt durchaus auch noch ein paar Fallstricke dabei. Da mir die Zeit wegläuft, mache ich das jetzt etwas kursorischer. Die geforderte Telemedizin zum Beispiel: An sich ist der Gedanke natürlich gut, ein möglichst niederschwelliges Angebot zu schaffen, aber hier zumindest auch die Informationen, die uns dazu aus dem rechtsmedizinischen Institut vorliegen: Einerseits stellt sich hier ein Problem durch eine momentan noch sehr geringe Fallzahl und natürlich entbindet eine telemedizinische Konsultation nicht von der Spurensicherung. Die muss so oder so erfolgen. Bei der Behandlung der Spuren ist einiges zu beachten. Das bedeutet, hier muss man darauf achten, dass die Lagerung richtig passiert. Gerade wenn Serum- oder Urinproben genommen werden, dann müssen die so aufgenommen und transportiert werden, dass sie danach rechtssicher verwendbar sind. Das sind alles Sachen, die entsprechend geplant und so strukturiert werden müssen, dass eine sachgerechte Lagerung auf jeden Fall möglich ist, denn die Rechtssicherheit muss für die Betroffenen dann in dem weiteren Verfahren bei einer potenziellen Anzeige natürlich im Vordergrund stehen.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung meinerseits: Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Ihnen die Zeit davonläuft. Als Regierungsmitglied können Sie bedenkenlos Ihre Redezeit überziehen.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Das weiß ich, aber ich möchte, dass die Abgeordneten auch dann irgendwann ins Wochenende können, und habe nicht vor, das auszureizen.
(Beifall im Hause)
Da ich weiß, dass wir Haushaltsaufstellung haben, muss ich auf den Beliebtheitsbonus der Landesregierung in dieser Hinsicht achten.
(Beifall CDU, BSW)
Ich habe aber, glaube ich, auch alle Punkte – jetzt werde ich wieder ernsthaft – bei dem Thema angesprochen, die der Antrag, zumindest das Berichtsersuchen, unter Ziffer II.1 aufgelistet hat. Ich hoffe, dem bin ich einigermaßen nachgekommen und würde mich freuen, das noch offiziell bestätigt zu bekommen. Ansonsten ist es für uns natürlich etwas sehr Positives, das heute hier im Plenum zu beraten und dann im Ausschuss mit Ihnen zu diskutieren. Denn ich glaube, das Ziel, die anonyme und die vertrauliche Spurensicherung in Thüringen weiter auszubauen und für die Betroffenen eine gute, sichere und verlässliche Anlaufstelle zu erwirken und eine Situation zu schaffen, bei der sich die Betroffenen in einer so schweren Situation darauf verlassen können, dass sie Hilfe bekommen, dass ihnen geglaubt wird und dass die Gesellschaft an ihrer Seite steht, das wünschen wir uns alle zusammen und ich hoffe, wir arbeiten daran gemeinsam. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen aus dem Rund der Abgeordneten, auch wenn es ungewöhnlich wäre? Das ist nicht der Fall. Ich habe dreimal den Wunsch nach Überweisung an den Ausschuss gehört, an den Gleichstellungsausschuss und an den Innenausschuss. Lassen Sie uns diese Ansinnen nacheinander abstimmen. Beantragt wurde auch einmal die Federführung des Ausschusses für Gleichstellung. Wenn Sie also der Überweisung der Drucksache 8/1127 an den Ausschuss für Gleichstellung zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus dem Rund aller Fraktionen. Gibt es dazu Gegenstimmen? Die kann ich nicht wahrnehmen. Frau Hoffmann, war das eine Gegenstimme? Nein, das war verspätete Handsenkung sozusagen. Gibt es dazu Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisung an den Ausschuss für Gleichstellung zugestimmt. Stimmen wir nun über den Überweisungswunsch an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung ab. Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich ebenfalls die Stimmen aller Abgeordneten aus dem Rund. Gibt es dazu Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es dazu Enthaltungen? Kann ich ebenfalls nicht erkennen. Dann lassen Sie uns jetzt noch die Federführung – Frau Abgeordnete Muhsal.
