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Plenarprotokoll 7/128

02.02.2024 · 249 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (24)Die Linke (19)CDU (16)AfD (16)GRÜNE (9)SPD (9)fraktionslos (3)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie ganz herzlich zur heutigen Sitzung begrüßen, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Maurer betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Frosch, Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Walk, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij und Herr Minister Maier. Die Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch wurden für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt: Als erster Punkt soll der Tagesordnungspunkt 28 aufgerufen werden. Danach soll der Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen werden. Als dritter Punkt soll der Tagesordnungspunkt 1 a und b aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 21 soll heute nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 29 und 34 a bis 37 aufgerufen werden. Zu Tagesordnungspunkt 14 wird eine zweite Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/7155 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Gestatten Sie mir bitte noch folgende Vorbemerkungen, die Sie aus der vorangegangenen Plenarsitzung natürlich bereits auch kennen. Der bisherige Stand der Abarbeitung der Tagesordnung lässt es erneut nicht völlig ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte aufgerufen werden können, die zum Aufruf hätten kommen sollen. Um diesen Zielkonflikt vorsorglich zu lösen, gehe ich also auch heute davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen und Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollen, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Ich schaue in das Plenum. Das wird nicht moniert. Dann darf ich davon ausgehen, dass wir so verfahren. Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung mit den getätigten Hinweisen widersprochen? Gibt es Bemerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung und ich rufe auf den TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktionen der SPD und der CDU - Drucksache 7/9467 Folgende Hinweise ergehen: Der Landtag der 5. Wahlperiode hat in seiner 79. Sitzung am 24. Februar 2012 Herrn Dr. Lutz Hasse erstmals als Landesbeauftragten für Datenschutz gewählt. Für eine sich daran anschließende zweite Amtszeit hat der Landtag der 6. Wahlperiode in seiner 106. Sitzung am 24. Januar 2018 Herrn Dr. Hasse erneut in das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz gewählt. Herr Dr. Hasse wurde letztmals in der 6. Wahlperiode vom damaligen Präsidenten des Landtags mit Wirkung vom 1. März 2018 für die Dauer von sechs Jahren ernannt und vor dem Landtag vereidigt. Damit endet seine Amtszeit nach Maßgabe des § 3 Abs. 8 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes am Donnerstag, dem 29. Februar 2024, um 24.00 Uhr. Ich danke Herrn Dr. Hasse im Namen des Hohen Hauses für die Verdienste, die er sich um die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit im Land erworben hat. Vielen herzlichen Dank, Herr Dr. Hasse. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wählt der Landtag die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten für Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Anzahl seiner Mitglieder. Gewählt ist danach, wer mindestens 46 Stimmen erhält. § 3 Abs. 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes verlangt, dass die bzw. der Landesbeauftragte über die für die Erfüllung ihrer bzw. seiner Aufgaben und Ausübungen ihrer bzw. seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde, insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügt. Die Amtszeit der bzw. des Landesbeauftragten beginnt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und beträgt gemäß § 3 Abs. 4 des Thüringer Datenschutzgesetzes damit sechs Jahre. Nachdem sich der jetzige Amtsinhaber noch bis zum Ablauf des 29. Februar 2024 im Amt befindet, wird im Fall der Wahl die Amtsnachfolgerin bzw. der Amtsnachfolger für Freitag, den 1. März 2024 zur Aushändigung der Ernennungsurkunde eingeladen. Im Anschluss an die Aushändigung wird die Vereidigung vorgenommen. Die Verpflichtung der Amtsnachfolgerin bzw. des Amtsnachfolgers im Sinne des § 3 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes soll in den Plenarsitzungen am 13., 14. und 15. März erfolgen. Die bzw. der Landesbeauftragte für Datenschutz nimmt gemäß § 18 Abs. 6 Satz 1 des Thüringer Transparenzgesetzes die Aufgabe der bzw. des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr. Anknüpfend an meine Schreiben vom 8. Januar 2024 und vom 11. Januar 2024, die Ihnen und nachrichtlich dem derzeitigen Amtsinhaber zugegangen sind, werbe ich dafür, in der Aussprache unter Wahrung der Grenzen, die durch das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung gezogen sind, den Wahlvorschlag zu begründen und dabei auf die Mindestanforderung, die das Thüringer Datenschutzgesetz an die Eignung und Qualifikation der vorgeschlagenen Person stellt, einzugehen. Der Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/9467 vor. Vorgeschlagen ist Herr Tino Melzer. Dem Wahlvorschlag können Sie Ausführungen der vorschlagenden Fraktionen zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen entnehmen. Diese Ausführungen wurden durch ein Motivationsschreiben und den Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten ergänzt, die mit dessen Einwilligung den Mitgliedern des Landtags auch zugänglich gemacht wurden. Wird hiermit die Aussprache gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit können wir zur Wahl schreiten. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind eingesetzt: Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Henkel und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön, es kann losgehen.

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Katja Maurer Die Linke

Wahl des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, RobertMartin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; RotheBeinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Birgit Pommer

Wahl des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das scheint offensichtlich der Fall. Ich stelle also fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 49 Jastimmen, 25 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Landtags erreicht. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich gratuliere Ihnen, Herr Melzer, zu Ihrer Wahl und frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Herr Melzer: Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an!) (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wie bereits ausgeführt, werden die Ernennung und die Vereidigung am 1. März 2024 vorgenommen und die Verpflichtung wird in den Plenarsitzungen am 13., 14. und 15. März 2024 erfolgen. Jetzt besteht die Möglichkeit der Gratulation, und ich beginne damit. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9214 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Maurer, Sie haben das Wort.

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Katja Maurer Die Linke

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben heute einen wirklich spannenden, wirklich guten Gesetzentwurf vor uns liegen, über den ich mich auch als Erfurter Stadträtin, die ich bin, besonders freue. Es geht also um die Gewährleistung von Wohnraum. Jetzt fragen Sie sich wahrscheinlich – wir sind ja hier in einem sehr ländlich geprägten Landtag –: Haben wir denn überhaupt ein Problem mit Wohnraum? In der Presse hören wir ja viel häufiger, dass es im ländlichen Raum zu Leerstand kommt. Im ländlichen Raum gibt es durchaus auch Probleme in Wohnungsfragen, weil Sanierungs- und Baukosten enorm gestiegen sind. Aber in diesem Antrag geht es um Kommunen, die Teile ihres Wohnraums unter Druck gesetzt sehen, und zwar von einer touristischen Verdrängung. Das kennen wir vor allem in Erfurt, ich habe es gerade schon gesagt, als Erfurter Stadträtin. Aber auch aus Jena, Weimar und Gera kennen wir das Phänomen, dass touristische Verdrängung zu immer höheren Mietpreisen für alle anderen führt, dass dies zu einer Wohnungsnot führt, weil die Wohnungen einfach belegt sind, und vor allen Dingen auch zu einem veränderten Stadtbild. Was für touristische Städte auch wichtig ist: dass die Städte von den Menschen leben, die dort tatsächlich leben und arbeiten. Mittlerweile ist es so, dass schöne Plattformen wie Airbnb, die mal die Idee hatten, dass ich meine Wohnung teile, wenn ich mal im Urlaub bin für ein, zwei Wochen, zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden sind, das heißt, dass plötzlich Wohnungen auf diesen Plattformen dauerhaft vermietet werden. Und das heißt auch, dass sie für Bewohner nicht mehr zur Verfügung stehen. In Erfurt führt das dazu, dass das ursprünglich mal schöne Geräusch von klappernden Rollkoffern zu Fluch und Segen geworden ist. Touristinnen sind natürlich herzlich willkommen und dürfen sich auch sehr gern in unseren wunderschönen Hotels beheimatet fühlen. Diese sind für sie vorbereitet. Aber die Wohnungen, die natürlich aus einem bestimmten Grund für die Bewohner zur Verfügung gestellt worden sind, die brauchen wir, damit Studierende, Schülerinnen, Auszubildende, Menschen, die sich vergrößern wollen, also eine Familie gründen wollen, diese auch nutzen können, dort leben können. Das Gesetz, das jetzt vor uns liegt, ist ein Werkzeug, das wir den Kommunen zur Verfügung stellen, damit sie wieder für mehr Balance in ihren Kommunen, zumindest in bestimmten Teilen, sorgen können. Damit können sie in bestimmten Gebieten, zum Beispiel in Erfurt im städtischen Innenraum, Genehmigungspflichten einführen für Ferienwohnungen, indem sie sagen, Ferienwohnungen können zum Beispiel nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Aber ein viel längerer Zeitraum muss dafür zur Verfügung gestellt werden, damit Menschen dort tatsächlich wohnen können. Hier hat Rot-Rot-Grün also ganz konkret auf die Kommunen gehört. In Erfurt gab es nämlich einen Stadtratsantrag, den Grüne, Mehrwertstadt und Linke gemeinsam eingebracht haben: dass es zu einer Registrierungspflicht von Ferienwohnungen kommen soll. Doch die Verwaltung hat gesagt, das könne sie gar nicht realisieren, dafür brauche es eine gesetzliche Änderung im Land. Dann haben wir natürlich sofort reagiert. Die Linke hat dazu den Anstoß gegeben und die Koalition hat gesagt, das ist eine sehr, sehr gute Idee. Jetzt liegt dieses Gesetz hier vor und ich freue mich als Landtagsabgeordnete und auch als Stadträtin, dass wir uns mit diesem Antrag beschäftigen, (Beifall DIE LINKE) weil das in der Konsequenz bedeutet – wenn wir heute diesen Antrag überweisen, positiv abstimmen –, dass zum Beispiel in Erfurt endlich gehandelt werden kann, die Erfurter Innenstadt den Menschen gehört, die dort leben und arbeiten. Ich glaube, für Touristinnen ist es viel authentischer und viel schöner, zu sehen, wie eine Innenstadt davon leben oder sich dadurch entwickeln kann, dass die Menschen dort sind, die die Wohnungen sehr dringend brauchen. Ich freue mich auf die Debatte und hoffe auf ein positives Ergebnis für dieses wertvolle Gesetz. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Worm das Wort.

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Henry Worm CDU

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Maurer, es wird Sie nicht überraschen, dass wir die Idee nicht ganz so gut finden wie Sie. (Beifall Gruppe der FDP) Ich denke mal, das Ganze könnte eine verzwickte Sache werden mit Ihrem Anti-Airbnb- oder Anti-Ferienwohnungsgesetz. Das Gesetz soll ja die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ermächtigen, eine Genehmigungspflicht der wohnzweckfremden Verwendung von Wohnraum durch kommunale Satzung zu regeln. Im Klartext: Unter bestimmten Voraussetzungen oder Bedingungen soll Wohnraum nicht mehr ohne Weiteres in Ferienwohnungen umgewandelt oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Das Gesetz soll damit auch der Sorge Rechnung tragen, dass die wohnzweckfremde Verwendung von Wohnraum voranschreitet und sich die Lage auf den betroffenen Wohnungsmärkten weiter verschärft. Bei dem ganzen Thema geht es insbesondere um die Städte Erfurt, Gera, Jena und Weimar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung einer Genehmigungspflicht für wohnzweckfremde Verwendungen von Wohnraum seitens der betroffenen Gemeinden könnte durchaus ein wirksames Instrument sein, um den bestehenden Wohnraum zu sichern. Entschieden wird per Satzung in den Kommunen selbst. Die Landesregelung schafft lediglich die Ermächtigung hierfür. Wir sprechen also nicht von einem generellen Verbot. Das ist schon mal gut so. Aber warum „verzwickt“ aus unserer Sicht? Weil hierdurch zu stark in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht eingegriffen wird, muss eine Anhörung von Eigentümer- und Wohnungsverbänden, der kommunalen Spitzen sowie der mutmaßlich betroffenen Kommune zeigen, ob das Ganze wirklich so passt. Die Problematik selbst ist jedenfalls eine nicht zu unterschätzende Gefahr für innerstädtischen Wohnraum in den touristisch attraktiven Städten. Das zeigen genug Beispiele aus vielen anderen europäischen Metropolen. Lassen Sie uns ergebnisoffen im Ausschuss klären, ob wir tatsächlich ein Problem haben und – wenn ja – ob dieses Gesetz dafür die Lösung ist. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Haben Sie mal mit der CDU in Sachsen gesprochen? Die haben das beschlossen!)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort. (Unruhe im Hause) Frau Abgeordnete Pfefferlein hat jetzt das Wort. Bitte.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Mit diesem Gesetzentwurf diskutieren wir über nichts Geringeres als die Bereitstellung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum. Genauso wie der Verbrauch von Lebensmitteln stellt das Wohnen ein Grundbedürfnis von uns allen dar. Während die Ausgaben für Lebensmittel und Getränke bei rund einem Sechstel unseres Haushaltseinkommens liegen, beläuft sich die Mietbelastung auf durchschnittlich ein Viertel des Einkommens. Es ist somit verständlich, dass dieses Thema viele Menschen bewegt. Dank unserer Bemühungen sind wieder mehr Sozialwohnungen in Thüringen fertiggestellt worden. Dennoch sinkt der Gesamtbestand, was unter Berücksichtigung der demografischen und gesellschaftlichen Transformation kaum zu spürbaren Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt führt. Um kurzfristig eine Entlastung auf den angespannten Wohnungsmärkten herbeizuführen, lohnt der Blick auf den vorhandenen Wohnungsbestand. Leerstehende und für gewerbliche Zwecke umgenutzte Wohnungen verknappen das Angebot und führen zu steigenden Wohnungsund Mietpreisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit geben, durch eine Genehmigungspflicht der wohnzweckfremden Verwendung von Wohnraum eine weitere Reduzierung des Wohnraumangebots zu verhindern. Dabei sollen die Gemeinden selbst auf die jeweils regionalen Besonderheiten auf dem Wohnungsmarkt reagieren. Im Unterschied zu den bereits seit Jahren gültigen Gesetzen in Bayern und Baden-Württemberg sehen wir das Betretungsrecht äußerst kritisch und sehen von den Grundrechtseinschränkungen ab. Vielmehr rückt bei uns die Auskunftspflicht auch bei den Dienstanbietern im Sinne des Telemediengesetzes in den Mittelpunkt. Letztlich wird der Evaluierungsbericht die Wirksamkeit des Gesetzes zeigen. Lassen Sie uns Weiteres im Ausschuss gern diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.

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Stefan Möller AfD

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wenn man sich mit der derzeitigen Wohnungsknappheit beschäftigt, die wir in Thüringen haben, dann sollte man vor allem erst mal den Blick auf die Ursachen lenken, bevor man sich an vermeintliche Lösungen macht. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ausländer!) Sie sagen: Ausländer – da haben Sie natürlich nicht ganz Unrecht, Frau Henfling. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich warte einfach darauf, dass Sie es sagen!) Wenn ich in Thüringen jedes Jahr wie dieses Jahr beispielsweise 7.000 Zuwanderer aus dem Ausland habe, dann muss ich die irgendwo unterbringen. (Beifall AfD) Und Ihre Justizministerin, Migrationsministerin war bekanntermaßen nicht in der Lage, diese Leute von den Erstaufnahmeeinrichtungen umzuverteilen, weil sie nicht mal in der Lage war, mit den Kommunen zu sprechen. Also an Ihrer Stelle wäre ich mit diesem Vorwurf oder Einwand ein bisschen vorsichtig. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist kein Vorwurf, das ist eine Tatsachenbeschreibung!) Denn natürlich entsteht Knappheit auch dadurch, dass die Nachfrage größer wird, und Sie haben diese Nachfrage künstlich angeheizt. Aber kommen wir mal zu den Ursachen, für die die Politik auch noch verantwortlich ist. Da nennen wir die hohen Energiepreise. Zement, Beton beispielsweise müssen hergestellt werden, das bringt einen hohen Energieaufwand mit sich. Dachziegeln müssen hergestellt werden, auch das setzt einen hohen Energieaufwand voraus. Jetzt brauchen Sie sich nur mal die Energiepreise anzugucken. Dank der Grünen, dank der SPD und dank der CDU sind die auf Rekordniveau, und zwar weltweit. Das sorgt natürlich dafür, dass Baustoffe, die gebraucht werden für den Bau von Wohnungen, enorm teuer geworden sind. (Unruhe im Hause) Ich kann Ihnen mal ein Beispiel nennen. Ich habe mich mal mit einem Handwerker unterhalten: der Dachziegel hat vor vier, fünf Jahren noch unter 50 Cent gekostet; (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt gibt es andere Baupreise!) mittlerweile bekommen Sie den Dachziegel nur noch für Preise jenseits von 1,30 Euro, und es werden Zukunftspreise angezeigt von bis zu 2 Euro für den Dachziegel. Wissen Sie, was da ein Dach kostet? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ist Ihnen einer auf den Kopf gefallen?) Das führt letztlich dazu, dass Sie Wohnungen wie hier in Erfurt beispielsweise nur noch bauen können mit Quadratmeterpreisen von 20 Euro, und das kann sich nun mal kein normaler Thüringer leisten. (Beifall AfD) Da ist aber noch lange nicht Schluss. Die Sanktionspolitik hat auch dazu beigetragen, dass Baustoffe nicht mehr preisgünstig verfügbar sind. Und zu alledem kommen Ihre Klimaschutzauflagen, die den Bau massiv verteuert haben. Das fängt an bei Dämmauflagen, die teilweise auch baubiologisch völliger Nonsens sind. Das geht weiter bei ziemlich teuren Heizungslösungen, die Sie vorschlagen – nicht nur vorschlagen, die Sie sozusagen aufdrücken und wo sich die normale Bevölkerung auch nicht entziehen kann und preiswertere Heizungsmöglichkeiten einsetzen kann. Wenn man sich diese Ursachen der derzeitigen Verteuerung des Bauens, die Baukrise mal anschaut, dann weiß man natürlich auch, was die Lösungen sind. Man bräuchte preiswerte Energie. Na gut, den Weg haben Sie sich verbaut, indem Sie die Kernkraftwerke endgültig abgeschaltet haben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, na klar, vor allem die in Thüringen!) Dann könnte man natürlich auch daran denken, den sinnlosen Wirtschaftsboykott von Zuliefererländern aufzuheben wie beispielsweise Russland. Auch das würde die Baupreise entlasten. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war das mit dem Selbstbezug, oder was?) Dazu haben Sie aber auch keine Lust; den Weg haben Sie sich auch verbaut. Dann geht es weiter mit der Entbürokratisierung/Liberalisierung. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen da sicherlich nichts Neues – Ihr Vorschlag von der FDP mit dem Lehmbau ist sicherlich keine schlechte Idee, aber lösen werden Sie die Baukrise damit natürlich nicht. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Es ist ein Schritt und das hat man auch dazugesagt!) Wenn Sie liberalisieren wollen, dann müssen Sie sich vor allem mal an die EnEV ranmachen, also an die entsprechenden Standards des Baus, die entsprechend teuer sind, (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ich glaube, jetzt geht es um ein anderes Gesetz!) und natürlich auch an die diversen Regelungen bis hin in die kommunalen Bausatzungen, wo vorgeschrieben wird, dass ein Investor von Wohnraum beispielsweise Stellplätze für Lastenfahrräder bauen muss, die er überhaupt nicht vermietet bekommt, was er natürlich letztlich als Kosten auf die Erwerber des Wohnraums bzw. auf die Nutzer des Wohnraums umlegen muss. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reden Sie auch irgendwann noch zu diesem Gesetz, oder was wird das hier?) Eigentlich eine ganz einfache wirtschaftliche Sache, das zu verstehen. Aber Sie können es offensichtlich nicht. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Herr Möller, Sie haben Gendern noch als Ursache vergessen!) Nicht zuletzt ist auch die Förderkulisse eine Lösungsmöglichkeit. Man könnte tatsächlich sozialen Wohnungsbau fördern. Aber was machen Sie? Sie stecken alles Geld, und zwar sowohl im Bund als auch im Land, in zwei Bereiche, die mit normalem Wohnungsbau nichts zu tun haben. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie mal in Ihr Grundsatzprogramm geschaut? Da wollen Sie Subventionen abschaffen!) Einmal natürlich alles in den Klimaschutz. Das muss auf jeden Fall vorrangig gemacht werden bei Ihnen. Und was dann noch übrig ist, geht in den Bau von Asylunterkünften. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Antifa- Demos haben Sie vergessen!) Meine Damen und Herren, damit schaffen Sie natürlich keinen preiswerten Wohnraum für die Masse der Bevölkerung. Das ist eine ganz einfache Rechnung. (Beifall AfD) Die Lösung der Linken, der Grünen und der SPD, das haben wir jetzt gehört, ist Zwang und Verbot. Sie wollen nicht, dass Menschen, die, was weiß ich, eine Einliegerwohnung haben, in der früher vielleicht die Eltern gewohnt haben, die das Haus mitfinanziert haben, sonst hätten sie es sich nicht leisten können, dass das weitervermietet werden kann beispielsweise an Touristen, um damit auch die schlechte Rente aufzubessern, für die Sie ebenfalls verantwortlich sind, meine Damen und Herren. Das wollen Sie verbieten. (Beifall AfD) Okay, kann man machen, ist ein typisch linker Ansatz. Wo Sie aber vollends den Weg des Rechts verlieren, wo Sie nach meiner Überzeugung verfassungswidrig agieren, ist Ihre Rückwirkung, die Ihre Regelung einbaut. Sie sehen nämlich auch eine intensive Meldepflicht für alle Bestandsimmobilien vor, und da, wo nach der Rechtslage, die Sie jetzt erst schaffen wollen, Wohnraum nicht mehr genehmigungsfähig wäre, wollen Sie sogar die Leute zwingen, die andere Nutzung zurückzubauen. Das kann natürlich in einen Gewerbebetrieb sehr stark eingreifen, das kann aber auch beispielsweise die Einkommenssituation, die soziale Existenz eines Menschen völlig zerschießen. Das ist Ihnen aber letztlich alles egal. Ich prognostiziere Ihnen aber, wenn Sie diese Regelung in Ihrem Gesetzentwurf drin lassen, wird er eine erstklassige Beerdigung vor dem Verfassungsgericht bekommen. Ansonsten kann ich nur sagen, wir werden den Antrag sicherlich an den Ausschuss mit überweisen, aber zustimmungsfähig erscheint er uns vor dem jetzigen Hintergrund überhaupt nicht. Danke schön. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Liebscher das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Herr Möller, ich bedauere ein bisschen, dass Sie nicht zum wesentlichen Inhalt dieses Gesetzesvorschlags gesprochen haben, denn es geht nämlich ausdrücklich nicht um Zwang und Verbot und all das, was Sie schwadroniert haben, sondern es geht darum, einem Wunsch, der aus den Kommunen kommt, Rechnung zu tragen, nämlich als Land ihnen eine Handhabe zu geben, das heißt, wenn sie vor Ort den Eindruck haben, die Anwendung dieses Gesetzes beanspruchen zu sollen, ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Satzung entsprechend hinzubringen.

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Herr Liebscher, gestatten Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Möller?

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Lutz Liebscher SPD

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Gern. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein!)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Bitte.

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Lutz Liebscher SPD

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Anscheinend doch nicht, aber jetzt habe ich schon Ja gesagt.

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Stefan Möller AfD

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Herr Liebscher, Sie sagen, Ihr Gesetzentwurf sieht keinen Zwang vor. Dann erklären Sie mir bitte, wie folgender Satz in § 3 Abs. 2 zu verstehen ist: „Die Gemeinde kann anordnen, dass eine nichtgenehmigungsfähige wohnzweckfremde Wohnraumnutzung beendet und der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird.“ (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Abg. Dr. Lukin, Abg. Beier, DIE LINKE: Kann!) Was ist das anderes als Zwang? (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Lutz Liebscher SPD

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Es ist ja von den Kollegen jetzt schon reingerufen worden: das ist eine Kann-Formulierung.

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Gut, jetzt hat Herr Abgeordneter Liebscher wieder das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Wir geben den Kommunen damit die Möglichkeit, das selbst zu entscheiden. Deswegen ist das vielleicht etwas, was in den Städten Erfurt, Jena, Weimar und Gera zur Anwendung kommen wird, wenn die Kommunen das entscheiden, und nicht in anderen Regionen in Thüringen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn am Ende geht es doch um die Frage, die sich jeder von uns hier im Haus auch selbst stellen kann, nämlich wie man sich zuletzt selbst für den Kurzurlaub eine Unterkunft gesucht hat. Das ist ja genau das Thema, über das wir heute sprechen. Allein ein großes Unternehmen, das so ein Portal betreibt, weist über 1.000 private Unterkünfte in Thüringen aus. Gerade rund um beliebte Ziele in Thüringen finden sich zahlreiche dieser Angebote, die in klassischen Wohngebieten liegen und eine Zweckentfremdung von dauerhaftem Mietwohnraum für eine Vermietung an Feriengäste vermuten lassen. Doch was ist schlecht daran, wenn Gäste in privaten Wohnungen nach Erholung suchen? In Jena oder Erfurt ist der Wohnungsmarkt de facto leergefegt und gerade bezahlbare Wohnungen in zentraler Lage sind ein rares Gut. Hier fällt die Zweckentfremdung von regulären Wohnungen für die Kurzzeitvermietung ins Gewicht. Konkrete Zahlen liegen jedoch weder für Thüringen noch für die Bundesebene vor; das macht es schwierig, dies einzuschätzen. Aber dass es hier zu Problemen in Ballungsräumen wie Jena, Weimar, Erfurt und auch Gera kommen kann, war schon 1971 bekannt. Seitdem war es nämlich möglich, durch den Erlass einer Verordnung die Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden – was wir quasi mit dem Gesetz wieder ermöglichen wollen. Das hatte bis 2013 schon Bestand, und es gab genau solche Satzungen in Erfurt, Gera, Jena und Weimar. In der Zwischenzeit sind aber die Länder in der Verantwortung, aus einem wahrgenommenen Handlungsbedarf eine Regelungsnotwendigkeit abzuleiten. Beispielsweise ist in Berlin diese Notwendigkeit erkannt worden und es wurde gehandelt. 2014 ist dort ein vergleichbares Gesetz eingeführt worden. Dort wurden 40.000 Verfahren überprüft: 20.000 Angebote waren demnach zweckentfremdet und wurden dank dieses Gesetzes dem regulären Mietwohnungsmarkt wieder zur Verfügung gestellt. Das muss man sich mal vorstellen! Das sind enorme Zahlen an Wohnungen, die dann nämlich auch für Familien und andere, die Wohnraum suchen, zur Verfügung stehen. Und in Thüringen? Na ja, wenn wir nach Erfurt schauen, bringt eine Zweiraumwohnung einem Vermietenden im Schnitt 600 Euro Kaltmiete pro Monat ein. Demgegenüber steht die Möglichkeit, mit derselben Wohnung als Ferienwohnung durchschnittlich 1.200 Euro Einnahmen zu erzielen. In Toplagen ist sogar ein Vielfaches davon möglich. Bisher ist es den Kommunen kaum möglich, diesem dauerhaften Entzug von Wohnraum aus der Langzeitvermietung in die Kurzzeitvermietung entgegenzusteuern. Dies entzieht dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt besonders in den großen Städten Wohnraum und treibt die Preise der anderen Wohnungen dann auch noch weiter nach oben. Zugleich liegt der Eindruck nahe, dass einige Kurzzeitmietangebote nicht registriert sind und dass die entsprechende Abführung von Steuern und Gebühren zum Teil auch umgegangen wird. Das können und wollen wir nicht weiter zulassen! Daher freuen wir uns, Ihnen heute das Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen vorlegen zu können. Damit reagieren wir auf den vielfach geäußerten Regelungswunsch aus den Thüringer Kommunen, einen klaren Rechtsrahmen als Land zu setzen, mit dem vor Ort gehandelt werden kann. Gern unterstützen wir dieses Anliegen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Das Wort erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ja, wir haben in den Großstädten, vor allem Erfurt, Jena und Weimar, einen eklatanten Mangel vor allem an bezahlbarem Wohnraum und das ist nichts Neues. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen widmet sich diesem Mangel und schlägt als Rezept dagegen Verbotsmöglichkeiten vor. Dies allerdings ist zentraler Wesenskern sozialistischer Politik. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, Gott!) Alles unter dem Deckmantel, etwas für sozial Schwache zu tun, geht dies – nicht verwunderlich – mit dem Eingriff in Eigentumsrechte einher. Auch das ist typische sozialistische Machtausübung. (Heiterkeit DIE LINKE) Es stellt sich die Frage der Grundgesetzkonformität dieses Gesetzes. Aber wenn es doch dazu dient, soziale Härten abzumildern, kann doch niemand etwas dagegen haben. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Eigen- tum verpflichtet und soll auch der Allgemeinheit dienen, das ist das Grundgesetz!) Es will doch niemand unsozial sein, oder? Die Ursachen für hohe Mieten liegen in der Politik dieses Landes. Wohn- und Gewerberaum werden vorrangig nur profitorientierten Konzernen und Immobilienfonds zugeschustert, die dann die Mietpreise bestimmen und auch in die Höhe treiben. Der wirkliche Mittelständler geht oft leer aus. Und wenn dieser moderate Mieten verlangt, bekommt er vom Finanzamt Drohbriefe, wo denn die Gewinnerzielungsabsicht bei ihm sei. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist ein Beispiel aus München und nicht aus Thüringen!) Was ist denn eigentlich schlimm daran, dass Wohnraum in freier Entscheidung umgewidmet werden kann? Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, wie wichtig es zum Beispiel auch für Existenzgründer, und hier insbesondere – überlebenswichtig – für Existenzgründerinnen mit Kindern sein kann, Wohnraum vorrübergehend als Büroräume zu nutzen. Als meine Firma anfing zu wachsen und mein Wohn- und Geschäftshaus nicht mehr ausreichte, habe ich in der Nachbarschaft Wohnungen angemietet, um das Firmenwachstum nicht zu behindern. Als Mutter von drei kleinen Kindern, die auch oft krank waren, konnte ich keine Distanzen bis in ein Gewerbegebiet schultern, abgesehen von den damals unbezahlbaren Gewerbemieten. In der Doppelrolle als Mutter und Unternehmerin musste ich alles fußläufig erreichen können. Dies wäre nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr möglich. Was aber ein entscheidender Meilenstein in meiner erfolgreichen Firmenentwicklung war: Mein Unternehmen hat im Laufe der Jahre dann 500 Mitarbeitern Lohn und Brot gegeben und führt enorme Beiträge an Steuern in die Kassen dieses Landes ab. Ich verstehe nicht, dass die Nutzung von Ferienwohnungen untersagt werden soll. Auch Touristen beleben eine Stadt. Ferienwohnungen dienen auch als Unterkünfte für Praktikanten in Unternehmen, im internationalen Austausch von Mitarbeitern über mehrere Wochen hinweg. Für mich erschließt sich nicht, wie ein solches Verbot vereinbar ist vor allem mit dem Slogan „weltoffenes Thüringen“. Es gäbe andere Lösungen, zum Beispiel eine bessere Nahverkehrsinfrastruktur. Im ländlichen Raum ist so viel preisgünstiger Wohnraum verfügbar, der zwangsläufig verfällt und mit einer guten Verkehrsinfrastruktur exzellent nutzbar wäre. (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das widerspricht Ihrer Aussage als Mutter mit drei Kindern! Hallo? Ich weiß gar nicht, was Sie erzählen!) Und die Entfernungen in Thüringen zwischen den oben genannten Großstädten und den benachbarten Dörfern sind nur ein Bruchteil der Entfernung innerhalb der Großstädte Berlin, Hamburg oder München. Verbote demotivieren. Ihr Gesetz schafft noch mehr Möglichkeiten, Bürokratie aufzubauen, und bringt nicht wirklich Lösungen. Seien Sie kreativ, motivieren Sie die Menschen, Lösungen zu gestalten, bauen Sie richtige Rahmenbedingungen, anstatt immer neue Drohkulissen zu erarbeiten. Dieses Gesetz ist für mich keine Lösung und die Diskussion im Ausschuss aus meiner Sicht Zeitverschwendung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, es wird Sie wenig überraschen, aber wir Freien Demokraten haben mehr als nur oberflächliche Bedenken hinsichtlich Ihres Gesetzentwurfs. (Beifall Gruppe der FDP) Bereits am Mittwoch hatte ich in der Aktuellen Stunde der FDP auf die Probleme hingewiesen, die sich aus Ihrer Politik für die Bauwirtschaft ergeben. Gern wiederhole ich das noch einmal: Sie beklagen beispielsweise den Mangel an günstigem Wohnraum in den Städten, streichen aber gleichzeitig die Förderung für sozialen Wohnungsbau in den Oberzentren. Neben der Forderung nach einem Wohnungsbaukombinat für Thüringen, wie in Ihrer Pressemitteilung vom 16.01. zu lesen war, kommen Sie jetzt also mit einer weiteren Idee, die Symptome am Wohnungsmarkt bekämpft. Sie fordern ein Gesetz, dass Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ermächtigt, eine Genehmigungspflicht der wohnzweckfremden Verwendung von Wohnraum im Wege des Erlasses einer entsprechenden kommunalen Satzung zu regeln. Anders formuliert: Sie fordern eine Ermächtigung, in die Nutzung des privaten Eigentums der Bürger einzugreifen. Und das, meine Damen und Herren, können wir als Stimme der Freiheit so nicht stehen lassen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Kom- munale Selbstverwaltung!) Sie haben viel mehr Redezeit als ich, reden Sie dann. So gern die linke Seite des Hauses bei dem Eigentum der öffentlichen Hand den Satz „Eigentum verpflichtet“ schon mal nicht so ernstnimmt, missdeutet sie ihn gern mal auch beim Privateigentum. Er ist aber, meine Damen und Herren, kein Freibrief zum Plündern. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, bitte!) Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt deutlich mildere Mittel als das, was Sie uns hier vorschlagen, nämlich eine bessere Wohnungspolitik! (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber wo wollen Sie denn in Jena noch was hinbauen, Herr Bergner?) Sie wollen in die Grundsätze eingreifen, wohl wissend, dass es jetzt schon zahlreiche Auflagen und rechtlich bindende Einschränkungen gibt, die einer wirklich freien Nutzungsentscheidung längst zuwiderlaufen: Bauordnung, Baunutzungsverordnung, die Auflagen aus den Flächennutzungsplänen, aus den Gestaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen, Bebauungspläne usw., und jetzt noch zusätzlich die Idee der Verwendungsänderungssperre – allein das Wort schon. Aus meiner Sicht ist das vor allem aber mehr Bürokratie, ohne dass sich etwas sinnvoll ändert, meine Damen und Herren. Und ich möchte Sie fragen, welche Auswirkungen es auf die Kommunen hätte, wenn Ihr Vorschlag angenommen würde. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Nein, das hat Lenkungswirkung! Herr Bergner, das hat Lenkungswirkung, politische Lenkungswirkung!) Die Gemeinden sollen – ich werde mich von Ihrem Gebrüll nicht beeindrucken lassen, ich habe hier eine Uhr, die abläuft – Daten erfassen, Anträge stellen lassen, prüfen und bescheiden, haben also viel Zusatzaufwand, um dann eine Entscheidung zu treffen, die Schwarzer-Peter-Charakter hat, also in meinen Augen eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gemeindeverwaltungen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Nein, Herr Bergner!) Alle die Arztpraxen, Geschäftsstellen, Handwerksbüros, Sozialstationen, Cafés, aber auch günstige Übernachtungsmöglichkeiten vor allem für junge Menschen, die wir doch für attraktive Quartiere auch brauchen und deren Mangel wir in ErfurtNord oder Jena-Winzerla bedauern, wären also so nicht möglich. Eigentlich, meine Damen und Herren, könnte man Ihren Gesetzentwurf auch einen Schlafstattzementierungsgesetzentwurf nennen. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Also nein!) Statt eben dieser ideologisch begründeten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Verwaltungen brauchen wir eine schnellere Ausweisung von Bauland. (Beifall Gruppe der FDP) Wir brauchen eine bessere Verknüpfung mit benachteiligten ländlichen Räumen. Es ist keine Zumutung, in Stadtroda zu wohnen statt in Jena beispielsweise. Wir brauchen Stadt und Land auf Augenhöhe. Ich werde Ihnen dann im Ausschuss, wenn wir ein bisschen mehr Zeit haben, auch mal etwas über den Missbrauch der Grundlagen von Walter Christaller erzählen. Dass Menschen gelegentlich auch weniger Interesse am Vermieten von Wohnraum haben, hat etwas mit der Mietrechtsgestaltung zu tun, die das Vermieten von Wohnraum eben doch auch sehr schwierig gestaltet und dazu beiträgt, dass man beispielsweise auch Mietnomaden nicht wieder rausbekommt, selbst wenn sie nicht bezahlen. Meine Damen und Herren, in der Tat haben wir also erhebliche Kritiken, und mit denen müssen Sie auch leben. Aber natürlich verweigern wir uns einer Diskussion nicht. Vielleicht gibt es ja doch ein paar Punkte, die man im Ausschuss ausdiskutieren kann. 5 Minuten Redezeit sind da, wie gesagt, aus meiner Sicht zu wenig. Deswegen werden wir uns einer Überweisung an den Ausschuss nicht verweigern. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die hätten Sie auch besser nutzen können!) Sehr geehrter Herr Kollege, ich kann dazu noch lange Weiteres erzählen, das werde ich im Ausschuss auch gern tun. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Lukasch das Wort.

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Ute Lukasch Die Linke

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer hier im Plenarsaal und am Livestream, als Erstes muss ich sagen, dieses Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum ist ein Instrument, damit Kommunen handlungsfähig sind. Liebe CDU, Sie sind doch immer so ein Hochhalter kommunaler Selbstverwaltung, und genau das war hier gewünscht. Die Städte sind auf uns zugekommen und haben darum gebeten. Es gibt einen Stadtratsbeschluss der Stadt Erfurt, die genau das von der Landesregierung bzw. von uns als Abgeordnete gefordert hat, und dem kommen wir auch gern nach. Es geht hier nicht um Verbote, sondern es geht darum, den vorhandenen Wohnraum auch als Wohnraum zu nutzen. Dass das Instrument, das wir den Kommunen an die Hand geben, verschiedene Ursachen hat und dass dies nur ein Baustein sein kann, um die Wohnraumknappheit zu beseitigen, ist unbestritten. Aber wie die AfD vom knappen Wohnraum zum Dachziegel kommt und wieder zur Flüchtlingskrise, das ist immer schon … (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Weil Sie überhaupt keine Ahnung haben!) Es geht um das Instrument, den Kommunen ein Gesetz vorzulegen, damit sie eine Satzung erlassen können. Ich bin auch kein Verfechter davon. Es wird nie jemand den Wohnraum wegnehmen und den Tourismus vollkommen einschränken, das ist vollkommener Blödsinn. Das ist reininterpretiert, denn es liegt dann in der Hand der Kommunen, wie die ihre Satzungen gestalten. Die Städte, gerade auch Erfurt, Weimar, Jena leben vom Tourismus, sie leben von den Studenten, und trotzdem muss man klug beide Dinge abwägen, wie man den Wohnraum nutzt. Wenn man ganz ehrlich ist und hier abends mit offenen Augen durch die Stadt geht, dann sieht man ganz viele Schilder „Zu vermieten“, und das steht schon monatelang da und es ist immer noch leer: Dann kann ich die Stadtverwaltungen verstehen, wenn sie keine Wohnungen haben, dass man da ein Instrument braucht, mit dem man handlungsfähig ist. Im Übrigen hat gestern in Sachsen genau dieses Gesetz mit Zustimmung von SPD und CDU die Mehrheit gefunden und ist verabschiedet worden. Ich kann nur dafür werben, dass wir dieses selbst machen. Und die Aussage: Wir hätten keine Förderung für den sozialen Wohnraum – das ist falsch. Wir haben im letzten Haushalt allein 51 Millionen nur für den sozialen Wohnungsbau beschlossen. (Zwischenruf Abg. Braga, Abg. Kießling, AfD) Das ist doch vollkommener Unsinn, dann lesen Sie die Pressemitteilung. Vielleicht sollten Sie mal die richtige Zeitung lesen, wenn die Fördermittelbescheide übergeben werden an die Stadt Jena, an die Stadt Weimar, (Beifall DIE LINKE) Erst kürzlich gab es für Ilmenau einen großen Fördermittelbescheid für den sozialen Wohnungsbau. Ich kann Ihnen nur empfehlen, nicht nur rechte Zeitungen zu lesen, sondern vielleicht mal eine Tageszeitung. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das Haus- haltsrecht eine rechte Zeitung?) Ich streite mich nicht mit Ihnen. Herr Bergner, Sie haben das Wort so schön umschrieben; früher hat man tatsächlich zu den Neubauten „Arbeiterschließfach“ gesagt. Ich habe das immer als sehr bedauerlich empfunden, denn ich habe in so einem Plattenbau gewohnt. In dem Plattenbau waren unten viele kleine Geschäfte, und ich habe das nie als Arbeiterschließfach empfunden. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Bestimmt in einem besseren Viertel!) Nein, das war ein ganz normales Wohnviertel. Ich empfinde das als eine Diskriminierung von Menschen, die dort wohnen, und ich finde es ganz traurig, dass Sie das so sehen. Ich hoffe auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss und bedanke mich. (Beifall DIE LINKE)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung hat Ministerpräsident Ramelow um das Wort gebeten. Bitte, Sie haben das Wort.

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Bodo Ramelow

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist ungewöhnlich, dass der Ministerpräsident hier steht, aber ich habe die Staatssekretärin gebeten, mir den Wortbeitrag zu ermöglichen und für die Landesregierung auf die eben angehörte Debatte zu reagieren. Es ist für mich heute Morgen sehr spannend, zuzuhören und Argumentationen zu hören, bei denen ich mich frage, warum die gleichen Argumente vor vier Wochen hier im Parlament keine Rolle gespielt haben. Die Initiative, die hier ergriffen worden ist – Frau Lukasch hat es gerade erläutert –, geht zurück auf das Bitten der kommunalen Familie; die AfD nennt das Zwang. Die kommunale Familie bittet darum, ein Instrument zu bekommen, bei dem sie selbst, und zwar kommunalrechtlich, entscheiden, ob sie es anwenden oder nicht. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Deswegen ja!) Ich nenne das Ermöglichung von Freiheit, Herr Braga, das ist kein Zwang. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Die Ermögli- chung von Zwang!) Es ihnen vorzuenthalten, ist Zwang. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen den Zwang haben, dass sie gar nicht die Möglichkeiten haben. Wir wollen die Freiheit geben … (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD) Da können Sie schreien, wie Sie wollen. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Ich schreie überhaupt nicht!) Hinter Ihnen, Herr Braga, wird geschrien, Sie hören es nicht so genau. Es hupt draußen zu viel. Die gleiche Argumentation von Ihrem Zwang würde ich mir gleich beim nächsten Tagesordnungspunkt wünschen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denken Sie einfach mal darüber nach! Aber es wird Ihnen zu schwerfallen, zu erkennen, dass Sie da, wo in Thüringen überhaupt kein Genderzwang besteht, jetzt beschließen wollen, dass es keinen geben soll. Etwas, was nicht existiert, soll jetzt per Zwang durch Beschluss des Landtags unterbunden werden. Ich finde das kurios, schwierig. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Es geht doch um Wohnraum!) Ich hoffe, dass Sie Ihre Argumente auch gleich noch kennen. Herr Kemmerich, ich rede mit Ihnen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Der Zwang entsteht bei den Eigentümern!) Herr Kemmerich, ich rede mit Ihnen. Sie können mir 1 Sekunde zuhören, Sie können auch die Geduld haben. Darauf wollte ich nämlich verweisen. Von Ihnen wird vorgetragen jetzt bei der Umnutzung von Wohnraum in eine Gewerbenutzung – das ist nämlich der Unterschied, um den es hier geht. Es geht um Wohnraumentzug zur Nutzung für kurzzeitige Vermietung, um damit Ferienwohnungen zu ermöglichen. Das ist eine Umnutzung. Genau dieser Punkt ist auch steuerrechtlich der entscheidende Punkt. Herr Kemmerich, wenn Sie vortragen, dass das ein Eingriff in das Eigentumsrecht ist – und Sie treten hier als Vertreter des Eigentums auf –: Dass ich das unglaubwürdig finde, was Sie hier machen, mache ich fest daran, dass Ihnen offenkundig Waldbesitz, der Eingriff in Waldbesitz, weniger wert ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ja, Waldbesitzer sind Ihnen nichts wert. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Sie werden es nie verstehen!) Die gewerbliche Nutzung von Wald schränken Sie ein. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Es geht um private kurzzeitige Vermietung!) Selbst Herr Höcke fängt dort an, mobil zu werden. (Unruhe im Hause)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Sehr geehrte … Entschuldigung!

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Bodo Ramelow

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Wenn man sieht, wie dieser Teil,

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Herr Ministerpräsident, Entschuldigung!

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Bodo Ramelow

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

wie dieser Block mit Eigentum umgeht …

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Sehr geehrte Damen und Herren!

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Bodo Ramelow

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Sie sind dabei, zu definieren, wie Sie es brauchen, um den Menschen zu sagen, nur was Sie entscheiden, ist die richtige Eigentumsanwendung. Ich finde das absurd. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Herr Ministerpräsident, ich darf jetzt hier ankündigen: Das ist mir wirklich zu viel. Ich tue das auch, wenn andere hier stehen. Ich werde die Sitzung unterbrechen, wenn Sie sich nicht mäßigen. Bitte, Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.

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Bodo Ramelow

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Werte Frau Präsidentin, ich versuche nur Argumente, die ich hier gehört habe, … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Reden Sie doch mal zur Sache!) (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist interessant, Herr Kemmerich. Ich rede zur Sache, nämlich zum Eigentumsrecht. Ihnen ist nämlich Eigentumsrecht scheißegal, wenn es Ihrer Ideologie entspricht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wenn Sie bei Wald das Eigentumsrecht anders definieren, dann schränken Sie die Nutzung von Eigentum ein. Hier gibt es einen Vorgang und da, liebe CDU, … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP) Ach, Herr Kemmerich, es tut mir so leid, dass Sie so weit schon abgebogen sind, dass Sie sich nicht mal mehr einkriegen, wenn es um Argumente geht. (Unruhe im Hause) Frau Präsidentin, ich bemühe mich, Argumente vorzutragen, aber es ist schwer. Dieser Block hier ist doch sehr eingeschränkt bei der Wahrnehmung seiner eigenen Argumente. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: So etwas Überhebliches!) Liebe CDU, ich höre immer bei Ihnen und auch nach der letzten Klausur Ihrer Fraktion, sehr geehrter Herr Prof. Voigt, Sie möchten von Bayern lernen und Sie möchten mit Bayern kooperieren. Falls es eine neue Landesregierung gibt, dann wolle man, habe ich gehört, mit Bayern auch noch sehr viel intensiver von Freistaat zu Freistaat zusammenwirken. Bei „Wind im Wald“ wollten Sie es nicht. Es ist nämlich Markus Söder, der für den Staatswald anordnet, dass im Wald jetzt Windräder gebaut werden. Da haben Sie nicht zugehört. Bei dem, was wir gerade diskutieren, geht es um etwas, was in Bayern längst Rechtsgültigkeit hat. Von Bayern lernen heißt jedenfalls, zuzuhören und die Freiheit für die Kommunen zu ermöglichen. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, finde ich es interessant, hier zuzuhören. Und Frau Dr. Bergner, letztlich sind Sie dafür verantwortlich, dass ich nach vorn gegangen bin. Dass Sie sich als Unternehmerin hier hinstellen und sagen, das Finanzamt schickt Ihnen Drohbriefe, wenn Sie zu wenig Miete nehmen (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ja!) – ja, hochinteressant, alle nicken –, nein, das Finanzamt meldet sich nur, weil Sie vorher die Abschreibungen geltend machen, um an der Stelle eine Steuerersparnis zu haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nur dann kommt dieser Effekt zustande. Würden Sie es nicht in Ihre Steuerabrechnung hineinschreiben, gäbe es so einen Brief überhaupt nicht, weil Sie dann von Ihrem Eigentum Gebrauch machen können. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Sie haben von Null und Nichts eine Ahnung!) Wenn Sie aber Ihr Eigentum auf dem Rücken der Steuerzahler finanziert haben wollen, dann kommt so ein Brief. (Unruhe AfD) Also entschuldigen Sie bitte, ich bin selbst Hausbesitzer und weiß, was ich in meine Steuerabrechnung reinschreibe. Und ich will nicht so tun, als wenn ich nicht hinhören würde. Aber so einen Brief, wie ihn Frau Dr. Bergner erwähnt hat – und dann schüttelt die AfD geschlossen mit dem Kopf. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ja, weil es Schwachsinn ist!) Offenkundig haben Sie von Steuerrecht überhaupt keine Ahnung. Sie möchten nur, dass der Steuerzahler für Sie aufkommt, damit Sie dann alle anderen beschimpfen als Kartellparteien, als Altparteien und als die, die nicht zuhören. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es noch mal an dem Beispiel sagen. Frau Dr. Bergner hat hier vorgetragen, wenn sie zu wenig Miete einnimmt, dann wird sie bedroht vom Finanzamt. Da wird die liebe Frau Finanzministerin ganz mobil, denn das Finanzamt macht nur das, was wir an Steuergesetzen erlassen haben. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das stimmt!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Leider!) Und das sind keine linksradikalen Steuergesetze, sondern es sind Steuergesetze, die für uns alle zusammen gelten. Und wenn man genügend Geld hat, scheint man sich dann noch beschweren zu wollen, wenn das Finanzamt anklopft und sagt: Wir hätten jetzt auch gern unseren Steueranteil von dem, was Sie gleichzeitig als Abschreibung gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Und eine letzte Bemerkung, Frau Dr. Bergner: Das finde ich erstaunlich, wie wenig Kenntnisse Sie von Thüringen haben. Es tut mir wirklich leid, dass Sie so wenig Kenntnisse von Thüringen haben. Mit dem Zuhören klappt es auch nicht so. Aber ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Herrn Maaßen. Seien Sie gut unterwegs. Aber dass Sie sich hier hinstellen und sagen, der Wohnraum in Thüringen ist von der Landesregierung an die Großkonzerne abgegeben worden! Offenkundig wissen Sie überhaupt nicht, wie viele Genossenschaftswohnungen es in Thüringen gibt. Sie wissen offenkundig nicht, dass wir in Thüringen einen wesentlich höheren Anteil an öffentlichem Wohnraum in der kommunalen Familie und in der genossenschaftlichen Familie haben, jedenfalls im Verhältnis zu Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und allen Alt-Bundesländern. Ich bin froh, in einem Bundesland zu leben, in dem es noch genügend öffentlichen Wohnraum gibt, der an kommunales Eigentum gebunden ist, und dass dieses Umrüsten dieses Landes, indem man alles freigegeben hat, um es den Konzernen zuzuordnen – in der Zeit waren Sie noch FDP-Mitglied, da wurde das betrieben. Also verzeihen Sie, dass ich jetzt einfach sage, ich würde gern auf den Kern des Antrags zurückkommen und ihn gern im Ausschuss bearbeiten lassen. Es geht um die Umnutzung von normalen Mietwohnungen in den Städten und dass die Städte mit ihren Satzungen in die Lage versetzt werden können müssen, selber zu entscheiden, ob die Zweckentfremdung von Wohnraum, der bisher langfristig vermietet worden ist, in kurzfristige Vermietung und damit in eine gewerbliche Umnutzung – ob diese Wohnraumumnutzung gewollt ist. Ich glaube, es ist gut, wenn wir uns an Bayern orientieren, lieber Herr Prof. Voigt. Von Bayern lernen! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte. – 20 Sekunden, Herr Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Meine sehr verehrten Damen und Herren – für Begrüßungsformeln habe ich nicht viel Zeit. Herr Ramelow, Artikel 14 Grundgesetz – Eigentum verpflichtet – (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Wer Wohnraum baut, muss Wohnraum vermieten!) schreibt eben auch vor, dass zum Beispiel Waldflächen dem Gemeinwohl verpflichtet sind, schreibt vor, dass Agrarflächen der Agrarnutzung verpflichtet sind und nicht dann passenden ideologischen Träumen. Und wenn da eine kurzzeitige private Vermietung die Rentabilität, die am Ende auch dem Steuerzahler zugutekommt, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sie legen es immer so aus, wie Sie es brauchen!) erhöht, ist auch das nicht abzuweisen. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Möller, bitte schön. Die Redezeit beträgt 1 Minute und 30 Sekunden.

