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Schenk

12.09.2025 Sitzungen 8/24

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Erstes möchte ich mal voranstellen, dass ich es sehr erfreulich fand, dass fast alle Rednerinnen und Redner, die sich in dieser Debatte geäußert haben, vermieden haben, einen Wunschzustand zu beschreiben und dann „Komma aber“ zu sagen. Denn wir sind uns ja sicherlich einig, und das war ein bisschen schade an Ihrer Rede, dass Sie sagen, wir wollen ja alle eine inklusive Gesellschaft, eine teilhabegerechte Gesellschaft – Komma aber. Ich glaube, das ist das Signal, was von der Debatte heute nicht ausgehen sollte, dass wir eben Inklusion immer als ein Thema betrachten, an das wir so ein Preisschild dranheften. Ja, natürlich müssen Dinge finanziert werden, aber es ist natürlich trotzdem extrem problematisch, wenn wir Inklusion als eine Sache betrachten, bei der wir zuerst mal prüfen, ob wir uns das leisten können. Die Teilhabe von Menschen sollte ja eigentlich gerade nichts sein, wo wir diese Frage stellen, sondern es sollte eine Umsetzung eines Menschenrechts sein. Das ist ja gerade auch der Grund, warum wir diese Evaluation gemacht haben. Frau Maurer hat es schon als die Bibel bezeichnet, die UN-Behindertenrechtskonvention, an der wir uns orientieren müssen. Das kann eben keine Frage von Ermessen mehr sein. Das wäre mir zumindest als Signal ganz, ganz wichtig. Es bietet sich auch sehr an, dass wir ausgerechnet heute über diesen Gesetzentwurf sprechen, denn heute feiert ein wichtiger Akteur, der an unserer Seite steht, wenn es um den Abbau von Barrieren geht, Geburtstag, nämlich die Lebenshilfe Thüringen. Die hätten sich bestimmt gefreut, wenn auch viele Abgeordnete zum Geburtstag hätten kommen können. Die sind gerade auf dem Petersberg und ich denke, wir können einen herzlichen Glückwunsch zu 35 Jahren Lebenshilfe Thüringen auch von hier senden. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) So, jetzt möchte ich ganz kurz auf die – eigentlich gar nicht ganz kurz, es wird eher ganz lang – verschiedenen Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. In einem ganz wesentlichen Punkt wird den textlichen Erläuterungen der Vorlage ja auch von der Landesregierung zugestimmt, denn – das ist erst einmal der wesentliche Punkt, den ich auch in meiner Eingangsbemerkung nennen wollte – Thüringen braucht natürlich ein starkes Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Um die damit einhergehende Zielsetzung einer eben praxiswirksamen Optimierung des bestehenden Gesetzes zu erreichen, wurde ja gemäß der Vorgabe – das wurde jetzt hier schon mehrmals ausgeführt, auch gerade von Frau Heber – des § 26 Abs. 2 des ThürGIG im Auftrag des damaligen TMSGAFF eine externe Gesetzesevaluation beauftragt. Die liegt – das hat Frau Maurer gerade noch mal benannt – in Form eines Evaluationsberichts vor. Sie finden das in der Drucksache 7/10577 – für alle, die jetzt schuldbewusst gucken und sie noch nicht gelesen haben. Jetzt haben wir gerade gehört, dass diese Drucksache schon einen einjährigen Geburtstag feiert. Da schwang ja mehr oder weniger implizit der Vorwurf mit, dass das Ding jetzt da schon ewig lange rumliegt und eigentlich nichts passiert ist. Man muss sich trotzdem mal vor Augen halten, was das bedeutet, heute hier von einem einjährigen Geburtstag zu sprechen, denn der Kabinettbeschluss, der Ihnen diese Drucksache dann am Ende zugänglich gemacht hat, war am 10. September 2024. Man kann sicherlich schlussfolgern, dass die damit einhergehende Landtagswahl und das Zusammentreten einer neuen Landesregierung irgendwie nachvollziehbar und implizit machen, warum nicht parallel an einem Gesetzentwurf gearbeitet wurde. Nichtsdestotrotz enthält natürlich diese Auswertung viele wertvolle Hinweise und Empfehlungen, die eine Grundlage für die Weiterentwicklung sein können und sein werden. Da ist es natürlich auch richtig, noch mal darauf hinzuweisen, dass da sehr viele Expertinnen