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Christian Tischner

12.09.2025 Sitzungen 8/24

Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zu Beginn meiner Rede auf die aus meiner Sicht begangene Entgleisung der AfD eingehen, dass Sie das Exzellenzcluster, was wir in Thüringen mit unseren Hochschulen eingeworben haben, als „zum Gruseln“ bezeichnet haben, nur weil sich an diesem Exzellenzcluster die Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora beteiligt haben. Das, was Sie damit gemacht haben, ist eine Verhöhnung der vielen Tausenden Opfer, die in Buchenwald gestorben sind, (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) und es gehört sich, dass Sie sich dafür entschuldigen. Meine Damen und Herren, wenn wir heute über die Verlängerung der Rahmenvereinbarung V sprechen, dann geht es nicht nur um Zahlen, Paragrafen und Verwaltungsakte. Es geht um die Zukunft der Thüringer Hochschulen und damit um die Zukunft unseres Freistaats. Denn Hochschulen sind immer mehr Orte von Forschung und Lehre, sie sind Motoren der Innovation, sie sind Garant für die Ausbildung unserer Fachkräfte und Herzstücke unserer regionalen Entwicklung. Unser Ziel ist klar: Thüringen, das „Grüne Herz Deutschlands“, soll sich als grünes Hightech-Herz Europas etablieren, mit exzellenten Hochschulen, starken Forschungsclustern und attraktiven Studien- und Arbeitsbedingungen. Dafür braucht es Verlässlichkeit, Planungssicherheit und ein gemeinsames Verständnis zwischen Land und Hochschulen. Herr Kollege Schaft, ich kann Sie beruhigen, wir haben nichts liegen gelassen. Im Gegenteil, wir arbeiten derzeit doppelt. Wir arbeiten daran, dass wir mit der Hochschulrahmenvereinbarung V in der Verlängerung etwas Zeit bekommen, um tatsächlich das dann einzulösen, was ich gerade im Ziel beschrieben habe, und wir sind seit Übernahme der Landesregierung intensiv im Gespräch auf allen Ebenen, vom Ministerpräsidenten über den Minister bis hin zum Staatssekretär und im Haus, und wir haben in den letzten Wochen und Monaten mindestens dreimal mit allen Hochschulen auf Hausleitungsebene gesprochen, um genau das anzugehen, was ich Ihnen gerade beschrieben habe, nämlich unser Ziel, dass die Thüringer Hochschullandschaft das grüne Hightech-Herz Europas wird. Meine Damen und Herren, die heutige Vereinbarung ist ein wichtiger Zwischenschritt. Ja, sie schafft den notwendigen Raum, um gemeinsam mit den Hochschulen die großen Linien bis 2030 und darüber hinaus auch zu entwickeln, von der Digitalisierung der Hochschulstrukturen über die Stärkung der Lehrerbildung bis hin zur Förderung exzellenter Forschung und internationaler Talente. Nach den Bestimmungen des Thüringer Hochschulgesetzes schließen die Landesregierung und die Hochschulen mehrjährige, in der Regel für vier Jahre geltende Rahmenvereinbarungen ab. Diese regeln insbesondere die gemeinsame Umsetzung der Zielvorstellung des Landes über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und deren Ausbauplanung, die strategischen Leistungs- und Entwicklungsziele der Hochschulen und deren Erreichung sowie Art und Umfang der staatlichen Hochschulfinanzierung. Eine der wesentlichen Aufgaben der Rahmenvereinbarung ist es somit, den Hochschulen Planungssicherheit zur Erfüllung ihrer hochschulgesetzlichen Aufgaben zu geben. Diese auch finanzielle Planungssicherheit benötigen sie auch, um ihre für unseren Freistaat wichtige Weiterentwicklung und Profilbildung strategisch ausgestalten zu können. Die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Hochschulen, die ihnen planbare und den Leitlinien des Landes entsprechende Entwicklungsspielräume einräumt, ist auch nach den Festlegungen in § 14 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz eine wesentliche Aufgabe der Thüringer Hochschulpolitik. Die gegenwärtig gültige Rahmenvereinbarung V endet zum 31.12.2025. Das heißt, es bedarf noch im laufenden Jahr der Verlängerung bis zu einer Nachfolgevereinbarung bzw. einer Änderungsvereinbarung, die dann ab dem 1. Januar des kommenden Jahres als Basis der finanziellen Absicherung der zehn staatlichen Hochschulen dienen