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Elisabeth Mengel-Stähle

AfD 12.09.2025 Sitzungen 8/24

Familien in Thüringen steuerlich entlasten – Familiensplitting einführen

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer zu Hause am Livestream sowie auf der Tribüne, die Zahlen sind alarmierend. Statistisch gesehen bekommt eine Frau in Thüringen 1,32 Kinder. Um die Thüringer Bevölkerung jedoch dauerhaft zu erhalten, damit gleichbleibend stabile gesellschaftliche und sozialstaatliche Verhältnisse gegeben sind, ist jedoch eine Geburtenrate von mindestens 2,1 Kind je Frau unumgänglich. (Beifall AfD) Wie aber gelingt es uns, unsere Familien dazu bewusst zu bewegen, sich wieder für mehr als zwei Kinder zu entscheiden, wenn doch die Vorstellung von einer gesicherten finanziellen Zukunft für die eigene Familie mit dem Blick auf das monatliche Netto vom Brutto sofort wieder zerstört wird? Seit Jahrzehnten führen wir nun Debatten um den Geburtenrückgang in Deutschland. Doch was kam dabei heraus? Es wurden das Elterngeld und die Elternzeit eingeführt. Es erfolgte der Ausbau von Ganztagsbetreuung und Ganztagsschulen. Es gab Kindergelderhöhungen. Auch die Verbesserung der Gleichstellung von Frauen im Arbeitsmarkt wurde angestrebt. Aber hat es etwas gebracht? Sind die Geburtenzahlen in die Höhe gegangen? Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Ich stamme selbst aus einer kinderreichen Familie und bin heute Mutter von drei Kindern. Mir ist bewusst, wie belastend die Sorge von Eltern um eine sichere Zukunft ihrer Kinder in jeglicher Hinsicht sein kann. Ich denke hier insbesondere an ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung ohne staatliche Indoktrination im Kindesalter. (Beifall AfD) Auch denke ich hierbei an die Zukunftsperspektiven unserer Kinder, insbesondere aber an die öffentliche Sicherheit auf der Straße, in Parks oder auf Spielplätzen, bei der Freizeitgestaltung, in Einkaufszentren oder einfach nur in der Schule oder im Kindergarten. Sicherheiten, die heute ganz und gar nicht mehr gegeben sind. Die aktuell bestehenden familienpolitischen Maßnahmen mit einem Fördervolumen von mehr als 13 Milliarden Euro sind jedenfalls ganz offensichtlich alles andere als geeignet, um spürbar für eine finanzielle Entlastung zu sorgen oder Familien mit Kindern ein allgemein gutes Gefühl von Sicherheit und Zukunftsperspektiven zu verschaffen. So halten wir den demografischen Wandel in Thüringen definitiv nicht auf. Die anhaltende Wirtschaftskrise sowie die vermeintlich als Königsweg verkaufte Strategie, den Bevölkerungsrückgang mit ewiger Zuwanderung von Menschen aus kulturfremden Regionen aufhalten zu können, (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wie oft wollen Sie den Textbaustein noch vorlesen?) verschärft zudem ohnehin die schon extrem angespannte Lage im Land. (Beifall AfD) Was können wir also tun? Nun, die Familiengründung steht heutzutage vor großen finanziellen Herausforderungen. Wir als AfD möchten deshalb einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass zumindest die größte aller Sorgen, und zwar die um die finanzielle Absicherung der eigenen Familie, keinen Grund mehr darstellt, sich gegen Kinder zu entscheiden. Wir möchten den Familien die Entscheidungsfreiräume ermöglichen, das Familienleben nach den eigenen Bedürfnissen zu organisieren, einschließlich der Zeiten für die Kindererziehung. Die strukturelle Benachteiligung von Familien im Steuer- und Abgabenrecht darf nicht länger zu einem erhöhten Armutsrisiko führen. Zur steuerlichen und damit zur finanziellen Entlastung unserer Familien setzen wir deshalb auf die Einführung des Familiensplittings. (Beifall AfD) Im Gegensatz zum Ehegattensplitting werden hier nicht nur die Eltern, sondern eben auch alle Kinder einer Familie in die Berechnung der Einkommensteuer mit einbezogen. Dies führt dazu, dass die Steuerlast für Familien mit Kindern massiv verringert wird. Familien ab dem dritten Kind mit einem Jahreseinkommen von bis zu 100.000 Euro sollen gar keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Und natürlich soll auch das Kindergeld und der Grundfreibetrag der Kinder unabhängig davon weiterhin erhalten bleiben. Eine Günstigerprüfung oder Anrechnung soll nicht erfolgen. Und natürlich, da jede, aber wirklich jede Eltern-Kind-Beziehung mit mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil als Familie gilt, haben also auch Alleinerziehende einen Anspruch auf das Familiensplitting. Ich bedanke mich. (Beifall AfD)

Alle Reden von Elisabeth Mengel-Stähle Protokoll ↗