Sascha Bilay
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt und haben jetzt in einem sehr umfassenden Abwägungsprozess zu unserem Gesetzentwurf sowohl positive als auch ablehnende Momente dargestellt. Die Kollegin der CDU hat erklärt, weshalb die Koalitionsfraktionen unseren Gesetzentwurf nicht im Ausschuss beraten wollen. Wäre es aus Ihrer Sicht hinderlich für die Beratung zum angekündigten Gesetzentwurf der Landesregierung, wenn heute schon der Gesetzentwurf der Linken-Fraktion an die Ausschüsse verwiesen würde, man den dort so lange warten lässt, bis Ihr Gesetzentwurf den Ausschuss dann erreicht hat, um auch die positiven Aspekte, die Sie in Abwägung zu unserem Gesetzentwurf eben dargestellt haben, in die parlamentarische Beratung zu Ihrem Gesetzentwurf mit einbringen und diskutieren zu können? Wäre das also hinderlich, unseren Gesetzentwurf heute schon an die Ausschüsse zu verweisen?