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Stefan Möller AfD

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Also, weil der Herr Ministerpräsident gerade rumgetönt hat, dass wir nicht mal wüssten, wie viele Genossenschaftswohnungen es gibt: Herr Ministerpräsident, während Ihrer Regierungszeit sind hier noch Tausende Wohnungen abgerissen worden. Und jetzt stellen Sie sich hier hin und plädieren dafür, dieses Zwangsgesetz, das Sie hier vorgelegt haben, das Ihre Fraktion vorgelegt hat, als Ausdruck von Freiheit für die Kommunen zu bezeichnen. (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das ist so!) Ich muss ganz ehrlich sagen, das ist doch eine groteske Verdrehung der Tatsachen, was Sie hier gemacht haben. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Keine Ahnung, aber davon ganz viel!) Das passt so auch in die ganze Art, wie die Debatte von der Linken geführt worden ist. Wenn ich mir hier anhören muss, dass man sozialen Wohnraum fördert, der dann aber nicht abgerufen wird, und wir dann in die Pressemitteilung reinschauen sollen, während es in den regierungseigenen Unterlagen, nämlich im Haushalt, entsprechend klar nachlesbar ist, (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Die Richtlinie ist überzeichnet, nehmen Sie das doch mal zur Kenntnis!) dann weiß ich auch nicht mehr, wie man hier, wenn man so wenig Bezug zur Realität hat, überhaupt noch eine Debatte führen soll, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Ich bin gespannt, wie das im Ausschuss weitergeht. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das war ungeahnte Selbstkritik!)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner, 16 Sekunden. Die Uhr wird angeschaltet mit dem ersten Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Ich möchte hier klarstellen: Diese Sache mit den Mieten hat nicht mich persönlich betroffen, weil ich nicht dieses Auditorium brauche, um meine persönlichen Probleme zu lösen. Das habe ich von privaten Vermietern herangetragen bekommen und von dort habe ich es hergenommen. Das möchte ich klarstellen. Danke. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Weitere Wortmeldungen? Herr Ministerpräsident, bitte.

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Bodo Ramelow

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Sehr geehrte Frau Dr. Bergner und sehr geehrter Herr Möller, das mit den Genossenschaftswohnungen habe ich zu Frau Dr. Bergner gesagt und es auch klar adressiert. Dass Sie jetzt antworten, macht deutlich, welcher Block hier zusammensitzt. (Heiterkeit AfD) Liebe Frau Dr. Bergner, es ändert nichts am Steuerrecht. Nur wenn ich etwas in meine Steuerabrechnung zur Abschreibung hineinschreibe, kann das Finanzamt kommen und anschließend sagen: Die Mieteinnahmen sind zu gering. Das ist der Zusammenhang. Schreibe ich nichts rein, hat das Finanzamt überhaupt nichts zu melden. Das sollten Sie als Unternehmerin einfach wissen. (Zwischenruf Abg. Laudenbach, AfD: Das stimmt nicht!) Doch, das stimmt! Das Finanzamt macht überhaupt keine Abrechnung für Gebäude, die gar nicht als Steuerabrechnung angemeldet sind, denn sie können nur abgerechnet werden, wenn Einnahmen generiert werden, die steuerpflichtig sind. Meine Güte, dass man selbst das kleine Einmaleins des Steuerrechts hier auch noch aufzählen muss! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kemmerich, Zwang – und da hat Herr Möller recht: Auch jetzt ist noch abgerissen worden. Dem widerspreche ich überhaupt nicht und es ärgert mich jede … (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Mit Förder- geld abgerissen worden!) Ja, mit Fördergeld abgerissen, ja. Es ärgert mich auch jede einzelne Wohnung, die noch abgerissen wird. Ich wollte nur auf Herrn Kemmerich reagieren, weil es eine Ursache gibt. Die hieß Altschuldenhilfe-Gesetz. Ich bin Vorsitzender einer großen Wohnungsgenossenschaft mit 8.000 Wohnungen in dieser Stadt gewesen. Ich weiß, dass wir die Altschuldenhilfe-Gesetzgebung annehmen mussten, als wir von der Bundesregierung gezwungen wurden, CDU und FDP. Wir sind erpresst worden, wir sind an die Wand gespielt worden: Entweder ihr unterschreibt das jetzt, oder ihr seid als Wohnungsbaugenossenschaft mit näherungsweise 8.000 Wohnungen nicht mehr kreditfähig. Darin verankert war der Zwang, Herr Kemmerich, zur Privatisierung. Es war keine freiwillige Entscheidung von uns. Wir mussten uns unterwerfen. Es war der Abriss eingebaut. Es war nie eine freiwillige Entscheidung. Dann haben die jeweiligen Bundesregierungen das Fördergeld dazugegeben, und dann musste Genossenschaft für Genossenschaft die ausplanen. Die werden jetzt immer noch abgerissen, weil die Fördermittel alle erteilt worden sind und der Abriss genehmigt worden ist. Wir wären froh, wenn wir in Erfurt einen Teil dieser abgerissenen Häuser noch hätten. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es einfach absurd, wie Sie sich die Argumente zurechtlegen und zurechtbiegen. Es tut mir leid, Sie sind der Erste, der am lautesten kräht – und Sie und Ihre Partei waren es, die diesen Zwang ausgelöst hat, der Tausende und Zehntausende von Wohnungen in Ostdeutschland hat verschwinden lassen! (Beifall DIE LINKE) (Unruhe Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Jetzt ist die Redezeit doch etwas länger geworden. Damit haben alle noch 2 Minuten. Gibt es Wortmeldungen aus dem Plenum? Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Ich weiß zwar nicht, was Sie zum Frühstück genommen haben, Herr Ramelow, aber beeindruckend – davon hätte ich auch gern eine Portion. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Was wird das jetzt für eine Büttenrede, die Sie hier halten?) Ich weiß nicht, wo Sie das alles hernehmen. Wenn wir in den 90er-Jahren – und das war ja in den 90er-Jahren, als Sie anscheinend den Aufsichtsratsvorsitz einer großen Wohnungsbaugenossenschaft innehatten – zwangsweise dafür gesorgt haben, dass nicht mehr sanierungsfähige Altbauten mit Fördergeld abgerissen worden sind, (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Unsinn, das waren sanierte Gebäude!) dann frage ich Sie, Herr Ramelow – das ist nicht die einzige Frage –: Wenn Sie Ihre Verantwortung als Aufsichtsratsvorsitzender noch hätten wahrnehmen wollen, warum haben Sie denn unter Zwang unterschrieben? Was ist das für ein Verständnis von einer Aufsichtsratsfunktion, dass Sie das dann unterschreiben? Zurück zu dem anderen Zwang, den Sie hier aufstellen wollen: dass wir den Waldeigentümern die Gelegenheit missbilligen, Windkraftanlagen im Wald aufzustellen: (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da ha- ben Sie sogar vor dem Bundesverfassungsgericht verloren, Herr Kemmerich!) Punkt eins ist, dass Windkraft im Wald und Windkraft überhaupt immer weniger Sinn macht. Letzte Woche haben wir hören können, dass für den schleppenden Ausbau von Windkraftanlagen, den schleppenden Ausbau von Leitungen zu den Windkraftanlagen und die fehlende Speichermöglichkeit (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Ja, wegen Politikern wie Ihnen!) aufgrund von Vertragsgestaltungen, die sich Herr Robert Habeck seit Jahren mit ausgedacht hat, inzwischen wieder Milliardenzahlungen auf den Bundeshaushalt und damit auf den Steuerzahler und damit auf uns alle zukommen. (Beifall Gruppe der FDP) Jetzt wollen wir hier weiter Windkraftanlagen im Wald aufbauen. Wir versagen jedem Eigentümer von Flächen im Außenbereich den Ausbau selbst mit einer Hundehütte – ich sage es etwas übertrieben. Wir achten natürlich darauf, dass landwirtschaftliche Flächen nicht umgenutzt werden. Sie machen ein – na ja – forstsozialistisches Agrarstrukturgesetz, mit dem Sie zwangsweise in Eigentumsrechte eingreifen, und nur wie es Ihnen dann passt, Herr Ramelow. – Deshalb zurück zu Ihrem Frühstück: Ich möchte wissen, was das war. – Nur wie es Ihnen passt – das wird dann hier angenommen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Fahren Sie mal zu Wiegand-Glas!) Meine Damen und Herren, insbesondere liebe Wähler im Freistaat Thüringen, hören Sie da ganz genau zu, welche Entscheidung Sie am 1. September treffen: Wer steht hier für die Zukunft dieses Freistaats im positiven gestalterischen Sinne, oder wer erzählt uns irgendwelche Anekdoten aus dem Jahre 1990? (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie sind ein Risiko für unsere Wirtschaft in diesem Land!) Herzlichen Dank. (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Es ist ja widerlich! „Anekdoten aus dem Jahr 1990“?!) Also widerlich ist nur eins: dass Sie hier von der Regierungsbank eine Sprache benutzen, die Ihrer nicht würdig ist. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Für die Landesregierung hat sich Frau Finanzministerin Taubert gemeldet. Bitte. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Abgeordnete, es ist ja ganz lustig. Ich muss ehrlich sagen, Herr Kemmerich, welches Elend hat dieses Altschuldenhilfe-Gesetz auch bei Wohnungsgesellschaften in Thüringen angerichtet. Es ist tatsächlich so: Wir sind gezwungen worden, sonst hätten wir keine Kredite mehr bekommen; wir mussten Wohnungen privatisieren, obwohl wir in der Lage gewesen wären, in diesen Wohnungsgesellschaften, die alle auf die Kommunen übergegangen sind – wir wären alle in der Lage gewesen, dies zu gutem preiswerten Wohnraum umzubauen. Und wir sind von der Bundesregierung mit diesem Gesetz … (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP) Lieber Herr Montag, Sie sind Gesundheitsfachpolitiker. Es ist doch unglaublich! Natürlich ist das so gewesen. Lesen Sie doch die Gesetze nach! Und die haben Sie nun mal 1990 gemacht. Warum ist es denn passiert? Weil man gesagt hat, die Altschulden, die auf diesen Wohnungsbeständen liegen, werden zum Teil erlassen. Das war doch, wenn man so will – wie man heute so sagt –, der Deal. So war die Vereinbarung. Ein Teil der Altschulden ist erlassen worden, ein Teil musste von den Wohnungsgesellschaften zurückgezahlt werden, und dafür mussten wir privatisieren. Wir mussten! Wir sind in einer freien Gesellschaft von der Bundesregierung, damals CDU/CSU und FDP, gezwungen worden. Nichts anderes war es gewesen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Wenn wir Glück hatten, Herr Kemmerich und Herr Montag, haben wir einen neuen Eigentümer … (Unruhe Gruppe der FDP) Ich bitte Sie. Warum denn die Aufregung? Ich meine, es ist ein Fakt. Warum müssen Sie da rufen und schreien? Es ist ein Fakt. Wenn wir Glück hatten, haben wir Eigentümer gefunden, die die Idee des preiswerten, aber guten Wohnungsangebots fortgeführt haben. Wenn wir Pech hatten – und da kann ich Sie gern in Gera herumführen –, haben wir Glücksritter gehabt, Glücksritter, die heute noch diese Bestände halten, Glücksritter, die jedes Mal auftauchen, wenn es zum Beispiel darum geht, bestimmte Personenkreise unterzubringen und überteuerte Mietpreise zu fordern, Glücksritter, die die Gemeinden erpressen, zumindest versuchen, die Gemeinden zu erpressen, diesen Wohnraum, diese alten, abgewrackten Häuser, wo die Tauben wohnen, für außerordentlich viel Geld wieder zurückzunehmen. Da sage ich: Das ist Kapitalismus. Daran kann ich nichts ändern. (Beifall DIE LINKE) Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen, (Zwischenruf aus dem Hause) leider kann ich – nein, nein – an dieser Situation nichts ändern. Ich halte mich an die Gesetze. Ich will noch etwas sagen zu dem, was Frau Bergner vorgebracht hat. Es kommt immer wieder vor, dass Menschen sich beim Finanzamt beschweren. Sie haben die Möglichkeit des Einspruchs. Aber hier geht es darum, dass ... (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ja, ja, ja!) Aber, Herr Kießling, als Steuerberater müssten Sie jetzt nicht „Ja, ja, ja!“ sagen, da müssten Sie „Ja, ja, ja“ sagen – das ist ein Unterschied. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) Warum werden denn zum Teil so geringe Mieten angesetzt? Natürlich weil eine Versteuerung auch der Mieteinnahmen erfolgt. Deswegen versucht man, tatsächlich an allen Stellen Steuern zu sparen. Das ist das, was ich dieser Tage gesagt habe: Es gibt immer die Schnäppchenjäger, die sich zuallererst melden, wenn es darum geht, dass ihre Straße vor der Tür nicht gemacht ist, die auf der anderen Seite aber wenig Steuern zahlen wollen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen über eine Ausschussüberweisung, die beantragt wurde, ab. Ich gehe davon aus, dass die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten gemeint ist. Dem ist so. Weitere Anträge an Ausschüsse habe ich nicht gehört. Sie auch nicht? Dann ist es so. Dann lasse ich abstimmen: Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer enthält sich der Stimme? War das jetzt bei den Gegenstimmen? (Zuruf Abg. Heym, CDU: Ja!) Ich wiederhole die Abstimmung. Wer ist dafür, an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen? Das sind die Stimmen aus der Koalition und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Teile der CDU!) Na ja, da muss man sich auch melden. Entschuldigung. Also, Teile der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gegenstimmen? (Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Sie haben doch eben nach Gegenstimmen gefragt! Wie oft wollen Sie noch die Arme sehen?) (Beifall AfD) Sehr geehrter Herr Abgeordneter Heym, Sie dürfen sich auch mäßigen. Ich hatte gefragt nach den Zustimmungen. Und da haben sich Teile der CDU gar nicht gemeldet. Eine Hand habe ich gesehen. Es war die vom Abgeordneten Malsch. Also bitte auch zuhören. Deshalb habe ich dann nachgefragt, wer stimmt zu. Haben wir jetzt ein Ergebnis? Wer zweifelt es an? Dann wiederholen wir das. Ich wiederhole die Abstimmung und bitte um Konzentration. Im Übrigen ist das eine schöne Lehrstunde für unsere Schülerinnen und Schüler, die oben auf der Tribüne sitzen und dies seit einer Stunde verfolgen. Jetzt versuchen wir sogar eine Abstimmung herbeizuführen. Ich denke, es wird uns noch gelingen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Da ist wenigstens mal was los!) Wer dafür ist, der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zuzustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das ist die Koalition, das ist die Gruppe der FDP und das ist die CDU-Fraktion in Teilen. Wer ist dagegen? Das sind 3 Stimmen aus der CDU-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die AfD-Fraktion. Jetzt haben wir es geschafft. (Beifall AfD) Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8596 ERSTE BERATUNG Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8226 dazu: Beschluss des Landtags zur Anwendung diskriminierungsfreier, bürgerfreundlicher und klarer Sprache in Verwaltung, Bildungs- und Rechtspflegeeinrichtungen umsetzen Alternativantrag der Frakon der CDU ti - Drucksache 7/9067 Wird das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag gewünscht? Das ist der Fall. Damit rufe ich für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Jankowski auf.

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Denny Jankowski AfD

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, laut INSA-Umfrage vom 15. Januar finden in Thüringen gerade einmal 10 Prozent der Befragten die Verwendung der Gendersprache gut oder sehr gut, 70 Prozent der Thüringer hingegen finden die Verwendung der Gendersprache schlecht bis sehr schlecht. Ich glaube, das Ergebnis dürfte hier auch keinen verwundern. (Beifall AfD) Die Gendersprache ist und bleibt halt ein Elitenprojekt, mit diesem ach so woken Sprachexperiment weiß der normale Bürger nichts anzufangen und will sich vor allem auch nicht vorschreiben lassen, wie er zu reden und zu schreiben hat. Selbst bei den Anhängern von Rot-Rot-Grün spricht sich laut der Umfrage eine Mehrheit gegen das Gendern aus. Nun könnte man ja meinen, lass doch jeden reden und schreiben, wie er will, und wenn jemand unbedingt seine Sprache durch künstliche Pausen, grammatikalische Absonderheiten, Fantasiepronomen oder lustige Endungen verunstalten möchte, dann soll er das halt tun. Dagegen ist im Normalfall auch nichts einzuwenden, problematisch wird es aber dann, wenn man damit Leuten permanent auf die Nerven geht und sie sogar zwingen möchte, zu gendern. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie gehen uns auch auf die Nerven!) Wenn den Leuten gesagt wird, wenn ihr nicht so sprecht und schreibt, dann diskriminiert und beleidigt ihr andere, wenn auf einmal Texte von öffentlichen Verwaltungen bis zur Unkenntlichkeit und Unlesbarkeit mit irgendwelchen Sternchen, Unterstrichen, Fantasiepronomen und sonstigen Absonderlichkeiten verstümmelt werden, vor allem aber, wenn schon in der Schule angefangen wird, den Kindern diesen Genderquark einzutrichtern, dann ist auf jeden Fall ein Punkt erreicht, an dem eine Reißleine gezogen werden muss. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sie gehen mir seit zehn Jahren auf die Nerven! Deswegen braucht es ein AfD-Verbot!) Ich bekomme aus dem ganzen Landesgebiet immer wieder Beschwerden von Eltern, in denen sie darüber klagen, dass die Lehrer ihrer Kinder im Unterricht gendern und sogar Lehrmaterialien und Arbeitsblätter verteilt werden, die gegendert sind. Neulich erst wandten sich Eltern an mich, deren Junge die 2. Klasse besucht. Sie zeigten mir einen Eintrag vom Lehrer im Hausaufgabenheft ihres Kindes und dort stand, ich zitiere: „Sehr gut, wie du bei den Vorträgen deiner Mitschüler*innen aufgepasst hast.“ Wohlgemerkt, der Eintrag stammt aus einem Hausaufgabenheft eines Schülers einer 2. Klasse. (Zwischenruf Abg. Engel, DIE LINKE: Wo ist das Problem?) Natürlich sind die Eltern da erst mal verwundert und dann auch geschockt – und das zu Recht. In der Grundschule sollte der Fokus darauf liegen, dass die Kinder erst einmal vernünftig schreiben und lesen lernen und nicht schon in der 2. Klasse mit irgendwelchen Sprachexperimenten konfrontiert werden. (Beifall AfD) Dieses Beispiel ist bei Weitem kein Einzelfall. Vor allem zeigt es, dass hier unbedingt etwas getan werden muss. Wie alle Umfragen eindeutig zeigen, wollen die Bürger diesen Gendermist nicht schreiben, sie wollen ihn nicht sprechen, und ganz sicher wollen sie nicht, dass ihre Kinder in der Schule den auch noch eingetrichtert bekommen. Wir haben deswegen den Antrag eingebracht, in dem wir fordern: Erstens von der Aufnahme von Lernmitteln in den Thüringer Schulbuchkatalog abzusehen, wenn diese Gendersprache nutzen; zweitens, die Thüringer Lehr- und Lehrmittelverordnung insoweit anzupassen, dass die Nutzung von Unterrichtsmaterialien in gendergerechter Sprache unzulässig ist; und drittens, dafür zu sorgen, dass im Unterricht an Thüringer Schulen allein entsprechend der bewährten Regeln des deutschen Sprachgebrauchs und ohne Anwendung der Gendersprache gesprochen, gelesen und geschrieben wird. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Tolle Sprachpolizei! Richtige Verbotspartei, die AfD!) Das Gendern erschwert den Zugang zum verstehenden Lesen von Texten und vor allem erschwert es das Lesen- und Schreibenlernen von Kindern. Deswegen ist es Zeit, dem Gendern endlich einen Riegel vorzuschieben an unseren Schulen. Ich freue mich auf eine anregende Debatte, die wir ja schon teilweise gehört haben, und auf die Debatte zu den Anträgen von der CDU. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft für die Fraktion Die Linke.

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Christian Schaft Die Linke

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuschauer/ ‑ innen auf der Tribüne und am Livestream, wir erleben heute hier ein Déjà-vu. Es war der November 2022, als wir uns schon mal hier über die Sprachpolizei der CDU ausgetauscht haben, (Beifall DIE LINKE) die den Menschen in Thüringen vorschreiben will, wie sie zu reden haben. Der einzige Unterschied ist heute, wir reden nicht über einen Antrag, wir reden über ein Gesetz. Das verwundert doch insofern, als mit Blick auf die Tagesordnung, wie übrigens schon im November 2022, durchaus Wichtigeres auch bei Anträgen der CDU vorliegt. Ich nehme da nur mal ein paar von Ihren Anträgen, die ja auch auf der Tagesordnung stehen. Da geht es um die Änderung der Ausbildung von Juristen und Juristinnen, die Unterstützung von Opfern von Straftaten, (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Zum The- ma!) Ideen zur Verbesserung der Herzinfarktversorgung oder weiteren digitalen Lösungen im medizinischen Dienst – und ich frage Sie ganz ehrlich, warum sind Ihnen die Angelegenheiten eigentlich nicht so wichtig wie die Debatte heute hier über die Frage, wie die Menschen in Thüringen reden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das ist dann auch der entscheidende Unterschied zwischen Ihnen und Rot-Rot-Grün, denn wir haben weder in dieser noch in der letzten Legislatur auch nur einen einzigen Antrag vorgelegt, um uns damit zu befassen, wie die Menschen in Thüringen reden sollen. Wir befassen uns in diesen Plenartagen eher mit den Sachen, die draußen wirklich wichtig sind, so wenn es um die Frage des Landeskrankenhausgesetzes oder (Beifall DIE LINKE) das Gesetz zur Gewährleistung von Wohnraum in diesem Land geht. Da zeigen sich in dieser Debatte und auch in der Art und Weise, wie Sie diesen Tagesordnungspunkt setzen, noch zwei weitere Dinge. Erstens haben Sie immer noch nicht verstanden, dass das Besetzen von AfD-Themen, wie gestern auch in der Debatte zum Staatsbürger/ innenschaftsrecht, nur auf ‑ das Konto der AfD hier drüben einzahlt. (Beifall DIE LINKE) Zweitens wird damit auch all das, was Sie in den letzten Tagen und Wochen formulieren, insbesondere Herr Voigt, völlig unglaubwürdig, wenn Sie sagen, Sie wollen die AfD inhaltlich stellen. Das will ich noch mit einem anderen Punkt sagen. Wenn jetzt hier eben über den Ticker geht, dass Sie sagen, Sie sind bereit, dieses Gesetz auch mit der AfD durchzusetzen, dann sage ich ganz klar: In einer Zeit, wo Millionen hier in Deutschland gegen die AfD und ihre faschistische Ideologie auf die Straße gehen, ist es doch alles andere als sinnvoll, nämlich völlig absurd, was Sie hier versuchen und dass Ihnen als Partei- und Fraktionsvorsitzender Ihrer Partei nichts Besseres einfällt als zu sagen, Sie drücken diesen Antrag oder dieses Gesetz mit der AfD durch. Wäre Friedrich Merz wirklich Parteivorsitzender, der Führung ergreift, würde er eingreifen. (Beifall DIE LINKE) Denn um es noch einmal klar zu sagen: Den Gegner da drüben, den stellt man inhaltlich, wenn man ihm klar widerspricht, und nicht, wenn man ihm mit den Themen auch noch den blauen Teppich ausrollt. (Beifall DIE LINKE) Wenn Sie wirklich Gegner der AfD sein wollen, dann hören Sie auf, die Diskurse der AfD zu übernehmen, so wenn beispielsweise Mitglieder Ihrer Fraktion in Newslettern von Remigration reden oder beispielsweise Sie, Herr Voigt, zitiert werden mit dem „Verramschen des deutschen Passes“ oder wir heute hier über das sogenannte Korrekte-SpracheGesetz sprechen, wo Sie meinen, es gäbe eine ideologisierte Minderheit, die in diesem Land den Menschen vorschreiben will, wie man zu sprechen hat. Ich habe es im November 2022 schon gesagt und ich sage es auch heute noch einmal: Was Sie mit diesem Gesetz betreiben, ist und bleibt nichts anderes als eine billige Kopie des Kulturkampfes von rechts. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer Höcke wirklich stellen will, der muss Haltung zeigen in diesem Land, anstatt zu versuchen, noch irgendwie anderthalb Stationen mit der AfD mitzufahren. Und wenn Sie es wirklich ernst meinen, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, um da konkret darauf einzugehen – ich nehme mal zwei Sätze, die Sie in der Begründung formulieren, und zitiere aus Ihrem Gesetz und dort aus der Begründung bzw. auch aus der Einleitung. Zitat: „Alle Menschen sollten sensibel entsprechend ihres Geschlechts angesprochen werden. Dabei handelt es sich um eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht durch eine verordnete […] Änderung […] erzeugt werden kann.“ Und zweitens: „Sprache wird von Menschen gelebt. Sie entwickelt sich aus dem Leben und verändert sich fortwährend.“ Doch beides stellen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf dann wieder infrage, Sie wollen Regeln verordnen und übergehen dabei einfach, dass Sprache von Menschen in diesem Land gelebt wird, und zwar ganz egal, ob Menschen nun geschlechtergerecht sprechen oder nicht. Das sollten wir allen überlassen, und zwar auch in Verwaltung und Schule, und eben nicht gesetzlich verordnen am Ende. Wenn Sie das wirklich ernst meinen, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, dann ziehen Sie ihn zurück. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Absurde ist ja, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf erneut implizieren oder unterstellen, es gäbe Regelungen in diesem Land, wo irgendwas verordnet worden wäre, dass Menschen geschlechtergerecht zu sprechen haben oder sogar bestraft werden in Schule oder Verwaltung, wenn sie es nicht tun. Aber auch diesen Nachweis bleiben Sie erneut schuldig, wie auch schon im November 2022 bei der Debatte zu Ihrem Antrag. Ich will da auch noch einmal erinnern an beispielweise die über 150 Wissenschaftler/ ‑ innen der Universität Erfurt, die sich damals in einem offenen Brief an den Landtag gewandt haben in der Sorge, und die haben sie auch klar zum Ausdruck gebracht, dass die Thüringer CDU in diesen Fragen bereit ist, mit den Stimmen der AfD Einschränkungen der sprachlichen Vielfalt durchzudrücken. Aber auch diese Stimmen aus der Wissenschaft negieren Sie einfach, übergehen Sie einfach, das ist Ihnen vollkommen egal. Es sind aber nicht nur diese beiden genannten Sätze, die im Widerspruch zu Ihrem Gesetzentwurf stehen, denn wie schon beim letzten Mal ziehen Sie ja wieder den Rat für deutsche Rechtschreibung als Kronzeugen dafür heran, dass dieses Gesetz notwendig sei. Aber auch den Zahn will ich Ihnen ganz schnell ziehen. Dazu will ich den Vorsitzenden des Rates, Herrn Lange, zitieren. Der hat nämlich in einem, wie ich finde, sehr differenzierten Interview mit dem Journalisten Jan-Martin Wiarda in der letzten Woche Folgendes gesagt – Zitat –: „Das Verbot von Gendern – oder auch nur dessen Ankündigung – grenzt an Populismus.“ (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auf die konkrete Nachfrage des Journalisten, ob das Untersagen von Gendern in Schule und Verwaltung durch den Beschluss des Rates gedeckt sei, hat er ganz klar festgestellt: Nein, die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung würden so etwas nicht decken. (Beifall DIE LINKE) Und wenn ich einmal beim Rat für deutsche Rechtschreibung bin, will ich auch gleich noch an zwei anderen Punkten Ihre Gesetzesbegründung widerlegen: Sie schreiben davon, dass sich Veränderungen in der Sprache nur dann durchsetzen, wenn die Mehrheit der Sprechenden das auch allgemein akzeptiert. Und deshalb stellen Sie auch auf Umfragen ab, bei denen beispielsweise die Mehrheit der Bevölkerung sagt, sie lehnt das Gendern ab. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das hat das Bundesverfassungsgericht gesagt!) Ihre Argumentation hinkt aber gleich an zwei Stellen, und zwar: Beispielsweise gibt es eine Befragung eines Meinungsforschungsinstituts, laut der 71 Prozent der Befragten Anglizismen ablehnen. Nun frage ich: Wo ist jetzt Ihr Gesetzentwurf, der die Verwendung von Lehnwörtern aus dem Englischen untersagt, und wie finden Sie es, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung in seinen letzten Empfehlungen Wörter wie „timen“, „mailen“, „whatsappen“ oder „Fake News“ in das Stichwortverzeichnis aufgenommen hat? Da zeigt sich, wie inkonsistent Ihre Argumentation eigentlich ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Auch weil Sie immer diese Umfrage mit den zwei Dritteln oder über 80 Prozent derjenigen, die das ablehnen, heranziehen, will ich noch mal einen differenzierten Blick wagen. Es gibt nämlich auch eine Befragung von Infratest dimap aus dem Jahr 2022, und die zeigt ein anderes Bild: 69 Prozent der Befragten befinden die Nennung der weiblichen und der männlichen Form für gut, 63 Prozent sagen, sie haben keine Probleme mit neutralen Gruppenbezeichnungen oder 56 Prozent mit geschlechtsneutralen Ausdrücken. Für gar nicht gut hingegen befinden nur 31 Prozent Sonderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich. Aber auch das ist Ihnen völlig egal, denn das passt ja auch überhaupt nicht in Ihre Argumentation, derart differenziert Sprache hier in unserem Land zu betrachten. Und wie schon im November 2022 finde ich es genauso absurd, dass Sie in Ihrem Antrag erneut verschiedenste Gruppen für Ihr Anliegen instrumentalisieren. Ich nenne da als Beispiel den Blindenund Sehbehindertenverband oder auch Menschen, die die deutsche Sprache noch erwerben müssen, oder auch Analphabeten und Analphabetinnen in diesem Land. Da kommen Sie wieder mit der Lesbarkeit und Verständlichkeit um die Ecke, wenn wir beispielsweise über die Menschen in unserem Land reden, die nicht richtig lesen oder schreiben können und deswegen auch von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind. Das ist aber lächerlich, denn Analphabetismus und Legasthenie gab und gibt es mit oder ohne geschlechtergerechter Sprache, und nicht das Verbot von Sprachformen hilft den Menschen, sondern die gemeinsame Bekämpfung von Analphabetismus in unserem Land durch die Förderung der Lese- und Rechtschreibkompetenzen und ein Ende der Stigmatisierung der Betroffenen. (Beifall DIE LINKE) Und ich sage es noch einmal: Auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband befürwortet eine Sprache, die kein Geschlecht ausschließt. Er weist lediglich auf die technischen Schwierigkeiten hin und bietet sogar ganz konkret Hilfe an, nach Lösungen zu suchen. Dazu sollten Sie sich einfach mal die entsprechende Themenseite auf der Webseite des Bundesverbands anschauen. (Beifall DIE LINKE) Und richtig absurd wird Ihr Gesetz dann auch noch mit Blick auf die Frage der juristischen Perspektive auf das Grundgesetz. Sie meinen, geschlechtergerechte Sprache widerspräche dem entsprechenden Gebot im Artikel 3 des Grundgesetzes. Aber das Gegenteil ist der Fall, und ich bin übrigens dankbar, dass auch am Mittwoch bei der kleinen Demonstration Vertreter/ ‑ innen des Vereins QueerWeg noch mal darauf hingewiesen haben. Denn mit der Entscheidung des damals unionsgeführten Bundesinnenministeriums im Jahr 2019 zur Reform des Personenstandsgesetzes wurde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, in der das höchste deutsche Gericht einen positiven Geschlechtseintrag für intergeschlechtliche Menschen einforderte. Und damit ist auch in dem deutschen Recht das anerkannt, was im medizinischen und gesellschaftswissenschaftlichen Diskurs eben schon längst Fakt ist: Es gibt mehr als zwei Geschlechter. (Beifall DIE LINKE) Sie allerdings sprechen in dem Kontext von einer ideologischen Auffassung und davon, dass das biologische Geschlechtersystem von Männern und Frauen infrage gestellt wird. Damit leugnen Sie nicht nur die Existenz von intergeschlechtlichen und nicht binären Personen, nein, Sie stellen auch eine höchstrichterliche Entscheidung in diesem Land infrage, und das ist völlig absurd. Ich will mit der Frage nach der juristischen Perspektive auch noch mal ein anderes Urteil heranziehen, nämlich das des Oberlandesgerichts in München aus dem letzten Jahr: Das Gericht urteilte, dass Mitarbeitende auf Basis eines Genderleitfadens und Unternehmensvorgaben zum Beispiel auch mit dem sogenannten Gendergap, also dem Unterstrich, angesprochen werden dürfen. Die Richterinnen sahen darin nämlich keinen Verstoß gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze und betonten hingegen sogar: Es gibt kein Recht für Gegner/ ‑ innen von geschlechtergerechter Sprache, damit in Ruhe gelassen zu werden. Nun will ich noch auf zwei konkrete Regelungen in Ihrem Gesetz eingehen und da noch mal was klarstellen. Sie begründen ja die Notwendigkeit des Verbots auch mit der Anwendung einer rechtssicheren Sprache in der Verwaltung, in Gesetzestexten, in Verordnungen und weiteren Rechtstexten. Auch dazu verweise ich gern auf eine rechtliche Expertise, nämlich die zur geschlechtergerechten Amtssprache von Prof. Dr. Ulrike Lembke aus dem Jahr 2021, sie stellt fest und ich zitiere: „Die Rechtschreibregeln haben eine reine Ordnungsfunktion, während die Regelungen zu geschlechtergerechter Amtssprache der Konkretisierung von Grundrechten und der Aktualisierung der Gesetzesbindung und Verwaltung dienen. Aus rechtlicher Sicht ist die Verwendung geschlechtergerechter Amtssprache inklusive des Gendersterns […] [kein Fehler], sondern […] [ein] hoheitliches Sprachhandeln und damit [für] die Verwaltung insgesamt […] [dann auch für den] demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar.“ (Beifall DIE LINKE) Auch Ihre Regelungen zum Verbot im Schulbereich würden übrigens alles andere als Frieden schaffen. Sie begründen das Verbot im Schulbereich ja damit, dass verhindert wird, dass für Schüler/ ‑ innen Nachteile erwachsen würden, wenn sie geschlechtergerechte Sprache verwenden. Abgesehen davon, dass Sie den tatsächlichen Beweis für so einen Nachteil noch nicht geliefert, hier noch nicht vorgelegt haben (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Reden Sie mal mit den Schulen!) – Na, dann legen Sie doch, wenn Sie in der Debatte sind, die Beweise vor. –, sorgt Ihr Gesetzentwurf genau für das Gegenteil. Wenn nämlich das Verbot durchgesetzt wird, werden die Schüler/ innen und ‑ Lehrkräfte benachteiligt, die für sich entscheiden, geschlechtergerecht sprechen zu wollen. Zweitens würde eine erhebliche Unsicherheit im Alltag in den Schulen damit einhergehen, wenn es um den Umgang beispielsweise auch mit Lehrmaterialien geht. Herr Tischner, ich frage Sie auch als Vorsitzender des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung: Wenn Ihr Gesetzentwurf durchgesetzt werden würde, würde das bedeuten, dass am Ende Lehrkräfte in der Schule mit geschlechtergerecht formuliertem Bildungsmaterial der Bundeszentrale für politische Bildung nicht mehr arbeiten dürften. Ist das das Ziel, was Sie mit diesem Gesetzentwurf verfolgen? (Beifall DIE LINKE, SPD) Beispielsweise haben Organisationen dort, wo es ähnliche Vorhaben schon gab, wie in Sachsen, erhebliche Probleme damit, wenn außerschulische Akteurinnen und Akteure an die Schulen gehen wollen und dann dort geschlechtergerecht sprechen. Dann sind sie völlig verunsichert. Mit Schulfrieden und eigenverantwortlicher Schule hat Ihr Gesetzentwurf so rein gar nichts zu tun. Ich persönlich habe genug Vertrauen, sowohl in die Schüler/ ‑ innen, die hier sitzen, als auch in die Lehrkräfte an den Schulen, einen gelassenen Umgang damit zu finden, wie sie an der Schule reden, sprechen und schreiben. (Beifall DIE LINKE) Aus all den genannten Gründen lehnen wir – das wird Sie jetzt wenig verwundern – natürlich nicht nur Ihr Gesetz, sondern auch den Antrag der AfD ab. Der übertrifft Ihren Gesetzentwurf ja nur noch darin, dass vorgeworfen wird, dass Schulen in Thüringen zu einem gesellschaftspolitischen Experimentierfeld der Landesregierung geworden seien. Der Alternativantrag der CDU macht es auch nicht besser. Ich habe es am Anfang gesagt: Wir hätten uns heute, statt diese Debatte zu führen, über ganz viele andere Sachen austauschen können. Aber ich sehe, dass die CDU versucht, weiter von ihrer Schwesterpartei in Österreich, der ÖVP, zu lernen, wo nämlich auch gerade eine absurde Debatte über das Binnen-I läuft. Da aber halte ich es an der Stelle mit den Genossinnen der KPÖ. Die sagen nämlich: Während das Leben für viele Menschen in den letzten Jahren durch die Krisen nicht einfacherer geworden ist, beschäftigt sich die ÖVP in Österreich – oder hier eben die CDU – mit der Frage, ob das Binnen-I einen Platz in der Verwaltung oder den Schulen haben soll, als hätten wir keine anderen Probleme zu lösen. Das ist peinlich und einfach nur absurd, Herr Voigt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zeigt nämlich: Wer wirklich die Probleme in diesem Land lösen will, der wendet sich lieber an Rot-Rot-Grün, denn die Prioritäten der CDU liegen ja offensichtlich ganz woanders. (Unruhe CDU) Da will ich noch mal auf einen anderen Punkt eingehen. In den letzten zwei Tagen haben Sie, insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, immer wieder darauf hingewiesen, beispielsweise im Rahmen der Demonstrationen der Landwirte und Landwirtinnen die Notwendigkeit betont, auch die Betroffenen einzubeziehen. Das würde ich doch an der Stelle mal empfehlen. Ich bin nämlich der Landesschüler/ ‑ innenvertretung und dem Thüringer Lehrer/ ‑ innenverband sehr dankbar, die sich gestern im MDR ganz klar gegen das Verbot ausgesprochen haben, weil sie gesagt haben, es ist sinnlos und erzeugt am Ende nur mehr Unsicherheit. Also, Herr Voigt, machen Sie Ihre Hausaufgaben ordentlich, anstatt das Leben der Menschen hier in Thüringen zu erschweren, (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Fragt mal die Eltern!) einfach nur, um irgendwie in einem Atemzug mit der AfD genannt zu werden. (Unruhe DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werte Kollegen und Kolleginnen, zum Abschluss will ich gern noch mal den Vorsitzenden des Rates für deutsche Rechtschreibung zitieren, der zu der Diskussion zur geschlechtergerechten Sprache gesagt hat: „Ich rate zu mehr Gelassenheit.“ Und im Sinne von mehr Gelassenheit kann ich nur empfehlen, den Gesetzentwurf zurückziehen und die Menschen in Thüringen so reden und schreiben zu lassen, wie sie das wollen. Ansonsten lehnen wir diesen aus unserer Sicht unnötigen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Kemmerich das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Schüler und Schülerinnen – nicht gegendert, eigentlich doch gegendert, weil wir beide Geschlechter berücksichtigen auf eine sehr elegante Art und Weise – und natürlich liebe Zuschauer und Zuschauerinnen an den diversen Möglichkeiten, die die moderne Technik bietet! Sprache ist und bleibt frei. Hier spricht keiner über ein Verbot, sondern wir sprechen über ein Gebot, im öffentlichen Raum nicht zu gendern – und das aus gutem Grunde –, gerade nicht in Schule und Verwaltung. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Was ist das für ein Blödsinn?) „Die deutsche Sprache ist ein Kulturgut, das uns allen gehört und niemand muss uns vorschreiben, wie man sich in Zukunft auszudrücken hat. Manchmal weiß man ja gar nicht mehr, wie man verbal welchen Slalom nehmen muss, um sich korrekt auszudrücken und in kein Fettnäpfchen zu treten.“ – All das stammt von Dieter Hallervorden. Ich glaube, er trifft damit den Nerv großer Teile dieser Bevölkerung. Insofern würde ich mit Joachim Gauck, unserem ehemaligen Bundespräsidenten, die Zitierreihe schließen: „Gendern ist wie betreutes Sprechen.“ (Beifall CDU) Wer das machen will, ungebremst – gern. Aber wo wir es nicht haben wollen, ist eben da, wo es uns wichtig ist, wo es auch dient, der Sprache Ausdruck zu verleihen in Form von Individualität, Identität, Zugehörigkeit und Kreativität. Da soll Sprache frei bleiben. Sprache sollte nicht frei zu wählen sein, wenn sie einer wichtigen Funktion dient. Das ist im amtlichen Schriftverkehr, das gilt beim Spracherwerb von Kindern, das gilt beim Spracherwerb der deutschen Sprache allgemein, das gilt auch beim Spracherwerb von Menschen mit Behinderungen und Legasthenikern. Es muss also hier in unseren Augen eine festgelegte Basis geben und die obliegt dem Rat für deutsche Rechtschreibung, der das ja auch umfangreich niedergelegt hat. Dieser Rat sieht eben das Binnen-I und das Gendersternchen nicht als korrekt an. Ich wiederhole es auch gern noch mal, auch wenn der Saal dann in den Emotionen wieder hochkocht: Das ist dann vielleicht doch Stottersprech, so, wie es der eine oder andere einschätzt. Kommen wir mal auf den Mehrheitswillen dieser Bevölkerung: Fast drei Viertel der Bundesbürger lehnen Genderzeichen wie Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt und Pause ab. Wir hatten eine Diskussion im MDR bei „Fakt ist!“, wo auch eine Befragung stattgefunden hat. Hier äußerten sich 86 Prozent ablehnend gegenüber dem Gendern. (Beifall Gruppe der FDP) Die dort anwesende Vertreterin der Grünen kommentierte das wie folgt: Dann sind 14 Prozent progressiv und 86 Prozent rückständig. Genau dieses überhebliche moralische Einschätzen dieser Situation bringt die Leute neben dem Störgefühl beim Hören von Gendersprache noch mehr auf die Palme. Und das ist der eigentliche Punkt, den wir hier machen: Es schwingt sich tatsächlich eine Minderheit auf, getrieben durch vielerlei Publikationen, uns gefühlt wissen zu lassen, dass wir, wenn ich die Sprache nicht so benutze, nicht progressiv sind. Und die Leute gehen mit Recht dort auf die Barrikaden und sagen: Wir wollen uns unsere Sprache nicht vorsprechen lassen. Gerade, wenn ich auch Dialekt benutze – oder welche Sprache auch immer –, dann muss die frei sein und auch frei bleiben, und wenn ich sie aber im öffentlichen Raum höre, dann will ich sie unmissverständlich erzählt wissen. Ich durfte mal einem Vortrag lauschen, dort wurde permanent über Gründer/-innen gesprochen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Och!) Frau Henfling, seien Sie aufmerksam! Natürlich gibt es Gründerunterstützungsprogramme, die sich ausdrücklich um weibliche Gründer – sprich: Gründerinnen – kümmern, aber bei der Abfolge dieser Dinge ist es dann doch schwierig zu hören. Schauen wir in andere Länder: Sachsen, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein sagen, Gendern in der Schule ist ein Rechtschreibfehler. Schauen wir, wie es weitergeht! Nochmals: Es geht hier um ein Gebot – ein Gebot zu sagen, in welchen Bereichen die Sprache freizuhalten ist von Gendersternchen und anderen Dingen. Das Gesetz der CDU ist auf jeden Fall der richtige Ansatz, es geht in mehr als die richtige Richtung. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das widerspricht genau dem, was Sie sagen!) Ob es am Ende das taugliche Mittel ist, diesen Zweck zu erreichen, darüber diskutieren wir sehr gern im Ausschuss mit den Beteiligten. Und weil das hier eben von meinem Vorredner ohne Punkt und Komma immer wieder versucht wurde zu gerieren: Es geht nicht darum, wer mit wem abstimmt. Es geht darum, dass wir hier in meinen, in unseren Augen der Freien Demokraten über eine gute Sache diskutieren. Und darum werben wir um die Zustimmung aller hier im Parlament im Sinne auch der Mehrheit der Bevölkerung. Ich wiederhole es gern für die, die mit dem Stottersprech so formulieren, dass der eine oder andere durchaus seine Probleme hat. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Marx, Fraktion der SPD, auf.

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Dorothea Marx SPD

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Werter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, da es ja um Sprache geht und Sprache was Lebendiges ist, habe ich mal gar keinen Zettel mit nach vorn gebracht. (Beifall SPD) Ich möchte mal damit beginnen, dass wir uns vielleicht mal Gedanken machen, wie es eigentlich dazu gekommen ist, dass man sich Gedanken gemacht hat, wie man Sprache geschlechtsneutral oder besser machen könnte. Angefangen hat alles mit dem generischen Maskulinum. Es wurde halt immer für alle „Kollegen“ gesagt und die Damen sollten sich mitgemeint fühlen. Dann hat es die Bewegung gegeben, dass man sagt: Kolleginnen und Kollegen – und: das, die und der. Und dann haben wir daraus Satzungen, Gesetzestexte gemacht, die dann entsprechend unübersichtlich geworden sind. Und sehr viele Festmeter Holz später, die man dann also mit verlängerten Texten gebraucht hat, gab es Menschen, die sich gedacht haben, ach, könnte man das nicht vielleicht noch abkürzen. Könnte man zum Beispiel statt „Kolleginnen und Kollegen“ vielleicht „Kolleg/ ‑ innen“ sagen? Dann wären beide gemeint. Und jetzt ist darüber ein großes Erschrecken ausgebrochen und es geht darum, ob man es gut findet oder nicht. Aber eins mal vorweg, wenn ich was nicht gut finde: Zwischen etwas nicht gut finden und etwas verbieten, ist sehr, sehr, sehr viel Platz. Und diesen Platz nennt man Freiheit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Freiheit, sich seiner Sprache so zu bedienen, wie man das möchte. Wenn man es praktisch haben will und also das Gendersternchen nicht mag und diese schöne Abkürzung, an die ich mich mittlerweile gut gewöhnt habe, weil ich sie praktisch finde und ressourcenschonend, dann wären wir wieder bei dem generischen Maskulinum oder dem Femininum, das gibt es ja auch. Und wenn Sie hier nun den Kulturkampf eröffnet haben und es darum geht, der Mehrheitsgesellschaft Genüge zu tun, dann müssen Sie jetzt stark sein: Die Mehrheit der Thüringerinnen ist weiblich und deswegen wäre es jetzt sinnvoll – und das mache ich jetzt auch für den Rest der Rede –, das generische Femininum zu verwenden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen, fühlen Sie sich bitte als Männer mitgemeint. Jetzt geht es weiter. Ich habe übrigens selber auch schon rumgealbert über geschlechtergerechte Sprache, denn wir haben ja auch Humor. Das ist etwas, was manchen Menschen auch abgeht, auch eher konservativen Menschen. (Heiterkeit DIE LINKE) Ich habe schon vor Jahren gesagt, wenn ich jetzt künftig sagen muss, ich habe einen Bärinnen- und Bärenhunger, da habe ich mir in der Zeit ja schon fast das Spiegelei gebraten. Also das spricht dagegen, dass man immer diese beiden Formen so lange spricht. Und auch das hat mich dazu bewogen, dass ich den Bär/-innenhunger gar nicht schlecht finde. Da habe ich die Pfanne auch genauso schnell aufgestellt, sage ich jetzt mal so für meine Gründe. Jetzt noch mal dazu zurück. Sie haben jetzt die Umfrage gemacht, da ist jetzt was Neues, das kommt so langsam oder auch nicht. Das kann ja jeder machen, wie er möchte. Und Sie haben gesagt, die Mehrheit der Menschen mag das nicht und deshalb muss ich es verbieten. Da ist der logische Kurzschluss bei Ihnen. Denn es gibt viele Dinge, für die es mehr Ablehnung oder mehr Zustimmung gibt. Wenn ich zum Beispiel an die Jogginganzüge in den 90er-Jahren denke, die dann als Geschäftsgarderobe getragen wurden. Die hätte ich auch gern verboten. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flipflops!) Aber es hat sich von selber wieder zurechtgerüttelt. (Heiterkeit DIE LINKE) Und wenn Sie jetzt zum Beispiel eine Umfrage machen würden – weil wir doch gerade das Bratwurstjubiläum haben in Thüringen: Was halten Sie von veganer Bratwurst? Dann werden bestimmt 80 Prozent der Thüringerinnen antworten: Um Gottes willen, nein, keine vegane Bratwurst. Müssen wir die vegane Bratwurst deshalb verbieten? Nein. Oder doch? Oder machen wir sie gar zum Gesetz? Das wäre vielleicht noch ein bisschen lustiger gewesen als das mit der Sprache. Und vieles andere entwickelt sich auch. Ich kann nur wieder noch mal zurückkommen auf meine Lieblingstalkmasterin aus den USA, auf Oprah Winfrey. Damals ging es um die gleichgeschlechtliche Ehe, die auch hart umstritten war. Und Oprah Winfrey hat den wunderbaren Satz gesagt: „Wenn Sie gegen die gleichgeschlechtliche Ehe sind, ist das überhaupt nicht schlimm. Sie müssen nicht gleichgeschlechtlich heiraten.“ Und so ist das auch mit dem Gendern und so ist es auch mit der veganen Bratwurst. Deswegen, liebe Kolleginnen, die Sie sich jetzt darüber aufregen, dass hier irgendetwas Schlimmes vorgeschrieben wird: Ich kann das nicht erkennen. Was ich erkennen kann, ist nur, dass es, wenn Sie sich dieser sprachlichen Entwicklung hier verweigern wollen – dass das eigentlich gar nicht das wiedergibt, was mir das Bedürfnis gegeben hat, dass ich nicht Bärinnen- und Bärenhunger sagen muss, wenn ich Hunger habe. Deswegen habe ich mich der Sprachentwicklung offen gegenübergestellt und finde es inzwischen nett, und das finden andere auch. Sie müssen es nicht nett finden und Sie müssen es auch nicht weiter machen. Aber Sie müssen es mir auch nicht verbieten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie gesagt, das ist die Freiheit. Weil Sie schon wieder so finster gucken, Herr Höcke, wenn ich mir jetzt überlegen muss, wie ich das Ganze so zusammenfasse, was Sie jetzt hier machen, nämlich, was die Mehrheit nicht gut findet, das muss man dann am besten gleich verbieten. Das finde ich ausgesprochen uncool. Ein besseres Wort fällt mir dazu nicht ein. (Beifall SPD) Dieses Wort „uncool“, das ist natürlich wieder so ein englisches Wort. Deswegen – das tut mir ja auch leid –, Herr Höcke und Ihre Schwestern, die da neben Ihnen sitzen, Sie haben ja auch schon ein Gesetz eingebracht – oder das war ein Antrag –, dabei hatten wir auch schon sehr viel Spaß. Da ging es um die deutsche Sprache. Deswegen muss ich für Sie jetzt „uncool“ auch gleich übersetzen. Aber vorher – weil Sie so uncool sind –: Haben Sie sich da neulich an Ihre eigenen Sachen gehalten? Wir hatten hier vorgestern eine Aktuelle Stunde. Und was ist denn eigentlich in Sie gefahren, Herr Höcke, weil Sie doch Ihre Männlichkeit wiederentdecken wollten, als Sie mit Ihren fünf Jungs, den anderen Vorsitzenden der ostdeutschen AfD-Verbände, diese Parole ausgerufen haben: „Remigration jetzt!“? „Remigration“ ist ein Fremdwort. Was haben Sie sich denn dabei gedacht? Das heißt Vertreibung, verdammt noch mal! Dazu haben Sie nicht gestanden, trotz Ihrer Männlichkeit. (Beifall SPD) Trotzdem ist dieses Wort erlaubt. Also ich finde es uncool. Ich habe dann für Sie von der AfD nach einem deutschen Wort gesucht und das Wort heißt „verklemmt“. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gibt es, glaube ich, am besten wieder. Deswegen: Warum können wir nicht alle gemeinsam hier ein bisschen lockerer sein? Ich erzähle Ihnen sogar noch einen Witz über das Gendern. Denn, wie gesagt, nach konservativem Rückschritt und übermäßigen Gesetzesverboten kommt dann irgendwann nach dem Sprechverbot auch noch das Humorverbot. Da gibt es auch historische Erfahrungen hier in Thüringen. Das lehnen wir ab. Jetzt erzähle ich Ihnen selber einen Witz über das Gendern: Sie wissen ja, Gendern schreibt sich am Anfang mit „G“. Gendern, das ist, wenn in Sachsen ein Boot umfällt. – So! So soll es auch bleiben. Diese Sprache, die finden wir auch weiterhin erhaltenswert. Die Sachsen dürfen so sprechen, wie sie wollen, und wir wollen gern so gendern wie wir wollen. Damit können wir uns alle hier ein bisschen lockermachen. Wie es der Kollege Schaft schon ganz richtig gesagt hat: „Entspannen Sie sich doch mal, ne!“ Jetzt lächeln Sie doch! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich Sie jetzt am Schluss noch mal versöhnlich anreden will und nicht mehr Kolleginnen zu Ihnen sage, sondern Kolleg/ ‑ innen – ich habe jetzt genau hingeguckt –, dann fühlen sich ein paar schon wieder besser mitgenommen als nur bei den Kolleginnen, beim generischen Femininum. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nomen est omen!) Auch wir hatten für heute einen Antrag, den wir gern weiter vorn auf der Tagesordnung gesehen hätten. Stattdessen haben wir hier über das „Dschendern“, über das „Gendern“ diskutiert. Und viel Spaß dabei, allen Unterwegsbahnhöfen: Die Sprache wird sich mit oder ohne Sie entwickeln. Mit Humor und Leichtigkeit. Und ich wünsche Ihnen einen fröhlichen Resttag und vielleicht in den nächsten tollen Tagen viel Spaß mit der deutschen Sprache. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Herold, Fraktion der AfD, auf.