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Vielen Dank. Dann lassen Sie uns über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie auch noch abstimmen. Wenn Sie diesem Überweisungswunsch zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Damit ist diesem Überweisungswunsch nicht Genüge getan. Jetzt stimmen wir noch über die Federführung der beiden Ausschüsse – Gleichstellungsausschuss und Innenausschuss – ab. Es gab den Antrag, den Ausschuss für Gleichstellung als federführend auszuweisen. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Damit ist diesem Ansinnen stattgegeben und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Sehr geehrte Abgeordnete, wir haben gemeinsam vereinbart, dass wir hier im Rund ein geordnetes und gut strukturiertes Bild abgeben. Dazu gehört es auch, dass wir uns an die gemeinsame Vereinbarung halten, zum Trinken ausschließlich die Mehrwertbecher zu verwenden oder eben auch die etwas weniger umweltfreundlichen Wegwerfbecher, ansonsten keine weiteren Gefäße hier im Rund. Bitte nehmen Sie das als freundliche Erinnerung, andere Gefäße zu entfernen. Vielen Dank. Das bringt uns zum Tagesordnungspunkt 18 , der allein behandelt werden soll. Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1199 Ist dazu die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Dann bitte ich Frau Abgeordnete Mengel-Stähle dazu an das Rednerpult. Vielen Dank. Und ich bitte um Ruhe im Rund. Danke.
Familien in Thüringen steuerlich entlasten – Familiensplitting einführen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, seit Jahrzehnten wird in der Politik darüber diskutiert, wie wir den demografischen Wandel aufhalten können. Die wohl schlechteste Antwort, die man darauf geben kann, kommt von unserer Bundesregierung in Form einer ungesteuerten Massenmigration von sogenannten Fachkräften, wie wir sie noch nie zuvor in der Geschichte unseres Landes erlebt haben.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
sind immer die gleichen Textbausteine!) Dass das genau nicht der richtige Weg ist, um unser Land wieder voranzubringen, sollte inzwischen jedem von Ihnen hinreichend bewusst geworden sein. Die zentrale Aufgabe eines Staates besteht doch darin, für die Sicherheit und das Wohlergehen des eigenen Volkes zu sorgen. Statt auf Zuwanderung zu setzen, um den Bevölkerungsrückgang auszugleichen, sollten wir also vorrangig die Familien unseres Landes unterstützen und ihnen ein finanzielles Fundament schaffen, das die Angst vor drohender Armut durch das Elternsein nimmt und den Mut zur Familiengründung stärkt.
(Beifall AfD)
Statt weiterhin zig Milliarden Euro für die verfehlte Migrationspolitik zu verschwenden, sollten wir dieses Geld also sinnvoller einsetzen.
(Beifall AfD)
Und wo bitte schön ist das Vermögen eines Landes besser investiert als in den eigenen Familien? Wir befürworten daher die Einführung eines Familiensplittings, um Familien als Ganzes steuerlich finanziell zu entlasten. Ich danke Ihnen.
