Bergner
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Dann stelle ich die Frage, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß, meine Damen und Herren, rufe ich währenddessen erneut Tagesordnungsauf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die erste Anfrage ist – Herr Kollege Montag? – die Anfrage des Abgeordneten Kemmerich in Drucksache 7/9429, vorgetragen von Abgeordnetem Montag. Bitte schön.
