Birgit Pommer
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie ganz herzlich zur heutigen Sitzung begrüßen, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Maurer betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Frosch, Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Walk, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij und Herr Minister Maier. Die Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch wurden für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt: Als erster Punkt soll der Tagesordnungspunkt 28 aufgerufen werden. Danach soll der Tagesordnungspunkt 3 aufgerufen werden. Als dritter Punkt soll der Tagesordnungspunkt 1 a und b aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 21 soll heute nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 29 und 34 a bis 37 aufgerufen werden. Zu Tagesordnungspunkt 14 wird eine zweite Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/7155 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Gestatten Sie mir bitte noch folgende Vorbemerkungen, die Sie aus der vorangegangenen Plenarsitzung natürlich bereits auch kennen. Der bisherige Stand der Abarbeitung der Tagesordnung lässt es erneut nicht völlig ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte aufgerufen werden können, die zum Aufruf hätten kommen sollen. Um diesen Zielkonflikt vorsorglich zu lösen, gehe ich also auch heute davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen und Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden sollen, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Ich schaue in das Plenum. Das wird nicht moniert. Dann darf ich davon ausgehen, dass wir so verfahren. Wird der Ihnen so vorliegenden Tagesordnung mit den getätigten Hinweisen widersprochen? Gibt es Bemerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung und ich rufe auf den TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktionen der SPD und der CDU - Drucksache 7/9467 Folgende Hinweise ergehen: Der Landtag der 5. Wahlperiode hat in seiner 79. Sitzung am 24. Februar 2012 Herrn Dr. Lutz Hasse erstmals als Landesbeauftragten für Datenschutz gewählt. Für eine sich daran anschließende zweite Amtszeit hat der Landtag der 6. Wahlperiode in seiner 106. Sitzung am 24. Januar 2018 Herrn Dr. Hasse erneut in das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz gewählt. Herr Dr. Hasse wurde letztmals in der 6. Wahlperiode vom damaligen Präsidenten des Landtags mit Wirkung vom 1. März 2018 für die Dauer von sechs Jahren ernannt und vor dem Landtag vereidigt. Damit endet seine Amtszeit nach Maßgabe des § 3 Abs. 8 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes am Donnerstag, dem 29. Februar 2024, um 24.00 Uhr. Ich danke Herrn Dr. Hasse im Namen des Hohen Hauses für die Verdienste, die er sich um die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit im Land erworben hat. Vielen herzlichen Dank, Herr Dr. Hasse.
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wählt der Landtag die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten für Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Anzahl seiner Mitglieder. Gewählt ist danach, wer mindestens 46 Stimmen erhält. § 3 Abs. 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes verlangt, dass die bzw. der Landesbeauftragte über die für die Erfüllung ihrer bzw. seiner Aufgaben und Ausübungen ihrer bzw. seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde, insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügt. Die Amtszeit der bzw. des Landesbeauftragten beginnt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde und beträgt gemäß § 3 Abs. 4 des Thüringer Datenschutzgesetzes damit sechs Jahre. Nachdem sich der jetzige Amtsinhaber noch bis zum Ablauf des 29. Februar 2024 im Amt befindet, wird im Fall der Wahl die Amtsnachfolgerin bzw. der Amtsnachfolger für Freitag, den 1. März 2024 zur Aushändigung der Ernennungsurkunde eingeladen. Im Anschluss an die Aushändigung wird die Vereidigung vorgenommen. Die Verpflichtung der Amtsnachfolgerin bzw. des Amtsnachfolgers im Sinne des § 3 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes soll in den Plenarsitzungen am 13., 14. und 15. März erfolgen. Die bzw. der Landesbeauftragte für Datenschutz nimmt gemäß § 18 Abs. 6 Satz 1 des Thüringer Transparenzgesetzes die Aufgabe der bzw. des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr. Anknüpfend an meine Schreiben vom 8. Januar 2024 und vom 11. Januar 2024, die Ihnen und nachrichtlich dem derzeitigen Amtsinhaber zugegangen sind, werbe ich dafür, in der Aussprache unter Wahrung der Grenzen, die durch das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung gezogen sind, den Wahlvorschlag zu begründen und dabei auf die Mindestanforderung, die das Thüringer Datenschutzgesetz an die Eignung und Qualifikation der vorgeschlagenen Person stellt, einzugehen. Der Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/9467 vor. Vorgeschlagen ist Herr Tino Melzer. Dem Wahlvorschlag können Sie Ausführungen der vorschlagenden Fraktionen zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen entnehmen. Diese Ausführungen wurden durch ein Motivationsschreiben und den Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten ergänzt, die mit dessen Einwilligung den Mitgliedern des Landtags auch zugänglich gemacht wurden. Wird hiermit die Aussprache gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit können wir zur Wahl schreiten. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind eingesetzt: Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Henkel und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön, es kann losgehen.