kann. Wir haben uns im Frühjahr dieses Jahres innerhalb der Hausleitungen, aber auch mit den Thüringer Hochschulen intensiv abgestimmt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass es mehr Zeit für eine grundlegende Orientierung, für eine grundlegende Diskussion und Festlegung von Zielen für die Weiterentwicklung des Thüringer Hochschulsystems mit Blick über das Jahr 2030 hinaus bedarf. Wir sind damit auch einem Wunsch vieler Hochschulen nachgekommen, die sich genau diesen gemeinsamen Prozess wünschen, den wir nun beginnen bzw. schon intensiv mit ihnen gemeinsam vorbereiten. Auch brauchen wir eine deutlichere Priorisierung von Maßnahmen sowohl des Leitlinienpapiers zur Hochschulentwicklung 2026 bis 2030 als auch von Anpassungen an Inhalte des Regierungsvertrags hier im Freistaat, aber auch des Regierungsvertrags der Bundesregierung. Um mehr Zeit für diese Abstimmungen zu erhalten, streben wir daher zunächst eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung V um ein Jahr bis zum Ende des Jahres 2026 an. Diese Vorgehensweise wurde in einem Gespräch zwischen dem Ministerpräsidenten, den zehn Präsidenten der Thüringer Hochschulen und der Hausleitung des Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturministeriums im Juni kommuniziert. Es wurde vereinbart, das zwischengeschaltete Planjahr 2026 intensiv für die erforderliche Abstimmung zu nutzen. Die Hochschulen haben hier bereits ihre Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung signalisiert und innerhalb von einer Woche hatten auch alle zugestimmt. Dieser Planungs- und Abstimmungsprozess beginnt nun und wird in den nächsten Wochen dann hier im Parlament hoffentlich zum Abschluss kommen. Der Entwurfstext der vorliegenden Verlängerungsvereinbarung wurde bewusst knappgehalten. Neben den vorgeschriebenen Inhalten liegt ein besonderes Augenmerk für das Jahr 2026 auf wenigen, aber wesentlichen Sachverhalten. Die sind im Wesentlichen schon genannt worden, nämlich die Verpflichtung der Hochschulen zur aktiven Beteiligung im Rahmen der Ausarbeitung der Rahmenvereinbarung VI, die Lehrerbildung – insbesondere die Möglichkeit der Einbindung von Fachhochschulen, die Entwicklung des IT-Zentrums zum IT-Systemhaus mit besonderem Bezug auf die Kooperation unter den Hochschulen, die Erstellung und Umsetzung einer Strategie zum Hochleistungsrechnen, der Bürokratieabbau und die Verstärkung des Engagements zur Friedens- und Konfliktforschung. Angesichts der derzeitigen Haushaltslage im Land kann eine Fortschreibung der bisherigen Konditionen, insbesondere die jährliche vierprozentige Steigerung des Landeszuschusses an die Hochschulen leider für das Jahr 2026 nicht erreicht werden. Gleichwohl sind wir zufrieden, dass wir mit dem Thüringer Finanzministerium einen Kompromiss gefunden haben, der eine 3,5-prozentige Steigerung zulässt – auch ein Wert, eine Steigerung, die in diesen Zeiten nicht selbstverständlich ist. Und wir haben erstmals die Möglichkeit, auch die Versorgungsausgaben mit einzubeziehen, um damit einem großen Wunsch der Hochschulen nachzukommen. Die Hochschulleitungen haben der vorgeschlagenen Verlängerung grundsätzlich zugestimmt und sind bereit, die vorliegende Vereinbarung auch zu unterzeichnen. Das Kabinett hat sich am 26. August mit dem Vertragsentwurf befasst und im Ergebnis seine Zustimmung erteilt und mich gleichermaßen beauftragt, Ihnen heute diesen zur Zustimmung vorzulegen, natürlich nach Beratung in dem zuständigen Ausschuss. Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass wir mit der vorliegenden Beschlussvorlage zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V den Thüringer Hochschulen im kommenden Jahr die Planungssicherheit geben, die sie benötigen, um ihre Aufgaben in Forschung und Lehre auch weiterhin qualitätsvoll und innovativ zum Wohle des ganzen Landes zu erfüllen, und wir ein gutes Jahr finden, in dem wir gemeinsam auf eine innovative, auf eine zukunftsfähige, eine leistungsfähige Hochschulrahmenvereinbarung VI hinarbeiten. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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