Heike Werner
Für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung im ländlichen Raum
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann es relativ kurz machen, denn inhaltlich kann ich mich der Bewertung durch Kollegen Montag, was den Antrag der AfD angeht, vollständig anschließen. Der Antrag enthält Punkte, die bereits in anderen Anträgen behandelt werden. Es sind Forderungen enthalten, die nicht der Zuständigkeit des Landes zugeordnet sind. Ich will es trotzdem noch mal zitieren, weil das eben oft vergessen wird. Im SGB V steht: „Die Kassen[zahn]ärztlichen Vereinigungen haben mit Unterstützung der Kassen[zahn]ärztlichen Bundesvereinigungen entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertrags[zahn]ärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern.“ Natürlich gilt auch das Nachrangigkeitsprinzip der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Das heißt, erst wenn die Mittel der KZVT erschöpft sind oder deren Zuständigkeitsbereich nicht mehr gegeben ist, darf das Land mit eigenen Mitteln, also Steuergeldern, tätig werden. Und der dritte Punkt, auch der wurde schon sehr ausführlich hier begründet, dass bestimmte Forderungen wegen rechtlicher Bedenken nicht umgesetzt werden können. Hätten Sie aufgepasst, im letzten Ausschuss haben wir uns sehr ausführlich unter „Sonstiges“ darüber unterhalten, dass beispielsweise das Grundgesetz zu beachten ist und wir hier die Themen „Berufsfreiheit“ und „Bildungszugang“ auf jeden Fall mit im Blick behalten müssen. Es stimmt natürlich schon bedenklich, wenn Sie sagen, wenn Sie die entsprechenden Mehrheiten haben, dass dann das Grundgesetz für Sie an der Stelle keine Gültigkeit mehr hat. Insofern kann ich dem Plenum nur empfehlen, den Antrag insgesamt abzulehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
