Claudia Heber
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
So, jetzt muss ich mich beeilen. Die Gebäudeliste, die gibt es. Hier geht es darum, wie oft wird die kontrolliert, nicht, dass wir sie kontrollieren. Dieser Gesetzesvorschlag, den wir haben, bildet nicht das Ergebnis der Evaluation ab, sondern wir haben in dieser Evaluation Empfehlungen, unterschiedliche Wege, wie man die in dem Gesetz umsetzen kann. Darauf habe ich hingewiesen und das will ich hier an der Stelle noch mal deutlich machen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
