Dirk Hoffmeister
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir beraten heute den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes. Schauen wir uns an, was vorgeschlagen wird. In § 3 Abs. 4 Thüringer Kindergartengesetz soll festgeschrieben werden, dass eine Kindertageseinrichtung höchstens 10 Kilometer vom Wohnort entfernt sein darf. Das klingt auf den ersten Blick plausibel. Aber was bedeutet das in der Praxis? Eine solch starre Vorgabe sagt nichts darüber aus, ob es genügend qualifiziertes Personal gibt, ob die Einrichtung pädagogisch gut ausgestattet ist oder ob die Kommune die Finanzierung dauerhaft tragen kann. Entfernung allein ist kein Qualitätsmerkmal.
(Beifall BSW)
Es ist nur eine formale Hürde und für Familien in dünn besiedelten Regionen bedeutet sie Unsicherheit. Denn wie soll das praktisch umgesetzt werden? In § 15 Thüringer Kindergartengesetz will die AfD die Mindestfläche pro Kind verdoppeln. Selbstverständlich sind kindgerechte Räume wichtig. Das bestreitet niemand. Aber wenn wir die Flächenanforderungen ohne Finanzierung erhöhen, dann treiben wir kleinere Einrichtungen in den Ruin. Wer soll denn kurzfristig zusätzliche Räume schaffen – gerade in ländlichen Regionen und in alten Gebäuden, Übergangsregelungen mal beiseitegelassen? Die Folge wäre nicht bessere Qualität, sondern wären noch mehr Schließungen – das Gegenteil dessen, was angeblich erreicht werden soll. In § 21 Abs. 7 Thüringer Kindergartengesetz schließlich will die AfD die Finanzierung an den bereitgestellten Plätzen ausrichten. Das klingt nach einer Lösung, ist aber keine. Denn nur tatsächlich belegte Plätze können finanziert werden. Eine Grundfinanzierung auch für nicht belegte Plätze? Nicht möglich.
(Beifall BSW)
Nach dieser Logik müssten wir theoretisch in ein paar Jahren noch Grundschulplätze freihalten, Regelschulplätze freihalten. Das Geld würde dann an anderer Stelle fehlen, etwa in den Schulen. Am Ende entscheidet allein der Träger, ob sich eine Einrichtung finanziell trägt. Doch im Mittelpunkt müssen das Wohl unserer Kinder, die Bedarfe der Eltern und gleichwertige Lebensverhältnisse stehen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das, was wir brauchen, sind keine starren Zahlen, sondern ein Kita-Netzplan für Thüringen. Dieser muss sicherstellen, dass jede Region, Stadt wie Land, Zugang zu wohnortnahen und auch qualitativ hochwertigen Einrichtungen hat – und das auch kommunenübergreifend. Ein solcher Plan umfasst erstens Wohnortnähe: Wege müssen machbar sein, im ländlichen Raum auch durch Transportangebote oder Tagespflege. Zweitens Qualität statt Bürokratie: Standards, nicht Quadratmeterzahlen sind entscheidend. Drittens regionale Flexibilität: Ein Dorfkindergarten braucht andere Lösungen als eine Großstadteinrichtung. Viertens: Land, Kommunen und Träger müssen Standorte gemeinsam sichern. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Gesetzentwurf der AfD löst kein einziges reales Problem. Er schafft Unsicherheit. Er überfordert Kommunen und er bietet Familien nur eine Scheinsicherheit. Wirklich nachhaltig ist ein thüringenweiter Kita-Netzplan verbunden mit stabiler Finanzierung und hohen Qualitätsstandards. So sichern wir, dass jedes Kind in Thüringen – ob in Jena, in Nordhausen oder im Eichsfeld – wohnortnah eine gute Kita besuchen kann. Aus diesem Grund lehnen wir als BSW-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Statt Symbolpolitik brauchen wir Verlässlichkeit, Qualität und Gerechtigkeit. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
