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Dr. Thadäus Rudolf König

12.09.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte vor Beginn der Plenarsitzung um Ihre Aufmerksamkeit. In diesem Jahr begehen wir feierlich das 35-jährige Bestehen des Freistaats Thüringen und damit auch 35 Jahre Thüringer Landtag. Am 25. Oktober 1990 konstituierte sich der 1. Thüringer Landtag nach der Wiedervereinigung im Deutschen Nationaltheater in Weimar, also nicht in Erfurt. Wir werden dieses Jubiläum am 25. Oktober 2025 mit einem Festakt hier im Plenarsaal würdigen. Das Gelingen der parlamentarischen Arbeit im Landtag hängt maßgeblich von den Menschen ab, die sich hier für die Demokratie einbringen und den Landtag bei der Gesetzgebung unterstützen. Dazu zählen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Zwei von ihnen begleiteten den Landtag seit der ersten Stunde und nehmen heute an ihrer letzten Plenarsitzung teil. In der kommenden Woche gehen sie in den wohlverdienten Ruhestand. Es handelt sich um Hans-Jürgen Gehrke und Dietrich Stöffler, sie sitzen beide hier hinten neben Direktor Hopfe. (Beifall im Hause) Hans-Jürgen Gehrke hat in der Umbruchzeit nach der Wiedervereinigung maßgeblich dazu beigetragen, den Parlamentarismus in Thüringen mit aufzubauen. Als Referatsleiter und seit 2020 auch als stellvertretender Leiter der Abteilung A lag es über 30 Jahre auch in seiner Verantwortung, dem Landtag bei der Erfüllung seiner Kernaufgaben zu dienen und einen reibungslosen Ablauf der Plenarsitzungen zu ermöglichen. Hans-Jürgen Gehrke ist einer der profundesten Kenner der Geschäftsordnung und hat deren praktische Umsetzung bis heute mit Rat und Tat begleitet. Ich denke, viele Abgeordnete haben diese Erfahrung gemacht. Sehr geehrter Herr Gehrke, im Namen der Abgeordneten danke ich Ihnen für Ihren Dienst am Freistaat, für Ihre Besonnenheit und Ihre Verbindlichkeit. Sie hatten immer ein offenes Ohr für unsere Anliegen. Herzlichen Dank dafür. (Beifall im Hause) Herr Dietrich Stöffler ist nicht nur einer der ersten Beamten des neugegründeten Freistaats Thüringen. Seine Personalakte trägt die laufende Nummer 1, das ist der erste Beamte, der in Thüringen ernannt wurde, also eine Besonderheit. (Beifall im Hause) In den vergangenen Jahrzehnten hat Herr Stöffler unzählige Ausschusssitzungen mit unterschiedlichsten Schwerpunkten begleitet. Sie reichen von Europa, Gleichstellung, Justiz und Wirtschaft über Bildung und die Verfassung bis hin zu Themen wie zuletzt Inneres, Kommunales und Landesentwicklung oder Wahlprüfungsausschuss. Als stellvertretender Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes hat er zudem zahlreiche Gutachten durch sein juristisches Fachwissen bereichert. Sehr geehrter Herr Stöffler, mit Ihrem Namen verbindet sich nicht nur eine außerordentliche juristische Kompetenz und eine aufrichtige Bescheidenheit – wer ihn kennt, kann das einordnen –, Sie haben sich mit Ihrem Wirken hier große Verdienste um dieses Haus erworben. Ich wünsche Ihnen beiden, Herr Gehrke, Herr Stöffler, einen guten Übergang in den Ruhestand, Gesundheit und eine erfüllende Zeit mit Ihren Familien. Herzlichen Dank. (Beifall im Hause) Kommen wir nun wieder zur Tagesordnung zurück, zur Begrüßung und Eröffnung. Mit der Schriftführung der heutigen Sitzung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Stark und Frau Abgeordnete Rottstedt betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete KönigPreuss, Herr Abgeordneter Laudenbach und Herr Minister Gruhner mitgeteilt. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Folgende Festlegungen zur Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Die Tagesordnungspunkte 12, 25 und 37 sollen heute Vormittag aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 5 und 14 sollen heute nach der Mittagspause zur jeweiligen zweiten Beratung aufgerufen werden. Ebenfalls heute sollen die Tagesordnungspunkte 23, 39, 40 sowie 47 a und 47 b aufgerufen werden. Um diese Festlegungen vollziehen zu können, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass wir den Tagesordnungspunkt 12 als Erstes und die für einen gemeinsamen Aufruf vorgesehenen Tagesordnungspunkte 25 und 37 als Zweites aufrufen. Nach der Mittagspause sollten wir in der von mir genannten Reihenfolge die Tagesordnungspunkte 5, 14, 23, 39, 40 sowie 47 a und 47 b aufrufen. Folglich könnten wir vor der Mittagspause und nach dem Tagesordnungspunkt 47 b diejenigen Punkte aufrufen, für die keine Festlegung getroffen worden ist, beginnend mit Tagesordnungspunkt 13. Gibt es hierzu Widerspruch? Herr Abgeordneter Wogawa. (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Das war eine Wortmeldung, kein Widerspruch!) Dann Ihre Wortmeldung.

Alle Reden von Dr. Thadäus Rudolf König Protokoll ↗