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Jane Croll

CDU 12.09.2025 Sitzungen 8/24

Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte starten mit drei anonymen Zitaten von Vergewaltigungsopfern, um Ihre Aufmerksamkeit auch am Freitagnachmittag zu gewinnen und auch noch mal die Wichtigkeit dieses Themas zu unterstreichen. (Beifall CDU, Die Linke) „Ich hatte Angst, niemand würde mir glauben, aber mein Schweigen hat mich mehr verletzt als alles andere. Jede Nacht spielte sich der Moment in meinem Kopf ab. Irgendwann entschied ich, dass ich es nicht mehr für mich behalten will. Ich hatte das Gefühl, dass ich nicht mehr ich selbst war, als hätte er mir etwas weggenommen, das ich nie zurückbekommen kann.“ Wir sind uns sicherlich alle darüber einig, dass eine Vergewaltigung, ein sexueller Missbrauch oder ganz allgemein sexualisierte Gewalttaten sowohl für Frauen als auch für Männer weitreichende Konsequenzen haben. Eine solche Tat ist mit dramatischen Folgen für das weitere Leben des Opfers verbunden. Hierzu kommen die psychischen Verletzungen, die ein normales Leben mit normalen zwischenmenschlichen Kontakten und Beziehungen in den meisten Fällen ausschließen. Die Vergewaltigung ist eine der wohl angsteinflößendsten Szenarien für die Opfer. Sie bringt nicht nur körperliche Schmerzen mit sich, sie reißt tiefe Wunden in die Seele und in manchen Fällen heilen diese Wunden nie. Um diese Traumen verarbeiten zu können, braucht es oftmals Fürsorge, Ruhe und vor allem Zeit. Und genau da setzt die vertrauliche Spurensicherung an. Sie gibt den Betroffenen Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten und das Für und Wider einer Strafanzeige ohne Handlungsdruck abzuwägen. Diese ganz spezielle Spurensicherung gewährleistet, dass die Opfer auch bei einer späteren Anzeige noch auf gesicherte Beweise zurückgreifen können. Es werden Proben entnommen, dokumentiert und in Thüringen für mindestens drei Jahre aufbewahrt. Die Spuren liegen dann gerichtsfest vor und können nicht von einem Richter oder einem gegnerischen Anwalt für ungültig erklärt werden. Der positive Effekt neben der Beweissicherung ist dabei, auch die Anzeigenbereitschaft der Betroffenen kann langfristig erhöht werden und damit präventiv wirken. Denn das Wissen um die Möglichkeit der vertraulichen Spurensicherung könnte auch abschreckend auf die Täter wirken. Und ich glaube, dass wir uns in der Frage einig sind, für solche Täter muss gelten: keine Toleranz, sondern unnachgiebige Verfolgung und Verurteilung, (Beifall CDU) auch wenn die Opfer sich erst später zur Anzeige entscheiden. Leider klaffen die Aufklärungsquoten und die Zahl der Verurteilungen immer noch weit auseinander. Die Dunkelziffern sind dabei noch nicht mal berücksichtigt, wonach nur etwa 10 Prozent aller Vergewaltigungen überhaupt zur Anzeige gebracht werden. Eigentlich ist es wenig überraschend, denn die Konsequenzen einer Anzeige oder einer Verurteilung sind weitreichend. Bei immerhin drei Viertel aller Vergewaltigungen kannte das Opfer den Täter und bei einem Viertel gibt es sogar verwandtschaftliche Beziehungen. Das zeigt, sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Im Jahr 2020 wurde die anonyme Spurensicherung unter einem CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium zu einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, geregelt in § 27 SGB V. Der Beschluss im Thüringer Landtag zur Erarbeitung eines Konzepts wurde im Mai 2018 gefasst. Ende 2019 lag ein Konzept für ein Thüringer Modell zur verfahrensunabhängigen Spurensicherung als Arbeitsergebnis eines runden Tischs mit einer Expertengruppe vor. Mittel für den Haushalt 2020 waren vorgesehen. Eine von vielen Fragen, die wir im Gleichstellungsausschuss auch klären wollen, ist: Warum ist die vertrauliche Spurensicherung unter der linken Vorgängerregierung erst im Dezember 2024 in Thüringen gestartet? (Beifall CDU, BSW) Corona oder neue Verhandlungen aufgrund des Bundesgesetzes sind für mich keine Erklärung, denn wir haben es ja heute schon gehört, andere Bundesländer waren in dieser Frage schon viel schneller. Derzeit gibt es das Angebot der anonymen Spurensicherung in Thüringen nur am Universitätsklinikum in Jena. Diese Zentralisierung führt dazu, dass Betroffene oder Bereitschaftsärzte in die andere Richtung weite Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen, um dieses Angebot nutzen zu können. Deshalb sind wir ebenfalls der Meinung, dass das Angebot der vertraulichen Spurensicherung in Thüringen Schritt für Schritt ausgebaut werden sollte. (Beifall CDU, BSW) Es sollte für die Opfer so niedrigschwellig und einfach sein, eine solche Spurensicherung durchzuführen. Wie dieser Rahmen letztendlich aussieht, muss mit Expertise unter Einbeziehung des Ministeriums, der Gleichstellungsbeauftragten und der Fachverbände geprüft und abgewogen werden. Deshalb beantragen wir als Fraktion die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss federführend und an den Innenausschuss mitberatend. Dort wollen wir die Erfahrungen der letzten Monate in Thüringen und in den anderen Bundesländern, die, wie gesagt, schon viel weiter in dieser Frage sind, mit einfließen lassen. Auch die angesprochenen Themen wie Reisekostenübernahme und Telemedizin sind zu erörtern. Wir sind eben auch der Meinung, dieses Thema ist mehr. Es geht auch um umfassende Hilfe für die Betroffenen, um Akutversorgung, um Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten, Beratung zur Schwangerschaftsverhütung und die psychosoziale Unterstützung. Das Ziel sollte also sein, flächendeckend Zugang zu den Tests zu ermöglichen und dabei die medizinischen Ressourcen in Thüringen so effektiv wie möglich zu nutzen, aber auch die vorhandene Qualität zu sichern und – was auch eine wichtige Rolle spielt – Datenschutz und Vertraulichkeit zu bewahren. Wie gesagt, es gibt gute Beispiele aus anderen Bundesländern. Aber was mir vor allen Dingen noch sehr wichtig ist, ist eine entsprechend dringende, notwendige Infokampagne, denn das Vorhandensein dieser vertraulichen Spurensicherung hilft den Betroffenen nichts, wenn sie nichts davon wissen. In vielen Gesprächen in meinem Umfeld stellte sich schnell heraus, dass ein Großteil der Frauen nichts von dieser Möglichkeit weiß. Das ist besorgniserregend und muss schnellstmöglich geändert werden. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Die größte Priorität sollte immer der Opferschutz und die Verurteilung der Täter haben. Dies ist mir persönlich eine Herzensangelegenheit. Auch fassen viele Frauen durch öffentliche und politische Debatten erst den Mut, so eine Anzeige zu tätigen. Diesen Mut wünsche ich ihnen. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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