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Christian Schaft

Die Linke 12.09.2025 Sitzungen 8/24

Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und verbliebene Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Dietrich, wenn Sie im Zusammenhang mit der Gedenkstätte Buchenwald/Mittelbau-Dora vom Gruselfaktor sprechen, dann zeigt das wieder mal erneut, alles, was Sie hier vom Pult von sich geben, ist verbunden einzig und allein mit dem Sinn, zentrale Grundfeste unserer Demokratie anzugreifen, wie beispielsweise die Wissenschaftsfreiheit, (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) und Sie diskreditieren damit die Arbeit von Institutionen, die in Imaginamics in einem Netzwerk zusammenarbeiten, wie beispielsweise eben auch das IDZ, aber auch die Max-Planck-Gesellschaft, die Bauhaus-Uni, die Uni in Halle oder aber auch die Klassik Stiftung und andere. Und damit will ich es auch bei Ihren Ausführungen zur Bewertung belassen. Ich glaube, damit ist dazu alles gesagt. Ich will eher beim Kollegen Geibert anknüpfen, der ja zu Recht natürlich auf der einen Seite auf ein paar Punkte in der Rahmenvereinbarung hingewiesen hat. Aber ich muss doch an der einen oder anderen Stelle ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Da wird von „Planungssicherheit“ gesprochen. Was man sagen muss, die Verlängerung der Rahmenvereinbarung, so wie sie vorliegt, ist das Erkaufen von Zeit um ein Jahr und noch keine Planungssicherheit. Auch von Schwerpunkten wurde gesprochen. Ja, es sind Veränderungen in der Rahmenvereinbarung drin, aber ich erwarte – so wichtig ich das Thema der Lehrkräfteausbildung in Thüringen selber auch finde – mehr, denn die Hochschullandschaft in Thüringen und auch die Wissenschaftslandschaft drum herum bestehen nicht nur aus der Lehrkräfteausbildung. Und wenn Sie sagen „Zukunft sichern“, dann mache ich da mal ein großes Fragezeichen dran. Das mag jetzt nach einer Kleinigkeit aussehen, wenn im Jahr 2026 der Aufwuchs für die Hochschulen nur noch 3,5 statt 4 Prozent beträgt, aber da läuten bei uns doch schon etwas die Alarmglocken bei der Frage: Wie geht es dann eigentlich ab 2027 weiter angesichts der Vorzeichen der finanziellen Entwicklung, über die wir ja auch in den nächsten Wochen hier noch sprechen wollen und werden müssen? Deswegen frage ich da: Wie gut ist die Zukunft wirklich gesichert? Das frage ich auch vor dem Hintergrund, ich habe es gerade schon gesagt, dass Zeit erkauft wurde. Wenn jetzt gesagt wurde, es ist gut, dass man jetzt 2026 nutzt, um sich damit auseinanderzusetzen, dann muss man aber auch klar konstatieren: 2025 wurde liegen gelassen. Es ist nicht erst seit jetzt bekannt, dass die Rahmenvereinbarung zum 31.12.2025 ausläuft. Das war schon lange bekannt. Schließlich wurde die Rahmenvereinbarung V bereits 2020 entsprechend neu aufgelegt. Man hätte durchaus auch schon an Diskussionsprozesse der letzten Jahre anknüpfen können, auch nach dem Regierungsantritt, und nicht erst warten müssen, bis der zweite Staatssekretärsposten ernannt ist, auch wenn mit Herrn Teichert sicherlich jemand aus den Hochschulen sitzen mag, der gut an die Diskussionspunkte anknüpfen kann. Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass wir als Fraktion die Zeit genutzt haben. Wir haben im April dieses Jahres zu einer Konferenz eingeladen und da waren Vertreterinnen von den Hochschulen, von den Studierenden bis zu den Hochschulleitungen. Ich weiß noch sehr genau, wie wir in einem Workshop saßen und auch über Forderungen von uns als Fraktion diskutiert haben. Ich nenne die mal kurz: die Fortführung der Dynamisierung von 4 Prozent pro Jahr, einem sogenannten Sonderlastenausgleich, um künftig besser auf Krisensituationen reagieren zu können, als Lehre aus der Vergangenheit, wenn es beispielsweise um Energiekosten oder Inflation geht, und die Klärung des Umgangs mit den Versorgungsausgaben für die Pensionen. Darüber hinaus auch noch mal das Thema „Kooperationsbudget“, weil wir alle wissen und das, glaube ich, auch wollen – ich meine zumindest den Teil des Plenarsaals eint das sicherlich –, dass die nächste Rahmenvereinbarung einen großen Schwerpunkt auf das Thema „Kooperationen“ wird setzen müssen, in der Verwaltung, in der Lehre, in der Forschung. Da sage ich aber auch ganz klar, das ist in der Landeswissenschaftskonferenz auch schon mal sehr deutlich gesagt worden: Kooperationen gibt es nicht zum Nulltarif. Kooperationen gibt es auch nicht mit