Heike Werner
b) Keine Gendersprache an Thüringer Schulen
Ein Beispiel: So wurde das Wort „Fräulein“ 1971 nicht durch einen Zweidrittelbeschluss der Bevölkerung aus der offiziellen Sprache der Bundesrepublik getilgt, sondern durch den politischen und gesellschaftlichen Kampf der Frauenbewegung und der 68er,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) also durch die von Ihnen so diskreditierten gesellschaftlichen Strömungen. Ein ganz anderes Beispiel von sprachlichen Vorschriften betrifft die Verwendung nationalsozialistischer Sprache, die nach 1945 verboten wurde. Auch hier hätte eine Umfrage zu besagter Abschaffung wahrscheinlich keine Zwei-Drittel-Zustimmung mit sich gebracht. Andererseits gibt es natürlich auch die nachregulierenden Veränderungen zur tatsächlichen Sprachentwicklung. Zahlreiche Fremdwörter werden dann schriftlich nachträglich eingedeutscht, wenn sie in der Alltagssprache von sehr vielen Menschen gesprochen werden. Auch die Überwindung des generischen Maskulinums nimmt immer öfter Gestalt an, weil sich Frauen eben nicht mehr mitgemeint fühlen wollen, wenn sie nur männlich angesprochen werden. Und es ist richtig, dass in Diskussionen Frauen sagen, sie wollen nicht mehr Professor oder vielleicht Taxifahrer genannt werden, sondern eben Professorin oder Taxifahrerin. Damit komme ich zu einem zweiten, wesentlichen inhaltlichen Aspekt Ihres Entwurfs. Wie gesagt, Sie wollen etwas verbieten, was keine Vorschrift ist. Niemand in der Landesverwaltung oder den Schulen ist verpflichtet, Sonderzeichen mit Geschlechterbezug zu verwenden. Dass es dennoch von einigen gemacht wird, über die sich die AfD heute hier auch lustig gemacht hat, liegt an der Akzeptanz für diejenigen, die sich sprachlich und gesellschaftlich ausgeschlossen fühlen, weil sie sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht die Einführung des dritten Geschlechts beschlossen. Damit wären wir nun bei der gesellschaftlichen Realität. Sie können gern verbieten, was Sie verbieten möchten, Sie werden aber eine sprachliche Entwicklung nicht aufhalten, die auf Rücksicht und Einsichtigkeit basiert. Wir wollen darüber sprechen, in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Ist es eine Gesellschaft, in der – und hier sitzen nun doch mehrheitlich Männer –, Menschen anderen vorschreiben wollen, wie sie zu sprechen und zu leben haben, wen sie sprachlich benennen oder auch nicht benennen dürfen, eine Gesellschaft, in der frauenfeindliche Abgeordnete der Männerpartei der AfD ihre Ideologie hoffähig machen können, weil sie Schützenhilfe durch die CDU erhalten? Darüber sprechen wir heute auch. Und, sehr geehrte Abgeordnete der CDU, Sie wissen genau, was Sie machen, wenn Sie einen völlig überflüssigen Gesetzentwurf einbringen, der Vorurteile in der Gesellschaft schürt und sich gegen Minderheiten richtet, und von dem Sie wissen, dass Sie ihn ausschließlich mit der Unterstützung der AfD durchbekommen. Und ich frage Sie: Ist es das wirklich wert? Wollen Sie ein solches Thema, bei dem es um Gesellschaft, um Entwicklung geht, wollen Sie dieses instrumentalisieren, um sich – man könnte denken – die AfD-Abgeordneten gewogen zu halten? Erzählen Sie nicht wieder, dass es hier ein wirklich notwendiges Gesetz zum Schutz von so vielen Menschen sei. Nein, es ist ganz und gar nicht notwendig. Diejenigen, die keinen Gendergap benutzen wollen, machen das auch ohne Ihr Gesetz nicht. Es gibt keine Vorschrift. Es gibt keinen Zwang. Alles, was Sie damit erreichen, ist das Signal: „im Zweifel immer gern mit der AfD“. Und gerade nach den Demonstrationen in den letzten Wochen können Sie sicher sein, das wird nicht nur von dem Großteil der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nicht akzeptiert werden. Sie gehen damit einen falschen Weg, denn Sie wissen, am Ende werden nicht die Trittbrettfahrer gewählt, sondern das Original.
(Beifall AfD)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
