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Claudia Heber

CDU 12.09.2025 Sitzungen 8/24

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eingebracht, darüber reden wir. Sie will das bestehende Gesetz ändern. Unser Gesetz – das hat Frau Maurer gesagt – wurde 2019 beschlossen und im Dezember 2020 das erste Mal geändert. Deshalb heißt das Gesetz auch „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes“. Wir hatten 2020 in das Gesetz geschrieben, dass es überprüft werden soll. Wir wollen wissen, ob das Gesetz in Ordnung ist oder ob etwas verbessert werden soll. Dazu werden viele Gespräche geführt und Fragen gestellt. Das nennt man Evaluation. Dazu gibt es einen langen – den haben Sie vorgestellt – und einen kurzen Bericht. Der kurze und der lange Bericht wurden im letzten Jahr erstellt und stehen auf den Internetseiten des Landesbeauftragten. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist für alle Menschen mit Behinderungen in Thüringen da. Wir sagen zu ihm kurz: Behindertenbeauftragter. Seine Aufgaben sind in dem Gesetz aufgeschrieben. In dem Gesetz steht auch, dass alle Landkreise und die kreisfreien Städte wie Erfurt, Weimar, Jena und Gera auch einen Beauftragten haben müssen. Das sind die kommunalen Behindertenbeauftragten. Viele Beauftragte arbeiten in der Behörde. Das nennt man „hauptamtlich“. Manche machen das nebenbei. Das nennt man „ehrenamtlich“. Manche wünschen sich, dass alle hauptamtlich arbeiten sollen. Manche wünschen sich aber auch noch mehr Beauftragte in den großen Orten in Thüringen. Das steht in den Berichten. Ein wichtiger Teil in dem Gesetz ist der freie Zugang zu Gebäuden und zu Informationen für die Menschen mit Behinderungen. Das nennt man „Barrierefreiheit“. Hier sagt der Bericht, dass es zu wenig Dolmetscher für Gebärdensprache gibt. Das kann ein Gesetz aber nicht ändern. Da müssen wir uns etwas anderes einfallen lassen. In dem Bericht steht aber auch, dass das Gesetz sehr gut ist. Viele Dinge wurden gelobt. Und es steht auch in dem Bericht, dass man bestimmte Dinge besser machen kann. Wie man die besser machen kann, dafür gibt es verschiedene Wege. Bei anderen Sachen ist es wiederum so, dass manche Menschen sie gut finden und andere Menschen sie verändern wollen. Der Bericht sagt den Politikern also nicht, was man verändern muss, er macht Vorschläge und gibt Ideen. Man sagt auch „Empfehlungen“. Wichtig ist: Kein Punkt in dem Bericht ist so wichtig, dass man sofort etwas tun muss. Es ist in Ordnung, dass die Linke jetzt einen Vorschlag gemacht hat. Aber ich finde es nicht gut. Meine Kollegen in den Fraktionen SPD, BSW und CDU finden auch, dass der Vorschlag nicht so gut ist. Deshalb lehnen wir ihn ab. Man kann den Vorschlag auch erst in einen Ausschuss geben. Da treffen sich die Experten aus den Fraktionen zu dem Thema und sprechen über den Vorschlag. Aber auch das wollen wir nicht. Ich sage, warum. Im Frühjahr hatte Herr Quasebarth vom BSW die Regierung zu dem Bericht gefragt. Das nennt man „Kleine Anfrage“. Er wollte auch wissen, was die Landesregierung zu dem Bericht sagt und ob die Regierung das Gesetz ändern will. Die Regierung hat gesagt, dass sie das bald tun will. Das steht in der Drucksache 8/988 und das kann jeder lesen. Die Linke hat auch im Ausschuss die Regierung gefragt. Auch da hat die Regierung gesagt, dass es bald ein neues Gesetz geben wird. Das steht im Protokoll. An so einem Gesetz sollen auch viele Menschen mitarbeiten. Wichtig ist der Behindertenbeauftragte. Er wird für einen bestimmten Zeitraum vom Parlament gewählt. Das nennt man Amtszeit. Diese Amtszeit ist bald zu Ende. Der Landtag wird dann einen neuen Behindertenbeauftragten wählen. Ich finde es unfair, das Gesetz vor der Wahl des Behindertenbeauftragten zu machen, denn dann bekommt der neue Beauftragte vielleicht ein Gesetz, das er nicht will. Die Regierung hat schon oft gesagt, dass es bald einen Vorschlag gibt. Wir wollen den abwarten. Wir finden auch einiges am Vorschlag der Linken schlecht. Das Wort „Benachteiligung“ soll durch „Diskriminierung“ ersetzt werden. Das finden wir falsch, weil nicht jede Benachteiligung auch eine Diskriminierung ist. Damit wird die Lage für Behinderte in Thüringen nicht besser, sondern schlechter. Und das wollen wir nicht. Die Linke will auch eine Normenprüfung einführen. Das bedeutet, dass jedes neue Gesetz, jede neue Vorschrift, aber auch alle Regelungen, die es gibt, angeschaut werden müssen. Irgendwer soll dann schauen, dass es keine Hürden für Menschen mit Behinderungen gibt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das nennt sich „Gleichberechtigung“!) Dafür soll dann auch noch eine Verordnung gemacht werden. Das bedeutet sehr viel Arbeit und noch mehr Bürokratie. Das wollen wir nicht. Schon jetzt gibt es eine große Liste für alle Gebäude, die einer Gemeinde, einem Landkreis, einer Stadt oder dem Land gehören, wo draufsteht, ob und wie die Gebäude barrierefrei sind. Das sind 7.648 Gebäude in Thüringen. Die Liste ist immer aktuell und wird kontrolliert. Die Liste soll jetzt immer alle zwei Jahre kontrolliert werden. Ich finde das nicht gut. Wir finden wichtiger, wirklich Barrieren abzubauen, anstatt Berichte zu machen. Zu den Kosten des Gesetzes sagt die Linke einfach: Das ist nicht abschätzbar. Oder anders: Die Linke weiß nicht, was es kostet. Das ist nicht gut. Ich sage dazu: ein Schnellschuss. Das hat die Linke auch gemerkt und gestern noch einen Antrag zu dem Gesetzentwurf gestellt. Das nennt man „Entschließungsantrag“. Auch den werden wir ablehnen. Da steht: Die Landesregierung soll das Gesetz neu machen. Das hat die Regierung versprochen. Der Thüringer Maßnahmenplan ist nicht mehr gültig. Er wird überarbeitet. Wir sollen den weiter anwenden, bis es einen neuen gibt, aber das wird schon gemacht. Und wir sollen weiterhin Geld für besseren Zugang zu Gebäuden, Sprache und in der digitalen Welt geben. Das ist gut. Wie viel Geld, steht da aber nicht. Da steht nur: ausreichend Geld. Und das ist schlecht. Wir brauchen aber eine Zahl, die wir dann in den Haushaltsplan reinschreiben. Dieses Jahr stehen da 2 Millionen Euro. Die Zahl für nächstes Jahr klären wir in den Haushaltsverhandlungen. Ich will noch einmal zusammenfassen: Wir wollen Änderungen, die wichtig sind, damit es für Menschen mit Behinderungen besser wird, aber wir wollen keine Bürokratie und keine Rechtsunsicherheit schaffen. Wir wollen keine Symbolpolitik für behinderte Menschen. Wir wollen das ordentlich machen. Ich hoffe, es ist mir gelungen, in etwas leichterer Sprache unsere Ablehnung zu begründen, damit auch die Zielgruppe des Gesetzes echte Teilhabe erfahren kann. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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