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Prof. Dr. Speitkamp

02.02.2024 Sitzungen 7/128

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 nach der Zahl der Anträge auf Genehmigung einer Ersatzschule in den letzten 20 Jahren: Das ist eine längere und schwer zu verlesende Liste. Ich kann das verlesen, wenn Sie möchten, sonst würde ich sie Ihnen zusenden lassen. (Zuruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Gern Zweites!) Gut, Zweites. – Nur so viel dazu: Bis 2011 bewegte sich die Zahl im niedrigsten zweistelligen Bereich und seit 2011 dann im mittleren einstelligen Bereich. Bei den Anträgen zur Genehmigung weiterer Bildungsgänge an bestehenden Ersatzschulen, die ja auch jeweils eine Genehmigung erfordern, bewegten sich die Zahlen ebenfalls im niedrigen zweistelligen Bereich bis 2011 und dann im mittleren einstelligen Bereich. Zu Frage 2, wie viele Anträge wurden gestellt und wie viele davon genehmigt seit 2015? Seit 2015 wurden 31 Anträge zur Genehmigung neuer Ersatzschulen und 46 Anträge zur Genehmigung weiterer Bildungsgänge an bestehenden Ersatzschulen gestellt. Davon wurden bislang acht Anträge zur Errichtung neuer Ersatzschulen und 22 Anträge zur Genehmigung der Einrichtung weiterer Bildungsgänge an bestehenden Ersatzschulen genehmigt. Zu Frage 3 – Begründungen für Ablehnungen –: Tatsächlich wurden nur wenige Anträge im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen wegen ungeeigneter Schulkonzepte abgelehnt. Die ablehnenden Entscheidungen resultierten insbesondere aus der mangelnden Erfüllung der besonderen Anforderungen an Schulen mit Klassenstufen 1 bis 4 aus § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, wodurch abgesichert wird, dass die Anforderungen des Artikels 7 Abs. 5 Grundgesetz an den Primarbereich erfüllt werden, indem beispielsweise eine Ersatzschule im Primarbereich ein besonderes pädagogisches Interesse aufweist. Teilweise war das mit weitergehenden Mängeln im Antrag verbunden, wie etwa eine mangelnde Festlegung auf eine bestimmte Form der Schule in freier Trägerschaft, ob Ersatzschule oder Ergänzungsschule. Den Trägern wird nach der Prüfung der Anträge Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. In der Praxis werden dann später häufig Anträge zurückgezogen oder Verfahren bei erkennbarem Desinteresse des Antragstellers eingestellt. Zu Frage 4: Bislang wurden keine Anträge mit Konzepten, die einen verstärkten Online-Unterricht beinhalten, gestellt. Danke schön.

Protokoll ↗