Familien in Thüringen steuerlich entlasten – Familiensplitting einführen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen, Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne, am Livestream – aller guten Dinge sind drei –, die Zahlen des Statistischen Bundesamts müssen jeden von uns aufrütteln, der einigermaßen und gut rechnen kann. Denn seit 2019 sinkt die Geburtenrate in Deutschland und in Thüringen drastisch. Das führt nicht nur dazu – wir haben die Diskussion ja hier geführt –, dass weniger Kinder in den Kindergarten gehen, sondern auch, dass weniger Kinder demnächst eingeschult werden oder schon weniger eingeschult werden und später auch weniger Auszubildende in den Betrieben ankommen und weniger Studenten in den Universitäten. Die bereits in Schieflage geratenen, umlagefinanzierten sozialen Sicherungssysteme werden durch die absehbar fehlenden Beitragszahler in eine katastrophale Situation geraten. Das ist so und das lässt sich auch nicht beschönigen. All das war bereits absehbar und so haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen auch mit der Frage beschäftigt, wie wir Rahmenbedingungen schaffen können, die das Ja zu Kindern erleichtern. Und schon im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass wir eine Bundesratsinitiative anstoßen wollen, die das Ehegattensplittung zu einem Familiensplitting weiterentwickelt. Das steht dort schwarz auf weiß seit Ende letzten Jahres. Im Juni hat nunmehr die AfD einen Antrag zum Familiensplitting eingereicht. Genauer gesagt, es ist ja das Modell des Familientarifsplittings. Nur enthält dieser Vorschlag neben der Abschaffung der Kinderfreibeträge auch die Feststellung, dass Ganztagsangebote für Kinder nichts an der strukturellen Benachteiligung von Familien ändern würden – ich zitiere –: „Die zahlreichen familienpolitischen Fördermaßnahmen mit dem politischen Fokus auf Ganztagsfremdbetreuung von Kindern ändern nichts an der strukturellen Benachteiligung von Familien.“ Auch arbeitet die AfD mit dem relativen Armutsbegriff, der – das habe ich hier an dieser Stelle schon etwas ausführlicher erläutert – völlig irreführend ist, weil er nichts zur Bedürftigkeit aussagt und das Pro-Kopf-Familieneinkommen ganz logisch sinkt, wenn man es durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Menschen teilt, und es natürlich noch weiter sinkt – das ist Mathematik –, je mehr Personen in der Familie, nämlich Kinder, gar kein Einkommen haben. In der letzten Woche nun wurde eine Studie des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag der Organisation Save the Children veröffentlicht, in der gut ein Viertel der befragten Familien angab, dass sie befürchten, in den kommenden zwölf Monaten die Grundbedürfnisse wie Heizen, Wohnen, Kleidung und Nahrung nicht oder nicht ausreichend decken zu können. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 33 Prozent. Das betrifft insbesondere auch Familien mit mittleren Einkommen. Bei diesen Familien würde der AfD-Vorschlag aber zu einer weiteren Verschlechterung führen, weil hier die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags wegfallen soll. Auch stellt die Umfrage klar, dass sich zwei Drittel der befragten – so viel zu dem Thema „Fremdbetreuung und keine Wirkung“ – Familien für einen stärkeren Ausbau der Kinderbetreuung aussprechen. Da sieht man, dass die AfD hier an der Realität völlig vorbeiläuft. Die AfD schlägt, wie ich schon gesagt habe, das sogenannte Familientarifsplitting vor. Dem ist – aus Frankreich abgeschaut – auch eine Deckelung immanent, um die Wirkung bei höheren Einkommen zu begrenzen. Mit Verlaub, aber den Effekt, den es in Frankreich steuerlich gibt, hätten wir in Deutschland auch, wenn man den Kinderfreibetrag, den Sie abschaffen wollen, für das dritte Kind einfach verdoppelt. Dann werden natürlich Mehrkindfamilien stärker entlastet. Das ist auch gut, das kann man vertreten. Nur tatsächlich lag die Geburtenrate in Frankreich 2024 so niedrig wie noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg. Und seit der Einführung dieses Familiensplittings in Frankreich gab es keine signifikanten Anstiege bei Dreikindfamilien oder bei Familien mit mehr als drei Kindern. Insofern ist der Rückgang der Geburtenrate nicht allein ein deutsches Phänomen. Hinzu kommt die Steuerprogression, die ja ebenfalls berücksichtigt werden muss und dazu führt, dass Ihr Vorschlag gerade bei den Familien mit geringerem Einkommen zu einer geringeren Entlastung führt. Wir haben uns daher – der Komplexität des Themas bewusst – nicht für ein bestimmtes Splittingmodell ausgesprochen, was Sie tun, sondern für eine Bundesratsinitiative, die gewisse Spielräume lässt. Uns jetzt vorzuwerfen, die Koalition, die das im Koalitionsvertrag von 2024 Niedergeschriebene umsetzt, hätte das bei der AfD abgeschrieben, ist an Dreistigkeit ja nun wahrlich nicht zu überbieten.
(Beifall CDU, BSW)(Unruhe AfD)
Vielmehr war es ja wohl so, dass die AfD den Koalitionsvertrag der Brombeere durchforstet, sich gute Ideen schnappt, unrealistische, plakative Forderungen draufsattelt, in der Hoffnung, uns dann vorwerfen zu können, wir würden ja nur nicht zustimmen, weil es von der AfD ist.
