Lennart Geibert
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute über den Antrag der Landesregierung zur Veränderung der Hochschulrahmenvereinbarung V. Es geht um nicht weniger als um die Zukunftsfähigkeit von Wissenschaft, Forschung und Lehre hier in Thüringen. Und ich sage dazu ganz klar: Dieser Antrag verdient unsere Zustimmung, weil er Planungssicherheit schafft, weil er Schwerpunkte setzt, die unser Land voranbringen, und weil er zeigt, dass wir Hochschulpolitik als Gesellschafts- und Standortpolitik begreifen. Unsere Hochschulen sind weit mehr als Bildungsstätten. Sie sind Orte der Forschung, des kritischen Denkens und des Dialogs. Sie sind Innovationsmotoren für die Wirtschaft, Bindeglieder in internationale Netzwerke und sie sind auch soziale Räume, in denen junge Menschen ihre Persönlichkeit entwickeln und Verantwortung übernehmen. Diese Vielfalt zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die Leitidee der gesamten Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Hochschulfinanzierung 2026 auf ein solides Fundament gestellt. Rund 600 Millionen Euro werden bereitgestellt – eine Steigerung um 3,5 Prozent gegenüber 2025. Das ist keine Kleinigkeit in Zeiten, in denen öffentliche Haushalte massiv unter Druck stehen. Wer Hochschulen stärken will, muss für Verlässlichkeit sorgen, denn Forschungsvorhaben laufen über viele Jahre. Berufungsverfahren dauern ihre Zeit und auch Studenten brauchen Sicherheit, dass ihre Ausbildung nicht von Kürzungen bedroht ist. Diese Planungssicherheit schafft Vertrauen innerhalb der Hochschulen, bei den Beschäftigten und nicht zuletzt auch bei unseren Partnern in der Wissenschaft. Auch hängt die Qualität unseres gesamten Bildungssystems entscheidend von gut ausgebildeten Lehrkräften ab. Hier werden in der Rahmenvereinbarung wichtige Akzente gesetzt, nämlich die Modernisierung der Lehramtsausbildung und die stärkere Einbindung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Maßnahmen zur Verringerung von Studienabbrüchen und die Förderung dualer Lehramtsstudiengänge. Das alles sind konkrete Schritte, um ein strukturelles Problem zu lösen, nämlich den anhaltenden Lehrkräftemangel. Damit stellen wir sicher, Thüringen kümmert sich um die Basis unseres Bildungssystems. Mit der Unterstützung der Uni Jena bei ihrer Bewerbung als Exzellenzuniversität setzen wir ein deutliches Signal. Thüringen kann und will im Wettbewerb um die besten Köpfe und Ideen dieses Landes mithalten. Exzellenzinitiativen sind nicht nur prestigeträchtig, sie ziehen auch Drittmittel, Kooperation und internationale Aufmerksamkeit an. Eine erfolgreiche Bewerbung würde Strahlkraft weit über Jena hinaus für das gesamte Wissenschaftsland Thüringen entfalten. Auch wissen wir, dass Hochschulpolitik langfristig gedacht werden muss. Deshalb ist es klug, dass das Jahr 2026 genutzt werden soll, um gemeinsam mit den Hochschulen Konzepte für die Zeit nach 2030 zu erarbeiten. Effizienz, Zukunftsorientierung und Vernetzung stehen dabei für uns im Mittelpunkt. Es geht darum, unser Hochschulsystem so aufzustellen, dass es den Anforderungen einer sich schnell verändernden Welt gerecht wird, von der Digitalisierung über die Fachkräftefrage bis hin zur internationalen Zusammenarbeit. Zudem ist ein moderner Hochschulbetrieb ohne leistungsfähige digitale Infrastruktur heute nicht mehr denkbar. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet, das ITZentrum zu einem hochschulübergreifenden Systemhaus auszubauen, gemeinsame IT-Dienste zu etablieren und die Informationssicherheit zu verbessern. Hinzu kommt der Ausbau leistungsstarker Hochschulrechenkapazitäten. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen und wir schaffen Grundlagen für innovative Forschung, etwa im Bereich der KI oder im Bereich der Data Science oder Klimaforschung. Gestärkt werden sollen die Hochschulen auch durch Bürokratieabbau und den Abbau von Berichtspflichten und Genehmigungsvorbehalten. Forschung und Lehre brauchen Kreativität und Kreativität braucht zeitliche Ressourcen und keine Papierstapel. Dass mögliche Änderungen im Hochschulgesetz 2026 in Aussicht gestellt werden, ist ein wichtiges Signal. Damit zeigen wir, wir vertrauen unseren Hochschulen und wir nehmen ihre Forderung nach weniger Bürokratie ernst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hochschulrahmenvereinbarung V ist ein Bekenntnis dieser Landesregierung zu unseren Hochschulen und zu ihrer Rolle für Thüringen. Sie verbindet Verlässlichkeit in der Finanzierung mit mutigen Schritten in Richtung Zukunft. Sie stärkt Lehrkräftebildung, treibt Digitalisierung voran, reduziert Bürokratie und setzt auf gesellschaftliche Verantwortung. Natürlich, Hochschulpolitik ist immer auch ein Prozess. Wir werden im Jahr 2026 gemeinsam mit den Hochschulen weiterdenken müssen, welche Strukturen und Schwerpunkte wir langfristig setzen wollen. Aber die Richtung, die stimmt. Die Rahmenvereinbarung gibt Orientierung und schafft Raum für eine konstruktive Weiterentwicklung. Aus diesem Grund werbe ich hier für eine breite Zustimmung im Interesse unserer Hochschulen, unserer Studenten und unseres Landes und beantrage die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Danke schön.
(Beifall CDU)
