Rudolph
Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, vielleicht auch im digitalen Raum, die Ausgangslage mit 137 erfassten Fällen von Vergewaltigungen und schweren sexuellen Übergriffen für das Jahr 2024 und damit einem Anstieg von über 45 Prozent ist heute hier schon thematisiert worden. Hinter jedem dieser Fälle – wobei wir wissen, dass es noch eine gehörige Dunkelziffer geben dürfte – steht ein Schicksal, steht eine betroffene Person, die sich in einer Situation befindet, die ihr angetan wurde, in die sie gebracht wurde, die sie nicht zu verantworten hat. Wir als Gesellschaft können Strukturen so gestalten, dass Betroffene in einer solchen Situation möglichst Hilfe finden, sich trauen, Hilfe zu suchen, sich trauen, diese Straftaten zur Anzeige zu bringen, und sich nicht in einem Klima wähnen, dass die Gesellschaft ihnen nicht glaubt und dass es keine Möglichkeit gibt, das, was ihnen passiert ist, zu ahnden und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Damit das geht, braucht es Strukturen, die das möglich machen. Eines der essenziellen Instrumente dafür ist die vertrauliche Spurensicherung, die – und das ist hier heute schon thematisiert worden – es möglich macht, dass Betroffene Zeit haben, in Ruhe zu überlegen, ob sie eine Anzeige stellen möchten, und dass in einem solchem Fall Untersuchungen durchgeführt werden, Proben genommen werden und diese für mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. In diesem Zeitraum können die Betroffenen dann für sich klären, ob eine Strafanzeige für sie infrage kommt. Sie müssen das eben nicht unmittelbar in der aktuellen Situation für sich klären. Alleine das, wenn man sich in diese Situation hineinversetzt, ist ein unglaublicher Fortschritt und etwas unglaublich Gutes für die Betroffenen. Es ist sehr gut, dass das in Thüringen jetzt geht.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Der Weg dahin ist auch skizziert worden. In Thüringen war es so, dass dem Inkrafttreten einige Verhandlungen, die auch einige Zeit gedauert haben, mit dem Universitätsklinikum Jena und einigen Krankenkassen vorausgegangen sind. Ich könnte sie jetzt alle aufzählen, ich werde die Zeit allerdings sparen. Aber es hat Verhandlungen bedurft, bis dann zum 01.12.2024 der Vertrag über die Vergütung und Erbringung von Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde bei Hinweisen auf Misshandlungen, sexuellen Übergriffen oder Vergewaltigungen nach § 27 Abs. 1 Satz 6 in Verbindung mit § 132k SGB V geschlossen wurde. Die Kosten für die Spurensicherung werden damit für die gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen. Die Spurensicherung erfolgt – auch das ist heute schon deutlich geworden – über die Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Jena. Der Freistaat hat mit dem UKJ vertraglich die Kosten auch für die Absicherung der ärztlichen und naturwissenschaftlichen Dienste sowie für eine Rufbereitschaft für Abend- und Nachtzeiten sowie Wochenend- und Feiertage durch die Bereitstellung einer ärztlichen und einer wissenschaftlichen Personalstelle sowie eine Kilometerpauschale zu den Einsätzen vereinbart. Ich glaube, das ist schon mal auch ein wichtiger Punkt, weil ja zu Recht infrage stand, wenn es gerade eine zentrale Stelle gibt, bei der das in Thüringen momentan wahrgenommen werden kann, dass eben für die Betroffenen möglichst keine Kosten für die Wege entstehen sollen, sondern dass diese Kosten auch durch die vertraglichen Verhandlungen abgedeckt sind. Die vertrauliche Spurensicherung ist über die Telefonnummer der Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Jena erreichbar. Sie befindet sich auf der Seite des Universitätsklinikums. Sie ist auch auf der Gewaltschutzseite der Landesgleichstellungsbeauftragten veröffentlicht. Und es ist natürlich so, dass wir auch weiter hoffen und davon ausgehen, dass das Angebot noch weitere Verbreitung findet und dass möglichst alle Betroffenen wissen, dass sie diese Möglichkeit haben. Zur Inanspruchnahme, auch das ist ein wesentlicher Punkt, hat das Universitätsklinikum Folgendes mitgeteilt – und ich bitte hier aber auch im Kopf zu behalten, dass wir ja erst von einigen Monaten reden, seitdem dieses Angebot besteht –: Im ersten Halbjahr 2025 ist