Katja Maurer
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Zunächst, Frau Heber, haben Sie meinen Respekt dafür, dass Sie die Rede in leichter Sprache gehalten haben. Sie haben Recht, einen großen Teil des Zielpublikums haben Sie damit erreicht, und das finde ich gut, dass Sie das getan haben. Es ist manchmal sehr schwierig, einen hochkomplexen Zusammenhang auch dann, wenn man eine begrenzte Zeit hat, in leichter Sprache zusammenzufassen, herunterzubrechen. Deshalb vielen Dank, dass Sie das in Ihrer Rede getan haben. Ich will aber auch auf einige Punkte Ihrer Rede eingehen, die ich für falsch halte. Ich will Ihnen gern erklären, warum. In Ihrer Rede sagten Sie, es ist nicht nötig, schnell eine Änderung vorzunehmen. Diese Evaluation feiert in diesem Monat ein Jahr Geburtstag. Seit einem Jahr haben wir auf unserem Tisch liegen, wie wir dieses Gesetz qualifizieren müssen. Und ich will Ihnen auch noch mal sagen – das kam ja gerade von Ihnen als auch von der AfD, es wäre ideologisch geleitet, es wäre unausgewogen usw. –: Ich würde Sie wirklich bitten, lesen Sie sich die ersten Seiten der Evaluation durch. Dort sehen Sie, wie man sich dieser Evaluation genähert hat. Wen hat man denn befragt? Man hat Experten befragt, man hat Menschen mit Behinderungen befragt, man hat öffentliche Träger befragt. Man hat so ungefähr alle Menschen befragt, die sich mit diesen Themen auskennen. Wenn Sie diese Aussagen und die Änderungen dieses Gesetzes als ideologisch oder unausgegoren darstellen, dann beleidigen Sie damit nicht einen linken Entwurf, sondern Sie beleidigen damit all diejenigen, die befragt worden sind. Denn das, was wir in unser Gesetz geschrieben haben, ist eins zu eins genau das Ergebnis dieses Evaluationsberichts. Deshalb bitte ich auch um Respekt. Von der AfD erwarte ich das nicht, aber von der Koalition schon, auch weil das eine Evaluation des eigenen Ministeriums ist und die Ergebnisse Teil dieses Ministeriums sind, von Ihnen unterzeichnet, weil daran Hunderte Menschen mitgewirkt haben und aus ihrem Alltag gesagt haben, was gebessert werden sollte. Also nein, natürlich gefällt mir das als Linke. Ich stimme den allermeisten Punkten dieser Evaluation tatsächlich zu. Ich glaube, dass da sehr viel Richtiges drinsteht. Deswegen haben wir das aufgegriffen, nicht weil das ein parteipolitischer Scherz ist, sondern weil das die Realität der Menschen mit Behinderungen ist.
(Beifall Die Linke)
Normprüfverfahren. Ehrlich gesagt gruselt es mich. Ich finde das so unerträglich, wenn hier erzählt wird, die Linke will Menschen mit Behinderungen über andere Menschen stellen. Hallo, entschuldigt bitte! Es geht hier darum, Menschen mit einer Behinderung den gleichen Zugang zu ermöglichen wie Menschen, die welche Behinderung auch immer nicht haben. Ja, da geht es darum, im Straßenverkehr teilzunehmen, an der Schule, an Schulbildung ungehindert teilzunehmen. Aber da geht es auch um ganz einfache Dinge wie zum Beispiel, wie bekomme ich ein Dokument vom Amt in einfacher Sprache. Frau Heber, Sie haben gerade fantastisch dargestellt, wie wichtig das ist, wie wichtig das für die Menschen da draußen ist, die diesen Anspruch oder diesen Bedarf haben. Dieser Bedarf müsste auch von den öffentlichen Trägern oder von den Behörden gesehen werden. Deswegen haben wir einen Vorschlag aus der Evaluation herausgenommen, dass zum Beispiel Dokumente vom Sozialamt – what ever –, wenn sie diesen Bedarf nach einfacher Sprache haben, dass diesem Bedarf auch nachgekommen wird.