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Corinna Herold AfD

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne und Zuschauer im Netz, zunächst einmal vorab: Was uns heute hier bewegt und was wir debattieren, das ist ja offensichtlich ein Thema von großer gesellschaftlicher Relevanz. Es hat es sogar in die Frühnachrichten um halb neun im MDR geschafft. Da ließen uns die minderheitsregierungstragenden Fraktionen von Rot-Rot-Grün wissen, es handele sich hier um Stimmungsmache. Nun, wenn das Stimmungsmache ist, dann ist es Stimmungsmache von der allerbesten Art, denn wir vertreten hier die Positionen von gut zwei Dritteln der Gesellschaft, (Beifall AfD) die die Benutzung dieser künstlich verquasten, unleserlichen, unaussprechbaren, sinnentstellenden Sprache mit uns zusammen ablehnen. An einen meiner Vorredner, Herrn Schaft, gewandt möchte ich anmerken: Herr Schaft, Sie sind ja noch sehr jung. Das ist in der Regel kein Nachteil, aber hier doch offensichtlich, denn die solide und wissenschaftlich fundierte Ausbildung in Biologie zu DDRZeiten ist glatt an Ihnen vorbeigegangen. (Beifall AfD) Und ich kann Ihnen sagen, bei der Behauptung, es gäbe mehr als zwei Geschlechter, würden sich meine Biologielehrer im Grab umdrehen, und zwar alle. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Altersdiskriminierung!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich glaube, eher wegen Ihnen drehen sie sich um!) Es gab auch mal Wissenschaftler, die geglaubt haben, die Erde sei eine Scheibe. Und wenn es in der Biologie genetische und epigenetische Phänomene gibt, die Sie mit Ihrem begrenzten Menschenverstand nicht deuten können, rechtfertigt das keineswegs die Annahme, es gäbe mehr als zwei Geschlechter. Geschlechtlichkeit kennzeichnet in der biologischen, in der belebten Welt in der Regel die Art und Weise der Fortpflanzung. Die Biologen definieren männliches Geschlecht als das Vorhandensein von kleinen Samenzellen, weibliches Geschlecht von großen Samenzellen. Alles darüber hinaus ist Ideologie, Konstrukt, Gesellschaftswissenschaft und Nebelkerze. (Beifall AfD) Wenn Wissenschaftler der Universität Erfurt sich daranmachen und Unterstützungsschreiben verfassen, erinnert mich das persönlich sehr an den Gruß des Gesslerhuts. In dem Falle hatte Gessler das Geld zumindest noch eine begrenzte Zeit lang, und dann kann man schon mal Ergebenheitsadressen an diese Geldverteilungsstelle verfassen. Der hier von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf wird auch von uns begrüßt und unterstützt. Die Debatte über das regelkonforme Lesen und Reden und Schreiben begleitet uns ja nun schon seit vielen Jahren. Seit 2015 – kann ich mich erinnern – muss ich immer wieder hier vorgehen und die deutsche Sprache verteidigen. Erst im November 2023 hatten wir an dieser Stelle einen Antrag verabschiedet, der die Landesregierung dazu verpflichtet hätte, ihn umzusetzen und damit den Willen des Souveräns zu respektieren. Nun wissen wir auch, dass dies bis heute nicht passiert ist und auch nicht passieren wird. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Gut so!) Daher musste sich die CDU noch einmal ermannen und ihr Anliegen in diesen hier vorgelegten Gesetzentwurf fassen. Das wirft nun ein kleines Schlaglicht auf die Thüringer Verhältnisse, die politische Landschaft – oder soll ich sagen, das politische Dickicht. Wie ist die Lage? Die links-rot-grüne Minderheitsregierung ignoriert einen Landtagsbeschluss, der von den Oppositionsfraktionen erfolgreich abgestimmt wurde. Alle drei beteiligten Fraktionen bei LinksRot-Grün sind allerdings der parlamentarische Arm von Parteien, mit denen die CDU nach der nächsten Landtagswahl in irgendeiner Form koalieren, zusammenarbeiten möchte. Schon jetzt kann ich Ihnen sagen, geschätzte Kollegen der CDU-Fraktion: Nicht jede Art von Gemeinschaft oder Bündnis ist fruchtbar. Es gibt da auch Fehlpaarungen. (Beifall AfD) Und das Ergebnis sind politische Missgeburten. Es darf nach unserer Auffassung jeder Mensch so sprechen, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Im Privaten wie auch im Beruflichen soll der freien Rede kein Einhalt geboten werden. Etwas anderes ist die zwangsweise Durchsetzung von Redeund Schreibweisen zum Beispiel im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Anstalten des öffentlichen Rechts werden von ihren Nutzern und auch von ihren Nichtnutzern mit Zwangsgebühren finanziert. Die weit überwiegende Mehrzahl dieser Menschen spricht sich gegen die offizielle Nutzung der Gendersprache aus. Daher ist es nur recht und billig, diesen mit öffentlichem Geld finanzierten Sendern und Verbreitern von Bild, Text und Ton den sinnentstellenden Gebrauch dieser Sprachverrenkungen zu verbieten. Auch ist dort der offizielle Gebrauch der Gendersprache zu unterbinden, wo zwischen Sendern und Empfängern ein ausgeprägtes Machtgefälle besteht, wie zum Beispiel zwischen Lehrern und Schülern an Schulen und Universitäten. (Beifall AfD) Über den Sinn und Unsinn von Gendersprache, Sternchen, Unter- und Bindestrich, großem I im Wortinneren, allen möglichen Glucks-, Schnalzund Quieklauten zur Kennzeichnung der geschlechtlichen Vielfalt und der grammatikalischen Einfalt wurde ja in diesem Hohen Hause schon oft und ausführlich referiert. Daraus ziehe ich die Hoffnung, dass die regierungstragenden Fraktionen endlich begreifen, dass sich der dauerhafte Unsinn der Zwangsverbesserung des Deutschen mit uns nicht machen lässt. (Beifall AfD) Wir werden dem Gesetzentwurf der CDU zustimmen und laden alle Freunde der deutschen Sprache ein, es uns gleichzutun. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Das grenzt ja schon an Verfolgungswahn, was Sie haben!)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank. Die nächste Rednerin ist die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, eigentlich ist es traurig, dass diese Gesetzesänderung notwendig ist, um der Verstümmelung unserer schönen deutschen Sprache Einhalt zu gebieten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Missgeburt“, „Verstümmelung“ – geht’s noch ein bisschen höher?) Wir hatten ja bereits im November 2022 einen Antrag im Plenum mehrheitlich beschlossen. Jedoch haben wir gelernt, dass sich die Landesregierung nicht an die Anträge des Landesparlaments halten muss. Daher – und nur aus diesem Grund – müssen wir den Willen der Mehrheit der Thüringer in ein Gesetz gießen und dessen Entwurf heute beraten. Wie selbst die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung wissen, lehnt nicht nur ein großer Prozentsatz der Thüringer, sondern auch Mitglieder ihrer Klientel und ihrer Abgeordneten das Gendern ab. Zu Recht, denn es handelt sich um eine Verhunzung der deutschen Sprache, wie es noch nicht einmal die vielen Anglizismen bisher geschafft haben. Trotzdem hält eine verschwindend kleine, aber mit medialer und zum Teil auch politischer Lufthoheit ausgestattete Gruppe an dieser Sprachverhunzung fest. Wer sich nun fragt, warum das so ist, warum diese Minderheit gegen den Willen der Bürger im Land handelt, kommt früher oder später darauf, dass es sich dabei um ein Symbol der Macht handelt. Es symbolisiert wie kein Zweites die Umkehrung der Demokratie. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was ist das denn für ein Quatsch?) Nicht das Volk als Souverän laut Grundgesetz und Thüringer Verfassung hat die Macht im Land, sondern die durch Wahlen legitimierten Vertreter, die den Willen ihrer Auftraggeber ignorieren. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das mit Gendern zu tun?) Daher stelle ich hier die Frage, welches Demokratieverständnis eigentlich von einem Teil der Abgeordneten gelebt wird. Wundern Sie sich allen Ernstes darüber, warum in Umfragen sich immer mehr Bürger als unzufrieden mit der Demokratie äußern, sich von der Politik nicht mehr verstanden fühlen, ja sie teilweise ablehnen? Es bleibt ja nicht bei dem Diktat des Genderns. In mittlerweile fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens werden Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Interessen der Bürger zum Teil diametral entgegengesetzt sind und mit denen die Bürger, die entsprechend ihrer menschlichen Natur handeln, in die Gesetzeswidrigkeit getrieben werden. Und viele dieser Gesetze gehen den Menschen an ihre Existenzgrundlage: Erspartes wird aufgezehrt, Wohneigentum entwertet oder im schlimmsten Fall vernichtet; sie führen zu Insolvenzen, Betriebsaufgaben oder Verlagerung ins Ausland und kosten Arbeitsplätze. Das macht Angst. Diese Abschweifung war erforderlich, um einmal die Dimensionen klarzumachen. Es fing vor vielen Jahren ganz harmlos damit an, einfach den Wörtern des generischen Maskulinums ein „in“ anzuhängen. Das haben wir leider nicht ernst genommen, auch ich habe mich nur lustig gemacht, habe gesagt, bis 1990 war ich Physiker – und jetzt bin ich Physikerin. Ich habe aber nie etwas dagegen getan, denn es schien mir nicht wichtig. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD) Ja, Frau Marx, es fing harmlos an und wurde von vielen belächelt, es hat aber keiner geahnt, was für ein Ausmaß das jemals annehmen wird. Ich möchte hier an dieser Stelle mal ein Beispiel beschreiben, warum dieses Gesetz so notwendig ist, um dem Gender- und Transgenderwahn Einhalt zu gebieten. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Was? Wir reden über Menschen!) Da lebt seit 2005 in Thüringen eine österreichische Familie, deren Kinder hier in Thüringen geboren sind; die Kinder sind sportliche Talente, werden aber in diesem weltoffenen Thüringen unter einer rot-rot-grünen Verwaltung in der U19 nicht mehr gefördert, weil sie keine Deutschen sind. Das heißt, sie dürfen das Sportgymnasium nicht besuchen. Deshalb beantragen die Eltern für die Kinder eine deutsche Staatsbürgerschaft. So wenden sie sich sehr höflich mit „sehr geehrte Damen und Herren“ an die Ausländerbehörde. Anstatt schnelle Unterstützung zu bekommen, lautet die Antwort (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Sind wir noch beim Thema?) – ich zitiere –: „Ich bitte Sie von der Anrede ‚Frau‘ oder ‚Herr‘ abzusehen und stattdessen die Anrede ‚Person‘ zu wählen.“ (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch aus dem Paulaner-Garten!) (Beifall und Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit diesem Gesetzentwurf wird nicht nur dem Problem der Missachtung des Landtags, sondern auch der Missachtung des Souveräns, des Bürgers, Rechnung getragen. Frau Marx, Sie können doch gendern, so viel Sie wollen. Aber hier geht es um Amtssprache, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, und sie soll es nicht tun, das ist der Punkt!) wie in den Ämtern kommuniziert wird, und es geht darum, wie in den Schulen gelehrt wird. Wenn in allen Schulen zwangsläufig Gendern gelehrt wird, ist das auch eine Vergewaltigung (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie wissen gar nicht, wovon Sie reden!) der Kinder, die es nicht wollen. Dann müssen wir konsequent sein, wenn es um die Freiheit geht. Dann müssen wir konsequent sein und zwei verschiedene Sprachschulmodelle anbieten, dort, wo gegendert wird, und dort, wo ich nicht zum Gendern gezwungen werde. (Zwischenruf Abg. Engel, DIE LINKE: Nie- mand zwingt Sie!) Ich halte diesen Gesetzentwurf für sehr wichtig. Ja, wir können in den Ausschüssen darüber diskutieren, vielleicht wird sich da eine andere Stimmung ergeben. Aber aus meiner Sicht ist die Annahme dieses Gesetzentwurfs, das Ja dazu, nichts weniger als den Willen der Mehrheit der Thüringer Bevölkerung zu respektieren. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Sie haben keine Ahnung von der Mehrheit der Thüringer/ ‑ innen!)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf.

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Laura Wahl GRÜNE

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Herr Präsident, werte Kolleg/-innen, liebe Zuschauer/ ‑ innen auch auf der Tribüne und am Livestream! (Unruhe CDU) Frau Herold, Frau Dr. Bergner – ich kann es ja verstehen, Sie haben irgendwie 30 Jahre wissenschaftliche Forschung, gesellschaftliche Debatte verpasst und jetzt wachen Sie auf mit einer Menge Wut und Frust im Bauch, dass das alles so kompliziert ist. Aber ich sage Ihnen, es ist nicht die Verantwortung oder das Problem der Gesellschaft, sondern es ist Ihr Problem; damit können Sie sich in Ruhe auseinandersetzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Demokratieverständnis ist: Reden und reden lassen. Und ich schwanke die ganze Zeit zwischen Lachen – oder ob ich das gerade total erschreckend finde, weil gerade Sie, die doch angeblich für die Redefreiheit sind, ein gesetzliches Verbot einführen wollen. Bisher kann jeder reden, wie er es tun möchte oder auch nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt keine Regelung. Ja. Damit sind wir schon mittendrin im Thema. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, worum es konkret geht, und vielleicht damit beginnen, was bisher im Thüringer Gleichstellungsgesetz steht. Eine ganz einfach easy verständliche Formulierung in § 28, die ich einmal vorlese: „Behörden und Dienststellen haben beim Erlass von Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken in amtlichen Schreiben und bei Stellenausschreibungen soweit wie möglich geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen.“ Das lässt die Offenheit, gibt irgendwie eine Richtung vor, verbietet aber niemandem irgendwas, ist eine Richtlinie. Ich lese Ihnen jetzt mal vor, was die CDU daraus machen will. Den Teil mit den Rechtsvorschriften und wofür das alles gilt, lasse ich weg. „Behörden […] haben […] in ihrer gesamten öffentlichen Kommunikation soweit wie möglich geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen und eine diskriminierungsfreie, bürgerfreundliche, einheitliche, verständliche Sprache auf der Grundlage des vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebenen Amtlichen Regelwerks anzuwenden. Die Verwendung einer Vielzahl verkürzter Schreibweisen und von Sonderzeichen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Formen, wie ‚Gender-Stern‘, ‚Gender-Doppelpunkt‘, ‚Gender-Unterstrich‘ oder Doppelpunkt im Wortinnern, ist unzulässig.“ Aus 27 Wörtern machen Sie 83 Wörter. Für eine Fraktion, die sonst immer so gern von Bürokratieabbau spricht und der es angeblich um einfache, unkomplizierte Sprache geht, eine ganz schön verschachtelte Regelung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen wir uns doch einmal an, was die CDU hier konkret fordert: eine diskriminierungsfreie Sprache. Hier fängt es schon an. Ich glaube, Sie sollten sich einmal damit auseinandersetzen, was „diskriminierungsfrei“ bzw. „Diskriminierung“ ist. Und nein, wenn Menschen aus Politikern Politiker/-innen machen, dann diskriminiert das keine Männer – ganz im Gegenteil. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Natürlich!) (Unruhe DIE LINKE) Frau Tasch, ich mache es mal ganz einfach. In „Politiker“ ist die Politikerin gar nicht inkludiert. Ich sage es noch einmal: Politiker/-innen, da sind alle drin. Also, wenn Sie damit schon Probleme haben – na, ja. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Genus ist nicht Sexus!) Das zeigt ein bisschen das Problem, denn schon jahrhundertelang hatten Männer eben nicht nur in der Realität, sondern auch sprachlich, in der deutschen Sprache eine Art von Dominanz. (Beifall DIE LINKE) Dass hier endlich wenigstens sprachlich so ein bisschen Gerechtigkeit hergestellt wird, ich glaube, das bricht niemandem was ab. Und noch mal: Sie müssen es ja nicht tun. Es geht lediglich darum, dass es niemand anderem verboten wird. Und es geht darum, dass eine gesellschaftliche Mehrheit nicht der Minderheit verbietet, so zu reden, wie sie möchte. Minderheitenschutz! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die Mehrheit will ja normal sprechen!) Die Mehrheit darf so sprechen, wie sie möchte. Aber vielleicht darf auch die Minderheit so sprechen, wie sie es möchte. (Unruhe DIE LINKE, CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, es gibt Untersuchungen, die deutlichen zeigen, dass Sprache auch … (Unruhe im Hause) (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ihr sollt nicht immer die Frau Tasch ärgern!)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Ich bitte doch um etwas Ruhe im Saal.

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Laura Wahl GRÜNE

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Wenn Sie mir zuhören würden, dann könnte ich Ihnen auch erläutern, wie Sprache Gedanken formt. An wen denken Sie, wenn ich sage, Sie sollen mir berühmte Schauspieler nennen? Können Sie mal ausprobieren. Da werden Namen wie George Clooney, Brad Pitt oder Matthias Schweighöfer kommen. Erst wenn man nach Schauspieler/ ‑ innen fragt, dann werden Sie auch Namen wie Jennifer Aniston, Sandra Hüller oder Angelina Jolie hören. Von solchen Beispielen gibt es Hunderte. Und problematisch wird das durchaus, wenn sich dieses Phänomen auch auf Kinder auswirkt. Mittlerweile sind Politikerinnen eine stinknormale Sache. Aber wenn immer nur von Handwerkern, von Ingenieuren, von Förstern gesprochen wird, dann hat das einen Effekt auf Mädchen, welche Berufe sie sich vorstellen können oder welche erst mal nicht. Aber zurück zu „diskriminierungsfrei“: Hier möchte ich gern noch einmal eine Stellungnahme von QueerWeg e. V. zitieren, die vieles Wichtige auf den Punkt bringt: „Eine größere soziale Relevanz hat der Bedarf nach einer geschlechtersensiblen Sprache erhalten, als das damals unionsgeführte Bundesinnenministerium 2019 (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: „Innen- ministerium“, ist das gegendert?) mit einer Reform des Personenstandsgesetzes eine Entscheidung des […] positiven Geschlechtseintrags für intergeschlechtliche Menschen einforderte. Somit ist auch im deutschen Recht anerkannt, was im medizinischen und gesellschaftswissenschaftlichen Diskurs schon lange Fakt ist, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Wenn der CDU-Antrag nun von einer ‚ideologischen Auffassung‘ spricht, die angeblich ‚das biologische Geschlechtersystem von Männern und Frauen infrage stellt‘, leugnet dieser nicht nur die faktische Existenz von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen; er zieht auch eine Ideologie der Zweigeschlechtlichkeit der Realität vor.“ – QueerWeg e. V. (Unruhe CDU) Am Mittwoch gab es vor diesem Landtag eine Kundgebung, die von QueerWeg und anderen Queeren-Initiativen organisiert wurde. Auf dieser Kundgebung machten Redner/ ‑ innen deutlich, dass sie sich persönlich von diesem Gesetz betroffen fühlen. Eine Rednerin sagte etwa, es fühle sich so an, als sollten queere Personen wieder unsichtbar gemacht werden. Queere Personen, also zum Beispiel Trans-, Inter-, Nonbinary-Personen wurden über Jahrhunderte in unserer Gesellschaft nicht nur unsichtbar gemacht, sie wurden aktiv ausgegrenzt, ihnen wurde Gewalt angetan, sie wurden diskriminiert. Und ein kleines Sternchen mag für viele von uns kein großes Ding sein, aber für queere Menschen bedeutet es eben eine ganz wichtige Errungenschaft, nämlich endlich als sichtbarer Teil unserer Gesellschaft auch wahrgenommen zu werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn Gendern nun in den Schulen verboten werden soll, dann macht das natürlich auch was mit queeren Jugendlichen. Gerade queeren Jugendlichen, die meist sowieso schon in einer sehr schwierigen Lage sind, vielleicht von Selbstzweifeln geprägt sind, wird von der CDU extra noch mal signalisiert: Du sollst in unserer Sprache keinen Platz haben; wir wollen nicht, dass du Teil dieser Gesellschaft bist. Das ist ein absolut fatales Zeichen an Jugendliche und das Gegenteil von Minderheitenschutz. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Humbug hier!) Dazu will ich auch einmal den MDR zitieren, der übrigens gestern in seinem Artikel ganz wunderbar gezeigt hat, wie unkompliziert und kreativ die verschiedenen Arten des Genderns genutzt werden können. Dafür muss man aber aufmerksam lesen können. Im Artikel steht: „‚Es erschließt sich uns nicht, wovor Kinder und Jugendliche ‚geschützt‘ werden sollen‘, teilte der TLV dem MDR mit. Die Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen handhabten das Gendern sehr unterschiedlich – ‚eben weil es bisher weder ein Verbot noch ein Gebot hierzu gibt. […]‘ Den Vorwurf, die gendergerechte Sprache würde den Schülerinnen und Lehrern von der Politik übergestülpt, kann der TLV nicht nachvollziehen. Landesvorsitzender Tim Reukauf sagte MDR THÜRINGEN: ‚Tatsächlich erleben wir in den Schulen eher das Gegenteil: Für die jungen Menschen ist es mittlerweile ganz selbstverständlich, kommt also demografisch betrachtet eher von unten in die Gesellschaft hinein.‘ (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Schüler ab der fünften Klasse setzten sich bewusst mit der Thematik auseinander – ‚nicht zuletzt auch deshalb, weil sie mit den verschiedenen persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der eigenen Körperidentität konfrontiert werden und das nicht immer positive Erfahrungen sind.‘ Und: ‚Ein Verbot ließe sich also nicht nur schwer durchsetzen – es wäre auch ein furchtbares Signal der Intoleranz an die nachfolgende Generation.‘“ (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das habe nicht ich gesagt, sondern Tim Reukauf vom Thüringer Lehrerverband. Mich verwundert vor allem, dass gerade die CDUFraktion, die meint, man könne mit Faschisten anständig diskutieren, diese Diskussion Lehrkräften und Schüler/ ‑ innen nicht zutraut. Seien wir ehrlich: Schule ist häufig langweilig, aber welche Stunden bleiben uns denn in Erinnerung? Bei mir zumindest sind es genau die, als wir im Unterricht endlich mal über kontroverse gesellschaftspolitische Themen diskutiert haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Recht- schreibung und Lesen waren nicht dabei!) Das war spannend, das hat zum Nachdenken angeregt. Und diese Debatte überhaupt zu führen, das wollen Sie in den Schulen nun verbieten. Eine gesellschaftliche Entwicklung, die auf TikTok, die an den Abendbrottischen, die in Freund/-innenkreisen sowieso diskutiert wird: das wollen Sie aus den Schulen raushalten. Ich frage mich, wem das irgendwas helfen oder weiterbringen soll. Was mich besorgt, ist, dass Sie sich nicht zu schade sind, rechte Kampfbegriffe wie „angeblicher Genderzwang“ in Ihrer Rede zu benutzen. Auch Gender-Mainstreaming wird als ideologisches Projekt verurteilt. Gender-Mainstreaming ist zugegebenermaßen kein schönes Wort, aber im Grunde soll es nur darauf hinwirken, dass bei allen politischen Maßnahmen die Gleichstellung der Geschlechter mit betrachtet wird. Und ich warte auf den Tag, an dem Sie erklären, dass auch die Gleichstellung von Mann und Frau eigentlich nur irgendein Ideologieprojekt ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir als Bündnisgrüne kämpfen für eine Gesellschaft, in der es darum geht, dass Minderheiten keine Sorge haben müssen, gegen die Mehrheitsgesellschaft ausgespielt zu werden. Das macht eine liberale Gesellschaft aus. Eine liberale Gesellschaft braucht keine Sprachpolizei; Rede- und Sprechverbote sind das Gegenteil einer liberalen Gesellschaft. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen hoffe ich sehr, dass die Freien Demokraten erkennen …

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

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Laura Wahl GRÜNE

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Ich wurde allerdings auch so viel unterbrochen, dass ich auf 10 Sekunden noch gehofft hätte. Na gut. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Es ist unfassbar, wie die alten Männer da applaudieren!) Jeder soll reden und reden lassen wie er will, darum geht es. (Unruhe im Hause)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Nachdem wieder etwas Ruhe eingekehrt ist, rufe ich als nächsten Redner Herrn Prof. Dr. Voigt für die CDU-Fraktion auf. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es geht um politische Strategie bei dem Thema! Deutlicher kann man es nicht demonstrieren!) Herr Abgeordneter Dittes, Sie können später noch mal reden, jetzt redet Abgeordneter Voigt.

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Mario Voigt CDU

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren! Herr Dittes, ich habe es schon bemerkt, dass Sie hier momentan so eine Art Selbstvergewisserungsplenum betreiben; das haben wir durch diese ganze Aufgeregtheit heute erlebt. Aber ich glaube, es macht Sinn, Themen zu versachlichen, mit der nötigen Gelassenheit zu nehmen, wie es Frau Marx gesagt hat, und das machen wir auch bei diesem Thema. Das kann ich Ihnen persönlich auch empfehlen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da sind wir sehr gespannt!) Im vergangenen Jahr haben nach Auskunft der Präsidentin 24.000 Menschen dieses Hohe Haus besucht, darunter waren viele Schülerinnen und Schüler, die hier oben sitzen. Wir haben in diesem Hohen Haus gemeinsam beschlossen, dass wir … (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben das nicht gemeinsam beschlossen!) Ja, Sie nicht, aber das Hohe Haus hat das beschlossen, und so verstehen wir Demokratie in diesem Land. – Das Hohe Haus hat beschlossen, dass wir uns in öffentlichen Einrichtungen an die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung halten sollen. Gestern erst wieder haben Schülerinnen und Schüler hier in diesem Haus Informationsmaterial bekommen, in dem stand, dass das hier das Redner/-innenpult ist. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das ist ein Redepult!) Nein, ich habe es extra noch mal nachgeschaut. – Da sehen Sie, wo das Problem schon beginnt, Frau Rothe-Beinlich, weil es eben keine Klarheit mehr gibt innerhalb der deutschen Sprache. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber wir wissen doch alle, was gemeint ist!) (Unruhe SPD) Der Kern unseres Gesetzes ist: Thüringen ist ein Land der Sprache. Thüringen ist ein freiheitsliebendes Land. Und jeder Bürger soll so reden, wie ihm der Schnabel gewachsen ist, nach seiner Fasson. (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie wollen es verbieten!) Aber – und darin besteht der Unterschied – diejenigen, die im Namen und durch die Öffentlichkeit, durch die Allgemeinheit finanziert werden, die dürfen nicht ihre persönlichen Überzeugungen zu einem erklärenden Maßstab für alle anderen machen. Das ist der Unterschied. (Beifall CDU) Wir wollen, dass der Staat nach geordneten Regeln spricht, und das sind die Regeln der deutschen Grammatik, ganz einfach. (Beifall CDU, AfD) Und damit sind wir im Übrigen gemein mit 70 Prozent der Thüringer Bevölkerung. Das ist hier schon häufiger gesagt worden. Die Menschen wollen keinen Doppelpunkt, Stern oder Glottisschlag. Sibylle Göbel hat das erst kürzlich in der „FUNKE-Zeitung“ hier in Thüringen geschrieben; ich zitiere es noch mal: Das ist ein akademisches Elitenprojekt, fernab jeglicher Lebenswirklichkeit und vor allem als Bevormundung! (Unruhe DIE LINKE) (Beifall CDU) Besser hätte man es nicht zusammenfassen können. Ich halte es Ihnen jetzt einfach nur vor, das sind Zitate: „Gendern ist eine Form von Tollwut!“ – Heinz Rudolf Kunze. Brecht, der Philosoph: „Eine der dümmsten Ideen!“ Da geht es nur um Doppelpunkt und Sternchen, nicht, dass wir uns missverstehen. Ich habe auch gesagt „Sehr geehrte Damen und Herren“, das ist auch schon Gendersprache. (Beifall der CDU, Gruppe der FDP) Aber es geht um die Frage Doppelpunkt und Sternchen. „Verlogener Scheißdreck“ schreibt Elke Heidenreich, eine der angesehensten deutschen Literaturkritikerinnen. (Beifall CDU) Und wenn wir über Wissenschaft reden, Frau Wahl, dann gucken Sie sich bitte auch die Wissenschaft an, dann schauen Sie sich an, was Linguisten über das Thema schreiben. Ich zitiere nur einen Bekannten, Peter Eisenberg: […] vergeht sich am höchsten Kulturgut Deutschlands. Besser kann man nicht zusammenfassen, worum es hier geht. Wir haben vor 15 Monaten hier in diesem Hohen Haus etwas beschlossen, und bis heute ist es nicht umgesetzt. Darum geht es. Es geht im Kern um die Frage, dass wir diese Klarheit herstellen, weil wir natürlich für geschlechtergerechte Sprache sind; dafür setzen wir uns ein; ich rede sie doch selbst. Aber es geht gleichzeitig auch um eine verständliche Anwendung der deutschen Sprache. Wir schaffen mit dem Gesetzesvorschlag Klarheit. Das ist Punkt Nummer eins. Wir setzen uns für etwas ein, ich habe es gerade gesagt. (Unruhe DIE LINKE) Jeder soll reden, wie er möchte. Aber derjenige, der in der Allgemeinheit von der Allgemeinheit finanziert wird, muss sich an die Regeln halten, die in Deutschland gelten, nämlich die der Grammatik. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Deswegen: Die Sprache soll diskriminierungsfrei sein, bürgerfreundlich und vor allem verständlich. Da sind wir übrigens überein mit dem Deutschen Beamtenbund und mit dem Thüringer Beamtenbund, die offen gesagt haben: Darum geht es und das wollen wir auch in Verwaltungen haben, damit auch eine Rechtsklarheit für unsere Verwaltungen. (Beifall CDU) Dasselbe gilt natürlich auch, wenn es darum geht, wie wir die Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung anwenden, denn der, Herr Schaft, lehnt nämlich die offiziellen Genderzeichen ab. (Unruhe DIE LINKE) Das ist eine Beschlusslage, und da können Sie Zitate noch so sehr hervorkramen, da gibt es eine klare Beschlusslage. Jetzt komme ich zum Zweiten: Mit dem, was wir hier vorlegen und mit dem, was wir auch schon vor 15 Monaten diskutiert haben, binden wir Menschen ein und schließen sie nicht aus. Das ist der entscheidende Punkt. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das interessiert keinen Menschen!) Sprache ist inklusiv. Und auf verständliche Sprache sind viele Menschen angewiesen: 6 Millionen Deutsche können laut Ministerium – das ist ein Bericht des Bundesfamilienministeriums – nicht oder unzureichend lesen und schreiben, (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das hat aber nichts mit Gendern zu tun!) mehr als jeder achte Erwerbstätige in Deutschland. Wenn Sie sich das anschauen, dann muss es doch unser gemeinsames Anliegen sein, dass Sprache einbindet und nicht ausschließt. Das, was Sie propagieren, ist genau dieser Ausschluss, das ist eine soziale Spaltung, und das lehnen wir ab. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das gilt im Übrigen auch für seh- und hörbehinderte Menschen in diesem Land und … (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Der Einzige, der was propagiert, bist du gerade!) Nein, ich propagiere eine inklusive Sprache und das ist, glaube ich, der große Unterschied. (Unruhe DIE LINKE) Das, was Sie dahinter sehen – und das hat, glaube ich, der Vortrag von Frau Wahl sehr eindeutig gezeigt –, ist, dass Sie natürlich versuchen, damit mehr als nur eine Sprachdiskussion zu machen. Sie versuchen tatsächlich, eine identitäre, eine identitätspolitische Diskussion zu machen. (Heiterkeit DIE LINKE) Die lehnen wir ab. Wir setzen uns tatsächlich für mehr Gerechtigkeit der Geschlechter ein. (Unruhe DIE LINKE) Die wird nicht über einen Bindestrich oder über ein Sternchen hergestellt. Sie wird darüber hergestellt, dass Frauen für die gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden müssen. Das ist zum Beispiel ein Weg, um so was herzustellen. (Beifall CDU) Das bedeutet auch, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Geschlechter gleichberechtigt herzustellen. Das ist Gleichberechtigung. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist verlogene Politik!) Im Übrigen, Herr Schaft, müssen wir uns doch hier nichts vorhalten lassen, Sie haben es doch selbst zitiert. Das Innenministerium unter einer CSU-Führung hat hergestellt, dass wir natürlich auch für diejenigen inklusiv sind, die nicht für sich selbst klar bestimmen können, ob sie Mann oder Frau sind. Und auch das ist ein Verständnis, was es in dieser Gesellschaft braucht. (Beifall CDU) Nur, was Sie daraus machen, ist ein Kulturkampf, das ist eine identitäre Bewegung von links, und die lehne ich eben auch ab. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie wirklich gerade gesagt, dass das identitäre Politik von links ist? Wogegen sind Sie heute Morgen eigentlich gerannt?) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Haben Sie einen totalen Schatten?)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Frau Abgeordnete Henfling, bitte mäßigen Sie sich! (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie stellen uns mit Leuten wie Sellner gleich! Sind Sie noch ganz knusper?)

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Mario Voigt CDU

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Ich habe gerade eine Sprachwissenschaftlerin zitiert, Frau Weidhaas, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man kann sich seine Zitate aussuchen!) die das genauso in einem wissenschaftlichen Aufsatz zitiert hat. Das können Sie gern nachschauen, stelle ich Ihnen gern zur Verfügung. Im Kern geht es um Dekonstruktion, und das hat Frau Wahl hier deutlich gemacht. Für Sie geht es nicht um die Frage von Sprache, für Sie geht es um die Trennung von Genus und Sexus, geht es um eine Sexualisierung von Sprache. (Unruhe DIE LINKE) Das ist, glaube ich, etwas, das ist eine Identitätspolitik. Ich kann zurückgehen bis Judith Butler, wir können uns das alle anschauen. Für mich geht es heute aber um eine ganz simple Sache: Wir wollen Klarheit für unsere Schulen, wir wollen Klarheit für unsere Verwaltung – nicht weniger und nicht mehr. (Beifall CDU) Es wäre nicht nötig, dieses Gesetz heute hier einzureichen, wenn Sie sich daran halten würden, was wir vor 15 Monaten hier beschlossen haben. (Beifall CDU) Wissen Sie, die deutsche Grammatik ist nicht gerecht oder ungerecht, das ist eine moralische Kategorie, die Sie versuchen einzuführen. Darum geht es uns eben genau nicht, weil, wenn es so wäre – wir schützen mit dem, was wir hier vorschlagen, die deutsche Sprache. Das generische Maskulinum ist asexuell, das hat nichts irgendwie mit Sexus zu tun. Das haben Sie in die Diskussion eingebracht, Frau Wahl. Und ich kann Ihnen sagen: Das Genus ist ein grammatikalischer Terminus, der ist innersprachlich, Sexus ist außersprachlich. Der Mensch – beinhaltet auch Frauen. Die Person – beinhaltet auch Männer. Deswegen tun Sie mir doch bitte den Gefallen, wenn Sie hier auf einer hohen moralischen Artikulationsfähigkeit unterwegs sind, (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und beschäftigen Sie sich wenigstens mit der Sache. Das wäre schon mal hilfreich; das erwarten wir von den Schülern da oben nämlich auch. (Beifall CDU) Was ich Ihnen vorwerfe, ist: Sie propagieren hier etwas, was ausschließt und was nicht integriert. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und das ist meiner Meinung nach das große Problem. Sie überfrachten ganz normale Sätze, verlieren damit den Fokus und beschädigen damit unsere Sprache. (Beifall CDU) Und ich zitiere wieder einen Forscher, Fabian Payr. Der sagt: „Sie verliert an Eleganz, Prägnanz, Praktikabilität, Natürlichkeit und Stimmigkeit.“ Mehr kann ich dazu gar nicht sagen. Das ist der entscheidende Punkt. Natürlich, Sie reden ganz selbstverständlich hier am Pult von Radfahrenden. Aber wenn wir die deutsche Grammatik tatsächlich mal anwenden würden, dann ist eben das Partizip Präsenz etwas, was nur in der unmittelbaren Gegenwart stattfindet. Die deutsche Grammatik sagt, jemand, der jetzt, Tag und Nacht, Stunde um Stunde permanent Rad fährt, das wäre ein Radfahrender. Aber gemeint ist eben der Radfahrer und die Radfahrerin. Und ich glaube, diese Präzision sollten wir uns leisten, wenn es um die Sprache geht. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Sie reden von Präzision und sagen gleichzeitig, die Identitären wollen das Gleiche wie wir!) – Ja, ich rede von Präzision. – Wir schaffen Klarheit, wir schaffen einen rechtlichen Rahmen, aber vor allen Dingen entsprechen wir auch dem, was in Deutschland wie mittlerweile in vielen anderen Ländern genauso gesehen wird, wie wir es hier gerade vortragen. Und da sind übrigens auch Parteien dabei, die sich hier jetzt sehr auf das moralische hohe Ross gesetzt haben. Wenn ich mir Baden-Württemberg anschaue: Da gibt es seit wenigen Tagen einen Kabinettsbeschluss, dass sich an das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und die Empfehlung des Rates für deutsche Rechtsschreibung gehalten werden soll. Zitat aus Baden-Württemberg. Da regiert ein grüner Ministerpräsident. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, der hat aber kein Gesetz erlassen!) Dann schaue ich über die Landesgrenze nach Sachsen. Dort gibt es eine Bekanntgabe des Kultusministeriums, in der schriftlichen Kommunikation von Schulen und Schulaufsichtsbehörden stets dem amtlichen Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung zu folgen. Da sind Grüne und SPD beteiligt, auch die haben das eingeführt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Haben die ein Verbot erlassen? Nein!) Sachsen-Anhalt, Hessen, Schleswig-Holstein, all das sind Länder, die das genauso sehen, wie wir das hier vortragen. Und genau aus diesem Grund sage ich Ihnen eins … (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt keine Verbote!) Die schaffen auch einen Regelungsrahmen. – Wir entsprechen genau dem, was hier gerade zur Diskussion stand. Und ich merke an Ihrer Emotionalität, dass es Ihnen gegen den Strich geht, dass wir nicht nur mit der deutschen Bevölkerung, (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nicht nur mit der Thüringer Bevölkerung, nicht nur mit anderen Bundesländern im Gleichklang sind, sondern dass wir vor allen Dingen auch einen Maßstab dafür schaffen, wie öffentliche Behörden, aber eben auch wie in den Schulen gelehrt werden soll. Und trotzdem kann jeder sprechen, wie er möchte. Das ist die Freiheitlichkeit, die es in diesem Land braucht. (Beifall CDU) Wir haben uns ganz in Ruhe angehört, was Sie vorgetragen haben. Sie schreien hier die ganze Zeit rein, Herr Dittes. Deswegen sage ich Ihnen eins: Sie können das weiter so machen. Die Thüringer sind freiheitsliebend. Die Thüringer wollen nach ihrer Fasson sprechen und reden wie sie wollen, von mir aus auch im privaten Bereich, wenn sie ein Gendersternchen nutzen wollen. (Unruhe DIE LINKE) Das ist genau das, worum es geht. Aber in öffentlichen Bereichen, wo wir finanziert werden, muss man sich an die Regeln halten. Einen ordentlichen Rechtsrahmen dafür legen wir als CDU vor. Sie können gern mitmachen – dann würden Sie zum ersten Mal seit Langem wieder dem entsprechen, was tatsächlich in diesem Land passiert. Schönen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD hat sich Abgeordneter Jankowski gemeldet. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Klat- schen Sie, freuen Sie sich – Sie sind ein Arschloch!) Frau Abgeordnete Müller, Sie erhalten einen Ordnungsruf. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE) Und wenn Sie sich nicht mäßigen, kriegen Sie gleich noch einen zweiten.

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Denny Jankowski AfD

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Es ist doch etwas mehr Stimmung. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste und Schüler auf der Tribüne, wirklich niemand, der die deutsche Sprache nur halbwegs beherrscht, möchte mit all den bunten Sonderzeichen behelligt werden, egal ob Genderstar, Gendergap, lustigen Fantasiepronomen à la „dey“, „dem“ oder „xier“, „xiem“ und was es nicht sonst so alles gibt. Die Bürger dieses Landes können damit nichts anfangen; das wird in jeder neuen Umfrage zu diesem Thema aufs Neue sehr, sehr deutlich. Trotzdem aber fühlen sich die Genderbefürworter immer weiter bemüßigt, die Leute zu belehren, wie sie zu sprechen haben, um angeblich ja keinen zu diskriminieren. Beinahe monatlich gibt es wieder eine neue Variante, wie man unsere Sprache noch schlimmer verunstalten kann. Und auch vor unseren Schulen und der öffentlichen Verwaltung macht dieser Wahnsinn keinen Halt, weswegen wir das heute hier zu diesen Anträgen thematisieren und diskutieren müssen, vor allem auch darüber diskutieren müssen, wie man dem Genderirrsinn endlich Einhalt gebieten kann. Weil Sie von Rot-Rot-Grün es immer so gern behaupten, Herr Schaft zum Beispiel oder Frau Marx: Niemand will hier irgendwem verbieten, wie er privat zu sprechen hat, oder gar Sprachverbote aussprechen. Zu Hause können Sie doch gern so sprechen, wie Sie wollen. Sie können gern über den Arbeitstag mit Ihren Kolleg-Sternchen-innen sprechen. Sie können auch darüber sprechen, ob am Wochenende das austragende Elternteil mit dem nicht gebärenden Elternteil und den Kindern vielleicht mal wieder Großelternteil eins und zwei besucht. Das können Sie alles tun. Sie können auch in den Supermarkt gehen und dann mit der neuesten Sprachkarambolage vom Gottvater des Genders Lann Hornscheidt von „Ens Käufens“ und „Ens Einkaufskorb“ sprechen. Auch das können Sie tun. Okay, wenn Sie das tun, müssen Sie halt damit leben, dass unter Umständen jemand einen Notarzt ruft wegen Verdacht auf Schlaganfall. (Beifall AfD) Aber all das können Sie tun! Es ist dann aber etwas völlig anderes, wenn diese Sprachverunstaltungen Einzug in die öffentliche Verwaltung finden oder sogar von Lehrern in der Schule verwendet werden. Hier kann man zu Recht erwarten, dass nach den Regeln der deutschen Sprache gesprochen und auch geschrieben wird. (Beifall AfD) Leider ist diese Selbstverständlichkeit heute nicht mehr gegeben. Deswegen bedarf es einer Diskussion und Anträge, wie wir sie heute hier besprechen, um diese Selbstverständlichkeit wiederherzustellen. Denn diese rot-rot-grüne Landesregierung findet das Gendern ja nicht nur super, sondern fördert es sogar. Deswegen bekommen Bürger mittlerweile von Verwaltungen Formulare und Schreiben, die sie nicht mehr verstehen, bei denen man die Texte dreimal lesen muss, um überhaupt noch den Inhalt zu erfassen. Denn einen Lesefluss bekommt man vor lauter Sternchen, Unterstrichen, Gaps gar nicht mehr hin. Selbst an den Schulen beginnen nun schon Lehrer den Genderquark den Schülern einzutrichtern, wie ich in der Einbringungsrede zu unserem Antrag beispielhaft erwähnt habe. Genau dieses schleichende Einsickern der Gendersprache in den Alltag, gegen den Willen eines Großteils der Bevölkerung, wird von der Landesregierung gefördert. Hier handelt es sich eben nicht um eine natürliche Veränderung der Sprache, sondern um eine gesteuerte Veränderung. (Beifall AfD) Das Ganze erdacht von einer kleinen Gruppe von Pseudowissenschaftlern an den Universitäten, die anscheinend pausenlos zusammenhocken und dabei sehr krampfhaft überlegen, welche Personen und Gruppen sich denn angeblich diskriminiert fühlen müssten durch unsere jetzige Sprache und wie die Bürger doch gefälligst sprechen müssten, um diese angebliche Diskriminierung irgendwie zu umgehen. Dabei ist den Befürwortern der verschiedenen Gendersprachen ja durchaus bewusst, dass sich die Sprachverunstaltungen auf normalem Weg niemals durchsetzen würden. Deswegen versucht man ja auch zu Mitteln zu greifen, gegen die Bürger sich nicht wehren können, zum Beispiel bei öffentlichen Dokumenten von der Verwaltung und eben auch bei Kindern an der Schule. Ich habe vor einigen Jahren eine Veranstaltung in Jena zum Thema „Gendern“ besucht – und weil es ja jetzt üblich ist zu sagen, wenn ein AfDler eine Veranstaltung besucht, ist das Parteilinie: Ich kann Ihnen versichern, das Gendern ist deswegen nicht Parteilinie geworden. (Beifall AfD) Bei dieser Veranstaltung waren jede Menge Gendertheoretiker anwesend, unter anderem auch Prof. Lann Hornscheidt. Sie haben darüber diskutiert, welche Art des Genderns denn angeblich am wenigsten diskriminiert, ob Genderstar, Binnen-I, Gap usw., also was am besten ist. Ich fand es schon sehr lustig, wie die einzelnen Befürworter sich dabei förmlich in den Haaren hatten und jeweils den Vertretern der anderen Varianten vorgeworfen haben, wen sie denn noch alles mit ihrer Variante diskriminieren. Unter anderem gab es dann aber auch eine längere Diskussion darüber, wie sich das Gendern denn durchsetzen könnte. Alle Gendertheoretiker waren sich in einer Sache einig: Das Gendern wird sich nicht durchsetzen auf normalem Weg. Der normale Bürger lehnt das ab. Selbst an Universitäten werden es wahrscheinlich die eher technischen Studienrichtungen auch nicht wirklich umsetzen wollen. Aber dann kam man schnell zu der Lösung: Man muss ja auch gar nicht alle überzeugen. Wir möchten uns auf die Multiplikatoren konzentrieren. Das waren für die Gendertheoretiker vor allem Moderatoren, Journalisten und auch Lehrer. Man sagte ganz offen, dass das Ziel sein muss, über die Lehrer und Schulen das Gendern in die Köpfe der Kinder zu bekommen, dann würde sich das Ganze mit der Zeit schon irgendwie durchsetzen. Diese Herangehensweise ist perfide, sie ist gegen den ausdrücklichen Wunsch vieler Eltern, deswegen muss schleunigst dem Gendern an unseren Schulen ein Riegel vorgeschoben werden. (Beifall AfD) Vor etwas über einem Jahr stellte ich auch eine Kleine Anfrage, wie die Landesregierung zum Thema „Gendersprache in Schulbüchern“ und in der Schule insgesamt steht. Die Antwort der Landesregierung war sehr bezeichnend. Ich möchte deswegen mal kurz zwei Antworten oder zwei Auszüge hier zitieren. Ich fragte: „Wie steht die Landesregierung dazu, dass Lehrmittel […] [an] Grundschulen teilweise gendergerechte Schreibweise beinhalten, obwohl diese nicht den offiziellen Regeln der deutschen Rechtsschreibung entspricht?“ Die Antwort der Landesregierung: „Die Landesregierung tritt für gendergerechte Sprache ein und befürwortet auch die Nutzung von Lernmitteln mit gendergerechter Sprache.“ Dann fragte ich nach: „Wenn die Landesregierung die Auffassung vertritt, dass gendergerechte Sprache im Unterricht gelernt werden sollte: ab welcher Klassenstufe erachtet die Landesregierung dies denn für sinnvoll?“ So räumte die Landesregierung in der Antwort wenigstens ein, dass der Einsatz von gendergerechter Sprache in der Grundschule nicht einfach ist und unter Umständen die Kinder vor schwierige Konstruktionen stellt, die sie nicht erfassen können. Trotzdem ist man aber der Auffassung, dass auch schon sehr früh mit der Gendersprache begonnen werden sollte, denn in der Antwort kommt folgender Satz, ich zitiere: „Deshalb sollte dosiert ab Klasse 1 mit gendergerechter Sprache eine Einführung stattfinden.“ Ich glaube, diese Antworten der Landesregierung machen sehr deutlich, dass von der Landesregierung nicht nur geduldet wird, dass der Genderirrsinn sich langsam an unseren Schulen ausbreitet, sondern die Politik sogar die Ursache dafür ist. (Beifall AfD) Es wird deutlich, wie wichtig die heute hier zu diskutierenden Anträge sind und wie wichtig es ist, dem Genderirrsinn an unseren Schulen endlich einen Riegel vorzuschieben. (Beifall AfD) Wir werden als AfD-Fraktion auf jeden Fall jeder Initiative und jedem Antrag zustimmen, die bzw. der uns diesem Ziel näherbringt. Das heißt, wir werden auch den Anträgen der CDU zustimmen oder auch einer Ausschussüberweisung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen doch noch Redemeldungen vor. Bitte, Herr Abgeordneter Schaft.

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Christian Schaft Die Linke

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Werte Kollegen und Kolleginnen, ich bin jetzt noch mal nach vorn gegangen, weil das eine oder andere so nicht stehen bleiben kann. Da könnte man ja sogar fast noch bei den ganz harmlosen Sachen anfangen, wenn Herr Voigt den Glottisschlag infrage stellt und ich mich dann frage, wie wir künftig „Spiegelei“, „Hebamme“ oder „Nudelauflauf“ richtig aussprechen. Aber das ist angesichts dessen, was gesagt wurde, nicht mehr das, worauf ich eingehen will. Ich will erst noch mal sagen, was nämlich im November 2022 besprochen wurde, weil ja so getan wird, als sei das, was wir jetzt hier als Gesetzentwurf haben, im Prinzip das Gleiche. Das ist es nämlich nicht. In dem Antrag, der im November 2022 beschlossen wurde, war nämlich auch der Auftrag zum Verbot der geschlechtergerechten Sprache an die Hochschulen, an die Rechtspflege und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk formuliert. Ich habe damals schon gesagt, Herr Voigt, dass Sie sich überhaupt bemüßigt gefühlt haben, damit in die Wissenschaftsfreiheit, in die Unabhängigkeit der Justiz und die Pressefreiheit einzugreifen, das war schon absurd, aber das, was Sie hier heute abgezogen haben, setzt dem Ganzen noch das i-Tüpfelchen auf. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Sie setzen sich ja offensichtlich nicht mit dem auseinander, was hier gesagt wird, beispielsweise, als Sie jetzt die 6 Millionen Menschen erwähnt haben, die in Deutschland Analphabeten und Analphabetinnen sind. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Doch!) Ich habe vorhin gesagt, die haben ein Problem so oder so, ob wir geschlechtergerecht reden oder nicht. Da geht es doch um ganz andere Fragen, wie wir diese Menschen unterstützen. Das wird nicht dadurch gelöst, dass wir ab morgen in der Schule oder in der Verwaltung nicht mehr geschlechtergerecht reden. (Unruhe CDU) Und auch bei den Zitaten, die Sie genannt haben. Es ist geschenkt, dass dort sechs Männer und eine Frau waren, aber so zu tun, als sei die Linguistik komplett gegen das Gendern – nein. Es gibt diejenigen, die sagen, wir müssen den Sprachwandel beobachten, es gibt diejenigen, die sagen, es kann eine Alternative sein. Ja, es gibt auch die Kritiker/ ‑ innen. Aber es ist eben nicht so, wie Sie sich die Welt malen, dass alle sagen, das wäre nicht zu machen. Dann will ich noch auf den letzten Punkt eingehen oder erst mal eine Frage stellen, vielleicht können Sie die ja beantworten: Angenommen, dieser Gesetzentwurf würde durchgehen, was würde denn mit Schüler/ ‑ innen, die im Schulalltag geschlechtergerecht schreiben oder Lehrkräften, die geschlechtergerecht sprechen und schreiben, passieren? Sollen die dann einen Verweis bekommen? Sollen die Lehrkräfte entlassen werden? Was ist denn die konkrete Konsequenz dessen, was Sie hier in diesem Gesetzentwurf vorschlagen? Die Antwort bleiben Sie schuldig. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann will ich auf den letzten Punkt eingehen, und da wird es nämlich vollends absurd. Ich frage Sie ganz ehrlich, ob Sie es entweder nicht merken oder ganz bewusst machen. Antifeminismus und der Kampf gegen geschlechtergerechte Sprache sind ein zentrales Mobilisierungsfeld der extrem Rechten und der Identitären Bewegung, mit der Sie uns hier gleichgesetzt haben. (Unruhe CDU) Das ist eine Gefahr für die Demokratie und Sie merken es offensichtlich nicht oder machen es mit, weil Sie irgendwie vor der AfD landen wollen. Fassen Sie sich mal an die eigene Nase und überlegen Sie, was eigentlich Ihre Verantwortung für die Demokratie ist! Dieser Gesetzentwurf ist es auf jeden Fall nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Werner. Bitte.

