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Thomas L. Kemmerich

FDP 02.02.2024 Sitzungen 7/128

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Herr Hande, Sie kennen doch sicherlich das Prinzip einer einheitlich zu erfassenden Steuerbelastung aller Betroffenen. Wir haben eben in dem Sofortbericht gehört, 860.000 Bescheide sind erst erteilt worden. 126.000 sind noch nicht beschieden, landen im Einspruchsverfahren und ungefähr 400.000 fehlen. Jetzt stelle ich Ihnen die Frage: Was suggerieren Sie denn? Dass diejenigen, die jetzt ihre Bescheide abgegeben haben, mit einer neuen Steuer belastet werden? Womit werden die alten belastet? Womit werden die belastet, die noch keinen Bescheid abgegeben haben? Das Verfahren ist nicht nur von mir herbeigeredet, das ist einfach ein pures Chaos. Das ist keine Suggestionsfrage, sondern einfach eine nüchterne Feststellung der Tatsachen. Wie bewerten Sie das?

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