und Experten gehört wurden, und zwar nicht nur Menschen, die selbst von Behinderung betroffen sind, sondern auch Menschen, die das praktisch umsetzen müssen. Da kommt auch Verwaltungspraxis zum Tragen und das finde ich eigentlich ganz wesentlich, denn wenn man das Ziel einer inklusiven Gesellschaft verfolgt, muss man sich auch immer fragen, ob die Maßnahmen, die man ergreift, dann auch lebenspraktische Realität entfalten, sonst sind sie im Wesentlichen eigentlich nur etwas, was auf dem Papier steht. Auch die Fraktion Die Linke hat jetzt diesem Evaluationsbericht sehr viel Bedeutung beigemessen und geht viele Punkte in dem Gesetzentwurf durch, die dort von meinen Vorrednern auch schon benannt wurden, die sich da wiederfinden. Ich will nur mal einige Beispiele nennen, zum Beispiel eine textliche Ergänzung in § 1, wo es gerade darum geht, eine stärkere Rückbindung des Gesetzes an die UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken, was ich sehr sinnvoll finde. Das wird vielleicht gerade die Abgeordnete Heber freuen, die aus meiner Sicht hier – das hat ja auch die Abgeordnete Maurer gewürdigt – eine sehr gut verständliche Rede gehalten hat: Es geht auch darum, (Beifall CDU) nämlich in § 14, dass man die Leichte Sprache in eine Mussvorschrift umwandelt. Ich denke, wenn Frau Heber uns vielleicht später berichtet, welche Mühe es gemacht hat, das in Leichter Sprache zu formulieren, so ist es sicherlich auch nicht ganz falsch, darauf hinzuweisen, dass auch allen hier im Rund das Zuhören wesentlich leichter gefallen ist. Denn es wäre ja, glaube ich, relativ verfehlt darzustellen, dass sich Leichte Sprache tatsächlich nur an eine bestimmte Zielgruppe richtet, sondern – wir konnten das auch auf unserem Inklusionstag, der im Rahmen des Thüringentags stattgefunden hat, testen – es ist für alle irgendwie einfacher, wenn so komplexe Vorhaben, gerade gesetzliche Vorhaben, irgendwie auch mal so runtergebrochen werden, dass man da geistig einen Haken dranmachen kann – insofern ein großes Kompliment dafür. Dieser Punkt findet sich also auch im Empfehlungsbericht der Linken hier, also Änderung des § 14. Das kann ich nachvollziehen und finde das sehr richtig. So gibt es noch einige weitere Punkte, die hier auch schon genannt wurden, wie die Einsetzung von kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen schon ab einer Einwohnerzahl von 10.000 Personen, aber auch ein Vorschlag hinsichtlich der Wahl des Vorsitzenden des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen durch seine stimmberechtigten Mitglieder, was eine Änderung des § 21 wäre. Es gibt auch noch einige begriffliche Anpassungen, bei denen ich mich nicht ganz so leicht anschließen kann. Einige wurden hier schon genannt. Das sind aber sicherlich alles Punkte – zum Beispiel das Umwandeln des Begriffs „Benachteiligung“ in „Diskriminierung –, zu denen man mal in die Diskussion kommen muss und schauen muss, welche Bedeutung das eigentlich hat, wenn man diese Begriffe anpasst. Da gibt es auch noch eine andere Formulierung, nämlich die Formulierung „unverhältnismäßige Belastungen“. Sie soll im Kontext mit Ausnahmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit umgeändert werden in „unzumutbare Belastungen“. Das sind alles Begrifflichkeiten, bei denen man sich mal genau vor Augen stellen muss, was das dann bedeutet. Und da kommt gerade dieser Praxisnähe, die ja auch in dem Evaluationsbericht zum Tragen kommt, eine sehr hohe Bedeutung zu, nämlich dass man mal schaut: Was bedeutet das für das Handeln in der konkreten Kommune, in der konkreten Einrichtung, bei konkreten Partnern, die inklusive Kitas usw. betreiben? Denn am Ende ist Inklusion eben mehr als irgendeine Liste von Einrichtungen, es ist eine Sache, die man auch tatsächlich praktisch umsetzen muss. Jetzt kommt der Punkt, der gerade am Ende der kleinen Unterredung von Frau Maurer und Frau Heber noch mal angesprochen wurde, nämlich die Frage: Ist das denn richtig, dass der vorliegende