Weil
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das in den Fahrplanjahren 2024 und 2025 vorgesehene Baugeschehen findet im Wesentlichen nördlich der Landesgrenze Thüringens statt. Da eine gemeinsame Tarifanerkennung mit den benachbarten Aufgabenträgern nicht umzusetzen war, da dort die Bereitschaft nicht gegeben ist, wird die Landesregierung ein Interessenbekundungsverfahren für eine Tarifanerkennung im Abschnitt Jena-Saalfeld durchführen. Damit können die Reisemöglichkeiten von Fahrgästen mit Nahverkehrsfahrausweisen im Saaletal deutlich erweitert werden. Die Vorankündigung im Amtsblatt der EU erfolgt in der kommenden Woche, die öffentliche Bekanntmachung dann in diesem Monat. Danach schließen sich folgende Verfahrensschritte an: Es muss zunächst eine Interessenbekundung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen erfolgen. Zweitens müssen dann die eingegangenen Anträge durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ausgewertet werden. Sodann erfolgt die Erstellung und Abgabe der indikativen Angebote. Dem schließt sich eine Verhandlungsphase an. Es werden dann die finalen Angebote erstellt und abgegeben und schließlich wird eine Angebotsprüfung vorgenommen und der Zuschlag erteilt. Bedingt durch die mit dem Verfahrensablauf einhergehenden Zeitbedarfe ist der Abschluss dieses Verfahrens voraussichtlich im Juli 2024 zu erwarten. Damit kann eine Tarifanerkennung im Laufe des III. Quartals 2024 fahrgastwirksam werden. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass ein erfolgreicher Abschluss des Verfahrens von der Landesregierung nicht zugesichert werden kann. Falls sich kein Eisenbahnverkehrsunternehmen am Verfahren beteiligt oder nur Angebote abgegeben werden, die vor dem Hintergrund eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes nicht bezuschlagt werden können, kann natürlich die Tarifintegration nicht erfolgen. Aber das ist nicht unsere Absicht, sondern wir gehen davon aus, dass sich durchaus Eisenbahnverkehrsunternehmen dann auch an einem solchen Interessenbekundungsverfahren beteiligen. Zu erwähnen ist zudem, dass der Infrastrukturbetreiber kurzfristig Änderungen am geplanten Baukonzept vorgenommen hat. Demnach wird der baubedingte Teilausfall des Regionalexpress 15 Leipzig-Jena-Saalfeld voraussichtlich erst ab 9. Juni 2024 statt bereits ab 8. April 2024 umgesetzt. Das konkrete Fahrplanangebot befindet sich derzeit in der Erarbeitung bei DB InfraGO und liegt folglich noch nicht vor. Nach Aussagen der DB InfraGO ist eine unveränderte Fortsetzung des derzeit bestehenden Fahrplanangebots zu erwarten. Zu Frage 2: Für den Erhalt der Verfügbarkeit der Strecke müssen dringende Instandhaltungsarbeiten an den Brückenbauwerken zwischen Naumburg und der Landesgrenze Thüringens erfolgen. Für einen stabilen Betrieb aus Fern-, Nah- und Güterverkehr wird seitens der DB InfraGO der Verkehrsartenmix festgelegt, der die Trassenzahl pro Stunde für die einzelnen Verkehrsarten abbildet. Hieraus resultiert, dass die Leistung des Regionalexpress 15 als Nahverkehrsprodukt zwischen Naumburg und Jena entfallen muss. Die weiteren Nahverkehrslinien RB 20 Eisenach-Naumburg-Leipzig sowie RB 25 Halle-Naumburg-Saalfeld verkehren mengenmäßig unverändert. Im Rahmen der Baumaßnahme entfällt gleichzeitig die Korrespondenzzeit der RB 25 Naumburg. Im Ergebnis bestehen für Fahrgäste aus dem Saaletal somit stündliche Fahrtmöglichkeiten in Richtung Halle und mit Umstieg nach Leipzig. Durch den Entfall der Korrespondenz kann die Fahrtzeit der RB 25 um etwa 10 Minuten reduziert werden. Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden derzeit die Auswirkungen von Änderungen des Baugeschehens auf das Fahrplanangebot vom Infrastrukturbetreiber in Abstimmung mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmer erarbeitet. Nach aktuellem Planungsstand beginnen die baubedingten Einschränkungen voraussichtlich erst am 9. Juni 2024. Die Rückkehr zum Regelfahrplan im Korridor Halle-Leipzig-Naumburg-Jena ist für den 24. Mai 2025 geplant. Über die konkreten Auswirkungen der verschiedenen Bauzustände auf die eigenwirtschaftlich von der DB Fernverkehr AG betriebene IC-Linie 61, beispielsweise hinsichtlich Fahrtzeitverlängerung, Umleitung oder Entfall der Leistung, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 4: Als Kompensation des im Bauzeitraum zwischen Leipzig und Jena nicht verkehrenden zweistündigen Regionalexpress 15 wurde die Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH aufgefordert, zweistündliche Expressbusse über die Autobahn als Direktverbindung zwischen Leipzig und Jena zu planen. Das vorgesehene Schienenersatzverkehrskonzept ist gegebenenfalls vor dem Hintergrund der bereits erwähnten Änderungen des Baufahrplans neu zu bewerten und in Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Für die Zwischenhalte des RE 15 fungiert die RB 20 LeipzigNaumburg ‑ Eisenach in Verbindung mit der RB 25 Halle-Naumburg/Saale als schienengebundener Ersatzverkehr. Vielen Dank.
