Katja Maurer
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer oben auf der Tribüne, wir sprechen jetzt über das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Das ist ein Gesetz, das gibt es bereits seit 2019. Da gibt es noch einen Vorgänger, aber 2019 haben wir dieses Gesetz hier im Thüringer Landtag beschlossen und schon einmal novelliert. Novelliert heißt so viel wie, wir haben das Gesetz noch einmal qualifiziert, also verbessert. Und das wollen wir auch heute tun. Die Linke hat also einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Diese Novellierung basiert auf einer Evaluation. Das Ministerium hat damals in Auftrag gegeben, mit Wissenschaftlerinnen noch einmal über dieses Gesetz zu schauen, und hat einen richtig großen Bericht veröffentlicht. Das ist dieser hier. Das liegt allen Abgeordneten vor. Darin ist beschrieben, wie eigentlich dieses Gesetz noch mal verbessert werden kann. Warum muss ein Gesetz verbessert werden? Natürlich hat sich nach fünf Jahren die Welt weiterentwickelt, wir sind weiter in der Digitalisierung, wir haben andere Vorstellungen von Bildungskonzepten, die Gesellschaft hat sich verändert. Da muss sich natürlich so ein Gesetz, das einen Rahmen für Menschen, die eine Behinderung in diesem Land haben, bildet, auch mitentwickeln. Dieses Gesetz, was macht das eigentlich? Das Gesetz gibt unserem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein klares Konstrukt, was er eigentlich für Aufgaben hat, und klärt das auch für die kommunalen Beauftragten, das heißt, wir haben auch in den Kommunen Vertreterinnen und Vertreter, die Anwältinnen und Anwälte von Menschen mit Behinderungen sein sollen. Es kümmert sich aber auch darum, wie unsere öffentlichen Einrichtungen eigentlich aussehen sollen, also wie barrierefrei, hoffentlich zumindest barrierearm sie sein sollen, es klärt aber auch den Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderungen auf Barrierefreiheit. Das heißt, dieses Gesetz sagt, so und so könnten wir uns Richtung einer barrierearmen Gesellschaft bewegen. Das betrifft so gut wie alle Lebensbereiche, aber eben nicht alle. Deswegen haben wir neben unserem Gesetzentwurf auch noch einen Entschließungsantrag vorgelegt, der im Grunde sagt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention – das ist quasi die inhaltliche Bibel dafür, wie wir unsere Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen verbessern – zwar für Deutschland anerkannt ist und wir auch in Thüringen diese anerkennen, wir aber noch nicht ganzheitlich nach ihr arbeiten. Das schreiben wir in diesen Entschließungsantrag und ergänzen damit unseren Gesetzentwurf. Ein weiterer wichtiger Aspekt wird darin beschrieben, denn wir Menschen sind immer ganz, wir sind nicht nur eine Person mit einer Behinderung, sondern wir sind zum Beispiel auch eine Frau, eine Person mit Migrationshintergrund. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention sagt, dass wir das beachten müssen. Also eine Frau zum Beispiel, die eine Behinderung hat, ist viel häufiger von Gewalt in Einrichtungen, aber auch in der Gesellschaft draußen betroffen, deshalb müssen wir das berücksichtigen. Ich will in der Begründung sagen, dass dieser Gesetzentwurf ein Anfang ist. Ich weiß, dass die anderen Fraktionen genauso mit Vereinen und Verbänden gemeinsam arbeiten und ihnen klar ist, dass wir dieses Gesetz, das sehr umfänglich ist, auf unterschiedliche Art und Weise verbessern können. Ich schlage Ihnen deshalb vor: Lassen Sie uns dieses Gesetz, unsere Novellierung, unseren Vorschlag in den Sozialausschuss einbringen, lassen Sie uns dann eine Anhörung vornehmen, also Menschen einladen, die wissen, wovon sie sprechen, und dann unseren Gesetzentwurf qualifizieren. Denn eines ist klar: Ein gutes Gesetz hilft nicht nur den Menschen mit Behinderungen, sondern jedem anderen auch, jede Person hier, die irgendwann mal älter wird, wird davon profitieren, wenn wir uns zum Ziel setzen, dass unsere Wohneinrichtungen, unser Zuhause, unsere Straßen barrierefrei sind. Alle Eltern, alle Kinder freuen sich, wenn diese Gesellschaft diejenigen berücksichtigt, die nicht so schnell laufen können, die etwas mehr Zeit brauchen. Wir alle profitieren davon, wenn wir eine barrierefreie Gesellschaft haben. Für alle, die es nicht wissen, 9 Prozent unserer Gesellschaft in Deutschland haben eine schwere Behinderung – 9 Prozent. Alle diese Menschen haben Familie, Freunde, arbeiten irgendwo. Es geht hier also um ein Thema, das einen sehr großen Teil dieser Gesellschaft betrifft. Deswegen: Diese Evaluation hat uns klare Hinweise gegeben, wie wir das Gesetz verbessern können. Wir legen Ihnen heute einen Aufschlag vor und ich bitte Sie darum – diesen Teil des Parlaments –, diesen Vorschlag als genau das anzunehmen und mit uns gemeinsam im Ausschuss zu diskutieren. Ich werde nachher in meiner Rede noch mal deutlicher machen, was wir vorschlagen, was in diesem Gesetz verbessert werden könnte. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