(Beifall CDU, BSW)
So etwas ärgert mich. So etwas ärgert mich, weil es unredlich ist. Frau Mängel-Stehle, das ist kein guter Stil. Sie wissen, worum es geht.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: … Das ist
schon viel älter!) Und ich meinte mit Stil auch nicht das Ende des Besens.
(Beifall CDU, BSW)
Mit einer Erhöhung des Entlastungsbeitrags für die Alleinerziehenden, wie wir es im Koalitionsvertrag stehen haben, und auch der besseren Absetzbarkeit der Betreuungskosten setzen wir nämlich bei den konkreten Problemlagen an, anstatt nach dem Gießkannenprinzip zu verfahren. Wir wollen alle Familienformen berücksichtigen, ob alleinerziehend oder kinderreich. Dabei soll der Staat bitte keine Bewertung verschiedener Lebensformen vornehmen. Und da Geld nicht alles ist, wollen wir überdies auch die Transparenz und die Zugänglichkeit von Familienleistungen verbessern. Dazu soll die Familien-App den praktischen Zugang zu bestehenden Unterstützungsleistungen erleichtern, damit diese vorhandenen Hilfen auch tatsächlich ankommen. Der Ansatz der Koalition folgt dem Schutzauftrag des Staats von Ehe und Familie und zielt darauf ab, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Kinder willkommen sind, in dem nicht ständig auf Ausländer geschimpft wird und in dem Familien ohne existenzielle Ängste leben können. Vielen Dank. Ach so, das habe ich vergessen: Ich bitte, den Antrag der AfD abzulehnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Familien in Thüringen steuerlich entlasten – Familiensplitting einführen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Heber. Als Nächste habe ich Frau Abgeordnete Maurer für die Fraktion Die Linke auf der Rednerliste.
(Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Ich zie-
he zurück!) Das ist nicht der Fall. Dann schaue ich mal weiter auf meiner Liste. Da habe ich Frau Abgeordnete Wirsing für die Fraktion des BSW. Nein, stattdessen spricht Abgeordneter Wogawa. Bitte.
Familien in Thüringen steuerlich entlasten – Familiensplitting einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst eines vorweg: Wir als BSW-Fraktion begrüßen ausdrücklich jeden Vorschlag, der sich für Thüringer Familien mit drei und mehr Kindern starkmacht, denn diese Familien sind ohne Zweifel besonderen Belastungen ausgesetzt. Es betrifft ca. 30.000 Familien in Thüringen. Ihre Lebensrealität verdient politische Aufmerksamkeit, genauso übrigens wie die aller anderen Familien in unserem Land.
(Beifall CDU, BSW)
Und genau da liegt aus unserer Sicht der Knackpunkt des AfD-Antrags, denn während man sich dort ausführlich auf kinderreiche Familien und Alleinerziehende mit mindestens drei Kindern konzentriert, bleibt die große Mehrheit der Thüringer Familien völlig außen vor. Was ist mit den 284.000 Familien mit einem Kind? Was ist mit den 163.000 Familien mit zwei Kindern? Und was ist mit den Alleinerziehenden mit weniger als drei Kindern, jene, die oft besonders unter Zeitdruck, Einkommensunsicherheit und struktureller Benachteiligung leiden? Diese Familien profitieren von dem AfD-Modell eines pauschalen Familiensplittings nicht. Im Gegenteil, sie gehen leer aus. Dabei benennt der Antrag – das will ich durchaus zugeben – zwei berechtigte Probleme: erstens das hohe Armutsrisiko für Familien und für Alleinerziehende und zweitens die wachsende finanzielle Belastung durch steigende Lebenshaltungskosten. Diese Probleme sehen auch wir als BSW-Fraktion, ebenso unsere Koalitionspartner. Und wir nehmen diese Probleme ernst, wir werden sie anpacken. Was die AfD jedoch daraus ableitet, ist aus unserer Sicht keine gerechte Lösung, sondern ein steuerpolitisches Instrument mit Schlagseite. Meine Damen und Herren, wir werden uns hier sicherlich einig sein, Familien brauchen faire Chancen. Deshalb werden wir als BSW keine Veränderungen mittragen, die Normal- und Geringverdiener benachteiligen.
