Denny Jankowski
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, die demografische Entwicklung sorgt momentan dafür, dass überall im Land Kindergärten geschlossen werden oder vor dem Aus stehen. Von der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen hört man da leider zu diesem wichtigen Thema nicht viel. Wir haben keinen Gesetzentwurf vorliegen, keinen Antrag, bloß irgendwelche nebulösen Aussagen, wie man mit dem Kindergartensterben umgehen möchte. Die Versprechung, dass von der Koalition mal etwas zum Kindergartengesetz kommt, höre ich jetzt seit März im Ausschuss. Vorliegen tut noch nichts. Und, Herr Liebscher, wie gesagt, was Sie jetzt hier gesagt haben, das ist ja gut und schön. Wo ist denn aber der Antrag zu dem, was Sie gesagt haben?
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Daran
wird noch gearbeitet!) Für mich gilt immer noch, das Erreichte zählt, und nicht, wie Sie es vielleicht gerne hätten, das Erzählte reicht. Das ist vielleicht der große Unterschied.
(Beifall AfD)
Was wir nun aber haben, ist ja eine neue Kommission mit dem sperrigen Titel „Kommission zur Kindergartenfinanzierung“ als Arbeitsgruppe der Haushaltsstrukturkommission. Ehrlich gesagt erinnert mich das Ganze ein bisschen auch an das Sprichwort: Und wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann bilde ich einen Arbeitskreis. Und ja, Frau Große-Röthig, es ist gut, dass es diese Kommission zum Teil gibt. Es wurde auch viel Gutes gesagt. Aber ich glaube nicht, dass diese Kommission wirklich am Ende zielführend ist. Es gab ja nun vor vier Wochen die erste Sitzung der Kommission. Dabei waren Vertreter der verschiedenen Ministerien, der einzelnen Fraktionen, der freien Träger und auch verschiedene Experten aus der Wissenschaft. Alle Beteiligten wurden auf den aktuellen Stand gebracht, wie die aktuelle Kinderzahlentwicklung ist, wie die Zukunftsprognosen sind usw. Wie es nun aber weitergehen soll mit dieser Kommission, das ist noch völlig unklar. Es gibt noch keinen Termin für die nächste Sitzung. Auch da ist noch nicht ganz klar, wie es weitergeht. Es wurde gesammelt, welche schönen Ideen es gibt. Wie daraus aber am Ende in dieser Kommission ein Kompromiss entstehen soll, das ist auch unklar. Schon allein bei der Besetzung wäre ja bei einem Mehrheitsbeschluss nicht klar, ob das Ergebnis dann hier im Plenum auch mehrheitsfähig wäre. Meine Befürchtung ist, dass nach monatelangem Hin und Her die Kommission ergebnislos verpuffen wird und wir dann wieder am Anfang stehen. Und diese Zeit haben wir einfach nicht.
(Beifall AfD)
Das Problem mit dem Kindergartensterben ist jetzt da draußen. In vielen Kommunen wird gerade in diesen Tagen und Wochen über den Fortbestand der Kindergärten gesprochen. Es werden jetzt in den Kommunen Entscheidungen getroffen, ob der Kindergarten im Ort zukünftig erhalten bleibt oder geschlossen werden muss. Es werden im Herbst vielerorts in den Kommunen die Haushalte besprochen und da ist der örtliche Kindergarten oftmals wieder der Kostenfaktor Nummer eins. Deswegen müssen zeitnah Lösungen gefunden werden, damit die Kommunen Planungssicherheit haben, wie es weitergehen soll. Eine Kommission, die zwar schön klingt, hilft da aber nicht weiter. Wir haben doch bewährte Verfahren, die muss man nur nutzen hier im Parlament. Alle Fraktionen können doch ihre Ideen und Vorstellungen in Form von Anträgen und Gesetzesänderungen hier einbringen, so wie wir es getan haben. Diese können dann im Ausschuss besprochen werden, dort kann man dann Anhörungen mit den freien Trägern, mit den kommunalen Vertretern, mit Experten durchführen. Dort kann man mündliche Anhörungen machen, schriftliche, von mir aus auch mehrstufig. Am Ende bekommt man eine mehrheitsfähige Lösung, und so funktioniert ja eigentlich der parlamentarische Prozess. Man muss nur den Willen haben, die bewährten demokratischen Prozesse im Parlament auch zu nutzen. Und der Wille fehlt dieser Regierung.
