Denny Jankowski
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Gäste auf der Tribüne, werte Abgeordnete, wir beraten heute einen Gesetzentwurf meiner Fraktion, der eine zentrale Herausforderung unseres Landes adressiert, den drohenden Verlust von Kindergärten in Thüringen. Seit 2015 ist die Zahl der Kinder unter sechs Jahren in Thüringen um fast 19 Prozent gesunken. Im letzten Jahr verzeichneten wir sogar die niedrigste Geburtenzahl seit 70 Jahren. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Kindergärten vor der Schließung stehen, weil die momentane Finanzierung an die Zahl der betreuten Kinder gekoppelt ist. Viele Kindergärten sind nicht mehr voll ausgelastet und damit entstehen für die Träger Kosten, die ausgeglichen werden müssen. Für viele Kommunen ist aber schon jetzt der örtliche Kindergarten der größte Ausgabeposten im Haushalt. Ich habe sogar mit Bürgermeistern gesprochen, die mir sagten, dass allein der Erhalt des Kindergartens im Ort schon den Haushalt komplett sprengt und dass, wenn der Kindergarten erhalten bleiben soll, für andere dringende Investitionen im Ort kein Geld mehr übrig bleibt. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, wird es allein aus finanziellen Zwängen in den Kommunen in den nächsten Jahren ein wahres Kindergartensterben in Thüringen geben. Doch jede Schließung bedeutet nicht nur den Verlust eines Kindergartens, sondern auch den Verlust von Arbeitsplätzen im Ort. Familien müssen längere Fahrtwege in Kauf nehmen und die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf wird weiter erschwert. Gerade junge Familien entscheiden sich womöglich gegen Kinder oder verlassen den ländlichen Raum, weil er für sie immer unattraktiver wird. Wir kommen so in eine Abwärtsspirale hinein, die sich immer weiterdreht. Diese Abwärtsspirale müssen wir endlich durchbrechen.
(Beifall AfD)
Unser Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen zwei Maßnahmen, mit denen wir verhindern wollen, dass die Kindergartenlandschaft in Thüringen ausgedünnt wird. Als Erstes wollen wir, dass beim gesetzlichen Anspruch in § 3 des Kindergartengesetzes aufgenommen wird, dass der Kindergarten nicht weiter als 10 Kilometer vom Wohnort der Eltern entfernt sein soll. Dadurch soll gewährleistet werden, dass im ländlichen Raum ein engmaschiges Netz an Kindergärten erhalten bleibt. Natürlich muss man dann hier auch die Finanzierungssysteme anpassen, damit nicht am Ende die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben. Deswegen wollen wir in § 21 des Kindergartengesetzes aufgenommen haben, dass für die Kindergärten, die unter die 10-Kilometer-Entfernungsregelung fallen, die Kostenerstattung über die Landespauschalen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs anhand der bereitgestellten Plätze und nicht anhand der tatsächlichen Kinderanzahl erfolgt. Also vereinfacht ausgedrückt: Hat ein Kindergarten zum Beispiel eine Kapazität von zwölf Kindern, es sind aber momentan nur neun Kinder in der Einrichtung, dann bekommen die Kommunen oder Träger trotzdem die Erstattung für die zwölf möglichen Kinder. Als zweiten wichtigen Punkt möchten wir im Kindergartengesetz die Mindestflächen für Kinder bezogen auf die pädagogische Nutzfläche verdoppeln. Wir sollten die aktuelle Lage als Möglichkeit nutzen, die Qualität in den Kindergärten weiterhin zu verbessern, und da gehört nicht nur eine Verbesserung der Betreuungsschlüssel dazu, sondern auch ausreichend Bewegungsfreiraum. Dies ermöglicht es auch in den größeren Städten, in denen die Regelung der Maximalentfernung von 10 Kilometern nicht greifen würde, Standorte für Kindergärten zu erhalten. Und für die Erhöhung der Mindestflächen braucht es natürlich auch eine Übergangsfrist, damit die Kindergärten nicht schlagartig Kinder aus den Einrichtungen nehmen müssen, und dies regeln wir unter Punkt 4 unseres Gesetzentwurfs. Die demografische Entwicklung destabilisiert momentan unsere Kindergartenlandschaft und es muss schnell gehandelt werden, um ein großflächiges Kindergartensterben zu verhindern. Momentan wird in vielen Kommunen diskutiert, wie es mit den Kindergärten weitergehen soll, und teilweise werden auch schon Fakten geschaffen und Kindergartenschließungen durchgeführt bzw. vorbereitet. Es geht um nicht weniger als die Zukunft unserer Kinder, unserer Familien und vor allem auch die Lebensqualität gerade im ländlichen Raum. Deswegen bitte ich Sie um eine sachliche Debatte und Zustimmung zu unserem Antrag. Ich beantrage zudem schon jetzt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