(Beifall BSW)
Was wir nicht wollen, sind Lösungen, von denen die alleinerziehende Mutter in Erfurt oder das Elternpaar mit durchschnittlichem Einkommen in Suhl kaum etwas hat. Das geht mit uns nicht. Der Antrag der AfD greift eben zu kurz. Er wäre für bestimmte Personengruppen – und ich habe jetzt einige genannt – weder sozial noch gerecht, sondern sogar ein Rückschritt. Außerdem fehlt dem Antrag jeder Versuch einer Integration in bestehende familienpolitische Maßnahmen. Statt diese mit Augenmaß weiterzuentwickeln, will die AfD einen Systembruch, der ausschließlich auf Kinderreichtum setzt. Das mag auf den ersten Blick attraktiv wirken, verstärkt aber leider bestehende Ungleichheiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Landesgesetzgeber sollten es den Familien selbst überlassen, wie viele Kinder sie haben möchten oder haben können. Nicht jeder will, nicht jeder kann eine Großfamilie gründen. Will die AfD-Fraktion wirklich Paare doppelt bestrafen für ihre wirtschaftliche Lage und für einen unerfüllten Kinderwunsch? Das geht nicht. Wir brauchen zudem keine ideologisch motivierte Rückbesinnung auf traditionelle Familienleitbilder, wie es im vorliegenden Antrag gefordert wird. Meine Damen und Herren, Familienpolitik im 21. Jahrhundert darf nicht auf Rollenbilder aus den 1950er-Jahren setzen.
(Beifall BSW)
Was es stattdessen braucht, sind konkrete Maßnahmen, die vor allem einkommensschwache Familien entlasten. Ich wiederhole: Als BSW-Fraktion gilt für uns der Grundsatz, Familienpolitik muss vornehmlich niedrige und mittlere Einkommen entlasten. Wir wollen jene erreichen, die finanziell am meisten unter Druck stehen. Wir sagen deshalb: gleichwertige Unterstützung für alle Familienformen statt privilegierter Förderung für wenige. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der genannten Defizite lehnen wir den Antrag der AfD ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW)
Familien in Thüringen steuerlich entlasten – Familiensplitting einführen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wogawa. Ich schaue auf meinen Rednerzettel. Für die SPD hat sich keiner gemeldet. Es gibt dort keine Wortmeldungen. Dann habe ich für die Fraktion der AfD Frau Mengel-Stähle noch auf der Rednerliste.
Familien in Thüringen steuerlich entlasten – Familiensplitting einführen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer zu Hause am Livestream sowie auf der Tribüne, die Zahlen sind alarmierend. Statistisch gesehen bekommt eine Frau in Thüringen 1,32 Kinder. Um die Thüringer Bevölkerung jedoch dauerhaft zu erhalten, damit gleichbleibend stabile gesellschaftliche und sozialstaatliche Verhältnisse gegeben sind, ist jedoch eine Geburtenrate von mindestens 2,1 Kind je Frau unumgänglich.
(Beifall AfD)
Wie aber gelingt es uns, unsere Familien dazu bewusst zu bewegen, sich wieder für mehr als zwei Kinder zu entscheiden, wenn doch die Vorstellung von einer gesicherten finanziellen Zukunft für die eigene Familie mit dem Blick auf das monatliche Netto vom Brutto sofort wieder zerstört wird? Seit Jahrzehnten führen wir nun Debatten um den Geburtenrückgang in Deutschland. Doch was kam dabei heraus? Es wurden das Elterngeld und die Elternzeit eingeführt. Es erfolgte der Ausbau von Ganztagsbetreuung und Ganztagsschulen. Es gab Kindergelderhöhungen. Auch die Verbesserung der Gleichstellung von Frauen im Arbeitsmarkt wurde angestrebt. Aber hat es etwas gebracht? Sind die Geburtenzahlen in die Höhe gegangen? Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Ich stamme selbst aus einer kinderreichen Familie und bin heute Mutter von drei Kindern. Mir ist bewusst, wie belastend die Sorge von Eltern um eine sichere Zukunft ihrer Kinder in jeglicher Hinsicht sein kann. Ich denke hier insbesondere an ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung ohne staatliche Indoktrination im Kindesalter.
