Maik Kowalleck
Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Grundsteuer“ – das ist ja hier an dieser Stelle deutlich geworden – beschäftigt uns mittlerweile schon einige Jahre. Wir haben dementsprechend Aufgaben vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Als CDU-Fraktion hatten wir Anträge eingebracht, die sich mit dem Thema beschäftigt haben. Ich würde insgesamt nicht von Panikmache sprechen, was die Probleme mit der Berechnung der Grundsteuer und die Bearbeitung angeht. Vielmehr ging es darum, dass man den Bürgern Unterstützung anbietet und die Bürger bei dem Verfahren unterstützt. Wir haben gesehen, dass das teilweise doch recht kompliziert war. Wir haben darüber nicht nur an dieser Stelle, sondern auch im Haushalts- und Finanzausschuss gesprochen. Es war wichtig, dass wir an dieser Stelle unterstützen. Da gab es ja dann – wenn Sie sich erinnern – eine Fristverlängerung, weil man gesehen hat, gerade was die Bearbeitungszeiten durch die Bürger angeht, dass es da doch verschiedene Probleme gab. Wer selbst Grundstücke hat oder das aus den Erfahrungen der Grundstücksbesitzer gehört hat, musste feststellen, dass viele Sachen aufgearbeitet werden mussten. Es gibt ja da auch Eigentümergemeinschaften. Hier mussten erst mal Recherchearbeiten erfolgen, auch bei den Grundbuchämtern. Das waren mitunter Verfahren, die langwierig waren. Aber nichtsdestotrotz hat sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger aufgemacht, um die entsprechenden Daten ranzuschaffen und Klarheit zu erlangen. Wir haben gehört, dass allein in Mitteldeutschland 530 Einsprüche gegen die Grundsteuer erfolgten. Der MDR hatte dazu vor knapp einem Monat berichtet. Jeder zehnte Bescheid wurde angefochten. Insbesondere gab es Kritik, was die Wertermittlung der Grundstücke anging. Wir haben hier an dieser Stelle von dem Musterverfahren gesprochen. Es gab und gibt eine Zahl an Musterklagen. Da muss man einfach sehen, wie dann das entsprechende Ergebnis aussieht. Die Finanzministerin hatte ja nicht nur an dieser Stelle, sondern schon vor einigen Wochen geäußert, dass auch der Freistaat bzw. die Landesregierung davon überzeugt ist, dass ab 2025 die Grundsteuer kommt. Für uns ist es wichtig, dass wir die Kommunen weiterhin unterstützen. Es ist nicht nur eine wichtige Einnahmequelle, sondern man muss dann eben als Kommune auch den Spagat finden, dass man die Grundstücksbesitzer, die Eigentümer nicht zu sehr belastet. Denn Sie wissen, gerade in der heutigen Zeit – das haben wir an dieser Stelle oft genug diskutiert – haben insbesondere Grundstückseigentümer viele andere Kosten zu tragen. Das muss berücksichtigt werden. Und wenn dann an dieser Stelle von der AfD gesagt wird, man tritt für eine Abschaffung der Grundsteuer ein, dann muss eben auch gesagt werden – das gehört zur Ehrlichkeit dazu –, wie das gegenfinanziert werden soll. Denn einfach zu sagen, Abschaffung der Grundsteuer, dann machen Sie genau das, was Sie eben hier der FDP vorgeworfen haben. Dann bringen Sie hier einfach ein Wahlkampfmanöver und das kann es am Ende auch nicht sein. Denn wir wollen ja den Bürgerinnen und Bürgern, den Eigentümern in Thüringen helfen, sie unterstützen. Das war auch in den vergangenen Jahren unser Anliegen als CDU. Deswegen haben wir das Thema auch regelmäßig an dieser Stelle und im Haushalts- und Finanzausschuss thematisiert. Wir werden für eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss stimmen, da wir denken, dass die Fragen, die an dieser Stelle noch offen sind bzw. die sich vielleicht noch ergeben sollten, noch mal diskutiert werden sollten. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende.
(Beifall CDU)
