Dirk Hoffmeister
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, vereinzelt auf der Tribüne! Die Landesregierung hat einen Antrag zur Verlängerung der Hochschulrahmenvereinbarung V vorgelegt. Diese soll für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 fortgeführt werden. Es geht dabei um Planungssicherheit für die Hochschulen, um ihre Finanzierung und um die Weichenstellung für eine langfristige Entwicklung der Hochschullandschaft in Thüringen. Erstens – zur Finanzierung: Das Land stellt für das Jahr 2026 insgesamt 600,7 Millionen Euro für den staatlichen Hochschulbereich bereit. Das bedeutet eine Steigerung von 3,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2025. Damit werden nicht nur Betriebsausgaben, sondern auch die Versorgungsausgaben der Hochschulen berücksichtigt. Die Mittel werden auf die Hochschulen nach einem klaren Schlüssel verteilt: 573 Millionen Euro für die Grundfinanzierung, weitere 21,4 Millionen Euro für besondere Aufgaben und rund 1,8 Millionen Euro für weitere Programme, knapp 5,8 Millionen Euro für spezifische Maßnahmen. Zweitens – zur strategischen Weiterentwicklung: Die Verlängerung ist ausdrücklich als Brücke gedacht. Die Brombeerkoalition steht nicht für Schnellschüsse, sondern für solide Politik. Innerhalb des Jahres 2026 sollen Hochschulen und Landesregierung gemeinsam Konzepte erarbeiten, wie angesichts demografischer Veränderungen und finanzieller Rahmenbedingungen ein zukunftsfähiges Hochschulsystem über 2030 hinaus gestaltet werden kann. Drittens – zur Lehrkräftebildung: Ein besonderer Schwerpunkt ist die Lehrkräfteausbildung, sie soll modernisiert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Wichtige Stichworte sind hier „Digitalisierung“, „Inklusion“, „Verringerung von Studienabbrüchen“, insbesondere in den MINT-Fächern. Auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden künftig stärker in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern einbezogen, gerade für die beruflichen Schulen, das Regelschullehramt und die Förderpädagogik. Viertens – zur Hochschulentwicklung insgesamt: Mit Blick auf die Exzellenzstrategie wird die Friedrich-Schiller-Universität unterstützt, die sich nach dem Erfolg von zwei Exzellenzclustern um den Titel „Exzellenzuniversität“ bewerben wird. Im Bereich „IT und Digitalisierung“ soll das HochschulIT-Zentrum in ein landesweites Systemhaus überführt werden, das zentrale Aufgaben für die Hochschulen übernimmt. Auch die Hochleistungsrechnerinfrastruktur wird unter Nutzung von EU-Fördermitteln ausgebaut. Schließlich wird die Friedensund Konfliktforschung als neues strategisches Feld gestärkt.
(Beifall BSW)
Damit soll nicht nur die Wissenschaft vorangebracht werden, sondern auch ein gesellschaftlicher Diskurs gefördert und Bildungsangebote zur Friedensbildung unterstützt werden. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Verlängerung der Rahmenvereinbarung schafft Verlässlichkeit und gibt gleichzeitig Raum für die Weiterentwicklung. Sie verbindet solide Finanzierung mit strategischen Zukunftsaufgaben: bessere Lehrkräftebildung, Digitalisierung, Exzellenzförderung und Friedensforschung. Wir als BSW-Fraktion werben um Zustimmung für die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, damit diese Vereinbarung rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
