Babette Pfefferlein
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Mit diesem Gesetzentwurf diskutieren wir über nichts Geringeres als die Bereitstellung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum. Genauso wie der Verbrauch von Lebensmitteln stellt das Wohnen ein Grundbedürfnis von uns allen dar. Während die Ausgaben für Lebensmittel und Getränke bei rund einem Sechstel unseres Haushaltseinkommens liegen, beläuft sich die Mietbelastung auf durchschnittlich ein Viertel des Einkommens. Es ist somit verständlich, dass dieses Thema viele Menschen bewegt. Dank unserer Bemühungen sind wieder mehr Sozialwohnungen in Thüringen fertiggestellt worden. Dennoch sinkt der Gesamtbestand, was unter Berücksichtigung der demografischen und gesellschaftlichen Transformation kaum zu spürbaren Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt führt. Um kurzfristig eine Entlastung auf den angespannten Wohnungsmärkten herbeizuführen, lohnt der Blick auf den vorhandenen Wohnungsbestand. Leerstehende und für gewerbliche Zwecke umgenutzte Wohnungen verknappen das Angebot und führen zu steigenden Wohnungsund Mietpreisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit geben, durch eine Genehmigungspflicht der wohnzweckfremden Verwendung von Wohnraum eine weitere Reduzierung des Wohnraumangebots zu verhindern. Dabei sollen die Gemeinden selbst auf die jeweils regionalen Besonderheiten auf dem Wohnungsmarkt reagieren. Im Unterschied zu den bereits seit Jahren gültigen Gesetzen in Bayern und Baden-Württemberg sehen wir das Betretungsrecht äußerst kritisch und sehen von den Grundrechtseinschränkungen ab. Vielmehr rückt bei uns die Auskunftspflicht auch bei den Dienstanbietern im Sinne des Telemediengesetzes in den Mittelpunkt. Letztlich wird der Evaluierungsbericht die Wirksamkeit des Gesetzes zeigen. Lassen Sie uns Weiteres im Ausschuss gern diskutieren. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
