Ronald Hande
Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen
Herr Kemmerich, ich suggeriere, dass dieses Verfahren genauso laufen wird wie 2018, als das Verfassungsgericht die Nachbesserungen angemahnt hat, und dass demnach alle bereits erteilten Bescheide, wo auch kein Widerspruch eingelegt wurde, fortgelten und dass diese Korrektur, sollte es eventuell zur Bemängelung der Verfassungsmäßigkeit kommen, sich auf die Zukunft richtet und nicht auf bereits ergangene Bescheide. Das ist der Punkt, den ich sage. Aber, und diesen Punkt hätten Sie gegebenenfalls auch vielleicht nicht von mir, sondern zum Beispiel auch von Herrn Staatssekretär Schubert erklärt bekommen, dass wir nach Ihrem Selbstverfassungsantrag im HuFA
(Unruhe Gruppe der FDP)
nämlich genau diese Thematik bereits aufgerufen haben und dort auch nachzulesen im Protokoll, wo Staatssekretär Schubert – die 76. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses war es – das entsprechend erklärt hat. Allerdings ist mir bei der Durchsicht des Protokolls eben auch noch mal klargeworden und aufgefallen, dass Sie, werter Herr Kollege Kemmerich, bei dieser Sitzung gar nicht anwesend waren.
(Beifall DIE LINKE)
Also nehme ich es Ihnen nicht übel, dass Sie diese Frage hier noch mal stellen. Ein Kollege oder eine Kollegin aus der FDP-Gruppe war ebenfalls nicht anwesend.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
kommt uns bekannt vor!) Also, wenn Sie tatsächlich keine Panikmache verbreiten wollen – und es tut mir leid, so sehe ich Ihre ganzen Initiativen, die Sie hier im Parlament bisher gestartet haben. Sie wollen Panik machen. Sie wollen eine Verunsicherung bei den Bürgern hervorrufen, und das zugunsten eines kurzfristigen politischen Punkts. Sie machen das zudem auf den Schultern der Finanzverwaltung und natürlich auch auf den Schultern der Kommunen, denn am Ende sind die Kommunen die Leidtragenden,
(Unruhe Gruppe der FDP)
wenn nämlich eine Verfassungsmäßigkeit bemängelt wird und ein Fortgelten eben nicht mehr bestehen würde. Es wurde ja gesagt, eventuell abschaffen, 250 Millionen Euro würden den Kommunen fehlen. Wo sollen die denn herkommen? Aber das ist eine andere Baustelle, die vielleicht auch nicht an der Stelle diskutiert werden müsste. Ich möchte nur noch eins sagen: Wenn Sie die Bürgerinnen und Bürger davor schützen wollen, nicht in ein Klageverfahren gezwungen zu werden – allein schon dieser Wortlaut ist; na ja, egal –, dann hätten Sie doch vielleicht eher auf § 363 in der Abgabenordnung abgezielt, nämlich die Landesregierung zu bitten, die Verfahren erst einmal ruhend zu stellen, und nicht gleich auf § 165 Abgabenordnung, auf die Vorläufigkeit abzustellen. Welche Probleme damit verbunden sind, hat die Ministerin eingangs ausgeführt. Es gäbe also sicherlich auch noch andere Möglichkeiten, wenn Sie es denn ernst meinen würden und nicht nur zugunsten eines kurzweiligen politischen Punkts – ich sage Wahlkampf dazu – eine Initiative starten würden, die sehr fragwürdig wäre. Ich hatte es schon gesagt: Eigentlich müsste man das von der Tagesordnung nehmen. Eigentlich müsste man Ihren Antrag ablehnen. Das ist die einzig logische Konsequenz. Wir werden einer Ausschussüberweisung demzufolge nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
