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Thomas Luhn

AfD 12.09.2025 Sitzungen 8/24

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream und auf der Tribüne, wir diskutieren heute über den Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Zunächst das Wichtigste: Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Ihre Teilhabe ist keine Gnade, sondern ein verbrieftes Grundrecht. Das gilt für Bildung, Arbeit, Wohnen, politische Mitbestimmung. Jeder Bürger unseres Freistaats kann seine Mitbestimmungsmöglichkeit in politischen Gremien selbst bestimmen und ist auch dazu angehalten, das zu tun. Genau deshalb haben wir bereits ein starkes Gesetz, das die UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen umsetzt. Nun will die Linke dieses Gesetz ändern. Die Absicht: mehr Rechte, mehr Teilhabe. Bei genauem Hinsehen zeigt sich aber, vieles ist unausgewogen, ideologiegesteuert, teuer und schlicht Symbolpolitik. Ein Beispiel: In § 1 soll stehen, dass dieses Gesetz Vorrang vor anderen Gesetzen hat. Ich wiederhole: Vorrang vor anderen Gesetzen. Damit würden die Anliegen einer einzelnen Gruppe automatisch über alle anderen gestellt. Das widerspricht unserem Grundverständnis. Alle Bürgerinnen und Bürger haben gleiche Rechte. Niemand steht über dem anderen, niemand steht über dem Gesetz. (Beifall AfD) Zweites Beispiel: Die Linke will den Begriff „Benachteiligung“ durch „Diskriminierung“ ersetzen. Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Diskriminierung bedeutet eine vorsätzliche systematische Ungleichbehandlung. Das ist inakzeptabel. Damit unterstellt man unserer Gesellschaft vorsätzlich, Menschen mit Behinderungen bewusst schlechter zu behandeln. Das ist falsch und entspricht niemals der Wirklichkeit. Wir haben in Thüringen einen engagierten Landesbehindertenbeauftragten, regelmäßige Arbeits- und Steuerungsgruppen, Beauftragte in den Ministerien, Behörden und Unternehmen und wir investieren viel Geld, um Hindernisse abzubauen. Das verdient Anerkennung, nicht pauschale Schuldzuweisung. Drittes Beispiel: Statt „unverhältnismäßig“ soll künftig „unzumutbar“ im Gesetz stehen. Der Unterschied: „Unverhältnismäßig“ erlaubt eine staatliche, eine sachliche Abwägung; Aufwand und Nutzen müssen im Verhältnis stehen. „Unzumutbar“ ist dagegen ein sehr subjektiver Begriff. Damit machen wir Recht unscharf und öffnen der Willkür Tür und Tor. (Beifall AfD) Und schließlich: Die Linke will hauptamtliche Behindertenbeauftragte in allen Landkreisen, Städten, Gemeinden ab 10.000 Einwohner, vollständig vom Land bezahlt. Das klingt großzügig, ist aber typisch linke Politik: mehr Kosten und Posten, mehr Bürokratie – alles unbezahlbar in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage. Aber echte Verbesserungen – mehr Rampen, Aufzüge, barrierefreie Busse – bleiben dabei auf der Strecke, abgesehen davon, dass der überwiegende Teil der Menschen mit Behinderungen keine Rampen braucht. Übrigens sieht man vielen nicht an, welche Behinderung sie haben. Es sind nicht immer sichtbare Beeinträchtigungen. Arten von Behinderungen ändern sich, teils auf dramatische Art und Weise. Physische und psychische Schäden durch die Coronazeit sollen hier als Beispiel genannt sein. Sehr verehrte Damen und Herren, wir alle wollen Inklusion, wir alle wollen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Aber Inklusion gelingt nicht, wenn man eine Gruppe über alle anderen stellt. Inklusion gelingt, wenn wir fair abwägen, wenn wir Schritt für Schritt echte Verbesserungen schaffen und dabei das Gemeinwohl im Blick behalten. Und ja, wir würden kleinen Änderungen zustimmen, etwa der Berichtspflicht über Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude. Aber die großen Forderungen der Linken lehnen wir ab. Sie spalten, sie überfordern und sie helfen den Betroffenen am Ende nicht. Thüringen braucht keine Symbolpolitik, Thüringen braucht praktische und pragmatische Lösungen, Augenmaß und Verantwortung. Dafür stehen nur wir, die AfDFraktion im Thüringer Landtag. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ein Geschichtenerzähler!) Diesen Gesetzentwurf lehnen wir entschieden ab. Einer Ausschussüberweisung können wir zustimmen. Danke schön. (Beifall AfD)

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