Birgit Pommer
Wahl des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das scheint offensichtlich der Fall. Ich stelle also fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt. Abgegebene Stimmzettel 79, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 49 Jastimmen, 25 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Landtags erreicht.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ich gratuliere Ihnen, Herr Melzer, zu Ihrer Wahl und frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Herr Melzer: Frau Präsidentin, ich
nehme die Wahl an!)
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wie bereits ausgeführt, werden die Ernennung und die Vereidigung am 1. März 2024 vorgenommen und die Verpflichtung wird in den Plenarsitzungen am 13., 14. und 15. März 2024 erfolgen. Jetzt besteht die Möglichkeit der Gratulation, und ich beginne damit. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9214 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Maurer, Sie haben das Wort.