bei sechs Fällen eine anonyme Spurensicherung vorgenommen worden, ausschließlich bei weiblichen Betroffenen. Darüber hinaus gab es aber einige Personen und auch viele Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Opferhilfen, die sich über die vertrauliche Spurensicherung beraten lassen haben. Und es gab einige Betroffene, die zumindest dort eine Beratung in Anspruch nehmen konnten, auch wenn am Ende von einer Untersuchung abgesehen wurde, weil die geschilderten Vorgänge eben schon zu lange zurücklagen und es deswegen nicht mehr möglich war. Aber auch hier lässt sich zumindest ableiten, dass dieses Angebot Verbreitung findet und dass es wichtig ist, dass das Wissen darum zügig zunimmt. Dass nur gesetzlich versicherte Personen gerade Anspruch auf die vertrauliche Spurensicherung haben, ist in der Tat ein bekanntes Problem, wenn man sich die Bundesgesetzeslage anguckt. Der Umstand ist natürlich aus Gründen der Gleichbehandlung und aus Gründen des Gewaltschutzes nicht tragbar. Aus diesem Grund ist auch über die Gleichstellungsministerkonferenz bereits im Jahr 2023 ein Beschluss gefasst worden, der den Bund auffordert, das zu ändern und hier auch die Kostenübernahme für die Privatversicherten möglich zu machen. Die Bundesregierung hat bislang noch keine Initiative ergriffen, das bleibt abzuwarten. Aber wir haben in Thüringen auch nicht darauf gewartet, dass es hier eine bundesgesetzliche Regelung gibt, sondern wir haben das in Thüringen auch in der Haushaltsaufstellung für 2025 berücksichtigt und möchten das jetzt auch für 2026/2027 berücksichtigen und haben die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung so kalkuliert, dass auch die Kosten für die Personen übernommen werden können, die eben nicht gesetzlich versichert sind. Hinsichtlich der geforderten Informationskampagne kann ich darüber hinaus noch mitteilen, dass der Start der vertraulichen Spurensicherung auch durch das Sozialministerium medial begleitet worden ist, dass die Veröffentlichung auf den entsprechenden Websites erfolgt ist, dass Tagesmedien und Fachzeitschriften berichtet haben, auch der MDR, und dass das UKJ auch gegenwärtig noch eine weitere Informationskampagne vorbereitet, die Praxen und Beratungsstellen auch verwenden sollen, zumindest die Informationskampagnen, die da Gegenstand sind, sodass wir wirklich hoffen, dass dieses Angebot noch weitere Verbreitung findet. Ich würde noch zum geforderten flächendeckenden Ausbau der vertraulichen Spurensicherung kommen, denn auch das ist vertraglich geregelt worden und befindet sich bereits in der Umsetzung. Es soll unter der Federführung des Universitätsklinikums Jena eine dezentrale Struktur auch unter Einbeziehung klinischer Partner bis zum 30.09.2026 aufgebaut werden. Die Planungsregionen Mittel-, Nord-, Ost- und Südwestthüringen sollen dadurch besser in die Versorgung aufgenommen werden. Die Anbindung weiterer Partner erfolgt durch das UKJ im Rahmen von Kooperationsverträgen. Die Etablierung der Strukturen in Thüringen geht somit auch ihren Gang und wir werden hoffentlich diesen Ausbau demnächst verzeichnen. Es gibt durchaus auch noch ein paar Fallstricke dabei. Da mir die Zeit wegläuft, mache ich das jetzt etwas kursorischer. Die geforderte Telemedizin zum Beispiel: An sich ist der Gedanke natürlich gut, ein möglichst niederschwelliges Angebot zu schaffen, aber hier zumindest auch die Informationen, die uns dazu aus dem rechtsmedizinischen Institut vorliegen: Einerseits stellt sich hier ein Problem durch eine momentan noch sehr geringe Fallzahl und natürlich entbindet eine telemedizinische Konsultation nicht von der Spurensicherung. Die muss so oder so erfolgen. Bei der Behandlung der Spuren ist einiges zu beachten. Das bedeutet, hier muss man darauf achten, dass die Lagerung richtig passiert. Gerade wenn Serum- oder Urinproben genommen werden, dann müssen die so aufgenommen und transportiert werden, dass sie danach rechtssicher verwendbar sind. Das sind alles Sachen, die entsprechend geplant und so strukturiert werden müssen, dass eine sachgerechte Lagerung auf jeden Fall möglich ist, denn die Rechtssicherheit muss für die Betroffenen dann in dem weiteren Verfahren bei einer potenziellen Anzeige natürlich im Vordergrund stehen.
