Lutz Liebscher
Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen (Thüringer Wohnungsgewährleistungsgesetz – ThürWoGeG)
Wir geben den Kommunen damit die Möglichkeit, das selbst zu entscheiden. Deswegen ist das vielleicht etwas, was in den Städten Erfurt, Jena, Weimar und Gera zur Anwendung kommen wird, wenn die Kommunen das entscheiden, und nicht in anderen Regionen in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Denn am Ende geht es doch um die Frage, die sich jeder von uns hier im Haus auch selbst stellen kann, nämlich wie man sich zuletzt selbst für den Kurzurlaub eine Unterkunft gesucht hat. Das ist ja genau das Thema, über das wir heute sprechen. Allein ein großes Unternehmen, das so ein Portal betreibt, weist über 1.000 private Unterkünfte in Thüringen aus. Gerade rund um beliebte Ziele in Thüringen finden sich zahlreiche dieser Angebote, die in klassischen Wohngebieten liegen und eine Zweckentfremdung von dauerhaftem Mietwohnraum für eine Vermietung an Feriengäste vermuten lassen. Doch was ist schlecht daran, wenn Gäste in privaten Wohnungen nach Erholung suchen? In Jena oder Erfurt ist der Wohnungsmarkt de facto leergefegt und gerade bezahlbare Wohnungen in zentraler Lage sind ein rares Gut. Hier fällt die Zweckentfremdung von regulären Wohnungen für die Kurzzeitvermietung ins Gewicht. Konkrete Zahlen liegen jedoch weder für Thüringen noch für die Bundesebene vor; das macht es schwierig, dies einzuschätzen. Aber dass es hier zu Problemen in Ballungsräumen wie Jena, Weimar, Erfurt und auch Gera kommen kann, war schon 1971 bekannt. Seitdem war es nämlich möglich, durch den Erlass einer Verordnung die Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden – was wir quasi mit dem Gesetz wieder ermöglichen wollen. Das hatte bis 2013 schon Bestand, und es gab genau solche Satzungen in Erfurt, Gera, Jena und Weimar. In der Zwischenzeit sind aber die Länder in der Verantwortung, aus einem wahrgenommenen Handlungsbedarf eine Regelungsnotwendigkeit abzuleiten. Beispielsweise ist in Berlin diese Notwendigkeit erkannt worden und es wurde gehandelt. 2014 ist dort ein vergleichbares Gesetz eingeführt worden. Dort wurden 40.000 Verfahren überprüft: 20.000 Angebote waren demnach zweckentfremdet und wurden dank dieses Gesetzes dem regulären Mietwohnungsmarkt wieder zur Verfügung gestellt. Das muss man sich mal vorstellen! Das sind enorme Zahlen an Wohnungen, die dann nämlich auch für Familien und andere, die Wohnraum suchen, zur Verfügung stehen. Und in Thüringen? Na ja, wenn wir nach Erfurt schauen, bringt eine Zweiraumwohnung einem Vermietenden im Schnitt 600 Euro Kaltmiete pro Monat ein. Demgegenüber steht die Möglichkeit, mit derselben Wohnung als Ferienwohnung durchschnittlich 1.200 Euro Einnahmen zu erzielen. In Toplagen ist sogar ein Vielfaches davon möglich. Bisher ist es den Kommunen kaum möglich, diesem dauerhaften Entzug von Wohnraum aus der Langzeitvermietung in die Kurzzeitvermietung entgegenzusteuern. Dies entzieht dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt besonders in den großen Städten Wohnraum und treibt die Preise der anderen Wohnungen dann auch noch weiter nach oben. Zugleich liegt der Eindruck nahe, dass einige Kurzzeitmietangebote nicht registriert sind und dass die entsprechende Abführung von Steuern und Gebühren zum Teil auch umgegangen wird. Das können und wollen wir nicht weiter zulassen! Daher freuen wir uns, Ihnen heute das Gesetz über die Gewährleistung von Wohnraum in Thüringen vorlegen zu können. Damit reagieren wir auf den vielfach geäußerten Regelungswunsch aus den Thüringer Kommunen, einen klaren Rechtsrahmen als Land zu setzen, mit dem vor Ort gehandelt werden kann. Gern unterstützen wir dieses Anliegen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
