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Lutz Liebscher

SPD 12.09.2025 Sitzungen 8/24

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, wir reden unter diesem Tagesordnungspunkt über den Vorschlag der Novellierung des Thüringer Kindergartengesetzes, und zwar in einer Weise, dass dort erstens eine maximale Distanz von 10 Kilometern zwischen dem Wohnort der Eltern und dem nächstgelegenen Kindergarten festgelegt werden soll. Weiterhin sollen die Mindeststandards für die pädagogischen Nutzflächen pro Kind verdoppelt werden. Der Landesförderung sollen nach Vorstellung der AfD nur noch jene Kindergärten unterliegen, die das 10-Kilometer-Gebot erfüllen. Und zu guter Letzt soll der Landeszuschuss von einer Förderung je tatsächlich belegten Platz auf eine Förderung je bereitgestellten Platz umgestellt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf trägt nichts Konstruktives zur Debatte um das drohende Kindergartensterben bei – ich werde das gleich erläutern. (Beifall SPD) Zwar kann man bei einer Verbesserung der Mindeststandards für die pädagogischen Nutzflächen je Kind durchaus mitgehen, um die Chancen, die sich durch die zurückgehenden Kinderzahlen bei der Gebäudeauslastung ergeben, zu nutzen, aber die übrigen Punkte lösen keine Probleme, sondern sie führen zu neuen. Bei der vorgeschlagenen 10-Kilometer-Regel stellt sich doch die Frage, was dann mit den Kindergärten passieren soll, die beispielsweise 11 oder 13 Kilometer vom Wohnort entfernt liegen, aber die einzigen Einrichtungen im Umkreis sind und über eine stabile Auslastung verfügen. Werden diese Einrichtungen dann mangels weiterer Landesförderung einfach geschlossen? Müssen die betroffenen Eltern dann deutlich weitere Anfahrtswege zum Kindergarten in Kauf nehmen als bisher? Und was soll es bringen, wenn das Land nach Ihren Vorstellungen künftig pauschal in Stadt und Land beliebige Überkapazitäten fördert, anstatt für eine zielgerichtete und angemessene Förderung kleiner Kindergärten im ländlichen Raum zu sorgen? Besonders spannend ist aber der Punkt, dass Sie den Eindruck erwecken wollen, Ihre Novellierung würde keine zusätzlichen Kosten verursachen. Wenn tatsächlich wohnortnah nicht weiter als 10 Kilometer entfernte Kindergärten flächendeckend erhalten werden sollen, soll das also ohne zusätzliche Mittel geschehen, trotz des Rückgangs der Kinderzahlen. Das heißt übersetzt nichts anderes, als dass Sie die Träger und Einrichtungen bei der Finanzierungsfrage völlig alleinlassen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ihr Entwurf löst kein Problem und ist blanker Populismus. Wir setzen hingegen auf konstruktive und umsetzbare Lösungsansätze und haben dafür auch unlängst unsere Sicherheitsgarantie für Kindergärten in die Debatte eingebracht, die folgende Punkte umfasst: 1. Eine um 5 Prozent erhöhte Landeszuweisung soll Planungssicherheit für kleine Einrichtungen geben. 2. Im kommenden Jahr soll die Personalkostenförderung trotz rückläufiger Kinderzahlen auf gleichem Niveau wie 2025 gesichert werden. Das schafft Sicherheit vor allem für die Beschäftigten. 3. Mit 15 Millionen Euro jährlich sollen kleine Kindergärten multifunktional nutzbar gemacht werden – eine Perspektive insbesondere für den ländlichen Raum. Diese und andere Lösungsansätze diskutieren wir in der Brombeerkoalition und begleiten dazu aktiv die Arbeit der Kindergarten-Kommission. Das zeigt, dass wir als Regierungskoalition uns um dieses Thema kümmern und auch nach belastbaren Lösungsansätzen suchen. Ihre Novellierung leistet hingegen keinen sinnvollen Beitrag zur Debatte. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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