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Heike Werner

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich würde zuerst gern auf den CDU-Gesetzentwurf eingehen. Dieser CDU-Gesetzentwurf unterstellt, es gebe durch die Landesregierung rechtlich verbindliche Vorschriften, nach denen sich Behörden, Hochschulen, Schulen der Binnenzeichen, Unterstrich, Doppelpunkt usw. zu bedienen hätten. Das ist falsch. Richtig ist, dass es weder in dem von der CDU eingebrachten Gleichstellungsgesetz – übrigens in § 28 – noch in den Arbeitshilfen zur rechtsförmlichen Gestaltung von Thüringer Gesetz- und Verordnungsentwürfen vom Justizministerium, weder im Gesetz zu barrierefreiem Internet noch in der Schullandschaft Vorschriften für die Verwendung von Sonderzeichen gibt. Insbesondere bei Letzterem wird explizit darauf verwiesen, dass das amtliche Regelwerk des Rats für die deutsche Rechtschreibung verwandt werden soll. Es gibt auch keine – wie hier unterstellt – Nachteile beim Ablegen von Prüfungsleistungen oder bei dem Anfertigen von Abschlussarbeiten, weder in Schulen noch in Hochschulen, wenn die sogenannte Gendersprache nicht verwendet würde. Es gibt also gar keine Benachteiligung und es gibt keine Gebote. Da fragt man sich: Wenn es das also nicht gibt, warum besteht dann ein Regelungsbedarf? Da muss man sich ganz genau fragen, was denn dieses Gesetz tatsächlich bedeuten soll, also einen Gesetzentwurf für etwas zu verfassen, was schlicht überflüssig ist. Jetzt könnte man sagen, na ja, Sie haben nichts Besseres zu tun. Das wäre ja eine Erklärung. Man könnte auch sagen, okay, nehmen wir es nicht so ärgerlich, Sie rauben uns hier zwar Zeit, aber sei es drum. (Unruhe CDU) Mich ärgert aber wirklich, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, dass Sie uns hier faktisch einen Kulturkampf aufzwingen und eben nicht nur Zeit klauen, sondern Sie wollen mit billigem Populismus, den Sie auf dem Rücken von Minderheiten austragen, politischen Profit einheimsen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will es noch mal sagen: Ein Gesetz zu erlassen, das etwas verbieten soll, was keine Vorschrift ist, ist einerseits lächerlich, andererseits sind Sie aber gerade dabei, eben nicht nur die Brandmauer zur AfD einzureißen, sondern auch eine Mauer gegen all jene aufzurichten, die andere nicht missachten und die sich nicht länger im Schatten der Wahrnehmung – und damit gelebter Ausgrenzung – aufhalten wollen. (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sie ha- ben das nicht zu bewerten!) Richtig ist, Sprache ist eines der wichtigsten ... (Unruhe im Hause)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Ich bitte doch um etwas Ruhe im Plenarsaal.

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Heike Werner

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Sie reden von der Freiheit und dass jeder so reden kann, wie er will und hier entsprechend seine Meinung äußern darf. Aber Sie verbieten genau das – also gerade das Gegenteil. Lassen Sie mich etwas zur Sprache sagen. Richtig ist, Sprache ist eines der wichtigsten Ausdrucksmittel und prägt die Kultur. Unsinn ist aber, wenn man sagt, sie muss unbeeinflusst von gesellschaftlichen Strömungen sein. Sprache ist grundsätzlich nie unbeeinflusst von Gesellschaft. Sie ist Ausdruck von gesellschaftlichen Verhältnissen. Sprache entsteht, bildet sich, entwickelt sich weiter durch die Gesellschaft. In ihr bilden sich gesellschaftliche Machtverhältnisse ebenso ab wie sich gesellschaftliche Veränderungen widerspiegeln. Setzen sich Veränderungen von Sprache wirklich nur durch, wenn sie von der Mehrheit der Sprechenden allgemein akzeptiert werden? Darauf kann man mit Ja und Nein antworten. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP) Lassen Sie mich doch mal ein Beispiel nennen, Herr Montag.

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Herr Abgeordneter Montag!

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Heike Werner

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Ein Beispiel: So wurde das Wort „Fräulein“ 1971 nicht durch einen Zweidrittelbeschluss der Bevölkerung aus der offiziellen Sprache der Bundesrepublik getilgt, sondern durch den politischen und gesellschaftlichen Kampf der Frauenbewegung und der 68er, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) also durch die von Ihnen so diskreditierten gesellschaftlichen Strömungen. Ein ganz anderes Beispiel von sprachlichen Vorschriften betrifft die Verwendung nationalsozialistischer Sprache, die nach 1945 verboten wurde. Auch hier hätte eine Umfrage zu besagter Abschaffung wahrscheinlich keine Zwei-Drittel-Zustimmung mit sich gebracht. Andererseits gibt es natürlich auch die nachregulierenden Veränderungen zur tatsächlichen Sprachentwicklung. Zahlreiche Fremdwörter werden dann schriftlich nachträglich eingedeutscht, wenn sie in der Alltagssprache von sehr vielen Menschen gesprochen werden. Auch die Überwindung des generischen Maskulinums nimmt immer öfter Gestalt an, weil sich Frauen eben nicht mehr mitgemeint fühlen wollen, wenn sie nur männlich angesprochen werden. Und es ist richtig, dass in Diskussionen Frauen sagen, sie wollen nicht mehr Professor oder vielleicht Taxifahrer genannt werden, sondern eben Professorin oder Taxifahrerin. Damit komme ich zu einem zweiten, wesentlichen inhaltlichen Aspekt Ihres Entwurfs. Wie gesagt, Sie wollen etwas verbieten, was keine Vorschrift ist. Niemand in der Landesverwaltung oder den Schulen ist verpflichtet, Sonderzeichen mit Geschlechterbezug zu verwenden. Dass es dennoch von einigen gemacht wird, über die sich die AfD heute hier auch lustig gemacht hat, liegt an der Akzeptanz für diejenigen, die sich sprachlich und gesellschaftlich ausgeschlossen fühlen, weil sie sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht die Einführung des dritten Geschlechts beschlossen. Damit wären wir nun bei der gesellschaftlichen Realität. Sie können gern verbieten, was Sie verbieten möchten, Sie werden aber eine sprachliche Entwicklung nicht aufhalten, die auf Rücksicht und Einsichtigkeit basiert. Wir wollen darüber sprechen, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Ist es eine Gesellschaft, in der – und hier sitzen nun doch mehrheitlich Männer –, Menschen anderen vorschreiben wollen, wie sie zu sprechen und zu leben haben, wen sie sprachlich benennen oder auch nicht benennen dürfen, eine Gesellschaft, in der frauenfeindliche Abgeordnete der Männerpartei der AfD ihre Ideologie hoffähig machen können, weil sie Schützenhilfe durch die CDU erhalten? Darüber sprechen wir heute auch. Und, sehr geehrte Abgeordnete der CDU, Sie wissen genau, was Sie machen, wenn Sie einen völlig überflüssigen Gesetzentwurf einbringen, der Vorurteile in der Gesellschaft schürt und sich gegen Minderheiten richtet, und von dem Sie wissen, dass Sie ihn ausschließlich mit der Unterstützung der AfD durchbekommen. Und ich frage Sie: Ist es das wirklich wert? Wollen Sie ein solches Thema, bei dem es um Gesellschaft, um Entwicklung geht, wollen Sie dieses instrumentalisieren, um sich – man könnte denken – die AfD-Abgeordneten gewogen zu halten? Erzählen Sie nicht wieder, dass es hier ein wirklich notwendiges Gesetz zum Schutz von so vielen Menschen sei. Nein, es ist ganz und gar nicht notwendig. Diejenigen, die keinen Gendergap benutzen wollen, machen das auch ohne Ihr Gesetz nicht. Es gibt keine Vorschrift. Es gibt keinen Zwang. Alles, was Sie damit erreichen, ist das Signal: „im Zweifel immer gern mit der AfD“. Und gerade nach den Demonstrationen in den letzten Wochen können Sie sicher sein, das wird nicht nur von dem Großteil der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nicht akzeptiert werden. Sie gehen damit einen falschen Weg, denn Sie wissen, am Ende werden nicht die Trittbrettfahrer gewählt, sondern das Original. (Beifall AfD) Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Als nächster Redner hat sich für die Landesregierung Herr Minister Stengele gemeldet.

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Stengele

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Liebe Kolleg/ innen und Kollegen, liebe Menschen ‑ auf der Tribüne und am Livestream! (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Was wird das denn jetzt?) Herr Prof. Voigt, weil Sie auf Baden-Württemberg abgehoben haben, ich zitiere den baden-württembergischen Ministerpräsidenten: „Mir könnet alles, bloß net hochdeutsch“. „Im traurigen Monat November war’s, die Tage wurden trüber, der Wind riss von den Bäumen das Laub, da reist ich nach Deutschland hinüber. Und als ich an die Grenze kam, da fühlte ich ein stärkeres Klopfen in meiner Brust, ich glaube sogar die Augen begunnen zu tropfen. Und als ich die deutsche Sprache vernahm, da ward mit seltsam zumute, […] [mir war] nicht anders, als ob das Herz recht angenehm verblute.“ So beginnt der deutsche Jude, Heinrich Heine, sein weltberühmtes „Deutschland. Ein Wintermärchen“. Er war nach Frankreich vor den antisemitischen, intoleranten, muffigen, rückwärtsgewandten Sprachzensoren seiner Zeit geflohen. Und er wollte zurück nach Deutschland, um seine Mutter zu besuchen und sein geliebtes Deutsch zu sprechen. Da entstand übrigens die Zeile „Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht“, da entstand diese Zeile. Es war eine Zeile, des Heimwehs, er hatte Heimweh nach seiner Mutter. Erzählen Sie das mal Ihrem Bundesdings Chrupalla, der Heine als seinen Lieblingsdichter benannt hat und noch nicht einmal zwei Zeilen von ihm verstanden hat. Was für eine Blödigkeit (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) oder was für eine Unverschämtheit diesem politisch verfolgten deutschen Juden gegenüber, der nicht nach Deutschland einreisen durfte. (Unruhe AfD) Heines Sprache gab mir und gibt mir Heimat. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Was hat das mit der Debatte zu tun?) Sprache war und ist für mich Heimat und, ja, das Deutsche ist die schönste Sprache der Welt. Das hat sie übrigens gemein mit allen anderen 7.000 Sprachen auf der Welt, die alle die schönsten Sprachen der Welt sind. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ja klar, denn Sprache macht uns zu dem, was wir sind, sie repräsentiert unsere Gedanken und unsere Gefühlswelt und sie schenkt uns Schutz und Geborgenheit. Herr Voigt, spätestens seit Wittgenstein wissen wir, dass Sprache erst unsere Welt errichtet und gestaltet. Und so sehr ich das Deutsche liebe, so sehr kann es nur einem unsensiblen und unintelligenten Menschen verborgen bleiben, dass das Deutsche wie andere Sprachen auch eine Sprache des Patriarchats, eine Sprache der Ungerechtigkeit und der Unterdrückung sein kann. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: So hätte Heine auch geantwortet!) So kämpfe ich seit meiner Kindheit gegen die durch das Wort „Gottvater“ entstandene Vorstellung von einem, der über allem thront, und erst weit unten drunter kommt die Frau. (Unruhe CDU) Wir wissen, wie viele Kriege und wie viel schreiendes Unrecht durch dieses Sprachbild legitimiert wurden und noch immer legitimiert werden. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Dann gab es aber die Aufklärung, Herr Minister!) Herr Montag, ich spreche gerade darüber, dass ich darum ringe, weil ich mit diesem Bild gefüttert wurde – und ich bin weit nach der Aufklärung geboren worden. Deshalb ist es richtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir diese Machtstruktur der deutschen Sprache aufheben können, um zu einer gerechteren Ausdrucksweise zu kommen. (Unruhe CDU) Das ist ein kluger, mitfühlender und intelligenter Ansatz. Dass das zu Diskussionen führt, ist verständlich, es stört unsere Gewohnheit. Die Vorschläge sind oft produktiv, manchmal allzu schematisch und manchmal auch untauglich. Die Auseinandersetzung aber ist richtig und natürlich hält das unsere Sprache leicht aus. Am Ende wollen wir alle durch unsere Sprache einen Raum schaffen, indem alle Menschen gleichermaßen gesehen, gehört, repräsentiert und heimisch sein können. Gerade weil ich das Deutsche liebe, weiß ich natürlich, wie die deutsche Sprache manipuliert werden kann. Durch die Barbarisierung und Pervertierung der deutschen Sprache wurde der Grundstein gelegt, Millionen von Menschen ins Gas zu schicken, Abermillionen Menschen zu töten und zu vertreiben. Deshalb hatten wir aus gutem Grund nach dem Zweiten Weltkrieg viele Worte, die in der Zeit des Nationalsozialismus entstanden oder brutal interpretiert wurden, aus unserem Sprachgebrauch verbannt. Aber vor etlichen Jahren hat sich eine Bewegung, die auch hier im Parlament prominent vertreten ist, aufgemacht, unser Deutsch wieder zu pervertieren, zu brutalisieren, zu verhunzen und zu missbrauchen (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und radikale Dinge zu verharmlosen. Remigration ist das jüngste, widerliche Beispiel dafür. Und wie das Wort auf Menschen wirkt, die unseren besonderen Schutz verdient haben, zum Beispiel Juden und Jüdinnen, konnte man überall nachhören und nachlesen. Es ist eine Schande, es werden Worte wieder gesellschaftsfähig gemacht, die ausgrenzen, die Intoleranz und Inhumanität den Boden bereiten. Liebe Kolleginnen der – ich kann sagen: liebe Kollegen der CDU, liebe Frau Tasch und liebe Frau Meißner – bei Ihnen komme ich leicht damit durch, dass ich die Geschlechter unterscheide –, Sie sind dabei, erneut eine erstaunliche Fehlleistung zu begehen. Sie suchen den Feind wieder auf der falschen Seite. Es gibt eine riesige Gefahr für unsere Sprache. Es ist die Sprache der Antidemokraten, der Verhetzer, der Verharmloser und der Verhunzer. Da müssen wir ran! Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe AfD)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Wenn sich die Reihen etwas beruhigt haben, würde ich Abgeordnetem Kemmerich noch einmal das Wort erteilen.

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Thomas L. Kemmerich FDP

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, vor allen Dingen auf der Tribüne, und liebe staunende Zuhörer außerhalb dieses Saals, wir haben jetzt zuletzt zwei Vertreter der Thüringer Landesregierung gehört, die in erster Linie dazu verpflichtet sind, neutral im Interesse aller Bürger des Freistaats zu handeln. Die Mehrheit der Bürger des Freistaats Thüringen wie auch der Bundesrepublik Deutschland lehnt nach wie vor Gendern ab, (Beifall CDU) und zwar eine Mehrheit von weit über 80 Prozent. Sie können Ihre persönliche Meinung haben, aber wenn Sie hier vorn stehen als Vertreter dieser Regierung, dann haben Sie auch die Geschicke aller im Auge zu behalten. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Unruhe SPD) Diese moralische Überheblichkeit, Herr Minister Stengele, Umweltminister dieses Freistaats, der Mehrheit vorzuwerfen, nicht zukunftsgewandt, nicht positiv in die Zukunft zu schauen, nicht eine Verve mitzubringen, die diesem Land guttut, sondern ihnen dies abzusprechen, weil sie das Gendern ablehnen, weil sie das Gendern diskriminieren, das steht Ihnen nicht zu. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das hat er nicht gesagt!) Wir stehen an der Seite derer, die hier ihre Probleme sehen, die hier Störgefühl haben, die das Gendern ablehnen. Ich lehne es auch ab. Danke schön. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Redemeldungen kann ich jetzt nicht erkennen. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Wir stimmen als Erstes über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU ab. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Herr Abgeordneter Bühl.

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Andreas Bühl CDU

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Ja, Ausschussüberweisung wird beantragt an den Innenausschuss und den Bildungsausschuss.

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Wir stimmen als Erstes über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD, die fraktionslosen Abgeordneten und die Parlamentarische Gruppe der FDP, das sind 38 Stimmen. Ich frage jetzt die Gegenstimmen ab. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, das sind 40 Stimmen. Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss abgelehnt. Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Dann ist es 40 zu 40, damit ist auch diese Überweisung abgelehnt. Da die Ausschussüberweisungen abgelehnt worden sind, schließe ich die Beratung für heute. (Beifall DIE LINKE, SPD) Entschuldigung. Dann müssen wir natürlich noch über den Antrag der Fraktion der AfD abstimmen. Da wurde keine Ausschussüberweisung beantragt? Doch.

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Torben Braga AfD

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Meines Erachtens müsste über den Antrag der Fraktion der CDU auch abgestimmt werden. Und für unseren Antrag wird die Überweisung an den Bildungsausschuss beantragt.

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Herr Abgeordneter, ich habe es akustisch jetzt nicht ganz verstanden. Können Sie es noch mal sagen?

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Torben Braga AfD

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Für den Antrag meiner Fraktion beantragen wir die Überweisung an den Bildungsausschuss.

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktion der AfD auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8226 ab. Wer ist für diesen Antrag? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion der CDU, der Abgeordnete Bergner und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über den Alternativantrag der Fraktion der CDU ab. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt?

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Andreas Bühl CDU

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Ja, an den Bildungsausschuss und an den Innenausschuss.

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Henry Worm

b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen

Dann stimmen wir als Erstes über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP, die Fraktionen der CDU, der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Das Kräfteverhältnis beträgt 40 zu 40. Damit ist diese Überweisung abgelehnt. Wir stimmen über die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP, Fraktionen der CDU, der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Auch hier beträgt das Kräfteverhältnis 40 zu 40. Damit sind die beiden Überweisungen abgelehnt. Damit stimmen wir direkt über den Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9067 ab. Wer ist hier dafür? Das sind die Fraktionen der CDU, der AfD, fraktionslose Abgeordnete und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das ist der Rest des Hauses. Damit gleiches Kräfteverhältnis und damit ist auch dieser Alternativantrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 12 in den Teilen Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5311 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/8954 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8923 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Eger aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung zu dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Bitte, Frau Abgeordnete Eger.

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Cordula Eger Die Linke

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der Antrag „Thüringer Aktionsplan Endometriose“ in Drucksache 7/5311 der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde am 15.12.2022 im Plenum beraten. Mit dem Antrag soll auf die Krankheit Endometriose, eine schmerzhafte Unterleibserkrankung, aufmerksam gemacht werden mit dem Ziel, dass die Landesregierung einen Aktionsplan mit verschiedenen Maßnahmen vorlegt. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen und in vier Sitzungen, am 26.01.2023, 09.03.2023, 20.04.2023 und 26.10.2023, beraten. In der nicht öffentlichen Ausschussberatung am 26.01.2023 wurde zum Antrag eine schriftliche Anhörung beschlossen. Im Rahmen der Anhörung sind insgesamt 14 Zuschriften und Stellungnahmen eingegangen. In seiner Sitzung am 26.10.2023 haben die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag in Vorlage 7/5782 vorgelegt. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt die Annahme des Antrags mit den in der Beschlussempfehlung vorliegenden Änderungen zum Antrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Das ist der Fall. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Ralf Plötner Die Linke

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir haben es gerade gehört: „Endometriose“ war das Thema der Gruppe der FDP. Das ist, wenn sich Gebärmutterschleimhaut dort befindet, wo sie eigentlich nicht hingehört und das den betroffenen Personen Schmerzen bereitet und viele erst mal zehn Jahre auf diese Diagnose sowie auf Hilfe und Unterstützung warten. Das ist ein sehr prominentes Beispiel, warum es auch in der Medizin leider noch viele Unterschiede in der Behandlung der Geschlechter gibt und es eben dringend notwendig ist, eine viel geschlechtersensiblere Medizin an den Tag zu legen und in vielen Dingen, was viele Erkrankungen sind, die Frauen betreffen, leider die Grundlagenforschung hinterherhinkt. Ich möchte nur ein paar Beispiele nennen: Die doch auch für einige Betroffene traumatische Erfahrung einer Geburt tabuisiert das gesellschaftliche Thema – eine Geburt ist was Schönes, man freut sich, dass der Nachwuchs da und hoffentlich alles gutgegangen ist. Aber der Kristeller-Griff – weiß ich nicht – aus dem 19. Jahrhundert, Ende des 19. Jahrhunderts, findet auch heute noch Anwendung, bereitet Betroffenen durchaus Schmerzen. Ein Dammschnitt, der gemacht wird, obwohl er nicht angezeigt ist, oder dann vielleicht doch ein bisschen enger zusammengenäht wird danach – das sind Geschichten, die unter der Geburt stattfinden, und traumatische Erlebnisse für die Betroffenen. Hier muss man, glaube ich, noch viel deutlicher zuhören und dieses Thema unbedingt auch angehen. Was wir auch haben: die Myalgische Enzephalomyelitis und das Chronische Fatigue Syndrom. Da beraten wir ja erfolgreicherweise auch gemeinsam hier unter den demokratischen Kräften noch einen Antrag, um uns dem Thema zu widmen. Das ist durch das Phänomen Long-COVID noch mal viel prominenter geworden, (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Und war- um?) seit 1969 von der Weltgesundheitsorganisation offiziell als Krankheit anerkannt. Aber auch hier kommt es häufig spät zur Diagnose und auch hier der Fall: Zu 80 Prozent sind Frauen betroffen. Wir lernen auch in der Medizin, und das ist gut so, ein paar Grundsätze, wo wir uns alle im öffentlichen Raum dann so bewegen können, dass wir vielleicht erkennen, wenn Hilfe angezeigt ist. Ein sehr prominentes Beispiel ist der Herzinfarkt, da hoffe ich, dass ihn einige assoziieren. Ich werde Ihnen vielleicht noch mal sagen, wie Sie Ihre Gedanken erweitern. Also der Brustschmerz, das Stechen im Arm – das ist eben bei Männern ganz häufig die Symptomatik bei Herzinfarkten. Bei Frauen sind es aber eben auch Rückenschmerzen oder Schmerzen in der Magengegend. Deswegen ist es so, wenn Sie als Frau einen Herzinfarkt haben, haben Sie schlechtere Chancen, diesen zu überleben und die Folgeschäden geringzuhalten. Das ist ein Fakt und deswegen ist geschlechtersensible Medizin wichtig, damit solche Dinge überwunden werden. Oder PMDS – die Prämenstruelle dysphorische Störung –, was viele Frauen während des Menstruationszyklus betrifft, dabei begleitet. Es gibt da auch unterschiedliche Zyklen, auch das ist so ein Thema, was im öffentlichen Raum nicht wirklich debattiert wird. Von einer Betroffenen wird das so beschrieben: Es ist wie ein Nebel, der sich über ihre Gefühle, Bedürfnisse und Wahrnehmungen legt, und das Monat für Monat. Und die betroffenen Frauen, das sagt die Wissenschaft, 3 bis 8 Prozent. Allein, dass man dort so eine große Spanne hat und eine gewisse Unklarheit, wen es hier betrifft, in welcher Größenordnung auch, ist ein deutliches Signal, dass wir hier unbedingt vorankommen und wirklich geschlechtersensible Medizin betreiben müssen, deswegen mehr Forschung und auch mehr Akzeptanz von solchen Dingen und dass wir einfach als Gesellschaft ins Gespräch darüber kommen, deswegen auch der Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen dazu. Ich bedanke mich jetzt schon mal, auch bei der Gruppe der FDP, dass wir bei diesem wichtigen Thema das sachlich behandelt haben, und freue mich auf die weitere Aussprache und werbe schon jetzt für Unterstützung. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Die Landesregierung hat angekündigt, keinen Gebrauch von der Möglichkeit der Erstattung eines Sofortberichts zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 12 b gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu machen. Damit eröffne ich die Aussprache und als erster Redner erhält Abgeordneter Montag, Parlamentarische Gruppe der FDP, das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich hier ins Rund schaue und an die Diskussionen und Debatten von eben noch mal erinnern darf, wundere ich mich schon, dass die, die so engagiert über Gleichstellung oder sonst was diskutiert haben, jetzt scheinbar irgendwo Kaffee trinken sind. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP) Das finde ich ein bisschen schade, denn Politik ist – muss ich ehrlicherweise sagen – immer konkret, vor allen Dingen dann, wenn es so ein guter Antrag ist wie der von der Parlamentarischen Gruppe der FDP. So, das soll genug Eigenlob sein, denn tatsächlich hat Kollege Plötner recht. In der medizinischen Forschung in Deutschland bildet doch zum Großteil der männliche Körper die Norm. Das hat Auswirkungen im Bereich der Forschung, hat auch Auswirkungen bei der Frage der Medikation, das hat Auswirkungen bei Behandlungen, bei Früherkennung usw. Unter anderem auch die forschende Pharmaindustrie hat sich natürlich schon auf den Weg gemacht, das zu ändern. Ebenso die Studien bei der Medizintechnik, auch da wird mehr und mehr Rücksicht genommen und rekurriert. Aber natürlich ist die sogenannte Gender Medicine etwas, was auch einen biologischen Hintergrund hat. Wir müssen hier gemeinsam zu Lösungen mit Industrie und Forschung kommen. Aber ich möchte vor allen Dingen zur Endometriose sprechen. Denn auch wenn das viele noch nicht gehört haben, ist doch Endometriose die zweithäufigste gynäkologische Erkrankung und geht einher mit einer großen Belastung für die Betroffenen. Der chronische Krankheitsverlauf und die Schmerzsymptomatik der Erkrankung führen in der Regel zu einer hohen Belastung im privaten wie auch im beruflichen Alltag. Dennoch ist die Krankheit bislang nicht als schwerwiegende chronische Krankheit anerkannt, was ein großes Problem ist. Sie ist vor allen Dingen keine seltene Krankheit. Denn laut dem aktuellen Frauengesundheitsbericht des Robert Koch-Instituts leiden 10 Prozent aller Frauen an Endometriose mit unterschiedlichem Schweregrad. Gerade gestern, am 1. Februar, hat das Zentrale Institut der Kassenärztlichen Vereinigung eine Studie zu Endometriose veröffentlicht, die zeigt, dass im Jahr 2022 in Deutschland 340.000 Frauen mit Endometriose ärztlich diagnostiziert waren. Die Betroffenen haben oft eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Häufig führt die Erkrankung zu Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen, Erwerbminderungsrente oder dann ganz Rente. Auch hier braucht es Unterstützung, denn gerade bei der Antragstellung, beispielsweise für den Grad der Behinderung, erfahren die Betroffenen durch komplexe, sich regional stark unterscheidende Formen der Antragstellung ein weiteres Hindernis, das durch andere, einheitliche Vorgaben schnell zu beseitigen wäre. Endometriose ist eine noch weitgehend unbekannte Krankheit. Trotz der großen Beeinträchtigung und trotz der hohen Betroffenenzahl gibt es wenig Erkenntnisse über die Krankheit. Es mangelt an Grundlagenforschung. So ist beispielsweise die Ursache für die Krankheit bislang weitgehend unbekannt und das, obwohl es eben einen extrem hohen Bedarf an wirksamen Therapien und Medikamenten gibt. Doch das geht natürlich auch über die reine Forschungs- und Wissensfrage hinaus. Denn trotz der hohen Verbreitung und der gravierenden Auswirkungen wird die Erkrankung gesellschaftlich zu wenig wahrgenommen. Die meisten Betroffenen haben vor ihrer Diagnose noch nie von Endometriose gehört. Auch in der Politik hat die Erkrankung noch nicht die notwendige Aufmerksamkeit bekommen. (Beifall Gruppe der FDP) Mit dem Beschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, unseres Antrags würden wir als Thüringen wieder eine Spitzenposition einnehmen. Denn es wäre bundesweit der erste umfassende Antrag, der Endometriose in den Blick nimmt und mit konkreten Maßnahmen unterfüttert. Dass das wohl so kommen wird, dafür danke ich all denjenigen, die gleich zustimmen werden, und all denjenigen, mit denen wir im Gesundheitsausschuss dazu verhandelt haben. (Beifall Gruppe der FDP) Ich glaube, wir tun heute einmal mehr das Richtige in Thüringen. Insofern will ich noch einmal auf den bestehenden Handlungsbedarf, auch und gerade in Thüringen, hinweisen. Thüringen braucht einen „Aktionsplan Endometriose“. (Beifall Gruppe der FDP) Der Antrag mit der Forderung nach einem Aktionsplan, der sowohl mit der Endometriose-Vereinigung Deutschland e. V. als auch Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Medizin abgestimmt ist, hat zentrale Eckpunkte. Aufklären und Fortbilden, Erforschen, Fördern und akute Maßnahmen zur schnellen Diagnose von Betroffenen. Was meinen wir mit Aufklären und Fortbilden? Wir brauchen eine landesweite Aufklärungskampagne zu Unterleibsschmerzen und Endometriose und deren konkreten Auswirkungen, dass das eben bei denjenigen bekannt ist, die auf Personen treffen, die davon betroffen sind. Das gilt für uns alle. Das gilt für Arbeitgeber, für Krankenkassenmitarbeiterinnen und ‑ mitarbeiter, es gilt aber auch für die öffentliche Verwaltung insgesamt. Wir brauchen systematische Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten durch die Landesärztekammer entsprechend der bundeseinheitlichen Leitlinien, die es ja gibt, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Wir brauchen aber eben auch das Streben nach einem Förderprogramm zur Erforschung von Ursachen der Endometriose, (Beifall Gruppe der FDP) damit neue Diagnoseverfahren und bessere Behandlungsmöglichkeiten entstehen und die Leidenszeit verkürzt wird. Kollege Plötner hat darauf hingewiesen, dass sieben bis zehn Jahre vergehen, bis man erstmalig tatsächlich sicher die Diagnose „Endometriose“ erhält. Da brauchen wir auch die Krankenkassen an unserer Seite und die Einführung eines jährlichen Vaginalultraschalls als zuzahlungsfreie Kassenleistung. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist konkret. Politik ist konkret. Die Frage der Gleichstellung ist konkret. Wir brauchen eben auch einen zuzahlungsfreien Zugang zu hormonellen Präparaten für diagnostizierte Endometriose-Betroffene, denn das ist – das weiß man – das Einzige, was das Leiden mildern kann. Insofern mag dieses Thema für den einen neu sein, es ist aber nicht minder wichtig. Deswegen hoffe ich auf eine sachliche Debatte, auf breite Unterstützung und darf mich bis hierher schon mal für die gute Diskussion bedanken. Wir werden sehr genau darauf achten, dass dieser Antrag von der Landesregierung tatsächlich auch die notwendige Aufmerksamkeit und Umsetzung erfährt. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Plötner, Fraktion Die Linke, das Wort. (Zuruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Ich verzich- te!) Gut, Herr Plötner verzichtet. Dann wäre die nächste Rednerin Frau Abgeordnete Klisch, Fraktion der SPD.

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Cornelia Klisch SPD

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kollegen, meine Vorredner haben es gesagt, Sie haben es eigentlich auch in der letzten Stunde insgesamt gehört. Man kriegt schon den Eindruck, nicht nur in der Sprache, sondern auch in der Medizin gilt das Motto: „It‘s a man‘s world“. Dieser Textbaustein „It‘s a man‘s world“ war mal vor 60 Jahren ein Song von James Brown, den kennen viele vielleicht. Als der damals rauskam, hat das „Rolling Stone“-Magazin getitelt, dass das ein biblisch-chauvinistischer Song ist und dass diese Textzeile eben biblisch-chauvinistisch sei. So kann man aber letztendlich den Titel auch über Frauenerkrankungen legen, denn wie wir als Gesellschaft mit Frauenerkrankungen umgehen, ist das letztendlich momentan immer noch, obwohl wir in einer modernen Zeit leben, mit „biblisch-chauvinistisch“ zu betiteln. Endometriose ist ein Beispiel für solch eine Erkrankung, die spezifisch nur Frauen betrifft, die letztendlich im Verborgenen stattfindet, obwohl jede zehnte Frau betroffen ist. Das kann man eigentlich nicht verstehen, wie quasi eine Volkskrankheit bisher so im Verborgenen behandelt wurde. Ich möchte jetzt nicht alle Aspekte, die meine Vorredner in der Einbringung angeführt hatten, noch mal wiederholen, aber die SPD sagt auch Ja zu mehr Forschung bei Endometriose, Ja zu auf jeden Fall dann hoffentlich auch besseren und effektiveren Therapien und gerade auch Ja zu der Aufklärung. Also es braucht Aufklärung, es braucht einfach, mehr darüber zu reden, sodass es nicht nur den Ärzten und Ärztinnen klar ist, dass diese Erkrankung möglicherweise genau das abbildet, was Frauen an Symptomen angeben, sondern es muss eben auch in allen anderen Gesellschaftsstrukturen bekannt sein, dass es das gibt. Wir hatten eine schriftliche Anhörung zu dem Endometriose-Antrag und wir wissen spätestens seit der Anhörung, letztendlich durch sämtliche Befragungen, die uns so bekannt sind, dass Endometriose wirklich nur ein Beispiel ist. Das ist quasi die Spitze des Eisbergs, wenn wir über frauenspezifische Erkrankungen reden, auch wenn wir insgesamt über geschlechterspezifische Erkrankungen reden. Denn nehmen wir mal Symptome – und da rede ich jetzt mal nicht vom Männerschnupfen –: Allein bei den Symptomen wissen wir, dass es einfach unterschiedliche Ausprägungen zwischen Männern und Frauen gibt. Also Frauen spüren zum Beispiel einen Herzinfarkt meistens anders, Frauen geben Schmerzen anders an und Männer geben vielleicht den Schnupfen etwas anders an. Wir wissen das aber auch bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten. Wir wissen, dass Medikamente teilweise anders wirken, sowohl bei Frauen als auch bei Männern andere Nebenwirkungen auftreten. Nichtsdestotrotz werden sehr viele Pharmastudien hauptsächlich mit Männern durchgeführt, sodass letztendlich nicht klar ist, was manche Medikamente mit Frauen machen. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Männer sind die Versuchskaninchen!) Nein, die Männer bekommen dafür Geld. Die sind keine Versuchskaninchen, sondern die werden lieber genommen, weil sie eben offensichtlich einfacher zu haben sind und sie das für Geld machen. Also keine Versuchskaninchen. (Heiterkeit DIE LINKE) Wir sehen das aber auch bei Erkrankungen. Es gibt viele Erkrankungen, die zum Beispiel bei Frauen gehäuft auftreten, also auch die Immunerkrankungen zum Beispiel. Ich bin Fachärztin für Neurologie und habe zum Beispiel hauptsächlich mit sehr vielen Multiple-Sklerose-Patientinnen zu tun und wir wissen, es gibt einen sehr hohen Anteil an Frauen, die solche Erkrankungen bekommen. Wir wissen bis heute nicht, warum. Die Forschung wird da auch nicht intensiviert, und genau das sind die Punkte, die mein Vorredner, Herr Plötner, angesprochen hat, die wir als rot-rot-grüne Fraktion gern mit diesem Antrag zum Thema „gendergerechte oder/bzw. frauengerechte Erkrankungen“ auf den Weg bringen wollen. Wir wollen auch hier mehr Forschung. Wir wollen bessere Therapien für Frauen und wir wollen natürlich insbesondere mehr Aufklärung. Insofern kann man sagen: Wir, die rot-rot-grüne Fraktion, wir haben quasi einen Ergänzungsantrag bzw. eine größere Fassung formuliert und uns letztlich gesagt: „act local, think global“. Wir wollen hier in Thüringen einfach den Anfang machen. Wir wollen mit diesem Antrag den Anfang machen, wollen damit auch ein Beispiel für Deutschland bringen. Wir möchten gern einen Aktionsplan für Frauengesundheit in Thüringen, am besten auf Grundlage eines Frauengesundheitsberichts – das wäre das Tollste –, und hoffen, dass hier alle im Rund diesen Weg mit uns gehen und ein Signal setzen, dass wir uns auf den Weg zu einer Medizin für alle Geschlechter machen, nicht nur in Thüringen, sondern in Deutschland und hoffentlich in der Welt. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Zippel, Fraktion der CDU.

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Christoph Zippel CDU

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bestrebungen der FDP, die Forschung und Behandlung von Endometriose zu stärken und zu verbessern sind begrüßenswert, (Beifall Gruppe der FDP) denn wie die Zahlen zeigen – und das haben wir von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon gehört –, wird Endometriose in der Regel erst nach sieben Jahren diagnostiziert. Und was sieben Jahre der Ungewissheit und des Leidens bedeuten, das brauche ich, glaube ich, niemandem zu erklären. Hier braucht es dringend eine nachbessernde Forschung. Tragisch ist, obwohl wir als Landtag die Forschung fördern und unterstützen können, dass wir für die Patienten eben leider keine Ergebnisse und Verbesserungen erzwingen können. Insgesamt unterstützen wir das Ziel, eine bessere Vorsorgekultur zu etablieren und Krankheiten zu endstigmatisieren. Dazu wäre beispielsweise auch eine Aufklärungskampagne geeignet. Kritischer betrachtet wurden in den Ausschusssitzungen die im Antrag erwähnten Testverfahren, die die Endometriose nicht zuverlässig diagnostizieren können. Entsprechend helfen einige der von der Parlamentarischen Gruppe der FDP vorgeschlagenen Maßnahmen den Frauen leider nicht ausreichend. Ein unzuverlässiger Test, der keine klare Aussage über das Vorhandensein einer Erkrankung liefert, ist unbrauchbar, da er keine Grundlage für eine Therapie bietet. Beispielsweise ist der Antrag an dieser Stelle noch nicht ausgereift und hätte weiterer Änderungen bedurft. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Kommen wir zum Antrag von Rot-Rot-Grün. Wir hatten das Thema gerade schon angedeutet. Kennen Sie die Symptome eines Herzinfarkts bei Frauen? (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ja!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wir schon!) – Sehr gut. – Kurzatmigkeit, Atemnot, Schweißausbrüche, Rückenschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schmerzen im Oberbauch, Ziehen in den Armen, unerklärliche Müdigkeit und Depressionen. Die meisten Menschen sind sich dieser Symptome nicht bewusst. Ich kann Ihnen sagen, dass jetzt in den Erste-Hilfe-Kursen dieses Thema behandelt wird. Einige von Ihnen wissen das, ich habe selbst über viele Jahre hinweg solche Kurse gegeben. Ich kann Ihnen sagen, dass ich schon vor Jahren direkt darauf abgezielt habe, zu unterscheiden, dass die Symptome bei Frauen unterschiedlich sein können, um diese Sensibilität eben auch zu erzeugen. Dass es jetzt Pflicht in den Kursen ist, ist leider längst überfällig, aber gut, dass es jetzt stattfindet. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb muss Medizin natürlich auch diese Unterschiede zwischen Mann und Frau berücksichtigen – nicht nur in dieser Situation. Die Regierungsparteien haben einen Antrag vorgelegt, der teilweise in die richtige Richtung geht. Der Antrag bedarf aber noch einer Überarbeitung. Eine Anhörung im Ausschuss sollte Klarheit darüber schaffen, wie bereits zu dieser Thematik geforscht wurde und welche Maßnahmen zur Behandlung existieren, um diese Unterschiede eben auch adressieren zu können. Ähnlich wie beim FDP-Antrag zu ME/CFS muss auch unterschieden werden, welche Versorgungsfragen tatsächlich politisch beeinflusst werden können und sollten oder wo wir es lieber den im Gesundheitswesen und Medizinstudium Tätigen überlassen. Ich empfehle, diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne hier im Thüringer Landtag, ich möchte mich auch erst mal ganz herzlich bei der Gruppe der FDP für den Antrag bedanken. Der ist ja schon über ein Jahr alt (Beifall Gruppe der FDP) und hat trotzdem ein wichtiges Thema aufgegriffen, was wir heute hier noch mal abschließend diskutieren dürfen. Ich möchte noch mal darauf aufmerksam machen, wie wichtig dieses Thema ist, weil es eigentlich auch die letzten Jahre immer ein Stück weit komplett unter dem Radar gelaufen ist, es wurde nicht thematisiert. Es wurde nicht darüber gesprochen, obwohl Endometriose sehr verbreitet ist und viele Frauen darunter leiden und die Diagnose, wie schon gesagt wurde, erst nach vielen Jahren festgestellt wird. Wenn man sich vorstellt, viele Jahre Schmerzen zu haben und die Diagnose nicht zu kennen, das ist schon ein Albtraum. Deshalb an der Stelle noch mal vielen Dank. Wir haben als Rot-Rot-Grün, wie gesagt, noch so einen weiterführenden Antrag, also noch dazu beigetragen, weil das in der Anhörung auch noch mal sehr deutlich diskutiert wurde, was noch fehlt. Deshalb haben wir diesen Antrag noch gestellt. Vor allen Dingen geht es ja um Fort- und Weiterbildung und auch noch mal um die dringende Aufklärung. Deshalb haben wir uns auf den Weg gemacht und diese beiden Anträge liegen heute auf dem Tisch. In der Anhörung wurde nämlich auch vielfach beklagt, dass die Vernachlässigung geschlechterspezifischer Aspekte in der Medizin ein großes Thema ist, denn das fehlende Wissen über den Einfluss von Genderspezifika kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben. Da gibt es einen enormen Nachholbedarf in einigen Fachgebieten. Weil wir darum wissen und es von der Forschung in die Praxis ein langer Weg ist, gibt es nämlich auch jetzt unseren Antrag. Die Geschlechterunterschiede in der medizinischen Forschung müssen eine viel größere Rolle spielen: Treffen die Forschungsergebnisse auf alle Geschlechter in gleicher Art zu? Wo brauchen wir verschiedene Aspekte, die die geschlechterspezifischen Differenzen beachten? Die Ergebnisse und Erfahrungen müssen als Lerninhalte in der Ausbildung und im Studium der Berufe des Gesundheitswesens verbindlich verankert werden. Längst wissen wir um die genderspezifischen Unterschiede bei Risikofaktoren, Symptomen, Diagnosen und Therapieerfolgen. Und doch bildet in der medizinischen Forschung in Deutschland meist der männliche Körper die Norm. Genauer gesagt, orientieren sich die meisten medizinischen Studien am 75 Kilogramm schweren Mann. Das Resultat dieser Einseitigkeit ist die einseitige Ausrichtung der Diagnostik, der Medikation auf den männlichen Körper. Doch je nach Geschlecht zeigen Krankheiten andere Symptome auf und müssen auch anders behandelt werden. Wir wissen um die Wirkungsunterschiede von Medikamenten bei den Geschlechtern durch die unterschiedliche Ausstattung mit Stoffwechselenzymen und die Wechselwirkungen mit Geschlechtshormonen. Aber auf dem Beipackzettel werden unterschiedliche Dosierungen nur nach Kindern und Erwachsenen unterteilt. Dass bei Frauen und Männern unterschiedliche Symptome auftreten, das wurde hier schon an dem Beispiel Herzinfarkt erklärt, das möchte ich an der Stelle nicht noch mal wiederholen, aber da zeigt sich, dass wirklich auch zum Beispiel Frauen nach einem Herzinfarkt meistens eine halbe Stunde später ins Krankenhaus gebracht werden, weil die Diagnosestellung eben anders ist. Unser Augenmerk muss also der geschlechtersensiblen Medizin gelten. Die berücksichtigt die biologischen Unterschiede, aber auch die soziokulturellen Einflüsse bei der Behandlung und bei der Diagnose. Andererseits nämlich werden bei Männern psychische Erkrankungen oft zu spät erkannt. Das passt eben schlichtweg so nicht ins Bild. Die zwei Beispiele, das mit dem Herzinfarkt und den psychischen Erkrankungen, zeigen, dass das Wissen um unterschiedliche Symptome und Krankheitsverläufe in der Praxis ankommen muss. Eine geschlechtersensible Medizin und Forschung kann für mehr Gerechtigkeit sorgen und Leben retten. Dafür brauchen wir Strukturen, mehr Forschung und mehr Wissen. Ich bitte um Unterstützung dieser Anträge. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Vielen Dank. Abgeordneter Dr. Lauerwald spricht jetzt für die Fraktion der AfD.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, die Endometriose ist eine chronische benigne Erkrankung, die etwa 10 Prozent der Frauen im reproduktiven Alter betrifft. In Deutschland erhalten 40.000 Frauen und Mädchen diese Diagnose. Die Endometriose kommt bei Frauen also sehr häufig vor, sie betrifft oft mehrere Organsysteme. Die Diagnose wird, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahren gestellt. Die Hauptsymptome sind Regelstörungen, Darmentleerungsstörungen, schmerzhaftes Wasserlassen, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und Unfruchtbarkeit. Die Patientinnen haben dadurch einen hohen Leidensdruck. Das frühzeitige Erkennen und eine rechtzeitige Diagnose dieser Krankheit sind von entscheidender Bedeutung für einen möglichen Behandlungserfolg. Unter Berücksichtigung von Risikofaktoren und der Abwägung von Nutzen und Risiken werden unspezifische, individuelle Therapien mit den Patienten versucht. Eine kausale Therapie der chronisch verlaufenden Endometriose ist nicht bekannt. Die Grundlagenforschung hat es bisher nicht geschafft, die Ursache der Erkrankung herauszufinden. Oder vielleicht doch? An der Nagoya University GraduateSchool of Medicine in Japan hat das Team um Ayako Muraoka im Endometrium bei Endometriosepatienten signifikant häufiger Fusobakterien als bei Patienten ohne Endometriose nachgewiesen. Diese Bakterien können einen Mechanismus in Gang setzen, der zuvor inaktive Fibroblasten in spezielle Myofibroblasten umwandelt. Im Mausmodell konnte eine Therapie mit Antibiotika die Gewebsläsionen schrumpfen und die Entstehung der Endometriose verhindern. Weitere Forschungen sind notwendig. Ein in Frankreich entwickelter Speicheltest ist erst im experimentellen Stadium und internationale multizentrische, randomisierte und prospektive Studien müssen herausfinden, ob er im klinischen Alltag zur Diagnosefindung einen Vorteil bringt. Daher steht im Vordergrund die Aufklärung über Endometriose, deren Symptome, Erkennung, Diagnosestellung und Behandlung. Diese Aufklärung sollte in den Medien, Schulen, im Biologieunterricht oder durch Faltblätter, Fragebögen und Broschüren, zum Beispiel des von der Sozialpädagogin Lena Ullinger gegründeten Netzwerks „Endometriose, Sexualität und Partnerschaft“ erfolgen. Die Familien müssen frühzeitig erreicht werden, damit junge Mädchen und Frauen die Symptome der Erkrankung erkennen und einordnen können. Auch die ärztliche Weiterbildung ist zu verbessern. Zur Diagnosefindung reichen die Anamnese-Ultraschalluntersuchungen und andere Bildgebungsverfahren aus. Laparoskopien sind obsolet. Es wird dringend Zeit, dass adäquat gehandelt wird, um diese Erkrankung zu erforschen, die Öffentlichkeit und die Betroffenen zu sensibilisieren, um rechtzeitig eine Diagnose stellen und hoffentlich bald eine kausale Therapie zur Verfügung haben zu können. Ein Defizit in der Betreuung der zahlreichen Patienten ist die unzureichende finanzielle Absicherung der Arztpraxen. Der Aufwand wird – wie so oft – nicht ausreichend vergütet, es gibt zu wenig zertifizierte Endometriosepraxen und einige Praxen gaben daher ihr Zertifikat auch wieder zurück. Die Betreuung, Beratung und das Erstellen eines Therapiekonzepts erfordern Zeit und Aufwand. Das wird in unserem Gesundheitssystem nicht entsprechend abgebildet. So gibt es bisher keine eigenständige Abrechnungsziffer dafür. Traurige Tatsache ist somit, dass mindestens die Hälfte der betroffenen Patienten keine adäquate Therapie erhält. Ein Lichtblick bei dieser Erkrankung ist ein Früherkennungsprogramm der Charité für heranwachsende Mädchen und junge Frauen. Die universitäre wissenschaftliche Grundlagenforschung stellt eine wichtige Säule im Gefüge dar. Grundlagenforschung ist allerdings eine teure Angelegenheit. Begrüßenswert ist, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags Ende 2022 eine Förderung der Endometrioseforschung in Höhe von 5 Millionen Euro beschloss. In diesem Jahr soll die Förderung noch einmal erhöht werden. Hoffen wir, dass es dazu kommt. (Beifall AfD) In erster Linie sind die medizinischen Fachgesellschaften zuständig und gefordert, um diese Erkrankung zu erforschen, Leitlinien aufzustellen, Weiterbildung zu organisieren und Diagnostik und Therapie zu bahnen. Die Korrekturen, welche der Gesundheitsausschuss in seiner Beschlussempfehlung vorgibt, sind zu begrüßen und zu integrieren. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass die Medizin mit ihren Fachgesellschaften den Vorrang innehat und die Politik lediglich die Finanzierung und die Rahmenbedingungen gewährleisten muss. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald. Wiederum für die AfD-Fraktion rufe ich Frau Abgeordnete Herold auf.

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Corinna Herold AfD

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne, Zuschauer im Netz, „Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten“, heißt der ambitionierte Antrag der Fraktionen von Links, Rot und Grün. Das vorliegende Werk auf vier Seiten gleicht einem populärwissenschaftlichen Überraschungsmenü, stark überwürzt mit Gender, Feminismus und ein paar abgestandenen und falschen Opfermythen. Einer davon ist der längst durch die Praxis und unter anderem durch pharmazeutische Forschungen widerlegte Mythos von der Norm des männlichen Körpers. Seit vielen Jahren schon gibt es Untersuchungen zu völlig unterschiedlichen Wirkungsweisen vieler Pharmazeutika auf männliche und weibliche Individuen. Natürlich muss man an dieser Stelle auch die Frage stellen, wie sich denn die Probandengruppen zusammensetzen, die sich für Forschungen der pharmazeutischen Industrie gegen Entgelt zur Verfügung stellen. (Beifall AfD) Ich kann mir gut vorstellen, dass risikoaffinere Männer eher dazu neigen, in einer Pharma- oder in einer Testgruppe Geld zu verdienen, als Frauen, die sowieso gesundheitsbewusster sind und nicht so risikoreiche Handlungen eingehen, wie als Testperson für pharmazeutische Forschungen zur Verfügung zu stehen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Aber das ist für die Daten kein Problem!) Auch da sollten wir mal genau hinschauen, bevor wir wieder irgendwelche Opfermythen konstruieren. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist so!) Die Diagnostik in der Medizin ist immer patientenbezogen. Es ist doch nachvollziehbar, dass die Patienten auf Symptome hin untersucht werden und nicht daraufhin, ob die Symptome in ein biologisch männliches Körperschema passen. Genderspezifische Differenzen können bei einer schulmedizinischen Untersuchung keine Rolle dergestalt spielen, dass zum Beispiel ein männlicher Körper eben keine Regelbeschwerden vorweisen und auch keine Schwangerschaft kann, da die ganze Genderei zur Geschlechtsbestimmung und -findung ein soziales Konstrukt ist. Unter Punkt I.3 behauptet der Antrag, dass sich in der medizinischen Forschung aktuell kaum Gendersensibilität finden würde. Daher frage ich Sie: Wie würde sich denn die Diagnostik der Endometriose verbessern, wenn an jeden Patienten gendersensibel herangegangen würde? Oder glauben Sie, Männer, die sich als Frauen identifizieren, entwickeln dann auch schon mal eine Endometriose? Der Leidensweg der kranken Frauen hat nichts mit Gendersensibilität zu tun, sondern mit fachlich unzulänglich weitergebildeten Gynäkologen. (Beifall AfD) An dieser Stelle sei mir auch der Hinweis erlaubt: Ich halte seit vielen Jahren – und damit bin ich auch nicht allein – Frauen, biologische Frauen, die sich auch als Frauen identifizieren, für in der Regel die besseren, weil einfühlsameren Gynäkologinnen. Zu I.7. darf ich darauf hinweisen, dass jede therapeutische Intervention, medikamentös oder instrumentell, für eine schwangere Frau und ihr ungeborenes Kind eine nicht kalkulierbare Gefahr darstellt. Nicht umsonst wird seit vielen Jahren auf Medikamente bei schwangeren Frauen weitgehend verzichtet, eben weil die Gefahr für das wachsende Kind unkalkulierbar ist. Auch hier haben wir es nicht mit dem Fehlen geschlechtsbasierter Forschung zu tun, sondern einfach mit Erfahrungsmedizin, deren Wissenszuwachs vor vielen Jahren auch teuer erkauft wurde. Bei den abenteuerlichen Behauptungen dieses Antrags geht es weiter, zum Beispiel mit der Forderung nach mehr Fachwissen um Klimakterium und seine Symptome im medizinischen Grundstudium. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich mit der Studienordnung beschäftigen würden, mit der Weiterbildungsordnung auch, dann könnten Sie wissen, dass das Spezialkenntnisse sind, die in die Hand der Facharztausbildung für Gynäkologie gehören. Außerdem ist es jedem Kollegen unbenommen und auch Verpflichtung, sich während seines gesamten ärztlichen Berufslebens ständig weiterzubilden. In II. und III. kommen die üblichen Forderungen nach mehr Desselben, nämlich mehr Gendermedizin, wobei ich hier nochmals ausdrücklich anmerken möchte, dass der Inhalt dieses Begriffs überhaupt nicht geklärt und definiert ist. Auch der Ruf nach gendermedizinischen Versorgungsstrukturen ist völlig überflüssig, da es längst fachärztliche Ausbildungen für spezifische Männer- und Frauenerkrankungen gibt. Unter II.4 wird nach Fortbildungsmaßnahmen für Gendersensibilität in der Medizin gefragt. Daher frage ich mich jetzt hier auch, was dort an Sensibilität vermittelt werden soll. Wird dort gelehrt, wie man einem Mann, der sich als Frau fühlt und auch als Frau in eine Sprechstunde kommt, gendersensibel nahelegt, dass er unter Umständen Prostatakrebs hat? Auf Ihre Antwort bin ich gespannt. (Beifall AfD) Ich könnte jetzt die Liste meiner Kritikpunkte noch um einiges verlängern, komme aber jetzt hier zum Schluss und bitte meine Fraktionskollegen darum, diesen Antrag mit mir zusammen an den Ausschuss zu überweisen, damit wir ihn dort nach allen Regeln der parlamentarischen Kunst gemeinsam analysieren und ad acta legen können. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Danke, Frau Kollegin Herold. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin steht schon in den Startlöchern, bitte schön.

