Andreas Schubert
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Weltzien wie folgt: Noch mal kurz zu dem EfA-Dienst und wer den entwickelt. Thüringen hatte sich für das Themenfeld „Steuern und Zoll“ angemeldet. Es geht immer darum, dass EfA-Leistungen nur die entwickeln können, die auch ein Themenfeld besetzen. Bei der weiteren Abstimmung im IT-Planungsrat ist jedoch entschieden worden, dass „Steuern und Zoll“ von einem Konsensland, also was hauptsächlich die Steuerkonsensverfahren entwickelt, zu übernehmen ist. So hat das dann Hessen weitergemacht. Deshalb haben wir also kein Themenfeld und damit auch keine eigenen Einer-für-Alle-Leistungen entwickelt, sind jedoch vor allen Dingen bei der Nachnutzung bei der Pilotierung sehr aktiv geworden. Das war die Antwort auf Frage 1. Zu Frage 2: In Thüringen ist die Nachnutzung nachfolgender EfA-Leistungen beabsichtigt: waffenrechtliche Erlaubnis, Eheschließung, Einbürgerung, Elterngeld, Fahrtenschreiber, Führerschein, Mutterschutzmeldung, elektronische Wohnsitzanmeldung, Verpflichtungserklärungen, Aufenthaltstitel, Unterhaltvorschuss, Wirtschaftsserviceportal und Wohngeld. In Vorbereitung der EfA-Nachnutzung zu diesen Projekten wurden seitens des Freistaats Thüringen die Kosten für die Bereitstellung der standardisierten Schnittstellen für die Thüringer Kommunen im Rahmen der Förderung nach der Thüringer E-Government-Richtlinie in verschiedenen Projekten übernommen. Die Kosten für die Bereitstellung beliefen sich bislang insgesamt auf 42.000 Euro. Weitere Förderungen werden sicher perspektivisch kommen. Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass die Bereitstellung von standardisierten Schnittstellen eine EfA-Mindestanforderung darstellt und somit Kosten hierfür auch in den Entwicklungskosten der EfA-Leistungen enthalten sind. Praktisch ist bei den Ländern, die es entwickelt haben, teilweise schon die Schnittstellenfinanzierung mit dabei. Deshalb sind da genaue Kosten, die wir finanzieren, nicht bezifferbar, weil die dann Teil des gesamten Produkts sind. Zu Frage 3: Der Freistaat Thüringen unterstützt finanziell die Umsetzung des OZG und daher auch die Nachnutzung für EfA-Leistungen in den Kommunen. Konkret werden die Kosten für den Betrieb der Infrastruktur, die fachliche Weiterentwicklung und die Wartung zentral durch das Land Thüringen finanziert. Die Kommunen erhalten somit die Möglichkeit, die zentral angebotenen EfA-Onlinedienste kostenfrei nachzunutzen. Ergänzend zu der zentralen Übernahme der zuvor dargestellten Kosten besteht für die nachnutzenden Kommunen die Möglichkeit, eine Förderung über die Thüringer E-Government-Richtlinie in Anspruch zu nehmen, über welche zum Beispiel die Entwicklung notwendiger Schnittstellen zwischen dem Onlinedienst und dem Fachverfahren bzw. dem DMS-System gefördert werden kann. Dort haben wir auch eine ganze Reihe Förderungen durchgeführt. Wo wir jetzt keine Förderung ausreichen, das ist für den Einsatz der Fachverfahren dann in den Kommunen. Hierzu zählen insbesondere Betriebs- und Wartungskosten, die während der Laufzeit des Schnittstellenbetriebs anfallen. Zu Frage 4: Der Freistaat Thüringen verfügt über verschiedene Möglichkeiten, Kommunen bei der Nachnutzung von EfA-Leistungen zu unterstützen. Zum einen übernehmen das TFM und die zuständigen Fachressorts in Bezug auf die fachliche Anbindung eine Beraterfunktion, indem die zur Verfügung gestellten OZG-Leistungen vorgestellt, die notwendigen Voraussetzungen in den Kommunen kommuniziert werden. Hierzu finden regelmäßige Informationen zu den Austauschformaten zu den jeweiligen Themenschwerpunkten statt. Zum anderen besteht die Möglichkeit, die kommunale Ebene bei der Anbindung von EfA-Leistungen finanziell zu unterstützen, das hatte ich vorhin schon gesagt. So übernimmt der Freistaat Thüringen dauerhaft und zentral alle Nachnutzungskosten, welche an die umzusetzenden Bundesländer zu zahlen sind. Daran ist im Übrigen auch das Bundeskanzleramt sehr interessiert, weil das sonst in der Bundesrepublik nicht der Fall ist. Da müssten die Kommunen das einzeln bezahlen, was einen Riesenverwaltungsaufwand bewirkt. Wir haben gesagt, wir übernehmen das dauerhaft, und damit sind die Kommunen auch von den Kosten befreit. Außerdem besteht für die nachnutzenden Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen der E-Government-Richtlinie eine Förderung für die Entwicklung von Schnittstellen in Anspruch zu nehmen, um die Interoperabilität zu den Fachverfahren und dem DMS zu gewährleisten. Der kommunale Dienstleister KIV Thüringen GmbH ist bei der Durchführung und Anbindung von einzelnen EfALeistungen beteiligt. So übernimmt der Dienstleister punktuell die Entwicklung von Schnittstellen, welche im Rahmen der Thüringer E-GovernmentRichtlinie gefördert werden. Außerdem wird aktuell die Einbeziehung des kommunalen Dienstleisters in einzelne Projektumsetzungen in den Kommunen verprobt, um die Kommunen bei der konkreten technischen Anbindung zu unterstützen. Das OZG-Starterprojekt bezieht sich nicht auf die Anbindung von EfA-Verfahren, sondern beinhaltet die Anbindung von Integration von fünf kommuna len Leistungen, die mithilfe des Thüringer Antragsmanagementsystems ThAVEL umgesetzt werden. Konkret handelt es sich hierbei um die Verwal tungsleistungen Sondernutzung von Straßen, SEPA-Lastschrift, Universalantrag, Kita- und Hun deanmeldung. Das war so gedacht, dass alle Kommunen erst mal einen Start bei der OZG-Umsetzung haben, dass das für die gemacht wird, damit sie dann selbstständig die weiteren EfA-Leistungen oder eben ThAVEL-Leistungen auch ohne weitere Hilfe umsetzen können.