Gesetzentwurf tatsächlich nur darauf basiert, was im Evaluationsbericht quasi von Expertinnen und Experten zusammengetragen wird? Da muss man bei gründlicher Lektüre schon sagen: Überwiegend ja, aber es gibt eben auch Teile, die nicht unmittelbar aus diesem Evaluationsbericht abgeleitet werden. Das ist zum einen dieses von uns schon angesprochene Normprüfungsverfahren. Da kann man natürlich unterschiedliche Meinungen haben, ob das sinnvoll ist oder nicht. Die Landesregierung hat sich natürlich zum Ziel gesetzt, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung ganz nach vorn zu stellen. Deswegen muss man ja erst mal schauen, ob diesem Anliegen an anderer Stelle vielleicht schon Rechnung getragen wird. Da gibt es im Normenkontrollrat bereits Prüffragen, wo verschiedene Fragen abgearbeitet werden, wo es auch eine Frage gibt, die diesem Ziel aus meiner Sicht in einer gewissen Art und Weise Rechnung trägt, will sagen, es wäre gegebenenfalls sinnvoll, statt einer weiteren Prüfung zu überlegen, wie man bestehende Prüfungen upgraden, qualifizieren kann, um dem nachvollziehbaren Anliegen Rechnung zu tragen. Das Gleiche, was auch über das hinausgeht, was von den Expertinnen und Experten dort im Evaluationsbericht einhellig vorgetragen wird, ist die Erstellung von Maßnahmenplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Da geht es darum, dass Gütekriterien erarbeitet werden sollen. Näheres, was die sind, soll durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Wir haben bisher die Auffassung vertreten – und das hat sich aus meiner Sicht in der Praxis auch bewährt, denn man sieht ja, die überwiegende Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte hat kommunale Maßnahmenpläne erarbeitet. Aus meiner Sicht – das mag aber meine sehr kommunale Brille sein – zeigt sich da die doch relativ aktive und individuelle Verantwortung der Kommunen und Kreise, in denen es eben unterschiedliche Antworten auf unterschiedliche Fragen mit jeweils lokaler Ausprägung gibt. Deswegen denke ich, dass sehr starre Vorgaben hier vielleicht sogar das Gegenteil erzeugen könnten, wir also einen Mangel von Akzeptanz erreichen würden. Das ist aber auch ein Punkt, den man mal abwägen muss. Aus meiner Sicht geht das nicht so eindeutig aus dem schon angesprochenen Evaluationsbericht hervor. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die vollständige Finanzierung aller kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen durch das Land. Dies ist vollkommen nachvollziehbar. Wenn man das finanziert, muss man das langfristig in den Haushalt einplanen. Und da kommen wir gleich wieder zum Beginn der Rede vom Kollegen von der AfD-Fraktion, der auch gesagt hat: Es ist ja immer die Frage, was man bereit ist dafür zu zahlen. Ich würde für die Landesregierung die Position vertreten, dass es natürlich richtig ist, Teilhabe nicht immer mit der Schere im Kopf zu betrachten, was für uns finanzierbar ist. Wir müssen aber durchaus die Maßnahmen priorisieren und überlegen, was denn den größten Effekt der Teilhabe erreicht, ob das wirklich Beauftragungen oder barrierefreie Gebäude sind oder ob es andere Dinge gibt, die wir entsprechend weiter vorn sehen, nicht weil wir die Finanzierung als Schere betrachten, das machen wir nicht, sondern weil wir schnell spürbare und nachhaltige Effekte erreichen wollen. Deswegen würde ich auch sagen, dieser Punkt geht eher über den Evaluationsbericht hinaus. Ich komme zu einem kleinen Fazit zum vorliegenden Entwurf. Durch die Orientierung an den externen Evaluationsergebnissen des Gesetzes ist der vorliegende Gesetzentwurf nah an dem, was auch die Landesregierung aus diesem Evaluationsbericht zieht, aber eben nicht vollständig das, was daraus hervorgeht. Jetzt ist die Frage: Was machen wir nun? Wir haben festgestellt: ein Jahr Geburtstag – ist das Absicht oder Unvermögen? Ich glaube, der Abgeordnete Bilay hat eine Zwischenfrage. Ich intendiere damit, dass Sie das fragen können.

Protokoll ↗