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Heike Werner

02.02.2024 Sitzungen 7/128

Tierschutzeinrichtungen in Existenznot: Tierschutz in Thüringen unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sind ein essenzieller Bestandteil des Tierschutzes in Thüringen. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung diese Einrichtungen über beispielsweise – wie schon hier angesprochen – die Bereitstellung von Fördergeldern sowohl für Maßnahmen des investiven Tierschutzes, also Neu-, Aus- und Umbau von Tierheimen, tierheimähnlichen Einrichtungen und tiergärtnerischen Einrichtungen als auch für Maßnahmen des nicht investiven Tierschutzes – es wurde schon angesprochen –, die Kastration und Kennzeichnung herrenloser Katzen. Ich will hier an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen, dass R2G angefangen hat, genau in den Bereich zu investieren, schon in der letzten Legislatur sowohl Fördergelder für Investitionen als auch die Kastrationsrichtlinie auf den Weg gebracht hat. Die AfD hatte das noch gar nicht hier im Landtag angesprochen, da waren wir schon lange unterwegs. Deswegen herzlichen Dank an all diejenigen, insbesondere auch an die Grünen, die sich dafür sehr eingesetzt haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Mit diesen Fördermitteln – das war über einige Jahre – konnten wir bereits 1 Million Euro, beispielsweise im Bereich der Sanierung, des Umbaus, also an investiven Mitteln, bereitstellen. Es ist sehr viel passiert in den letzten Jahren. Darüber bin ich sehr froh. Und ja, im Jahr 2024 sind es jetzt nicht ganz so viele finanzielle Mittel, aber immerhin – das wurde auch schon angesprochen – 570.000 Euro für investive Maßnahmen, aber wiederum auch 150.000 Euro für die Maßnahmen des nicht investiven Tierschutzes, also insbesondere die Kastration herrenloser Katzen. Ich erfahre von den Einrichtungen immer wieder, dass man sehr froh ist, dass R2G sich da auf den Weg gemacht hat – vor vielen Jahren schon –, entsprechend zu unterstützen, dass genau diese Mittel für Investitionen und für die Katzenkastration die Tierheime sehr, sehr entlasten. Hinzu kommt, dass die Frage der öffentlich geförderten Beschäftigung – ein Programm, das wir hier in Thüringen mit R2G auf den Weg gebracht haben – genau in Tierheimen unterwegs ist, hier Menschen über die öffentlich geförderte Beschäftigung Tierheime unterstützen. Auch das, denke ich, ist ein sehr wertvolles Mittel, um diese Einrichtungen zu unterstützen. Auch das Sondervermögen „Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise […]“ wäre für Tierheime, tierheimähnliche Einrichtungen möglich gewesen, zu nutzen. Es konnten bis spätestens 30. November 2023 Anträge bei der Ehrenamtsstiftung gestellt werden, die das sehr kompetent bearbeitet hat. Aber während die ersten beiden Fördermittel oder Förderprogramme immer entweder insgesamt oder zum überwiegenden Teil tatsächlich abgerufen wurden, haben die Tierschutzvereine trotz entsprechender mehrfacher Information keine Anträge auf Bereitstellung von Hilfen aus dem Sondervermögen gestellt. Die Landesregierung ist – das wurde hier schon angesprochen und diesen Dank kann ich nur unterstreichen – dankbar für die unermüdliche Arbeit der Tierschützerinnen und Tierschützer vor Ort. Sie leisten einen wichtigen, einen sehr wertvollen Beitrag, ohne den Tierschutz im Freistaat nicht gelingen könnte. Ich glaube, dass die regelmäßigen Auszeichnungen, die wir hier beispielsweise über den Tierschutzpreis vornehmen, auch noch mal deutlich machen sollen, wie wichtig uns das Anliegen um die Unterstützung und Anerkennung des ehrenamtlichen Tierschutzes ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu