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Andreas Schubert

02.02.2024 Sitzungen 7/128

Fragestunde

Zu Punkt 1: Da gab es eine Änderung des entsprechenden EU Beihilferechts dazu, dass die Beteili‑ gungshöhe von 1 Million Euro auf 250.000 Euro abgesenkt werden musste. Und da vermuten wir, dass das ein Grund sein könnte. Daran kann man aber jetzt auch nichts ändern, weil das nach dem Beihilferecht so ist, wie es ist. Andere Gründe kann ich jetzt an der Stelle nicht nennen, darüber müsste man vielleicht im Ausschuss noch mal mit unserem Beteiligungsreferat reden, denn das lässt sich jetzt auch schlecht schriftlich beantworten, weil das etwas ist, wo man mal in die Diskussion kommen müsste. Zu der Frage der Besetzung: Das glaube ich jetzt nicht unbedingt, weil allein bei uns im Haus das Bürgschaftsreferat, sagen wir mal, in der Zeit, seit ich Staatssekretär bin, auch immer mal andere Referatsleiter hatte. Aber zu den anderen kann ich jetzt nichts sagen. Auch darüber müssten wir vielleicht noch mal reden. Aber Sie können es auch gern mal im Ausschuss anmelden – oder wie auch immer –, also da sind wir gern bereit, aber ich sehe jetzt, dass es nicht viel bringen würde, das schriftlich zu beantworten. Oder?

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