Thomas L. Kemmerich
Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen
Frau Präsidentin, das Berichtsersuchen war in meinen Augen nicht ganz, ich hätte noch Nachfragen gehabt, zwei, und zwar: Wie viele Bescheide oder wie viele Erklärungen sind noch offen? Eine lange Zeit war eine große Anzahl an Erklärungen noch nicht abgegeben. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu später Stunde: Haben denn auch die Städte, Gemeinden und Landkreise inzwischen ihre Erklärung abgebeben? Wir hatten immer mal in der Presse Meldungen, dass knapp 1,3 Millionen Bescheide insgesamt zu erstellen wären, nach Ihren Angaben sind wir jetzt aber bei 860.000, das heißt, 400.000 sind noch irgendwo in der Schwebe. Ist ja auch eine große Sache, dass das zum 01.01.2025 in Gang gesetzt werden soll. Mal zurück zur Genese: Der Bundesfinanzhof hat das Ganze ja unter Verfassungszweifel gestellt, verworfen, daraufhin kamen verschiedene Modelle. Jetzt hat Thüringen das bundeseinheitliche Modell angewendet, wogegen verfassungsrechtlich große Bedenken geäußert wurden. Dem haben sich nach Ihren Angaben wohl 126.000 betroffene Thüringer angeschlossen, deren Einspruchsverfahren offen sind. Es geht ja bei dem, was wir hier vorhaben, darum, ein bisschen Rechtsfrieden herzustellen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sie sagen: Wenn es eine komplette Nichtigkeit geben sollte, dann ist keiner betroffen. Aber wenn es in Teilen dann eben doch anders erklärt wird, ist dann derjenige zweiter Sieger, der jetzt keinen Einspruch erhoben hat, auch wenn vielleicht bei seinen Bescheiden fehlerhafte Anwendungen zur Geltung gekommen sind. Deshalb unser Antrag, das eben genau nach § 165 Abgabenordnung unter die Vorläufigkeit zu stellen, auch wenn jetzt noch kein Thüringer Gericht damit betraut ist. Es sind ja zum Beispiel Obergerichte in Rheinland-Pfalz mit Klagen betraut worden. Ich sage mal, es ist ja nicht unmaßgeblich, wenn der Steuerzahlerbund und Haus & Grund Deutschland hier Verfassungsbeschwerden äußern, auch gutachterlich untermauert, das ist ja nicht trivial. Ich sage mal, die Republik ist aufgeregt genug und es geht ja auch nicht darum zu sagen, es sollen in Zukunft keine Grundsteuern gezahlt werden, nur auf die richtige Art und Weise. Ja, das gibt es alles, das weiß ich auch, aber ich glaube zwischen uns beiden ist es unstrittig, dass wir die Entrichtung von Grundsteuern nicht grundsätzlich infrage stellen. Die richtige Art und Weise und ob die Richtigen richtig belastet werden, haben wir ja schon breit diskutiert und ich höre von Steuerberatern immer noch, dass sie bis heute noch Coronaabrechnungen machen. Dafür ist ja auch die Frist mehrfach verlängert worden. Wir wissen, bei der Abgabe der Grundsteuerbescheide ist die Frist auch mehrfach verlängert worden. Nochmals deshalb die Frage – wäre schön, wenn wir noch eine Antwort bekommen–: Sind die Kommunen inzwischen ihrer Pflicht nachgekommen, die sie ja genauso wie jeder Bürger des Freistaats haben, diese Erklärung abzugeben? Ich würde das sehr gern an den Ausschuss überwiesen sehen, um Menschen hier tatsächlich nicht weiter dieser Ungewissheit ausgesetzt zu sehen. Ich meine, wir stehen zehn oder elf Monate vor dem 01.01.2025. Kommunen brauchen Klarheit, auf welche Art und Weise nun die Grundsteuer erhoben wird. 126.000 Fälle, was immerhin 15 Prozent der Bescheide sind, ist eine große Anzahl. Deren Planungssicherheit ist in Gefahr. Gibt es vielleicht sogar Tendenzen auf Bundesseite, die bestehenden Regelungen noch mal zu verlängern, um erst mal Einnahmensicherheit zu erzielen? Bei all diesen Fragen, glaube ich, haben die Bürger, und insbesondere die zahlungspflichtigen Bürger, einen großen Anspruch, Klarheit zu haben, wie auch die Gemeinden den Anspruch auf Klarheit haben, wie sie denn ihre Finanzen planen können. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