(Beifall Die Linke)
Ein Normprüfverfahren bedeutet einfach nur, dass wir uns ernst nehmen. Es bedeutet, dass wir doch vollkommen selbstverständlich auch in allen anderen Bereichen konsequent handeln, wenn wir einem Gesetz zustimmen, dem Thüringer Inklusionsgesetz, wenn wir hier in unserer Mitte eine Mehrheit dafür gefunden haben. Wir brauchen doch nicht ein Thüringer Inklusionsgesetz, das uns sagt, wie wir zukünftig bauen wollen, und sagen dann: Nein, nein, im Baugesetz greifen wir das jetzt nicht auf. Wir brauchen doch kein Inklusionsgesetz, das sagt, dass wir Bildungspolitik auf eine Ebene heben wollen, die jedem Kind nach seinen Möglichkeiten Bildung zugänglich macht, und dann sagen wir: Beim Schulgesetz lassen wir das außer Acht. Ein Normprüfverfahren stellt nicht eine Gruppe der anderen gegenüber oder über eine andere, sondern es stellt sie nebeneinander. Das ist der wesentliche Unterschied.
(Beifall Die Linke)
Ja, Frau Heber, über 7.000 öffentliche Gebäude. Mein Gott, stellen Sie sich vor, die wären barrierefrei! Was hätten wir hier in diesem Land geschafft! Sie haben uns die Argumente für dieses Gesetz selbst auf einem Silbertablett vorgelegt. Sie haben recht: Wenn diese 7.000 Gebäude, die Sie für zu viel halten, wenn wir kontrollieren, ob diese am Ende barrierefrei sind, ich halte es für fantastisch, wenn diese Gebäude barrierefrei wären.
(Beifall Die Linke)
Dann haben Sie auch recht: Ja – es wird jetzt ein bisschen komplizierter –, es ist so, dass wir Maßnahmenpläne erstellen, auch in unseren Kommunen, um zu gucken, wie wir denn unsere Kommune tatsächlich Schritt für Schritt barrierefreier machen können. Die Frage ist doch, nach welchen Gütekriterien wir das machen. Haben wir eine umarmende Politik, in der wir Menschen mit Behinderungen vermeintlich in Watte packen, in Förderschulen bewegen, in Werkstätten, in Wohneinrichtungen – in Klammern: das braucht es auch, es gibt auch Menschen, die darauf angewiesen sind –, oder haben wir den Anspruch, Menschen einfach selbstständig entscheiden zu lassen, sie dabei zu unterstützen, auf den ersten Arbeitsmarkt zu gehen, selbstständig zu Hause zu leben oder einen Schulweg zu wählen, der für sie der richtige ist? Das sind zwei verschiedene Ansätze. Diese Gütekriterien miteinander zu besprechen, zu diskutieren – in Klammern: ganz viele Landrätinnen und Landräte haben sich diesen Gütekriterien ja bereits verpflichtet –, das in ein Gesetz zu stricken, in eine Richtlinie, das macht doch total Sinn, darüber zu diskutieren. Und im Übrigen würde man dann auch den Forderungen von sehr vielen Behindertenverbänden nachkommen. Ein Satz noch: Ja, man kann sich tierisch über Begriffe aufregen. „Diskriminierung“, „Benachteiligung“, was auch immer. Ich bin eine Freundin davon, dass man sich das zu Herzen nimmt, was Experten über Jahrzehnte aufgebaut haben – die UN-Behindertenrechtskonvention. Auch das ist keine linke Ideologie, sondern, wir haben eins zu eins übernommen, was in dieser UN-Behindertenrechtskonvention drinsteht. Das heißt, wenn Sie das verurteilen, dass wir den Begriff „Diskriminierung“ dort reinschreiben wollen, verurteilen Sie schlicht und einfach nichts anderes als die UN-Behindertenrechtskonvention, die genau das fordert.
(Beifall Die Linke)
Sie können sich permanent als Regierung dahinter verstecken, dass die Linke ideologisch wäre. Sie müssen sich Gesetzentwürfe durchlesen und dann werden Sie darin erkennen – ich habe leider gleich nur noch 3 Sekunden, 7, 6, 5 –, dass die Linke in diesem Fall einfach nur das übernommen hat, was Expertinnen und Experten uns in diesem Evaluationsbericht aufgeschrieben haben. Und ein letzter Satz:
