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Kerstin Düben-Schaumann

AfD 12.09.2025 Sitzungen 8/24

Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen

Wenn ich mal fertig reden dürfte, gern. Solange Sie nicht in der Lage sind, das Kind beim Namen zu nennen, stattdessen den Mann pauschal dämonisieren und irgendwelche gesellschaftlichen, nicht weiter benannten Maßnahmen verantwortlich machen, werden wir im nächsten Jahr wieder hier stehen und wir werden uns über noch schrecklichere Zahlen unterhalten müssen. (Beifall AfD) Seit 2019 basteln Ihre Gleichstellungsbeauftragten an einem Konzept für ein Thüringer Modell zur verfahrensunabhängigen Spurensicherung herum. Um die 50-mal wurde das Thema im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung immer wieder in Form von Selbstbefassungsanträgen aufgerufen, um über den Stand der Umsetzung zu berichten. Am 20.04.2023, also Jahre später, berichtet die Gleichstellungsbeauftragte Gabi Ohler unter der rot-rot-grün geführten Landesregierung dann, dass die Verhandlungen mit den Krankenkassen und der Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Jena zu Fragen der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ergebnislos verlaufen seien. Werte Linke, es liegt doch in Ihrer Verantwortung, dass bis 2024 die vertrauliche Spurensicherung in Thüringen überhaupt nicht möglich war, (Beifall AfD) da Sie nicht in der Lage waren, mit den Krankenkassen übereinzukommen, und es dafür aktuell ausschließlich die Möglichkeit am Universitätsklinikum Jena gibt, aber auch nur, weil das Land eingesprungen ist. Da waren andere Bundesländer schon lange drei Schritte weiter. Und das lückenhafte Bundesgesetz, worauf Sie sich immer berufen, ist für alle gleich. Ob den Opfern in ihrem Trauma eine Informationskampagne wirklich hilft, wenn die Landesregierung ein weiteres Mal über den Stand der vertraulichen Spurensicherung referiert oder Fahrtkosten übernommen werden, was das Thüringer Reisekostengesetz nicht mal hergibt, wage ich zu bezweifeln. (Beifall AfD) Was den flächendeckenden Ausbau der vertraulichen Spurensicherung angeht, bin ich in der Tat bei Ihnen. Vielleicht sollte man mit frischem Personal die Verhandlungen mit den Krankenkassen wieder aufnehmen oder wenigstens den Austausch mit jenen Gleichstellungsbeauftragten suchen, für die das Bundesgesetz keine unüberwindbare Hürde darstellte, wenn Sie schon das Bundesland Nordrhein-Westfalen als Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung einer flächendeckenden vertraulichen Spurensicherung anbringen. Dort haben die Ministerien in Zusammenarbeit mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und dem Uniklinikum Düsseldorf einen soliden Vertrag für die Übernahme aller Kosten auf die Beine gestellt wie in zahlreichen anderen Bundesländern auch. Ihren Antrag können wir in der vorliegenden Form nicht mittragen. Einer Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie stimmen wir zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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