Ronald Hande
Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes nur vorläufig erlassen – Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte meinen Wortbeitrag mit einem sehr bösen Wort beginnen. Frau Präsidentin, ich hoffe, ich bekomme dafür keinen Ordnungsruf. Dieses böse Wort heißt „Grundsteuer“. Warum könnte das Wort „Grundsteuer“ so böse sein? Nun, diese Annahme entnehme ich dem Handeln der FDP-Gruppe in den letzten Wochen und Monaten. Denn ich kann hier feststellen, dass der Antrag – obwohl er sich meiner Meinung nach eigentlich überlebt hat und von Ihnen heute hier bzw. im Vorlauf dieser Plenarsitzung hätte zurückgezogen werden sollen – Teil einer – ich nenne es mal – Kampagne ist; beginnend mit dem Antrag, den wir heute hier beraten, vom März letzten Jahres. Es ging weiter seitens der FDP-Gruppe mit einer Aktuellen Stunde im April letzten Jahres zum Thema „Immer mehr Einsprüche gegen die Grundwertbescheide“. Dann gab es weiterführend eine Kleine Anfrage des Kollegen Kemmerich im Juli letzten Jahres. Daraufhin – das wurde auch schon angesprochen – gab es einen Selbstbefassungsantrag im Haushalts- und Finanzausschuss im September letzten Jahres. Und nun behandeln wir heute hier Ihren Antrag, der unter anderem „Steuerpflichtige nicht in Klageverfahren zwingen“ lautet. Wenn ich das alles Revue passieren lasse, mir auch Ihre Terminologie anschaue, die Sie hier an den Tag legen. Sie schreiben zum Beispiel hier in der Begründung Ihres Antrags: „In Kürze werden Millionen von Grundstückseigentürmern in Thüringen Bescheide […] erhalten.“ – Millionen von Grundstückseigentümern in Thüringen. Soweit ich weiß, haben wir 2,1 Millionen Einwohner in Thüringen und etwa 100.000 davon sind unter sechs Jahren. Und wenn wir nun annehmen, das Millionen, Plural, also mindestens 2 Millionen Grundstückseigentümer in Thüringen sind, dann zeigt das doch zumindest, in welcher Welt Sie leben und wie bürgerfern Sie auch hier Ihre Politik im Landtag gestalten.
(Beifall DIE LINKE)
Das hieße ja schließlich, jeder in Thüringen hätte irgendwie Grundeigentum. Ich glaube, so groß ist die Blase dann doch nicht, in der Sie leben. Nichtsdestotrotz möchte ich auf zwei, drei Kleinigkeiten in Ihrem Antrag eingehen, unter anderem zu Ziffer I. Wir haben es von der Ministerin gehört, die berichtet hat, wie viele Einsprüche eingegangen sind. Sie hätten diese Zahl eigentlich auch schon viel früher hören können, wenn Sie aufgepasst hätten. Nämlich in der Diskussion zu Ihrer Aktuellen Stunde wurde die Zahl – damals im April waren es 50.000 Einsprüche – genannt. Zugegeben, damals haben wir in der Aktuellen Stunde …
(Unruhe Gruppe der FDP)
Schauen Sie in das Protokoll, da steht es drin. Damals haben wir in der Aktuellen Stunde vordergründig über die Verfassungsmäßigkeit und die möglichen Bedenken, die es da eventuell gäbe, gesprochen. Auch dazu haben wir einiges gehört. Wir haben damals schon gesagt – und das wurde heute auch wieder angedeutet –, dass auch die anderen Modelle oder das andere Modell nicht unbedingt – sagen wir mal – über jeden Zweifel erhaben sind. Ich nenne da nur die mangelnde Bestimmtheit in den verschiedenen Bescheiden oder auch die Lagedifferenzierung, wie es in Bayern bemängelt wird. Also: Momentan ist keine – mir ist zumindest nichts bekannt – Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Wir werden sehen, was dann daraus wird. Wir haben auch schon gehört – von Kollegen Müller war das –, dass, wenn es denn tatsächlich dazu käme, dass eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden würde, wir doch sicherlich – genauso wie es 2018 auch war – davon ausgehen können, dass eine Fortgeltung der Bescheide weiterhin so ausgesprochen werden würde.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Aber welcher Bescheide? Die von früher oder die, die jetzt rechtskräftig sind?) Die, die jetzt schon rausgegeben sind. Herr Kemmerich, es ist doch so: Sie suggerieren, dass Sie, nur, wenn Sie Widerspruch einlegen können und dazu das Einspruchsverfahren starten, im Prinzip irgendwann eine Chance haben, wenn eine Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes festgestellt werden würde, dass Sie Ihre Grundsteuer, die Sie vielleicht gezahlt hätten, wiederbekämen. Dem ist aber in der Praxis – und das sehen wir an diesem verfassungsmäßig beanstandeten Gesetz aus dem Jahr 2018 – eben nicht so.