(Beifall AfD)
Unser Vorschlag, wie das Kindergartengesetz geändert werden müsste, um das Kindergartensterben zu beenden, liegt Ihnen nun vor. Hier liegt für uns klar der Fokus darauf, ein engmaschiges Kindergartennetz in ganz Thüringen zu erhalten, vor allem im ländlichen Raum. Wer einmal erlebt hat, wie Familien im ländlichen Raum ihre Kinder jeden Morgen oder jeden Nachmittag quer durchs Land karren müssen, der weiß, dass es hier klare Grenzen braucht. Wir sagen deswegen: Ein Kindergartenplatz soll nicht weiter als 10 Kilometer vom Wohnort entfernt sein. Ich bin überzeugt davon, dass es solche Regelungen wirklich braucht, damit der ländliche Raum nicht noch unattraktiver wird, gerade für junge Familien. Natürlich muss bei einer solchen Regelung bedacht werden, dass am Ende nicht die Kommunen, die derzeit eh schon oft an der finanziellen Belastungsgrenze liegen, die Zeche zahlen. Deswegen wollen wir, dass bei den Kindergärten, die unter die 10-Kilometer-Entfernungsregelung fallen, zukünftig für die Landespauschalen die bereitgestellten Plätze zählen und nicht die belegten. Es ist nicht so, wie Herr Liebscher hier behauptet hat, dass alle anderen Kindergärten geschlossen werden sollen. Schauen Sie noch mal ins Gesetz, lesen hilft teilweise. Wir sagen nur, für die Kindergärten, die unter die 10-Kilometer-Regelung fallen und die erhalten werden müssen aufgrund dieser Regelung, soll dann die Finanzierung auf die tatsächlich bereitgestellten Plätze und nicht die belegten Plätze geändert werden. Das heißt nicht, dass ein Kindergarten, der 11 oder 12 Kilometer entfernt ist, der aber voll besetzt ist, in Gefahr ist. Aber eine solche Regelung macht dann den Betrieb der Kindergärten planbar und verhindert Schließungen aus rein finanziellen Gründen. Auch für das Land wäre eine solche finanzielle Regelung kein Fass ohne Boden, da sich die maximale Zahl der bereitgestellten Kindergartenplätze in den Kommunen anhand der aktuellen Betreuungsschlüssel ergibt. Also wenn eine Kommune einen Kindergarten hat, der unter die 10-Kilometer-Regelung fällt, könnten durch den Betreuungsschlüssel maximal zwölf Kinder dort untergebracht werden. Unser Vorschlag, im Kindergartengesetz eine solche Regelung für die maximale Entfernung hinzuzufügen, ist pragmatisch. Sie ist finanziell machbar, da es vor allem darum geht, dass die bestehenden Strukturen, die wir jetzt eh schon finanzieren, durch die sinkenden Zahlen nicht gefährdet werden, sondern dass diese erhalten bleiben.
(Beifall AfD)
Unser Vorschlag ist vor allem aber eins: dringend notwendig. Er erhält Arbeitsplätze, stärkt die Familienfreundlichkeit und sorgt dafür, dass der ländliche Raum in Thüringen nicht noch unattraktiver wird und ausblutet. In einem zweiten großen Punkt in unserem Gesetzentwurf wollen wir die Mindestflächen für die Kinder in den Kindergärten verdoppeln. Derzeit beträgt die Mindestfläche 5 Quadratmeter bzw. 2,5 Quadratmeter für die über Dreijährigen. Diese Mindestflächen wollen wir auf 10 bzw. 5 Quadratmeter erhöhen. Man sollte die derzeitige Situation mit den geringen Geburtenraten nutzen, um die Qualität in den Kindergärten zu erhöhen. Für eine vernünftige kindgerechte Betreuung braucht man nicht nur Erzieher, sondern auch den nötigen Platz. Eine solche Regelung würde auch in den größeren Städten, wie Erfurt oder Gera oder Jena, dazu beitragen, dass Kindergartenstandorte erhalten werden können. Überall dort haben wir momentan die Diskussion, wie man die Überkapazitäten, die man hat, abbauen kann und welche Kindergärten nun in den nächsten Jahren geschlossen werden sollen. Jena zum Beispiel plant, in den kommenden Jahren rund 500 Kindergartenplätze abzubauen. Man könnte also den derzeitigen geringen Bedarf an Kindergartenplätzen nutzen, um durch eine höhere Mindestfläche für die Kinder die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, und zeitgleich könnten bestehende Strukturen auch erhalten werden, Kindergärten müssten nicht geschlossen werden. Und für den Fall, dass die Geburtenrate und die Nachfrage nach Kindergartenplätzen wieder steigen – das hoffen wir ja irgendwo auch alle –, hat man nicht alles zerschlagen und muss dann nicht das ganze System wieder von vorn aufbauen.
(Beifall AfD)
Wir müssen endlich handeln und können das Kindergartensterben nicht ungebremst weiterlaufen lassen. Die Zeit für große Sonntagsreden ist hier vorbei. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass ein engmaschiges Netz an Kindergärten in Thüringen auch erhalten bleibt. Es geht um die Lebensqualität der Kinder und Familien gerade im ländlichen Raum, die darauf angewiesen sind. Wir haben es in der Hand, ob die Dörfer unseres Landes lebendig bleiben, mit Schulen, Vereinen oder eben auch Kindergärten, oder ob wir zulassen, dass sie Schritt für Schritt weiter veröden. Mit unserem Gesetz setzen wir ein klares Signal: Thüringen bleibt kinderfreundlich, Thüringen bleibt familienfreundlich, gerade auch im ländlichen Raum. Ich bitte deswegen um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