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Heike Werner

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es wurde schon gesagt, dass wir vor fast genau einem Jahr den Antrag der FDP das erste Mal hier im Landtag beraten haben. Es gibt nun eine Beschlussempfehlung, in die auch noch drei Änderungen zum Ursprungsantrag aufgenommen wurden, was ich sehr begrüße, insbesondere die Fragen der Fehldiagnosen oder die hohe Zeitspanne bis zum Erhalt der Diagnose, das ist etwas, das sehr wichtig ist, geklärt zu werden und sich deswegen natürlich auch in entsprechenden Weiterbildungen widerspiegeln sollte. Ich möchte jetzt nicht so sehr viel mehr zu dem Antrag sagen. Aber weil wir die Gelegenheit haben und auch eher im Antrag formuliert ist, dass es um Aufklärungsarbeit geht und mehr Öffentlichkeit, auch für die Dinge, wie wir an dieser Stelle unterstützen können, möchte ich auf einen Selbsttest hinweisen, den es gibt, EndoAI heißt der, welcher Betroffenen bereits jetzt dabei helfen kann, nach Auswertung der Ergebnisse mit einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt die Erkrankung Endometriose zumindest auszuschließen. Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese App und es ist keine Zulassung notwendig. Dazu können sich die Betroffenen diese App beispielsweise auf Rezept verschreiben lassen oder, wenn sie die Diagnose Endometriose bereits erhalten haben, einen Freischaltcode bei ihrer Krankenkasse beantragen. Ich denke, das ist ein wichtiges Mittel, um hier niedrigschwellig Angebote zu unterbreiten. Ich finde es sehr gut, dass sich im Rahmen der Diskussion weitere Fachfragen ergeben haben und dass im Ausschuss das Thema der Debatte über die Gendermedizin eröffnet wurde und entsprechend auch ein Antrag von Rot ‑ Rot ‑ Grün eingebracht wurde. Denn – und es wurde jetzt auch schon ausführlich dargelegt – es gibt verschiedene weitere Erkrankungen, eine Vielzahl von geschlechtsspezifischen Erkrankungen, Symptomen und Beschwerden, denen mehr Beachtung geschenkt werden muss. Das heißt, es braucht einen gesamtheitlichen Blick und dazu gehört eine geschlechtersensible Medizin. Ich will auch noch mal unterstreichen, dass inzwischen, zumindest auf Bundesebene, eine Vielzahl von Daten vorliegt, dass aber auf Thüringer Ebene eine solche Berichterstattung noch aussteht. Ich finde es gut, wenn es hier an der Stelle weitergeht. So sieht der Antrag auch die Errichtung einer Landesfachstelle sowie einen Aktionsplan und eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne vor. Auch das möchte ich unterstreichen, denn es kann zum einen der Stärkung der Gesundheit von Frauen und Trans-, Inter- und nicht binären Personen dienen, aber eben auch zur Verbesserung der Informationsweitergabe, wenn es beispielsweise um Früherkennungsangebote geht. Ich will nur an dieser Stelle noch unterstreichen, dass die Aufgaben solch einer Fachstelle genau definiert werden müssen. Sie müssen natürlich auch entsprechend finanziert werden. Bisher sind solche Haushaltsmittel noch nicht angemeldet. Es wäre also wichtig, das für den zukünftigen Haushalt mit im Blick zu haben. Insofern bedanke ich mich für die Diskussion über den Antrag. Das ist nicht nur als Gesundheits-, sondern auch als Sozial- und Frauenministerin ein wichtiger Antrag gewesen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Geschlechtersensible Medizin stärken – optimale Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen für alle Menschen in Thüringen gewährleisten

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen gibt es keine. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Wir stimmen zu dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in Drucksache 7/8954 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/5311 – Neufassung – unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dafür ist, den bitte ich wiederum um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Wiederum die Fraktionen der AfD und der CDU. Danke schön. Damit ist der Antrag angenommen. Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Wird Ausschussüberweisung beantragt? (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Hatte ich be- antragt!) Okay, das habe ich nicht gehört. Zu dem Zeitpunkt war ich noch nicht hier vorn, Herr Kollege. Also durch die CDU-Fraktion ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/8923 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? CDU-Fraktion und AfDFraktion. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr eröffne ich die Mittagspause, mache darauf aufmerksam, dass sich 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Innenausschuss in Raum F 101 trifft. Wir treffen uns hier wieder um 13.45 Uhr. Meine Damen und Herren, auch wenn sich das Rund noch nicht wieder sehr gefüllt hat und die Innenausschusssitzung etwas länger gedauert hat als vermutet, ist es gleichwohl Zeit, weiterzumachen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkte 29 und 34 a Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9455 Die Wahl wird nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Geschäftsordnung ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Torsten Czuppon vorgeschlagen. Tagesordnungspunkt 34 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9456 Die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jens Cotta vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 34 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9457 Auch die Vertreterin bzw. der Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses, das dem Landtag angehört, wird mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 35 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9462 Gewählt ist nach den Vorgaben des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jens Cotta vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 35 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9463 Auch bei dieser Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 36 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9458 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jörg Henke vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 36 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9459 Hier ist ebenfalls gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten René Aust vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9460 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann vorgeschlagen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf acht Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Henkel und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt. Ich öffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Franziska Baum FDP

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Bergner, Dr. Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Lutz Liebscher SPD

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Dr. Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Lukin, Dr. Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Marit Wagler; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Dann stelle ich die Frage, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß, meine Damen und Herren, rufe ich währenddessen erneut Tagesordnungsauf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die erste Anfrage ist – Herr Kollege Montag? – die Anfrage des Abgeordneten Kemmerich in Drucksache 7/9429, vorgetragen von Abgeordnetem Montag. Bitte schön.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Nachwuchssorgen im Landesdienst Am 18. Dezember 2023 wurde in der „Thüringer Allgemeinen“ über Nachwuchssorgen im Landesdienst berichtet. In diesem Bericht äußerte sich auch der Landesvorsitzende des Thüringer Beamtenbunds (tbb). Der tbb monierte, dass keine zentrale Einstellungsbehörde für den Thüringer Landesdienst existiere. Der tbb kritisierte ferner die fehlenden Entwicklungsperspektiven innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie das Fehlen eines Personalentwicklungskonzepts. Ich frage die Landesregierung: 1. Für welche der nach § 9 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz eingerichteten Fachrichtungen existieren dezidierte Aufstiegsausbildungsangebote im Zusammenhang etablierter Aufstiegsverfahren gemäß den §§ 39 und 42 Thüringer Laufbahngesetz, damit sich Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst in die nächsthöhere Laufbahngruppe entwickeln können (bitte je Fachrichtung ausführen, ob Aufstiegsausbildungsangebote sowohl für die Entwicklung in den gehobenen als auch den höheren Dienst existieren)? 2. Wie viele Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst haben in den letzten fünf Jahren an einem Ausbildungsaufstieg gemäß § 39 Thüringer Laufbahngesetz in den jeweiligen Fachrichtungen teilnehmen können (bitte je Fachrichtung ausführen, wie viele Bedienstete an Aufstiegsausbildungsangeboten für den gehobenen Dienst als auch für den höheren Dienst teilgenommen haben)? 3. Wie viele Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst konnten in den letzten fünf Jahren an einem Praxisaufstieg gemäß § 43 Thüringer Laufbahngesetz in den jeweiligen Fachrichtungen teilnehmen (bitte je Fachrichtung ausführen, wie viele Bedienstete an einem Praxisaufstieg für den gehobenen Dienst als auch für den höheren Dienst teilgenommen haben)? 4. Welche Personalentwicklungsstrategie verfolgt die Landesregierung, um Bestandspersonal weiter zu qualifizieren, um dadurch beispielsweise zum einen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen und zum anderen die zunehmende Bürokratie für Bürger und Unternehmen abzubauen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin Schenk, bitte schön.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich, vorgetragen von Abgeordnetem Montag, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamte aller Fachrichtungen zum Aufstieg in den gehobenen und höheren Dienst der jeweiligen Fachrichtungen zuzulassen und ein entsprechendes Aufstiegsverfahren durchzuführen, ist bereits durch die Festlegungen in den §§ 38 bis 43 des Thüringer Laufbahngesetzes gewährleistet. Entsprechende Verfahren wurden und werden unter Berücksichtigung der konkreten dienstlichen Bedürfnisse durchgeführt. Die Entscheidung, ob und welche Aufstiegsverfahren durchgeführt werden, obliegt den jeweiligen Dienststellen. Speziell für den Ausbildungsaufstieg können etwa landeseigene Ausbildungsstätten wie etwa die Verwaltungsfachhochschule genutzt werden. Zu Frage 2: Grundsätzlich wird zu der Thematik keine Statistik geführt, sodass es auch nicht möglich war, in der Kürze der Zeit die erbetenen Angaben zu ermitteln. Jedoch wurde im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe, die sich gegenwärtig mit den Fragen der Modernisierung des Dienstrechts beschäftigt, im Jahr 2023 eine zahlenmäßige Abfrage zu Aufstiegsverfahren durchgeführt, die den Zeitraum von 2020 bis 2023 umfasste. Diese wird der Beantwortung der Fragen zugrunde gelegt. Sie hatte für den Bereich der Landesverwaltung ergeben, dass von den Aufstiegsmöglichkeiten im Vergleich zu Einstellungen nur in einem vergleichsweise geringen Umfang Gebrauch gemacht wurde und sich die Aufstiegsverfahren, das heißt Ausbildungs- und Praxisaufstiege, im Wesentlichen auf die Fachrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, des Steuerverwaltungsdienstes und den nichttechnischen Verwaltungsbereich beschränken; der kommunale Bereich war nicht in diese Abfrage einbezogen. Ausgehend von den Rückmeldungen wurden in dem vorgenannten Zeitraum insgesamt 171 Aufstiegsverfahren durchgeführt. 154 Aufstiege erfolgten vom mittleren in den gehobenen und 17 vom gehobenen in den höheren Dienst. Davon entfielen 143 Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst, 6 Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Steuerverwaltungsdienst, 2 Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, 13 Aufstiegsverfahren vom gehobenen in den höheren Polizeivollzugsdienst und 1 Aufstiegsverfahren vom gehobenen in den höheren Steuerverwaltungsdienst. Ausbildungsaufstiege vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst fanden in dem Zeitraum nicht statt. Die verbleibenden Aufstiege verteilten sich auf andere Fachrichtungen. Zu Frage 3: Hinsichtlich der erläuternden Ausführungen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Insgesamt haben nach den Rückmeldungen aus der durchgeführten Abfrage 32 Beamtinnen und Beamte einen Praxisaufstieg absolviert, davon 7 Beamtinnen und Beamte vom mittleren in den gehobenen Dienst und 25 Beamtinnen und Beamte vom gehobenen in den höheren Dienst. Diese Aufstiegsverfahren verteilen sich wie folgt: 5 Praxisaufstiege vom mittleren in den gehobenen Steuerverwaltungsdienst, 2 Praxisaufstiege vom mittleren in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, 7 Praxisaufstiege vom gehobenen in den höheren Steuerverwaltungsdienst, 3 Praxisaufstiege vom gehobenen in den höheren Polizeivollzugsdienst und 13 Praxisaufstiege vom gehobenen in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst. Wenn Sie mitgerechnet haben, fällt Ihnen auf, dass noch zwei fehlen. Die verbliebenen zwei fanden in anderen Fachrichtungen statt. Zu Frage 4: Die Landesregierung nutzt vielfältige Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung, damit die Beschäftigten nicht nur die fachlichen, sondern auch die mit der Digitalisierung im Zusammenhang stehenden Anforderungen bewältigen können. Die Frage des Bürokratieabbaus muss ganzheitlich betrachtet werden. Sie beginnt bei europarechtlichen Vorschriften, zudem sind die Länder oft durch entsprechende bundesrechtliche Vorgaben gebunden. Gleichwohl wird landesrechtlich angestrebt, den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Insofern ist dieses Thema nicht vordergründig eine Frage der Personalentwicklung, sondern der Rechtssetzung bei den jeweils zuständigen Stellen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Das sieht nach einer Nachfrage des Fragestellers aus.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Ja, vielen Dank, Frau Staatssekretärin, auch für die gute Antwort. Vielleicht aber noch die Bitte: Können Sie angeben – vielleicht dann auch später, Sie könne es gern nachreichen –, wie viel Prozent, und zwar bezogen auf alle Stellen aus dem mittleren und gehobenen Dienst, aus den jeweiligen Fachrichtungen an einem Ausbildungsaufstieg in dem Zeitraum teilnehmen konnten, zu dem Ihnen Zahlen vorliegen? Das war, meine ich, seit 2020.

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Schenk

Fragestunde

2020 bis 2023. Ich meine, dass es unter 1 Prozent war. Aber wir würden das schriftlich nachreichen.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Die zweite Anfrage heute ist die der Abgeordneten Wahl in Drucksache 7/9430. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Laura Wahl GRÜNE

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Tarifintegration der Intercity-Züge auf der Saalbahn Auf der Saalbahn fahren seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 etwa ein Drittel weniger Regionalzüge zwischen Saalfeld über Jena hinaus nach Halle als bisher. Das Angebot verschlechtert sich ab Anfang April 2024 zusätzlich durch Baustellen zwischen Großheringen und Naumburg sowie Leipzig-Leutzsch-Markranstädt (Saale). Beides ist mindestens seit Anfang des Jahres 2023 bekannt. Im April 2023, in der Aktuellen Stunde zur Saalbahn, wurde die Tarifintegration gefordert, das heißt, dass Regionalverkehrstickets von Fahrgästen zumindest zwischen Saalfeld und Naumburg auch in Intercity-Zügen der Deutschen Bahn AG – Fernverkehr – anerkannt werden. Auch bei der Petition zur Saalbahn, zu der im August 2023 öffentlich angehört wurde, war die Tarifintegration Teil der Forderungen. Mit dem Haushalt 2024 hat die rot-rot-grüne Koalition daher zusätzliche 1,5 Millionen Euro für die Tarifintegration bereitgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wird die Tarifintegration zwischen Saalfeld und Jena rechtzeitig zur Baustellenphase kommen? Wenn nein: Warum nicht? 2. Welche Fahrplananpassungen im Gegensatz zum aktuell gültigen Fahrplan resultieren für die einzelnen Regionalbahn- und Regionalexpresslinien aus den Baumaßnahmen für die Verbindung Saalfeld-Halle bzw. Saalfeld-Leipzig, insbesondere bezüglich Fahrzeit und Taktung? 3. Welcher konkrete Zeitraum ist für die Baumaßnahmen, die in welchem Umfang auch die IC-Linie 61 beispielsweise durch verlängerte Fahrtzeiten betreffen, geplant? 4. Welche konkreten Maßnahmen sieht das Schienenersatzverkehrskonzept für den Zeitraum der Baustellenphase vor? Danke.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte schön, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das in den Fahrplanjahren 2024 und 2025 vorgesehene Baugeschehen findet im Wesentlichen nördlich der Landesgrenze Thüringens statt. Da eine gemeinsame Tarifanerkennung mit den benachbarten Aufgabenträgern nicht umzusetzen war, da dort die Bereitschaft nicht gegeben ist, wird die Landesregierung ein Interessenbekundungsverfahren für eine Tarifanerkennung im Abschnitt Jena-Saalfeld durchführen. Damit können die Reisemöglichkeiten von Fahrgästen mit Nahverkehrsfahrausweisen im Saaletal deutlich erweitert werden. Die Vorankündigung im Amtsblatt der EU erfolgt in der kommenden Woche, die öffentliche Bekanntmachung dann in diesem Monat. Danach schließen sich folgende Verfahrensschritte an: Es muss zunächst eine Interessenbekundung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen erfolgen. Zweitens müssen dann die eingegangenen Anträge durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ausgewertet werden. Sodann erfolgt die Erstellung und Abgabe der indikativen Angebote. Dem schließt sich eine Verhandlungsphase an. Es werden dann die finalen Angebote erstellt und abgegeben und schließlich wird eine Angebotsprüfung vorgenommen und der Zuschlag erteilt. Bedingt durch die mit dem Verfahrensablauf einhergehenden Zeitbedarfe ist der Abschluss dieses Verfahrens voraussichtlich im Juli 2024 zu erwarten. Damit kann eine Tarifanerkennung im Laufe des III. Quartals 2024 fahrgastwirksam werden. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass ein erfolgreicher Abschluss des Verfahrens von der Landesregierung nicht zugesichert werden kann. Falls sich kein Eisenbahnverkehrsunternehmen am Verfahren beteiligt oder nur Angebote abgegeben werden, die vor dem Hintergrund eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes nicht bezuschlagt werden können, kann natürlich die Tarifintegration nicht erfolgen. Aber das ist nicht unsere Absicht, sondern wir gehen davon aus, dass sich durchaus Eisenbahnverkehrsunternehmen dann auch an einem solchen Interessenbekundungsverfahren beteiligen. Zu erwähnen ist zudem, dass der Infrastrukturbetreiber kurzfristig Änderungen am geplanten Baukonzept vorgenommen hat. Demnach wird der baubedingte Teilausfall des Regionalexpress 15 Leipzig-Jena-Saalfeld voraussichtlich erst ab 9. Juni 2024 statt bereits ab 8. April 2024 umgesetzt. Das konkrete Fahrplanangebot befindet sich derzeit in der Erarbeitung bei DB InfraGO und liegt folglich noch nicht vor. Nach Aussagen der DB InfraGO ist eine unveränderte Fortsetzung des derzeit bestehenden Fahrplanangebots zu erwarten. Zu Frage 2: Für den Erhalt der Verfügbarkeit der Strecke müssen dringende Instandhaltungsarbeiten an den Brückenbauwerken zwischen Naumburg und der Landesgrenze Thüringens erfolgen. Für einen stabilen Betrieb aus Fern-, Nah- und Güterverkehr wird seitens der DB InfraGO der Verkehrsartenmix festgelegt, der die Trassenzahl pro Stunde für die einzelnen Verkehrsarten abbildet. Hieraus resultiert, dass die Leistung des Regionalexpress 15 als Nahverkehrsprodukt zwischen Naumburg und Jena entfallen muss. Die weiteren Nahverkehrslinien RB 20 Eisenach-Naumburg-Leipzig sowie RB 25 Halle-Naumburg-Saalfeld verkehren mengenmäßig unverändert. Im Rahmen der Baumaßnahme entfällt gleichzeitig die Korrespondenzzeit der RB 25 Naumburg. Im Ergebnis bestehen für Fahrgäste aus dem Saaletal somit stündliche Fahrtmöglichkeiten in Richtung Halle und mit Umstieg nach Leipzig. Durch den Entfall der Korrespondenz kann die Fahrtzeit der RB 25 um etwa 10 Minuten reduziert werden. Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden derzeit die Auswirkungen von Änderungen des Baugeschehens auf das Fahrplanangebot vom Infrastrukturbetreiber in Abstimmung mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmer erarbeitet. Nach aktuellem Planungsstand beginnen die baubedingten Einschränkungen voraussichtlich erst am 9. Juni 2024. Die Rückkehr zum Regelfahrplan im Korridor Halle-Leipzig-Naumburg-Jena ist für den 24. Mai 2025 geplant. Über die konkreten Auswirkungen der verschiedenen Bauzustände auf die eigenwirtschaftlich von der DB Fernverkehr AG betriebene IC-Linie 61, beispielsweise hinsichtlich Fahrtzeitverlängerung, Umleitung oder Entfall der Leistung, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 4: Als Kompensation des im Bauzeitraum zwischen Leipzig und Jena nicht verkehrenden zweistündigen Regionalexpress 15 wurde die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH aufgefordert, zweistündliche Expressbusse über die Autobahn als Direktverbindung zwischen Leipzig und Jena zu planen. Das vorgesehene Schienenersatzverkehrskonzept ist gegebenenfalls vor dem Hintergrund der bereits erwähnten Änderungen des Baufahrplans neu zu bewerten und in Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Für die Zwischenhalte des RE 15 fungiert die RB 20 LeipzigNaumburg ‑ Eisenach in Verbindung mit der RB 25 Halle-Naumburg/Saale als schienengebundener Ersatzverkehr. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage aus der Mitte des Saals. Bitte schön, Herr Dr. Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Der Doktor, der ist, glaube ich, bei jemand anderem anzusiedeln.

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Bergner

Fragestunde

Passiert auch mir mal, ja.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Aber vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, ich habe folgende zwei Nachfragen, wenn ich darf. Bei der Ausschreibung, die jetzt mit der Frage 1 beantwortet wurde, ist dort auch vorgesehen, dass bei diesem Interessenbekundungsverfahren die Leistung des Fahrradtransports mit abgefragt wird? Wenn nein, warum nicht? Und zweitens: Ist bei der Frage des Schienenersatzverkehrs zwischen Jena und Leipzig wie jetzt beschrieben auch die Frage des Fahrradtransports in dieser Busvariante mit vorgesehen? Ich will das begründen. Wir haben auf der Mitte-DeutschlandVerbindung die Öffnung des IC aus Gera bis in das Ruhrgebiet zwischen Erfurt und Gera für die Nahverkehrstickets, allerdings mit dem Malus – das ist für viele Fahrer schon seit Jahren ein Ärgernis –, dass dort der Fahrradtransport eben nicht im Nahverkehrsticket inkludiert ist.

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Weil

Fragestunde

Das muss ich nachliefern, das kann ich Ihnen ad hoc nicht beantworten.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Herr Schubert, noch mal Entschuldigung, das war irgendwie falsch wahrgenommen. Die dritte Anfrage ist die Anfrage des Kollegen Bühl in Drucksache 7/9431. Bitte schön, Herr Kollege.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Vortragstätigkeit des Thüringer Ministers für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefs der Staatskanzlei an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Am 8. Januar 2024 informierte die Staatskanzlei auf ihrem Facebook-Konto über einen Vortrag des Ministers an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit dem Thema „Was ist an der Posten- und Staatssekretärsaffäre?“. Ausweislich dieser Veröffentlichung soll der Minister einen Vortrag zum Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs bezüglich der Stellenbesetzung in der obersten Landesbehörde gehalten haben und über rechtliche und politische Aspekte, die handelnden Akteure sowie deren Interessen referiert sowie einen Ausblick auf den weiteren Prozess gegeben haben. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem rechtlichen und wissenschaftlichen Rahmen erfolgte dieser Vortrag – privat, nebenberufliche Dozententätigkeit, hauptberuflich als Regierungsmitglied? 2. Wie ordnete sich dieser Vortrag in das wissenschaftlich-pädagogische Konzept der jeweiligen Fachbereiche und Studienablaufpläne an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung ein? 3. Aus welcher Perspektive hat der Minister rechtliche und politische Aspekte dem Auditorium vorgestellt? 4. Auf wessen Initiative hin hielt der Minister den oben genannten Vortrag?

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Bergner

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei. Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

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Beer

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bühl, gestatten Sie mir zu Ihrer Frage folgende Vorbemerkung: Auf X, vormals Twitter, bemerkten Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bühl, bereits am 12. Januar 2024 – ich zitiere Sie: „Bemerkenswert: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen, Benjamin Hoff war im UA“ – also dem Untersuchungsausschuss – „vorgeladen und wird wieder vorgeladen. Dann lädt die Verwaltungsfachhochschule einseitig ein und gibt eine Bühne zur Rechtfertigung. Was für ein Zeichen an angehende Beamte!“ Soweit bekannt, hat der Untersuchungsausschuss 7/4 die Aufgabe, anhand eines Untersuchungsauftrags Zeugen zu befragen und im Lichte dieser Befragung sowie der Prüfung von Unterlagen zu einer Bewertung zu kommen. Die Einladung Minister Hoffs als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss ist Teil seiner Arbeit. Insoweit ist wohl das einzig Bemerkenswerte an diesem Vorgang oder an Ihrem erfragten Vorgang, dass Sie öffentlich versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass die Vorladung allein als Zeuge einer Verurteilung durch den Untersuchungsausschuss gleichkommt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt. Gestatten Sie mir, die Fragen 1, 2 und 4 zusammen zu beantworten. An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung findet die Ausbildung der Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der Laufbahn des gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienstes statt. Sie ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Landes und untersteht der Aufsicht des für die Angelegenheiten der inneren Landesverwaltung zuständigen Ministeriums. Wie den Jahresberichten der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung entnommen werden kann, lädt die Hochschule regelmäßig zu Gastvorlesungen ein. Neben dem Thüringer Chef der Staatskanzlei hielten zum Beispiel Gastvorlesungen: der Richter des Bundesverfassungsgerichts und ehemaliger Minister für Inneres und Kommunales, Herr Prof. Dr. Huber, zum Thema „Recht und nationale Identität“, der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Prof. Dr. Döring, zum Thema „Rechtsrahmen zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms“, der Bürgerbeauftrage des Freistaats Thüringen, Herr Dr. Herzberg, zu seiner Arbeit und möglichen Kommunikationsstörungen im Staat-Bürger-Dialog. Dabei variieren die Veranstaltungskonzepte. Während zu allen einzelnen Gastvorlesungen Studierende aller Studiengänge teilnehmen, sind andere Gastvorlesungen fachbereichsspezifisch. So fand beispielsweise für Studierende und Auszubildende des Fachbereichs „Polizei“ eine Vortragsreihe unter dem Titel „Gefühlsarbeit im Polizeidienst“ statt. Geladene Referenten waren zum Beispiel der Suchtbeauftragte der LPI Gotha, Herr Scholz, die Polizeipsychologin Frau Wink sowie die beiden Polizeipfarrer Herr Heinecke und Herr Wagenführ. Ebenfalls am Fachbereich der Polizei hielt der Soziologe Dr. Löhr eine ganztätige Vorlesung zur islamistischen Radikalisierungsdynamik. Die von Herrn Minister Hoff an der Hochschule gehaltene Gastvorlesung befasste sich unter anderem mit der Rolle und Einflussnahme Thüringens im Bundesrat, der politischen Entscheidungsfindung und dem politischen System am Beispiel des Freistaats Thüringen. Sie fand auf Einladung der Hochschule statt und die Wahl der Themen obliegt dabei dem Gast. Zu Frage 3: In der Gastvorlesung zur sogenannten Posten- und Staatssekretärsaffäre wurde methodisch wie folgt vorgegangen. Nach einer Einführung in Anlass und Ziel des Sonderberichts des Rechnungshofs vom 13. März 2023 sowie Gegenstand und Ablauf der Prüfung wurde im nächsten Schritt auf die rechtlichen und politischen Ebenen eingegangen, also die Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz, Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 Thüringer Laufbahngesetz und § 101 Abs. 4 Thüringer Beamtengesetz alte Fassung sowie die §§ 10, 11, 23, 26 Thüringer Laufbahngesetz sowie 28 Thüringer Laufbahngesetz. Es wurde des Weiteren auf die Rechtsstellung der Staatssekretäre, den Umfang der politischen Beamtinnen, die Maßgaben für die engeren Leitungsbereiche der Ministerien, die Dokumentation von Einstellungen in den Leitungsbereichen sowie die Stellung des Thüringer Rechnungshofs und eines Untersuchungsausschusses eingegangen. Vorgestellt wurden anschließend die Institutionen Rechnungshof, Landesregierung, Parlament, Opposition und regierungstragende Fraktionen sowie die Staatsanwaltschaft. Die Gastvorlesung entsprach in Vorbereitung und Durchführung den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses, also dem Überwältigungsverbot, indem die Lernenden in die Lage versetzt werden, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene Meinung bilden zu können, dem Gebot der Kontroversität, indem ein Thema kontrovers dargestellt und diskutiert wird, wenn es in der Wissenschaft oder der Politik kontrovers ist, und dem Prinzip der Orientierung an den Lernenden. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Ja, vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich will noch mal nachfragen, weil aus Ihrer zusammenfassenden Antwort für mich nicht ganz klargeworden ist, wie sich nun genau die Einladung gestaltet hat. Also hat der Minister das Thema des Vortrags selbst gewählt, habe ich das richtig verstanden, und war er als hauptberufliches Regierungsmitglied dort anwesend, hat er sich selbst dorthin eingeladen oder wurde er eingeladen?

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Beer

Fragestunde

Ich bin meines Erachtens auf beides eingegangen. Der Minister wurde seitens der Verwaltungsfachhochschule eingeladen, das auch nicht zum ersten Mal, sondern er referiert da meines Wissens, glaube ich, in jedem Jahr einmal. Und die Themen, das hatte ich gesagt, kann sich der Gast selbst aussuchen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Sie hatten sich ja auch an die Verwaltungsfachhochschule gewandt und sich als Referent angeboten, werden Sie da ja selbst vielleicht auch Erfahrung sammeln können.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich keine. Und damit kommen wir zur vierten Anfrage, nämlich des Abgeordneten Montag, in der Drucksache 7/9432. Bitte schön, Herr Kollege Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Wahl des Vorstands der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. – AGETHUR – Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung koordiniert und informiert über Maßnahmen, die auf die Entwicklung gesundheitsförderlicher und präventiver Verhaltensweisen ausgerichtet sind. Die AGETHUR finanziert sich neben Mitgliedsbeiträgen und Projektmitteln, zum Beispiel der gesetzlichen Krankenkassen, vor allem durch Haushaltsmittel des Freistaats Thüringen in erheblicher Höhe, beispielsweise für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.025.500 Euro. Im Gegenzug unterstützt die AGETHUR das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bei der Vorbereitung und Umsetzung gesundheitspolitischer Vorhaben, zum Beispiel Präventionsgesetz, Landesgesundheitskonferenz, Werkstattprozess zum Krankenhausplan. Der Vorstand besteht qua Satzung aus dem/der Vorstandsvorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu zwölf weiteren, von der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern. Gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. – AGETHUR – soll die dem Vorstand vorsitzende Person Mitglied der Thüringer Landesregierung oder Mitglied des Thüringer Landtags sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die erfolgten Wahlen des Vorstands der AGETHUR während der laufenden Legislaturperiode des Thüringer Landtags vor? 2. Welche Regierungsmitglieder wurden hinsichtlich einer Wahl zum/zur Vorstandsvorsitzenden der AGETHUR wann angefragt (bitte angeben, wann und wie eine Rückmeldung durch diese erfolgt ist)? 3. Welche Mitglieder des Landtags wurden diesbezüglich wann angefragt (bitte angeben, wann und wie eine Rückmeldung durch diese erfolgt ist)? 4. Falls nicht alle Regierungsmitglieder oder Mitglieder des Landtags angefragt wurden, wie sind die erfolgten Wahlen nach Auffassung der Landesregierung rechtlich einzuordnen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Frau Ministerin Werner für die Landesregierung.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu den Anfragen möchte ich gern wie folgt Stellung nehmen. Zu Frage 1: In der 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags fanden zwei Vorstandswahlen der AGETHUR statt, im Jahr 2021 und im Jahr 2024. Die Zusammensetzung des Vorstands nach der Wahl 2021 ist im Jahresbericht 2021 zu finden. Den kann man auch auf der Seite der AGETHUR finden. Der aktuelle Vorstand ist auf der Homepage der AGETHUR zu finden. Zu Frage 2: Bezüglich der Wahl zum/zur Vorstandsvorsitzenden wurden in beiden Jahren keine Regierungsmitglieder seitens der AGETHUR angefragt. Ich weise darauf hin, dass es sich bei der Regelung in § 9 Abs. 3 der Satzung der AGETHUR nicht um eine zwingende Vorgabe handelt. Zu Frage 3: Bezüglich der Wahl zum/zur Vorstandsvorsitzenden wurden keine Mitglieder des Thüringer Landtags seitens der AGETHUR angefragt. Ich weise auch hier darauf hin, dass es sich bei der Regelung in § 9 Abs. 3 der Satzung der AGETHUR nicht um eine zwingende Vorgabe handelt. Zu Frage 4 möchte ich Sie auf die Antworten auf die Fragen 2 und 3 verweisen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe eine Nachfrage des Fragestellers.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Ich habe Sie ja nach einer Bewertung gefragt, ich habe auch gesagt und angegeben, in welcher Höhe die AGETHUR Haushaltsmittel für ihre Arbeit zur Verfügung hat. Sehen Sie keinerlei Probleme hinsichtlich dessen, dass weder ein Regierungsmitglied noch ein Mitglied des Landtags angefragt ist, obwohl das zu präferieren ist gegenüber der Lösung, die die AGETHUR für sich selbst entschieden hat?

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Heike Werner

Fragestunde

Sie haben nach einer rechtlichen Bewertung gefragt. Dazu habe ich darauf hingewiesen, dass es eine Soll-Bestimmung ist und keine Muss-Bestimmung. Insofern erübrigt sich diese Frage. Wenn Sie nach einer Bewertung fragen – ich denke, es gibt auch in vielen anderen Bereichen Zuwendungen, die bestimmte Stiftungen und Ähnliches, Vereine, bekommen, wo keine Regierungsmitglieder oder Landtagsabgeordnete Mitglied des Vorstands oder Vorsitzende sind. Ich glaube, dass trotz alledem hier eine sehr gute, verantwortungsvolle Aufgabe geleistet wird und es nicht notwendig ist, dass in all diesen Gremien und Institutionen, die Fördergelder vom Land bekommen, dann auch entsprechend Abgeordnete oder Landtagsmitglieder vertreten sein müssen. Zumal man auch vielleicht schauen müsste, ob es in dem einen oder anderen Fall auch Compliance-Probleme geben könnte. Insofern hier diese inhaltliche Bewertung.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt noch eine zweite Nachfrage des Fragestellers.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Frau Ministerin, Sie gehen also nicht davon aus, dass das Soll eine Vorgabe ist, tatsächlich zunächst Regierungsmitglieder als auch Mitglieder des Landtags überhaupt in Erwägung zu ziehen und, wenn das nicht geht, dann natürlich auch andere möglich sind? So bewerten Sie das nicht, sondern Sie bewerten es in freier Entscheidung der AGETHUR?

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Heike Werner

Fragestunde

Ja.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Saales gibt es keine. Wir kommen zur fünften Anfrage, die von Herrn Abgeordneten Tiesler in Drucksache 7/9434, vorgetragen durch Herrn Kollegen Urbach.

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Jonas Urbach CDU

Fragestunde

Einbeziehung des Kuratoriums in die Fortschreibung des Nationalparkplans Hainich Im November 2023 wurde die zweite Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans laut § 7 des Gesetzes über den Nationalpark Hainich, der Nationalparkplan 2023, mit Zustimmung zur Fortschreibung des Nationalparkplans gemäß § 7 Abs. 1 ThürNPHG durch die für Forsten und Naturschutz zuständigen Ministerien mit Schreiben vom 14. November 2023 und vom 24. November 2023 veröffentlicht. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form wurde der neue Nationalparkplan gemäß § 7 Abs. 1 ThürNPHG mit dem Kuratorium und den in ihrer Planungshoheit betroffenen Kommunen abgestimmt? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem möglicherweise entstandenen Widerspruch, dass die Abstimmung mit dem Kuratorium bereits im September 2022 erfolgte, obwohl bis zum 31. September 2022 die Öffentlichkeit, die Kommunen und Verbände zur Beteiligung an der Überarbeitung des Nationalparkplanentwurfs aufgerufen waren und der Plan im Nachhinein noch überarbeitet wurde? 3. Hat sich das Kuratorium nach Kenntnis der Landesregierung mit dem finalen Plan befasst? Wenn nein: Warum nicht?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet Minister Stengele.

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Stengele

Fragestunde

Vielen Dank. Ich beantworte die Frage für die Landesregierung wie folgt: Das Kuratorium des Nationalparks und die in ihrer Planungshoheit betroffenen Kommunen wurden mit Schreiben der Nationalparkverwaltung vom 02.08.2022 einschließlich beigefügtem Entwurf über den Entwurf des Nationalparkplans informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Gleichzeitig wurde in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung und dem TMUEN vom 02.08.2022 die Öffentlichkeit, Gemeinden und Verbände zur Beteiligung am Nationalparkplan bis zum 30.09.2022 aufgerufen. Dem Kuratorium wurde in seiner Sitzung am 07.09.2022 der Entwurf des Nationalparkplans vorgestellt und dieser anschließend diskutiert. Am 12.09.2022 ging vom Vorsitzenden des Kuratoriums eine Stellungnahme mit Hinweisen ein. Von den drei angrenzenden Kommunen, welche dem Kuratorium angehören, wurden außerdem innerhalb der Frist separate Stellungnahmen eingereicht. Stellungnahmen weiterer an den Nationalpark angrenzender Kommunen gingen nicht ein. Zu Frage 2: Ein Widerspruch wird nicht gesehen. Das Kuratorium des Nationalparks hat am 12.09.2022 seine abgestimmten Hinweise in einer Stellungnahme eingebracht. Ende der Frist für abzugebende Stellungnahmen war der 30.09. Erst nachdem alle Stellungnahmen vorlagen und nach Abstimmung innerhalb der Verwaltung konnte der Entwurf des Nationalparkplans im Laufe des Jahres 2023 final überarbeitet werden. Sofern sich das Kuratorium ein weiteres Mal mit dem überarbeiteten Nationalparkplanentwurf befassen wollte, lag dies im eigenen Ermessen des Kuratoriums. Eine weitere Befassung mit dem Nationalparkplanentwurf durch das Kuratorium ist nicht bekannt. Frage 3: Siehe Antwort auf Frage 2. Über eine Befassung des Kuratoriums mit dem auf der Homepage des Nationalparks am 19.12.2022 eingestellten finalen Nationalparkplan einschließlich der Anlagen und Karten liegen keine Informationen vor.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers. Bitte schön.

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Jonas Urbach CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Also sehen Sie keinen Widerspruch und nicht die Notwendigkeit, dass, wenn man einen Plan entwickelt, verschiedene Zuschriften sammelt, man dann sozusagen dem Kuratorium, was ja sicherlich auch eine gewisse Funktion hat, nicht noch mal den finalen Plan vorlegt? Wäre das – sagen wir mal – mindestens sinnvoll, wenn nicht vielleicht sogar geboten?

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Stengele

Fragestunde

Also einen Widerspruch kann ich nicht erkennen.

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Bergner

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage sehe ich nicht. Dann vielen Dank, Herr Minister. Es folgt die Frage des Abgeordneten Bergner in Drucksache 7/9435, vorgetragen von Frau Abgeordneter Baum.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags hat sich in seiner 46. Sitzung am 23. November 2023 mit der Petition E-368/23 befasst. Ziel der Petition ist es, bei zukünftigen Abwasserbeseitigungskonzepten die Zweckverbände, Gemeinden bzw. Abwasserbeseitigungspflichtigen dazu zu verpflichten, die betroffenen Bürger frühzeitig an dem Planungsprozess zu beteiligen, um örtliche Gegebenheiten besser mit einfließen zu lassen. Hierfür regt der Petent unter anderem eine Gesetzesänderung an. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie und auf welchem Wege wird derzeit die Öffentlichkeit bei der Aufstellung oder Änderung eines Abwasserbeseitigungskonzepts durch die Behörden beteiligt? 2. Sind aus Sicht der Landesregierung die gegenwärtigen Beteiligungsmöglichkeiten ausreichend? Wenn nein: Wo sind gegebenenfalls Optimierungsmöglichkeiten vorhanden? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Forderung des Petenten, über eine Gesetzesänderung, beispielsweise im Thüringer Wassergesetz, eine umfassendere Bürgerbeteiligung in der Phase der Erstellung und Planung von Abwasserbeseitigungskonzepten zu normieren? 4. Sind der Landesregierung weitere Fälle bekannt, bei denen Bürger sich nicht ausreichend beteiligt sahen und gegen Abwasserbeseitigungskonzepte klagten oder petitionierten?

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Bergner

Fragestunde

Es antwortet Minister Stengele für die Landesregierung.

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Stengele

Fragestunde

Herr Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Thüringer Wassergesetz sieht keine Beteiligung der Öffentlichkeit vonseiten der staatlichen Behörden vor. Sofern mit Behörden auch die Abwasserbeseitigungspflichtigen gemeint sind, ist hier § 48 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz einschlägig, der mit der Aufstellung bzw. Änderung des Abwasserbeseitigungskonzepts eine Veröffentlichung in geeigneter Weise vorschreibt. In der Regel erfolgt die Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzepts im ortsüblichen Amtsblatt. Außerdem liegt das Abwasserbeseitigungskonzept beim Aufgabenträger öffentlich aus. Immer öfter werden die Abwasserbeseitigungskonzepte auch digital auf den Internetseiten der Abwasserbeseitigungspflichtigen zur Verfügung gestellt. Für die Bürgerinnen und Bürger, die infolge der Regelungen des § 47 Abs. 3 Thüringer Wassergesetz eine Kleinkläranlage errichten sollen, erfolgt zudem eine gesonderte schriftliche Information durch den zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen. Zu Frage 2: Aus Sicht der Landesregierung sind die gegenwärtigen Mitteilungsmöglichkeiten sachgerecht und zweckdienlich. Änderungsbedarf ist nicht erkennbar. Zu Frage 3: Soweit es die näheren Umstände der Petition anbelangt, ist deren Behandlung abzuwarten. Ansonsten verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2. Zu Frage 4: Soweit es aktenkundige Fälle wie etwa Petitionen anbelangt, konnten im Rahmen dieser Mündlichen Anfrage keine weiteren Fälle ermittelt werden.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen des Fragestellers gibt es keine. Ich bedanke mich und wir kommen zur nächsten Anfrage. Das ist die Anfrage von Frau Abgeordneter Baum in Drucksache 7/9436.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Anträge zur Eröffnung von Freien Schulen in Thüringen Der Betrieb einer Ersatzschule muss in Thüringen durch das zuständige Ministerium auf Basis der §§ 4 bis 6 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft genehmigt werden. Für eine solche Genehmigung sind die Sicherstellung einer hohen Qualität der Schulbildung im Vergleich zu den öffentlichen Schulen, das Vorhandensein einer verantwortungsvollen Schulleitung sowie die Garantie der fachlichen und pädagogischen Eignung des Lehrpersonals ausschlaggebend. Gerade im Zusammenhang mit Reformbedarf im Bildungswesen finden sich immer wieder Initiativen, die neue Formen von Lernen in Schulen übertragen wollen bzw. diese in eigenen Schulen umsetzen wollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Genehmigung einer Ersatzschule in den letzten 20 Jahren entwickelt? 2. Wie viele Anträge auf Genehmigung einer Ersatzschule wurden seit dem Jahr 2015 gestellt und wie viele davon genehmigt? 3. Welche Begründungen lagen den abgelehnten Anträgen auf Genehmigung einer Ersatzschule zugrunde? 4. Wie viele Konzepte der seit dem Jahr 2015 eingereichten Anträge beinhalteten verstärkt OnlineUnterricht?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte schön, Herr Prof. Speitkamp.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 nach der Zahl der Anträge auf Genehmigung einer Ersatzschule in den letzten 20 Jahren: Das ist eine längere und schwer zu verlesende Liste. Ich kann das verlesen, wenn Sie möchten, sonst würde ich sie Ihnen zusenden lassen. (Zuruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Gern Zweites!) Gut, Zweites. – Nur so viel dazu: Bis 2011 bewegte sich die Zahl im niedrigsten zweistelligen Bereich und seit 2011 dann im mittleren einstelligen Bereich. Bei den Anträgen zur Genehmigung weiterer Bildungsgänge an bestehenden Ersatzschulen, die ja auch jeweils eine Genehmigung erfordern, bewegten sich die Zahlen ebenfalls im niedrigen zweistelligen Bereich bis 2011 und dann im mittleren einstelligen Bereich. Zu Frage 2, wie viele Anträge wurden gestellt und wie viele davon genehmigt seit 2015? Seit 2015 wurden 31 Anträge zur Genehmigung neuer Ersatzschulen und 46 Anträge zur Genehmigung weiterer Bildungsgänge an bestehenden Ersatzschulen gestellt. Davon wurden bislang acht Anträge zur Errichtung neuer Ersatzschulen und 22 Anträge zur Genehmigung der Einrichtung weiterer Bildungsgänge an bestehenden Ersatzschulen genehmigt. Zu Frage 3 – Begründungen für Ablehnungen –: Tatsächlich wurden nur wenige Anträge im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen wegen ungeeigneter Schulkonzepte abgelehnt. Die ablehnenden Entscheidungen resultierten insbesondere aus der mangelnden Erfüllung der besonderen Anforderungen an Schulen mit Klassenstufen 1 bis 4 aus § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, wodurch abgesichert wird, dass die Anforderungen des Artikels 7 Abs. 5 Grundgesetz an den Primarbereich erfüllt werden, indem beispielsweise eine Ersatzschule im Primarbereich ein besonderes pädagogisches Interesse aufweist. Teilweise war das mit weitergehenden Mängeln im Antrag verbunden, wie etwa eine mangelnde Festlegung auf eine bestimmte Form der Schule in freier Trägerschaft, ob Ersatzschule oder Ergänzungsschule. Den Trägern wird nach der Prüfung der Anträge Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. In der Praxis werden dann später häufig Anträge zurückgezogen oder Verfahren bei erkennbarem Desinteresse des Antragstellers eingestellt. Zu Frage 4: Bislang wurden keine Anträge mit Konzepten, die einen verstärkten Online-Unterricht beinhalten, gestellt. Danke schön.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Ausführungen. Nur, dass ich das richtig verfolgt habe: Es hat jetzt in den letzten Jahren da auch keinerlei Entwicklung gegeben, dass mehr Anträge gestellt wurden, als es vielleicht die Jahre davor der Fall war, wenn ich Sie da richtig verstanden habe? Hat es irgendeine Veränderung in den Konzepten gegeben? Ich habe Sie richtig verstanden, dass es vorrangig im Grundschulbereich ist? Hat es da irgendwelche Veränderungen der Herangehensweise gegeben?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Zur ersten Frage: Es gibt nur im Jahr 2023 einen deutlichen Anstieg von ergänzenden Bildungsgängen, Genehmigung weiterer Bildungsgänge. 2022 waren es 5, 2023 13 derartige Anträge, ansonsten gibt es aber keine großen Sprünge in der Entwicklung der letzten 10, 15 Jahre. Was die zweite Frage angeht, das war – Entschuldigung – sagen Sie es noch mal kurz.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Ob es in der inhaltlichen Konzeptionierung von den Schulen Veränderungen gegeben hat.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Das könnte ich jetzt auf den ersten Blick nicht sagen. Das müsste ich Ihnen tatsächlich im allgemeinen Überblick, wenn es im Rahmen einer Mündlichen Anfrage geht, schriftlich geben, was innerhalb weniger Tage möglich ist. Ich sehe keine erkennbaren Änderungen in den Konzepten bislang, nach dem, was mir vorlag. (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Ich würde dann nachfragen!)

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Bergner

Fragestunde

Eine zweite Nachfrage? (Zuruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Nein, ich wollte nur sagen, es ist gut!) Okay. Gut. (Zuruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Sie müssen es nicht schriftlich nachreichen, ich würde, wenn ich es brauche, dann noch mal nachfragen!)

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Gut, danke schön.

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Bergner

Fragestunde

Die Botschaft ist angekommen. Herr Staatssekretär, vielen Dank. Es wird also bei Bedarf gegebenenfalls gesondert nachgefragt. Bevor ich zur nächsten Anfrage komme noch ein kurzes Wort an die neu eingetroffenen Besucher auf der Tribüne. Wir befinden uns in der Fragestunde. Das heißt, im Augenblick können die Abgeordneten Mündliche Anfragen an Regierungsmitglieder stellen. Das gehört zum Fragerecht der Abgeordneten. So, kommen wir jetzt zur nächsten Frage, nämlich der des Abgeordneten Weltzien in Drucksache 7/9441. Bitte schön, Herr Kollege.