(Beifall AfD)
Auch denke ich hierbei an die Zukunftsperspektiven unserer Kinder, insbesondere aber an die öffentliche Sicherheit auf der Straße, in Parks oder auf Spielplätzen, bei der Freizeitgestaltung, in Einkaufszentren oder einfach nur in der Schule oder im Kindergarten. Sicherheiten, die heute ganz und gar nicht mehr gegeben sind. Die aktuell bestehenden familienpolitischen Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mehr als 13 Milliarden Euro sind jedenfalls ganz offensichtlich alles andere als geeignet, um spürbar für eine finanzielle Entlastung zu sorgen oder Familien mit Kindern ein allgemein gutes Gefühl von Sicherheit und Zukunftsperspektiven zu verschaffen. So halten wir den demografischen Wandel in Thüringen definitiv nicht auf. Die anhaltende Wirtschaftskrise sowie die vermeintlich als Königsweg verkaufte Strategie, den Bevölkerungsrückgang mit ewiger Zuwanderung von Menschen aus kulturfremden Regionen aufhalten zu können,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wie
oft wollen Sie den Textbaustein noch vorlesen?) verschärft zudem ohnehin die schon extrem angespannte Lage im Land.
(Beifall AfD)
Was können wir also tun? Nun, die Familiengründung steht heutzutage vor großen finanziellen Herausforderungen. Wir als AfD möchten deshalb einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass zumindest die größte aller Sorgen, und zwar die um die finanzielle Absicherung der eigenen Familie, keinen Grund mehr darstellt, sich gegen Kinder zu entscheiden. Wir möchten den Familien die Entscheidungsfreiräume ermöglichen, das Familienleben nach den eigenen Bedürfnissen zu organisieren, einschließlich der Zeiten für die Kindererziehung. Die strukturelle Benachteiligung von Familien im Steuer- und Abgabenrecht darf nicht länger zu einem erhöhten Armutsrisiko führen. Zur steuerlichen und damit zur finanziellen Entlastung unserer Familien setzen wir deshalb auf die Einführung des Familiensplittings.
(Beifall AfD)
Im Gegensatz zum Ehegattensplitting werden hier nicht nur die Eltern, sondern eben auch alle Kinder einer Familie in die Berechnung der Einkommensteuer mit einbezogen. Dies führt dazu, dass die Steuerlast für Familien mit Kindern massiv verringert wird. Familien ab dem dritten Kind mit einem Jahreseinkommen von bis zu 100.000 Euro sollen gar keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Und natürlich soll auch das Kindergeld und der Grundfreibetrag der Kinder unabhängig davon weiterhin erhalten bleiben. Eine Günstigerprüfung oder Anrechnung soll nicht erfolgen. Und natürlich, da jede, aber wirklich jede Eltern-Kind-Beziehung mit mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil als Familie gilt, haben also auch Alleinerziehende einen Anspruch auf das Familiensplitting. Ich bedanke mich.
(Beifall AfD)
Familien in Thüringen steuerlich entlasten – Familiensplitting einführen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Und ich schaue mal ins Rund, ob es aus den Reihen der Abgeordneten weitere Redewünsche gibt. Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schaue ich mal in Richtung Regierungsbank. Gibt es dort den Wunsch? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Dann habe ich einen Antrag auf Ausschussüberweisung wahrgenommen. Gab es diesen? Nicht. Dann lassen Sie uns direkt über den Antrag in Drucksache 8/1199 abstimmen. Wenn Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung erteilen wollen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag unter der Drucksache 8/1199 abgelehnt. Sehr geehrte Abgeordnete, mit Blick auf die Uhr und unserem Anspruch, nach 18.00 Uhr keine weiteren Tagesordnungspunkte mehr aufzurufen, würde ich an dieser Stelle die Sitzung beenden wollen. Die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen finden am 29. und 30. Oktober statt. Ich wünsche Ihnen bis dahin einen schönen Kindertag. Bleiben Sie gesund. Wir sehen uns wieder. Auf Wiedersehen!