Dr. Jens Dietrich
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste aus nah und fern, ob es nicht möglich war, eine Rahmenvereinbarung VI vorzubereiten und zur Abstimmung zu stellen, vermag ich nicht zu sagen. Die angesetzte Finanzierung jedoch sieht mir plausibel aus. Die Fortführung der Finanzierung ist der entscheidende Punkt bei der Verlängerung – und nur darum geht es hier – der Rahmenvereinbarung. Abseits der Zahlen erscheint mir keine Anpassung notwendig, denn eine Umsetzung allein in 2026 ist doch eher unwahrscheinlich. Es gibt wahrscheinlich Gründe, warum eine Rahmenvereinbarung einen Zeitraum von fünf Jahren umfasst. Die Ergänzungen zu Ziffer 1.6.2 erscheinen mir jedoch eher Prosa kombiniert mit Nabelschau zu sein. Konkrete zusätzliche Handlungsempfehlungen und Willensbekundungen ergeben sich daraus nicht. Bei den Exzellenzclustern kann ich mich nur für den ersten Cluster erwärmen, der auf fundierter naturwissenschaftlicher Basis steht. Der zweite Cluster hat schon einen gewissen Gruselfaktor für mich. Ein Verbund mit der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora sowie dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft, IDZ, ist sicher alles andere als wissenschaftlich unbefangen bei der Erforschung, Analyse und Bewertung von Ergebnissen. Aber die Vergabe dieser Exzellenzinitiativen liegt ja nicht in der Zuständigkeit des Landes. Die Ergänzung des vorhandenen Absatzes – jetzt Absatz 2 – ist so ergiebig wie ein Reiskeks. Ich zitiere: „Zudem werden die Hochschulen innerhalb des Jahres 2026 aktiv Überlegungen in den Diskussionsprozess mit dem Ministerium zur langfristigen strukturellen Gestaltung der Thüringer Hochschullandschaft einbringen, um angesichts der erheblichen demografischen und haushalterischen Herausforderungen die Weichen für ein über das Jahr 2030 hinaus effizientes und zukunftsorientiertes Hochschulsystem im Freistaat zu stellen.“ Ja, als ob die Hochschulen nicht von sich aus mit ihren Ideen vorstellig werden und erst dazu animiert werden müssten. Das wäre mir neu. Ich vermute eher, dass hier die Phrasendreschmaschine im Ministerium heiß gelaufen und am Ende ausgefallen ist. Es wurde zwar die Demografie erwähnt, aber Begriffe wie „bunt“, „weltoffen“, „vielfältig“ und „divers“ haben gefehlt. Apropos Demografie – hier ein kleiner Werbeblock –: Am 20. September findet sowohl in Berlin als auch in Köln der „Marsch für das Leben“ statt, eine Aktion zum Schutz von ungeborenem Leben. In Abschnitt 2.3.2 scheint es am wichtigsten zu sein, dass „Lehrer“ durch „Lehrkräfte“ ersetzt wird. Weniger wichtig scheint es zu sein, die Ausbildung wieder auf Klarheit und Wahrheit auszurichten. Mit anderen Worten: Der Gender-Unfug sollte schon an den Hochschulen unterbunden werden, ganz besonders in der Lehrerausbildung, denn alle Studenten haben ausnahmslos eine biologische Mutter und einen biologischen Vater, genau wie alle späteren Schüler, die von den Lehrern unterrichtet werden sollen.
(Beifall AfD)
Mit den Änderungen in Ziffer 2.3.3 kann ich mich sogar anfreunden. Neben Effizienz und Qualität ist jedoch auch die Effektivität zu berücksichtigen. Man kann natürlich auch effizient Unsinn produzieren. Die Ergänzung von Ziffer 2.3.4 könnte ein Wahlversprechen enthalten. Ich zitiere: „Um die Effizienzsteigerung der Hochschulen bestmöglich zu unterstützen, wird das Land vorhandene Potentiale zur Entbürokratisierung, insbesondere durch die Reduktion von Berichtspflichten und Genehmigungsvorbehalten, ausschöpfen.“ Das ist, als würde man gackern, ohne ein Ei zu legen. Ja, warum machen Sie es nicht einfach? Warum streichen Sie nicht einfach schon, anstatt das hier anzukündigen?
(Beifall AfD)
Zu guter Letzt haben wir dann noch die neue Ziffer 2.4.4 „Friedens- und Konfliktforschung“. Warum habe ich da so ein Störgefühl, dass hier ideologischer Missbrauch im Spiel sein könnte? Vielleicht weil nach dem ersten Satz – ich zitiere jetzt den zweiten Satz – der folgende Satz kommt. „Die Hochschulen verstärken ihr Engagement für eine breit angelegte Friedens- und Konfliktforschung.“ Und ein weiterer Satz folgt: „Damit sollen auch der gesellschaftliche Diskurs gestärkt und eine breite Debattenkultur in einer offenen Gesellschaft gefördert sowie schulische und außerschulische Angebote zur Friedensbildung unterstützt werden.“ Nur zur Erinnerung: Die Hochschulen dienen der Ausbildung, der Forschung und der Wissenschaft und werden von allen Steuerzahlern finanziert, egal welcher politischen Überzeugung die Steuerzahler sind. Hochschulen sind jedoch keine ReserveNGOs, keine erweiterte Landeszentrale für einseitige politische Bildung und auch keine verdeckte Stiftung politisch linker Parteien, von der CDU bis zur umbenannten SED. Daher lehne ich diesen Passus grundsätzlich komplett ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