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Philipp Weltzien Die Linke

Fragestunde

Danke schön, Herr Präsident. Update: Umsetzung von EfA-Leistungen in Thüringen Das Onlinezugangsgesetz verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen schon bis Ende des Jahres 2022 digital bereitzustellen. Bereits im Mai 2022 hatte ich mich mündlich nach der Umsetzung von EfA (Einer-für-Alle)-Leistungen in Thüringen erkundigt, die hier entwickelt werden und die von anderen Bundesländern übernommen worden sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat Thüringen EfA-Leistungen entwickelt und implementiert, wenn ja, um welche Leistungen handelt es sich und welche davon haben andere Bundesländer übernommen? 2. Wurden EfA-Leistungen aus anderen Bundesländern in Thüringen übernommen, wenn ja, wie hoch waren die Kosten für die Bereitstellung der standardisierten Schnittstellen? 3. Ergeben sich aus der Übernahme von EfA-Leistungen aus anderen Bundesländern und der bereitgestellten standardisierten Schnittstellen Folgekosten, wenn ja, wie hoch sind die finanziellen Kosten pro Jahr für die Kommunen? 4. Wie unterstützt der Freistaat Thüringen die Kommunen bei der Bewältigung der fachlichen, finanziellen und personellen Herausforderungen bei der Anbindung von EfA-Leistungen an die kommunalen Fachverfahren, insbesondere den kommunalen ITDienstleister KIV Thüringen GmbH, mit der Durchführung des OZG-Starterprojekts?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Bitte schön, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

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Andreas Schubert

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Weltzien wie folgt: Noch mal kurz zu dem EfA-Dienst und wer den entwickelt. Thüringen hatte sich für das Themenfeld „Steuern und Zoll“ angemeldet. Es geht immer darum, dass EfA-Leistungen nur die entwickeln können, die auch ein Themenfeld besetzen. Bei der weiteren Abstimmung im IT-Planungsrat ist jedoch entschieden worden, dass „Steuern und Zoll“ von einem Konsensland, also was hauptsächlich die Steuerkonsensverfahren entwickelt, zu übernehmen ist. So hat das dann Hessen weitergemacht. Deshalb haben wir also kein Themenfeld und damit auch keine eigenen Einer-für-Alle-Leistungen entwickelt, sind jedoch vor allen Dingen bei der Nachnutzung bei der Pilotierung sehr aktiv geworden. Das war die Antwort auf Frage 1. Zu Frage 2: In Thüringen ist die Nachnutzung nachfolgender EfA-Leistungen beabsichtigt: waffenrechtliche Erlaubnis, Eheschließung, Einbürgerung, Elterngeld, Fahrtenschreiber, Führerschein, Mutterschutzmeldung, elektronische Wohnsitzanmeldung, Verpflichtungserklärungen, Aufenthaltstitel, Unterhaltvorschuss, Wirtschaftsserviceportal und Wohngeld. In Vorbereitung der EfA-Nachnutzung zu diesen Projekten wurden seitens des Freistaats Thüringen die Kosten für die Bereitstellung der standardisierten Schnittstellen für die Thüringer Kommunen im Rahmen der Förderung nach der Thüringer E-Government-Richtlinie in verschiedenen Projekten übernommen. Die Kosten für die Bereitstellung beliefen sich bislang insgesamt auf 42.000 Euro. Weitere Förderungen werden sicher perspektivisch kommen. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass die Bereitstellung von standardisierten Schnittstellen eine EfA-Mindestanforderung darstellt und somit Kosten hierfür auch in den Entwicklungskosten der EfA-Leistungen enthalten sind. Praktisch ist bei den Ländern, die es entwickelt haben, teilweise schon die Schnittstellenfinanzierung mit dabei. Deshalb sind da genaue Kosten, die wir finanzieren, nicht bezifferbar, weil die dann Teil des gesamten Produkts sind. Zu Frage 3: Der Freistaat Thüringen unterstützt finanziell die Umsetzung des OZG und daher auch die Nachnutzung für EfA-Leistungen in den Kommunen. Konkret werden die Kosten für den Betrieb der Infrastruktur, die fachliche Weiterentwicklung und die Wartung zentral durch das Land Thüringen finanziert. Die Kommunen erhalten somit die Möglichkeit, die zentral angebotenen EfA-Onlinedienste kostenfrei nachzunutzen. Ergänzend zu der zentralen Übernahme der zuvor dargestellten Kosten besteht für die nachnutzenden Kommunen die Möglichkeit, eine Förderung über die Thüringer E-Government-Richtlinie in Anspruch zu nehmen, über welche zum Beispiel die Entwicklung notwendiger Schnittstellen zwischen dem Onlinedienst und dem Fachverfahren bzw. dem DMS-System gefördert werden kann. Dort haben wir auch eine ganze Reihe Förderungen durchgeführt. Wo wir jetzt keine Förderung ausreichen, das ist für den Einsatz der Fachverfahren dann in den Kommunen. Hierzu zählen insbesondere Betriebs- und Wartungskosten, die während der Laufzeit des Schnittstellenbetriebs anfallen. Zu Frage 4: Der Freistaat Thüringen verfügt über verschiedene Möglichkeiten, Kommunen bei der Nachnutzung von EfA-Leistungen zu unterstützen. Zum einen übernehmen das TFM und die zuständigen Fachressorts in Bezug auf die fachliche Anbindung eine Beraterfunktion, indem die zur Verfügung gestellten OZG-Leistungen vorgestellt, die notwendigen Voraussetzungen in den Kommunen kommuniziert werden. Hierzu finden regelmäßige Informationen zu den Austauschformaten zu den jeweiligen Themenschwerpunkten statt. Zum anderen besteht die Möglichkeit, die kommunale Ebene bei der Anbindung von EfA-Leistungen finanziell zu unterstützen, das hatte ich vorhin schon gesagt. So übernimmt der Freistaat Thüringen dauerhaft und zentral alle Nachnutzungskosten, welche an die umzusetzenden Bundesländer zu zahlen sind. Daran ist im Übrigen auch das Bundeskanzleramt sehr interessiert, weil das sonst in der Bundesrepublik nicht der Fall ist. Da müssten die Kommunen das einzeln bezahlen, was einen Riesenverwaltungsaufwand bewirkt. Wir haben gesagt, wir übernehmen das dauerhaft, und damit sind die Kommunen auch von den Kosten befreit. Außerdem besteht für die nachnutzenden Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen der E-Government-Richtlinie eine Förderung für die Entwicklung von Schnittstellen in Anspruch zu nehmen, um die Interoperabilität zu den Fachverfahren und dem DMS zu gewährleisten. Der kommunale Dienstleister KIV Thüringen GmbH ist bei der Durchführung und Anbindung von einzelnen EfALeistungen beteiligt. So übernimmt der Dienstleister punktuell die Entwicklung von Schnittstellen, welche im Rahmen der Thüringer E-GovernmentRichtlinie gefördert werden. Außerdem wird aktuell die Einbeziehung des kommunalen Dienstleisters in einzelne Projektumsetzungen in den Kommunen verprobt, um die Kommunen bei der konkreten technischen Anbindung zu unterstützen. Das OZG-Starterprojekt bezieht sich nicht auf die Anbindung von EfA-Verfahren, sondern beinhaltet die Anbindung von Integration von fünf kommuna ­ len Leistungen, die mithilfe des Thüringer Antragsmanagementsystems ThAVEL umgesetzt werden. Konkret handelt es sich hierbei um die Verwal ­ tungsleistungen Sondernutzung von Straßen, SEPA-Lastschrift, Universalantrag, Kita- und Hun ­ deanmeldung. Das war so gedacht, dass alle Kommunen erst mal einen Start bei der OZG-Umsetzung haben, dass das für die gemacht wird, damit sie dann selbstständig die weiteren EfA-Leistungen oder eben ThAVEL-Leistungen auch ohne weitere Hilfe umsetzen können.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage aus der Mitte des Saales. Abgeordneter Schubert, bitte schön.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, wir haben ja sicherlich alle ein Interesse daran, dass wir jetzt nicht nur die Leistungen mitbezahlen, die wir über diese EfA-Systematik, wie Sie sie erläutert haben, dann auch bei anderen einkaufen, sondern dass wir sie im Sinne der Modernisierung des Freistaats schnell auch anwendbar machen. Können Sie uns denn sagen, wo wir aus heutiger Sicht, Anfang 2024, in Thüringen stehen, was die Nutzungsmöglichkeiten von EfA-Leistungen in den Thüringer Kommunen anbelangt im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Falls wir dort nicht ganz so weit vorn sind: Welche Ideen hat das Ministerium, um diese Anwendung zu beschleunigen, indem wir zum Beispiel auch mal ein Zeitfenster setzen, ab wann die Kommunen, die dann dazustoßen, nicht mehr kostenfrei die Nachsorge usw. bereitgestellt bekommen? Da könnte man ja durchaus ein Stück weit einen Motivationsdruck auf die kommunale Ebene bewirken. Vielleicht die zwei Fragen.

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Andreas Schubert

Fragestunde

Erstens ist es so, es gibt ein Dashboard vom Bundesinnenministerium, da kann man reingucken, „dashboard.ozg-Umsetzung“ heißt das, da können Sie mal im Internet gucken. Dort steht Thüringen auf Platz 3 der Flächenländer. Da sind nur Bayern und Hessen noch besser. Allerdings muss man sagen, insgesamt gesehen sind alle schlecht, also Deutschland ist insgesamt schlecht. Das hat verschiedene Ursachen. Das kann man hier an dieser Stelle auch nicht ausführen. Dazu können wir gern noch mal im Ausschuss reden, wir haben dazu ja auch gerade verschiedene Anträge. Was die weitere Umsetzung angeht, sind wir, glaube ich, jetzt auf einem guten Weg, weil wir alle Dinge kostenfrei zur Verfügung stellen und sich jetzt mittlerweile auch wirklich alle – zumindest die größeren Verwaltungen – damit beschäftigen. Ich hatte vorhin gerade eine Beratung mit den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Städte, die haben sich alle auf den Weg gemacht. Da passiert eine ganze Menge, Stück für Stück. Es gibt aber eben dieses komplexe Problem, es gibt unzählige verschiedene Fachverfahren und die EfA-Leistungen kommen wieder aus irgendwelchen anderen Bundesländern. Da müssen Transportstandorte gewährleistet sein, da müssen Schnittstellen gebaut werden, da muss die Verwaltung in der Lage sein, auch diese Dinge dann in der Verwaltung umzusetzen, das muss an das HKR angebunden werden, die Mitarbeiter müssen geschult werden und, und, und. Ich würde jetzt nicht hergehen und sagen, dass die Kommunen nur immer selbst daran schuld sind, sondern das ist ein Prozess, der halt dauert. Das muss man einfach sagen. Deswegen wird in dem neuen OZG auch kein Datum mehr stehen, sondern die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Daueraufgabe.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen sehe ich jetzt keine. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, das ist die des Abgeordneten Schubert in Drucksache 7/9442. Bitte schön.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Verlängerung der Richtlinie zu „Garantien für Beteiligungen an Firmen“ Das Finanzministerium informierte am 22. Januar 2024 darüber, dass die Richtlinie für das Mitarbeiterfinanzierungsprogramm, welches Garantien für den Fall übernimmt, dass Unternehmen insolvent werden und die Beteiligung an die Arbeitnehmenden nicht zurückzahlen können, überarbeitet und um fünf weitere Jahre verlängert werde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2023 die Inanspruchnahme der Garantien des Freistaats für die Abschirmung von Mitarbeiterbeteiligungen/Darlehen nach diesem Programm entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Gehören Genossenschaften beispielsweise aus den Bereichen Wohnungsbau, Banken, Handel, Energie und Mobilität zu den in Punkt 2 der Richtlinie beschriebenen förderfähigen Unternehmen, wenn nein, warum nicht? 3. Kann grundsätzlich auch eine Genossenschaft den Zweck einer Arbeitnehmergesellschaft nach Punkt 4 der Richtlinie erfüllen, wenn sie der Zusammenschluss von förderfähigen Arbeitnehmern ist, wenn nein, warum nicht? 4. Wer sind aktuell die Mitglieder des Garantieausschusses und in welchem zeitlichen Rhythmus wechselt dieses?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet erneut das Finanzministerium, Staatssekretär Dr. Schubert.

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Andreas Schubert

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Schubert wie folgt: Zu Frage 1: Wir verstehen die Frage so, dass Sie wissen möchten, in welchem Umfang der Freistaat Thüringen Garantien nach dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gewährt hat. Der Freistaat Thüringen hat im Jahr 2014 eine Garantie in Höhe von 184.000 Euro übernommen, in den Jahren 2015 bis 23 wurden keine Garantien übernommen. Zu Frage 2: Bei der Frage, welche Unternehmen im Rahmen dieser Richtlinie als förderfähige Unternehmen angesehen werden, geht es nicht um die Rechtsform dieser Unternehmen, sondern entsprechend Ziffer 2 der Richtlinie darum, ob das Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe tätig ist. Insofern sind Genossenschaften, die der gewerblichen Wirtschaft zuzurechnen sind, nach dem Mitarbeiterfinanzierungsprogramm förderfähig. Zu Frage 3: Eine Genossenschaft erfüllt nicht die Anforderungen an die Arbeitnehmergesellschaft – also nicht verwechseln, jetzt geht es nicht um die Rechtsform des Unternehmens, sondern um die der Interessenvertretung, das heißt, den gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss der förderfähigen Arbeitnehmer. Eine solche Arbeitnehmergesellschaft ist nach der Richtlinie in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu führen. Die Begründung liegt darin, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts für die Organisation der Arbeitnehmergesellschaft vollkommen ausreichend ist und die Anforderungen an diese Gesellschaftsform, also keine Eintragung in ein Register usw., sehr gering ausfallen. Unterschiedliche Rechtsformen verkomplizieren das ohnehin aufwendige Verfahren hinsichtlich der Verwaltung der Mitarbeiterfinanzierungsgesellschaft. Diese unterschiedlichen Rechtsformen bringen aber keinen Vorteil im Hinblick auf die zu fördernden Beteiligungen an dem Unternehmen. Zu Frage 4: Dem Garantieausschuss gehören gemäß Ziffer 7.4 der Richtlinie ein Vertreter aus den Bereichen der Kammern oder der Geschäftsbanken sowie je ein Vertreter des für Wirtschaft und des für Finanzen zuständigen Ministeriums an. Der Vertreter aus dem Bereich der Kammern oder der Geschäftsbanken wird aus dem Bewilligungsausschuss der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, die mit der Durchführung dieses Förderprogramms beauftragt ist, ausgewählt. Die Besetzung des Bewilligungsausschusses der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH wird grundsätzlich immer für drei Jahre festgelegt. Bei den namentlich nicht benannten Vertretern der Ministerien handelt es sich grundsätzlich um die Referatsleiter der jeweilig für Garantien zuständigen Referate bzw. deren Vertreter.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Ja, vielen Dank, Herr Staatssekretär. Also ich hätte zwei Nachfragen: Wenn jetzt seit 2014 kein einziger Antrag mehr bewilligt wurde, vermute ich, dass wahrscheinlich auch keiner gestellt wurde. Haben Sie denn bei der Novellierung der Richtlinie, die Sie vorletzte Woche pressewirksam angekündigt haben, diese Fragen untersucht und welche Konsequenzen daraus gezogen, warum es offensichtlich mit der Richtlinie da keinen Bedarf gibt und ob vielleicht auch mit Anpassung der Richtlinie da eventuell reagiert werden könnte, um diesen Bedarf vielleicht dann doch wieder materialisieren zu lassen? Es wäre die erste Frage. Und die zweite war noch mal nach dem Garantieausschuss: Ist es denn so, dass es dort zu einem regelmäßigen Wechsel der Mitglieder im Garantieausschuss kommt, oder ist es durchaus Realität, dass über Jahre oder gar Jahrzehnte die gleichen Menschen in dem Garantieausschuss die Entscheidungen treffen?

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Andreas Schubert

Fragestunde

Zu Punkt 1: Da gab es eine Änderung des entsprechenden EU Beihilferechts dazu, dass die Beteili‑ gungshöhe von 1 Million Euro auf 250.000 Euro abgesenkt werden musste. Und da vermuten wir, dass das ein Grund sein könnte. Daran kann man aber jetzt auch nichts ändern, weil das nach dem Beihilferecht so ist, wie es ist. Andere Gründe kann ich jetzt an der Stelle nicht nennen, darüber müsste man vielleicht im Ausschuss noch mal mit unserem Beteiligungsreferat reden, denn das lässt sich jetzt auch schlecht schriftlich beantworten, weil das etwas ist, wo man mal in die Diskussion kommen müsste. Zu der Frage der Besetzung: Das glaube ich jetzt nicht unbedingt, weil allein bei uns im Haus das Bürgschaftsreferat, sagen wir mal, in der Zeit, seit ich Staatssekretär bin, auch immer mal andere Referatsleiter hatte. Aber zu den anderen kann ich jetzt nichts sagen. Auch darüber müssten wir vielleicht noch mal reden. Aber Sie können es auch gern mal im Ausschuss anmelden – oder wie auch immer –, also da sind wir gern bereit, aber ich sehe jetzt, dass es nicht viel bringen würde, das schriftlich zu beantworten. Oder?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Meine Damen und Herren, die Stunde ist reichlich um. Das bedeutet, es sind zwei Anfragen übrig geblieben. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 29 und 34 a bis 37 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9455 Abgegebene Stimmzettel 69, ungültig 0, demzufolge gültig 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 34 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9456 Abgegebene Stimmzettel 69, ungültig 0, gültig demzufolge 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 41 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 34 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9457 Abgegebene Stimmzettel 69, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 41 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 35 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9462 Abgegebene Stimmzettel 69, ungültig 0, gültig demzufolge 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 35 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9463 Abgegebene Stimmzettel 69, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 41 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 36 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9458 Abgegebene Stimmzettel 69, ungültig 0, damit gültig 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 36 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9459 Abgegebene Stimmzettel 69, ungültig 0, gültig demzufolge 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 41 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9460 Abgegebene Stimmzettel 69, ungültige Stimmzettel 2, gültige demzufolge 67. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 39 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem sämtliche Wahlvorschläge auch in einer jeweiligen ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht haben, sind weitere Wahlwiederholungen nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 21 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7942 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Abgeordneter Montag, Sie haben das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, leider ist die Nutzung eines Fahrrads im Plenarsaal untersagt, sonst wäre ich hier vielleicht nach vorn gerollt. Aber vielen Dank erst mal, dass wir heute dazu sprechen können. Ich habe morgen Geburtstag. Dass wir heute dazu reden, ist ein vorfristiges kleines Geburtstagsgeschenk, denn es hat länger gedauert, bis wir darüber reden können, aber wir tun es, und das ist wichtig. Denn wenn ich zunächst für diese Initiative etwas werben musste, so ist sie doch eine, wie wir finden, die erhebliche Bedeutung hat und Bedeutung entfalten kann. Denn rund 16,6 Millionen Deutsche nutzen ein Mountainbike oder ein Travelrad zum naturnahen Radfahren in ihrer Freizeit. Und 9,1 Millionen Deutsche haben ein großes bzw. sehr großes Interesse, ihr Mountainbike im Urlaub zu nutzen. Damit kommen wir auch schon dazu, was Ihnen, glaube ich, dann deutlich vor Augen führt, welche Potenziale im Mountainbike-Tourismus gerade für eine Region wie Thüringen stecken. Denn der Mountainbike-Sport oder naturnahes Radfahren, das ist eine junge, dynamische, stetig wachsende Zielgruppe, die sich durch technische Innovation nicht nur auf Junge oder Junggebliebene reduziert, sondern sich durch beispielsweise E-Bikes auch auf die erstrecken kann, die im Normalfall vielleicht hier und da weniger Lust haben, mit dem Fahrrad nach oben zu strampeln. Aber Thüringen hat große Chancen, denn von der Natur her sind wir wunderbar aufgestellt. An attraktiven Angeboten für Freunde des naturnahen Radfahrens und für den Tourismus mangelt es noch etwas. Insofern ist der Freistaat Thüringen leider ein Stück weit ein Entwicklungsland beim Mountainbike- oder naturnahen Radfahren, denn es fehlt leider die grundlegende Infra- und Organisationsstruktur rund um das Mountainbike-Fahren. Es gibt auch keine einheitliche Strategie, wie wir beispielweise ein abgestimmtes und genehmigtes Streckennetz zur legalen Nutzung für Mountainbikerinnen und Mountainbiker im Freistaat herstellen wollen. Es ist bisher tatsächlich aufwendiges Stückwerk durch Akteure, die lokal sehr darum kämpfen müssen, legale Streckennetze aufbauen zu können. Das ist in Creuzburg, in Eisenach, Jena, Erfurt oder auch im Thüringer Wald so. Dabei stoßen lokale Akteure hier und da auf erheblichen Widerstand. Ich glaube, die Chancen sind so groß, dass wir gemeinsam von Landesseite eine gemeinsame Strategie und ein abgestimmtes Vorgehen entwickeln sollten. (Beifall Gruppe der FDP) Ja, wir wollen mit unserer Initiative genau das tun. Was fehlt denn in Thüringen? Ich habe gesagt, wir haben die Natur, die dazu einlädt, sich naturnahen Radfahrens zu bedienen. Ich habe von den Chancen gesprochen für Tourismus, für Infrastruktur. Gerade, wenn wir den Klimawandel betrachten, ist der Mountainbike- und der Fahrradsport etwas, was eine ganzjährige Nutzung touristischer Infrastruktur sicherstellt. (Beifall Gruppe der FDP) Und das kann ich Ihnen sagen. Ich bin ja des Häufigeren Gast im Winter und im Sommer, beispielsweise in Oberhof. Das Radfahren wird immer bedeutender, auch für diese Region. Wir brauchen geeignete Fahrstrecken und dazu auch entsprechende Bikeleitsysteme. Die haben andere schon entwickelt, wie zum Beispiel das Mountainbike-Tourismusforum. Das heißt, wir können auf Erfahrungen nicht nur aus anderen Regionen, sondern auch auf Erfahrungen von Akteuren zurückgreifen, um die Dinge hier in Thüringen schnell und einfach zu ermöglichen. Ich denke, nicht nur wir als Freie Demokraten verstehen uns als Ermöglicher, sondern natürlich auch das Land selbst. Auch die Landesregierung ist da, glaube ich, in dem Fall ein Partner und nicht oppositioneller Gegner, wie das von uns normalerweise gesehen wird. Also, gemeinsam die Dinge tun, bestimmte priorisieren Regionen, Chancen ermöglichen und Lebensqualität für diejenigen schaffen, die hier bei uns sind, damit sie nicht in die großen Regionen wie Hamburg oder nach Berlin abwandern, sondern bleiben. Wir wissen, der nächste Wald, die nächste Strecke ist eigentlich nur ein paar Pedaltritte entfernt. Insofern haben wir eine Chance. Wir haben auch eine Verpflichtung, denn Thüringen ist heute schon, zumindest was den Downhill-Sport betrifft, ein Mekka des Radfahrens. (Beifall Gruppe der FDP) Wir sind seit vielen, vielen Jahren zentraler Ausrichter zentraler Großereignisse wie in Tabarz, Ilmenau oder in Steinach und in der Szene bekannt. Das heißt, das zu nutzen für eine Marketingstrategie, liegt schon vor uns. Wir müssen es aufgreifen, in dem Fall nicht den Ball und ihn weitergeben, sondern gemeinsam kräftig in die Pedale treten. Ich freue mich auf die anschließende gemeinsame Diskussion dazu. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen

Danke, Kollege Montag. Ich erteile Herrn Abgeordneten Korschewsky für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Knut Korschewsky Die Linke

Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zeit dreht sich ja auch ein Stückchen weiter, lieber Robert-Martin Montag. Der Antrag ist nun schon ein paar Lenze alt. Mittlerweile hat der Regionalverbund Thüringer Wald die Frage des Mountainbike-Sports oder der Entwicklung des Mountainbikes aufgegriffen und nicht nur aufgegriffen, sondern schon weiterentwickelt. Es hat in den vergangenen Monaten schon mehrere Seminare und Veranstaltungen zur Entwicklung des Mountainbike-Sports insgesamt in Thüringen und damit natürlich auch zur Entwicklung des Tourismus in Thüringen gegeben. Ich glaube, es ist nicht abzusprechen, dass die Frage „Mountainbike“ oder „Fahrradfahren“ oder wie auch immer man das nennen will, in den unterschiedlichen Facetten ein Trendsport ist und dieser Trendsport vor allen Dingen in den vergangenen Jahren von vergleichsweise jungen Menschen auch durchgeführt wird, aber eben nicht nur von jungen Menschen, aber sich die jungen Menschen natürlich bei den unterschiedlichen Möglichkeiten mehr dem Downhill und Enduro widmen, wobei sich die älteren Menschen durchaus die Frage zur Tour stellen und das Mountainbike-Fahren dort weiterbringen. Das trifft auch auf Thüringen zu. Es wurde hier schon angesprochen, dass wir durchaus in Thüringen auch schon Möglichkeiten haben, vor allen für die Frage „Downhill“ etc. Ich will mal ein paar Zahlen nennen. Der Bikepark Steinach hatte bei 85 Tagen Sommerbetrieb insgesamt 3.300 Bikerinnen und Biker im Jahr 2023 gehabt und der Bikepark Oberhof an 144 Tagen Sommerbetrieb immerhin 16.773 Bikerinnen und Biker. Ich glaube, das ist schon eine erhebliche Menge von Bikerinnen und Bikern, die sich allein nur in diesen zwei Bereichen bewegen. Und dabei gibt es eben, wie ich schon gesagt hatte, durchaus auch andere Möglichkeiten des Fahrradfahrens nicht nur im Thüringer Wald, sondern auch in flacherem Gelände oder aber auch im Harz und in Vorgebieten etc. Es gibt ein wachsendes Interesse vor allen Dingen auch an Kurs- und Verleihangeboten. Wer sich damit mal beschäftigt hat, zum Beispiel gibt es Zahlen von Sport Luck in Oberhof, aber auch anderer Anbieter, die deutlich sagen, dass in den letzten Jahren die Vermietung von Fahrrädern bzw. Bikes in den unterschiedlichen Kategorien, auch in den unterschiedlichen Preissegmenten sehr stark angestiegen ist. Es gibt also durchaus eine breite Zielgruppe des Mountainbikes nicht nur im Thüringer Wald, sondern insgesamt in Thüringen, aber auch darüber hinaus. Nun liegt uns der Antrag vor, auch in der Neufassung, die sich nicht wesentlich, sage ich jetzt mal, von der alten Fassung unterscheidet. Ich will mal ganz kurz auf ein paar Dinge eingehen. So heißt es zum Beispiel in Punkt 7, dass die Landesregierung bei der Planung neuer Strecken angewiesen ist, sich mit den zuständigen Landesbehörden benachbarter Bundesländer zu verständigen, wie ein grenzübergreifender Mountainbike-Tourismus umgesetzt werden kann. Nun sage ich an dieser Stelle, das ist wirklich im Moment ein Wunschdenken. Ich habe da meine leidlichen Erfahrungen als Präsident des Thüringer Gebirgs- und Wandervereins gemacht, was Wanderwege anbetrifft, tatsächlich über Ländergrenzen hinaus Anschlüsse zu schaffen. Da gelingt es schon nicht, geschweige denn, glaube ich im Moment, dass Voraussetzungen hier geschaffen werden, diese bezüglich Mountainbike länderübergreifend zu machen. Oder aber Punkt 9: „Die olympische Disziplin ‚Cross Country‘ ist in der Sportförderung des Landes zu berücksichtigen. Damit verbunden ist auch die Einbindung in die Sportstätten von Oberhof (zum Beispiel innerhalb der LOTTO Thüringen Arena […])“ etc. Ich glaube, das ist ein Punkt, der schlicht und ergreifend den NSB und den Olympiastützpunkt betrifft und weniger etwas mit einem Antrag hier in Thüringen zu tun hat. Aber auch darüber können wir sicherlich noch entsprechend diskutieren. Ich würde gern auch ein paar Worte darüber verlieren: Warum brauchen wir eine gesonderte Mountainbike-Strategie? Wir sind derzeit an der Evaluation der Landestourismuskonzeption 2025 und es soll eben eine neue, eine evaluierte Landestourismuskonzeption entstehen. Ist es nicht vielleicht günstiger, die Frage des Mountainbike-Sports in die Landestourismuskonzeption zu integrieren und als Bestandteil der Landestourismuskonzeption an der Stelle zu machen und nicht extra etwas aus dem Boden zu stampfen, um dann hier wieder – ich sage mal – neue Punkte aufzumachen, die wieder zu hinterfragen, die zu überprüfen sind usw.? Mir würde das aus einer Hand viel besser gefallen als aus unterschiedlichen Händen. Ich will auch noch mal einen Punkt ansprechen, Punkt V des Antrags: „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag mindestens einmal jährlich über Ausbau, Fortschritt und den aktuellen Stand der Umsetzung der ‚Mountainbike-Strategie 2030‘ zu berichten.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wenn wir über alle Punkte jedes Mal, jedes Jahr einen Bericht hier in diesem Landtag machen wollen, was Sport und Tourismus anbetrifft, dann werden wir überhaupt nicht mehr fertig. Ich glaube, das ist zu hoch gegriffen. Wir sollten wirklich versuchen, ein bisschen realistischer an diese ganzen Geschichten ranzugehen. Und ich komme immer wieder auf die Landestourismusstrategie zurück. Wenn wir das in die Landestourismusstrategie einbetten, dann haben wir auch eine Evaluation, die in der Landestourismusstrategie in einem bestimmten Jahresrhythmus vorgegeben ist. Wir können uns sicherlich darüber unterhalten, ob das im Zwei-, Dreijahresrhythmus ist oder in welchem Rhythmus überhaupt, aber wir sollten es aus meiner Sicht in diese Landestourismusstrategie einbetten. Es ist richtig, wir brauchen ein attraktives Angebot, welches Touristinnen und Touristen auch in diesem Segment des Tourismus zu uns nach Thüringen holt. Deshalb sind wir als Fraktion Die Linke durchaus bereit und würden uns freuen, mit Ihnen im Ausschuss über diesen Antrag auch weiter diskutieren zu können. Man kann auch durchaus Überlegungen anstellen, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, möglicherweise auch noch einmal ein paar Fachleute im Ausschuss zu hören. Auch dem werden wir uns sicherlich nicht verschließen, um es wirklich zu einer sinnvollen Geschichte zu machen, die nicht wieder monatelang hier irgendwo im Hohen Haus liegen bleibt, weil wir es nicht schaffen, darüber zu reden. Lassen Sie uns jetzt schnell darüber reden und das dann auch möglicherweise zu einem positiven Abschluss bringen. Danke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

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Bergner

Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen

Vielen Dank, Herr Korschewsky. Ich rufe Abgeordneten Bühl für die CDU-Fraktion auf.

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Andreas Bühl CDU

Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Schüler, ich habe gehört, aus dem Eichsfeld, aus Heiligenstadt, herzlichen willkommen! (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wir sprechen über ein Thema, was euch vielleicht auch umtreibt, nämlich Mountainbike-Fahren. Das ist ja ein Sport, der von vielen betrieben wird, der sich auch wachsendem Interesse, gerade auch bei uns in unseren Mittelgebirgen, erfreut. Das freut mich ganz besonders als jemand, der in Ilmenau ja eines der größten Rennen dieser Art hat. Jedes Jahr ist es wieder ein großes Fest, zu sehen, was dort von vielen Ehrenamtlichen organisiert und geleistet wird, die dort für eine große Veranstaltung sorgen, vielen Tausend Menschen Freude bereiten. Daran sind viele beteiligt, angefangen von der schon angesprochenen Bergwacht, die die Absicherung macht, zu den Streckenposten, zu den Sportlern selbst. Das zeigt, dass dieser Mountainbike-Sport eine große Zukunft auch für uns in Thüringen haben sollte und man muss leider feststellen, dass dafür in den letzten Jahren zu wenig getan worden ist. Seit 2014 betreue ich hier im Landtag das Thema „Tourismus“ und ein wesentlicher Tourismuszweig kann auch der Mountainbike-Tourismus sein. Dieser ist in den letzten Jahren aber nie so prioritär behandelt worden, wie wir uns das gewünscht hätten. (Beifall Gruppe der FDP) Zur letzten Tourismuskonzeption – Knut Korschewsky hat die jetzige angesprochen, die fortgeschrieben wird –: Ich kann mich an eine Runde erinnern, ich weiß gar nicht, ob wir da zusammen waren, da wurde über die Frage „Mountainbike“ schon gesprochen. Ich war damals auch noch ein Vertreter der Wanderbewegung und die Wanderbewegung war dort sehr laut – ich für mich nicht, aber andere waren sehr laut und haben gesagt, wir sind ein Wanderland, wir sind keine Mountainbike-Land, wir sehen die Wanderer im Vordergrund. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das die richtige Strategie ist, denn zum Schluss wollen wir ja gerade, dass Leute vielleicht schon in jüngeren Jahren zu uns nach Thüringen kommen, hier Urlaub machen und dann vielleicht auch später wiederkommen. Da ist das Mountainbike genau der richtige Einstieg, weil das eben eine jüngere Zielgruppe ist, es wird auch älter jetzt mit dem ganzen E-Bike-Tourismus, den es gibt, so kann man auch bis ins höhere Alter sportliche Strecken gut fahren. Das heißt, man kann eine jüngere Zielgruppe ansprechen, die dann auch länger kommt und vielleicht dann auch ins Wandern übergeht. Ich würde das eher so sehen, dass wir das breiter anlegen und auch schon früher damit anfangen müssen, Werbung zu machen. Bisher ist das leider nicht so gelungen. Ich erinnere an den Rennsteig-Mountainbike-Weg, das war eher ein Reinfall, weil man Wege genommen hat, die für die Zielgruppe im Grunde nicht attraktiv sind. Damit bin ich auch schon bei dem Antrag der FDP, den ich in dem Punkt gut finde, denn ich glaube, man muss mit der Zielgruppe zusammen erarbeiten, was wirklich von Interesse ist, denn es bringt nichts, aus touristischer Sicht etwas aufzuschreiben und aufzumalen, was zum Schluss gar nicht bei der Zielgruppe hängen bleibt. Das hat man bei diesem Mountainbike-Weg gesehen, dass das so war, dass das gar nicht bei der Zielgruppe hängen bleibt, sondern dass man lieber den richtigen Rennsteig fährt. Da hat man dann die Probleme, die angesprochen worden sind, nämlich dass es im Zweifel auch zu Kollisionen mit Wanderern kommt. Und das wollen wir gerade nicht. Von daher finde ich das richtig. Man sollte auch davon wegkommen, das immer nur unter diesen Marketingstrategiegesichtspunkten zu betrachten, sondern eher unter dem, wie wir was in der Praxis umsetzen können. (Beifall Gruppe der FDP) Denn das ist ja das Problem, was wir oft haben mit den Dingen, die auch im Wirtschaftsministerium aufgeschrieben werden, Strategien, die gemacht, die eher aus dem theoretischen Aspekt betrachtet werden und dann die weitere Umsetzung vielleicht nicht so mit im Blick haben. Da gab es beim Regionalverbund Thüringer Wald in der Vergangenheit schon gute Infrastrukturprojekte, da hat man gesehen, dass das auch anders geht, dass man also Marketing und Umsetzung in eine Hand geben kann. Ähnliches bräuchte es sicherlich hier auch, weil es ja ganz eng beieinander hängt, dann auch Wege und Ausschilderungen zu machen und Ähnliches. Da gibt es, finde ich, in den letzten Jahren schon gute Ansätze. Wir hatten neulich einen Mountainbike-Workshop vom Regionalverbund Thüringer Wald in Ilmenau organisiert, die sich das auch auf die Fahne schreiben wollen. Daran kann man gut anknüpfen und da zahlt der FDP-Antrag auch auf etwas ein, worauf man gut aufbauen kann. Wenn ich noch mal in den Antrag schaue, ein wichtiger Punkt, der auch noch drinsteht – und den haben wir schon mehrfach angesprochen, auch im Wirtschaftsausschuss –, ist die bessere Vermarktung der Sportstätten in Oberhof. Da kann die Frage der Sommernutzung von Mountainbikes eine wichtige sein. Das sind Themen, die laufen auch schon, die sind schon angelaufen. Allerdings kann man die sicherlich mit noch mehr Nachdruck betreiben. Staatssekretär Schubert – mit dem hatten wir schon das Gespräch – sagt, er ist dran, aber er hat so viele andere Baustellen. Ich bin hoffnungsfroh, dass man da noch zu einer Lösung kommt. Ich finde gut, dass es hier im Antrag steht. Man sollte allerdings auch nicht so tun, als ob noch nichts passiert ist, sondern es gibt sicherlich noch mehr anzuschieben. Es gibt zumindest zarte Pflänzchen, die man da in die richtige Richtung schieben kann. Ein wichtiger Punkt, der auch noch drinsteht, man muss die Akteure natürlich mitnehmen und da gibt es ja nicht nur Freunde des Mountainbikes. Gerade, wenn man in Richtung ThüringenForst, Waldvertreter guckt, die ja die Fahrräder lieber aus Haftungsgründen aus dem Wald raushaben wollen, auch da haben wir in der Vergangenheit schon eine intensive Diskussion gehabt, es gab auch schon entsprechende Verfahren, dass man dort alle an einen Tisch holt und die Strategie mit verfolgt. Ich glaube, das können wir auch gut im Ausschuss mit einer Anhörung tun. Jetzt haben wir nicht mehr ganz so viel Zeit, der Punkt hat sich auf der Tagesordnung vorgekämpft. Aber ich denke, dass wir das auch im Ausschuss noch tun können und damit einen Impuls geben, der hoffentlich Thüringen schneller als in den vergangenen zehn Jahren zu einem Fahrradland, zu einem Mountainbike-Land macht – noch mehr, als es jetzt schon ist. Deswegen unterstützen wir auch die Überweisung an den Ausschuss und ich bedanke mich schon mal für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Bergner

Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Ich rufe für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Lehmann auf.

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Diana Lehmann SPD

Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die FDP fordert in dem Antrag die Landesregierung auf, eine „Mountainbike-Strategie 2030“ auf den Weg zu bringen, um den Mountainbike-Sport aufzubauen und zu fördern, und dazu sowohl die Akteurinnen und Akteure an einem runden Tisch zusammenkommen zu lassen als auch Interessenvertreterinnen und ‑ vertreter und will in unterschiedlichen Bereichen Vorgaben machen, wie der Mountainbike-Sport oder der Mountainbike-Tourismus gezielt gesteuert werden kann, indem zum Beispiel bestimmte Regionen oder auch bestimmte Segmente des MountainbikeSports priorisiert werden. Das kann man grundsätzlich erst mal nachvollziehen, sofern es den Wunsch gibt, Dinge zu steuern und zu regeln. Ich muss Ihnen allerdings sagen, lieber Herr Montag, dass es mich doch ein bisschen überrascht hat, dass ausgerechnet Sie als FDP das fordern. Ich hätte vermutet, dass Sie da eher sagen, dass der Markt das zum Beispiel regelt (Beifall DIE LINKE) und man da nicht so einen starken staatlichen Eingriff braucht, zumal man sicherlich ... (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP) Herr Montag, jetzt gestatten Sie doch wenigstens mal einen kleinen Scherz, das müssen wir doch alle mal aushalten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es lässt sich sicherlich darüber streiten, ob solche Priorisierungen seitens der Landesregierung notwendig sind, zumal wir starke regionale Tourismusorganisationen mit den DMOs vor Ort haben. Denn da würde ich eher sehen, dass die in der Verantwortung sind, in ihrem eigenen Marketing zu schauen, inwieweit touristische Angebote entwickelt werden können, in dem Zuge eben auch der Mountainbike-Sport. Ich will zumindest an einer Stelle sagen, dass ich es unangemessen finde, wenn Sie in Ihrem Antrag von Thüringen als Entwicklungsland im Mountainbiken sprechen. Ich finde, dass das nicht ganz die Situation trifft, mit der wir es zu tun haben. Sicherlich gibt es noch eine ganze Menge Potenziale, die man in dem Bereich heben kann, und auch einen Entwicklungsbedarf, aber dass es gar nichts gibt, das kann man so nicht sagen. Das ist auch in den vorherigen Reden deutlich geworden. Das wird vor allem auch der Arbeit des Regionalverbunds und auch den vielen Initiativen, die es in Thüringen gibt, schlicht und ergreifend nicht gerecht. Das will ich zumindest der Vollständigkeit halber an dieser Stelle sagen. (Beifall DIE LINKE) Wir haben im Thüringer Wald zahlreiche und vielfältige Mountainbike-Strecken, die auch ganz unterschiedlich beworben werden, unter anderem mit Erik Lesser, mit dem als ehemaligen Wintersportler darauf aufmerksam gemacht wird, dass es eine ganzjährige Nutzung des Thüringer Waldes geben kann, auch anders als nur mit Wandern, wie es Herr Bühl gerade angesprochen hat. Als Teil der Strategie kann man auch die Bikeparks in Steinach und Oberhof sehen, die in den letzten Jahren beide Rekordbesucherzahlen hatten. Man muss auch sehen, dass hier über Landesmittel gefördert worden ist und es eine Initiative seitens des Ministeriums war, das zu unterstützen. Natürlich haben Sie recht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass der MountainbikeSport immer beliebter wird, auch aufgrund bestimmter technischer Entwicklungen, und dass nicht nur Profisportlerinnen das nutzen, sondern dass das auch im Familienbereich eine immer größere Rolle spielt. Trotzdem würde ich sagen, dass in diesem Kontext die Regionalverbünde und die Kommunen, die Unternehmerinnen und Unternehmer vor Ort eine Verantwortung dafür haben, diese Angebote weiterzuentwickeln. Wir als Land haben die Verantwortung, das entsprechend zu unterstützen, und das Land macht das auch. Anfang Dezember hat das Ministerium noch mal darauf hingewiesen, dass zum Beispiel die Förderung für den Regionalverbund im Thüringer Wald für die nächsten beiden Jahre auch explizit für die Förderung des Mountainbike-Sports und zum Beispiel den Ausbau und die Kennzeichnung geeigneter Strecken im Thüringer Wald genutzt werden soll. Auch der Bikepark in Steinach hat Fördermittel in Millionenhöhe bekommen, um den weiterzuentwickeln und zu ertüchtigen. Das zeigt, wie gesagt, wie wenig angemessen der Begriff des Entwicklungslandes ist. Ich will an der Stelle auch noch ein kleines regionales Beispiel, zu dem ich persönlich eine Verbindung habe, nennen. Es gibt hier in Erfurt eine Initiative junger Menschen, die sich gefunden und gesagt haben, wir wollen zum Beispiel im Steiger die Möglichkeit, Mountainbike zu fahren. Die haben unter dem Dach der Naturfreunde, wo ich ehrenamtlich aktiv bin, zusammen mit den Akteuren, die gerade angesprochen wurden – die nicht immer einfach sind –, mit dem Forstamt, mit dem Umwelt- und Naturschutzamt, hier in Erfurt einen Weg gefunden, genau das zu machen und sind auf einem guten Weg, den Mountainbike-Sport zum Beispiel auch hier, also im Umfeld der Stadt, zu ermöglichen. Ich finde, das ist ein schönes Beispiel dafür, wie mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die damit Erfahrung haben, dass sie wirksam werden können, wenn sie sich aktiv für etwas einsetzen, dieses auch tatsächlich funktionieren kann und wo man sicherlich in den nächsten Jahren noch mehr fördern kann. (Beifall SPD) Ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass wir keine Landesstrategie dafür brauchen. Ich bin aber gern bereit, anlässlich Ihres Geburtstags diesen Antrag mit an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu überweisen und dann dort weiterzudiskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

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Vielen Dank, Frau Kollegin Lehmann. Ich rufe Herrn Abgeordneten Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

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Olaf Müller GRÜNE

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Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, das Mountainbike-Fahren erfreut sich anhaltender Beliebtheit, das haben wir eben schon gehört. Einer Umfrage zufolge gibt es im deutschsprachigen Raum etwas mehr als 4 Millionen Menschen, die häufig Mountainbike fahren. Dazu kommen noch ungefähr 12 Millionen, die angeben, ab und zu in ihrer Freizeit ein Mountainbike zu nutzen. Das Mountainbiking nimmt daher eine wichtige Position auch für den Tourismus in Thüringen ein. Dass sich die verändernde Freizeitgestaltung der Gäste auch im Tourismusverband Thüringer Wald/Gothaer Land niedergeschlagen hat, hat man dort erkannt. So lassen sich auf der Internetseite des Verbands ein großes Angebot an Routen und weiteren Hinweisen finden. Allerdings sehen wir auch hier, dass dieses Freizeitsegment verbandsgrenzenübergreifend gedacht werden sollte. Routenführungen für Radfahrer sollten nicht an den Zuständigkeitsgrenzen eines Verbands enden. (Beifall Gruppe der FDP) Daher sind gebietsübergreifende Konzepte sinnvoll und wichtig, um einheitliche Standards zu setzen. Das betrifft sowohl die Einrichtung als auch die Ausschilderung als auch die Überwachung und Unterhaltung der ausgewiesenen Strecken. Der Freistaat Sachsen hat bereits Anfang 2021 eine knapp 150-seitige Fachplanung Mountainbike-Tourismus dazu vorgelegt. (Beifall Gruppe der FDP) Ich gehe davon aus, dass der Kollege der FDP genau diesen Fachbeitrag für die eigenen Überlegungen zurate gezogen oder diesen gar als Vorlage genutzt hat. Da es hier aber nicht darum geht, zu definieren, wer das Rad erfunden hat, kann ich nur feststellen, dass es vor dem Hintergrund der durchaus imposanten Nutzerzahlen auch für Thüringen oder gerade auch für den Thüringer Wald eine Gesamtstrategie geben sollte. Verliert man sich einmal auf der Internetseite „Tourenportal Thüringer Wald“ und geht auf „Mountainbiketouren“, so lässt sich feststellen, dass es zwar singuläre Touren gibt, die aber kaum oder keine Vernetzung untereinander aufweisen. (Beifall Gruppe der FDP) Das heißt, dass ich, wenn ich mich für den Thüringer Wald als Urlaubsziel entscheide und mein Mountainbike mitnehme, keine Chance habe, hier entspannt die Zeit ohne Auto zu verbringen. Allerdings beschäftigt sich das Tourismusnetzwerk Thüringen bereits seit einigen Jahren mit dem Mountainbiking. Dabei lässt sich auch feststellen, dass weder in der sächsischen Mountainbike-Strategie noch im Entwurf der FDP auf sich abzeichnende Nutzungskonflikte Bezug genommen wird. Wir haben es eben schon ansatzweise gehört: der Konflikt zwischen Wanderern, Fußgängern und Radfahrern in jeglicher Form. Die verstärkte Nutzung des Naturraums durch die steigende Zahl an Mountainbikerinnen darf nicht zu Konflikten mit dem Naturschutz und/oder anderen Erholungssuchenden führen. Einbinden möchten wir diese Strategie in die allgemeine Entwicklung des Radverkehrs – im Übrigen auch ein Aspekt in der Entwicklung des Tourismus, auch im Thüringer Wald. Für die Förderung dieses Tourismussegments brauchen wir einen gut ausgebauten, nachfrageorientierten ÖPNV. Dazu gehören auch Busse/Buslinien mit den entsprechenden Kapazitäten, um Räder mitnehmen zu können. Auch darüber sollten wir im Rahmen dieser geplanten Strategie sprechen. Daher werden wir der Überweisung an den Tourismusausschuss zustimmen. In diesem Rahmen wird Kollege Montag uns sicherlich intensive Einblicke in sein schönstes Hobby gewähren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

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Alles klar, also Herr Montag das nächste Mal dann doch in Radlerhose, aber heute noch als Nächster im Anzug hier am Redepult. Herr Montag, Sie haben das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

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Frau Präsidentin! Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Diskussion hier. Jetzt bitte ich mal das Protokoll aufzumerken: Herr Müller von den Grünen, Sie haben eine hervorragende Rede gehalten. Das ist das erste Mal, dass ich das in dieser Situation auch so protokolliert haben möchte. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich fange gerade an, an Ihnen zu zweifeln!) Auch Kollege Bühl hat das getan. Sie haben das Grundproblem verstanden. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich werde gleich rot!) Es geht hier nicht darum, irgendeine Tourismusstrategie von Touristikern aufzuschreiben, die ein Marketingkonzept haben, sondern es geht knallhart um Infrastrukturmaßnahmen und ‑ projekte und die Implementierung dieser in eine Gesamtstrategie. Denn der Montainbike-Sport und das naturnahe Radfahren brauchen eben Infrastruktur. Und ja, wir erfinden das Rad nicht neu, denn andere Regionen wie das Sauerland in Winterberg, aber auch Sachsen, die haben sich längst auf den Weg gemacht. Vom Alpenraum rede ich gar nicht. Auch der Harz hat sich längst auf den Weg gemacht und knallharte Infrastrukturpolitik auf den Weg gebracht, um tatsächlich dann das touristische Potenzial zu erschließen. Wir reden lang genug immer über die Frage, wie wir Gästinnen und Gäste bei uns versorgen können, auch in der Gastronomie, und genau das Problem haben wir, dass es keine Strategie gibt. Jetzt sage ich Ihnen auch, warum das problematisch ist, Herr Korschewsky. Das Problem ist, Sie stoßen an rechtliche Regelungen. Wenn jemand in einer kleinen Kommune etwas vorhat mit seiner Community dort gemeinsam mit dem Bürgermeister, kommt der nicht weiter, weil ihm baurechtliche, forstrechtliche Fragen gestellt werden, die er selbst nicht in der Hand hat zu lösen. Auch ein Regionalverbund kann sich möglicherweise und soll sich auch damit beschäftigen. Aber er kann nicht zur Durchsetzung einer Gesamtstrategie, einer Infrastruktur sorgen, die wir brauchen. (Beifall Gruppe der FDP) Und das Schöne ist, wir haben die Kompetenz im Land, wir haben Unternehmen – beispielsweise wie Racement, das im Übrigen aus Ilmenau kommt –, die seit Jahrzehnten Strecken bauen, überall dort, wo Thüringerinnen und Thüringer dann hinfahren und Geld ausgeben, aber der Prophet gilt im eigenen Lande nichts. Da nützt es auch nichts, dass das Wirtschaftsministerium seit Jahren eine solche Strategie in der Schublade hat, wenn es am Ende nicht umgesetzt wird. Da helfen auch keine Gelder an den Regionalverbund, denn er bleibt regional, er kann die Probleme nicht lösen. (Beifall Gruppe der FDP) Jetzt kommt die Gesamtstrategie ins Spiel. Wir brauchen nämlich dann tatsächlich alle am Tisch, und zwar den Willen, den bekundeten Willen, nicht des Gesetzgebers, das sind wir, sondern auch der Exekutive, die das erkannt hat, und die dann die Akteure, wenn es an irgendeiner Stelle kneift, zusammenführt. Und die Diskussion, wie komplex das ist, haben wir in Erfurt gesehen, im Steiger, liebe Frau Präsidentin, dass sich zunächst aus illegalen Strecken nach langem Hin und Her und Drängen der Beteiligten irgendwann ein legales Angebot entwickelt hat. Das ist spannend, richtig gut für Erfurt, für die, die regional etwas nutzen wollen. Aber das hat natürlich nichts mit einer touristischen Infrastruktur zu tun, die wir nutzen wollen. Und wir reden nicht über die Verrückten, das gebe ich gern zu, die mit Fullface-Helm sich den Berg runterstürzen und in irgendwelchen Jumpparks unterwegs sind wie in Steinach oder in Oberhof, sondern auch naturnahes Radfahren braucht Trails, es braucht diese Strecken, die die einzelnen Destinationen miteinander verbindet. Genau das ist sinnvoll, genau das brauchen wir in Thüringen. Wie gesagt, ich erfinde hier das Rad nicht neu, sondern ich erzähle Ihnen nur das, was unter anderem Sachsen bereits für sich hat und auch in anderen erfolgreichen Regionen längst Standard ist. Auch der Sport – auch das hat Knut Korschewsky angesprochen –, natürlich ist der LSB dann nicht aus seiner Verantwortung zu entlassen, aber es braucht doch einen Partner, einen Akteur, der die entsprechenden Verantwortungsträger an den Tisch holt, und wir haben Wintersport. Dort sind ein halbes Jahr die Anlagen ungenutzt, es gibt aber Weltcups, es gibt Weltmeisterschaften, beispielsweise im Cross-Country, eine olympische Disziplin, lasst es uns doch nach Thüringen holen, wir haben die Chance, lassen Sie uns auch die Chancen gemeinsam nutzen, dafür werbe ich sehr. Ich habe gehört, dass es die Bereitschaft gibt, gemeinschaftlich in den Diskurs zu treten. Ich glaube, dann wird auch ein Schuh draus, denn dieser Antrag ist nicht nur die Idee von uns, sondern er ist auch von unten gewachsen. Das zeigt doch auch, was Demokratie ausmacht, dass wir diejenigen hören, die tatsächlich auch etwas zu bieten haben, dass wir uns alle unterhaken und am Ende etwas Besseres rauskommt, als es am Anfang gewesen ist. Und in diesem Geist, mit diesem Spirit hoffe ich, Sie gemeinsam mitzunehmen und Sie dann im Tourismusausschuss wiederzutreffen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Frau Staatssekretärin Böhler hat sich für die Landesregierung zu Wort gemeldet.

