Beer
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bühl, gestatten Sie mir zu Ihrer Frage folgende Vorbemerkung: Auf X, vormals Twitter, bemerkten Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bühl, bereits am 12. Januar 2024 – ich zitiere Sie: „Bemerkenswert: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen, Benjamin Hoff war im UA“ – also dem Untersuchungsausschuss – „vorgeladen und wird wieder vorgeladen. Dann lädt die Verwaltungsfachhochschule einseitig ein und gibt eine Bühne zur Rechtfertigung. Was für ein Zeichen an angehende Beamte!“ Soweit bekannt, hat der Untersuchungsausschuss 7/4 die Aufgabe, anhand eines Untersuchungsauftrags Zeugen zu befragen und im Lichte dieser Befragung sowie der Prüfung von Unterlagen zu einer Bewertung zu kommen. Die Einladung Minister Hoffs als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss ist Teil seiner Arbeit. Insoweit ist wohl das einzig Bemerkenswerte an diesem Vorgang oder an Ihrem erfragten Vorgang, dass Sie öffentlich versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass die Vorladung allein als Zeuge einer Verurteilung durch den Untersuchungsausschuss gleichkommt. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt. Gestatten Sie mir, die Fragen 1, 2 und 4 zusammen zu beantworten. An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung findet die Ausbildung der Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter der Laufbahn des gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienstes statt. Sie ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Landes und untersteht der Aufsicht des für die Angelegenheiten der inneren Landesverwaltung zuständigen Ministeriums. Wie den Jahresberichten der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung entnommen werden kann, lädt die Hochschule regelmäßig zu Gastvorlesungen ein. Neben dem Thüringer Chef der Staatskanzlei hielten zum Beispiel Gastvorlesungen: der Richter des Bundesverfassungsgerichts und ehemaliger Minister für Inneres und Kommunales, Herr Prof. Dr. Huber, zum Thema „Recht und nationale Identität“, der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Prof. Dr. Döring, zum Thema „Rechtsrahmen zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms“, der Bürgerbeauftrage des Freistaats Thüringen, Herr Dr. Herzberg, zu seiner Arbeit und möglichen Kommunikationsstörungen im Staat-Bürger-Dialog. Dabei variieren die Veranstaltungskonzepte. Während zu allen einzelnen Gastvorlesungen Studierende aller Studiengänge teilnehmen, sind andere Gastvorlesungen fachbereichsspezifisch. So fand beispielsweise für Studierende und Auszubildende des Fachbereichs „Polizei“ eine Vortragsreihe unter dem Titel „Gefühlsarbeit im Polizeidienst“ statt. Geladene Referenten waren zum Beispiel der Suchtbeauftragte der LPI Gotha, Herr Scholz, die Polizeipsychologin Frau Wink sowie die beiden Polizeipfarrer Herr Heinecke und Herr Wagenführ. Ebenfalls am Fachbereich der Polizei hielt der Soziologe Dr. Löhr eine ganztätige Vorlesung zur islamistischen Radikalisierungsdynamik. Die von Herrn Minister Hoff an der Hochschule gehaltene Gastvorlesung befasste sich unter anderem mit der Rolle und Einflussnahme Thüringens im Bundesrat, der politischen Entscheidungsfindung und dem politischen System am Beispiel des Freistaats Thüringen. Sie fand auf Einladung der Hochschule statt und die Wahl der Themen obliegt dabei dem Gast. Zu Frage 3: In der Gastvorlesung zur sogenannten Posten- und Staatssekretärsaffäre wurde methodisch wie folgt vorgegangen. Nach einer Einführung in Anlass und Ziel des Sonderberichts des Rechnungshofs vom 13. März 2023 sowie Gegenstand und Ablauf der Prüfung wurde im nächsten Schritt auf die rechtlichen und politischen Ebenen eingegangen, also die Bestenauslese gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz, Artikel 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 Thüringer Laufbahngesetz und § 101 Abs. 4 Thüringer Beamtengesetz alte Fassung sowie die §§ 10, 11, 23, 26 Thüringer Laufbahngesetz sowie 28 Thüringer Laufbahngesetz. Es wurde des Weiteren auf die Rechtsstellung der Staatssekretäre, den Umfang der politischen Beamtinnen, die Maßgaben für die engeren Leitungsbereiche der Ministerien, die Dokumentation von Einstellungen in den Leitungsbereichen sowie die Stellung des Thüringer Rechnungshofs und eines Untersuchungsausschusses eingegangen. Vorgestellt wurden anschließend die Institutionen Rechnungshof, Landesregierung, Parlament, Opposition und regierungstragende Fraktionen sowie die Staatsanwaltschaft. Die Gastvorlesung entsprach in Vorbereitung und Durchführung den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses, also dem Überwältigungsverbot, indem die Lernenden in die Lage versetzt werden, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene Meinung bilden zu können, dem Gebot der Kontroversität, indem ein Thema kontrovers dargestellt und diskutiert wird, wenn es in der Wissenschaft oder der Politik kontrovers ist, und dem Prinzip der Orientierung an den Lernenden. Vielen Dank.
