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Schenk

12.09.2025 Sitzungen 8/24

Psychische und psychosomatische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen effektiv bekämpfen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist sehr gut, dass das Thema „Prävention und Gesundheitsförderung“ heute hier noch mal ein zentrales Thema ist. Ich möchte auf den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz verweisen, wir haben da als Land Thüringen einen Leitantrag zum Thema „Prävention“ eingebracht, weil die Themen „Prävention und Gesundheitsförderung“ nun mal die Themen sind, bei denen wir langfristig auch Gesundheitskosten vermeiden können. Wir haben es jetzt in der Hand, mit unseren Kindern und Jugendlichen und natürlich mit unseren Heranwachsenden so umzugehen, dass später gar keine Gesundheitsschäden entstehen, die wir dann durch andere, teurere Maßnahmen finanzieren müssen. Das klingt sehr stark nach volkswirtschaftlichem Nutzen. Und natürlich ist es wichtig, auch die generelle Verantwortung für Gesundheit in den Fokus zu rücken, denn sie hat eben etwas damit zu tun, wie wir als Gesellschaft verfasst sind. Gesundheit ist eigentlich die Mutter aller Querschnittsthemen, denn erst, wenn ich in der Lage bin, mit meinem Körper und mit meiner Seele gesund umzugehen, ist es natürlich möglich, an allen anderen Bereichen der Gesellschaft aktiv teilzuhaben. Deswegen freut es mich sehr, dass dieser Antrag jetzt hier vorliegt, denn im aktuellen Regierungsvertrag fanden sich noch nicht so viele Ansätze zum Umgang mit der steigenden Anzahl von psychischen Belastungen. Da hat die Abgeordnete Urban ja gerade auch auf die COPSY-Studie verwiesen und es gibt auch noch zahlreiche andere Studien, die untermauern können, dass es da einen dringenden Handlungsbedarf gibt. Jetzt kann man natürlich fragen: Welche Handlungsbedarfe hat man denn überhaupt landespolitisch in der Hand? Es ging jetzt zum einen natürlich schon um die Arbeit der Kassenärzte. Da muss man erst mal festhalten – Frau Güngör, jetzt gerade Präsidentin, hatte darauf hingewiesen –, dass es natürlich wünschenswert wäre, da klarer zu sagen, was man für Absichten hat. Ich möchte aber noch mal in den Fokus rücken, dass natürlich die KVT gemäß § 75 SGB V für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zuständig ist. Sie setzt die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch Erkrankte und Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf bei Erwachsenen um und ist damit eben auch zuständig dafür, sich um die kassenärztlichen Sitze zu kümmern. Gleichwohl – und das wird ja an vielen anderen Stellen, an denen wir über andere Fachärzte sprechen, deutlich – gibt es natürlich Maßnahmen, die das Land da unterstützend tun kann, und das wird ja auch in diesem Sinne umgesetzt. Ein zentraler Aspekt bei der Prävention und Eindämmung psychischer Erkrankungen bei jungen Menschen findet sich aber eben auch in der Stärkung und Unterstützung der Familie als wichtiger Schutzraum. Dabei möchte ich ausdrücklich noch mal unterstreichen, dass wir Familie hier in einem breiten Sinne verstehen, in dem Sinne, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Natürlich ist es wichtig, diesen geschützten Raum zu stärken, damit Kinder dort körperlich und seelisch entspannt sein können und die Geborgenheit finden, die sie benötigen. (Beifall BSW) Es ist festzuhalten, dass seit dem Jahr 2013 die Zahl der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und für -psychotherapie von 17 auf 23 im Jahr 2023 gestiegen ist und sich die Zahl der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten seit dem Jahr 2013 von damals 75 auf immerhin 173 im Jahr 2023 mehr als verdoppelt hat. Aber auch die in Thüringen flächendeckend etablierten Netzwerke „Frühe Hilfen“ leisten durch Information, Beratung und Hilfen einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Entlastung von werdenden Eltern und Familien. Die Abgeordnete Heber hatte, finde ich, sehr bildhaft noch mal beschrieben, in welchen verschiedenen Problemkreisen das stattfinden kann. Das kann eben schon da stattfinden, wenn ich einfach eine Sorge als werdendes Elternteil habe und nicht weiß, wohin ich die adressieren kann. Und da ist, denke ich, das etablierte Netzwerk „Frühe Hilfen“ der richtige Quell, um solche Sorgen aufnehmen zu können. Beispielhafte Angebote der „Frühen Hilfen“ sind eben zum Beispiel der Willkommensbesuchsdienst bei frisch gebackenen Eltern, aber auch der Lotsendienst aus Geburtskliniken, der aufsuchende Einsatz von Familienhebammen und natürlich der Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, aber auch die ganzen Beratungsstellen sowohl für Mütter und Väter und natürlich für Elterngruppen. Zu steigenden Personal- und Sachkosten einer auch immer weiter wachsenden und sich ausdifferenzierenden Zielgruppe mit immer komplexeren Bedarfen kommen nicht nur in Thüringen – aber eben auch bei uns – rückläufige Bundesmittel aus dem Fonds „Frühe Hilfen“. Immer weniger Hilfen sind somit quasi finanziell umsetzbar. Daher fordert der Antrag, sich beim Bund einzusetzen. Es freut mich, dass ich darauf hinweisen kann, dass wir bereits am 11. Juli 2025 eine entsprechende Befassung im Bundesrat forciert haben, und zwar den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz. (Beifall BSW, SPD) Denn natürlich sind am Ende – das haben wir ja in vielen Themenbereichen festgestellt – die finanziellen Fragen die entscheidenden Fragen, um ein geplantes Vorhaben auch umsetzen zu können. Das bringt mich zu meinem letzten Punkt: Wir dürfen nicht vergessen, dass es auch Kinder aus weniger ressourcenstarken Familien gibt und deren Risiko für psychische Belastungen und weitere Anforderungen der Familien sogar noch steigen. Dazu gehören insbesondere natürlich auch Kinder von Alleinerziehenden, von Menschen mit weniger Einkommen oder von Eltern, die eben selbst von einer psychischen Erkrankung betroffen sind. Daher möchte ich abschließend noch mal betonen, dass es bei diesem Antrag auch um eine bessere Koordination und Nutzung verschiedener Ressourcen geht, so eben die Stärkung von Familien, um auch ihre Eigenverantwortung wieder in den Fokus zu rücken. Ich bin mir bewusst, dass die Prüfund Unterstützungsbitten an die Landesregierung, die wir in Nummer II des Antrags haben, sehr ambitioniert sind, bin aber zuversichtlich, dass wir die gemeinsamen Anstrengungen bewältigen werden, insbesondere auch, wenn im Bund die entsprechende finanzielle Verantwortung im Bereich „Frühe Hilfen“ übernommen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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