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Dr. Böhler

Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Herr Montag, jetzt haben Sie morgen Geburtstag und ich habe kein Geschenk für Sie. Im liberalen Lexikon der FDP Thüringen heißt es unter dem Schlagwort „Verwaltungsabbau“: Das Land soll sich nur dort einmischen, wo es auch Kompetenzen hat. Unter dem Stichwort „kommunale Selbstverwaltung“ heißt es: Kommunen und Gemeinden dürfen nicht zum simplen Befehlsempfänger übergeordneter Politik werden. Schließlich wissen die ortsansässigen Entscheidungsträger am besten, was für die Entwicklung ihres Gebiets, ihrer Region getan werden muss. Bei dem Thema „Mountainbiking“ scheint die FDP jedoch an der Kompetenz der ortsansässigen Entscheidungsträger zu zweifeln. Hier soll es plötzlich das Land richten. Nach dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP soll das Land – und sollen nicht etwa die Kommunen, die Landkreise, die regionalen Zweckverbände oder Planungsgemeinschaften, nein, das Land – kommunale Infrastruktur ausbauen, Beschilderungen vornehmen, Regionen priorisieren, Strecken planen und auch den regionalen öffentlichen Personennahverkehr und Parkangelegenheiten planen. Für die Landkreise und Kommunen sieht der Antrag nur eine Aufgabe vor: Sie sollen die vom Land geplanten Strecken instand halten, überprüfen, warten und sanieren. Kurz gesagt: Das Land bestellt, die Kommunen zahlen. Es gibt aber vor allem im Thüringer Wald inzwischen eine Vielzahl von Initiativen der Kommunen, des Regionalverbunds Thüringer Wald und vor allem von Unternehmen, mit denen touristische Angebote für die vielfältigen Formen des Mountainbikings entwickelt werden. Und dieser regionale Ansatz ist wichtig. Ich denke, wir müssen es also nicht an uns ziehen. Entscheidungen sollen dort getroffen werden, wo auch die Umsetzungsverantwortung liegt. Daher ist ein zentraler Grundsatz bei der Aufteilung der öffentlichen Aufgaben zwischen einzelnen staatlichen Ebenen nicht zu vernachlässigen. Und das ist ein Grundsatz, der sich gerade auch im Tourismus bewährt. Dieser Grundsatz muss auch bei Strategieprozessen gelten. Eine Strategie zeichnet sich eben dadurch aus, dass sie ein Ziel bestimmt und Maßnahmen definiert, die zur Zielerreichung erforderlich sind. Deshalb muss eine Strategie stets von der Institution entwickelt werden, die dann die Umsetzungsschritte verantwortet, sie beeinflussen kann und die auch die Ressourcen dafür bereitstellt. Nach meinem Verständnis sind für alle Angelegenheiten auf lokaler und regionaler Ebene die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig und das aus gutem Grund. Wenn es nun darum geht, in Regionen, die sich zum Mountainbiken eignen, die Voraussetzungen für dieses Freizeitvergnügen zu schaffen, dann sind die Kommunen auch die ersten und vor allem die besten Ansprechpartner. Bei einem stimme ich mit Ihnen aber überein: Mountainbiking als Freizeitaktivität ist eine Chance, eine Chance für die Mittelgebirgsregion Thüringen. Dagegen ist die Forderung, für den ganzen Freistaat Thüringen flächendeckend Mountainbiking zu planen, gelinde gesagt, nicht zielführend. Beim Mountainbiken geht es schon dem Namen nach nicht einfach nur um Fahrradfahren, sondern um das Radfahren in Bergen. Das macht aber nur dort Sinn, wo auch Berge sind. Wir sind uns sicher alle einig, dass eine Besonderheit Thüringens, die unser Land lebenswert macht, die Vielfalt ist, auch Vielfalt an Landschaft und Topografie. Es ist deshalb aus meiner Sicht sinnvoll, wenn in den Regionen, die sich für Mountainbiking eignen, Strategien entwickelt werden, auf deren Grundlage sich die Voraussetzungen für dieses Freizeiterlebnis verbessern lassen. Dazu braucht es nicht das Land, um hier zu dirigieren. Mit den regionalen Tourismusverbänden gibt es eine leistungsfähige Struktur, die sehr wohl in der Lage ist, solche Prozesse zu organisieren, und das auch über die eigene Gebietsgrenze hinaus. Mir ist wichtig, die Arbeit der Touristikerinnen und Touristiker an dieser Stelle wertzuschätzen. Das bedeutet nicht, dass sich die Landesregierung mit der Rolle des Zuschauers begnügt, im Gegenteil: Die Landesregierung hat in den zurückliegenden Jahren gleich mehrfach Initiativen zur Entwicklung von Mountainbikeangeboten unterstützt und gefördert. Bereits im Jahr 2015 wurden die ersten 450 Streckenkilometer für das Mountainbiken im Thüringer Wald im Rahmen eines regionalen Wegweisungskonzepts eingerichtet und ausgeschildert. Das Projekt war Teil einer Initiative für Ganzjahrestourismus am Rennsteig. Die Streckenführung verläuft in den Waldgebieten vor allem auf befestigten Wegen. Entlang der Strecke der Oberweißbacher Bergbahn besteht auch ein Singletrail, also ein Anteil, eine Wegführung über unbefestigte Streckenabschnitte. Das Land hatte die Streckenausweisung und -beschilderung mit ca. 200.000 Euro gefördert. Im Rahmen der Gewährung eines Regionalbudgets an den Regionalverbund Thüringer Wald wurde diese Initiative 2016 um eine Mountainbike-Konzeption ergänzt. Mit dieser Konzeption wurden weitere Ansatzpunkte für den Ausbau von Mountainbike-Angeboten im Thüringer Wald erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurden dann auch konkrete Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt. Eine der wichtigsten ist der Bikepark in Oberhof als Teil einer Ganzjahresstrategie. Dessen Einrichtung wurde durch das Land mit einer Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Höhe von 600.000 Euro gefördert. Auch beim Investitionsvorhaben „Erlebnis- und Aktivpark Silbersattel Steinach“ ist eine Erweiterung des Bikeparks vorgesehen. Damit kann neben Trails auch für den Bereich „Downhill“ der Angebotsumfang deutlich ausgebaut werden. Die Kommunen, die regionalen Tourismusverbände und das Land sind – wie Sie sehen – sehr aktiv, das Thema „Mountainbike“ als Freizeitangebot auszubauen. Mir ist bewusst, dass den meisten von Ihnen der Tourismus am Herzen liegt, Thüringen als gastfreundliches Land weiterzuentwickeln. Auch für mich hat das große Bedeutung. Das sollte uns aber nicht davon abhalten, die Entwicklung der Regionen – auch die touristische Entwicklung – in den Händen derer zu belassen, denen die Verantwortung dazu übertragen wurde. Das TMWWDG wird auch künftig regionale Initiativen unterstützen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass sich der Regionalverband Thüringer Wald mit seiner Geschäftsführerin Antonia Sturm des Themas „Mountainbiking im Thüringer Wald“ sehr engagiert annimmt. Ich kann Ihnen versichern, dass mein Haus mit dem Regionalverbund dazu im engen Kontakt und Austausch steht. Wir werden die Initiative selbstverständlich unterstützen, wo es möglich ist, und mit ergänzenden Landesmitteln zur Unterstützung von Investitionen und begleitenden Maßnahmen beitragen. Auch die bestehenden Förderangebote für die Investitionen, seien es Maßnahmen von Kommunen oder von privaten Unternehmen, werden wir weiterhin für geeignete Vorhaben rund um das Thema „Mountainbiking“ nutzen. Aber ich warne davor, dass wir als Land der Vorstellung erliegen, alles kleinteilig planen zu können und zu wollen. Heute ist es eine Mountainbike-Strategie, als Nächstes vielleicht eine Camping-Strategie, eine Wasserwander-Strategie oder eine Skilanglauf-Strategie. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Versuchen Sie lieber eins!) Ein solch kleinteiliger Planungsdrang führt ganz bestimmt nicht zu mehr Tourismus, sondern zu mehr Bürokratie, zur Selbstbefassung und zur Demotivierung regionaler Akteure. Der vorliegende Antrag ist aber trotzdem gut gemeint – und das wertschätze ich auch –, er führt aber nicht zum erhofften Ziel. Die Landesregierung setzt stattdessen auf die regionale Verankerung des Mountainbikings als Freizeitangebot – dort, wo es landschaftlich passt, dort, wo es regional gewollt ist und dort, wo es auch trägt. Dazu sollten wir keine Vorgaben des Landes machen. Dazu braucht es vor allem den Konsens und die Begeisterung vor Ort und unternehmerisches Interesse. Wo sich das zusammenfindet, wird das Thema eine Zukunft haben und dort wird das Land wie bisher auch konkret und praktisch Unterstützung gewähren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Fahrt aufnehmen für den Mountainbikesport und -tourismus im Freistaat – Entwicklung einer „Mountainbike-Strategie 2030“ für Thüringen

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Ich würde zur Abstimmung kommen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD, die CDU, die AfD, die Gruppe der FDP und die Fraktionslosen. Es scheinen mir alle zu sein. Machen wir trotzdem noch mal die Gegenprobe: Wer ist dagegen? Das ist niemand. Enthaltungen? Ebenfalls niemand. Damit ist der Antrag an den Ausschuss überwiesen. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt, und zwar Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7710 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/9106 Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Tasch zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten.

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Christina Tasch CDU

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Gruppe der FDP bezweckt, die Potenziale von regionalem und lokalem Lehm als Baustoff für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu erschließen. Das ist nichts Weltbewegendes, aber schließlich „Kleinvieh macht auch Mist“, und das ist für eine gute Sache. Durch den Beschluss des Landtags in seiner 108. Sitzung am 27. April 2023 wurde der Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/7710 an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 42. Sitzung am 11. Mai 2023, in seiner 43. Sitzung am 22. Juni 2023, in seiner 46. Sitzung am 19. Oktober 2023 und in seiner 47. Sitzung am 23. November 2023 beraten sowie ein schriftliches und ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Antrag wurde mit Änderungen angenommen. Die Änderungen sind aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 7/9106 ersichtlich. Liebe Kollegen, die parlamentarische Beratung zu diesem Antrag zeigte, dass wir in diesem Landtag an der einen oder anderen Stelle noch zu vernünftigen Ergebnissen kommen können. Ein ordentlicher, fundierter Antrag aus der Opposition, eine hochwertige Anhörung im Ausschuss (Beifall Gruppe der FDP) und ein vernünftiges einstimmiges Ergebnis verknüpft mit den Erwartungen an die Landesregierung, nun ins Laufen zu kommen und den Beschluss, den wir heute gemeinsam fassen wollen, umzusetzen. Viel Erfolg und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst erhält Frau Abgeordnete Hoffmann von der Fraktion der AfD das Wort.

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Hoffmann AfD

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, hinter dem etwas im links-grünen Klimaduktus gehaltenen Titel verbirgt sich ein sehr interessantes Thema, das wir auch durch Zustimmung unterstützen, denn es ist im Sinne der Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit eine gute Alternative, die Lehmbauweise zu fördern. Das haben auch die Anzuhörenden im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten durchweg gespiegelt. Lehmbau fördert gesundes Wohnen durch die Regulierung der Luftfeuchtigkeit und durch die Bindung von Schadstoffen aus der Raumluft und ist damit für Allergiker und Asthmatiker geeignet. Lehmbau trägt zur Schonung von Ressourcen und dem Energieeinsatz bei. Bei der Verarbeitung von Lehm fallen keine gesundheitsschädlichen Abfallstoffe an. Lehm ist vielfach einsatzbar. Bei Decken und im Dach kommt Lehm vor allem aufgrund seiner wärmedämmenden Eigenschaft sowie aufgrund seiner Brandbeständigkeit zum Einsatz. Er wird in Form von Stroh- oder Leichtlehmziegel, Lehmschüttungen oder Lehmbauplatten eingebracht. Man kann ihn als Stampflehm im Lehmmauerwerk, für die Lehmdämmung mit Stroh und Schilf, als Lehmbausteine für Außen- und Innenmauerwerk und für Lehmbauplatten, für Lehmputz, als Fugenfüller und als Lehmfarbe einsetzen. Die Vorteile des Antrags liegen also auf der Hand: Der Abbau von Bürokratie beim Bauen, die Verwendung regional vorrätiger Materialien, die Langlebigkeit des Baustoffs, der positive Einfluss auf die Baukosten, Lehm ist gesundheitlich unbedenklich und die im Vergleich einfache Wiederverwendung von Lehm sprechen dafür. Drei Dinge sind aus der Anhörung jedoch deutlich hervorgegangen: Erstens, dass insgesamt ein großes Potenzial für die Lehmbauweise in Thüringen existiert, das es auszuschöpfen lohnt. Zweitens, dass das Land Thüringen bei seinen Bauten selbst mehr auf Lehm als Baustoff zurückgreifen sollte – hier besteht Nachholbedarf. Und drittens, dass das Recyclingpotenzial bisher wenig genutzt und ausgeschöpft wird, was es auch zu ändern gilt. In diesem Zusammenhang wurde in der Anhörung auch der fehlende Respekt vor dem Baustoff angesprochen. So werde der Lehm bisher abgebaut, per LKW in eine andere Grube gefahren und dort abgelegt und für eine mögliche spätere Nutzung unzureichend kartographiert. Die Wiederverwendung von Lehm muss also ausgebaut werden. Bisher spielt sie eher im Privatbereich eine Rolle. Das Recycling ist hingegen für die Sanierung oder Restaurierung von Altbauten, von historischen oder denkmalgeschützten Objekten geeignet. Dadurch, dass Lehm lediglich durch ein physikalisches Trocknen aushärtet, lässt er sich immer wieder aufs Neue verarbeiten. Zusammenfassend lässt sich also sagen: Unter den alternativen Baustoffen kann Lehm eine bedeutende Rolle einnehmen. Insofern hilft der Antrag sicherlich und wir stimmen diesem zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Herr Abgeordneter Malsch erhält für die CDU-Fraktion das Wort. Nein, Sie ziehen zurück? Gut. Herr Abgeordneter Bergner erhält für die Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank an Frau Tasch für die Berichterstattung, auch wenn ich zwei Worte ausdrücklich nicht teile: erstens „Kleinvieh“, zweitens „Mist“ – das als Scherz. Ich freue mich natürlich – es war ein Scherz, nicht aufregen –, dass der Antrag der Freien Demokraten mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren“ hier und heute seinen Weg zurück auf die Tagesordnung gefunden hat. Und ja, wie bekannt, lässt die grundlegende Reform der Thüringer Bauordnung durch das Parlament noch ein bisschen auf sich warten. Aber es bietet sich an, mit unserem Antrag zumindest schon für einen ausgewählten Bereich eine konstruktive Lösung zu finden. Wie ich es am Mittwoch in der Aktuellen Stunde der FDP zur Bauwirtschaft bereits erwähnt hatte, ist es an uns, an der Politik, mit greifbaren und praxistauglichen Lösungen die Errichtung von Gebäuden zu erleichtern. Einen ersten Baustein hierzu legen wir heute. Und ich freue mich, dass wir ihn gemeinsam legen. Ich möchte an dieser Stelle noch mal in aller Kürze Ziele und Inhalte des hier vorliegenden Antrags zusammenfassen. Wir fordern, die Thüringer Bauordnung dahin gehend zu novellieren, dass der Baustoff Lehm mit konventionellen Baustoffen nicht nur weitgehend gleichgestellt, sondern die Verwendung geeigneter, in situ, also vor Ort, beim Baugrubenaushub gewonnener Lehmböden leichter ermöglicht wird. (Beifall Gruppe der FDP) Das bedeutet natürlich auch, klimafreundliches Bauen voranzutreiben, das bedeutet, Energie zu sparen, das bedeutet, Deponieraum zu sparen, das bedeutet, Baustofftransporte zu sparen, überall dort, wo es angewandt wird. Der Vorschlag der FDP zielt im Kern darauf ab, lokal anstehende Rohstoffe für die Errichtung von Gebäuden einsetzbar zu machen, ohne unnötige bürokratische Hürden, so wie das Generationen vor uns als tauglich bereits vorgewiesen und vorgeführt haben. Und durch den verstärkten Einsatz von Lehm im Bauwesen können eben nicht nur Emissionen eingespart werden. Auch kostenbewusste Bauherren, die vielleicht gerade jetzt mit den gestiegenen Baupreisen ihre Probleme haben, können, wenn sie – ich sage mal – handwerklich begabt sind, durchaus auch selbst wieder einiges damit erreichen, damit machen, damit leisten und somit nach vorn kommen. Ich möchte mich bei den Experten und Anzuhörenden bedanken, die den Ausschussmitgliedern in der Anhörung ihre Sichtweise in die Diskussion mitgegeben haben. Es waren allesamt sehr sachliche, sehr interessante Beiträge. Aber ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün bedanken, die durch den Änderungsantrag einen zusätzlichen Gedanken reingebracht haben, nämlich auch als Land mit einem guten Beispiel voranzugehen und zu schauen, wo der Freistaat Thüringen möglicherweise in der Lehmbauweise etwas errichten und anstoßen kann. Auch das ist sicherlich ein guter und richtiger Gedanke. (Beifall Gruppe der FDP) Der Gedanke, der jetzt in der geänderten Variante fortgeführt wird, ist eben das, was ich gerade geschildert habe, und kann sicherlich auch für die Akzeptanz des Lehmbaus einen wesentlichen Beitrag leisten. Gerade im experimentellen Wohnungsbau ist es sicherlich sinnvoll, wenn auch der Freistaat zeigt, von seinen eigenen Regelungen überzeugt zu sein. (Beifall Gruppe der FDP) Zum Schluss meiner Rede, meine Damen und Herren, möchte ich hier nochmals um Zustimmung für diesen Antrag werben und hervorheben, dass auch mit scheinbar kleinen, aber wirksamen Lösungsvorschlägen eine Entlastung für die Bürger geschaffen werden kann. Dieser Antrag bedeutet mehr Freiheit für ökologisches und kostensparendes Bauen bei zugleich weniger Bürokratie und weniger Kosten. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Frau Abgeordnete Lukasch erhält für die Fraktion Die Linke als nächste Rednerin das Wort.

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Ute Lukasch Die Linke

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! „Wer schmeißt denn da mit Lehm, der sollte sich was schäm‘. Der sollte auch was ander‘s nehm‘. als ausgerechnet Lehm.“ (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) Wer den Text von Claire Waldoff aus dem Jahr 1923 liest und versteht, weiß, dass wir im Ausschuss nicht mit Lehm geschossen haben, sondern eine konstruktive Beratung durchgeführt haben, parteiübergreifend, weil es eben um das Thema geht und nicht darum, mit Lehm zu schmeißen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Anhörung – es wurde schon von den Vorrednern gesagt – war schon sehr interessant, sehr breit gefächert und hat uns auch noch mal bestärkt. Ich glaube, wir sind wirklich übergreifend der Meinung, dass der Lehmbau gefördert werden sollte und auch Häuslebauer unterstützt werden sollten. Dass dieses ökologische Bauen, was wir alle wollen, nachhaltig ist – es stehen heute noch Häuser, die über 300/400 Jahre alt sind –, ist nicht unbekannt. Ich komme aus dem Altenburger Land, dem Land der 1.000 Bauernhöfe, und dort findet das in der Praxis immer noch sehr viel Anwendung. Darauf bin ich auch stolz. In der Anhörung wurde nicht nur über die Bauordnung gesprochen, sondern der Wunsch der Anzuhörenden war auch ganz oft, nicht nur Akzeptanz zu fördern, sondern auch Werbung für den Lehmbau zu machen, und nicht nur für den Lehmbau und das Bauen an sich, sondern auch weiterzudenken, das konventionelle Bauen in Form von Lehmputzen mit dem Lehmbau zu verbinden, und das in der Sanierung stärker einzusetzen. Das spart Ressourcen, ist aber auch für Bauherren preiswerter, wenn man das von eigenem Grund und Boden nehmen kann, und schont den Geldbeutel. Das haben wir auch übergreifend unterstützt und diesen Antrag, wie schon Frau Tasch sagte, einstimmig beschlossen. Ich mache jetzt gleich mal Werbung, weil das der Wunsch war. In Altenburg gibt es im Februar ein Seminar, das heißt „Hof_Halten – Lehmbaustoffe in der Sanierungspraxis“ und wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finanziert. Ich finde, das ist der richtige Weg und den sollten wir auch weiterhin gehen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Weil zu Wort gemeldet.

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Weil

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der von der Parlamentarischen Gruppe der FDP eingebrachte Antrag, klimafreundliches Bauen fördern und die Potenziale des regional sowie lokal anstehenden Baustoffs Lehm stärker zu nutzen, ist sehr zu begrüßen. Es liegt auf der Hand, dass der älteste Baustoff der Menschheit auch heute einen guten Beitrag zur Erfüllung unserer klimapolitischen Ziele leisten kann. Insofern Dank an die Gruppe der FDP, dass sie diese Debatte angeregt hat (Beifall Gruppe der FDP) und dass wir uns der dann sowohl hier im Plenum als auch vor allem im Ausschuss stellen konnten. Ich möchte die Argumente, die für den Lehm als Baustoff sprechen, jetzt nicht wiederholen, sondern vielmehr vielleicht ein paar Dinge benennen, die wir bei uns im Hause dann, wenn der Antrag so gefasst wird, im Hinblick auf die Umsetzung dessen vorgenommen haben, was das Plenum beschließt, denn die positiven Eigenschaften des Lehms konnten wir uns alle von den Expertinnen und Experten im Rahmen der Anhörung darlegen lassen. Bei fachgerechtem Einsatz, der die speziellen Eigenschaften des Baustoffs Lehm berücksichtigt, hat Lehm das Potenzial, aus seinem derzeitigen Nischendasein herauszutreten. Das hat im Moment damit zu tun, dass der Baustoff noch nicht so gut bekannt und deswegen die Nachfrage gering ist. Es geht vor allem auch darum, die Bekanntheit und die Akzeptanz des Baustoffs Lehm zu erhöhen. An dieser Stelle wäre das für uns ein erster Punkt, anzusetzen und auch zu prüfen, ob bei Baumaßnahmen des Landes eine zeitgemäße Verwendung möglich ist. Denn das ist das, was wir als Landesverwaltung vorrangig tun können – bei unseren eigenen Bauvorhaben auch diesen Baustoff zu berücksichtigen. (Beifall DIE LINKE) Zeitgenössische Lehmbauten für öffentliche Nutzung können ein Anfang sein, um die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten exemplarisch zu zeigen und Lehm als Alternative zu herkömmlichen Baustoffen stärker in das Bewusstsein der Bauwilligen zu bringen. Die als technische Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführten Lehmbauregeln des Dachverbands Lehmbau, der die Verwendung von Lehm unter den heutigen technischen und ökonomischen Bedingungen unterstützt, harren einer breiteren Anwendung. Für die Gebäudeklassen 1 und 2, die den überwiegenden Teil privater Wohnungsbauvorhaben abdecken, steht damit ein Regelwerk zur Verfügung, was von Lehmbaukundigen angewendet werden kann. Für größere Bauvorhaben, bei denen Lehm gegebenenfalls auch tragend eingesetzt werden soll, kann auf Baustoffuntersuchungen nicht verzichtet werden, da Güte und Klassifizierung des Lehms Vorbedingungen für die bautechnischen Nachweise darstellen. Hier waren die Rückmeldungen der Ingenieurinnen und Ingenieure aus dem Kreis der angehörten Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter eindeutig. Wie Sie wissen, ist eine Novellierung der Thüringer Bauordnung in Arbeit und in Vorbereitung und ich hoffe, dass wir demnächst und sehr zügig auch die notwendige Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das Justizministerium abgeschlossen haben werden und dann den Entwurf der Bauordnung auch natürlich den Abgeordneten übergeben können. In diesem Zusammenhang prüfen wir, ob und wo gegebenenfalls Anpassungsbedarf bestehen könnte, um eine stärkere Verwendung von Lehm zu ermöglichen. Insofern haben wir durch die Anhörung hier auch neue Erkenntnisse gewonnen. Die Einhaltung bauaufsichtlicher Schutzziele ist letztlich durch alle zur Bauausführung notwendigen Baustoffe sicherzustellen. Inwieweit geeignete Prüfverfahren Nachweise vereinfachen können, sollten und werden wir prüfen. Vor dem Hintergrund der gewünschten Harmonisierung der Landesbauordnung wäre eine Abstimmung mit den anderen Ländern sinnvoll, um Sonderregelungen nur für Thüringen zu vermeiden, und auch in diesem Sinne werden wir natürlich tätig sein. Zum Schluss gestatten Sie mir, auch in Anknüpfung an die Worte der Vorsitzenden des Ausschusses zu Beginn, den Dank für die konstruktive Beratung und engagierte Diskussion im Ausschuss auszusprechen, die bei uns durchaus die Regel und eigentlich nicht die Ausnahme ist. Vielen lieben Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Klimafreundliches Bauen fördern – Lehmbauweise entbürokratisieren

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor und wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 7/9106. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das scheinen mir alle Fraktionen im Hause und alle Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten im Haus zu sein. Gibt es Gegenstimmen? Das sind keine. Enthaltungen? Das sind ebenfalls keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/7710 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Über den Antrag stimmen wir jetzt noch ab, die Beschlussempfehlung haben wir gerade angenommen. – Wir haben Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD sowie aus der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Ebenfalls nicht. Dann ist dieser Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7155 - 2. Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und zunächst erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort. Sie ziehen zurück? Dann erhält Herr Abgeordneter König für die CDUFraktion das Wort.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, der uns vorliegende Antrag thematisiert die Situation von Tierheimen und Tierschutzeinrichtungen in Thüringen und ist überschrieben mit „Tierschutzeinrichtungen in Existenznot […]“. Und wer so ein Tierheim vielleicht vor Ort besichtigt hat, der nimmt dort ganz deutlich wahr, welche Sorgen vor Ort bestehen, die durch die Coronapandemie noch verschärft wurden, nicht nur durch die staatlichen Maßnahmen. Da war natürlich die Beeinträchtigung, dass das geschlossen war, da die Tierheime insbesondere auch von einem Tag der offenen Tür leben, wo Tiere angeschaut werden können, wo aber auch die Einrichtung in den Fokus gerückt wird. Aber zum anderen auch, dass in der Coronazeit, wo viele Aktivitäten nicht durchgeführt werden konnten, Familien das Umfeld näher entdeckt haben – natürlich auch die eigenen vier Wände – und dann auch mehr Zeit vorhanden war und sie sich den Wunsch nach einem Haustier erfüllt haben und dadurch mehr Haustiere in die Haushalte gekommen sind. Dadurch hat aber die Problematik bestanden, gerade wenn wir über die Anschaffung von Hunden reden, dass natürlich Hunde auch geschult werden müssen, aber die Hundeschulen teilweise geschlossen waren, sodass die Hundeerziehung auch nicht in dem Sinne durchgeführt werden konnte. Das sind alles Probleme, die verstärkt aufgetreten sind, weshalb im Nachgang der Coronapandemie dann auch bei dem einen oder anderen eine Überforderung mit dem Haustier eingesetzt hat und das dann in die Tierheime abgegeben wird. Deswegen ist dort momentan eine hohe Belastung zu spüren und gleichzeitig auch ein hoher finanzieller Druck. Das hat ein Stück weit auch etwas mit Tierarztkosten zu tun, die aufgrund der neuen Gebührenordnung der Tierärzte gestiegen sind. Wir haben gestiegene Kosten durch die Inflation, was das Thema „Tiernahrung“ angeht, die sich teilweise verdoppelt, verdreifacht haben, und wir haben gestiegene Energiekosten. Insgesamt ist hier also festzustellen, dass die Tierheime in einer Druckposition sind. Wenn wir uns aber genau anschauen, wie sich so ein Tierheim finanziert, gibt es im Wesentlichen drei Finanzierungsquellen. Das Wichtigste sind eigentlich die Spenden in den Tierheimen und da ganz oft auch die Spende in Form von Tiernahrung. Es gibt Tiernahrungsmärkte, die gezielt spenden, oder auch, wo man für ein Tier eine Patenschaft übernehmen kann, dort Tiernahrung für das Tierheim kauft. Spenden sind sehr wichtig für Tierheime. Das Zweite sind die Fundtierpauschalen, wo die Kritik geäußert wird – das findet sich hier auch im Antrag wieder –, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt. Das heißt, es gibt unterschiedliche Bezahlung, es gibt unterschiedliche Handhabe. Teilweise bezahlen Kommunen diese Fundtierpauschale auch nicht an die Tierheime, sodass dort ein großer Nachholbedarf besteht. Das ist auch für mich einen Appell an die kommunale Ebene wert. Wenn man in die Steuereinnahmen schaut, ist es so, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer noch nie so hoch waren, wie wir sie aktuell haben. Deswegen wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, wenn wir über die Fundtierpauschale reden, dass die Mehreinnahmen, die dort bestehen, auch ein Stück weit an Tierheime weitergegeben werden. Die dritte Säule ist die Förderung durch das Land. Da gibt es zwei Bestandteile. Das eine ist die investive Förderung. Da sind für dieses Jahr 570.000 Euro eingestellt, also 70.000 Euro Erhöhung gegenüber dem Haushaltsentwurf, sodass dort auch in Tierheime investiert und dort auch Modernisierung stattfinden kann. Dann gibt es noch die nicht investiven Mittel. Das heißt, die werden vorrangig genommen, auch zur Katzenkastration. Die können von Tierheimen mit beantragt werden, aber auch von der kommunalen Ebene. Also es gibt hier schon Landesmittel, die zur Verfügung stehen. Aber was das Entscheidende ist, ohne das kein Tierheim funktionieren würde, ist das Ehrenamt, also die ehrenamtlich getragene Struktur der Tierheime vor Ort, viele Fleißige und – ich sage mal – die, die die Tierliebe im Herzen tragen, die sich dort engagieren, am Sonntag Ställe saubermachen, in der Vermittlung helfen, immer ansprechbar sind und da ganz viele Stunden investieren. Gerade diese Menschen müssen entlastet werden. Auch wenn wir über die Richtlinien sprechen, da gab es jetzt auch eine Verlautbarung aus dem Ministerium, dass die Richtlinien vereinfacht werden sollen. Gerade bei den nicht investiven Mitteln ist es schon berechtigter Kritikpunkt, dass, wenn die Beantragung bis zum 31. Januar passiert, es dann zwei Monate Bearbeitung braucht und die Bescheide für die Gelder zur Katzenkastration erst im April/Mai ausgezahlt werden. Da weiß jeder, die Frühlingskatzen sind dann schon auf der Welt. Also das ist zu spät. Da muss es einfach ein ganz anderes Verfahren geben. Ich hoffe, dass das bei der Novellierung der Richtlinien mit in den Blick genommen wird. Was die baulichen Maßnahmen angeht, glaube ich, ist es kein Unterschied, ob man in Tierheimen oder etwas anderem baut. Das ist teilweise zu kompliziert und für Ehrenamtliche kaum umzusetzen. Gerade um dieses Ehrenamt zu unterstützen, haben wir das Ehrenamtsgesetz vor zwei Tagen eingebracht. Da ist zum einen ein Bestandteil ein Härtefallfonds für Vereine in Not, also auch Tierschutzvereine, Tierheimvereine, die dort unterstützt werden müssen. Wir appellieren dort auch für eine Vereinfachung von Fördermittelanträgen, auch für die Unterstützung von Ehrenamtlichen, dass diese Anträge besser gestellt werden können, und natürlich auch die Ehrenamtsstiftung als Ansprechpartner. Wir müssen das Ehrenamt entlasten, deswegen haben wir das Ehrenamtsgesetz eingebracht. Durch diese Entlastung können wir auch die Tierheime mehr unterstützen. (Beifall CDU) Nichtsdestotrotz findet man hier bei vielen richtigen Sachen auch die Forderung nach einer Krisenkonferenz der Tierheime. Wir denken, es ist immer besser, konkret zu handeln als große Krisensitzungen durchzuführen, da wird meistens nur geredet. Ich denke, die Themen, um die es geht, sind bekannt. Wir können sicherlich bei der nächsten Haushaltsberatung darüber reden, dass die nicht investiven Mittel, gerade für die Kastration, was wichtig ist, erhöht werden, auch bei den Investitionen. Aber insgesamt nur von Krise zu reden und nur zu reden, ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Für uns ist das Ehrenamt sehr wichtig, wir würden das Ehrenamt in den Tierheimen stärken. Wir wollen Ehrenamt wieder einfacher machen, deswegen unsere Unterstützung durch das Ehrenamtsgesetz. Und wir nehmen die Landesregierung beim Wort, dass die Richtlinien vereinfacht werden. Wir werden jetzt abwarten, im nächsten Monat soll das passieren, da werden wir genau gucken, ob es auch wirklich einfacher geworden ist. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Abgeordnete Hoffmann erhält für die AfD-Fraktion das Wort.

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Hoffmann AfD

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Frau Präsidentin, Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuschauer am Livestream, Tierschutz lebt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vom ehrenamtlichen Engagement und dem unermüdlichen Einsatz der Tierheime und der Tierschutzeinrichtungen. Als Staatsziel ist es sowohl in der Verfassung Thüringens als auch im Grundgesetz verankert. Unter dem Motto „Zu viele Schnauzen für zu wenig Hände, die Tierheime sind am Ende“ haben die Tierheime aus dem gesamten Bundesgebiet im Sommer 2023 einen Brandbrief an die Bundesregierung verfasst, weil sie an der Grenze des Machbaren angelangt sind, und das aufgrund verschiedener Entwicklungen, einige davon haben wir eben schon gehört. Einrichtungen mussten sogar Aufnahmestopps verhängen, in Thüringen waren das unter anderem das Tierheim in Gera und das Tierheim in Hildburghausen. Die personellen und finanziellen Notlagen sind durch Coronamaßnahmen, gestiegene Energiekosten, erhöhte Material- und Futterkosten, Änderungen der Tierarztgebühren und durch massenhafte Abgabe von Tieren hervorgerufen worden, die während der Coronapandemie unüberlegt angeschafft wurden. Das Spendenaufkommen sinkt, denn immer mehr Menschen haben immer weniger in der Tasche. Grundsätzlich stellt die Fundtierpauschale auch keine Kostendeckung sicher. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbunds deckt sie nur zu 25 Prozent die tatsächlich entstehenden Kosten ab. Zusätzlich sorgen Freigängertiere, hier insbesondere Katzen, für weitere Probleme durch unkontrollierte Vermehrung, die dann durch die Tierschutzeinrichtungen wieder aufgefangen werden müssen. Flächendeckende Katzenschutzverordnungen existieren in Thüringen nicht und werden von der Landesregierung abgelehnt, wie die Antworten auf meine Kleinen Anfragen beweisen. All diese Umstände belasten die Tierheime und die anderen Einrichtungen massiv. Der Landestierschutzbund appellierte bereits Ende 2022 an die Politik, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Tierheimen im Freistaat die Zukunft zu sichern. Anfang 2023 erneuerte er seine Forderung nach Unterstützung. Und was geschah Ende 2023 im Thüringer Landtag? Im Entwurf zum Haushalt 2024 wurden die Zuschüsse für Investitionen an Tierheime und Tierschutzvereine gegenüber dem Vorjahresansatz halbiert, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion, sowohl die nicht investiven als auch die investiven Mittel im Vergleich zu 2023 zu erhöhen, untermauert durch einen Entschließungsantrag, wurden von allen anderen hier im Haus abgelehnt, auch von der CDU. Die Landesregierung steht jedoch in der Pflicht, den Einrichtungen zur Seite zu stehen, um die untergebrachten Tiere, wie Abgabetiere, aber auch Tiersenioren und verletzte Tiere, weiter artgerecht behandeln zu können. In der Sache sollte es um den Tierschutz gehen und nicht um destruktive Abgrenzungsversuche, weswegen die Ablehnung unserer bisherigen Tierheimanträge auch verantwortungslos ist. (Beifall AfD) Wir fordern in unserem neuen Antrag unter anderem: erstens, einen Krisengipfel einzuberufen, zweitens, dass Thüringen eine landesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängertiere unterstützt oder sich für eine entsprechende bundesweite Regelung im Bundesrat einsetzt, und drittens, die Richtlinien zu Fördermittelanträgen zu verschlanken und für die Einrichtungen praktikabler zu machen. Denn wie ein Bericht des MDR vom 19. Januar 2024 belegt, stellen diese Richtlinien einen zu hohen personellen und zeitlichen Einsatz für die Einrichtungen dar. Daher würden Fördermittel auch gar nicht erst beantragt oder abgerufen. Ich zitiere aus dem Beitrag mit der Überschrift „Vorgaben gehen an der Realität vorbei“: „In Meiningen hat das im vergangenen Jahr eine Posse hervorgebracht. Das Tierheim hat nach eigenen Angaben frühzeitig einen Antrag auf Fördergeld für einen dringend benötigten Anbau gestellt. […] Im Oktober gab es dann positive Nachrichten: Der Förderbescheid wurde vom Land bewilligt. Allerdings unter der Prämisse, dass die Fördersumme in Höhe von rund 70.000 Euro bis Ende des Jahres verbaut sein muss. Andernfalls wäre das Tierheim gezwungen gewesen, das Geld zurückzuzahlen“. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Ministerium laut Artikel eine Überarbeitung beabsichtigt, die Staatssekretärin gestern in der Beantwortung auf meine Mündliche Anfrage aber keinen Zeitpunkt nennen konnte und auch leugnet, dass die Einrichtungen vor einem personellen Überaufwand stehen. Zusammenfassend: Die Landesregierung muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Einrichtungen zu helfen – wo ein politischer Wille, da auch ein Weg. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein völlig unnötiger Antrag, denn längst ist dafür gesorgt, dass auch in Thüringer Tierheimen Gelder aus den Härtefallhilfen zur Verfügung gestellt werden. (Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Es geht nicht nur um Tierheime, Frau Pfefferlein!) Lassen Sie mich doch erst mal ausreden, Frau Hoffmann. Vielen Dank. Mit dem Landeshaushalt 2023 wurden im Rahmen des Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds unter anderem auch Härtefallhilfen für Tierschutzvereine und gemeinnützig organisierte Tierheime beschlossen. Bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung können Organisationen die Hilfeleistungen zur Abwendung existenzieller Not infolge anfallender Energie- und Heizkosten beantragen. Die Bereitstellung dieser Gelder ist wichtig und ich bin froh darüber, dass auch Tierschutzeinrichtungen direkt für diese finanzielle Unterstützung ausgewählt wurden. Im Gegensatz zur AfD-Fraktion setzen wir uns als Bündnis 90/Die Grünen intensiv für den Schutz und das Wohl von Tieren ein. Dazu gehört auch unser Engagement für die auskömmliche Finanzierung der Thüringer Tierheime. 2018 standen auf Betreiben der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstmals 1 Million Euro für Investitionen in Thüringer Tierheimen im Haushalt, wohl wissend, dass es gerade in dem Bereich einen Sanierungsstau gab. Die Tierheime, die größeren Umbau oder Erweiterungen nicht allein stemmen konnten, haben wir es zum Nummer-eins-Thema gemacht. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern und der Landesregierung haben wir in Thüringen ein stabiles Gerüst zur Unterstützung von Tierheimen gebaut, um das uns manch andere Bundesländer beneiden. Es gibt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen oder kurz gesagt: die Katzenkastrationsrichtlinie. Leider muss zu solchen harschen Mitteln gegriffen werden, um den Schutz frei lebender, aber menschenloser Katzenpopulationen zu gewährleisten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Niemand kann das aussprechen!) (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe es gewusst, dass ich mich verspreche. Ja, meine Kollegin Henfling hat gesagt, ich verspreche mich bei diesem Wort, und es hat funktioniert. Mit dem Geld werden Kastrationsmaßnahmen finanziert, was mittelfristig die Reduzierung der Anzahl von heimatlosen Katzen zur Folge hat. Damit wird viel Leid reduziert. Allerdings wünsche ich mir da noch mehr engagierte Kommunen, die diese Gelder auch abrufen. Mit den Geldern aus dem bereits erwähnten Investitionsfördertopf für investive Maßnahmen werden Zuwendungen für den Bau, die Einrichtung und die Instandsetzung von Tierheimen ermöglicht. Das dient der Verbesserung der Unterbringung und Pflege von herrenlosen, eingezogenen oder auch unter amtlicher Beobachtung stehenden Tieren und Fundtieren. All diese Maßnahmen werden langfristig und verlässlich zum Schutz der Tiere im Sinne des Tierschutzgesetzes und der Verfassung des Freistaats Thüringen beitragen. Leider wird dafür im kommenden Jahr nicht ganz so viel Geld zur Verfügung stehen. Trotz großer Anstrengungen sieht das zuständige Ministerium keine Möglichkeit, die Million wieder zu verankern. Klar, auch wir können uns da noch mehr wünschen, aber die finanziellen Mittel sind nun einmal endlich. Damit komme ich zu einem wichtigen Punkt, den ich unbedingt noch mal ansprechen möchte. Ich möchte mich ganz herzlich bei den vielen Menschen bedanken, die sich mit Herzblut und mit vielen Stunden für den Tierschutz und das Tierwohl in Thüringen engagieren. (Beifall Gruppe der FDP) Ohne ihr Engagement müssten viele Tiere leiden. Dadurch bleibt viel Elend erspart. Menschen, die sich ehrenamtlich im Tierschutz einbringen, investieren sehr viel Zeit und Energie, oft auch ihr eigenes Geld und leisten wertvolle Arbeit, um das Leben der Tiere zu verbessern und deren Rechte zu schützen. Ich durfte bei unserem bündnisgrünen Austausch zum Tierschutz viele von ihnen kennenlernen oder wiedertreffen. Diese Arbeit muss noch mehr gewürdigt werden. Da haben wir noch viel Luft nach oben. Ich darf Ihnen versichern, dass wir uns dafür einsetzen – ich spreche hier im Namen der Koalition. Vielen Dank. Und den Antrag der AfD lehnen wir ab. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt – doch, Frau Abgeordnete Hoffmann wünscht noch mal das Wort.

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Hoffmann AfD

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist zwar schockierend, dass die Grünen hier sagen, der Antrag ist überflüssig, aber andererseits auch erhellend, wenn Sie Ihre Maske hier mal abziehen. Wir haben diesen Antrag an viele Tierheime und Tierschutzeinrichtungen vorab gesandt und durchweg positive Rückmeldungen bekommen. Es wird für die Einrichtungen sehr interessant sein, dass Sie sagen, dieser Antrag ist überflüssig – Nummer 1. (Beifall AfD) Nummer 2: Wenn man in die öffentliche Parlamentsdokumentation das Wort „Tierheim“ eingibt, kriegt man 25 Treffer. 24 davon sind von der AfD – von den Grünen nichts, von den Linken nichts, von der SPD nichts. Ein Antrag ist von der FDP, es ist eine leichte Kopie. Also: Die Einrichtungen wissen, wer sich für sie einsetzt und das sind nicht die Grünen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

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Heike Werner

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sind ein essenzieller Bestandteil des Tierschutzes in Thüringen. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung diese Einrichtungen über beispielsweise – wie schon hier angesprochen – die Bereitstellung von Fördergeldern sowohl für Maßnahmen des investiven Tierschutzes, also Neu-, Aus- und Umbau von Tierheimen, tierheimähnlichen Einrichtungen und tiergärtnerischen Einrichtungen als auch für Maßnahmen des nicht investiven Tierschutzes – es wurde schon angesprochen –, die Kastration und Kennzeichnung herrenloser Katzen. Ich will hier an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen, dass R2G angefangen hat, genau in den Bereich zu investieren, schon in der letzten Legislatur sowohl Fördergelder für Investitionen als auch die Kastrationsrichtlinie auf den Weg gebracht hat. Die AfD hatte das noch gar nicht hier im Landtag angesprochen, da waren wir schon lange unterwegs. Deswegen herzlichen Dank an all diejenigen, insbesondere auch an die Grünen, die sich dafür sehr eingesetzt haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Mit diesen Fördermitteln – das war über einige Jahre – konnten wir bereits 1 Million Euro, beispielsweise im Bereich der Sanierung, des Umbaus, also an investiven Mitteln, bereitstellen. Es ist sehr viel passiert in den letzten Jahren. Darüber bin ich sehr froh. Und ja, im Jahr 2024 sind es jetzt nicht ganz so viele finanzielle Mittel, aber immerhin – das wurde auch schon angesprochen – 570.000 Euro für investive Maßnahmen, aber wiederum auch 150.000 Euro für die Maßnahmen des nicht investiven Tierschutzes, also insbesondere die Kastration herrenloser Katzen. Ich erfahre von den Einrichtungen immer wieder, dass man sehr froh ist, dass R2G sich da auf den Weg gemacht hat – vor vielen Jahren schon –, entsprechend zu unterstützen, dass genau diese Mittel für Investitionen und für die Katzenkastration die Tierheime sehr, sehr entlasten. Hinzu kommt, dass die Frage der öffentlich geförderten Beschäftigung – ein Programm, das wir hier in Thüringen mit R2G auf den Weg gebracht haben – genau in Tierheimen unterwegs ist, hier Menschen über die öffentlich geförderte Beschäftigung Tierheime unterstützen. Auch das, denke ich, ist ein sehr wertvolles Mittel, um diese Einrichtungen zu unterstützen. Auch das Sondervermögen „Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise […]“ wäre für Tierheime, tierheimähnliche Einrichtungen möglich gewesen, zu nutzen. Es konnten bis spätestens 30. November 2023 Anträge bei der Ehrenamtsstiftung gestellt werden, die das sehr kompetent bearbeitet hat. Aber während die ersten beiden Fördermittel oder Förderprogramme immer entweder insgesamt oder zum überwiegenden Teil tatsächlich abgerufen wurden, haben die Tierschutzvereine trotz entsprechender mehrfacher Information keine Anträge auf Bereitstellung von Hilfen aus dem Sondervermögen gestellt. Die Landesregierung ist – das wurde hier schon angesprochen und diesen Dank kann ich nur unterstreichen – dankbar für die unermüdliche Arbeit der Tierschützerinnen und Tierschützer vor Ort. Sie leisten einen wichtigen, einen sehr wertvollen Beitrag, ohne den Tierschutz im Freistaat nicht gelingen könnte. Ich glaube, dass die regelmäßigen Auszeichnungen, die wir hier beispielsweise über den Tierschutzpreis vornehmen, auch noch mal deutlich machen sollen, wie wichtig uns das Anliegen um die Unterstützung und Anerkennung des ehrenamtlichen Tierschutzes ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu wenigen Punkten: Auch, wenn Frau Feierabend gestern in der Mündlichen Anfrage darauf schon geantwortet hat, will ich es hier noch mal kurz an wenigen Punkten darstellen, zum einen, was den Krisengipfel angeht, den Sie fordern. Ich glaube, Herr König, Sie hatten das gerade gesagt: Krisengipfel macht keinen Sinn, sondern man muss eigentlich regelmäßig im Gespräch sein. Genau das machen wir auch. Es gibt einen regelmäßigen Austausch und seit 2022 gibt es sogenannte Tierheimworkshops, die regelmäßig durchgeführt werden, organisiert durch das Landesamt für Verbraucherschutz. Auch in diesem Jahr wird es natürlich wieder solch einen Workshop geben. Außerdem gibt es den Landestierschutzverband Thüringen e. V., der auch im Beirat für Tierschutz in meinem Haus mit präsent ist. Wir haben also regelmäßig die Möglichkeit, hier über Probleme zu kommunizieren, gemeinsam in die Diskussion einzutreten und natürlich auch Lösungen zu entwickeln. Was die Fundtierpauschale angeht, will ich doch noch mal erklären: Die Aufgaben der Fundbehörden werden von den Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben gibt es einen vollen Ausgleich der angemessenen Kosten für die entstehenden Mehrbelastungen. Die Kosten durch die Aufgabenerledigung der Fundbehörden werden also im Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort, weil es in den ländlichen Räumen natürlich anders ist als in städtischen Räumen, glaube ich, dass eine Pauschale an der Stelle keinen Sinn macht, sondern man muss entsprechend der konkreten Gegebenheiten vor Ort und der rechtlichen Rahmenbedingungen dann über den KFA die entsprechenden Ausgleiche auch ermöglichen. Was die Verschlankung der Richtlinie angeht – das hat aber Frau Feierabend gestern auch schon gesagt –, wird die Veröffentlichung der Neufassungen im „Thüringer Staatsanzeiger“ gerade vorbereitet. Auch uns ist es wichtig, dass hier, soweit es möglich ist, Vereinfachungen vorgenommen werden. Aber es ist Ihnen als Haushaltsgesetzgeber natürlich auch wichtig, dass die haushaltsrechtlichen Vorgaben eingehalten sowie wirtschaftliche und sparsame Mittelvergabe an der Stelle mitberücksichtigt werden müssen. Hier haben wir Hinweise bekommen – übrigens auch vom Landesrechnungshof. Zum Thema des effizienten Verbots von Verkäufen von Haustieren und Exoten auf Online-Anzeigenmärkten will ich hier noch mal sagen, dass auch wir das natürlich als ein wichtiges Thema ansehen. Der illegale Handel mit Haustieren wurde von der EU-Kommission als wachsendes Problem nicht nur eingestuft, sondern es wurde im letzten Jahr auch ein Kontrollplan der KOM „Illegaler Handel mit Hunden und Katzen“ ins Leben gerufen. Thüringen hat sich an der Umsetzung dieses koordinierten Kontrollplans natürlich aktiv beteiligt. Der Abschlussbericht für Deutschland wurde vom Bund an die EU übermittelt. Welche Konsequenzen sich nun daraus für die Überarbeitung der Gesetzgebung ergeben, werden wir uns natürlich zunächst mit den Erkenntnissen dieses koordinierten Kontrollplans anschauen und uns dann auch für entsprechende Änderungen einsetzen. Insofern möchte ich hier noch mal das unterstreichen, was Frau Pfefferlein gesagt hat: Ich denke, die Landesregierung – das habe ich deutlich gemacht – ist sehr aktiv, wenn es um Tierschutzeinrichtungen geht, auch in Krisensituationen. Die Probleme, die Sie hier angesprochen haben, werden oder wurden schon umgesetzt. Insofern kann ich hier auch nur empfehlen, den Antrag abzulehnen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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Diana Lehmann

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Vielen Dank. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung zum Antrag. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich? Das sind die Parlamentarische Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in Drucksache 7/7155 in der 2. Neufassung. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich? Das sind die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Antrag abgelehnt und wir schließen diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7420 Ist das Wort zur Begründung gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Tagesordnungspunkt 15 ist aufgerufen. Dann Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion zur Einbringung.

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Corinna Herold AfD

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, seit Mitte der 90er-Jahre ist allen verantwortlichen Stellen in der Landesregierung oder in den jeweiligen Landesregierungen bekannt, dass sich aufgrund des dramatischen Rückgangs der Geburtenrate in ganz Deutschland, und natürlich auch in Thüringen, in allen Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ein gravierender Fachkräftemangel einstellen wird. Anhand der vorliegenden Altersverteilungen lässt sich das auch für die Thüringer Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bis auf Zehnerstellen genau prognostizieren. Im Jahr 2030 wird der geburtenstarke Jahrgang 1964 das Rentenalter erreichen. Die Kollegen sind dann 66 Jahre alt und möchten in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Viele von ihnen wissen heute noch nicht, ob sie einen Nachfolger finden werden oder die Praxis abwickeln müssen, so wie im vorvergangenen Jahr 2022 in Erfurt allein 12 Zahnarztpraxen, in ganz Thüringen 70. Die damit aus der Versorgung herausgefallenen Patienten belagern mittlerweile in Erfurt die Notdienste und suchen oft monatelang nach einer Zahnarztpraxis, die noch neue Patienten annimmt. Für meine, die zahnärztliche Zunft, liegen belastbare Zahlen vor, die die Sorge rechtfertigen, dass Thüringen, und da vor allem der ländliche Raum, in den Planungsbereichen Hildburghausen, Wartburgkreis und Weimarer Land sowie den Landkreisen Eichsfeld und Sonneberg in einen veritablen Versorgungsengpass für zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen hineinwächst. Alle eindringlichen und immer wieder aufs Neue vorgebrachten Appelle unserer Standesvertretungen trafen auf taube Ohren, vor allem was den Ausbau der Ausbildungskapazitäten für die medizinischen Hochschulberufe anging. Entsprechende Anträge und Anfragen wurden von oben herab abgekanzelt mit dem Verweis auf die Zuständigkeit der Körperschaften oder bei der Nachfrage der Apotheker nach bescheidenen 800.000 Euro zum Ausbau des Pharmazeutischen Instituts in Jena mit dem Hinweis auf Geldmangel abgebügelt. Unser Antrag befindet sich seit dem 2. März 2023 in der parlamentarischen Befassung und hat es nach elf Monaten immerhin geschafft, heute aufgerufen zu werden. (Beifall AfD) Die 800.000 Euro für die Pharmazeuten, die diese nicht bekommen haben, muss man auch vor dem Hintergrund sehen, dass in den letzten Jahren der Haushalt in Thüringen von 10 Milliarden Euro auf 12 Milliarden Euro aufgebläht wurde. Für andere Projekte ist scheinbar immer genug Geld da. (Beifall AfD) Die in den letzten Jahren vom Thüringer Landtag beschlossenen Hilfsmittel zur Behebung des Notstands kann man im Hinblick auf ihre Wirkung bestenfalls als Homöopathika bezeichnen. Maßnahmen wie der Landtagsbeschluss, Drucksache 7/4628, vom 17. Dezember 2021 sind jetzt endlich nach mehr als zwei Jahren in der Praxis angekommen und umgesetzt, aber noch nicht genügend abgerufen worden. Vor diesem Hintergrund ist unser Antrag auf eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum unabdingbar. Wir halten ihn für ein schnell wirksames und zielgenaues Mittel zur Behebung der drohenden Versorgungskrise. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Damit eröffne ich die Aussprache. Herr Abgeordneter Zippel erhält für die CDU-Fraktion das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegen von der AfD, ich weiß ja nicht, ob Sie es schon wussten, aber mit dem Antrag in Drucksache 7/7782 haben wir diese Thematik eigentlich bereits ausführlich besprochen. Ich verstehe, dass Sie gern Ihr eigenes Süppchen kochen, doch unser aller Zeitverschwendung ist nicht vonnöten. Die Lösungen für die Probleme, die Sie hier zeichnen, finden sich ebenfalls in den Anträgen der FDP und der CDU rund um die besagte Drucksache. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Sie beschreiben die Entwicklung der zahnärztlichen Versorgung, die damit entstehenden Engpässe, die schon bestehenden Landtagsbeschlüsse und die vorhandenen Maßnahmen, darunter MentorenNetzwerke und der Zahnärztescout. Das ist zwar schön, bringt uns aber nicht weiter. Und dann fordern Sie, was bereits in unserem Antrag stand, nur später und nicht bereichsübergreifend, eine Zahnmedizinquote, eine Erhöhung der Studienplätze, ein Landarztstipendium und Bürokratieabbau. Summa summarum lässt sich also sagen: alles nur geklaut. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Ja.) Ein bisschen freue ich mich aber schon, dass Ihnen unsere Arbeit so herausragend gefällt, dass Sie die Inhalte auch ihrer eigenen Social-Media-Bubble zugänglich machen wollen. Ein Copyright wäre aber ehrlicherweise an dieser Stelle sehr nett gewesen. Aufgrund von Überflüssigkeit bleibt mir nur eins zu sagen: Wir als CDU-Fraktion lehnen diesen Antrag ab. Danke. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Frau Abgeordnete Herold erhält als nächste Rednerin das Wort. Frau Herold, Sie haben das Wort.

