Diana Lehmann
Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen
Ja, es tut mir leid, den habe ich übersprungen. Es wird dem Sofortbericht stattgegeben, von daher zunächst Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort. Ganz herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ja, es ist in der Tat so, das Finanzministerium hat einen Sofortbericht, wenn auch einen kurzen, angekündigt. Wir haben mittlerweile 860.000 Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts und dieselbe Anzahl an Grundsteuermessbetragsbescheiden verschickt. Dass bei einer so großen Zahl und auch bei der Komplexität der Grundsteuerneubewertung natürlich auch Einsprüche vorhanden sind, das ist nicht verwunderlich. Bis zum 31. Dezember 2023 sind 140.000 Rechtsbehelfe bei den Finanzämtern eingegangen, von denen 16.000 erledigt worden sind. Warum gibt es diese Diskrepanz? Die überwiegende Anzahl der Einsprüche bezieht sich auf diese verfassungsrechtlichen Zweifel am neuen Bewertungsrecht. Sie wissen, dass es da mehrere Kampagnen auch von unterschiedlichsten Organisationen mit vorgefertigten Einsprüchen gab, die hier zum Tragen gekommen sind. Bei diesen 16.000, die wir erledigt haben, sind es vor allem inhaltliche Einwendungen gewesen, das heißt Richtigstellung fehlerhafter Angaben in der Erklärung zum Beispiel, und diese sind gemeinsam mit den Steuerpflichtigen letztlich auch bereinigt worden bzw. konnten bereinigt werden. Das ist, denke ich, schon mal gut, dass man auf diese Dinge eingehen konnte. Sie haben die Forderung gestellt, dass wir alle unter Vorläufigkeit stellen. Ich möchte darauf verweisen, wir haben § 165 der Abgabenordnung und hier können in der Tat unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbescheide oder Feststellungsbescheide vorläufig erteilt werden. Die Besonderheit ist allerdings, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit erst für den Fall vorgesehen hat, dass ein Verfahren bei einem der beiden höchsten Gerichte, also hier entweder beim Bundesfinanzhof oder beim Bundesverfassungsgericht, anhängig ist. Und dann kann in jedem Bescheid von vornherein – ja, okay, Steuer ist nicht so jedermanns Sache, Herr Kemmerich – ein Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen werden. So weit sind wir aber noch nicht. Bisher sind nur wenige Verfahren vor Finanzgerichten anhängig; in Thüringen ist kein Verfahren anhängig. Man kann also auch über diese Reform im Allgemeinen – das ist ja ausführlich gemacht worden, auch schon in den vergangenen Jahren – und auch im Besonderen über das Bundesmodell unterschiedlicher Meinung sein. Natürlich bleibt es nicht aus, dass dann vor einem Gericht, auch in Karlsruhe, die Verfassungsmäßigkeit überprüft wird. Also davon muss man bei solchen Änderungen in den Gesetzen auch ausgehen. Wir haben aber beim Bundesverfassungsgericht gemerkt, dass die Frage der Rückwirkung in solchen großen Fällen eher selten angewandt wird, also dass es rückwirkend für nichtig erklärt wird. Es geht hier ja um die Grundausstattung der Gebietskörperschaften im Rahmen der Grundsteuer und hier hatten wir in der Vergangenheit, auch beim Bundesverfassungsgericht, schon auch die Weitergeltungsanordnung, also das heißt, auch wenn es im Einzelfall zu Nachbesserungen kommen sollte, dann wird man diese Rückwirkung, denke ich, nicht anwenden, zumindest gehen wir davon aus. Sollte das in der Tat insgesamt für verfassungswidrig angesehen werden, dann ist es auch mit der Vorläufigkeit nicht so, denn nichtig ist nichtig und dann ist das Gesetz weggefallen. Das heißt, auch die, die jetzt im guten Glauben, dass die Finanzämter das Richtige tun, keinen Einspruch erhoben haben, müssen nicht darum bangen. Wenn es eine totale Nichtigkeit gibt, dann ist das Gesetz weg und dann sind auch die, die keinen Einspruch erhoben haben, natürlich ganz genauso – ich sage jetzt mal in Anführungsstrichen – insofern bevorteilt, dass sie eben behandelt werden wie alle anderen auch. Jeder, der inhaltlich, aber auch generell diese Dinge anzweifelt, der erhebt Einspruch, wie gesagt, das ist auch nicht unzumutbar. Ich glaube nach wie vor, und auch die Finanzverwaltung glaubt das, dass das Bundesmodell besser ist als der Ruf, der ihm vorauseilt. Es ist nur jeder sechste Fall, der einen Rechtsbehelf tatsächlich gemacht hat, und dann auch aus diesen grundsätzlichen Erwägungen nach breitem Werben für diese Einsprüche. Ich sehe nach wie vor auch den Urteilen zuversichtlich entgegen, wir haben tatsächlich eine Grundsteuer, die neu aufgestellt werden muss, und das eben auch wieder, weil Vermögende nicht so Grundsteuer gezahlt haben, wie man es hätte machen müssen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
