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Diana Lehmann

02.02.2024 Sitzungen 7/128

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin! Zunächst mal, die Frist, Herr Kießling, ist vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben worden. Das können wir nicht ändern. Wir hätten uns gewünscht – dafür haben wir plädiert, auch in unseren Begründungen –, dass es zehn Jahre sind, die wir dafür haben, weil wir dann natürlich viel gründlicher, langsamer und dann letztlich alle gehabt hätten. Aber wir haben eine hinreichend große Menge, um den Hebesatz in der Gemeinde zu bestimmen. Und das ist doch das Ziel, einen so korrekt wie möglichen Hebesatz zu bestimmen, der am Ende auch für Thüringen die Aufkommensneutralität sichert. Das ist das Ziel. Natürlich kann man auch darüber nachdenken, ob man die Gewerbesteuer erhöht und dafür bei der Grundsteuer nicht so viel zieht. Das sind ja alles Entscheidungen, die eine Kommune vor Ort machen kann. Aber wenn man die Grundsteuer ganz abschafft, dann sind die nächsten Fragen: Will man das bei der Umsatzsteuer machen? Trifft man die wirklichen armen Leute, weil die prozentual zum Einkommen den höchsten Umsatzsteueranteil bringen? Will man die Einkommensteuer verändern oder was will man tun? Die Aushilfskräfte – gut, dass Sie sie erwähnt haben –: Natürlich haben wir die im Finanzministerium weiter, wir müssen ja weiterarbeiten und wir haben viele gute Leute, die wir natürlich mit Schulung und Fortbildung auch gern in der Finanzverwaltung behalten wollen, soweit das irgendwie möglich ist. Meinen ganz herzlichen Dank an der Stelle nicht nur an die, sondern auch an die langjährig Erfahrenen in den Bewertungsstellen, die sich wirklich von Anfang an alle Mühe gegeben haben; ebenso einen Dank an den Gemeinde- und Städtebund, vor allen Dingen aber auch an viele andere Institutionen für die gute Zusammenarbeit, weil dort jedes Problem offen dargelegt wurde – (Beifall AfD) wir haben versucht, es zu klären. Wir haben auch erst letztens wieder zwei Veranstaltungen durchgeführt, um genau das, was Sie, Herr Kemmerich, angesprochen haben, auch gut hinzubekommen, nämlich, dass die Daten, die abgerufen werden können, dann letztendlich auch mit den geeigneten Schnittstellen, vor allen Dingen in den HKR-Verfahren und dann auch für die Bescheiderteilung in der Kommune, genutzt werden können. Das noch mal dazu. Wie gesagt, wir sind dabei, auch die Fragen, die jetzt gestellt worden sind, beim nächsten Mal zu beantworten Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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