wenigen Punkten: Auch, wenn Frau Feierabend gestern in der Mündlichen Anfrage darauf schon geantwortet hat, will ich es hier noch mal kurz an wenigen Punkten darstellen, zum einen, was den Krisengipfel angeht, den Sie fordern. Ich glaube, Herr König, Sie hatten das gerade gesagt: Krisengipfel macht keinen Sinn, sondern man muss eigentlich regelmäßig im Gespräch sein. Genau das machen wir auch. Es gibt einen regelmäßigen Austausch und seit 2022 gibt es sogenannte Tierheimworkshops, die regelmäßig durchgeführt werden, organisiert durch das Landesamt für Verbraucherschutz. Auch in diesem Jahr wird es natürlich wieder solch einen Workshop geben. Außerdem gibt es den Landestierschutzverband Thüringen e. V., der auch im Beirat für Tierschutz in meinem Haus mit präsent ist. Wir haben also regelmäßig die Möglichkeit, hier über Probleme zu kommunizieren, gemeinsam in die Diskussion einzutreten und natürlich auch Lösungen zu entwickeln. Was die Fundtierpauschale angeht, will ich doch noch mal erklären: Die Aufgaben der Fundbehörden werden von den Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen. Für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben gibt es einen vollen Ausgleich der angemessenen Kosten für die entstehenden Mehrbelastungen. Die Kosten durch die Aufgabenerledigung der Fundbehörden werden also im Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt. Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort, weil es in den ländlichen Räumen natürlich anders ist als in städtischen Räumen, glaube ich, dass eine Pauschale an der Stelle keinen Sinn macht, sondern man muss entsprechend der konkreten Gegebenheiten vor Ort und der rechtlichen Rahmenbedingungen dann über den KFA die entsprechenden Ausgleiche auch ermöglichen. Was die Verschlankung der Richtlinie angeht – das hat aber Frau Feierabend gestern auch schon gesagt –, wird die Veröffentlichung der Neufassungen im „Thüringer Staatsanzeiger“ gerade vorbereitet. Auch uns ist es wichtig, dass hier, soweit es möglich ist, Vereinfachungen vorgenommen werden. Aber es ist Ihnen als Haushaltsgesetzgeber natürlich auch wichtig, dass die haushaltsrechtlichen Vorgaben eingehalten sowie wirtschaftliche und sparsame Mittelvergabe an der Stelle mitberücksichtigt werden müssen. Hier haben wir Hinweise bekommen – übrigens auch vom Landesrechnungshof. Zum Thema des effizienten Verbots von Verkäufen von Haustieren und Exoten auf Online-Anzeigenmärkten will ich hier noch mal sagen, dass auch wir das natürlich als ein wichtiges Thema ansehen. Der illegale Handel mit Haustieren wurde von der EU-Kommission als wachsendes Problem nicht nur eingestuft, sondern es wurde im letzten Jahr auch ein Kontrollplan der KOM „Illegaler Handel mit Hunden und Katzen“ ins Leben gerufen. Thüringen hat sich an der Umsetzung dieses koordinierten Kontrollplans natürlich aktiv beteiligt. Der Abschlussbericht für Deutschland wurde vom Bund an die EU übermittelt. Welche Konsequenzen sich nun daraus für die Überarbeitung der Gesetzgebung ergeben, werden wir uns natürlich zunächst mit den Erkenntnissen dieses koordinierten Kontrollplans anschauen und uns dann auch für entsprechende Änderungen einsetzen. Insofern möchte ich hier noch mal das unterstreichen, was Frau Pfefferlein gesagt hat: Ich denke, die Landesregierung – das habe ich deutlich gemacht – ist sehr aktiv, wenn es um Tierschutzeinrichtungen geht, auch in Krisensituationen. Die Probleme, die Sie hier angesprochen haben, werden oder wurden schon umgesetzt. Insofern kann ich hier auch nur empfehlen, den Antrag abzulehnen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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