weniger Geld. Es braucht dort Anreizsysteme und am Ende ist die Umstrukturierung einer Organisation – und wir reden da ja nicht von kleinen Organisationen bei den Thüringer Hochschulen –, immer erst auch mal mit einem gewissen Mehraufwand verbunden. Die vier Punkte, kann ich nur sagen, haben zumindest bei den Hochschulleitungen sehr viel Zuspruch gefunden. Das, was jetzt vorliegt, ist – das muss ich so leider konstatieren, auch wenn ich im Grunde bei ein paar Sachen, die in der Rahmenvereinbarungsverlängerung stehen, gar nicht so weit weg bin – am Ende erst mal nichts als ein Jahr, das liegen gelassen wurde, das man hätte nutzen können. Jetzt versucht man es noch etwas schöner in den Raum zu stellen und zu sagen: Na, jetzt machen wir das 2026. Da will ich auch noch mal darauf eingehen – ich habe die Landeswissenschaftskonferenz schon erwähnt: Die wurde bis heute seit Antritt der Landesregierung nicht einmal einberufen. Im Hochschulgesetz steht: Sie ist mindestens – und nicht nur – einmal pro Jahr einzuberufen. Ich hätte erwartet, dass das schon im Frühjahr geschieht, und hoffe – es muss ja bis Jahresende geschehen –, dass man sich nicht allzu sehr Zeit lässt und bis kurz vor Heiligabend wartet. Denn ich glaube, die Diskussion, die geführt werden muss, kann auch nicht lange bis in das nächste Jahr geschoben werden. Wenn wirklich alle mitgenommen werden wollen und mitgenommen werden müssen für diesen Prozess, der notwendig ist zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung, vor allem für die Rahmenvereinbarung VI, dann braucht das eine breite, getragene Diskussion mit allen Statusgruppen in Thüringen. Da ist die Landeswissenschaftskonferenz ein geeignetes Instrument, um diese Diskussion zu beginnen und dann auch in die Hochschulen zu tragen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Die Linke) Dann will ich noch auf eine Sache eingehen, über die ich ein bisschen in der Pressemitteilung des TMBWK gestolpert bin. Deswegen hätte ich mir gewünscht – das ist die Begründung –, aber vielleicht kann es der Minister ja dann in den Ausführungen zum Schluss noch mal sagen. Da wird gesagt, die 3,5 Prozent, die jetzt in der Rahmenvereinbarung stehen, würden ja auch die Versorgungsausgaben und die Entwicklung dahin gehend entsprechend mit abbilden. Dann will ich nur zum Schmunzeln vielleicht mitgeben, und dass wir uns dann im Ausschuss vielleicht doch noch mal über die Zahlen beugen – ich habe es im letzten Ausschuss auch schon gesagt –: Der ehemalige wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, heute Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, Mario Voigt, hat uns in der 123. Sitzung in der 6. Wahlperiode hier im Landtag vorgerechnet, dass ja noch nicht mal die vierprozentige Steigerung reichen würde, um die Pensionsausgaben abzubilden, dem wir damals vehement widersprochen haben. Insofern ist das, fand ich, zumindest ein Schmankerl, dass jetzt auch hier die Einsicht eingekehrt ist, dass damals die Rechnung offensichtlich dann doch eine andere war. (Beifall Die Linke) Noch kurz zu den Punkten, die wir durchaus mittragen, wo wir aber auch sagen, da wollen wir noch mal tiefer einsteigen. Das ist natürlich das Thema „Lehrkräftebildung“. Ich begrüße das für meine Fraktion sehr, dass jetzt auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften – haben wir auch schon im Frühjahr dieses Jahres mit vorgeschlagen – stärker in die Lehrkräfteausbildung eingebunden werden sollen. Ich denke, damit kann durchaus ein wichtiger Schritt gemacht werden. Ich bin gespannt, ob uns dann auch im Ausschuss schon mehr gesagt werden kann, was in der Ziffer 2.3.4 zur Novellierung des Hochschulgesetzes 2026 steht. Aber unsere grundhafte Kritik am bisher Liegengelassenen, an der Zeit und am Verfahren bleibt. Deswegen kann ich jetzt wirklich nur sehr dafür plädieren, dass wir die beginnende Diskussion im Ausschuss zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung auch dafür nutzen, um uns gemeinsam dazu zu verständigen, wie ein transparenter und konstruktiver Diskussionsprozess zur Aufstellung der Rahmenvereinbarung VI gelingen kann. Und wie gesagt, mein großes Fragezeichen ist: Was folgt dann insbesondere angesichts der nur noch 3,5 Prozent, die jetzt in Rede stehen, worüber wir im Ausschuss auf jeden Fall auch noch mal zwingend in die Debatte gehen müssen? Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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