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Corinna Herold AfD

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Zippel, zum Zustimmen sind es ja noch viel zu wenig. Mit drei Leuten kann man keinen Staat machen. Das ist ja nun für Freitagnachmittag auch eine ganz schwache Kür. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist Ihr einziges Argument?) Nun zurück zur Sache: Nach einer jüngeren Erhebung zum Thema „Attraktivität von Einwanderungsländern für Fachkräfte“ belegt Deutschland in dieser Statistik einen wenig ruhmreichen Platz 34. Warum wohl? Einer der Gründe ist die mittlerweile in Deutschland anzutreffende Bildungs- und Ausbildungspolitik, die schon lange nicht mehr bedarfsgerecht ist, und mit internationalen Standards auch nicht mehr mithalten kann. Auch kann sie aufgrund von Personalmangel und vielerorts implementierten und ambitionierten Ideologieprojekten wie einer Inklusion um jeden Preis, nicht mehr mit den hohen internationalen Standards anderer Industrieländer mithalten. Es mangelt nicht nur an Lehrern und geeigneten Schulräumen, es mangelt an Kindergartenplätzen, es mangelt auch und vor allem im ländlichen Raum an wohnortnaher medizinischer Versorgung. Die demografische Entwicklung in den letzten 30 Jahren war absehbar und ist mittlerweile bei den Standesvertretungen und Berufsverbänden bis auf 10erStellen prognostiziert. In Thüringen verlieren wir bis zum Jahr 2030 ein Drittel aller jetzt noch tätigen Ärzte und Zahnärzte, die in den Ruhestand gehen. Leider werden sie oftmals ihre Praxen schließen müssen, ohne geeignete Nachfolger gefunden zu haben. Unsere einzige Ausbildungsstätte für Mediziner, Zahnmediziner und Pharmazeuten der Universität Jena hat zwar einen sehr guten Ruf, aber liefert leider gemessen am Thüringer Bedarf nur etwa 50 Prozent der dringend benötigten Absolventen. Unter Ausnutzung aller Bindungseffekte und aller jetzt schon vorhandenen kleineren Förderprogramme ließe sich die Zahl der Absolventen für die Thüringer Versorgung leicht verbessern. Es bleibt aber immer noch eine Lücke von ca. 50 Zahnärzten pro Jahr. Von den Hauptverantwortlichen für den Mangel wird ja gern angeführt, Thüringen schrumpfe. Ja, zum Teil schrumpft die Einwohnerzahl in Thüringen, vor allem im ländlichen Raum, allerdings gibt es in den letzten zehn Jahren auch eine stark gegenläufige Entwicklung. Allein in Erfurt sind seit der Jahrtausendwende ca. 25.000 Einwohner dazugekommen. Dabei handelt es sich nicht nur um Einwanderer, sondern auch um eine leicht erhöhte Geburtenrate. Sofern es sich um Einwanderer handelt, egal aus welcher Weltgegend, kommen diese häufig mit einem stark erhöhten Behandlungsbedarf, vor allem in den höheren Altersgruppen. Bei den Fachärzten, bei den Zahnärzten führt das zu langen Wartezeiten und auch zu längeren Anfahrtswegen. Die Terminservicestelle der Techniker Krankenkasse kann ein Lied davon singen. Ich behandle mittlerweile Patienten aus Meiningen und Gera, die vor Ort keinen Zahnarzt mehr finden. Was fordert unser Antrag? Bei der Studienplatzvergabe soll endlich verbindlich an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena eine hohe Landeskinderquote eingeführt werden. Einwände dagegen, das sei aus gesetzlichen Gründen nicht möglich, lasse ich nicht gelten. Gesetze auf Landes- und Bundesebene sind menschengemacht und können passend abgeändert werden. (Beifall AfD) Auf jeden Fall haben wir den politischen Willen, das zu tun, sobald wir die passenden Mehrheiten dafür geschaffen haben. Der Universität in Jena sind für die nächsten zehn Jahre zweckgebundene Haushaltsmittel in auskömmlicher Höhe zuzuweisen, damit sie dort die materiell-technischen und personellen Voraussetzungen für eine Erhöhung der Studienkapazitäten für Zahnmedizin um jährlich 20 Prozent bewältigen können. Falls von Ihnen jetzt der Einwand kommt, bei welcher Anzahl von Studienplätzen denn dieser Ausbau beendet werden soll, sage ich Ihnen, dass wir in Jena problemlos auch die Zahnärzte für Sachsen-Anhalt mit ausbilden könnten und die SachsenAnhaltiner dazu einladen, sich mit geeigneten Mitteln an diesem Gemeinschaftsprojekt zu beteiligen. Bis diese Maßnahmen greifen, sollte die Landesregierung den Kommunen, die sich darum bewerben, umfangreiche Mittel zur Verfügung stellen, um für die Kommunen geeignete Bewerber zu finden, die sich im Gegenzug für eine Arbeitsplatzbindung für ein Auslandsstudium interessieren, was dann von ihrer Heimatkommune finanziert wird. Da es Bewerber um ein Zahnmedizinstudium immer in ausreichend großer Zahl und Qualität gibt, könnten auf diese Art und Weise mehr junge Menschen für ein Studium der Medizin oder Zahnmedizin begeistert sowie es ihnen ermöglicht werden, des Weiteren könnten bestehende Versorgungslücken auf diese Art und Weise sicher geschlossen werden. Eines der wichtigsten Steuerungselemente ist das von uns geplante staatliche Stipendium in Höhe von 800 Euro pro Monat ab dem fünften Semester für Studenten, die sich im Gegenzug dazu verpflichten, nach dem Studium fünf bis zehn Jahre in einer unterversorgten Region in Thüringen zu arbeiten. (Beifall AfD) Wir fordern zudem einen gründlichen, ja, einen radikalen Abbau, der in den letzten 20 Jahren gewachsenen bürokratischen Hürden, die die niedergelassenen Zahnärzte und Ärzte an ihrer eigentlichen praktischen Arbeit behindern bzw. bei Nachfrage in den jüngeren Generationen eines der Haupthindernisse dafür sind, dass junge Kollegen von sich aus gern den Weg in die Niederlassung suchen. Eines der jüngeren oder der jüngsten ambitionierten Bürokratieprojekte, die Telematik-Infrastruktur, funktioniert immer noch nicht überall und reibungslos und nur unter hohem persönlichem und finanziellem Einsatz derer, die damit täglich arbeiten müssen, darauf angewiesen sind. Daher fordern wir von der Politik auf Landes- und Bundesebene, die Akteure auf dem privaten Markt an eine kurze Leine zu legen und vertraglich ein benutzerfreundliches Funktionieren festzuschreiben. In den jetzt schon und auch in Zukunft unterversorgten kleineren Städten und größeren Dörfern muss dafür gesorgt werden, dass die Infrastruktur erhalten bleibt. Einen Kindergarten und eine Grundschule vor Ort halten wir gerade für junge Familien für unabdingbar. Dafür und für alle anderen lebensnotwendigen Einrichtungen braucht es einen Aktionsplan für den ländlichen Raum, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist alles kommunale Selbstverwaltung, Frau Kollegin!) dessen Vorschläge und Hinweise von den politischen Verantwortlichen ernst genommen und auch mit höchstmöglicher Geschwindigkeit umgesetzt werden. Wenn ich mir allerdings anschaue, wie lange dieser Antrag gebraucht hat, um endlich im Plenum aufgerufen zu werden, habe ich berechtigte Zweifel, ob unsere konstruktiven Vorschläge mit dieser Landesregierung und ihrem mangelhaften Interesse für die brennenden Probleme demnächst umgesetzt werden könnten. (Beifall AfD) Sie dürfen mich gern vom Gegenteil überzeugen und unseren Antrag zur Beratung an den Sozialausschuss überweisen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Herr Abgeordneter Montag erhält für die Gruppe der FDP als nächster Redner das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Herold, wenn wir Ihren Antrag überweisen würden, würden wir uns der politischen Hehlerei schuldig machen, denn was Sie hier geklaut haben – wirklich, das geht auf keine Kuhhaut. (Beifall CDU) Sie haben scheinbar zwei Mitarbeiter, der eine Mitarbeiter heißt „Verstehnix“, der andere heißt „Klaufix“. Ich will Ihnen das auch mal darlegen. Ich bin auch ein bisschen erbost, denn so eine Dreistigkeit, hier wirklich nahezu wortgleich Anträge abzuschreiben, beispielsweise von der FDP, sich hierherzustellen und für Social Media verständlich machen zu wollen – jedenfalls, dass dieses Thema, was Sie hier ansprechen, nicht schon längstens Fachdebatte im Ausschuss ist und Sie mal wieder zu spät gekommen sind. Nicht nur, dass Sie zu spät sind – das passiert Ihnen häufiger –, sondern Sie klauen auch noch die Ideen. Und wenn Sie dann noch etwas vorlegen, wie zum Beispiel eine hohe Landeskinderquote, dann kennen Sie noch nicht mal unsere Verfassung. Denn warum kommt das nicht? Weil es nicht verfassungskonform ist. (Beifall Gruppe der FDP) Sie sind übrigens auch nicht die Ersten, die das vorgeschlagen hatten. Die Landesärztekammer hatte sich in einem ähnlichen Bereich auch schon mal dahin gehend vergaloppiert. Ich meine, es ist doch nicht das erste Mal, dass die Frage „Nachwuchsgewinnung“ Thema ist: Schon 2020 wurde die Erhöhung der Studienplatzanzahl in Jena von der FDP eingebracht, von der Mehrheit des Hauses beschlossen. Konkrete Niederlassungsförderung: von der FDP eingebracht, nach zwei Jahren endlich umgesetzt, wenn auch zu kompliziert. Die Frage: Was machen wir? Wie kriegen wir schnell Studienplatzkapazitäten an den Ausbildungsmarkt, nämlich beispielsweise Nutzung von privaten, also in Deutschland vorhandenen universitären Kapazitäten im Privatsektor, also auch im EU-Ausland, ist Antrag der FDP und schon längst im Ausschuss. Ich weiß überhaupt nicht, was Sie wollen! (Beifall Gruppe der FDP) Also, Sie wollen eine respektvolle Auseinandersetzung, dann erwarte ich von Ihnen mindestens den Respekt, nicht einfach unsere Anträge abzuschreiben und hier noch mal vorzutragen. Ich weiß nicht, Sie sollten da auch wissen, die Frage Stipendien, woran scheitert das denn? Warum macht das kaum einer? Weil Sie es am Ende des Tages nicht rechtssicher durchsetzen können. Sie können nicht – zumindest, solange es keinen Reichszahnarztdienst gibt – dafür sorgen, dass Sie Zahnärzte dorthin zwangsverschicken, wo Sie meinen, dass eine Unterversorgung droht oder tatsächlich eine Unterversorgung eingetreten ist, weil wir eine Niederlassungsfreiheit haben. Es gibt noch nicht mal eine Bedarfsplanung in der Zahnärzteschaft. Das sollte Ihnen doch an Grundwissen wenigstens durch eine einfache Recherche möglich sein zu erschließen. Deswegen klauen Sie uns wirklich die Zeit und das ärgert mich, denn ich höre Ihnen auch zu, wenn Sie politische Lösungen in die Debatte einbringen. Aber hier Dinge vorzuschlagen, wo Sie wissen, dass die nicht umsetzbar sind, oder Dinge noch mal aufzuschreiben, die seit zwei Jahren im Landtag übrigens lagen, weil der FDP-Antrag eben auch lange gebraucht hat – nicht nur Ihrer heute, auch unser Antrag hat eineinhalb Jahre hier gelegen, bevor er behandelt werden konnte und jetzt im Ausschuss liegt. Also, dieses Opfernarrativ, das nervt mich einfach. Wenn Sie ernst genommen werden wollen, dann machen Sie auch Vorschläge, die diskurswürdig sind! (Beifall Gruppe der FDP) Gucken Sie sich unsere Anträge an, wie Sie das vielleicht – Herr Jankowski, es ist nicht Ihr Fachgebiet, ich werfe Ihnen das nicht vor, aber politisch gehört es sich nicht, einfach unsere Ideen abzuschreiben und sich hier hinzustellen und uns die Zeit zu klauen, sondern zu gucken, im Ausschuss mal mitzuarbeiten, zu ergänzen und Verbesserungsvorschläge vorzulegen! (Beifall Gruppe der FDP) Damit hätte ich doch auch überhaupt kein Problem. Das machen Sie aber nicht. Und jetzt will ich Ihnen noch etwas sagen: Ausbildungskapazitäten. Es liegt Ihnen vielleicht gebäudetechnisch nahe, so ein Bunker. Wir haben dort einen Strahlenbunker – müsste doch eine emotionale Verbindung sein –, der muss saniert werden. Das kostet 70 Millionen Euro, das dauert mindestens fünf, sechs, sieben, acht Jahre. Und deswegen müssen wir schnell Ausbildungskapazitäten an den Markt bringen, deswegen müssen wir die Kapazitäten an EU-Universitäten für die Ausbildung von Zahnärztinnen und Zahnärzten nutzbar machen, die dann später in Thüringen tätig werden. Das ist der Grund. Dasselbe Problem ist auch bei den Pharmazeuten, warum das nicht vorwärtsgeht, weil Sie erst das Gebäude bauen müssen, damit Sie Laborplätze anbieten können, die dazu führen, dass Sie auch die Kapazitäten ausweiten können. Die ganzen Dinge liegen doch aktuell schon längst im Sozial- und Gesundheitsausschuss vor. Deswegen: Nicht abschreiben, sondern selber denken! Und wenn Sie klüger sind als wir und das für sich rekapitulieren, machen Sie gern Änderungsvorschläge! Aber diese Nummer hier, einfach zur Show was abzuschreiben, sich hier hinzustellen und dieses Problem noch mal zu erzählen, das halte ich für keine gute Politik. Deswegen können Sie von uns keinerlei Unterstützung erwarten. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Herr Abgeordneter Plötner erhält für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Anwesende, ich darf hier im Namen der Koalitionsfraktionen sprechen und schon ankündigen, dass wir diesen Antrag selbstverständlich ablehnen. Ich meine, die Kolleginnen und Kollegen haben schon darauf hingewiesen, dass das viele Punkte sind, die wir bereits im politischen Raum, im Ausschuss diskutieren, die wir natürlich auch mit den Fachverbänden im stetigen Austausch besprechen, und das ist der richtige Weg. Wir müssen mal ganz kurz auf die Niederlassungsförderung eingehen, die ja eben auch auf Apothekerinnen und Apotheker und Zahnärztinnen und Zahnärzte erweitert worden ist, und da eben besonders auch auf eine Einwohnerzahl von 15.000 noch mal gesenkt, dass man auch in den ländlichen Gebieten im Freistaat Thüringen wieder mehr Nachfolgepraxen finden kann. Das ist dann – denke ich – wirklich der richtige Weg. Und auch die Fördersumme wurde von 20.000 auf 40.000 Euro noch mal erhöht, die da maximal möglich wäre. Auch das sind natürlich Anreize und ist eine sinnvolle Unterstützung, wie wir die flächendeckende Versorgung, auch im zahnmedizinischen Bereich, dort abklären können. Mein Kollege Montag hat darauf hingewiesen, der Sicherstellungsauftrag liegt bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Dieses, gerade im Antrag der AfD, ständige Abarbeiten an der Landesregierung ist in diesem Fall überhaupt nicht zielführend – das ist grundsätzlich nicht zielführend – und zeigt eben auch, dass Sie von dieser Materie wenig Ahnung haben, obwohl Sie es eigentlich besser wissen müssten. Kooperationen, wie zum Beispiel die Stiftungspraxen, das sind Dinge, wo wir hinmüssen und wo es auch gelingt, Menschen hier in Thüringen in die Fläche zu bringen. Alle beteiligten Akteurinnen und Akteure sind da immer hochmotiviert und bereit, solche Instrumente zu nutzen und um alle Köpfe dort zu kämpfen. Es gelingt ja, dort Nachfolge zu organisieren und Praxen weiterleben zu lassen oder auch Versorgung darzustellen. Die Standortfaktoren müssen immer mitgedacht werden, auch im Freistaat Thüringen. Darum sollte es uns gehen, wenn die Hälfte der Studierenden, die Zahnmedizin erfolgreich an der Uni Jena abschließen, Thüringen dann leider verlassen. Dort müssen wir ansetzen. Da geht es darum, die Menschen hier zu halten, dass sie entweder gern hierbleiben oder herkommen nach Thüringen und auch ihren Versorgungsbeitrag leisten. Das schaffen wir nur durch ein weltoffenes Thüringen, wenn wir eben diese Menschen auch gut empfangen, gut mit diesen umgehen und hier gemeinsam die Aufgaben bewältigen, die vor uns stehen. Mit diesem Antrag schaffen wir es jedenfalls nicht. Deswegen ist er abzulehnen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE)

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Diana Lehmann

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Es liegt mir noch eine Wortmeldung vor. (Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, fraktionslos: Ziehe zurück!) Sie ziehen zurück. Damit liegen mir keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

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Heike Werner

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann es relativ kurz machen, denn inhaltlich kann ich mich der Bewertung durch Kollegen Montag, was den Antrag der AfD angeht, vollständig anschließen. Der Antrag enthält Punkte, die bereits in anderen Anträgen behandelt werden. Es sind Forderungen enthalten, die nicht der Zuständigkeit des Landes zugeordnet sind. Ich will es trotzdem noch mal zitieren, weil das eben oft vergessen wird. Im SGB V steht: „Die Kassen[zahn]ärztlichen Vereinigungen haben mit Unterstützung der Kassen[zahn]ärztlichen Bundesvereinigungen entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertrags[zahn]ärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern.“ Natürlich gilt auch das Nachrangigkeitsprinzip der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Das heißt, erst wenn die Mittel der KZVT erschöpft sind oder deren Zuständigkeitsbereich nicht mehr gegeben ist, darf das Land mit eigenen Mitteln, also Steuergeldern, tätig werden. Und der dritte Punkt, auch der wurde schon sehr ausführlich hier begründet, dass bestimmte Forderungen wegen rechtlicher Bedenken nicht umgesetzt werden können. Hätten Sie aufgepasst, im letzten Ausschuss haben wir uns sehr ausführlich unter „Sonstiges“ darüber unterhalten, dass beispielsweise das Grundgesetz zu beachten ist und wir hier die Themen „Berufsfreiheit“ und „Bildungszugang“ auf jeden Fall mit im Blick behalten müssen. Es stimmt natürlich schon bedenklich, wenn Sie sagen, wenn Sie die entsprechenden Mehrheiten haben, dass dann das Grundgesetz für Sie an der Stelle keine Gültigkeit mehr hat. Insofern kann ich dem Plenum nur empfehlen, den Antrag insgesamt abzulehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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Diana Lehmann

Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum

Damit beende ich die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind alle anderen Fraktionen und Gruppen im Haus. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/7420. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen im Haus. Gibt es Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung einer fraktionslosen Abgeordneten ist dieser Antrag abgelehnt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 16 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/7631 - korrigierte Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? (Zuruf Abg. Baum, Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Nein!) Nein? Okay, das ist nicht der Fall. Dann rufe ich zunächst Herrn Abgeordneten Kemmerich für die Gruppe der FDP auf.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Sofortbericht? Normalerweise kommt der vornweg.

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Diana Lehmann

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Ja, es tut mir leid, den habe ich übersprungen. Es wird dem Sofortbericht stattgegeben, von daher zunächst Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort. Ganz herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ja, es ist in der Tat so, das Finanzministerium hat einen Sofortbericht, wenn auch einen kurzen, angekündigt. Wir haben mittlerweile 860.000 Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts und dieselbe Anzahl an Grundsteuermessbetragsbescheiden verschickt. Dass bei einer so großen Zahl und auch bei der Komplexität der Grundsteuerneubewertung natürlich auch Einsprüche vorhanden sind, das ist nicht verwunderlich. Bis zum 31. Dezember 2023 sind 140.000 Rechtsbehelfe bei den Finanzämtern eingegangen, von denen 16.000 erledigt worden sind. Warum gibt es diese Diskrepanz? Die überwiegende Anzahl der Einsprüche bezieht sich auf diese verfassungsrechtlichen Zweifel am neuen Bewertungsrecht. Sie wissen, dass es da mehrere Kampagnen auch von unterschiedlichsten Organisationen mit vorgefertigten Einsprüchen gab, die hier zum Tragen gekommen sind. Bei diesen 16.000, die wir erledigt haben, sind es vor allem inhaltliche Einwendungen gewesen, das heißt Richtigstellung fehlerhafter Angaben in der Erklärung zum Beispiel, und diese sind gemeinsam mit den Steuerpflichtigen letztlich auch bereinigt worden bzw. konnten bereinigt werden. Das ist, denke ich, schon mal gut, dass man auf diese Dinge eingehen konnte. Sie haben die Forderung gestellt, dass wir alle unter Vorläufigkeit stellen. Ich möchte darauf verweisen, wir haben § 165 der Abgabenordnung und hier können in der Tat unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbescheide oder Feststellungsbescheide vorläufig erteilt werden. Die Besonderheit ist allerdings, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit erst für den Fall vorgesehen hat, dass ein Verfahren bei einem der beiden höchsten Gerichte, also hier entweder beim Bundesfinanzhof oder beim Bundesverfassungsgericht, anhängig ist. Und dann kann in jedem Bescheid von vornherein – ja, okay, Steuer ist nicht so jedermanns Sache, Herr Kemmerich – ein Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen werden. So weit sind wir aber noch nicht. Bisher sind nur wenige Verfahren vor Finanzgerichten anhängig; in Thüringen ist kein Verfahren anhängig. Man kann also auch über diese Reform im Allgemeinen – das ist ja ausführlich gemacht worden, auch schon in den vergangenen Jahren – und auch im Besonderen über das Bundesmodell unterschiedlicher Meinung sein. Natürlich bleibt es nicht aus, dass dann vor einem Gericht, auch in Karlsruhe, die Verfassungsmäßigkeit überprüft wird. Also davon muss man bei solchen Änderungen in den Gesetzen auch ausgehen. Wir haben aber beim Bundesverfassungsgericht gemerkt, dass die Frage der Rückwirkung in solchen großen Fällen eher selten angewandt wird, also dass es rückwirkend für nichtig erklärt wird. Es geht hier ja um die Grundausstattung der Gebietskörperschaften im Rahmen der Grundsteuer und hier hatten wir in der Vergangenheit, auch beim Bundesverfassungsgericht, schon auch die Weitergeltungsanordnung, also das heißt, auch wenn es im Einzelfall zu Nachbesserungen kommen sollte, dann wird man diese Rückwirkung, denke ich, nicht anwenden, zumindest gehen wir davon aus. Sollte das in der Tat insgesamt für verfassungswidrig angesehen werden, dann ist es auch mit der Vorläufigkeit nicht so, denn nichtig ist nichtig und dann ist das Gesetz weggefallen. Das heißt, auch die, die jetzt im guten Glauben, dass die Finanzämter das Richtige tun, keinen Einspruch erhoben haben, müssen nicht darum bangen. Wenn es eine totale Nichtigkeit gibt, dann ist das Gesetz weg und dann sind auch die, die keinen Einspruch erhoben haben, natürlich ganz genauso – ich sage jetzt mal in Anführungsstrichen – insofern bevorteilt, dass sie eben behandelt werden wie alle anderen auch. Jeder, der inhaltlich, aber auch generell diese Dinge anzweifelt, der erhebt Einspruch, wie gesagt, das ist auch nicht unzumutbar. Ich glaube nach wie vor, und auch die Finanzverwaltung glaubt das, dass das Bundesmodell besser ist als der Ruf, der ihm vorauseilt. Es ist nur jeder sechste Fall, der einen Rechtsbehelf tatsächlich gemacht hat, und dann auch aus diesen grundsätzlichen Erwägungen nach breitem Werben für diese Einsprüche. Ich sehe nach wie vor auch den Urteilen zuversichtlich entgegen, wir haben tatsächlich eine Grundsteuer, die neu aufgestellt werden muss, und das eben auch wieder, weil Vermögende nicht so Grundsteuer gezahlt haben, wie man es hätte machen müssen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Ist die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags gewünscht? (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ja!) Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Dann erhält zunächst Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Frau Präsidentin, das Berichtsersuchen war in meinen Augen nicht ganz, ich hätte noch Nachfragen gehabt, zwei, und zwar: Wie viele Bescheide oder wie viele Erklärungen sind noch offen? Eine lange Zeit war eine große Anzahl an Erklärungen noch nicht abgegeben. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu später Stunde: Haben denn auch die Städte, Gemeinden und Landkreise inzwischen ihre Erklärung abgebeben? Wir hatten immer mal in der Presse Meldungen, dass knapp 1,3 Millionen Bescheide insgesamt zu erstellen wären, nach Ihren Angaben sind wir jetzt aber bei 860.000, das heißt, 400.000 sind noch irgendwo in der Schwebe. Ist ja auch eine große Sache, dass das zum 01.01.2025 in Gang gesetzt werden soll. Mal zurück zur Genese: Der Bundesfinanzhof hat das Ganze ja unter Verfassungszweifel gestellt, verworfen, daraufhin kamen verschiedene Modelle. Jetzt hat Thüringen das bundeseinheitliche Modell angewendet, wogegen verfassungsrechtlich große Bedenken geäußert wurden. Dem haben sich nach Ihren Angaben wohl 126.000 betroffene Thüringer angeschlossen, deren Einspruchsverfahren offen sind. Es geht ja bei dem, was wir hier vorhaben, darum, ein bisschen Rechtsfrieden herzustellen. (Beifall Gruppe der FDP) Sie sagen: Wenn es eine komplette Nichtigkeit geben sollte, dann ist keiner betroffen. Aber wenn es in Teilen dann eben doch anders erklärt wird, ist dann derjenige zweiter Sieger, der jetzt keinen Einspruch erhoben hat, auch wenn vielleicht bei seinen Bescheiden fehlerhafte Anwendungen zur Geltung gekommen sind. Deshalb unser Antrag, das eben genau nach § 165 Abgabenordnung unter die Vorläufigkeit zu stellen, auch wenn jetzt noch kein Thüringer Gericht damit betraut ist. Es sind ja zum Beispiel Obergerichte in Rheinland-Pfalz mit Klagen betraut worden. Ich sage mal, es ist ja nicht unmaßgeblich, wenn der Steuerzahlerbund und Haus & Grund Deutschland hier Verfassungsbeschwerden äußern, auch gutachterlich untermauert, das ist ja nicht trivial. Ich sage mal, die Republik ist aufgeregt genug und es geht ja auch nicht darum zu sagen, es sollen in Zukunft keine Grundsteuern gezahlt werden, nur auf die richtige Art und Weise. Ja, das gibt es alles, das weiß ich auch, aber ich glaube zwischen uns beiden ist es unstrittig, dass wir die Entrichtung von Grundsteuern nicht grundsätzlich infrage stellen. Die richtige Art und Weise und ob die Richtigen richtig belastet werden, haben wir ja schon breit diskutiert und ich höre von Steuerberatern immer noch, dass sie bis heute noch Coronaabrechnungen machen. Dafür ist ja auch die Frist mehrfach verlängert worden. Wir wissen, bei der Abgabe der Grundsteuerbescheide ist die Frist auch mehrfach verlängert worden. Nochmals deshalb die Frage – wäre schön, wenn wir noch eine Antwort bekommen–: Sind die Kommunen inzwischen ihrer Pflicht nachgekommen, die sie ja genauso wie jeder Bürger des Freistaats haben, diese Erklärung abzugeben? Ich würde das sehr gern an den Ausschuss überwiesen sehen, um Menschen hier tatsächlich nicht weiter dieser Ungewissheit ausgesetzt zu sehen. Ich meine, wir stehen zehn oder elf Monate vor dem 01.01.2025. Kommunen brauchen Klarheit, auf welche Art und Weise nun die Grundsteuer erhoben wird. 126.000 Fälle, was immerhin 15 Prozent der Bescheide sind, ist eine große Anzahl. Deren Planungssicherheit ist in Gefahr. Gibt es vielleicht sogar Tendenzen auf Bundesseite, die bestehenden Regelungen noch mal zu verlängern, um erst mal Einnahmensicherheit zu erzielen? Bei all diesen Fragen, glaube ich, haben die Bürger, und insbesondere die zahlungspflichtigen Bürger, einen großen Anspruch, Klarheit zu haben, wie auch die Gemeinden den Anspruch auf Klarheit haben, wie sie denn ihre Finanzen planen können. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Abgeordneter Müller erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Nächster das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen – Besucher sind keine mehr hier –, zum zweiten Mal innerhalb der letzten neun Monate reden wir über die Grundsteuer. Bereits im April letzten Jahres hatte die FDP dazu eine Aktuelle Stunde beantragt. Ergebnis, insbesondere nach der Stellungnahme des Finanzministeriums, war: Niemand wird in Klageverfahren gezwungen; die Finanzämter bearbeiten Einsprüche, die sich ausschließlich auf die angebliche Verfassungswidrigkeit des Gesetzes beziehen, vorerst nicht. Es gibt im Moment also keinen Grund, die seinerzeit geschürte Panikmache erneut zu entfachen. Dennoch müssen wir uns heute erneut mit dieser Frage beschäftigen. Geändert hat sich seitdem nichts, außer dass die Zahl der Einsprüche sich wohl inzwischen verdoppelt hat. Eine Änderung ist aber doch noch zu verzeichnen: Die FDP beruft sich in der Neufassung des Antrags von März letzten Jahres nicht mehr auf § 164 der Abgabenordnung, sondern jetzt auf § 165. Dass § 164 keine Rechtsgrundlage für die Vorläufigkeit der Bescheide ist, hatte ich Ihnen schon anlässlich der Aktuellen Stunde im April letzten Jahres erklärt. Aber auch für die Vorläufigkeit nach § 165 liegen die Voraussetzungen nicht vor. Möglich wäre dies nur, wenn bereits ein Verfahren beim Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht anhängig wäre. Das ist aber nach den mir vorliegenden Informationen bisher nicht der Fall. Die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts können also im Moment nicht vorläufig erlassen werden. Ihre Forderung läuft ins Leere, Herr Kemmerich. Aber selbst, wenn die Bescheide vorläufig erlassen werden würden, was würde das ändern? Wahrscheinlich nichts, denn mit einer Entscheidung wäre wohl kaum 2024 zu rechnen. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer von den Kommunen auf der Basis der festgesetzten Grundsteuerwerte und der jeweiligen Hebesätze erhoben. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem derartige Steuern rückwirkend vom Gericht gekippt wurden. Ich hatte schon in der letzten Debatte zu diesem Thema darauf hingewiesen, dass auch Sie, Herr Kemmerich, im Augenblick Ihre Grundsteuer auf der Basis eines Gesetzes zahlen, das im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, und Sie diese Steuern auch nicht erstattet bekommen werden. Genauso wird es höchstwahrscheinlich auch sein, wenn das Grundsteuergesetz von 2019 tatsächlich verfassungswidrig wäre. Grund dafür dürfte sein, dass die Grundsteuer erhebliche Bedeutung für die Haushalte der Kommunen hat. Das Bundesverfassungsgericht wird also bei seiner Entscheidung wie auch schon 2018 berücksichtigen, dass viele Kommunen zahlungsunfähig wären, wenn sie die Grundsteuer für mehrere Jahre erstatten müssten. Daher kommt es in solchen Fällen grundsätzlich zu einer Korrektur der Regelung für die Zukunft. Noch dazu ist äußerst fraglich, ob das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist. Auch das Gutachten eines Prof. Kirchhof ist da aus meiner Sicht kein ausreichendes Indiz. Aber auch wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt würde, würden also erforderliche Anpassungen in der Zukunft wirken und nicht rückwirkend für die Vergangenheit. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert werden, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Neuregelung zu beschließen und bis dahin wird die Grundsteuer nach der gegenwärtigen Rechtslage von den Kommunen erhoben werden. Es wird, wie der Presse zu entnehmen war, mehrere Musterverfahren in den einzelnen Länderregelungen geben. Warten wir also den Ausgang dieser Musterverfahren ab. Da die Voraussetzungen für eine Vorläufigkeit der Bescheide nicht vorliegen, geht Ihr Antrag ins Leere. Wir werden ihn daher ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Abgeordneter Laudenbach erhält für die Fraktion der AfD das Wort.

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Dieter Laudenbach AfD

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil 2018 unmissverständlich klargemacht, dass die Grundsteuer basierend auf den Werten von 1935 ab dem 1. Januar 2025 Geschichte sein wird. Wird die Grundsteuerreform, über die wir heute reden, nicht gelingen, wird diese Steuer am 31. Dezember 2024 schlichtweg auslaufen. Bedauerlicherweise gibt es hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des in Thüringen für die Reform angewandten Bundesmodells ernsthafte Bedenken. Es gibt Bedenken, die von Experten geteilt und letztendlich vom Bundesverfassungsgericht bewertet werden müssen. Wir müssen also Geduld haben. Nach den Vorstellungen der Gruppe der FDP sollten alle Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts gemäß § 165 der Abgabenordnung unter Hinweis auf Vorläufigkeit ergehen, um eine faire und rechtskonforme Besteuerung der Thüringer Bevölkerung zu gewährleisten, weil die Finanzämter sie dann später von Amts wegen ändern können. Der Vorläufigkeitsvermerk in Grundsteuerbescheiden ist nur bei spezifisch kritischen Fragen sinnvoll, muss aber präzise formuliert sein. Die FDP hat nicht konkretisiert, welche Fragen das Bundesverfassungsgericht klären soll, die für alle Steuerpflichtigen relevant wären. Wichtiger ist, dass bei einer generellen Verfassungswidrigkeit der Reform das Gesetz als nichtig gilt und Bescheide somit keine Gültigkeit haben. In solch einem Fall wäre die Diskussion um die Vorläufigkeitsvermerke irrrelevant. Der Antrag der FDP Thüringen ist offensichtlich Wahlkampfmanöver. (Beifall AfD) Dennoch danke ich Ihnen, geehrte Kollegen der FDP, für die Eröffnung einer Debatte in der Sache, denn es ist mir ein Bedürfnis, noch etwas zum Ablauf der Grundsteuerreform in Thüringen zu sagen, welche aus Sicht unserer Fraktion eine Zumutung für die Beteiligten ist. Schon im März 2021, als die Coronakrise über unsere Behörden hereinbrach, war uns klar, dass diese Reform wegen der Bindung wertvoller personeller Ressourcen einer gründlichen Überprüfung bedarf. Bereits vor dem Start dieser Reform haben wir in einer vierteiligen Kleinen Anfrage die gravierenden Konsequenzen für die Bürger Thüringens, die Verwaltung in den Kommunen sowie in den Finanzämtern erörtert. Besonders interessiert waren wir an der Frage, ob es aus verwaltungsökonomischer Sicht überhaupt sinnvoll ist, an einer derartig verwaltungsaufwendigen Steuer festzuhalten. Ich könnte jetzt alle Antworten aus den Drucksachen 7/2342 und 7/3361 zitieren, aber, um es kurz zu machen: Sie alle zeugen von einer gefährlichen Verharmlosung dieser Reform. Eine unserer Anfragen, die in Drucksache 7/3342 beantwortet wurde, bezog sich auf den erwarteten Personalbedarf der Thüringer Finanzverwaltung für die erwarteten Einsprüche. Eine vage Schätzung von 5 Prozent Einspruchsquote basierend auf einer bundeseinheitlichen Annahme war die Antwort. Dem „Freien Wort“ vom 29.01.2024 war zu entnehmen, dass Ende Januar 2024 immer noch über 100.000 Grundsteuererklärungen fehlten. Der geplante Erinnerungslauf, der vor einem Jahr hätte stattfinden müssen, wurde einfach abgeblasen und nun wird geschätzt. Die von uns mit den Haushaltsverhandlungen geforderte Verlängerung der Aushilfskräfte für die Finanzämter wurde abgelehnt. Die Kommunen brauchen eine hundertprozentige Erfüllungsquote für die Messbetragsbescheide, um den Hebesatz zu ermitteln. Das wissen Sie. 2024 sollten diese komplett den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um die Folgebescheide für 2025 zu erlassen. Laut „Freiem Wort“ vom 29.01.2024 gibt es seitens des Thüringer Finanzministeriums keinen Zweifel am Gelingen der Grundsteuerreform bis 2025. Die Steuerreform sei unkompliziert und schnell per Computer lösbar. Das wird von den Realitäten in den Finanzämtern und in den Kommunen allerdings nicht geteilt. Die Verharmlosung dieser komplexen Thematik, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss beobachtet haben, steht im krassen Gegensatz zu den Erfahrungen der Mitarbeiter, die mit überlasteten Hotlines und einem Mangel an fachlich ausgebildeten Aushilfskräften kämpfen. Die Herausforderungen zeigen, dass wir von einer erfolgreichen Reform weit weg sind. Zudem fordert das Bundesverfassungsgericht alle sieben Jahre eine Neubewertung, was darauf hindeutet, dass das Problem auch noch 2029 besteht, ohne dass eine Abschaffung der Grundsteuer ernsthaft in Betracht gezogen wird. Die AfD wird die Abschaffung der Grundsteuer als Ziel in ihr Wahlprogramm 2024 aufnehmen. Wir werden dieses Chaos, was die Bürger Thüringens derzeit erleben, beenden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Abgeordneter Kowalleck erhält für die CDU-Fraktion das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Grundsteuer“ – das ist ja hier an dieser Stelle deutlich geworden – beschäftigt uns mittlerweile schon einige Jahre. Wir haben dementsprechend Aufgaben vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Als CDU-Fraktion hatten wir Anträge eingebracht, die sich mit dem Thema beschäftigt haben. Ich würde insgesamt nicht von Panikmache sprechen, was die Probleme mit der Berechnung der Grundsteuer und die Bearbeitung angeht. Vielmehr ging es darum, dass man den Bürgern Unterstützung anbietet und die Bürger bei dem Verfahren unterstützt. Wir haben gesehen, dass das teilweise doch recht kompliziert war. Wir haben darüber nicht nur an dieser Stelle, sondern auch im Haushalts- und Finanzausschuss gesprochen. Es war wichtig, dass wir an dieser Stelle unterstützen. Da gab es ja dann – wenn Sie sich erinnern – eine Fristverlängerung, weil man gesehen hat, gerade was die Bearbeitungszeiten durch die Bürger angeht, dass es da doch verschiedene Probleme gab. Wer selbst Grundstücke hat oder das aus den Erfahrungen der Grundstücksbesitzer gehört hat, musste feststellen, dass viele Sachen aufgearbeitet werden mussten. Es gibt ja da auch Eigentümergemeinschaften. Hier mussten erst mal Recherchearbeiten erfolgen, auch bei den Grundbuchämtern. Das waren mitunter Verfahren, die langwierig waren. Aber nichtsdestotrotz hat sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger aufgemacht, um die entsprechenden Daten ranzuschaffen und Klarheit zu erlangen. Wir haben gehört, dass allein in Mitteldeutschland 530 Einsprüche gegen die Grundsteuer erfolgten. Der MDR hatte dazu vor knapp einem Monat berichtet. Jeder zehnte Bescheid wurde angefochten. Insbesondere gab es Kritik, was die Wertermittlung der Grundstücke anging. Wir haben hier an dieser Stelle von dem Musterverfahren gesprochen. Es gab und gibt eine Zahl an Musterklagen. Da muss man einfach sehen, wie dann das entsprechende Ergebnis aussieht. Die Finanzministerin hatte ja nicht nur an dieser Stelle, sondern schon vor einigen Wochen geäußert, dass auch der Freistaat bzw. die Landesregierung davon überzeugt ist, dass ab 2025 die Grundsteuer kommt. Für uns ist es wichtig, dass wir die Kommunen weiterhin unterstützen. Es ist nicht nur eine wichtige Einnahmequelle, sondern man muss dann eben als Kommune auch den Spagat finden, dass man die Grundstücksbesitzer, die Eigentümer nicht zu sehr belastet. Denn Sie wissen, gerade in der heutigen Zeit – das haben wir an dieser Stelle oft genug diskutiert – haben insbesondere Grundstückseigentümer viele andere Kosten zu tragen. Das muss berücksichtigt werden. Und wenn dann an dieser Stelle von der AfD gesagt wird, man tritt für eine Abschaffung der Grundsteuer ein, dann muss eben auch gesagt werden – das gehört zur Ehrlichkeit dazu –, wie das gegenfinanziert werden soll. Denn einfach zu sagen, Abschaffung der Grundsteuer, dann machen Sie genau das, was Sie eben hier der FDP vorgeworfen haben. Dann bringen Sie hier einfach ein Wahlkampfmanöver und das kann es am Ende auch nicht sein. Denn wir wollen ja den Bürgerinnen und Bürgern, den Eigentümern in Thüringen helfen, sie unterstützen. Das war auch in den vergangenen Jahren unser Anliegen als CDU. Deswegen haben wir das Thema auch regelmäßig an dieser Stelle und im Haushalts- und Finanzausschuss thematisiert. Wir werden für eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss stimmen, da wir denken, dass die Fragen, die an dieser Stelle noch offen sind bzw. die sich vielleicht noch ergeben sollten, noch mal diskutiert werden sollten. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Abgeordneter Hande erhält für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte meinen Wortbeitrag mit einem sehr bösen Wort beginnen. Frau Präsidentin, ich hoffe, ich bekomme dafür keinen Ordnungsruf. Dieses böse Wort heißt „Grundsteuer“. Warum könnte das Wort „Grundsteuer“ so böse sein? Nun, diese Annahme entnehme ich dem Handeln der FDP-Gruppe in den letzten Wochen und Monaten. Denn ich kann hier feststellen, dass der Antrag – obwohl er sich meiner Meinung nach eigentlich überlebt hat und von Ihnen heute hier bzw. im Vorlauf dieser Plenarsitzung hätte zurückgezogen werden sollen – Teil einer – ich nenne es mal – Kampagne ist; beginnend mit dem Antrag, den wir heute hier beraten, vom März letzten Jahres. Es ging weiter seitens der FDP-Gruppe mit einer Aktuellen Stunde im April letzten Jahres zum Thema „Immer mehr Einsprüche gegen die Grundwertbescheide“. Dann gab es weiterführend eine Kleine Anfrage des Kollegen Kemmerich im Juli letzten Jahres. Daraufhin – das wurde auch schon angesprochen – gab es einen Selbstbefassungsantrag im Haushalts- und Finanzausschuss im September letzten Jahres. Und nun behandeln wir heute hier Ihren Antrag, der unter anderem „Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen“ lautet. Wenn ich das alles Revue passieren lasse, mir auch Ihre Terminologie anschaue, die Sie hier an den Tag legen. Sie schreiben zum Beispiel hier in der Begründung Ihres Antrags: „In Kürze werden Millionen von Grundstückseigentürmern in Thüringen Bescheide […] erhalten.“ – Millionen von Grundstückseigentümern in Thüringen. Soweit ich weiß, haben wir 2,1 Millionen Einwohner in Thüringen und etwa 100.000 davon sind unter sechs Jahren. Und wenn wir nun annehmen, das Millionen, Plural, also mindestens 2 Millionen Grundstückseigentümer in Thüringen sind, dann zeigt das doch zumindest, in welcher Welt Sie leben und wie bürgerfern Sie auch hier Ihre Politik im Landtag gestalten. (Beifall DIE LINKE) Das hieße ja schließlich, jeder in Thüringen hätte irgendwie Grundeigentum. Ich glaube, so groß ist die Blase dann doch nicht, in der Sie leben. Nichtsdestotrotz möchte ich auf zwei, drei Kleinigkeiten in Ihrem Antrag eingehen, unter anderem zu Ziffer I. Wir haben es von der Ministerin gehört, die berichtet hat, wie viele Einsprüche eingegangen sind. Sie hätten diese Zahl eigentlich auch schon viel früher hören können, wenn Sie aufgepasst hätten. Nämlich in der Diskussion zu Ihrer Aktuellen Stunde wurde die Zahl – damals im April waren es 50.000 Einsprüche – genannt. Zugegeben, damals haben wir in der Aktuellen Stunde … (Unruhe Gruppe der FDP) Schauen Sie in das Protokoll, da steht es drin. Damals haben wir in der Aktuellen Stunde vordergründig über die Verfassungsmäßigkeit und die möglichen Bedenken, die es da eventuell gäbe, gesprochen. Auch dazu haben wir einiges gehört. Wir haben damals schon gesagt – und das wurde heute auch wieder angedeutet –, dass auch die anderen Modelle oder das andere Modell nicht unbedingt – sagen wir mal – über jeden Zweifel erhaben sind. Ich nenne da nur die mangelnde Bestimmtheit in den verschiedenen Bescheiden oder auch die Lagedifferenzierung, wie es in Bayern bemängelt wird. Also: Momentan ist keine – mir ist zumindest nichts bekannt – Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Wir werden sehen, was dann daraus wird. Wir haben auch schon gehört – von Kollegen Müller war das –, dass, wenn es denn tatsächlich dazu käme, dass eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden würde, wir doch sicherlich – genauso wie es 2018 auch war – davon ausgehen können, dass eine Fortgeltung der Bescheide weiterhin so ausgesprochen werden würde. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Aber welcher Bescheide? Die von früher oder die, die jetzt rechtskräftig sind?) Die, die jetzt schon rausgegeben sind. Herr Kemmerich, es ist doch so: Sie suggerieren, dass Sie, nur, wenn Sie Widerspruch einlegen können und dazu das Einspruchsverfahren starten, im Prinzip irgendwann eine Chance haben, wenn eine Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes festgestellt werden würde, dass Sie Ihre Grundsteuer, die Sie vielleicht gezahlt hätten, wiederbekämen. Dem ist aber in der Praxis – und das sehen wir an diesem verfassungsmäßig beanstandeten Gesetz aus dem Jahr 2018 – eben nicht so.

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Diana Lehmann

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kemmerich?

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Ronald Hande Die Linke

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Ja.

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Diana Lehmann

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Herr Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Herr Hande, Sie kennen doch sicherlich das Prinzip einer einheitlich zu erfassenden Steuerbelastung aller Betroffenen. Wir haben eben in dem Sofortbericht gehört, 860.000 Bescheide sind erst erteilt worden. 126.000 sind noch nicht beschieden, landen im Einspruchsverfahren und ungefähr 400.000 fehlen. Jetzt stelle ich Ihnen die Frage: Was suggerieren Sie denn? Dass diejenigen, die jetzt ihre Bescheide abgegeben haben, mit einer neuen Steuer belastet werden? Womit werden die alten belastet? Womit werden die belastet, die noch keinen Bescheid abgegeben haben? Das Verfahren ist nicht nur von mir herbeigeredet, das ist einfach ein pures Chaos. Das ist keine Suggestionsfrage, sondern einfach eine nüchterne Feststellung der Tatsachen. Wie bewerten Sie das?

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Ronald Hande Die Linke

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Herr Kemmerich, ich suggeriere, dass dieses Verfahren genauso laufen wird wie 2018, als das Verfassungsgericht die Nachbesserungen angemahnt hat, und dass demnach alle bereits erteilten Bescheide, wo auch kein Widerspruch eingelegt wurde, fortgelten und dass diese Korrektur, sollte es eventuell zur Bemängelung der Verfassungsmäßigkeit kommen, sich auf die Zukunft richtet und nicht auf bereits ergangene Bescheide. Das ist der Punkt, den ich sage. Aber, und diesen Punkt hätten Sie gegebenenfalls auch vielleicht nicht von mir, sondern zum Beispiel auch von Herrn Staatssekretär Schubert erklärt bekommen, dass wir nach Ihrem Selbstverfassungsantrag im HuFA (Unruhe Gruppe der FDP) nämlich genau diese Thematik bereits aufgerufen haben und dort auch nachzulesen im Protokoll, wo Staatssekretär Schubert – die 76. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses war es – das entsprechend erklärt hat. Allerdings ist mir bei der Durchsicht des Protokolls eben auch noch mal klargeworden und aufgefallen, dass Sie, werter Herr Kollege Kemmerich, bei dieser Sitzung gar nicht anwesend waren. (Beifall DIE LINKE) Also nehme ich es Ihnen nicht übel, dass Sie diese Frage hier noch mal stellen. Ein Kollege oder eine Kollegin aus der FDP-Gruppe war ebenfalls nicht anwesend. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das kommt uns bekannt vor!) Also, wenn Sie tatsächlich keine Panikmache verbreiten wollen – und es tut mir leid, so sehe ich Ihre ganzen Initiativen, die Sie hier im Parlament bisher gestartet haben. Sie wollen Panik machen. Sie wollen eine Verunsicherung bei den Bürgern hervorrufen, und das zugunsten eines kurzfristigen politischen Punkts. Sie machen das zudem auf den Schultern der Finanzverwaltung und natürlich auch auf den Schultern der Kommunen, denn am Ende sind die Kommunen die Leidtragenden, (Unruhe Gruppe der FDP) wenn nämlich eine Verfassungsmäßigkeit bemängelt wird und ein Fortgelten eben nicht mehr bestehen würde. Es wurde ja gesagt, eventuell abschaffen, 250 Millionen Euro würden den Kommunen fehlen. Wo sollen die denn herkommen? Aber das ist eine andere Baustelle, die vielleicht auch nicht an der Stelle diskutiert werden müsste. Ich möchte nur noch eins sagen: Wenn Sie die Bürgerinnen und Bürger davor schützen wollen, nicht in ein Klageverfahren gezwungen zu werden – allein schon dieser Wortlaut ist; na ja, egal –, dann hätten Sie doch vielleicht eher auf § 363 in der Abgabenordnung abgezielt, nämlich die Landesregierung zu bitten, die Verfahren erst einmal ruhend zu stellen, und nicht gleich auf § 165 Abgabenordnung, auf die Vorläufigkeit abzustellen. Welche Probleme damit verbunden sind, hat die Ministerin eingangs ausgeführt. Es gäbe also sicherlich auch noch andere Möglichkeiten, wenn Sie es denn ernst meinen würden und nicht nur zugunsten eines kurzweiligen politischen Punkts – ich sage Wahlkampf dazu – eine Initiative starten würden, die sehr fragwürdig wäre. Ich hatte es schon gesagt: Eigentlich müsste man das von der Tagesordnung nehmen. Eigentlich müsste man Ihren Antrag ablehnen. Das ist die einzig logische Konsequenz. Wir werden einer Ausschussüberweisung demzufolge nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Diana Lehmann

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin! Zunächst mal, die Frist, Herr Kießling, ist vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben worden. Das können wir nicht ändern. Wir hätten uns gewünscht – dafür haben wir plädiert, auch in unseren Begründungen –, dass es zehn Jahre sind, die wir dafür haben, weil wir dann natürlich viel gründlicher, langsamer und dann letztlich alle gehabt hätten. Aber wir haben eine hinreichend große Menge, um den Hebesatz in der Gemeinde zu bestimmen. Und das ist doch das Ziel, einen so korrekt wie möglichen Hebesatz zu bestimmen, der am Ende auch für Thüringen die Aufkommensneutralität sichert. Das ist das Ziel. Natürlich kann man auch darüber nachdenken, ob man die Gewerbesteuer erhöht und dafür bei der Grundsteuer nicht so viel zieht. Das sind ja alles Entscheidungen, die eine Kommune vor Ort machen kann. Aber wenn man die Grundsteuer ganz abschafft, dann sind die nächsten Fragen: Will man das bei der Umsatzsteuer machen? Trifft man die wirklichen armen Leute, weil die prozentual zum Einkommen den höchsten Umsatzsteueranteil bringen? Will man die Einkommensteuer verändern oder was will man tun? Die Aushilfskräfte – gut, dass Sie sie erwähnt haben –: Natürlich haben wir die im Finanzministerium weiter, wir müssen ja weiterarbeiten und wir haben viele gute Leute, die wir natürlich mit Schulung und Fortbildung auch gern in der Finanzverwaltung behalten wollen, soweit das irgendwie möglich ist. Meinen ganz herzlichen Dank an der Stelle nicht nur an die, sondern auch an die langjährig Erfahrenen in den Bewertungsstellen, die sich wirklich von Anfang an alle Mühe gegeben haben; ebenso einen Dank an den Gemeinde- und Städtebund, vor allen Dingen aber auch an viele andere Institutionen für die gute Zusammenarbeit, weil dort jedes Problem offen dargelegt wurde – (Beifall AfD) wir haben versucht, es zu klären. Wir haben auch erst letztens wieder zwei Veranstaltungen durchgeführt, um genau das, was Sie, Herr Kemmerich, angesprochen haben, auch gut hinzubekommen, nämlich, dass die Daten, die abgerufen werden können, dann letztendlich auch mit den geeigneten Schnittstellen, vor allen Dingen in den HKR-Verfahren und dann auch für die Bescheiderteilung in der Kommune, genutzt werden können. Das noch mal dazu. Wie gesagt, wir sind dabei, auch die Fragen, die jetzt gestellt worden sind, beim nächsten Mal zu beantworten Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Diana Lehmann

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Vielen Dank. Damit beende ich die Aussprache. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Kein Widerspruch. Dann stelle ich die Erfüllung des Berichtsersuchens fest; damit ist das Berichtsersuchen erfüllt. Wird die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im Haushalts- und Finanzausschuss gewünscht? Das ist der Fall. Dann wird das beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die CDUFraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind Die Linke, die Grünen, die SPD-Fraktion, die AfD. Gibt es Enthaltungen? Einige Abgeordnete der AfD und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das abgelehnt und die Beratung wird nicht im Ausschuss fortgesetzt. Und wir kommen zur Abstimmung über Nummer II des Antrags. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nummer II des Antrags, ist da Ausschussüberweisung beantragt? Also an den Haushaltsund Finanzausschuss, nehme ich an. Dann kommen wir auch hier zur Abstimmung. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Teile der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Enthaltungen? Eine Stimme aus der AfDFraktion und der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag nicht überwiesen. Und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/7631 in der korrigierten Fassung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die CDUFraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD. Wer enthält sich? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt ist geschlossen. Mir wurde von den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen signalisiert, dass wir heute keinen weiteren Tagesordnungspunkt beraten. Wir sehen uns dann zu den nächsten Plenarsitzungen am 13., 14. und 15. März.

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