Robert-Martin Montag
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Wahl des Vorstands der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. – AGETHUR – Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung koordiniert und informiert über Maßnahmen, die auf die Entwicklung gesundheitsförderlicher und präventiver Verhaltensweisen ausgerichtet sind. Die AGETHUR finanziert sich neben Mitgliedsbeiträgen und Projektmitteln, zum Beispiel der gesetzlichen Krankenkassen, vor allem durch Haushaltsmittel des Freistaats Thüringen in erheblicher Höhe, beispielsweise für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.025.500 Euro. Im Gegenzug unterstützt die AGETHUR das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bei der Vorbereitung und Umsetzung gesundheitspolitischer Vorhaben, zum Beispiel Präventionsgesetz, Landesgesundheitskonferenz, Werkstattprozess zum Krankenhausplan. Der Vorstand besteht qua Satzung aus dem/der Vorstandsvorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu zwölf weiteren, von der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern. Gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. – AGETHUR – soll die dem Vorstand vorsitzende Person Mitglied der Thüringer Landesregierung oder Mitglied des Thüringer Landtags sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung über die erfolgten Wahlen des Vorstands der AGETHUR während der laufenden Legislaturperiode des Thüringer Landtags vor? 2. Welche Regierungsmitglieder wurden hinsichtlich einer Wahl zum/zur Vorstandsvorsitzenden der AGETHUR wann angefragt (bitte angeben, wann und wie eine Rückmeldung durch diese erfolgt ist)? 3. Welche Mitglieder des Landtags wurden diesbezüglich wann angefragt (bitte angeben, wann und wie eine Rückmeldung durch diese erfolgt ist)? 4. Falls nicht alle Regierungsmitglieder oder Mitglieder des Landtags angefragt wurden, wie sind die erfolgten Wahlen nach Auffassung der Landesregierung rechtlich einzuordnen?
