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Schenk

12.09.2025 Sitzungen 8/24

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Also die Frage ist ja eigentlich nicht, was hinderlich ist, sondern was förderlich ist. (Beifall CDU, BSW) Da müsste man jetzt unterstellen, dass durch den Gesetzentwurf irgendwie ein Erkenntnisgewinn erreicht wird, der noch nicht erreicht ist. Und wie Sie in Ihrer Frage gerade so schön zusammengefasst haben, ist der Abwägungsprozess aktiv. Man konnte den jetzt hier zur Kenntnis nehmen und ich werde den auch im Ausschuss in dieser Form zum Besten geben. Insofern wäre es nicht notwendig für die Beförderung des Vorhabens, wie ich Ihnen gleich in meinen weiteren Ausführungen noch darstellen werde, wo wir zeitlich gerade mit unserem Gesetzentwurf sind. Dann würde ich kurz fortfahren, und zwar noch mal darauf hinkommen, wie in meinem Haus derzeit die Vorbereitungen für eine entsprechende Gesetzesnovellierung getroffen sind. In enger Abstimmung zwischen meinem Haus, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen geht es darum, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Durch die Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ist zudem die Möglichkeit gegeben, nach Entscheidung des Kabinetts im prälegislativen Konsultationsverfahren die Auffassung anderer Fraktionen einfließen zu lassen. Das wäre dann aus meiner Sicht auch der Punkt, an dem wir auf die Punkte, die wir hier gerade schon mal abgewogen haben, noch mal eingehen können. Mir ist die fortwährende Einbindung von Expertinnen und Experten in das Novellierungsvorhaben wichtig, damit das zügig am Ende auch im Sinne von betroffenen Menschen, aber auch im Sinne von Praxisnähe umgesetzt wird. Wir beabsichtigen als Landesregierung, den Gesetzentwurf im Jahr 2026 in den Landtag einzubringen. Ich möchte jetzt noch mal kurz zum Entschließungsantrag kommen, den Sie ja auch mit eingebracht haben. Seitens der Fraktion Die Linke wurde ergänzend noch kurzfristig dieser Entschließungsantrag vorgelegt, der drei ganz wichtige Instrumente direkt anspricht: einmal das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, zweitens den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und drittens das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm. Auf umfassende Ausführungen zum ThürGIG möchte ich jetzt noch mal verzichten, habe ich ja gerade schon gemacht. Deswegen möchte ich noch mal auf den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eingehen. Der ist ja eine Sammlung von Einzelmaßnahmen, die in einem partizipativen Verfahren unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Wie im Entschließungsantrag dargestellt, findet derzeit der Fortschreibungsprozess zur Version 3.0 dieses Maßnahmenplans statt. Die Erarbeitung erfolgt in Arbeitsgruppen. In diesen Arbeitsgruppen findet sich diese Mischung aus Menschen wieder, die sozusagen gut fürs Gelingen ist, nämlich einerseits Personen aus der Verwaltung, dann natürlich Vertretungen von Vereinen, Verbänden, eben von Menschen mit Behinderungen. Diese insgesamt neun thematisch gegliederten Arbeitsgruppen haben ihre Arbeit schon aufgenommen und es gibt quasi regelmäßige Einladungen zu den Sitzungen. In diesen Beratungen werden jetzt sowohl Maßnahmen aus der aktuell gültigen Version 2.0 diskutiert als auch neue Maßnahmen entwickelt. Insofern können bestehende Maßnahmen also gegebenenfalls fortgeführt werden. Es ist ja sinnvoll, bei der Erarbeitung der Maßnahmen 3.0 genau diese Unterscheidung zu treffen, wo wir quasi ein Add-on herbeiführen, wo werden Maßnahmen vielleicht auch verworfen. Bisher haben bereits 20 Arbeitsgruppentreffen stattgefunden. Etwa weitere 20 werden noch bis zum Jahresende 2025 stattfinden – nur damit Sie mal eine Vorstellung davon haben, wie breit sozusagen die Befassung ist. Zusammenfassend kann man also festhalten, dass die Landesregierung bereits umfänglich an der Umsetzung dessen arbeitet, was im Entschließungsantrag gefordert wird. Ich komme noch zu dem dritten Instrument, das ich genannt habe, das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm. Das ist ein Förderprogramm des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Das Förderziel des Programms ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und eben entsprechend Barrieren auch zu reduzieren. Da dieses Programm durch den beim Thüringer Landtag angesiedelten Beauftragten bearbeitet und verantwortet wird, müsste dies direkt auch mit ihm besprochen werden. Die anstehenden Haushaltsberatungen sind sicherlich eine gute Gelegenheit für Sie, das zu tun. Ich möchte noch mal abschließend eine ganz kurze Bemerkung machen. Manche Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sind eben von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel abhängig. Das wurde jetzt hier mehrfach gesagt. Echte Inklusion – das ist uns allen klar, insbesondere Ihnen als Haushaltsgesetzgeber – gibt es eben nicht zum Nulltarif. Deswegen möchte ich Sie noch mal dafür sensibilisieren, die heutige Debatte auch als das zu betrachten, was sie dann ist: eine Aufforderung, am Ende auch finanzielle Verantwortung für die Pläne zu tragen, die man hier aufstellt. Ich hoffe sehr, dass wir eine Verbesserung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen erreichen und dass die am Ende eben nicht an Nichtumsetzbarkeit, Praxisferne und fehlenden finanziellen Ressourcen scheitert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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