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Carolin Gerbothe

CDU 12.09.2025 Sitzungen 8/24

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, es wurde schon sehr viel gesagt über diesen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der heute beraten wird und auf den ersten Blick vielleicht wohlklingend erscheint. Nun könnte man meinen, dieser Gesetzentwurf würde eine schnelle, unkomplizierte Lösung gerade für ländliche Räume und unseren Freistaat bieten. Aber das tut er nicht. Er setzt auf starre Vorgaben: 10 Kilometer maximale Entfernung vom Kindergarten zum Wohnort, doppelte Fläche pro Kind. Klingt schön, klingt großzügig, ist aber in der Realität nicht umsetzbar, denn damit würden Strukturen starr zementiert, die mit den tatsächlichen Bedürfnissen der Familien und mit den Möglichkeiten unserer Kommunen nicht wirklich viel zu tun haben. (Beifall CDU, SPD) Damit sind wir bei einem ganz entscheidenden Punkt: Unsere Städte und Gemeinden sind neben den vielen Trägern, die wir in unserem Land haben, diejenigen, die Kindergärten betreiben, die Personal einstellen, die Gebäude instand halten. Sie tragen schon heute die Hauptlast der Finanzierung. Jetzt stellen Sie sich vor, was passiert, wenn plötzlich die vorgeschriebene Fläche verdoppelt wird. Kommunen, Träger müssten eventuell in Neubauten investieren, Räume umbauen, Standards nachrüsten. Das verschlingt Millionen. Es ist schlichtweg falsch, zu behaupten, dass dieser Gesetzentwurf kostenneutral sei. Die Finanzierung soll nicht mehr nach tatsächlich belegten Plätzen erfolgen, sondern nach bereitgestellten Plätzen. Das heißt, Kommunen sollen auch Geld binden, wenn Kindergärten halb leer sind. Ich möchte dies kurz exemplarisch an einem Beispiel erläutern. Laufende Betriebskosten wie Reinigung, Hausmeisterdienst, Heizkosten, Strom oder Instandhaltungskosten minimieren sich nicht, nur weil 30 statt 60 Kinder in der Einrichtung sind. Im Gegenteil, die Kosten pro Kind werden sich erhöhen. Das ist nicht nur ineffizient, es nimmt den Kommunen den Spielraum, die Strukturen vor Ort an künftige Bedarfe anzupassen und nachhaltige Strukturen zu entwickeln. Sehr geehrte Damen und Herren, in Thüringen läuft derzeit eine breite Debatte zur Zukunft der Kindergartenfinanzierung. Es wurde bereits darauf eingegangen. Diese Debatte führen wir nicht zufällig, sondern weil wir wissen, dass wir neue, tragfähige Wege für unseren Freistaat brauchen. Wir als CDU-Fraktion setzen uns daher ein, diesen Prozess ergebnisoffen mit allen Beteiligten zu führen, mit den Trägern, mit den Kommunen und auch mit den betroffenen Eltern. Der heute vorliegende Gesetzentwurf greift diesem Prozess vor. Er unterläuft die laufende Arbeit und er könnte am Ende die dringend notwendige Reform blockieren oder gar konterkarieren. Noch etwas ist mir wichtig: Eltern brauchen wohnortnahe, verlässliche und qualitativ gute Betreuung. Sie brauchen flexible Lösungen im Leben, die sich auch an das Leben vor Ort anpassen. Aber starre gesetzliche Vorgaben lösen keine Probleme. Sie schaffen neue Bürokratie und sie verengen Spielräume, die gerade im ländlichen Raum dringend benötigt werden. Der Gesetzentwurf widerspricht damit nicht nur den Zielen der CDU-Fraktion, der Koalition und steht damit im klaren Gegensatz zum Regierungsprogramm. Wir wollen einen koordinierten Transformationsprozess – von einer nachhaltigen Anpassung der Strukturen an die Realität, der Demografie, zur Sicherstellung einer wohnortnahen Kinderbetreuung. Genau diesen Weg brauchen wir. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kommission zeitnah weitergeführt wird. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns ehrlich sein: Dieser Gesetzentwurf löst nicht Probleme. Er ist weder zielführend noch kostenneutral. Er unterläuft die wichtigste Debatte, die wir gerade führen und die wir ausführlich führen müssen und mit einem klaren Blick in unsere Zukunft. Die Koalition und die Landesregierung setzen auf Verantwortung. Wir wollen nachhaltige, flexible Bildungspolitik, die Familien stärkt und die vor allem unsere Kommunen unterstützt und die Qualität der frühkindlichen Bildung sichert. Wir wollen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen, sondern die vor Ort funktionieren und praktikabel in den Städten und in den zahlreichen Dörfern unseres Freistaats sind. Darum sagen wir ganz klar: Dieser Gesetzentwurf ist der falsche Weg und folgerichtig abzulehnen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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